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Gesetzlicher Mindestlohn 2025 in Deutschland

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Kurz & knapp: Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt und beträgt aktuell 12,82 Euro brutto je Zeitstunde (Stand: Januar 2025). Wie sich der Mindestlohn in den Jahren entwickelt hat, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Der Mindestlohn ist zwar allgemeingültig, allerdings gibt es dennoch gewisse Personengruppen, die davon ausgenommen sind. Um welche Gruppen es sich dabei genau handelt, lesen Sie hier.

Wer entscheidet über die Höhe der Lohnuntergrenze?

Diese Aufgabe obliegt der sogenannten Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgebern sowie einem unabhängigen Vorsitzenden und entscheidet normalerweise alle zwei Jahre über eine mögliche Mindestlohnerhöhung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohn
  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland
  • Mindestlohn in Deutschland
  • Was ist unter dem Mindestlohn zu verstehen?
    • Der Mindestlohn ist im Gesetz verankert
    • Berechnung vom Mindestlohn
    • Tarifautonomie: Was ist das?
  • Mindestlohn: Gibt es Ausnahmen?
    • Mindestlohn in Deutschland für verschiedene Branchen
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber
    • Über den Autor

Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!

Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland

Zeit­punktGesetz­licher Mindest­lohn pro Stunde (brutto)
1. Januar 202512,82 €
1. Januar 202412,41 €
1. Oktober 202212,00 €
1. Juli 202210,45 €
1. Januar 20229,82 €
1. Juli 20219,60 €
1. Januar 20219,50 €
20209,35 €
20199,19 €
20188,84 €
20178,84 €
20168,50 €
20158,50 €

Spezifische Informationen zum Mindestlohn:

Ratgeber Mindestlohn für Aushilfen

Mindestlohn für Aushilfen

Gilt das Mindestlohngesetz auch für geringfügig beschäftigte Aushilfen?

Ratgeber zum Mindestlohn für Flüchtlinge

Mindestlohn für Flüchtlinge

Haben Flüchtlinge in Deutschland ebenfalls Anspruch auf den Mindestlohn?

Ratgeber Mindestlohn in der Ausbildung

Mindestlohn in der Ausbildung

Besteht während der Ausbildungszeit Anspruch auf Mindestlohn?

Ratgeber Mindestlohn im Praktikum

Mindestlohn im Praktikum

Wann erhalten Praktikanten Mindestlohn und wann besteht für sie kein Anspruch darauf?

Ratgeber zu Mindestlohn im Minijob

Mindestlohn im Minijob

Gilt der Mindestlohn auch in der geringfügigen Beschäftigung?

Ratgeber zu Mindestlohn bei Zeitarbeit

Mindestlohn bei Zeitarbeit

Erhalten Zeitarbeiter den Mindestlohn oder nicht? Wir informieren Sie darüber im Ratgeber.

Mindestlohn in Deutschland

Seit 01.01.2015 herrscht ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland.
Seit 01.01.2015 herrscht ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland.

Der Mindestlohn wurde in den letzten Monaten und Jahren in den Medien öffentlichkeitswirksam diskutiert. Das Für und Wider wurde immer wieder ausführlich besprochen. Mit dem 16. August 2014 fand dieses Thema seinen Höhepunkt. Mit diesem Datum ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn (damals noch 8,50 Euro brutto die Stunde).

Doch wie ist der Mindestlohn inhaltlich exakt ausgestaltet? Welche Ausnahmen gibt es? Und bekommt wirklich jeder das Gleiche?

Was ist unter dem Mindestlohn zu verstehen?

Zunächst muss der Begriff „Mindestlohn“ geklärt werden. Darunter ist das kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt zu verstehen, dass in seiner Höhe festgelegt wurde. Diese Regelung kann durch den Staat oder durch die Tarifparteien erfolgen.

Generell gibt es beim Mindestlohn verschiedene Ausformungen. Hierbei kann die Zahlung nach Stundensatz oder der Mindestlohn als Monatslohn unterschieden werden.

Des Weiteren gibt es neben dem nationalen Mindestlohn andere Erscheinungsformen: die regionale, branchen- oder berufsspezifische Variante.

Was ist der Mindestlohn?
Was ist der Mindestlohn?

Ein gesetzlicher Mindestlohn passt sich gegebenenfalls automatisch an die Preis- und Lohnentwicklung an oder wird vom Gesetzgeber beziehungsweise einer Kommission festgelegt.

Dabei gibt es fast immer zwei Hauptbeweggründe für einen Mindestlohn. Arbeitnehmer, die nur eine geringe Verhandlungs- und Vertretungsmacht besitzen, sollen durch ein derartiges Entgelt vor einer möglichen Ausbeutung durch den Arbeitgeber geschützt werden.

Hierbei spielt der Begriff „Lohndumping“ eine wichtige Rolle.

Darüber hinaus soll ein Mindestlohn der Armut trotz Arbeit entgegenwirken. Die Idee ist es, dass Erwerbstätige dadurch ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können, ohne staatliche Zuwendungen oder Zuschüsse. In der Wirtschaftstheorie wird von dem sogenannten Working poor gesprochen, das verhindert werden soll.

Wichtig! Lohndumping beschreibt die Unterschreitung eines ortsüblichen sowie eines tariflichen Lohns. Dies kann zur Existenzgefährdung von Arbeitnehmern führen. Lohndumping bezieht sich dabei mehr auf das Verhalten des Arbeitgebers als auf den Niedriglohn selbst. Working poor ist besser bekannt als Erwerbsarmut. Davon wird immer dann gesprochen, wenn die betroffene Person trotz Erwerbstätigkeit von der Armut bedroht oder faktisch arm ist.

Der Mindestlohn ist im Gesetz verankert

Wie bereits erwähnt, findet sich der Mindestlohn seit 2014 im MiLoG wieder. Dort heißt es sogleich in § 1:

  1. Jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
  2. Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.“
Der Mindestlohn ist ein Gehalt, dessen Höhe durch den Staat oder Tarifverträge festgelegt ist.
Der Mindestlohn ist ein Gehalt, dessen Höhe durch den Staat oder Tarifverträge festgelegt ist.

Trotz dieses allgemeingültigen Gesetzes gab es ein paar Sonderbestimmungen. Denn die Regelungen, die durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz getroffen wurden, waren gegenüber dem MiLoG vorrangig zu betrachten.

Dort waren die Branchenmindestlöhne zu finden, die den gesetzlichen Mindestlohn ausnahmsweise unterschreiten durften. Diese Ausnahme äußert sich darin, dass eine Übergangsphase bestand. Noch bis Ende 2017 konnten Branchenmindestlöhne den allgemeinen Mindestlohn unterschreiten. Dies traf jedoch nur dann zu, wenn der entsprechende Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Interessant: Mit dem 1. Januar 2015 besteht erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein flächendeckender Mindestlohn. Seit 1. Januar 2018 muss die gesetzliche Lohnuntergrenze ausnahmslos eingehalten werden.

Die Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Der Arbeitgeber muss dazu beitragen. Seit Einführung bestehen nämlich zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten für ihn.

Berechnung vom Mindestlohn

Wenn Sie den Mindestlohn berechnen wollen, sollten Sie auf die genaue Anzahl der Arbeitsstunden achten.
Wenn Sie den Mindestlohn berechnen wollen, sollten Sie auf die genaue Anzahl der Arbeitsstunden achten.

Zwar gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland, aber viele Arbeitnehmer fragen sich dennoch: Wie hoch ist der Mindestlohn in meinem individuellen Fall?

Um den Mindestlohn zu berechnen, gibt es zahlreiche Tools, mit denen Sie sowohl den persönlichen Stundenlohn als auch den Monatslohn berechnen können. Vor allem der Mindeststundenlohn kann für Teilzeitbeschäftigte relevant sein.

Zur Berechnung vom Mindestlohn müssen die durchschnittlichen Arbeitsstunden hinzugezogen und mit den gesetzlichen 12,82 € (Stand Januar 2025) multipliziert werden.

Tarifautonomie: Was ist das?

Der allgemeine Mindestlohn, der in Deutschland seit 2015 gilt, kann nur vor dem Hintergrund der Tarifautonomie betrachtet werden.

Löhne werden demnach durch Tarifparteien festgelegt. Diese sind unter anderem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Die rechtliche Grundlage bildet die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetztes. Darin wird jene verfassungsrechtlich garantiert.

2014 gab es dann das Tarifautonomiegesetz, das gewisse Einschränkungen der Tarifautonomie enthält. Zudem umfasst der erste Artikel dieses Artikelgesetzes den gesetzlichen Mindestlohn.

Des Weiteren regelt das seit 1949 bestehende Tarifgesetz die Tarifautonomie sowie alle wichtigen Elemente eines Tarifvertrages.

Weiterführende Informationen zum Mindestlohn:

mindestlohnerhoehung-ratgeber

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Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Mindestlohnerhöhung gegeben sein müssen.

Ratgeber Ausnahmen vom Mindestlohn

Ausnahmen vom Mindestlohn

Welche Ausnahmefälle sieht das deutsche Mindestlohngesetz vor? Sind Sie ggf. betroffen?

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Erfahren Sie hier, ob der Mindestlohn in ganz Europa gilt und ob es Unterschiede gibt.

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Gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland auch für Langzeitarbeitslose?

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Was, wenn im Tarifvertrag ein geringerer Mindestlohn festgeschrieben ist?

Ratgeber Ausnahmen vom Mindestlohn

Pro und Contra beim Mindestlohn

Welche Argumente sprechen für und welche gegen den Mindestlohn? Welche Seite überwiegt?

Mindestlohn: Gibt es Ausnahmen?

Zwar ist der Mindestlohn allgemeingültig und nunmehr flächendeckend, doch es bestehen auch Ausnahmen, auf die an dieser Stelle hinzuweisen ist. Dazu gehören folgende Gruppen:

  • Minderjährige
  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten, Personen im Rahmen eines freiwilligen Orientierungspraktikums
  • Langzeitarbeitslose (ohne Unterbrechung für mindestens ein Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet)
  • Ehrenamtliche

Vor allem junge Menschen, die im Rahmen von Praktika Einstiegsqualifizierungen erlangen müssen, sind vom Mindestlohn ausgeschlossen. Wie in einer Ausbildung handelt es sich dabei laut Gesetzgeber nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Bildungsverhältnis.

Wird ein Pflichtpraktikum während des Studiums absolviert, erhält der Praktikant keinen Mindestlohn. Dabei spielt die Dauer keine Rolle. Gleiches für ein freiwilliges Praktikum, das nicht länger als drei Monate umfasst.

Vom Mindestlohn, der im Gesetz verankert ist, sind manche Personengruppen ausgeschlossen.
Vom Mindestlohn, der im Gesetz verankert ist, sind manche Personengruppen ausgeschlossen.

Anders sieht es aus, wenn das freiwillige Praktikum länger als drei Monate dauert oder verlängert wird. In einem solchen Fall gilt der Mindestlohn ab dem ersten Arbeitstag (bei Verlängerung ab dem vierten Monat).

Zu den Ausnahmen zählten des Weiteren Saisonarbeiter und Zeitungszusteller. Im Falle der Saisonarbeiter ist es zulässig, dass Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Die Sonderstellung für Zeitungszusteller bestand bis Ende 2017.

Mindestlohn in Deutschland für verschiedene Branchen

In der nachstehenden Tabelle finden Sie einen Ausschnitt aus den branchenüblichen Mindestlöhnen, inklusive des zeitlichen Rahmens, in dem sie galten. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben sowohl für den Osten als auch für den Westen Deutschlands Anwendung fanden.

Wichtig: Mittlerweile darf der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde in keiner Branche mehr unterschritten werden!

Bran­cheVer­dienst in Euro/Std.Gül­tig­keit
Ab­fall­wirt­schaft12,0010/2022
Dach­decker­hand­werk13,30 (ungelernt)
14,80 (Geselle)
01/2023
Fleisch­in­dus­trie12,3012/2023
Leih­ar­beit13,0004/2023
Maler­hand­werk12,50 (ungelernt)
14,50 (Gesellen)
04/2023
Pfle­ge13,90 (ungelernt)
14,90 (1-jährige Ausbildung)
17,65 (Fachkraft)
05/2023
Ge­rüst­bauer­hand­werk12,8510/2022
Schorn­stein­feger­hand­werk13,8001/2021
Stein­metz­hand­werk13,3508/2022

Informationen zum Mindestlohn in verschiedenen Branchen:

Ratgeber Mindestlohn für Bäcker

Mindestlohn für Bäcker

Gibt es für Bäcker auch den Mindestlohn und wie viel bekommen sie?

Ratgeber Mindestlohn im Gastgewerbe

Mindestlohn im Gastgewerbe

Müssen auch im Gastgewerbe Arbeitnehmer mit dem Mindestlohn bezahlt werden?

saisonarbeiter-mindestlohn-ratgeber

Mindestlohn für Saisonarbeiter

Muss auch Saisonarbeitern der Mindestlohn gezahlt werden? Gibt es Ausnahmeregelungen?

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. EDT meint

    14. November 2022 at 10:02

    Guten Tag,
    müssen Unternehmen eine Erklärung zur Einhaltung des MiLoG erstellen? Wenn ja, sollte sie auf der Website veröffentlicht werden?
    Wie lauten die Regeln dafür?
    Viele Grüße

    Antworten
  2. REMY meint

    15. September 2021 at 14:33

    Guten Tag
    gilt der § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten für alle Arbeitnehmer eines Betriebs aus den besonderen Branchen wie z.B. Gebäudereinigung oder nur für jene Arbeitnehmer, die auch nach Std. bezahlt werden? Muss auch eine Bürokraft mit einem Festgehalt, immer gleichen Wochenstunden und beispielsweise einem Gleitzeitkonto Stundenaufzeichnungen führen?
    Danke vielmals.

    Antworten
  3. Hans meint

    12. Dezember 2020 at 7:04

    Ich bin Zeitungszusteller, seit neuerem soll nun auch Postsendungen verteilt werden. Je Sendung 10 cent, die dann auf Zeit umgelegt werde. Ist das zulässig, oder muss hier die Verteilzeit berechnet und Mindestlohn gezahlt werden.

    Antworten
  4. Bereholschi meint

    10. Mai 2020 at 17:57

    Ich arbeite als Saisonarbeiter ohne Sozialversicherung. 2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 brutto, aber ich erhalte nur 8,9 netto. Ich würde gerne wissen, wohin dieser Unterschied geht, solange für mich keine Sozialversicherung bezahlt wird. Danke.
    Mit freundlichen grüßen.

    Antworten
    • Daniel 008 q meint

      29. März 2023 at 23:06

      Ich bin im Sozialdienst wegen meiner Detektei weil ich zu wenig kunden habe grundsicherung aufgaben haushalt edv anwedung internet handwerk garten,
      Muss ich ein Mindeslohn bezahlen std 8,50 oder sozialamt? habe ein detektei fernuni insistut einzel unterenhmen betreutes wohen mit bewohnern die mich betreuen gemischt wohngemeinschaft ab und zu betreuer schläft dann geht er wohne alleine. Ich zeige den bewohnern wie ich mich am compuzter auskenne krige ich trink geld? aj nuohne stuern mein trinkgeld steuer vfrei das andere versteuetr ich. Richtig?

      Antworten
  5. Mandy G. meint

    18. August 2019 at 19:09

    Hallo liebes Team. Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin und mein Laden wird immer zeitiger zu gemacht auf Grund des steigenden Mindestlohns.Jetzt wird mein Laden wieder eine Stunde eher geschlossen,so das mir 20 Stunden im Monat fehlen.Ich könnte zwar noch in anderen Filialen aushelfen,das ich halbwegs auf meine Stunden komme,aber dann müsste ich immer von Montag bis Samstag arbeiten.Ist das zulässig? Vertrag haben wir nicht.

    Antworten
  6. Kuller meint

    25. Februar 2019 at 17:08

    Als gelernte Altenpflegerin bin ich nun seit einigen Jahren im Büro eines Pflegedienstes tätig.
    Gilt für mich der Mindestlohn oder der Branchen-Mindeslohn der Pflegebranche?

    Dankeschön

    Antworten
  7. Steffi meint

    5. Februar 2019 at 17:09

    arbeit 20 stunden Woche was bekomme für einen Mindestlohn 2019

    Antworten
  8. Michael meint

    31. Januar 2019 at 11:35

    Hallo, was darf der Arbeitgeber in den Mindestlohn hineinreichen? Ich bekomme z.b. eine nicht grau definiert e Provision und eine Steigerungsprämie, mein Arbeitgeber begründet damit die fehlende Lohnerhöhungen an Januar 2019

    Antworten
  9. Tanja meint

    24. Januar 2019 at 9:46

    Bisher habe ich einen Stundenlohn von 10,00€ erhalten, dieser wurde nun auf den Mindeslohn hinunter gekürzt, bin jetzt seit zehn Jahren in dem Betrieb, ist eine Kürzung überhaupt zulässig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Januar 2019 at 12:38

      Hallo Tanja,

      eine Gehaltskürzung ist in der Regel nur bei grobem Fehlverhalten oder deutlich nachlassender Leistung des Arbeitnehmers zulässig und auch dabei müssen eine Menge Voraussetzungen erfüllt sein. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Sylvia meint

    18. Januar 2019 at 7:24

    Gilt der Mindestlohn auch für Facharbeiter, bekomme genauso viel wie die ungelernte Arbeitskräfte

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 at 13:14

      Hallo Syliva,

      der Mindestlohn ist flächendeckend, also für alle Angestellten gleich unabhängig von der Qualifikation.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Klaus K. meint

    16. Januar 2019 at 18:10

    Guten Tag,
    im § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten wird festgelegt, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen.
    Wie ist das in Realität zu gewährleisten erst Recht, wenn der Arbeitgeber bei der Erbringung der Arbeitsleistung nicht zu gegen ist. Im Gesetz steht nicht, daß der Arbeitnehmer seine Stunden aufzeichnet und, daß diese Aufzeichnung Grundlage für die Berechnung des Lohnes sind.

    Antworten
    • Marina meint

      18. Dezember 2020 at 16:37

      In diesem Fall ist der Arbeitnehmer angehalten seine Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben und dies ggf. täglich vom Vorgesetzten unterschreiben zu lassen. Somit ist der Anspruch auf die beglaubigte Arbeitszeit bestätigt und kann berechnet werden.

      Antworten
  12. Aurachmadla meint

    7. November 2018 at 18:46

    Ich arbeite 34 Stunden/Woche als Heimarbeiterin in der Kunststoffbranche. Mein Stundenlohn beträgt 7,45€. Für Urlaubs-Kranken,Mich würde nun mal interessieren ob es für Heimarbeiter auch ein Mindestlohngesetz gibt und was ggf. darin steht.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 at 7:49

      Hallo Aurachmadla,

      das Mindestlohngesetz gilt für jeden Arbeitnehmer. Ob es auf Sie zutrifft, hängt von der Art der Anstellung ab.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Palet meint

    4. November 2018 at 22:37

    Bin ich [edit. v. d. Red.] …55.60 Stunde pro Woche machen wir und bezahlt ist wie 38.5 stunde pro Woche was bedeutet das???danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2018 at 17:45

      Hallo Palet,
      Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen und diese Problematik sowie die weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Annika meint

    18. August 2018 at 17:34

    Ich finde es wirklich traurig, dass die Einführung des Mindestlohns in Deutschland so lange gedauert hat.
    Und ich bin wirklich entsetzt darüber , dass der Mindestlohn nur 8,84 € (Brutto) beträgt, wohingegen in Frankreich ein Mindestlohn von 9,88 € (Brutto) gezahlt wird. Selbst bei einer gesetzlich geregelten Wochenarbeitszeit von 35 Stunden in Frankreich verdienen die Franzosen mehr als die Deutschen, die zudem noch 3,5 Stunden mehr in der Woche zu arbeiten haben.
    Auch in vielen anderen Punkten steht Deutschland hinter Frankreich, wenn es um soziale Angelegenheiten geht, also den Bürger betreffend (Wohngeld, Arbeitslosengeld, Bafög). Deutschland steckt lieber sein ganzes Geld in Unternehmen, als die allgemeine Lebensqualität und Lebenszufriedenheit in der Bevölkerung zu verbessern. Denn eins ist definitiv sicher: Es gibt ein Leben vor dem Tod.

    Antworten
  15. Schönig meint

    11. April 2018 at 6:32

    Hallo, ich arbeite nebenberuflich im Einzelhandel. Mindestlohn bekomme ich nicht wirklich, da mir regelmäßig die Arbeitsstunden gekürzt werden. Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. April 2018 at 9:50

      Hallo Schönig,
      Ihre Frage, ob diese Vorgehensweise rechtens ist, fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Diese dürfen wir nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. G.Mehnert meint

    31. Januar 2018 at 16:34

    Ich arbeite in einer Firma mit ca.110 Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Wir haben keinen Betriebsrat und auch keine betrieblichen Tarifverträge. Meine Frage Ich bekomme nur den Mindestlohn von 8,84 Euro obwohl die Firma zur IG Metall und Elektro gehört. Gibt es nicht einen branchenbezogenen Mindestlohn? Kann mir vielleicht jemand eine konkrete Auskunft geben?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 at 16:01

      Hallo G.Mehnert,

      der Mindestlohn ist flächendeckend nicht branchenspezifisch. Ob Ihr Arbeitsvertrag nach den Vorgaben das Tarifvertrags gestaltet werden sollte, kann Ihnen ein Anwalt mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Jing meint

    28. Februar 2017 at 10:24

    Sehr geehrte Dame oder Herr
    Ich komme aus China und mache mein Studium an der Künste Akademie. Ich arbeitete seit August in einem Architeksbüro in Stuttgart. Der Arbeitsgeber hat mich zwei Arbeitsvertrag gegeben. Für die erst drei Monate kriegte ich pro Monate 500 Euro, danach 1560 Euro. Ich arbeite jede Woche mehr als 45 Stunde und war ich für 16/17 Wintersemester als normal Studenten immatrikuliert(kein Praktikum oder Urlaubsemester gemacht). Die Rechtsberatung an der Universität hat mir gesagt, dass ich vollig verarscht. Und im November (Viert Monate meiner Praktikum) kriegte ich nur 900 Euro und in Febura nur 700 Euro. Eingentlich muss 1560 Euro Brutto sein. Ich fragte schon viele mal meinem Arbeitsgeber und jedes mal sagte er, dass er das korrigieren wird, aber bis jetzt habe ich das Geld noch nicht bekommen. Ich hoffe, dass Sie mir hilfen können. Viellen Dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 at 10:12

      Hallo Jing,
      Hilfe erhalten Sie in diesem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. SpikeT. meint

    2. August 2016 at 23:42

    Wichtig für den Mindestlohn ist auch die erforderliche Aufzeichnung der Arbeitszeit: „Der Arbeitgeber hat Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.“.

    Antworten

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