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Mindestlohn im Gastgewerbe: Was sieht das Gesetz vor?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 19. November 2022

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Aufgrund der vielen Menschen in Deutschland, die nicht in der Lage waren, ohne die Unterstützung des Staates für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, obwohl sie sich in einem Arbeitsverhältnis befanden, wurde am 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Die damit verbundenen Vorschriften sind im Mindestlohngesetz (MiLoG) dokumentiert.

Muss der Mindestlohn im Gastgewerbe gezahlt werden?
Muss der Mindestlohn im Gastgewerbe gezahlt werden?

Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!

Es existieren jedoch einige Ausnahmen, welche beispielsweise Pflichtpraktikanten, Auszubildende oder Freiberufler vom Mindestlohn ausschließen. Außerdem kommt alle zwei Jahre eine sogenannte Mindestlohnkommission zusammen, die über eine mögliche Mindestlohnerhöhung entscheidet. Zuletzt wurde dieser übrigens auf 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto die Stunde festgesetzt.

Kurz & knapp: Mindestlohn im Gastgewerbe

Seit wann gibt es den Mindestlohn in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt.

Wird der Mindestlohn im Gastgewerbe gezahlt?

Ja, Mitarbeiter im Gastgewerbe müssen den Mindestlohn erhalten. Sie zählen nicht zu den Personengruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind.

Welche Auswirkungen hatte die Einführung des Mindestlohns im Gastgewerbe?

Informationen dazu, wie sich die Einführung des Mindestlohns auf das Gastgewerbe ausgewirkt hat, finden Sie hier.

Ob der Mindestlohn auch im Gastgewerbe gezahlt werden muss, welche Auswirkungen dies mit sich bringt und was der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zum Mindestlohn sagt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Kurz & knapp: Mindestlohn im Gastgewerbe
  • Muss im Gastgewerbe der Mindestlohn gezahlt werden?
    • Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn im Gastgewerbe?
    • Weiterführende Suchanfragen

Muss im Gastgewerbe der Mindestlohn gezahlt werden?

Obwohl sich Vertreter des deutschen Gastgewerbes lange dagegen gesträubt hatten, gilt seit dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn auch im Gastgewerbe. Wegen „besonderer Härte“ in Bezug auf den Mindestlohn versuchten der DEHOGA sowie die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten), die gesetzliche Lohnuntergrenze noch bis 2017 per Tarifvertrag zu vermeiden. Dieser Versuch scheiterte jedoch.

Der DEHOGA steht dem Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe immer noch kritisch gegenüber. Gerade in der Gastronomie sei es oft gar nicht so einfach, eine feste Arbeitszeit einzuhalten. Diese muss jedoch seit der Einführung vom Mindestlohn im Gaststättengewerbe von Gastronomen dokumentiert werden. Lassen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unbezahlte Überstunden schieben, werden sie spätestens bei einer Kontrolle überführt und müssen mit einer Strafe rechnen.

Die Kontrollen werden übrigens vom Zollamt bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durchgeführt. Laut § 21 MiLoG können Zuwiderhandlungen gegen den Mindestlohn im schlimmsten Fall mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn im Gastgewerbe?

Mindestlohn: Der DEHOGA war von der Einführung nicht begeistert.
Mindestlohn: Der DEHOGA war von der Einführung nicht begeistert.

In kaum einer anderen Branche sind die Kosten für Personal so hoch, wie im Gastgewerbe. Benötigte Produkte können teurer werden, Servicekräfte müssen bezahlt werden. Hinzu kommen Lieferanten, Großhändler und Reinigungspersonal. Weil seit 2015 alle dieser Berufsgruppen den Mindestlohn im Gastgewerbe erhalten, ist ein Anstieg der Kosten keine Überraschung:

  • Einige Arbeitgeber hatten keine andere Wahl und mussten ihre Angestellten entweder an weniger Tagen einsetzen oder schlichtweg Personal entlassen.
  • Außerdem hatte auch das Hotelgewerbe mit dem Mindestlohn zu kämpfen. Hotelgewerbe sowie Gaststättengewerbe sind sich einig: Ein Mindestlohn im Gastgewerbe von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto ist vollkommen in Ordnung, wenn es um die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter geht.
  • Was vielen jedoch Kopfzerbrechen macht, sind weitere Kosten, die der Mindestlohn in der Hotellerie oder einer ähnlichen Branche mit sich bringt.

Einer Umfrage der DEHOGA zufolge kam es seit der Einführung des Mindestlohns in knapp drei Viertel der Unternehmen zu einer Steigerung der Personalkosten. Die Umsätze würden ansteigen, die Erträge jedoch zurückgehen. Ein Schuldiger kann laut der DEHOGA schnell ausgemacht werden: Der Mindestlohn im Gastgewerbe.

Übrigens: Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz zwar nicht, allerdings gilt dies nicht für das Gastgewerbe. Der Mindestlohn im Gastgewerbe in der Schweiz orientiert sich am sogenannten „Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV)“.
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Mindestlohn im Gastgewerbe: Was sieht das Gesetz vor?
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Kommentare

  1. Karin K. meint

    9. Februar 2017 um 23:01

    Den Mindestlohn in diesem Bereich finde ich nicht in Ordnung! Wenn man bedenkt welche Leistungen man bei dieser Arbeit erbringen muss ( Körperlich und auch Nervlich ) damit der Kunde auch immer zufrieden ist.

    Antworten
    • Empfangsmitarbeiter meint

      10. März 2019 um 13:03

      Bedenken Sie aber bitte auch, welche Leistungen die Mitarbeiter bei dieser Arbeit erbringen muss ( Körperlich und auch Nervlich ), und das bei Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, und das manchmal ohne die Möglichkeit, sich während der Schicht einmal hinzusetzen.
      Eine Schande, diesen Mitarbeitern (wohlbemerkt nach Abschluss einer anerkannten Ausbildung und manchmal auch einiger Jahren Berufserfahrung) dann NUR den Mindestlohn zu zahlen.

      Antworten
  2. alexandra meint

    22. Februar 2017 um 11:37

    Nun gibt es auch den allegemeinverbindlichen Tarifvertrag, der seit 01.08.2016 sogar den höheren Mindestlohn von 9,- € für einfache Tätigkeiten vorsieht… Was ist nun SV-Rechtlich einzuhalten? 8,84 € nach MiLoG, oder 9,- € gem. Tarif?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. Februar 2017 um 10:49

      Hallo Alexandra,
      liegt ein Tarifvertrag vor, so gilt in der Regel der darin veranschlagte Lohn als Mindestlohn. Er darf jedoch nicht geringer sein als momentan 8,84 Euro brutto pro Stunde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. RBR meint

    26. Februar 2017 um 8:42

    Hallo! Ich habe eine Frage: ich arbeite in rein Hotel in Nordrhein Westfallen. In Januar, mein Mindestlohn war 8,50 E Brutto. Diese neue Mindestlohn (8,83E) ist nicht für Hotel Miterarbeiten? Mein Chef hat mir gesagt dass ich für andere Arbeite.
    Danke.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. Februar 2017 um 10:09

      Hallo RBR,
      soweit wir informiert sind, gilt der Mindestlohn auch im Gastgewerbe. Aus diesem Grund ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen mindestens 8,84 Euro brutto die Stunde zu zahlen. Wenn er sich nicht daran hält und bei einer Kontrolle überführt wird, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro drohen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Lisa meint

      1. September 2019 um 9:35

      Hallo! Ich hätte eine Frage.
      Ich arbeite momentan beim Restaurant.
      Meine Chefin zahlt mir 7Euro die Stunde, rechnet zuzüglich meines Trinkgeldes. So habe ich für 8.5h 80 Euro erhalten. Darf die Chefin mir von dem Trinkgeld für die Mitarbeiter meinen Mindestlohn zahlen? Ich finde das nämlich ziemlich prekär. Momentan habe ich noch keinen Arbeitsvertrag, weil ich dort erst seit 2 Tagen arbeite, aber sie hat mir deutlich gemacht, dass der Stundenlohn 7Euro beträgt. Ist das erlaubt, was sie macht?

      Bei einer Arbeitsanmeldung müsste doch spätestens auffallen, dass der Mindestlohn unter den gesetzlichen Vorlagen fällt, oder nicht?

      Antworten
      • Dirk meint

        23. Januar 2020 um 19:25

        Es gilt das Gesetz des Mindestlohnes. Wird dieser unterschritten, macht sich der Arbeitgeber strafbar. Wird allgemeines Trinkgeld (Tong) aufgeteilt, muss sich der Empfänger gefallen lassen, dass das Trinkgeld welches 1,-€ pro Tag übersteigt als zu versteuerndes Einkommen angerechnet wird. Eine Aufteilung des Trinkgeldes um damit den Mindestlohn auf zu stocken ist nicht zulässig. Das ist Steuerbetrug seitens des Arbeitgebers- Er gibt ja diese Ausgaben gegenüber dem Finanzamt als Lohnausgaben an- Das Geld wird ja aber nicht aus den Einnahmen bestritten, sondern aus einer Geldquelle, die offiziell ja nicht in den Betriebsumsatz als Einnahme fliesst.

        Antworten
  4. KPR meint

    28. Februar 2017 um 15:23

    Hallo,

    Wie hoch ist bei einem Mindestlohn von 8,84 EUR/Stunde das Brutooeinkommen für den Monat?
    DANKE

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 10:16

      Hallo KPR,
      der Mindestlohn von 8,84 Euro brutto wird pro Stunde gezahlt. Je nachdem, wie viele Stunden Sie im Monat arbeiten, beeinflusst dies demnach Ihr monatliches Bruttoeinkommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Tat meint

    6. März 2017 um 13:28

    Hallo!
    Auf meiner Abrechnung wird schon immer ein Sachbezug (pauschal 20 Euro) für Getränke berechnet. Unser Chef meinte jetzt, wer auf den Mindestlohn besteht, bekommt ab sofort alles abgezogen (auch die Sozialleistungen) die er für den 450 Euro Job zahlen muss. Bezahlter Urlaub und Krankentage gibt es auch nicht. Im Voraus vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. März 2017 um 9:48

      Hallo Tat,
      es verhält sich nicht so, dass Arbeitnehmer entscheiden können, ob sie den Mindestlohn erhalten möchten oder nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um die durch den Gesetzgeber festgesetzte Lohnuntergrenze, die gezahlt werden muss. Wir würden Ihnen demnach empfehlen, die Problematik auf Ihrer Arbeitsstelle mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. nath meint

    21. März 2017 um 1:17

    Guten Tag,
    in Ihrem übrigens steht, es hätte in der Schweiz keinen Mindestlohn im Gastgewerbe…
    ich dachte das jeder gastronomische Betrieb dem l- gav unterliegt und dieser schreibt doch einen Mindestlohn vor…
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. März 2017 um 9:31

      Hallo nath,
      da haben Sie Recht, vielen Dank für die Anmerkung. Wir haben den Text dahingehend angepasst und aktualisiert.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. regina w. meint

    3. Mai 2017 um 12:02

    Hallo,
    es ist eine schande, dass man in der Gastronomie(Kueche) fuer brutto 8.84 arbeiten muss. Dies ist wirklich eine sehr schwere koerperliche Arbeit, 40 Std. Woche , fuer ein monatl.Bruttogehalt von 1.540,–.
    bei einem Single bleiben da noch 1.120.– netto uebrig, wie soll man da alleinstehend mit all den monatl.belastungen ueber die runden kommen.
    Ich kann verstehen dass manche lieber Hartz 4 empfangen, dies ist etwas weniger, aber man macht sich niicht die knochen kaputt.
    Ein Mindestlohn von 11.–bis 12.– euro und dies auch steuerfrei, dies waere fuer dieses reiche deutschland angebracht.

    Antworten
    • Kandetzki meint

      15. Mai 2019 um 22:13

      Die Gastronomie ist am aussterben, keiner möchte es mehr machen. Wofür.auch??? Schitt Arbeitszeiten, schitt Bezahlung, Wochenende und Feiertage arbeiten. Dann noch nervenaufreibende Gäste!!!!Hätte ich nocheinmal die Wahl meines Ausbildungsberufs, würde ich es zu 100%nicht mehr machen.

      Antworten
      • Sonja meint

        20. Mai 2019 um 12:22

        Ganz genau so sieht es aus. In den letzten 10 Jahren sind die Zahlen der Köche in der Gastronomie drastisch gesunken. Letztlich sind die Gastronomen selbst schuld. Wer so wenig zahlt, der zahlt am Ende immer drauf, nämlich indem er seine Gäste nicht mehr bewirten kann, weil in der Küche nur noch Knalltüten statt Fachkräfte arbeiten. So was aber auch. Köcheboykott in der Gastro…..lustig !

        Antworten
        • Anja meint

          14. November 2019 um 13:19

          Leider ist es so, dass die Marge in der Gastronomie nicht mehr das hergibt. Steigend Energiekosten, steigende Warenpreise (aufgrund von steigenden Energiekosten und Mindestlohn), Versicherungen, Lohnnebenkosten, alles wir immer teurer, das muss ja irgendwie umgelegt werden.

          Antworten
          • Dirk meint

            23. Januar 2020 um 19:40

            Das ist Blödsinn, noch nie waren Wareneinkäufe gerade in der Gastronomie aufgrund von Preisverfall in verschiedensten Produktionsunternehmen für einen Gastronomen so günstig!!! Ich arbeite seit über 30 Jahren in Gastronomie und angelehnten Gewerben. Diese oben genannten Argumente können nur von einem Gastronomen kommen, der alles auf das Personal abschiebt, nur damit er von seinem eigenen hohen sich selbst zugesprochenen monatlichen Sarlär von dem er leben will nicht runterkommen muß. Es ist immer besser, bei anderen Kürzungen vor zu nehmen, statt selber zu verzichten.

    • Dirk meint

      23. Januar 2020 um 19:33

      Es wird ja wohl niemand gezwungen sich in Jobs zu begeben in denen er nur Mindestlohn bekommt. Wer sich das gefallen läßt ist doch eigentlich selber schuld, und wer meint nicht für besser bezahlte Jobs in Frage zu kommen, kann doch bestimmt, wenn nicht gerade eine Krankheit oder ein GEbrechen vorliegt, für dass er nichts kann; sich Bildung und Fachwissen aneignen, das ihn dazu befähigen könnte eine bessere Tätigkeit aus zu üben. Der Bildungsmarkt steht jedem offen.- Für den, Der wirklich will!

      Antworten
      • Denis meint

        8. Oktober 2020 um 19:22

        ja das mag sein, nur wären Sie bereit den 3 fachen Preis im Restaurant zu bezahlen, wenn ich als Küchenmeister Ihr Schnitzel brate. Diese Qualifikation hat mich privat 10.000 € gekostet . Sicher wären Sie aufgrund des Bildungsgrades, erworben für Meistertitel, nicht bereit dafür mehr zu bezahlen. Und die längliche Aussage, das in der GAstronomie eh nur Leute Arbeiten die nichts anderes schaffen , dem stimme ich nicht zu. Punkt meinerseits ist, Sie wollen mit Ihrer Familie in Urlaub fahren und Wohlfühlklima erleben auch gastronomisch gesehen. Nur Kosten darf es nichts. Und da sind wir leider angekommen auch übergreifend , das 10 Akademiker oder Studierte Docktoren sich darum streiten , das der 1 Handwerker schnellstmöglichts kommt wenns Klo verstopft ist. Nur wenn alle so denken würden wie Sie, dann gibt es bald niemanden mehr . der die handwerklichen Jobs macht, zu einem Mindestlohn von ….. € . Aber vieleicht gibts dann ja Akademiker und Studierte die Ihnen das Klo frei räumen nur bestimmt nicht zu dem Preis van jetzt ein HAndwerksbetrieb mit Fachkräften verlangt.

        Antworten
      • Robert meint

        16. Oktober 2020 um 1:12

        Genau so ist es Dirk. Aber man muss auch sagen, dass es doch sehr viele schwarze Schafe in der Branche gibt. Und wenn man gut ist, hat man sowieso mehr als den Mindestlohn

        Antworten
  8. Larissa meint

    28. November 2017 um 1:06

    Hallo,
    meine Frage ist evtl seltsam, aber kann man die Reinigungskräfte im Krankenhaus nach dem Tarifvertrag aus Gastronomiegewerbe bezahlen?
    Bei uns läuft ein Gerücht, dass die Firma Asklepios die Putzleute zu Geldsparzwecken aus dem höheren Tarif ( 10,64€/Std für die Reinigung besonderer Räume (OP)) an eine andere Firma verkaufen will, die Reinigungskräfte nach Gastgewerbe zahlen will.
    Ob es möglich ist? Technisch gesehen ist ein Krankenhaus kein Hotel und Putzleute keine Köche, Kellner oder Zimmermädchen. Man will auch unsere Transportmitarbeiter als Mindeslöhner bezahlen, obwohl die mit Patienten zu tun haben und große Verantwortung tragen oder angesteckt werden können.
    Ausserdem wurde gesagt, dass wir keine Sonntag-, Nacht- und Feiertagzuschläge mehr bekommen, da es in Gastronomie üblich ist sonntags und am Feiertag zu arbeiten.
    Das Pflegepersonal bekommt alle Zuschläge und wir bekommen jetzt schon keine Lohnfortzahlung für den Feiertag, wenn wir an dem Feiertag frei haben.
    Wie kann man das anfechten?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2018 um 13:48

      Hallo Larissa,

      rechtliche Unterstützung und Beratung bietet Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht. Informationen bezüglich des gültigen Tarifvertrags liefert Ihnen aber auch die zuständige Gewerkschaft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Traian meint

    4. Dezember 2017 um 14:03

    Hallo,

    gilt dieser Mindestlohn auch für ein mobile Imbissverkäufer?

    Danke & Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Februar 2018 um 15:28

      Hallo Trajan,
      die Mindestlohn gilt für fast alle Bereiche. Einen Überblick über die Ausnahmen vom Mindestlohn finden Sie in unserem Ratgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Anja meint

    5. April 2018 um 11:25

    Stimmt es das es seit August 2017 einen neuen Mindestlohn von 9,25€ in der Gastronomie gibt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 15:55

      Hallo Anja,
      dabei handelt es sich normalerweise um einen speziellen Mindestlohn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe. Weitere Informationen erhalten Sie von der für Sie zuständigen Gewerkschaft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Gerhard meint

    6. Mai 2018 um 13:10

    Ich finde es eine Schande wie in Deutschland die Kellner/innen im Lohn gehalten werden. Erklären Sie mir, wie eine Einzelperson mit dem Mindestlohn von Brutto € 1’540.00, d. h. Nettolohn von 1’120.00 leben soll.
    Die Leistung die ein/e Kellnerin erbringen muss ist einem Mindestlohn von € 3’000.00 angepasst. Wie soll sich eine Person eine Familie gründen bei diesem Schmalspurgehalt?

    Einfach nur bitter!

    Antworten
    • Robert meint

      16. Oktober 2020 um 1:17

      Das Trinkgeld schonmal bedacht, was du nicht versteuerst? als guter Kellner in einem gut Besuchten Betrieb hast du im Durchschnitt 50€ am Tag. Rechne das mal hoch. Ich bin selbst Angestellt und nicht Chef

      Antworten
  12. Karin meint

    6. Mai 2018 um 18:38

    Hallo.
    Das heisst , ein gelernter Koch darf mit 8.84 Brutto Stundenlohn arbeiten ?
    Inklusive aller Sonn und Feiertags Zuschläge?
    Das ist unglaublich.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2018 um 15:34

      Hallo Karin,
      die Rechtslage ist diesbezüglich kompliziert. Ihre Frage war schon des öfteren Streitgegenstand bei den Arbeitsgerichten. Im Zweifelsfalle sollte daher ein Anwalt konsultiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Karin meint

        17. Mai 2018 um 16:45

        Zum Glück gibt es den Tarifvertrag an dem sich auch der Arbeitgeber halten muss .
        Dazu sollte man bei der Gewerkschaft eintreten.
        Wo kämen wir denn hin wenn die Spülkraft den gleichen Lohn bekommt wie der Koch.
        So ist es nicht.
        So wird es den Mitarbeitern nur eingeredet .

        Antworten
  13. Ganeva meint

    12. Juni 2018 um 22:57

    Wissen wir alle da wo Gästete oder Hotel gibts da gibst immer schwarze Arbeit nicht weil das Personal möchte sondern Arbeitgeber Quedlinburg schwarz oder harz v

    Antworten
  14. Ann-Kathrin B. meint

    27. Juni 2018 um 16:33

    Bei dem was ich hier so lese stellen sich mir die nackenhaare auf. Ich bekomme 9.05€ in der Stunde und das bei [edit. v. d. Red.]!

    Antworten
  15. Veronica meint

    9. Juli 2018 um 18:56

    Hallo,

    eine Frage zum Thema Tariffvertrag. Ich arbeite im Hotel und das Hotel is auch Mitglied in DEHOGA.
    Mein Vertrag ist individuell und dadurch mein Chef will mir kein Urlabsgeld und Weihnahtsgeld bezahlen.
    Ich überlege aber für was sind dann die Tariffverträge überhaupt??? Ich dachte das kommt automatisch so ein DEHOGA Vertrag mit Anspruch auf oben genannte Leistungen wie z. B Urlaubsgeld. Kann man damit etwas machen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:43

      Hallo Veronica,

      wenn Sie bei der DEHOGA keine Unterstützung finden, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Kiki meint

    10. August 2018 um 9:13

    Hallo,

    mein Sohn ist 19 Jahre und noch Schüler. Er arbeitet auf Minijob-Basis als Schankkellner in einem Restaurant mit Biergarten bei München. Sein Stundenlohn sind 7,50 Euro und das Geld bekommt er immer direkt nach der Schicht in bar ausbezahlt. Hinzugerechnet wird das anteilige Trinkgeld, welches die Kellner und Schankkellner sich untereinander aufteilen. So kommt er mit Trinkgeld auf einen ungefähren Stundenlohn von 9,48 Euro. Trotzdem denke ich nicht, dass der Arbeitgeber das Trinkgeld einbeziehen darf um weniger als den Stundenlohn bezahlen zu müssen. Die Servicekellner bekommen wohl nur 6,00 Euro Stundenlohn dort.

    Ist diese Berechnung unter Einbeziehung des Trinkgeldes so möglich und rechtlich in Ordnung?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 14:57

      Hallo Kiki,
      auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Trinkgeld hingegen ist eine freiwillige Leistung des zufriedenen Gastes und keine Leistung des Arbeitgebers. Zur genauen Rechtslage in Ihrem Fall können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Xhuliano meint

    21. September 2018 um 0:10

    Hallo ich hesise xhuliano und ich komm aus albanien und ich hab eine arbeit gefunden für koch in stralsund un ich wollte fragen wie viel mus das lohn für eine stunde in gastronomie ?? Ich warte danke schon

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2018 um 15:08

      Hallo Xhuliano,
      der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 8,84 Euro brutto pro Stunde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Katrin meint

    27. September 2018 um 15:50

    Hallo-ich arbeite in einem Altenpflegeheim-wieso gilt dort ein Tarif für Hotel\ Gaststätten? Wir müssen 3 verschiedene Tätigkeiten machen im 2 Schichtsystem.und dafür bekommt man dann den Mindestlohn- ich versteh die die lieber zuhause bleiben.wrnn man ca 100 Euro mehr hat als bei Hartz 4 und Sonntags nicht mal Zuschläge bekommt.wie ist sowas zu vertreten?

    Antworten
  19. S. Geraldia meint

    27. September 2018 um 17:48

    Hallo ich arbeite in der Gastronomie. Das Lokal schließt mittags für 3 Stunden und macht um 17.30 wider auf. Darf man lt. Mindestlohn mittags 3 Stunden und abends 5 Stunden, mit einer Unterbrechung arbeiten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Geraldia S.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:19

      Hallo Geraldia,

      uns ist keine Vorschrift bekannt, die dies verbieten würde.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Vats meint

    3. Oktober 2018 um 0:04

    Hallo!

    Ich arbeite seit knapp einem Jahr Teilzeit als Küchenhilfe. Ich bekomme ganz normal 9€ die Stunde und bin damit auch sehr zufrieden. Seit kurzem wurde ich von meinem Arbeitgeber darauf hingewießen das, wenn ich eine kompletten Tag arbeiten sollte, ich einen Tagessatz von 70€ bekomme. Hab noch nie von sowas gehört weder noch im Internet was gefunden. Sollte ich mir Sorgen machen oder ist das alles im grünen Bereich seiten des Arbeitgebers.

    mfG Vats

    Antworten
  21. Katherine K. meint

    6. Oktober 2018 um 9:35

    Hallo,

    Wie ist es bei den Mindenjährigen?
    Müssen die auch Mindestlohn bekommen? Das Betrieb ist in NRW.
    Vielen Dank für Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 8:07

      Hallo Katherine,

      Minderjährige sind vom Mindestlohn ausgeschlossen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de.

      Antworten
  22. Angelina meint

    11. November 2018 um 12:31

    Hallo,
    ich arbeite ja auch in der Gastronomie und habe da mal eine Frage und zwar steht in meiner Lohnabrechnung ein Brutto gehalt von 1440€ (9€/Stunde) und habe 40h die Woche. Laut dem Rechner hier, sollte ich aber zu den angaben ein gehalt von 1560€ Brutto bekommen. Ist das denn so alles richtig, oder bin ich jetzt unterbezahlt? Bin Steuerklasse 1 und habe keine Kinder.

    Antworten
  23. camille meint

    12. Dezember 2018 um 9:59

    Betriebe die wie viele ewig lange sich nur wegen der bis dato üblichen miesen Hungerlöhne halten konnten, verschwinden endlich , was dem ehrlichen Rest Konkurrenz erspart. Also sollten sich seriöse Betriebe eher freuen, das es nun solche für alle bindenden Regelungen gibt.

    Wenn ich schon lese , das angeblich so viele entlassen müssten – ja wer macht dann die Arbeit ? Die Inhaber selber ? Unbezahlte Überstunden sind ja aus gutem Grunde ebenfalls verboten !!
    Von wem das verlangt wird oder zusätzliche Tätigkeiten die nicht im Vertrag stehen, bzw mit der Tätigkeit abgedeckt sind, dem rate ich ,das dem Zoll zu melden.

    und ehrlich : 8,85 für solche harte Arbeit , ist eh ein Witz. Bei den Spritpreisen und bei längerem Arbeitsweg lohnt so eine Arbeit ja kaum noch irgendwie. Und das stellen leider leider auch die osteuropäischen Sklavenlöhner oder jetzt die aus der 3. Welt fest, die das nicht mal machen wollen meistens zu dem Kurs. Das ist der Grund warum es an “ Facharbeitern“ fehlt …
    Bezahlt die vernünftig und gebt denen endlich genug Zeit und mal die gesetzlichen Zulagen und den Urlaub , der auch einer ist ohne die zurückzupfeifen bei Engpässen oder oder oder … dann klappts auch mit dem Personal..

    Antworten
    • Jim meint

      14. März 2019 um 22:48

      …dem stimme ich ausnahmslos zu…. ich lasse sowas mit mir auch nicht mehr machen….entweder es wird mindestlohn oder sogar mein wunschlohn bezahlt oder ich gehe woanders hin…aber irgendwann, werden sie merken das überhaupt niemand mehr kommt, auch keiner aus osteuropa oder sonst wo….ich bin seit über 23 jahren in der gastronomie, als koch tätig und das mache ich auch nicht mehr mit. respekt vor allen, die weiterhin die fahne für unsere branche nach oben halten und weitermachen….lg aus schleswig holstein

      Antworten
  24. David B. meint

    1. März 2019 um 14:08

    Hallo,
    ich arbeite in einem Restaurant als Service kraft. Mein Arbeitgeber zahlt mir nur 6€ die Stunde wenn ich nicht genügend Umsatz mache. Falls ich einen hohen Umsatz habe bekomme ich eine Umsatzsbeteiligung von 10% des Nettogewinn.
    Jetzt ist meine Frage ob es berechtigt ist mir an einem Tag wo wenig Kundschaft kommt mir nur 6€ zu zahlen obwohl ein Mindestlohn von 9,19€ vorgeschrieben ist?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 9:23

      Hallo David,

      in der Regel ist eine Unterschreitung des Mindestlohns nicht zulässig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Jim meint

      14. März 2019 um 22:43

      Gibt es ernsthaft noch Betriebe die die Leute so auspressen und betrügen?? Such dir lieber eine andere Stelle.lg

      Antworten
  25. Sieglinde meint

    29. August 2019 um 16:50

    Sehr richtig, wenig Geld viel Arbeit, wenig Urlaub und nicht mal essen darf man ist ja der größte Witz lieber in die Biotonne

    Antworten
  26. Bella meint

    20. Oktober 2019 um 8:03

    Hallo, wir sind in einem kleinen Gasthof servicekräfte als gering Verdiener oder auf 450€ angestellt! Wir werden mach umsatzbeteiligung bezahlt, also 10% vom Umsatz!
    Gehen wir mal davon aus, es arbeiten 4 Bedienungen 10 Stunden auf einer Veranstaltung mit einem Umsatz von 3000€! Dann müssen wir 4 uns 300€ teilen, also 75€ prp Person! Macht einen stufendenlohn von 7,50€! Ist das rechtlich in Ordnung!?
    Wenn wir unser Trinkgeld nicht hätten, würden wir nicht auf den Mindestlohn kommen!!

    Antworten
  27. Helga meint

    10. Juni 2021 um 16:15

    Hallo!

    Ich habe eine Verständniss-Frage, obwohl der Fall schon häufig geschildert wurde.
    Ich arbeite in einem Restaurant im Service ubd bekomme 9 Euro. Mindestlohn ist zur Zeit 9,50 Euro.
    Es ist doch richtig, dass ich die 9,50 EUR mindestens ausbezahlt bekommen muss oder?
    Es steht immer dabei Mindestlohn 9,50 Brutto….da darf mir doch nichts von abgezogen werden, wenn ich bis 450 EUR verdiene. Ist das richtig?
    Mein Chef sagt, dass er Unkosten hat (Beiträge etc.) uns das wir die selber tragen müssten.
    Auch ist es so, dass die Küche weniger Lohn bekommt und die Renigungskraft auch weniger bekommt. Ist das überhaupt zulässig?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Antworten
  28. Mond6 meint

    25. März 2022 um 10:43

    Hallo Robert,

    vermutlich kennst du das Gastgewerbe nur als Kunde? Vermutlich gehörst du zu den Gästen die sagen: „Die Waren für das Gericht kann ich mir für 6 € bei Aldi kaufen. Mehr als 10 € für das Gericht zu verlangen ist unangemessen.“ ?
    Dir ist auch sicherlich bewusst das alle Trinkgelder >160 € versteuert werden müssen?

    Ich habe nach meiner Ausbildung in der Gastronomie noch 5 weitere Jahre dort gearbeitet und hatte sehr viel Spass an meinem Beruf.
    Dann musste ich die Entscheidung treffen Geld zu verdienen um eine Familie versorgen zu können oder weiterhin für einen unterirdischen Lohn weit über 200 Stunden im Monat ohne freie Wochenenden zu arbeiten und monetäre Unterstützung von Ämtern beantragen zu müssen.
    Heute verdiene ich als Quereinsteiger knapp 36 € p. Stunde und habe eine 38,5 Std. Woche.
    Zurück zur Eingangsfrage: Das oben genannte Gericht muss mind. 30 € Kosten um angemessen Löhne bezahlen zu können.
    Lieber Robert, bedenke bitte auch das in Restaurants nicht nur Servicemitarbeiter beschäftigt sind. Wann hast du schon mal den Reinigungskräften, Küchenmitarbeitern, Gärtnern etc. Trinkgeld gegeben?

    Antworten
  29. Johannes meint

    29. März 2022 um 17:31

    Hallo,
    ich bekomme in einem Hotel an der Rezeption 9,80 die Stunde obwohl der gesetzliche Mindestlohn seit 1.1.22 9,82 beträgt. Ist dies irgendwie zu rechtfertigen?
    MfG

    Antworten

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