Welche Rechte Arbeitnehmer haben, ist nicht ausschließlich auf gesetzliche Bestimmungen, anderweitig gültige Vorschriften oder den Klauseln im Arbeitsvertrag zurückzuführen.

Sie können sich ebenfalls aus über die Zeit wiederholt auftretenden Gebräuchen bilden, sofern dies im gegenseitigen Einverständnis geschah. Hieraus ergeben sich viele Fragen, die im Folgenden beantwortet werden.
Kurz & knapp: Das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht
- Welche Rechte Arbeitnehmer haben, geht nicht nur aus Gesetzen und Arbeitsverträgen hervor.
- Verhält sich der Arbeitgeber über längere Zeit gleichförmig, indem er z. B. vorbehaltlos Weihnachtsgeld bezahlt, kann dies zur betrieblichen Übung im Sinne des Gewohnheitsrechts werden.
- Wichtige Voraussetzung ist, dass diese Gepflogenheiten im beiderseitigen Einverständnis stattfinden.
Unter das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht fällt zum Beispiel die betriebliche Übung. Und auch von der betrieblichen Gleichbehandlung ist im Zusammenhang mit dem gewohnheitsrechtlichen Ansprüchen oft die Rede. Der folgende Ratgeber erklärt, welches Recht ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einfordern kann.
Inhalt
Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht?

Auf welche Leistungen ein Beschäftigter Anspruch hat, ergibt sich im Arbeitsrecht nicht nur aus Gesetzen, Tarif- und Arbeitsverträgen. Werden bestimmte Rechte unwidersprochen akzeptiert – und das von allen – erhalten sie ebenfalls eine Verbindlichkeit, was sie quasi mit Gesetzesbestimmungen gleichwertig macht.
Das Gewohnheitsrecht wird auch als ungeschriebenes Recht bezeichnet. Es entwickelt sich aus einer Übung, die sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet: stetig, geraume Zeit andauernd, allgemein und gleichmäßig.
Sie darf von keinem der Beteiligten anzweifelt werden, obwohl auf die Gewährung von zum Beispiel Leistungen und Vergütungen eigentlich kein Recht bzw. Anspruch bestünde. Sind alle diese Punkte erfüllt, wird sie rechtsverbindlich.
Zählt die betriebliche Übung zum Gewohnheitsrecht?
Verhält sich ein Arbeitgeber vorbehaltlos längere Zeit immer gleich, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dies auch in Zukunft weiter so geschehen wird. Diese gleichförmigen wiederkehrenden Handlungen bzw. Verhaltensweisen wirken sich somit auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen aus – der Arbeitnehmer kann hieraus unter Umständen einen Anspruch ableiten (§ 151 Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.”
Für die betriebliche Übung gilt gemäß Arbeitsrecht: Werden bestimmte Leistungen gewährt, verändern diese den Arbeitsvertrag. Sie wird im Allgemeinen zum Gewohnheitsrecht gezählt. Zu vorbehaltlos und freiwillig gewährten Vergünstigungen können zum Beispiel zählen:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- wie lang und wann die Arbeitszeit unterbrochen werden darf (Pausen)
- wie das betriebsspezifische Prozedere der Krankmeldung abläuft
Wann eine sich eine Handlung zum einforderbaren Gewohnheitsrecht für den Arbeitnehmer wird, kann in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht konkret bestimmt werden.
Das Arbeitsrecht verlangt die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern

Beschäftigte, die in ein und demselben Betrieb oder Unternehmen angestellt sind und sich in einer ähnlichen Situation befinden, haben einen Anspruch auf betriebliche Gleichbehandlung. Das Arbeitsrecht will hiermit sicherstellen, dass der betriebliche Frieden nicht gefährdet wird.
Werden also bestimmte Leistungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld vorbehaltlos gezahlt, dürfen einzelne Arbeitnehmer nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden.
Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Gleichbehandlung erheben kann, bedarf es einiger notwendiger Bedingungen:
- einige Arbeitnehmer profitieren von einer bestimmten, nur für sie geltenden Leistung bzw. Vergütung
- die Situation des Beanstandenden ist vergleichbar mit der der Nutznießenden
- es existiert kein sachlicher Grund, warum der Vorteil nicht gewährt wurde
Können alle diese Punkte mit ja beantwortet werden, hat der Arbeitnehmer einen aus dem Gewohnheitsrecht entspringen Anspruch. Diesen kann er unter Umständen auch einklagen.
Das Gewohnheitsrecht – diese Beispiele machen das Thema plastisch
Wie es um das Gewohnheitsrecht beim Weihnachtsgeld bestellt ist, darüber hat das Landesarbeitsgericht Hamm in der Vergangenheit bereits relativ eindeutig entschieden. Zahlen Arbeitgeber vorbehaltlos und freiwillig in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren, handelt es sich um eine betriebliche Übung (LAG Hamm Az. 8 Sa 1099/11). Gleiches gilt für das aus dem Gewohnheitsrecht abgeleiteten Anspruch auf Urlaubsgeld. Selbst, wenn später jahrelang eine solche Extra-Leistung ausbleibt, kann der Arbeitnehmer diese einfordern – notfalls auch vor Gericht. Ihm kommt daher eine große Bedeutung zu.
Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten? Wird ein Arbeitnehmer über längere Zeit immer zur gleichen Schicht (inklusive Schichtzulage) eingeteilt, bildet sich hieraus nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht bezüglich der Arbeitszeit. Angeführt wird in diesem Fall häufig die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 9 Sa 1325/98), das den Fall eines seit Jahren in der Nachtschicht tätigen Arbeitnehmer verhandelte. Dieser setzte sich gegen seine plötzliche Einteilung in die Tagschicht zur Wehr mit der Begründung: Seine Arbeitszeit sei zum Gewohnheitsrecht geworden. Dieser Argumentation widersprachen die Richter: Es sei keine betriebliche Übung entstanden, da aus dem Verhalten des Arbeitgebers nicht der Wille erkennbar wurde, den Arbeitnehmer nur noch nachts einzusetzen. Das vermeintliche Gewohnheitsrecht passte den Arbeitsvertrag damit nicht nachträglich an.
Martina A. says
HAllo..In meinem Arbeitsvertrag steht, die Vergütung wird nachträglich geleistet und wird ab dem 5. Werktag des Folgemaonats fällig.
Die Zahlung erfolge aber immer zum letzten eines Monats…Jetzt hab ich gekündigt und die Vergütung ist nicht verbucht und heute haben wir den 28. DIe anderen Mitarbeiter haben ihre Vergütung bereits erhalten.
Gilt da nicht auch das Gewohnheitsrecht, denn man hat ja auch auf seiner Bank die Abbuchungen so eingerichtet das sie zum letzten abgezogen werden, da es von Anfang des Arbeitsbeginnes so war?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Martina A.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Martina,
es gibt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundastz, der besagt, dass nur aus sachlichen Gründen eine Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmer vorgenommen werden darf. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, bringen Sie bei einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Erfahrung.
Das Team von Arbeitsrechte.de
KampfKraut says
Hallo,
wie ist das den wenn man über mehrere Jahre (4 Jahre) immer 30 Tage Urlaub bekommt und auf einmal fällt der Firma auf das man eigentlich nur Anspruch auf 22 Tage hat?
Gilt hier auch das “Gewohnheitsrecht” ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo KampfKraut,
da uns nicht alle Umstände Ihres konkreten Einzelfalls bekannt sind und wir außerdem keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Weyona says
Hallo, ich habe eine Frage zum Gewohnheitsrecht bezüglich eines freien Tages in der Arbeitswoche.
Arbeite seit 10 Jahren in der selben Firma im Einzelhandel und hatte regelmäßig den Mittwoch als freien Tag.
Nun habe ich schon des Öfteren keinen freien Tag in der Woche. ( 40 std wöchentliche Arbeitszeit)
wenn im Arbeitsvertrag nicht steht, dass mir ein freier Tag pro Woche zusteht, habe ich dann nicht trotzdem das Recht darauf?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Weyona,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir können deshalb nicht beurteilen, ob Sie hier einen rechtlichen Anspruch auf einen freien Tag in der (Arbeits-)Woche haben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. Goldmann says
Hallo,
ich habe seit 16 Jahren immer die tarifliche Lohnerhöhung bekommen.
Dieses Jahr aber nicht!
Begründung der Betriebsleitung ist es fehle der Zusatz in meinem Arbeitsvertrag.
Das kann doch nicht richtig sein!
Ich möchte dagegen angehen!
Welche gesetzlichen Bestimmungen greifen da?
Mit freundlichem Gruß
K.Goldmann
Arbeitsrechte.de says
Hallo Herr Goldmann,
wie aussichtsreich Ihr Vorgehen ist, darüber kann ein Arbeitsrechtsanwalt Ihnen genauer Auskunft geben. Wir dürfen von Rechtswegen leider keine Rechtsberatung erteilen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
K. Morrow says
Hallo,
ich habe eine Nachfrage bezüglich der betrieblichen Übung bei Arbeitszeiten.
“Es sei keine betriebliche Übung entstanden, da aus dem Verhalten des Arbeitgebers nicht der Wille erkennbar wurde, den Arbeitnehmer nur noch nachts einzusetzen. Das vermeintliche Gewohnheitsrecht passte den Arbeitsvertrag damit nicht nachträglich an.”
Wann ist denn der beiderseitige Wille erkennbar, insbesondere der des Arbeitgebers?
In diesem Fall, Arbeitnehmerin hat sich explizit um eine Tätigkeit nur im Nachtdienst beworben, ist deshalb auf eben diese Stelle innerbetrieblich versetzt worden, dem Versetzungsantrag wurde schriftlich (mit nur einem Satz) zugestimmt. Sie hat vor der Versetzung dort bereits ausschließlich im Nachtdienst hospitiert und es war der (schriftliche) Wunsch des Arbeitgebers, dass sie dort weiter arbeitet, um Versetzung bittet. Seit Versetzung hat sie ausschließlich im Nachtdienst gearbeitet.
Danke.
MfG, K. Morrow
Arbeitsrechte.de says
Hallo K. Morrow,
eine relativ eindeutige Willensbekundung wäre es, wenn einer oder beide Vertragspartner in der Verhandlung des Arbeitsvertrages klar und deutlich kommunizieren würden, dass immer – auch bei etwaigen betrieblichen Veränderungen – diese Arbeitszeiten eingehalten werden sollen. Da es sich bei der betrieblichen Übung eher um stillschweigende Vereinbarungen handelt, sind diese nicht ganz so deutlich abgrenzbar. Es obliegt daher den Richtern zu entscheiden, wann eine betriebliche Übung und damit ein Bindungswille entstanden ist und wann nicht.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Maik K. ( Erzieher ) says
Ich arbeite als Erzieher im öffentlichen Dienst und habe einen 20 Stunden Vertrag. Ich arbeite seit mindestens 15 Monaten 40 Stunden mit entsprechender Bezahlung. Jetzt nachdem ich die Kita-Leitung wegen Kindeswohlgefährdung bei der Gemeinde angezeigt habe wurde ich zurückgestuft ohne vorherige Information und wurde meiner Gruppe verwiesen die ich seit über 2 Jahren betreue. Ich darf keine Frühdienste und Spätdienste mehr machen und wurde als nicht vertrauenswürdig eingestuft.
Ist das Rechtens.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Maik,
da die Suche nach einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nicht zielführend erscheint, wäre es angesichts der Umstände vermutlich ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und mit ihm oder ihr die Möglichkeiten durchzuspielen, die Sie nun haben.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Friedrich C. says
Ich bin schwerbehindert 50%. Die Regelmäßigkeit ist gut für mich. Ich kann nicht zweimal in der Woche die Schicht wechseln. Außerdem wird mir mit der Änderung meine Arbeit weggenommen. Das macht dann eine andere Kollegin.
Müller H. says
Hallo wollte mal nachfragen bin Kraftfahrer habe seit 8 jahren den LKW mit nachhause dürfen mitnehmen
jetzt will meine Chefin das nicht mehr um Geld zu sparen und ich soll mir einen PKW kaufen um zur Spedition zu fahren.habe aber nur ein PKW weil mein Frau diesen brauchrt um 40 km einen weg zur arbeit zu Fahrer kann ich da Gewohnheitsrecht anwenden.?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Herr Müller,
ob Ihnen Ihre Chefin den “Dienstwagen” streichen kann, hängt davon ab, ob und wie Ihnen diese Leistung jemals zugesichert worden ist – zum Beispiel unter Umständen in Ihrem Arbeitsvertrag. Prinzipiell können Sie sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, wenn keine anderen Gründe hiergegen sprechen. Zur vollständigen Beurteilung der Lage empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Einschätzung zu betrauen. Er gibt Ihnen rechtssicher Auskunft.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Mathias says
Hallo, meine Frau arbeitet als Arzthelferin und hat vor 2,5 Jahren einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie 38,5 Stunden arbeiten muss. Tatsächlich arbeitet sie aber nur 33 Stunden. Diese 33 Stunden wurden ihr auch mündlich zugesichert. Sie hat diesen Vertrag unterschrieben, weil das Geld für 33 Stunden in Ordnung war, für 38,5 Stunden war es von vornherein zu wenig Geld.
Die Praxis hatte auch in der gesamten Zeit nie länger als diese 33 Stunden geöffnet.
Jetzt beruft der sich Arzt bei einer Arbeitszeitverkürzung (meine Frau möchte nicht mehr 33 Stunden arbeiten) auf den Vertrag in dem 38,5 Stunden angeben sind.
Hat meine Frau ein “Gewohnheitsrecht” auf diese 33 Stunden? Und muss man den gezahlten Stundenlohn in Bezug auf 38,5 Stunden berechnen, oder auf 33 Stunden?
Für eine kurze Info wäre ich Ihnen dankbar.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Mathias,
in diesem Fall sind die Interessen des Arbeitgebers und Ihrer Frau gegeneinander abzuwägen. Für gewöhnlich gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Klärung der Sache an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Neser H. says
Hallo,
ich arbeite seit 20 Jahren im Einzelhandel bei einer Firma. Mo – Do und einen Samstag im Monat. Jetzt hab ich einen neuen Chef der mich willkürlich von Montag bis Samstag einteilt. An den Tagen Freitag und Samstag arbeite ich auf 450€ Basis um mir meine Wohnung leisten zu können.
Kann mein Chef das machen, oder habe ich ein gewisses Gewohnheitsrecht?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Frau Neser,
nur weil Sie jahrelang immer zur gleichen Zeit eingeteilt wurden, muss das nicht zwingend dazu führen, dass hieraus ein Gewohnheitsrecht entstanden ist. In juristischen Auseinandersetzungen sind immer die Interessen beider Seiten abzuwägen. Nur wenn hier eine übereinstimmender Wille beider Seiten bezüglich der Arbeitszeiten erkennbar ist, würde eine betriebliche Übung entstanden sein. Zu endgültigen Klärung empfiehlt es sich, Kontakt mit einem versierten Anwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele says
Hallo,
ich arbeite seit 23 Jahren im gleichen Betrieb. Anfangs in Vollzeit mit Notdienst auch am Wochenende oder nachts.
Seit ich vor 17 Jahren mein erstes Kind bekommen habe, auf das noch zwei weitere folgten, habe ich nur in Teilzeit gearbeitet, entweder 16 Stunden/Woche oder so wie zur Zeit 8 Stunden/Woche. In den ganzen 17 Jahren habe ich keinen Notdienst am Wochenende oder nachts gemacht.
Nun hat mein Arbeitgeber mich auch in den Notdienst eintragen, was für mich mit drei Kindern schwer zu schaffen ist. (Wochenende ist Kindergarten und Betreuung in der Schule natürlich zu und die Großeltern wohnen auch zu weit weg)
Meine Frage: Ist das zulässig oder herrscht hier das sogenannte Gewohnheitsrecht?
Über ein Antwort freue ich mich sehr
Arbeitsrechte.de says
Hallo Gabriele,
es kommt in der Regel darauf an, welche konkreten Formulierungen Ihr Arbeitsvertrag enthält. Eine betriebliche Übung entsteht durch die übereinstimmende Willenserklärung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Entscheidend bei der Beurteilung, ob es sich um ein entstandenes Gewohnheitsrecht handelt oder nicht, ist, ob der Arbeitgeber durch die jahrelange Arbeitseinteilung eine grundsätzliche Einverständniserklärung zur Lage Ihrer Arbeitszeiten gegeben hat. Da wir leider keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Klärung der Sache mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Christoph W. says
Hallo,
während der vergangenen 11 Monate wurden meine Überstunden immer in den Folgemonat übernommen, obwohl dies im Arbeitsvertrag nicht so steht. Nach längerer Krankheit wurden nun knapp 32 Stunden Arbeitszeit genullt, da die Überstunden mit dem Gehalt abgedeckt seien. Meiner Kollegin werden in derselben Position diese Überstunden gewährt. Ich bin 56 Jahre und leider nicht gesund, meine Kollegin knapp 30 Jahre. Gilt hier nicht das Gewohnheitsrecht? Der AG ist nicht tarifgebunden, es gibt viele verschiedene Arbeitsverträge.
Vielen Dank für eine Antwort, ich bin echt ratlos.
Viele Grüße
Christoph
Arbeitsrechte.de says
Hallo Christoph,
zur Klärung dieser Angelegenheit sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen, da wir leider keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Marina says
Ich habe eine Frage zum Gewohnheitsrecht auf der Arbeit.
Ich arbeite seit 15 Jahren in einem Restaurant, welches immer an Weihnachten geschlossen war.
Seit 5 Jahren ist der Betrieb verpachtet, jedoch wurden alle Mitarbeiter und Verträge übernommen.
Vertraglich ist es nicht festgelegt, dass an Weihnachten geschlossen ist.
Dieses Jahr soll nun geöffnet sein zum ersten Mal.
Deshalb meine Frage
Greift hier das Gewohnheitsrecht?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
Arbeitsrechte.de says
Hallo Marina,
das Gewohnheitsrecht ist eine diffizile Angelegenheit bei der es auf jedes Detail ankommt. Da wir leider keine Rechtsberatung erteilen dürfen, bitten wie Sie, sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht zu wenden. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Anja R. says
Ich hab da mal ne frage, meine Schwester Schaft seit 13.5 Jahren in der Firma. Nach der 2. Schwangerschaft ist sie nach 2 Jahren erziehungsurlaub wieder in der Firma auf Teilzeit (was mündlich vereinbart ist) arbeiten. Jetzt arbeitet sie schon seit 3.5 Jahren auf Teilzeit , von 8.00 uhr bis 14.00 uhr und ist jetzt sie unerwartet zum 3. Mal schwanger geworden. Der Arbeitgeber meinte nun, das sie nach der elternzeit wieder vollzeit und schichten kommen muss. Das ist aber nicht möglich, da ihr Mann von morgens um 6.00 uhr bis abends um 18.30 uhr arbeitsmäßig außer Haus ist. Darf der Arbeitgeber ihr einfach so die teilzeitstelle nehmen oder muss er sie auf teilzeit zurücknehmen. Sie hat Betreuung für die Kinder von 7.30 uhr bis 15.30uhr.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Anja R.,
wobei es sich um Gewohnheitsrecht handelt, ist eine diffizile Angelegenheit, deren abschließende Einschätzung unter anderem anhängig von den konkreten Umständen ist. Diese liegen uns nicht vor, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter G. says
Guten Tag , mein Name ist Peter G. Und ich habe auch im Namen meiner Arbeitskollegen eine Frage an Sie, wir arbeiten seit über 25 Jahre im schichtbetrieb wobei ich und meine Kollegen ausschließlich Nachschicht machen, und die anderen im zweischichtsystem wechseln , nun kommt unser Betriebsleiter auf die Idee das wir auf drei Schichten umstellen damit die andren auch in den genuss der nachschichtzulagen kommen , müssen wir uns dem fügen oder gilt hier das Gewohnheitsrecht aufgrund der Jahre die wir schon dauernachtschicht machen , was können wir dageben unternehmen da auch nicht bei allen dauernachtschicht im Arbeitsvertrag steht
Wir würden uns auf eine Antwort freuen mit freundlichem Gruß meine Arbeitskollegen und ich
Arbeitsrechte.de says
Hallo Peter,
wobei es sich um unter das Gewohnheitsrecht fallende Umstände handelt, kann nur ein Anwalt beurteilen. Bei der Einschätzung kommt es schließlich auf eine ganze Menge Parameter an: Wie war die Stellenausschreibung formuliert? Welcher Wortlaut ist konkret im Arbeitsvertrag zu finden? Welche weiteren Konstellationen sind anzutreffen? Da wir über diese Informationen nicht verfügen, können wir hierzu deshalb keine konkrete Antwort geben. Es empfiehlt sich zu Klärung der Angelegenheit, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Detlef H. says
Hallo, mein Name Ist Detlef H. ich arbeite seit 2011 im gleichen Unternehmen im Sicherheitsdienst, wie allseits bekannt sein dürfte wird das Geld im Sicherheitsdienst durch die hohe Anzahl von Stunden verdient. Unssere DStunden beliefen sich je nach Monat zwischen 176 und 204 Std.
Wir haben mit 4 Vollzeitmitarbeitern eine Stelle bestetzt die rund um die Uhr, den ganzen Monat eine Besetzung erfordert.
Teilweise war ein Teizeitmitarbeiter vorhanden.
Jetzt wurde eine 5. Vollzeitkraft eingestellt, und damit auf sie auf ihre Stunden kommt wurden unsere Stunden extrem beschnitten.
Im Dezember z.b. von 184 auf 168. Die Fa. beruft sich auf das Gleichstellungsgesetz aller Mitarbeiter,
sicherlich richtig, aber auch wir haben ein Gewohnheitsrecht auf die gleichen Stunden wie in den Jahren zuvor.
Eine 5. Kraft hätte nicht eingestellt werden müssen, die Fa. war jedoch nicht willens bzw. in der Lage eine geeignete Teilzeitkraft zu verpflichten.
Ich erwäge über das Arbeitsgericht, da alle Gespräche mit dem Arbeitgeber gescheitert sind, mein Recht einzufordern.
Habe ich eine Chance ??
Freundliche Grüße
Detlef H.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Detlef,
über die Erfolgsaussichten können wir leider keine Auskunft geben, da uns Rechtsberatungen von Rechtswegen her verboten sind. Die Konsultation eines Arbeitsrechtsanwalts bringt höchstwahrscheinlich Licht ins Dunkel.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine says
Guten Tag,
unsere Firma möchte von 2 Personen Büros auf ein Großraumbüro umstellen. Die Firma wächst, aber leider nur an Mitarbeitern nicht an Platz…
Ich arbeite seit 16 Jahren in dieser Firma und im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Greift hier das Gewohnheitsrecht bzw können wir Arbeitnehmer uns dagegen wehren?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Nadine,
bei der Beurteilung, ob es sich um Gewohnheitsrecht handelt oder nicht, kommt es auf die ganz konkreten Formulierungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einem etwaigen Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen an. Da uns diese nicht vorliegen, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Theobalt C. says
Wir haben auf unserer mittagschicht über die woche 2 stunden mehr gearbeitet und freitags diese früher schluss gemacht. Die firma ist zwar nicht begeistert aber hat es über jahre toleriert. Jetzt möchte sie es abschaffen. Wirkt da kein Gewohnheitsrecht?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Theobalt,
bei der Beurteilung, ob es sich in Ihrem Fall um Gewohnheitsrecht handelt oder nicht, ist entscheidend, ob sich ein übereinstimmender Wille von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erkennen ließ. Hierzu bedarf es der Betrachtung aller Umstände, die ein Arbeitsrechtsanwalt sicher gern für Sie übernimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike S. says
Hallo!
Ichn habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht gekünidgt würde aber ab den 02.12 freigestellt. Bin seit 3 Jahren und 10 Monaten beschäftigt. Meine Frage, habe in der ganzen Zeit Urlaubs- Weohnachtsgeld bekommen. Nur jetzt nicht mehr!!!! Steht mir kein Weihnachtsgeld mehr zu? Gehört das nicht zum Gewohnheitsrecht? Ist doch mehr als 3 jahre?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Heike,
wann eine betriebliche Übung bezüglich des Weihnachtsgeld entstanden ist, hängt von vielen Faktoren ab. Liegt beispielsweise keine Vereinbarung hierzu vor und Sie haben jedes Jahr unterschiedlich viel Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen, kann beispielsweise in der Regel nicht auf das Gewohnheitsrecht gepocht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Britta L. says
Gibt es laut Gewohnheitsrecht einen Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot ( Mutterschutz) ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Britta,
das Gewohnheitsrecht ist ein kompliziertes juristisches Unterfangen, bei dem viele Parameter berücksichtigt werden müssen. Aus dem Stehgreif können wir deshalb keine “Ja”- oder “Nein-Antwort” geben. Bitte wenden Sie sich an einen Juristen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika says
Hallo meine Frage : ich arbeite seid 24 Jahren beim DRK Landesverband von Montag bis Freitag 6 bis 13 Uhr kann mir einfach so gesagt werden dascich regelmäßig auch am Wochenende arbeiten muss oder greift hier das Gewohnheitsrecht LG
Arbeitsrechte.de says
Hallo Angelika,
das Gewohnheitsrecht greift nur, wenn diese “Frühschicht” im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festegelgt ist oder der Arbeitgeber deutlich den Willen gezeigt hat, Sie dauerhaft nur in dieser Zeitspanne einzusetzen. Letzteres lässt sich aber nur schwierig nachweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike says
Ich arbeite seit 13 Jahren in Teilzeit, 25 Std. die Woche, 5 Std. täglich. Im Arbeitsvertrag steht nur 25 Std. pro Woche und ist nicht definiert von wann bis wann. Seit 13 Jahren arbeite ich immer von 8-13 Uhr. Nun will mein Arbeitgeber dass ich im Wechsel auch nachmittags arbeite. Mit kleinen Kindern kann ich nicht
mehr argumentieren, die sind schon zu groß. Gilt hier das Gewohnheitsrecht???? Dass ich aus Gewohnheitsrecht darauf bestehen kann, weiterhin nur vormittags zu arbeiten??????
Arbeitsrechte.de says
Hallo Heike,
Sie besitzen in diesem Fall nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht. Sie müssten dafür zweifelsfrei nachweisen, dass Ihr Arbeitgeber eindeutig den Willen gezeigt hat, Sie dauerhaft nur in der Frühschicht arbeiten zu lassen. Und das ist ohne vertragliche Festlegung sehr schwierig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen says
Hallo,
gibt es auch ein Gewohheitsrecht bzw. eine betriebliche Übung, wenn ich über Jahre hinweg immer um durchschnittlich 6:30 zur Arbeit komme und mein Chef plötzlich von mir verlangt, später zu kommen, damit ich Nachmittags länger verfügbar bin? Ich habe einen Gleitzeitvertrag, der ab 06:00 Uhr beginnt und die Hölle wäre für mich, nach Sieben Uhr anzufangen. Es wäre für mein ein Grund, mir einen neuen Job zu suchen. Ich kann nur zufrieden sein, wenn mein Privatleben Nachmittags nicht allzusehr gekürzt wird. Überzeugter Frühaufsteher halt 😉 Danke vorab für die Rückinfo !! Jürgen
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jürgen,
das Gewohnheitsrecht greift nur dann, wenn der 06-Uhr-Beginn haargenau im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festegelegt ist oder der Arbeitgeber deutlich den Willen gezeigt hat, Sie dauerhaft nur ab diesem Zeitpunkt einzusetzen. Letzteres lässt sich aber nur schwierig nachweisen. Steht im Vertrag jedoch nur eine ungefähre Zeitspanne, kann der Arbeitgeber innerhalb der festgelegten Grenzen frei Ihre Arbeitszeit bestimmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel says
Hallo,
bei uns im Betrieb wurden seit Jahren (seit ca. 5 Jahren) alle Mitarbeiter zum 10jährigem Betriebszugehörigkeitsjubiläum einen Gutschein erhalten. Letztes Jahr wurden die Gutscheine nicht verteilt. Haben die Mitarbeiter einen Anrecht drauf?
Danke
Arbeitsrechte.de says
Hallo Daniel,
für Gutscheine gibt es nach unserem Wissen keine Gesetzesgrundlage. Bei Weihnachtsgeld gilt beispielsweise, dass dieses nach Zahlung in drei aufeinander folgenden Jahren verpflichtend wird. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren individuellen Fall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Syndia says
Hallo,
in unserer Firma wurden bisher immer (min 5 Jahre aufeinander) zum runden Firmenjubiläum ein Gutschein über eine gewisse Summe X erteilt.
Im letzten Jahr war dies anders. Diesmal hatten nur die Kollegen einen Jubiläumsgutschein erhalten, die 20 Jahre dabei waren, aber die 10jährigen wurden außen vor gelassen.
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens und man könnte es schlimmstenfalls als Mobbing im Sinne der Gleichbehandlung werten. Oder denke ich jetzt falsch?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Syndia,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Benjamin B. says
Hallo! Mein Betrieb wurde vor geraumer Zeit übernommen. Der neue AG streicht nun seit kurzem Leistungen, mit der Begründung, das mit der Übernahme auch alte Gewohnheitsrechte nicht mehr gelten. In meinem Fall geht es um Sonderurlaub nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit. Dieser wurde unter dem neuen AG auch bis letztes Jahr noch gewährt.
Nicht rechtens, oder?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Benjamin B.,
§ 613a BGB zufolge dürfen die Rechte und Pflichten bei einem Arbeitgeberwechsel vor Ablauf eines Jahres nach dem Wechsel nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Daraus resultiert, dass es nach Ablauf dieser Zeit im Ermessen des neuen Arbeitgebers liegt, Leistungen zu streichen oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul says
Hallo, in unserer Firma wird die Nachtschicht halbiert. Nach 20 Jahren Nachtschicht wurde mir dann mitgeteilt, dass ich zu unflexibel für eine halbbesetzte Nachtschicht wäre. Viele Kollegen, die auf Nachtschicht bleiben (dürfen). haben größtenteils weniger Nachtschichtjahre auf dem Buckel. Zudem habe ich Familie mit Kindern. Greift da nicht zuerst das Gewohnheitsrecht und andere soziale Aspekte (Familie)?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Paul,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Normalerweise begründet eine jahrelange Beschäftigung in der gleichen Schicht noch kein Gewohnheitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom says
Hallo,
ich habe seit mehr als 3 Jahren Nachtschicht gemacht und entsprechende Nachtschichtzulage bekommen. Im Dezember wurde ich von den Schichten genommen weil mein Abteilungsleiter gekündigt hat und ich seine Arbeiten übernommen habe, wofür man auf der Tagschicht sein muss. Ich habe im November mit meinem Chef darüber gesprochen und nach einer Lohnerhöhung gefragt um einen Ausgleich für das Wegfallen der Schichtzulage zu haben. Seine Antwort war, dass er das erst im April machen könne aber er mich dennoch weiterhin, für im Schnitt 1 Woche pro Monat, auf Nachtschicht einteilen würde, um keinen finanziellen Ausfall zu haben. Mitlerweile haben wir fast März und ich wurde seit Dezember nicht mehr auf Nachtschicht eingeteilt. Von der Lohnerhöhung ist auch keine Spur und vor 2 Wochen musste ich sogar das Büro wechseln was nun dazu führte, dass ich gar keine Möglichkeit mehr habe, eine Nachtschicht zu übernehmen zumal mein Chef anfang Februar nun meinte, dass ich aufgrund meiner Arbeiten gar keine Nachtschicht mehr machen könne.
Im Schnitt sind das ca. 200 Euro pro Monat die mir fehlen.
Was habe ich in dem Fall für Rechte / Möglichkeiten und wie gehe ich die Sache am Besten an?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Tom,
da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht in dieser Angelegenheit aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion B. says
Hallo, ich bin seit 17 Jahren in einer Firma wo Reisemobile hergestellt werden in Bayern. In meinen Arbeitsvertrag stehen 25 Std. die Woche. Ich arbeite aber schon nachweislich seit 15 Jahren 36 Std. wöchentlich. ich bin dort als Schneiderin tätig, fertige alles was mit Stoff in ein Reisemobil ( Poster Taschen Vorhänge)
Vor 6 Jahren teilte ich meinen Chefs mit das ich nach Tirol gehen werde. Meine beiden Chefs wollten unbedingt das ich doch für sie weiter arbeiten soll. Waren auch sehr einverstanden damit weil dann die Polsterei in einen kleinen Raum geteilt werden kann , denn sie benötigten dringend einige Büroräume. Stellten mir sogar die großen Nähmaschinen zur Verfügung die ich ihnen aber dann abbezahlt habe, damit ich von zu hause aus arbeiten kann. Ich habe im Gegenzug mein Auto verkauft (Cabrio) und mir ein großen gekauft. Habe mir auch eine dementsprechende große Wohnung gesucht um dort einen geeigneten Raum zum Polstern eingerichtet. Es wurde im beiderseitigen Einverständnis vereinbart das ich einmal die Woche zur Firma komme meine Aufträge und das Material mitnehme es zu hause fertige die darauf folgende Woche bringe und neues mitnehme. Dies alles funktionierte jetzt 6 Jahre reibungslos. Seit letzten Jahr Sommer fing es an das es meinen Chefs nicht mehr gefiel. Ignorierten mich wenn ich im Hause war, musste wenn ich Urlaub wollte die ganze Arbeit im voraus rein arbeiten des alles an den Wochenenden, stellten bei einem Fernsehbericht eine Dame vom Büro vor als Schneiderin die gar keine ist und viele solche Sachen. Ich wurde durch all diese Mobbing Sachen krank. In der Zeit stellten sie einen Herrenschneider an auf Selbstständiger Basis der auch von zu hause aus fertig. Als es mir wieder besser ging und ich wieder arbeiten konnte meinte meine Chefin sie wird mich auf 25 Std. wöchentlich kürzen weil sonst nicht genug Arbeit für den Selbstständigen übrig ist oder aber ich muß täglich in der Firma erscheinen dann kann ich auf den 36 Std. wöchentlich bleiben. Wobei die Polsterei in den Jahren weil selten was genäht wurde in einen Behelfscontainer geschoben wurde. Das alles wurde mir zu viel ich konnte es nicht mehr verarbeiten, musste für 10 Tage in eine Psychiatrie.
Jetzt meine Frage dürfen die Chefs des jetzt einfach wieder ändern oder kommt hier das Gewohnheitsrecht in Frage. Da ich doch auch ein großes Auto und eine große Wohnung wegen der Firma habe.
Was für Möglichkeiten habe ich ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Marion,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und die Problematik mit ihm zu erörtern. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Noname says
Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 25 Stunden pro Woche. Seit 2 1/2 Jahren bin ich in dem Unternehmen beschäftigt. Nun arbeite ich seit 8 Monaten auf 30 Stunden wöchentlich mit entsprechender Vertragsveränderung. Besteht nach einer gewissen Zeit ein Anspruch dauerhaft für höhere Stunden angestellt zu werden, also darauf meinen unbefristeten Vertrag über 25 Stunden zu einem Vertrag über 30 Stunden ändern zu lassen? die Veränderung galt für 30 Stunden, nicht für 20 Stunden.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Noname,
generell gelten die Zeiten, die im Arbeitsvertrag bzw. im Änderungsvertrag festgehalten sind. Danach muss sich der Arbeitgeber richten. Fehlt eine Festlegung, kann er die Arbeitszeiten nach Belieben einteilen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, ob die Arbeitszeiten im Vertrag konkretisiert werden können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias S. says
Hallo, ich bin seit 18 Jahren im Personennahverkehr als Zugführer tätig. Ich war in der Zeit immer am gleichen Standort ( Dienstbeginn und Dienstende ) tätig. Jetzt sollen plötzlich mehrere Dienstorte zusammengelegt was für mich bedeutet dass ich mir ein zweites Auto anschaffen muss da ich bisher zu Fuß zum Dienst kam. Kann ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen da ein zweites Auto mich im Moment finanziell sehr belasten würde?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Matthias S.,
wir würden Ihnen empfehlen, dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erörtern, da dieser Ihren Fall persönlich und individuell prüfen kann. Es ist für uns schwer möglich, darüber eine pauschale Aussage zu treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
von der Brüggen says
Hallo,
ich habe seit ca.13 Jahren einen Nebenjob wo es nie ein Problem gab das ich selber die Tage am Wochenende Abgebe incl. der Zeit die ich arbeiten kommen kann.
Jetzt heißt es, dass dies nicht mehr ginge und das ich auch in der Woche arbeiten kommen müsse.
Obwohl die Firma weiß das ich hauptberuflich Vollzeit tätig bin und ich nicht sagen kann wann ich Schluss habe.
Da ich das Gefühl habe man wolle die 450€ Kräfte los werden wollte ich mal fragen ob hier das Gewohnheitsrecht greifen würde.
LG
Arbeitsrechte.de says
Hallo von der Brüggen,
nur weil Sie über längere Zeit hinweg stets zur gleichen Zeit beschäftigt wurden, muss sich daraus nicht direkt ein Gewohnheitsrecht ergeben. Wir würden Ihnen empfehlen, die Angelegenheit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Enikö H. says
Hallo, ich habe 6 Jahre lang immer am Samstag nicht arbeiten müssen, jetzt habe ich eine neue Teamleiterin die mich 2 Samstage in einem Monat gibt! Habe ich recht hier auf ein gewohnheitsrecht oder nicht???? Ich wurde so aufgenommen dass ich am Samstag nicht arbeite! Jetzt plötzlich muss ich!??? Lg
Arbeitsrechte.de says
Hallo Enikö H.,
es bildet sich nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht, wenn Sie über längere Zeit hinweg zur gleichen Arbeitszeit beschäftigt wurden. In Ihrem Fall ist normalerweise maßgeblich, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ist die Samstagsarbeit dort nicht explizit ausgeschlossen, werden Sie dem Wunsch Ihres Arbeitgebers wohl nachkommen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kai says
Guten Tag,
Als angestellter Arzt in einer Hausarztpraxis beträgt meine Sprechstundenzeiten 50 Prozent (plus Vorbereitung und Überhang, im Vertrag nicht verankert) der Arbeitszeit, hinzu kommen mindestens 20 Prozent für Hausbesuche , die übrige Zeit für patientennahe und -ferne Arbeiten entspricht in Etwa den Angaben des aktuellen “Ärztemonitors”. Diese Regelung besteht seit 5 Jahren, von Anfang an. Mein neuer Arbeitgeber, entstanden durch Betriebsübergang (Verkauf der Praxis) verlangt Sprechstundenzeiten (netto) von 85 Prozent. Ist das mit geltendem Recht und Gewohnheitsrecht vereinbar? Die gesamte Arbeit ist dann jedenfalls in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht zu schaffen.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Kai,
§ 613a BGB besagt: “Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.”
Änderungen dieser Art dürfen also erst ein Jahr nach Arbeitgeberwechsel durchgesetzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kai J. says
Vielen Dank für diese hilfreiche und konkrete Antwort!
kirsche says
hallo, mein arbeitgeber besitzt 2 tankstellen und in einer arbeite ich schon 15 jahre in nachtschicht. nun übernimmt mein arbeitgeber eine neue station und die station wo ich momentan arbeite wird anderwärtig verpachtet. bis die neue station fertig errichtet ist soll ich nun meinen jahresurlaub nehmen und an die 2 station die 40km weiter entfernt ist arbeiten. bin bereits 61 jahre alt und nach 8 std. nachtschicht ist die konzentration zum auto fahren nicht mehr da. muss ich diese regelung akzeptieren?
Arbeitsrechte.de says
Hallo kirsche,
in dieser Situation würden wir Ihnen empfehlen, erneut mit Ihrem Arbeitgeber über diese Regelung zu sprechen und ihm von Ihrer Sorge zu erzählen. Möglicherweise können Sie von der Nacht- in die Tagschicht wechseln oder es kommt zu einer anderen Lösung. Ansonsten haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und ihn um Rat zu fragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ronald S. says
hallo, ich arbeite seit 12 jahren in meiner firma und mache seit 11,5 jahren nur spätdienst aufgrund meiner 70 prozentigen schwerbehinderung. diese wird laut BV alle halbe jahre verlängert. kann man diese jeder zeit kündigen oder habe ich anspruch auf gewohnheitsrecht? mit frdl.gruss ronald s.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Ronald S.,
in diesem Fall ist normalerweise maßgeblich, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Ist dort vereinbart, dass Sie ausschließlich im Spätdienst eingesetzt werden, kann dies normalerweise nicht einfach so geändert werden. Teilt jedoch Ihr Arbeitgeber die Arbeitszeiten ein, kann etwas anderes gelten. Um sich zu vergewissern, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lars K. says
Hallo,
ich arbeite seit 22 Jahren in der Metallbranche.
Seit über 10 Jahren in der LKW-entladung.Tarifvertragliche Arbeitszeit 06:00 Uhr – 14:00 Uhr.
Annahmezeit der LKW 06:00 – 15:00!
Arbeitgeber will Überstunden abbauen und Annahmezeit bzw. Arbeitszeit ändern.
Ist das zulässig oder habe ich Gewohnheitsrecht bzw. Betriebliche Übung?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Lars K.,
sieht ein Tarifvertrag eine bestimmte Arbeitszeit vor, kann der Arbeitgeber diese normalerweise nicht ohne Weiteres ändern. In puncto Gewohnheitsrecht würden wir Ihnen empfehlen, bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachzufragen, wie sich dies in Ihrem Fall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk S. says
Hallo,
ich arbeite seit mehreren Jahren (bereits vor 2015) in dem gleichen Einzelhandelsbetrieb als Minijobber (450 Euro). Mein Stundenlohn beträgt € 7,50. Meine wiederholte Anfrage, ob mir nicht der Mindestlohn zustehen würde, wurde verneint unter Berufung auf ein Gewohnheitsrecht und dem Hinweis, daß ja auch ein Betrag an die Knappschaft abgeführt würde. Können Sie mir hierzu einen Rat geben? Vielen Dank.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Dirk S.,
in § 1 des Mindestlohngesetzes heißt es: “Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.” Demzufolge haben auch Sie als Minijobber einen Anspruch auf den Mindestlohn. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen diesen zu zahlen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian S. says
Hallo, ich weiß nicht ob dies unter Gewohnheitsrecht fällt, aber ich arbeite seit 4 Jahren (direkt nach der Ausbildung) an einem Standort in meiner Heimatstadt, dies ist allerdings nur eine Nebenstelle meines Hauptsitzes. Ich soll nun meinen Bürositz in den Hauptsitz verlegen, der knapp 25km weiter entfernt ist.
Die Gründe meiner Vorgesetzen sind in meinen Augen nicht plausibel genug. Der Hauptgrund ist, dass alle anderen meines Teams, die meine Tätigkeit ausführen, im Hauptsitz sitzen. Das ich nicht in der Nähe meines Hauptsitzes wohne, führt jedoch zu keinerlei Einschränkungen in meiner täglichen Arbeit, da unsere Aufträge kaum bis gar nicht vernetzt sind. Wirkliche Hilfe untereinander und vor Ort benötigen wir maximal 1-2x im Jahr (in diesen Fällen bin ich natürlich Entschädigungslos mit meinem Privatwagen gefahren), alles andere kann problemlos telefonisch geklärt werden.
Ich habe dieses Thema schon mit meinem ehemaligen Vorgesetzten gehabt, als er sich aber mit der aktuellen Lage zufrieden gegeben hat, bin ich letztes Jahr innerhalb meiner Heimatstadt umgezogen. Nun habe ich einen neuen Vorgesetzten, der dies aber durchdrücken will, somit hätte ich mir meinen Umzug auch sparen können.
Das größte Problem wird sein, dass in all unseren Arbeitsverträgen unser Hauptsitz als Regelarbeitsstelle aufgeführt ist.
Meine Frage ist nun; MUSS ich mich damit abgeben?
Danke und viele Grüße!
Arbeitsrechte.de says
Hallo Florian S.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung erteilen. Daher sollten Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel K. says
Hallo,
ich habe einen Vertrag, wo drin steht: Soweit der AG freiwillige Leistungen (Weihnachtsgeld etc.) erbringt, wird über diese Leistungen jedes Jahr im Mai neu entschieden. Selbst bei wiederholter Gewährung besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen, auchnicht für die Zukunft. Die Auszahlung soll anteilig zu 50% mit der Vergütung für Mai und zu 50% mit der Vergütung für Nov. erfolgen.
Wird die Gratifikation ans sich gewährt so ist der Anspruch auf die anteilige Gratifikation jeweils ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältniss im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr ungekündigt fortbesteht.
Sind diese Formulierungen rechtens?
Schöne Grüße und Danke
Arbeitsrechte.de says
Hallo Daniel,
bei Urlaubs- und Weihnachtsgeldern handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Rechtsanspruch, den Arbeitnehmer erheben können. Es sind zumeist Kulanzleistungen des Arbeitgebers, sodass diesem hier einige Verfügungsgewalt an die Hand gegeben ist. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenni says
Hallo, habe eine Frage und zwar wurde einem MA mündlich eine neue Arbeitszeit zugesagt, vor 4 Jahren aufgrund privater Probleme, dies erfolgte auch die letzten 4 Jahre. Nun hat sich allerdings die betrieblichen Aufstellung geändert und die Arbeitsstunden des MA werden anders gebraucht. Ist es rechtlich in Ordnung die Arbeitszeiten wieder zuändern oder gilt hier das Gewohnheitsrecht.
Vielen Dank
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jenni,
das Gewohnheitsrecht gilt für gewöhnlich nur, wenn der Arbeitgeber klar erkennen lässt, dass er keine erneute Änderungen der Arbeitszeiten beabsichtigt. Andernfalls liegt nur eine Gewohnheit ohne verbindlichen Charakter vor. Nach etwa drei Jahren liegt jedoch die Vermutung nahe, dass der Arbeitgeber tatsächlich bei der eingeführten Regelung bleibt. Folglich kann dann durchaus Gewohnheitsrecht gelten. Betroffene sollten sich in einem solchen Fall am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario says
Servus,
Mario M. ist meine Name.
Ich arbeite als IHK Sicherheitsfachkraft bie eine Sicherheit Firma in M. seit 36 monaten.
Unbefristet Arbeitsvertag.
Ich bin durchschinitlich 280 Stunden jeden Monat eingesetzt ( wegen Krankheit und ausfallen der Kollegen)… ich werde immer angerufen und ich kommen immer zu arbeiten.
da ich über 3 Jahre jede monat 280 stunden arbeiten …möchte ich wissen ob ich mir beschwerde darf falls ich in die Zukunf 230 stunden eingeteilt bekommen, weil neue einstellung von neue Mitarbeiter geplant ist. Mit freundlichen Grüßen,
mario
[personenbeziehbare Daten red. v. d. Red.]
Arbeitsrechte.de says
Hallo Mario,
zu beachten ist, dass das Arbeitszeitgesetz in jedem Fall einzuhalten ist. Dabei darf die Regelarbeitszeit nur selten mehr als 8 Stunden täglich betragen und Ruhezeiten müssen entsprechend eingehalten werden. Bei einer Tätigkeit von 280 Stunden im Monat ist anzunehmen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht immer eingehalten wird. Ein rechtlicher Anspruch auf gesetzeswidrige Arbeitszeiten kann daher auch ausgeschlossen sein. Wenden Sie sich zur Prüfung bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
P. says
Ich bin 62 Jahre und seit 16 Jahren in der Firma. Jetzt will man mich zu Nachtschicht zwingen.
Kann ich mich dagegen wehren und wenn, wie soll ich mich verhalten?
Danke im Voraus
Arbeitsrechte.de says
Hallo,
ausschlaggebend sind die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Sind hier feste Verfügbarkeiten vereinbart, müssen Sie einer Änderung in der Regel zustimmen. Wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts bitte an einen Anwalt oder den Betriebsrat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MaryEmbrey says
Hallo zusammen,
wir bekommen Urlaubs und Weihnachtsgeld immer zur selben Zeit und jedes Jahr!
Es ist aber kein gleichbleibender Betrag. Wir bekommen mit unserem Januar Gehalt immer eine kleine Lohnerhöhung und daraus ergibt sich unser “13tes Gehalt” welches geteilt wird zu Urlaubs und Weihnachtsgeld. Greift hier auch das Gewohnheitsrecht?
Arbeitsrechte.de says
Hallo MaryEmbrey,
bei unterschiedlichen Beträgen ist das nicht sicher. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Fall genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elisa says
Hallo
Und zwar ich arbeite in der gastronomie bin dort nur als Restaurantfachfrau eingestellt arbeite aber als frühdienstmutti !in meinem Vertrag ist das nicht klar geregelt arbeite aber nun seit gut 1 Jahr immer nur von montags – freitags von 8:30-15:30 Wochenende frei habe vllt in dem einem Jahr 2 mal an einem Samstag gearbeitet jetzt wollen sie mich zwingen am Wochenende zu arbeiten was mit Kind natürlich nicht geht ! Zählt das schon unter gewohnheitsrecht ?! Lg Elisa Kurth
Arbeitsrechte.de says
Hallo Elisa,
was Gewohnheitsrecht ist, wird bei Streitfragen in der Regel von Gerichten entschieden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schenderlein says
Hallo, ich arbeite seit 7Jahren von 8-12 Uhr täglich Teilzeit,nun soll ich eine Woche 3 Tage voll und eine Woche 2Tage voll arbeiten was mir aber nicht möglich ist mit 2 Kindern.Besteht nicht ein Gewohnheitsrecht zumal mir das vom Arbeitgeber so mündlich zugesichert war.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Schenderlein,
entscheidend ist hierbei der Arbeitsvertrag. Dieser kann einen Arbeitgeber durchaus berechtigen, die Arbeitszeiten umzulegen. Andernfalls sollten Sie auf die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht setzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susann says
Seit 21 Jahren habe ich zwischen Weihnachten und Silvester immer frei gehabt. (ich arbeite im Marketingbereich im Hotel).
Ab diesem Jahr soll ich 3 Tage in dieser Zeit keinen Urlaub bekommen.
Gilt hier das Gewohnheitsrecht?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Susann,
schon nach drei Jahren in Folge ergibt sich hier für gewöhnlich eine sogenannte betriebliche Übung, wodurch das erwähnte Gewohnheitsrecht herrscht. Bei Problemen lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate W. says
Hallo,
hatte 6 Jahre lang einen Jahresurlaub von 30 Tagen bei einer 5Tage Woche ( manchmalauch 6 Tage die Woche geabeitet vom Arbeitgeber anstandslos bekommen.
Nun besteht er plötzlich auf die gesetzlichen 24 Tage Jahesulaub.Dafer das?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Beate,
eine derart gravierende Änderung des Arbeitsvertrags sollte von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüft werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris says
Hallo
ich arbeite seit 10 Jahren im Einzelhandel. Mit der damaligen Chefin war und Teilfirmeninhaberin ist vereinbart worden, daß ich nur in Ausnahmefällen Samstags arbeiten muss. Das ist nicht schriftlich fixiert worden.
Jetzt ist die Chefin leider verstorben und der Teilhaber ist Gesamtbesitzer der Firma geworden. Kann ich mich weiterhin auf die Vereinbarung mit der verstorbenen Chefin berufen? Er hat ja auch vorher nie gegen diese Vereinbarung Einwände erhoben.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Chris,
auch wenn ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg zur gleichen Arbeitszeit eingeteilt wurde, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Gewohnheitsrecht. Wir würden Ihnen empfehlen, das Gespräch mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu suchen und die Vereinbarung mit Ihrer damaligen Arbeitgeberin schriftlich festzuhalten. Sollte er dem nicht zustimmen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anni83 says
Guten Abend Team arbeitsrechte.de
Ich habe jahrelang einmal im Jahr eine steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 156€ von meiner Chefin bezahlt bekommen. Muss mein neuer AG(Chefin ging in Rente) diese ebenfalls zahlen? Greift hier das Gewohnheitsrecht?
Die Erholungsbeihilfe ist allerdings nicht vertraglich festgehalten.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Anni83,
lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Wir haben nicht genug Informationen für eine sichere Antwort.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd says
Hallo , arbeite seit 7 Jahren als schichtarbeiter ( 4 schicht ) . Jetz sollen einige Leute aus unserer Schicht in die tagschicht wechseln , wegen auftragsmangel ect. und wir dadurch zu viel Leute auf der Schicht sind . Tagschicht bedeutet dann auch erheblich weniger Lohn . Meine Frage muss ich das einfach so hinnehmen und zustimmen oder kann ich mich weigern?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Bernd,
leider ist es uns nicht gestattet, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Theresa M. says
Hallo,
ich arbeite seit 16 Jahren im selben Einzelhandelsunternehmen.
Jedes Jahr (seit Beginn an) haben alle Mitarbeiter entweder Silvester oder Heilig Abend frei bekommen. Es gab immer Listen zum eintragen, aber nie einen Verweis oder irgend etwas Schriftliches, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelte.
Jetzt sagt der Arbeitgeber plötzlich, dass es das ab nächstem Jahr nicht mehr geben wird. Er habe da einen “Fehler” gemacht.
Geht das einfach so? Mit den zusätzlichen freien Tagen in Feiertagswochen hat er das dieses Jahr auch schon gemacht. 16 Jahre zusätzlich ein freier Tag, ganz selbstverständlich, ohne Einschränkung und plötzlich war es ein “Fehler”.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts und in der BV ist hierzu auch nichts geregelt.
Vielen Dank für eine erste Einschätzung,
Theresa
Arbeitsrechte.de says
Hallo Theresa,
ob Sie über diese Zeit einen rechtlichen Anspruch auf den zusätzlichen freien Tag erworben haben, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Moni says
Hallo, ich arbeite seit 16 Jahren in einer Zahnarztpraxis als Prophylaxe – Assistentin. Habe immer meine 3 Wochen Haupturlaub bekommen, da ich Behandler unabhängig bin ( also nicht in der Assistenz ) . Da es in letzter Zeit immer wieder Schwierigkeiten gab den Urlaub unter 10 Assistentinnen zu planen, sollen nun “ALLE” nur noch 2 Wochen am Stück Urlaub bekommen , damit alle gleich behandelt werden. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich kann ja auch nicht in die Assistenz, da meine Arbeitszeit so ausgelegt ist ,das ich nur Prophylaxe mache. Gibt es da ein Gewohnheitsrecht ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Moni,
ob Gewohnheitsrecht gilt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Hat der Arbeitgeber erkennen lassen, dass diese 3 Wochen Haupturlaub auf Dauer machbar sind, kann durchaus von Gewohnheitsrecht gesprochen werden. Eine Rechtsberatung dürfen wir hier leider aber nicht erteilen. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Fall mit mehr Sicherheit analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hubert K. says
Hallo,
ich arbeite seit 2012 in einem Feriendorf als Techniker. Dort ist es seit 2006 üblich dass der Vorarbeiter Ende des Jahres einen “Jahresplan” bezüglich der Dienstwochenende, welche jeder der vier Techniker zu gleichen Teilen leisten muss. D.h.: Eine Woche Spätdienst mit Samstag und Sonntag. In der Folgewoche hat der Techniker dann zwei Tage in der Woche als Ausgleich frei. Somit hat jeder techniker alle vier Wochen ein Wochenende Dienst. Der Jahresplan diente dazu als Vorlage zur Urlaubsplanung.
Nun verhält es sich so dass der Assisten-Manger-Property den Jahreplan abschaffen will und erst 10 Tage vor Monatsbeginn den Dienstplan erstellen will. Dadurch ist es uns nicht möglich unseren Urlaub untereinander abzuklären, b.z.w. keine drei Wochen Urlaub zu planen. Meine Frage daher: Greift auch hier das sogenannte “Gewohnheitsrecht”? Kann man auf den Jahresplan bestehen?
Gruß
Hubert K.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Hubert,
für Ihren Fall ist ein Anwalt für Arbeitsrecht der beste Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonathan says
Hallo,
ich bin Seefahrer und meine Reederei bucht jeweils die Flüge für die Hin-/Heimreise zum Auf-/Abstiegstag.
Bislang hatte ich zu jeder Dienstreisenbuchung 2 Gepäckstücke frei. Für meinen nächsten Abstieg stehen mir bei der Airline nur 20kg Gepäck zu. Da ich das im Vorfeld nicht ahnen konnte, bin ich damals mit 2 Koffern angereist und müsste jetzt Übergepäck selbst zahlen.
Könnte ich mich darauf berufen, dass ich zuvor in jedem Einsatz (seit 3 Jahren) 2 Stücke frei hatte?
Vielen Dank!
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jonathan,
sie können die Situation, bevor Sie sie rechtlich von einem Anwalt bewerten lassen, mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, vielleicht ist er kulant.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra R. says
Hallo,
wir haben einen alten Arbeitsvertrag in dem die Kernarbeitszeit von Mo.-Fr. von 9:00 – 15:30 Uhr und ein sonstiger Arbeitszeitraum von 7:00-17:30 Uhr angegeben ist. Über 10 Jahre haben wir aber auch am Sa. und So. (max. 3-4 Wochenendtage) sowie nach 17:30 Uhr gearbeitet. (im Tourismus)
Nun beruft sich eine Kollegin auf ihren Vertrag und will plötzlich nicht mehr am Wochenende arbeiten und wir anderen Mitarbeiter (mit teilw. gleichem Vertrag) sollen das stundentechnisch auffangen.
Geht das so einfach? Kann die Kollegin das durch bekommen und wir müssen darunter leiden? Ich habe nichts gegen Wochenendarbeit, wenn sie im Rahmen von max. 3-4 Tagen, je nach Wochenendanzahl im Monat, bleibt.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Sandra R.,
normalerweise sind die Regelungen maßgeblich, die im Arbeitsvertrag stehen. Eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgit Sch. says
Ich arbeite seit sieben Jahren in meiner Firma und hab laut Arbeitsvertrag 20Tage Urlaub,jetzt ist meinem Chef aufgefallenen das ich zu viel Urlaub die letzten Jahre bekommen habe.Nun soll ich nur noch 16 Tage bekommen,nun wollte ich mal gern wissen ob da richtig ist oder ein Gewohnheitsrecht besteht Danke
Arbeitsrechte.de says
Hallo Birgit,
eine rechtliche Einschätzung kann leider nur ein Anwalt für Arbeitsrecht machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hubert K. says
Hallo,
ich arbeite seit 2012 in einem Feriendorf als Techniker. Dort ist es seit 2006 üblich dass der Vorarbeiter Ende des Jahres einen “Jahresplan” bezüglich der Dienstwochenende, welche jeder der vier Techniker zu gleichen Teilen leisten muss. D.h.: Eine Woche Spätdienst mit Samstag und Sonntag. In der Folgewoche hat der Techniker dann zwei Tage in der Woche als Ausgleich frei. Somit hat jeder techniker alle vier Wochen ein Wochenende Dienst. Der Jahresplan diente dazu als Vorlage zur Urlaubsplanung.
Nun verhält es sich so dass der Assisten-Manger-Property den Jahreplan abschaffen will und erst 10 Tage vor Monatsbeginn den Dienstplan erstellen will. Dadurch ist es uns nicht möglich unseren Urlaub untereinander abzuklären, b.z.w. keine drei Wochen Urlaub zu planen. Meine Frage daher: Greift auch hier das sogenannte “Gewohnheitsrecht”? Kann man auf den Jahresplan bestehen?
Gruß
Hubert K.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Hubert,
ob in Ihrem Fall das Gewohnheitsrecht greift kann leider nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer says
Ich bin seit 15 Jahren im gleichen unternehmen jetzt Schliest es und wir werden versetzt. Seit 15 Jahren arbeite ich 3x die Woche früh 4 Sth und 2x Woche spät 4 sth. Bei der versetzungsstelle sind die Arbeitszeiten ganz anderes die sich mit meiner privaten Situation Kinder nicht anpassen. Kann ich drauf bestehen ( Gewohnheitsrecht ) so zu arbeiten wie in den letzten 15 Jahren zu den Uhrzeiten ? Lg Jennifer
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jennifer,
da es sich dabei um eine sehr spezielle Situation handelt, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörn says
Ich habe eine kurze Frage, unsere Arbeitszeit läuft Werktags immer bis 16Uhr der alte Geschäftsführer hat es aber in den letzten 15 Jahren immer geduldet, das wir uns bereits um 15.45Uhr umziehen, um dann um 16Uhr zu stempeln. Der neue Geschäftsführer will das nun ändern, kann hier das Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jörn,
da wird keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht beurteilen, ob oder wann Gewohnheitsrecht angewendet werden darf. Im Zweifelsfall kann Ihnen das nur ein Anwalt beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Zahri says
Hallo, Zusammen
Ich arbeite seit 2005 in der Pflege in der gleichen Betrieb. Ich habe immer meinen Urlaub mit meiner Frau und Familie in den Schulferien, weil meine Frau Lehrerin ist. Jetzt stellt sich Arbeitsgeber und einige Arbeitskollegen dagegen, dass ich meinen Urlaub in den Schluferien nehmen darf. Ich glaube, dass diese seit 2005 mündliche Vereinbrung unter Gewohnheitsrecht unterliegt. Können sie mir bitte helfen und einen Antwort geben, damit ich mit meinem Arbeitsgeber für nächstes Jahr aushandeln kann.
Vielen Dank im Voraus.
Zahri
Arbeitsrechte.de says
Hallo Zahri,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Es kann in Ihrem Fall Gewohnheitsrecht vorliegen. Wir können aber nicht garantieren, dass es so ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eberhard says
Hallo,
ich bin seit Juli 2010 in einem Unternehmen angestellt, welches weit vor meinem Eintritt im Arbeitgeberverband bzw. der IG Metall angehörte.
Dementsprechend gab es schon damals für die Vertriebsmitarbeiter im Innendienst “tarifliche Arbeitsverträge” und für „Außendienstler ” außertarifliche Arbeitsverträge.
Im Jahr 2007, also vor meinem Eintritt als außertariflicher Angestellter, trat mein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, lehnt sich aber seitdem jedes Jahr freiwillig an die tariflichen Verhandlungsergebnisse an.
Es ist seitdem also jedes Jahr so, dass wenn die IG Metall eine Lohnerhöhung von beispielsweise 2,5% beschlossen hatte, diese für ALLE Mitarbeiter galt – egal ob tarifliche oder außertarifliche Angestellte. Unterschiede wurden somit nicht gemacht. Unser Arbeitgeber gewährte diese Lohnerhöhungen auch den außertariflichen Angestellten wie mir – jedes Jahr.
Nun, im achten Jahr meiner Firmenangehörigkeit, nun wo die IG Metall nicht 1%, nicht 2%, sondern stolze 4,3% für dieses und 3,75% für nächstes Jahr ausgehandelt hat, will mein Arbeitgeber diese (seiner Aussage nach extreme) Gehaltserhöhung lediglich dem Innendienst, also den tariflichen Angestellten, und nicht den Außendienstlern, also den außertariflichen Mitarbeitern, gewähren.
Meine Frage zielt jetzt darauf ab, ob das überhaupt „rechtens“ ist. Denn unabhängig von den unterschiedlichen Arbeitsverträgen, gehört mein Abreitgeber ja gar nicht mehr einem Arbeitgeberverband an – gibt es dann überhaupt noch eine rechtlich notwendige „sachliche Begründung“ für diese Ungleichbehandlung innerhalb der Angestellten?
In meinem außertariflichen Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass mein Gehalt jedes Jahr leistungsbezogen angepasst wird, wobei sich die Mindestanhebung an der durchschnittlichen Teuerungsrate richtet.
Jetzt wo meine Kollegen im Innendienst 4,3% bekommen, bekomme ich demnach „nur“ 1,8%. Nun würde mich natürlich interessieren wie es mit dem sog. Gewohnheitsrecht in dieser Angelegenheit steht. Schließlich hat mir mein Arbeitgeber sieben Jahre lange dieselben „tariflichen Lohnerhöhungen bezahlt wie meinen Innendienstkollegen…
Habe ich hier Chancen entsprechend zu argumentieren bzw. rechtlich dieselbe Lohnerhöhung wie meine Innendienstkollegen einzufordern?
Beste Grüße aus Rheinland Pfalz
Arbeitsrechte.de says
Hallo Eberhard,
ob Gewohnheitsrecht vorliegt, ist durch eine Rechtsberatung im Einzelfall zu bestimmen. Diese dürfen wir leider nicht anbieten. Daher wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schuessler says
Guten Abend.
Mich würde interessieren, ob es rechtens ist das Main Chef von einen auf den anderen Tag keine Schmutzzulage mehr zahlen darf. Bin seit 26 Jahren im selben Betrieb und erhalte seit ca 13 Jahren ( seitdem als Kundendienstmonteur eingestellt) jeden Monat eine Schmutzzulage für Ölkrssel Wartungen ( stundenweise). Die mir meines Wissen laut IG Metalll Küste auch zu steht. Darf er das einfach so??
MfG
T.S.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Schuessler,
eine Änderung der vereinbarten Zulagen kann nur mit einer weiteren Vereinbarung durchgeführt werden. Wie sich Ihre Situation genau gestaltet kann ein Anwalt für Arbeitsrechte besser beurteilen..
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HarryP says
Guten Tag,
Thema betriebliche Übung: Ich wurde als Führungskraft aus dem 3 Schichtsystem seit herausgeholt. Seit 01.2009 bis 04.2017 Hatte ich Früh Spät Montag bis Freitag im Wechsel. Seit 04.2017 bis heute dann Tagesdienst mit gleitender Arbeitszeit. Ein Schreiben aus 2009 bescheinigte mir eine Erweiterung der Aufgaben. Ist das schon für die Betriebliche Übung ausreichend um nicht zurück in den Schichtdienst versetzt zu werden?
Gruß
HarryP
Arbeitsrechte.de says
Hallo HarryP,
nach so vielen Jahren kann durchaus ein Gewohnheitsrecht greifen. Dies muss jedoch im Einzelfall beurteilt werden. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist eine Rechtsberatung nicht erlaubt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rene A. says
Hallo,
ich bin in einer Firma seit Januar 2005 beschäftigt.
Ab ca. Mitte 2006 (nach der Geburt im April meines Sohne`s ) arbeite ich nur noch Tagschicht.
Selbst nach der Insolvenz dieser Firma hat sich das nicht geändert. Ich hatte dann ca. 2013 noch einen Vertrag für Dauerfrüchschicht unter schreiben.
Ende März diesen Jahres kam ein Brief mit ” der zur Kenntnisnahme ” auf Dreischicht.
Dann ist es noch so das meine Frau jeden Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr arbeiten muss und auch fast jeden Samstag im Monat.
Kann ich hier vom Gewohnheitsrecht bzw. betriebliche Übung sprechen und die Schichtarbeit abweisen?
Danke und liebe Grüße Rene A.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Rene,
ob es sich um Gewohnheitsrecht handelt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd says
Hallo,
In unserer Firma ist es üblich, dass alle Mitarbeiter an Brückentagen frei haben und die Firma geschlossen bleibt. Man musste sich also nicht absprechen, wer ein langes Wochenende haben darf, sondern alle hatten frei. Den Mitarbeitern wird für den Brückentag entweder Gleitzeitstunden oder 1 Tag Urlaub abgezogen. Nur in Ausnahmefällen haben einzelne Mitarbeiter an diesen Brückentagen mal gearbeitet.
Ebenso verhält es sich mit Heiligabend und Silvester: wir hatten automatisch frei und bekamen je einen halben Tag Urlaub abgezogen, niemand musste als “Notbesetzung” vormittags in der Firma sein.
Es ist dazu aber nichts vertraglich geregelt.
Fällt das unter das Gewohnheitsrecht/betriebliche Übung? (Wir haben eine neue Geschäftsführung und befürchten dass diese das Verfahren ändern könnte)
Danke und Gruß,
Bernd
Arbeitsrechte.de says
Hallo Bernd,
hier besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Gewohnheitsrecht vorliegt. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann dies genau prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke says
Hallo
Ich Habe Mal eine Frage
In meinem Arbeitsvertrag steht Verfügung 800€
Seit November habe ich mehr gearbeitet so dass ich ein Festgehalt von 1200€bekommen habe.
Ich bin seit Anfang März jetzt nach einem Unfall mit Hand OP krank geschrieben .
Ab nächster Woche gehe jetzt wieder arbeiten.
Mein Arbeitgeber hat mir gesagt dass er mich dann nur noch auf 800€ wieder arbeiten lässt.
Kann er das machen oder kann ich mich auf die Arbeitszeit mit 1200€ beruhen.
Vielen lieben Dank im voraus
Elke
Arbeitsrechte.de says
Hallo Elke,
dies kann nur eine individuelle Rechtsberatung klären. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas Sch. says
Hallo
Ich arbeite seit 2013 nur im Nachtdienst mit einer 0,75 Stelle ( ca. 130 Std ) im Monat. Im Gersundheitswesen.
Das Team setzt sich zusammen aus 0,75Stelle, 0,6Stelle, und 0,25 Stelle . So fallen immer geringe Überstunden an.
Nun hat der Arbeitgeber eine zusätzliche 0,75 Stelle eingestellt wodurch wir nun ca eine 0,5 Stelle zu viel sind und wir dadurch in den Minusbereich abrutschen. ( ohne Krank oder Urlaub) Der Arbeitgeber möchte nun das wir die anfallenden Minusstunden im Tagdienst ableisten.
Da ich immer Nachtwachenblöcke von 5-7 Nächten ( a. 10 Std) am Stück arbeite und anschließend 4 – 6 Nächte frei habe.
Ist es nun rechtens das das Nachtwachen Team in ein 3 Schichtsystem arbeiten muss und die anderen Kollegen aus dem 2 Schichtsystem weiter in diesem arbeiten können ohne Nachtdienste?
Wie oben erwähnt bin ich seit 5 Jahren nur im Nachtdienst tätig.
In den Arbeitsverträge ist die Nachtwachentätigkeit nicht aufgeführt, weil diese erst 2013 eingeführt wurden.. Vor dieser der Zeit gab es nur Schlafbereitschaften.
Können wir hier ein Gewohnheitsrecht anmelden? Da wir nur im Nachtdienst tätig waren?
MFG Thomas
Thomas Sch. says
Obwohl da stellt sich mir die Frage ?
Da ich eine Wochenarbeitszeit von 39 Std. habe und mir auch ein Nachtwachenfrei zusteht (wobei hier noch keine Regelung über die Länge besteht) und ich meine Wochenarbeitszeit bereits überschritten habe bin ich da überhaupt planbar für den Tagdienst da ich ja wieder in den NW Block nach 5- 6 Tagen gehen?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Thomas,
auch hier dürfen wir keine individuelle Beurteilung vornehmen. Jedoch besagt das Arbeitszeitgesetz, dass die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbart sein müssen. Ändern sich die Zeiten sollte auch der Vertrag angepasst werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arbeitsrechte.de says
Hallo Thomas,
zur rechtlichen Beurteilung Ihrer Situation sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Eine individuelle Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan says
Hallo ich wollte mal wegen dem gewohnheitsrecht nachfragen. Meine Frau hat einen Früh und Spätschicht Vertrag arbeitet seit aber 7 Jahren in tagschicht da wir Kinder unter 12 Jahren haben und ich selber in einem schichtbetrieb tätig bin kann eigentlich der Arbeitgeber sie nicht für Spätschicht einteilen. Kann sie bei dem Arbeitgeber das gewohnheitsrecht einsetzen da sie für mehrere Tätigkeiten im Tagesgeschäft ihrer Firma tätig ist anwenden da sie dafür teilweise auch angelernt wurde?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Stefan,
ob hier das Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden kann, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred says
Hallo,
ich arbeite fast 40 Jahre in einem Verlagsverbund.
Nach 24 Jahren wechselte ich in die kleinere Tochtergesellschaft unter Anrechnung meiner geleisteten Arbeitsjahre im Stammhaus.
Ich habe die letzten 30 Jahre ausschließlich nur Spätschicht gearbeitet (16:00 – 23:30 Uhr).
Im Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft ist diese Arbeitszeit gefixt.
Ich soll aber in Zukunft wieder mit dem Stammhaus in Wechselschicht zusammenarbeiten.
Wie ist hier die Rechtslage?
Gruß Manni
Arbeitsrechte.de says
Hallo Manfred,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können daher keine Einschätzung der Rechtslage für Ihren Fall abgeben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike says
Hallo,
ich arbeite seit 12 Jahren als Festangestellter in einem Betrieb und habe dabei immer Frühdienst gehabt.
Gleichzeitig arbeiten Leiharbeiter ebenfalls im Frühdienst. Gleiche Arbeitszeit.
Jetzt möchte der Betrieb die Festangestellten nur noch im Spätdienst einsetzten, da die Leiharbeiter sogar mit höherem Gehalt , durch ihr Stammunternehmen lt. Tarifvertrag nicht im Spätdienst eingesetzt werden dürfen.
Ist das legal Machbar?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Mike,
wenn die Aufgaben und die Umstände nicht dem Wortlaut Ihres Arbeitsvertrages widersprechen, ist eine solche Änderung möglich. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation genauer bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lulu says
Hallo 🙂
Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass Montag, Freitag und Samstag gearbeitet wird. Nun arbeiten wir einmal im Monat auch dienstags. Jeden Monat seit einem Jahr.
Da der 1. Mai auf einem Dienstag war und wir hätten arbeiten müssen sind wir nun Mittwoch zur Arbeit. Steht mir dann für den Dienstag Feiertagsgeld zu?
Viele Grüße
Arbeitsrechte.de says
hallo Lulu,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung zu Einzelfallfragen anbieten. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, darf nur ein Anwalt prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
STERNI says
Guten Tag,mein Mann hat vor 4 Jahren bei einer Firma als Sicherheitsmitarbeiter angefangen.Arbeitsvertrag lautet auf Teilzeit aber seit Beginn arbeitet er etwa 200 Stunden im Monat also wie Vollzeit Hat er nun das Recht auf abänderung des Arbeitsvertrages
Danke für Ihre Antwort
Arbeitsrechte.de says
Hallo STERNI,
ob Ihr Mann eine Abänderung des Vertrages durchsetzen kann, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
KampfKraut says
Wie dauert es mehrere Tage bis mein Kommentar freigeschaltet wird?
Arbeitsrechte.de says
Hallo KampfKraut,
zur Zeit erreicht uns eine Vielzahl an Kommentaren, wir versuchen natürlich, diese so schnell zu beantworten wie möglich. Teilweise kann es trotzdem zu Wartezeiten kommen, wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne says
Hallo. Ich arbeite seit 20 Jahren in einem Unternehmen, in dem immer Akkord gearbeitet wurde. Vor 6 Jahren wurde die SAP Betriebs Software eingeführt und der Akkord ausgesetzt. Seit dem bekommen wir unseren Akkordlohn bezahlt ohne das wir die Zeiten dafür nachweisen müssen. Nun will die Geschäftsführung uns plötzlich den Akkord nicht mehr bezahlen sondern nur noch den normalen Zeitlohn. Ist das nach so langer Zeit möglich?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Susanne,
in der Regel darf der Arbeitgeber Änderungen vornehmen. Manchmal sind dafür aber auch Änderungen der jeweiligen Arbeitsverträge nötig. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und auch keine genauen Einblicke in die Situation haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dino says
Hallo liebes arbeitsrecht.de Team,
in unserem Unternehmen, in dem ich als Azubi tätig bin, bekommen wir seit jeher eine Erfolgsprämie die mitte des Jahres ausgezahlt wurde. (Gewohnheitsrecht sollte also gelten?) Diese beruht auf dem Erfolg des Unternehmens im Vorjahr und ist nicht im AV oder ähnliches festgehalten, sondern einfach eine betriebliche Leistung. Nun hat die Geschäftsführung im Jahr 2018 die Prämie so geändert, dass Arbeitnehmer die über 10 Krankentage haben diese Prämie nicht ausgezahlt bekommen. Allerdings rückwirkend für das Jahr 2017. Dies bedeutet mir wurde rückwirkend die Prämie verwehrt, die ich im Vorjahr noch erhalten habe, ich wusste im Jahr 2017 nicht dass mich meine Krankentage in 2017 die Prämie in 2018 kosten. Außerdem wurde noch der Ausnahmefall hinzugefügt, dass Mitarbeiter mit einer langen Krankheitsbuchung über bspw. 10-20 Tage die Prämie trotzdem ausgezahlt bekommen, da es wohl nicht als “blau machen” wahrgenommen wird. Nur wenige Kollegen haben die Prämie nicht erhalten (Gleichbehandlung?). Läuft hier alles legal ab? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit besten Grüßen
Dino
Arbeitsrechte.de says
Hallo Dino,
ob diese Vorgehensweise legal oder legitim ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Moni says
Ich habe folgende Frage,wurde vor 6 Jahren in der Gastro ausschließlich für die Frühschicht eingestellt allerdings war das eine mündliche Absprache.Habe viele Doppelschichten oder auch 7Tage Woche ohne Murren durchgezogen,jetzt bin ich zum ersten Mal wegen dem Stress und der Dauerbelastung krank geschrieben und mein Arbeitgeber bedankt sich jetzt mit Spätschichten dafür,darf er das?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Moni,
dabei kommt es in der Regel darauf an, was zur Schichteinteilung in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Detailliertere Informationen dazu, was Ihr Arbeitgeber darf und was nicht, erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Betty says
Hallo,
ich bin noch einen halben Monat lang Auszubildende Verwaltungsfachangestellte. ab nächsten Monat soll ich die Stelle einer Kollegin eins zu eins übernehmen. Die Kollegin wurde mindestens 15 Jahre lang auf dieser Stelle in die EG 6 eingruppiert. Sobald ich die Stelle übernehme, soll sie allerdings nur mit der EG 5 bewertet werden. Ist so etwas möglich?
MfG
Betty
Arbeitsrechte.de says
Hallo Betty,
eine höherwertige Tätigkeit muss nicht unbedingt mit einem Wechsel der Gehaltsgruppe einhergehen. In so einem Fall kann dann ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Werner says
Ich bin seit 5 Jahren im Vorvorruhestand und bekomme von meiner Firma, wie schon während meiner 30 jährigen Zugehörigkeit, jeden Monat umsonst 3 Stangen Zigaretten. Diese Leistung ist nicht vertraglich abgesichert. Nun will die Firma diese freiwillige Leistung unter Zahlung einer kleinen Abfindung, die in keinem Verhältnis steht, streichen. Ist dies zulässig?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Werner,
wenn es keinen Vertrag gibt, der die Verbindlichkeit festschreibt, besteht keine Verpflichtung, diese Leistung beizubehalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tony says
Hallo,
ich habe folgende Frage, ich arbeite in der Gastronomie und mein Chef hat mir über Jahre hinweg Steuerfreie Zuschläge gezahlt. Darunter fallen Sonn-und Feiertagszuschläge, die von heute auf morgen gestrichen wurden, ist das rechtens ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Tony,
leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu erteilen, und können deshalb nicht einschätzen, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Bitte lassen Sie die Rechtslage von einem Anwalt prüfen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Silvia says
Hallo arbeite seid sechzehn Jahren im Einzelhandel in Frühschicht, war immer für Bestellung und einräumen da, jetzt ist das waren Wirtschaft System da und die Bestellungen entfallen, muß ich wirklich jetzt noch in der spät Schicht, oder kann ich mir da auf das gewohnheits recht beziehen?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Silvia,
da uns nicht alle Umstände Ihres individuellen Falls bekannt sind und wir zudem keine Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arno says
Hallo,
kann man das Gewohnheitsrecht auch auf einen Firmenwagen beziehen?
Wir hatten eine mündliche Vereinbarung über den Firmenwagen für einen gewissen Zeitraum.
Dieser ist abglaufen und es wurde gesagt, bis auf weiteres kann ich den Wagen behalten.
Würde das Gewohnheitsrecht in solch einem Falle auch greifen und wenn ja nach welchem Zeitraum? Ein Jahr?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Arno,
das Gesetz legt keine konkreten Zeiträume oder Vorraussetzungen fest, wann das Gewohnheitsrecht greift und wann nicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Sachverhalt von einem Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Hans-Jürgen G. says
Der Arbeitgeber meiner Ehefrau erstattet seinen Mitarbeitern die Kinderbetreuungskosten (ohne Verpflegungsanteil) soweit Sie nicht von einer anderen Seite getragen werden. Da die Betreuungs-einrichtungen Monatsbeiträge erheben (ohne Berücksichtigung der Unterbringungstage) erfolgt die Zahlung auch bei Krankheit und Urlaub.
Lässt sich daraus ein Gewohnheitsrecht in Bezug auf ihre jetzigen Entgeltzahlungen beim Beschäftigungsverbot und dem späteren Mutterschutz ableiten?
Ihr Arbeitgeber verneint das mit der Begründung, dass eine Schwangerschaft ja keine Krankheit ist und sie deshalb ihr Kind selbst betreuen könnte. Darüber hinaus verweist er darauf, dass die Kinderbetreuungskosten stets Steuer- und SV-frei ersetzt wurden. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn sie zum geschuldeten Arbeitslohn gehören würden.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Hans-Jürgen G.,
eine Beurteilung Ihrer spezifischen Situation kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas says
Guten Tag,
ich arbeite in der Notaufnahme. Bis vor 11 Jahren hatten wir noch Bereitschaftsdienst und darum einen Fernseher im Aufenthaltsraum. Seit 11 Jahren haben wir Volldienst, aber der Fernseher würde weiterhin geduldet. Er hat sogar 2 Umzüge in andere Zimmer überstanden. Jetzt wurde uns das Recht einen Fernseher zu haben entzogen und er musste innerhalb 4 Wochen weichen.Ich denke dass der Fernseher auch unter das Gewohnheitsrecht fällt.
Gruß Tex
Ralf S. says
Mein Arbeitgeber will meinen permanenten RK Vorschuss sowie die zu 100% erstatteten Kosten für den Internetanschluss (separater Anschluss im Home-Office, es existiert auch ein privater Anschluss) zurückfordern, bzw. für den Intenetanschluss nur noch 50% zahlen.
Der RK Vorschuss besteht bereits seit mehr als 6 Jahren. Man beruft sich auf die Möglichkeit eine Firmenkredidkarte anzuschaffen. Diese wird jedoch auch direkt von meinem privaten Konto belastet und somit ist das Risiko immer auf meiner Seite.Die Kosten3rstattung zu 100% für den im Home-Office betriebenen Internetanschluss besteht bereits seit 20 Jahren.
Wie lange habe ich Zeit um den Vorschuss zurückzuzahlen und wie sieht es mit den Kosten für den Internetanschluss aus? Wie lange muss mir die Firma die Kosten weiterhin erstatten?
Kommt hier das Gewohnheitsrecht zum tragen?
Danke für Ihre Antwort.
LG Ralf S.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Ralf,
bei einer so umfangreichen Änderung empfehlen wir, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Ihre Situation detailliert analysieren kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ludwig says
Hallo
ich bekomme seit 1994 eine sogenannte Springerzulage.
Nun wird sie mir weggenommen mit der Begründung ich bekomme eine Zahlung die ich nicht mehr mache.
Ich mache dieses so gennannte Schichtspringen schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr.
Darf man diese Zulage wegnehmen oder gibt es hier ein Gewohnheitsrecht.
Ich habe nur noch 4 Jahre zur Rente.
Danke für ihre Information.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Ludwig,
es gibt durchaus die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer aufgrund einer betrieblichen Übung einen Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können und dürfen wir jedoch nicht beurteilen, weil dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melanie says
Hallo, nach der Geburt meiner Tochter vor 7 Jahren hat mein Arbeitgeber mir angeboten Tageweise im Homeoffice zu arbeiten. Nun möchte meine neue Managerin das nicht mehr. Ist die Arbeit in einem Homeoffice auch ein Gewohnheitsrecht?
Vielen Dank im Voraus.
VG
Melanie
Arbeitsrechte.de says
Hallo Melanie,
ob hier das Gewohnheitsrecht greift, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Ulla P. says
hallo,
Mein Arbeitgeber seit 8 Jahren hat mir immer 30 Tage im Jahr Urlaub gegeben. Nun soll es so sein, dass ab nächsten Jahr nur noch 24 Tage vergeben werden. Im Vertrag steht zwar keine Anzahl der Urlaubstage aber da ich diese nun schon seit 8 Jahren erhalten habe, müsste doch eigentlich das Gewohnheitsrecht greifen, oder?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Ulla,
ob hier ein Fall des Gewohnheitsrechts vorliegt, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Esra says
Hallo, unser Arbeitszeitmodell, das seit > 10 Jahren existiert (= Vertrauensarbeitszeit sowie Abgeltung bei eventuellen Überstunden mit Brückentagen, für die Brückentage musste kein Urlaub genommen werden) soll sich nun ändern auf ein Arbeitszeitmodell mit Zeiterfassung, dafür entfallen die Brückentage und dafür sollen Urlaub und/oder Gleitzeit (angesammelte Überstunden) genommen werden.
Wir sind aber dafür, das bisherige Arbeitszeitmodell beizubhalten.
Fällt dies auch unter das Thema Gewohnheitsrecht ?
Ferner – einige Mitarbeiter, die die Möglichkeit haben, mehr Dienstreisen und Wochenendarbeit zu machen, haben eher die Chance, schnell Überstunden aufzubauen, als andere. Fällt das unter das Thema Gleichbehandlung ?
Danke vorab.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Esra,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
felix says
hi,
wir haben bei uns im Fitnessstudio eine Früh und eine Spätschicht. Wie sieht es denn aus wenn der Arbeitgeber an gewissen Tagen wie am 24.12 nur morgens öffnet. Hat die Spätschicht an diesen Tagen dann Glück und das zählt für Ihn wie ein Feiertag oder darf der Arbeitgeber die Leute der Spätschicht dann auch in die Frühschicht einteilen und es zählt für diese wie ein normaler Arbeitstag?
Melanie says
Sehr geehrtes Arbeitsrechte-Team,
wie oft muss man die vertraglich nicht verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung eingereicht haben, damit ein Gewohnheitsrecht besteht?
Nicht verpflichtend bedeutet, dass die AU erst ab dem 4. Krankheitstag eingereicht werden muss – aber seit anderthalb Jahren und knapp sechs Krankmeldungen bereits bei einer kürzeren Krankheitsdauer eingereicht wurde. Seit zwei Monaten sogar bereits am ersten Krankheitstag.
Vielen Dank im Voraus.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Melanie,
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist der Arbeitgeber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen, also bereits vor dem vierten Tag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gritt F. says
Sehr geehrtes Arbeitsrechte-Team,
ich arbeite seit Oktober 2009 im gleichen Unternehmen als Betreuungskraft. Im Oktober 2017 wurde die Firma verkauft. Der neue Chef krempelt gerade die komplette Fa. um. Nun haben wir alle neue Arbeitsverträge erhalten, die wir unterschreiben sollen. Natürlich sind die Konditionen schlechter. Unter anderem soll ich auf einmal 2 Wochenenden im Monat arbeiten und auch 3 Schichten. Dies mußte ich in den ganzen 9 Jahren nicht. Gleichzeitig wurden aus den 28 Urlaubstagen nur noch 20 Tage Mindesturlaub und 8 Tage Mehrurlaub, der bei Krankheit ins Folgejahr verfällt und bei Kündigung sofort. Und viele andere Dinge, die in meinen Augen nicht ok sind.
Meine Frage muss ich den Vertrag unterschreiben??
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gritt F.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Gritt,
bei der Bewertung Ihres Arbeitsvertrages kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
U. says
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,
habe einen Arbeitsvertrag von Di-Fr mit 18 Std (tägl. 4,5 Std).
Von 2013 – 2017 habe ich aber ich aber 5 Tage die Woche mit 4,5 Std. gearbeitet.
Ab 2017 gabs dann eine Lohnerhöhung (MIndestlohn), wobei die Stunden, angeblich wegen Arbeitsmangel, auf 4 Std tägl. reduziert wurden.
Nun steht wieder eine Erhöhung des Mindestlohnes an und ich soll nur noch 5 Tage mit 3,5 Std. arbeiten. Hab schon dagegen protestiert. Bin mir aber nicht sicher, auf wieviele Stunden ich bestehn kann?
Arbeitsrechte.de says
Hallo U.,
die Regelungen des Arbeitsvertrags und damit auch die dort vereinbarte Stundenzahl sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabi says
Ich arbeite seit dreißig Jahren in einer Kita. Seit 13 Jahren habe ich Mittwoch meinen freien Tag, daher auch nur24 Tage Urlaub. Jetzt kommt eine neue Leitung und streicht mir, an ihrem siebten Arbeitstag, meinen freien Tag.
Weil ich nicht so lange gebraucht werde bekomme ich eine 5 Tage Woche und arbeite an den Tagen kürzer. Stunden würden auch von 20 auf 18 gekürzt. 1o Stunden an 5 Tagen.
Gilt hier ein Gewohnheitsrecht auf den freien Tag?
Steffen says
Ich habe folgende Frage:
Ein Angestellter hat mit seiner Firma ab Oktober 2018 eine Gehaltserhöhung vereinbart. Diese erfolgt auch, aber in einer unerwartet großen Höhe ( ca. 500 Euro). – Da das bisherige Gehalt nicht super üppig war, nimmt der Arbeitnehmer an, man habe das jetzt angepasst und akzeptiert die gezahlte Summe.
Auch in den Folgemonaten (November, Dezember und Januar) wird das hohe Gehalt überwiesen. Erst Ende Februar stellt sich heraus, dass das wohl so nicht beansichtigt war und der angestellte soll den überzahlten Betrag zurückzahlen.
Ist das rechtens, da er ja tatsächlich mit einer Lohnerhöhung gerechnet hat, die man ihm zugesichert hatte? – Ab welcher Anzahl Wiederholungen kann man ein Gewohnheitsrecht ableiten?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Steffen,
mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex says
Hallo,
wir bekommen jeden Monat, jahrelang, Tankgutschein für 40 Euro.
Jetzt will der Chef den Tankgutschein abschaffen. Kann er das machen?
Vielen Dank im Voraus.