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Gilt der Mindestlohn in Großbritannien?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 16. März 2023

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In Deutschland gilt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro geleistete Arbeitsstunde. Vor seiner Einführung waren einige Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage gewesen, für ihre Lebenshaltungs­kosten aufzukommen. Viele benötigten die Unterstützung des Staates.

Wird der Mindestlohn in Großbritannien gezahlt?
Wird der Mindestlohn in Großbritannien gezahlt?

Zirka 2040,00 Euro brutto verdienen Beschäftigte in Deutschland also pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mindestens (Stand: Oktober 2021), wenn sie nicht zu den Ausnahmen gehören. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Mindestlohn in anderen europäischen Ländern aus? Erhalten beispielsweise Arbeitnehmer in Großbritannien den Mindestlohn?

Kurz & knapp: Mindestlohn in Großbritannien

Wird in Großbritannien der Mindestlohn gezahlt?

Ja, Großbritannien zählt zu den Ländern in Europa, in denen der Mindestlohn gezahlt wird.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Großbritannien?

Der Mindestlohn in Großbritannien wird National Minimum Wage (NMW) genannt und liegt aktuell seit April 2022 bei 9,50 Pfund (ca. 11,31 Euro).

Wer erhält den Mindestlohn in Großbritannien?

Infos dazu, wer in Großbritannien mit dem Mindestlohn entlohnt wird, erhalten Sie hier.

Wie hoch die Mindestlöhne in England, Schottland, Nordirland und Wales ausfallen, wer sich dort um die Gestaltung des Mindestlohns kümmert und ob Großbritannien in nächster Zeit mit einer Mindestlohnerhöhung rechnen kann, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohn in Großbritannien
  • Der Mindestlohn in England, Wales und Co.: Wie hoch ist er?
    • Mindestlohn in Großbritannien: Wer erhält ihn?
    • Weiterführende Suchanfragen

Der Mindestlohn in England, Wales und Co.: Wie hoch ist er?

Der gesetzliche Mindestlohn ist in Großbritannien als „National Minimum Wage“ (NMW) bekannt. Ob es notwendig ist, die Lohnuntergrenze anzupassen, wird jährlich von der Regierung überprüft. Beraten wird sie dabei von der unabhängigen Low Pay Commission (LPC). Diese besteht aus Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft sowie der Wissenschaft und kümmert sich um die Realisierung des Mindestlohns.

Mindestlohn: In England, Schottland und Co. erhalten ihn ca. 1,4 Millionen Beschäftigte.
Mindestlohn: In England, Schottland und Co. erhalten ihn ca. 1,4 Millionen Beschäftigte.

Jedes Jahr erstattet sie in der Regel Bericht über die Auswirkungen durch den Mindestlohn in Groß­britannien sowie die zu erwartende Höhe im nächsten Jahr. Im Oktober 2015 wurde er z. B. um drei Prozent erhöht (von 6,50 auf 6,70 Pfund).

2016 kam es in GB erneut zu einer Mindestlohnerhöhung: 7,20 Pfund betrug er in diesem Jahr. Nachdem er 2017 auf 7,50 Pfund kletterte, liegt der Mindestlohn in Großbritannien aktuell (Stand: April 2022) bei 9,50 Pfund. Umgerechnet wären dies in etwa 11,31 Euro.

In den Landesteilen Schottland, Wales, Nordirland und England liegt der Mindestlohn demzufolge etwas über der aktuell geltenden deutschen Lohnuntergrenze von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro Stunde. Doch wer wird in Großbritannien eigentlich mit dem „National Minimum Wage“ entlohnt?

Mindestlohn in Großbritannien: Wer erhält ihn?

Den gesetzlichen Mindestlohn in Großbritannien erhalten grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab 23 Jahren. Es existieren demzufolge Unterschiede in der Bezahlung, die mit dem Alter der Beschäftigten zusammenhängen. Aktuell (Stand: April 2022) sind beispielsweise folgende Beträge maßgeblich:

AlterMindestlohn in Großbritannien
23 Jahre oder älter£ 9,50
zwischen 21 und 22 Jahren£ 9,18
zwischen 18 und 20 Jahren£ 6,83
unter 18 Jahren£ 4,81
Auszubildende£ 4,81

Daraus wird deutlich, dass der Mindestlohn in Großbritannien geringer ausfällt, je jünger der jeweilige Beschäftigte ist. Seit dem Jahr 2010 profitieren auch Auszubildende von einer Lohnuntergrenze in GB. Diese liegt umgerechnet allerdings lediglich bei etwas mehr als 5 Euro (Stand: Januar 2022).

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