Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Gewohnheitsrecht

Wobei handelt es sich um das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Welche Rechte Arbeitnehmer haben, ist nicht ausschließlich auf gesetzliche Bestimmungen, anderweitig gültige Vorschriften oder den Klauseln im Arbeitsvertrag zurückzuführen.

Laut Gewohnheitsrecht muss Weihnachtsgeld bezahlt werden - wenn es in drei aufeinanderfolgenden Jahren bereits gewährt wurde.
Laut Gewohnheitsrecht muss Weihnachtsgeld bezahlt werden – wenn es in drei aufeinanderfolgenden Jahren bereits gewährt wurde.

Sie können sich ebenfalls aus über die Zeit wiederholt auftretenden Gebräuchen bilden, sofern dies im gegenseitigen Einverständnis geschah. Hieraus ergeben sich viele Fragen, die im Folgenden beantwortet werden.

Kurz & knapp: Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht

Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht?

Vom sogenannten Gewohnheitsrecht ist die Rede, wenn eine Handlung über längere Zeit in regelmäßigen Abständen sowie im Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeführt wird. Eine detailliertere Erklärung finden Sie hier.

Wann greift das Gewohnheitsrecht?

Das Gewohnheitsrecht greift z. B. bei Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber die entsprechende Zahlung mindestens drei Jahre in Folge sowie in gleicher Höhe veranlasst hat.

Wann besteht kein Anspruch auf das Gewohnheitsrecht?

Normalerweise haben Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit keinen Anspruch auf das Gewohnheitsrecht. Im Arbeitsvertrag können jedoch Regelungen vereinbart werden, welche die jeweiligen Arbeitszeiten ausdrücklich festsetzen.

Unter das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht fällt zum Beispiel die betriebliche Übung. Und auch von der betrieblichen Gleichbehandlung ist im Zusammenhang mit dem gewohnheitsrechtlichen Ansprüchen oft die Rede. Der folgende Ratgeber erklärt, welches Recht ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einfordern kann.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht
  • Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht?
    • Zählt die betriebliche Übung zum Gewohnheitsrecht?
    • Das Arbeitsrecht verlangt die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern
    • Das Gewohnheitsrecht – diese Beispiele machen das Thema plastisch
    • Weiterführende Suchanfragen

Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht?

Das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht: Unter bestimmten Umständen haben Arbeitnehmer Rechte, die nicht auf ein Gesetz oder den Arbeitsvertrag zurückzuführen sind.
Das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht: Unter bestimmten Umständen haben Arbeitnehmer Rechte, die nicht auf ein Gesetz oder den Arbeitsvertrag zurückzuführen sind.

Auf welche Leistungen ein Beschäftigter Anspruch hat, ergibt sich im Arbeitsrecht nicht nur aus Gesetzen, Tarif- und Arbeitsverträgen. Werden bestimmte Rechte unwidersprochen akzeptiert – und das von allen – erhalten sie ebenfalls eine Verbindlichkeit, was sie quasi mit Gesetzesbestimmungen gleichwertig macht.

Das Gewohnheitsrecht wird auch als ungeschriebenes Recht bezeichnet. Es entwickelt sich aus einer Übung, die sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet: stetig, geraume Zeit andauernd, allgemein und gleichmäßig.

Sie darf von keinem der Beteiligten anzweifelt werden, obwohl auf die Gewährung von zum Beispiel Leistungen und Vergütungen eigentlich kein Recht bzw. Anspruch bestünde. Sind alle diese Punkte erfüllt, wird sie rechtsverbindlich.

Übrigens: Als Observanz wird im Rahmen des Rechts von einem örtlich begrenzten Gewohnheitsrecht – zum Beispiel einer lokal begrenzten Gemeinde – gesprochen.

Zählt die betriebliche Übung zum Gewohnheitsrecht?

Verhält sich ein Arbeitgeber vorbehaltlos längere Zeit immer gleich, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dies auch in Zukunft weiter so geschehen wird. Diese gleichförmigen wiederkehrenden Handlungen bzw. Verhaltensweisen wirken sich somit auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen aus – der Arbeitnehmer kann hieraus unter Umständen einen Anspruch ableiten (§ 151 Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.“

Für die betriebliche Übung gilt gemäß Arbeitsrecht: Werden bestimmte Leistungen gewährt, verändern diese den Arbeitsvertrag. Sie wird im Allgemeinen zum Gewohnheitsrecht gezählt. Zu vorbehaltlos und freiwillig gewährten Vergünstigungen können zum Beispiel zählen:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • wie lang und wann die Arbeitszeit unterbrochen werden darf (Pausen)
  • wie das betriebsspezifische Prozedere der Krankmeldung abläuft

Wann eine sich eine Handlung zum einforderbaren Gewohnheitsrecht für den Arbeitnehmer wird, kann in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht konkret bestimmt werden.

Das Arbeitsrecht verlangt die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern

Im Arbeitsrecht kann das Gewohnheitsrecht nicht immer herangezogen werden, um Ansprüche einzufordern.
Im Arbeitsrecht kann das Gewohnheitsrecht nicht immer herangezogen werden, um Ansprüche einzufordern.

Beschäftigte, die in ein und demselben Betrieb oder Unternehmen angestellt sind und sich in einer ähnlichen Situation befinden, haben einen Anspruch auf betriebliche Gleichbehandlung. Das Arbeitsrecht will hiermit sicherstellen, dass der betriebliche Frieden nicht gefährdet wird.

Werden also bestimmte Leistungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld vorbehaltlos gezahlt, dürfen einzelne Arbeitnehmer nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden.

Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Gleichbehandlung erheben kann, bedarf es einiger notwendiger Bedingungen:

  • einige Arbeitnehmer profitieren von einer bestimmten, nur für sie geltenden Leistung bzw. Vergütung
  • die Situation des Beanstandenden ist vergleichbar mit der der Nutznießenden
  • es existiert kein sachlicher Grund, warum der Vorteil nicht gewährt wurde

Können alle diese Punkte mit ja beantwortet werden, hat der Arbeitnehmer einen aus dem Gewohnheitsrecht entspringen Anspruch. Diesen kann er unter Umständen auch einklagen.

Das Gewohnheitsrecht – diese Beispiele machen das Thema plastisch

Wie es um das Gewohnheitsrecht beim Weihnachtsgeld bestellt ist, darüber hat das Landesarbeitsgericht Hamm in der Vergangenheit bereits relativ eindeutig entschieden. Zahlen Arbeitgeber vorbehaltlos und freiwillig in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren, handelt es sich um eine betriebliche Übung (LAG Hamm Az. 8 Sa 1099/11). Gleiches gilt für das aus dem Gewohnheitsrecht abgeleiteten Anspruch auf Urlaubsgeld. Selbst, wenn später jahrelang eine solche Extra-Leistung ausbleibt, kann der Arbeitnehmer diese einfordern – notfalls auch vor Gericht. Ihm kommt daher eine große Bedeutung zu.

Achtung: Nicht zum Gewohnheitsrecht wird die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeldern, wenn sie über die Jahre unterschiedlich hoch waren. Das hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 516/95) entschieden.

Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten? Wird ein Arbeitnehmer über längere Zeit immer zur gleichen Schicht (inklusive Schichtzulage) eingeteilt, bildet sich hieraus nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht bezüglich der Arbeitszeit. Angeführt wird in diesem Fall häufig die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 9 Sa 1325/98), das den Fall eines seit Jahren in der Nachtschicht tätigen Arbeitnehmer verhandelte. Dieser setzte sich gegen seine plötzliche Einteilung in die Tagschicht zur Wehr mit der Begründung: Seine Arbeitszeit sei zum Gewohnheitsrecht geworden. Dieser Argumentation widersprachen die Richter: Es sei keine betriebliche Übung entstanden, da aus dem Verhalten des Arbeitgebers nicht der Wille erkennbar wurde, den Arbeitnehmer nur noch nachts einzusetzen. Das vermeintliche Gewohnheitsrecht passte den Arbeitsvertrag damit nicht nachträglich an.

Haben Sie Fragen zu verschiedenen Themen rund um das Gewohnheitsrecht, steht Ihnen ein Anwalt Rede und Antwort. Er informiert Sie auch darüber, ob es sich bei einer bestimmten Regelung in ihrem Betrieb um eine betriebliche Übung handelt oder nicht.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (117 Bewertungen, Durchschnitt: 3,96 von 5)
Wobei handelt es sich um das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht?
3.96 5 117
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Aktuelle Arbeitsrecht-Ratgeber
  • Aktuelle News aus dem Arbeitsrecht
  • Für Anwälte: Kanzleiprofil auf arbeitsrechte.de
  • Arbeitsrecht: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
  • Arbeitsrecht: Muster für Arbeitsverträge, Kündigungen und Co.
  • Ist eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam?
  • Arbeitsrecht: Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
  • Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht
  • Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig oder ungültig? Das sagt das Arbeitsrecht dazu

Kommentare

  1. LUCY meint

    1. August 2019 um 2:30

    Ich arbeite seit 4 Jahren im öffentluchen Dienst, Entgeldgruppe 9 und erhalte seit 1,5 Jahren Stufe 3. Gestern kam ein Anruf, ich wurde versehentlich zu hoch eingestuft. Im Vertrag wurden 5 Jahre Stufe 2 vereinbart und nicht wie üblich nach 3 Jahren Stufe 3. Muss das Geld zurück gezahlt werden und werde ich runter gestuft, oder ist hier schon ein Gewohnheitsrecht und kann auf Stufe 3 bestehen?

    Antworten
  2. Beate meint

    13. August 2019 um 15:41

    Ich bekomme seit 9 Jahre für Samstagarbeit z.B. 6 – 12 Uhr, eine Stunde extra gutgeschrieben.
    Jetzt soll es die eine Stunde extra nicht mehr geben, ich denke aus Gewohnheit muss der Arbeitgeber
    sie weiter geben. Ist das richtig?

    Antworten
  3. Stefanie meint

    5. September 2019 um 19:26

    Moin,
    ich arbeite seit 26 Jahren im Einzelhandel ausschließlich an der Kasse. Im Arbeitsvertrag steht als Kassiererin.
    Jetzt wird unsere Filiale geschlossen und wir werden auf 2 andere Märkte aufgeteilt.
    Kann ich mich auf ein Gewohnheitsrecht berufen und weiterhin nur an der Kasse arbeiten, oder muss ich auch andere Arbeiten übernehmen? Hier als Disponentin, wofür ich gar nicht ausgebildet bin…
    Man will mir unbedingt andere Aufgaben aufzwängen um mich zu einer freiwillgen Kündigung zu drängen, da ich zu teuer bin…
    MfG,

    Antworten
  4. Marcel meint

    10. September 2019 um 14:34

    Moin,
    ich arbeite seit 6 Jahren als Kaufmann im Großhandel und in dieser Zeit musste ich immer für den 24.12. und 31.12. jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen, also insgesamt für beide Tage 1 Urlaubstag.

    Nun müssen wir auf einmal jeweils einen Tag nehmen, also in Summe 2 Urlaubstage. Rechtlich spricht nichts gegen diese Regelung, aber greift hier nicht das Gewohnheitsrecht, da es all die Jahre vorher anders geregelt war und ohne Ankündigung einfach geändert wurde?

    Freue mich auf eine Antwort.

    Mfg Marcel

    Antworten
  5. Ruth Z. meint

    18. Februar 2020 um 10:28

    Hallo,
    Ich arbeite seit 30 Jahren im öffentl. Dienst. Unsere 45 min Pause im Nachtdienst wurden bisher bezahlt. Nun hat der Arbeitgeber beschlossen diese Pausen nicht mehr zu bezahlen. Wir nehmen die Pausen können aber nie im Voraus planen- wann wie lange am Stück etc…. da wir auf einer Intensivstation arbeiten. Wie sieht es hier mit betrieblicher Übung aus?

    Was kann man gegen die Streichung der Bezahlung tun?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    Antworten
  6. Andrea meint

    15. Mai 2020 um 10:17

    Hallo, ich arbeite seit 7 Jahren in der selben Firma. Wir haben bisher immer zwei Pausen gehabt eine von 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr und von 12:30-13:00 Uhr .
    Jetzt will der Arbeitgeber dass wir eine Stunde am Stück Pause machen von 12:00 – 13:00 Uhr.
    Habe ich hier Anspruch auf das Gewohnheitsrecht?

    Vielen Dank

    Antworten
  7. Manfred meint

    17. Juni 2020 um 15:09

    Seid 20 Jahren habe ich Freitag meinen freien Tag. Nun soll das plötzlich nicht mehr möglich sein.
    Kann ich mich auf die betriebliche Übung berufen?

    Antworten
    • Luna meint

      18. November 2020 um 18:27

      Hallo,

      seit 5 Jajren arbeite ich als Dauernachtwache.
      Die Stelle war explizit als Nachtdienststelle ausgeschrieben.
      Ich habe eine eine ausführliche Stellenbeschreibung als Nachtwache.
      Da mein Arbeitsvertrag jedoch auf „Krankenschwester“ lautet, beruft sich mein Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht und versetzt mich nun gegen meinen Willen ausschließlich in den Tagdienst.
      Habe ich Anspruch auf ein Gewohnheitsrecht?

      Antworten
  8. Thomas meint

    3. Juli 2020 um 21:05

    Hallo,
    Ich arbeite seit 3 Jahren für eine Firma in einem Werk, bei dem ich beim Erreichen einer bestimmten Stückzahl pro Tag eine Prämie von 40 Euro bekommen kann. Mein Arbeitgeber hat mich in ein anderes Werk versetzt, wo eine ähnliche Anlage steht, aber zum Erreichen dieser 40 Euro, wird eine höhere Stückzahl gefordert und durch den miserablen Zustand der in die Jahre gekommenen Anlage und vieler Fehler, bekomme ich statt 40 Euro nur noch 25 Euro zusätzlich pro Tag, was im Monat mehrere Hundert Euro weniger sind, die ich verdiene. Kann ich mich in mein altes Werk zurückklagen, bzw eine Lohnerhöhung einfordern, damit das wieder ausgeglichen wird?

    Mfg
    Thomas

    Antworten
  9. Marion meint

    17. Juli 2020 um 15:10

    Arbeite seit Jahren Montag, Dienstag u. Donnerstag. Da wir zum 1. Sept. eine neue Auszubildende bekommen. Soll ich ab diesem Datum Mittwochs arbeiten, dafür Dienstag oder Donnerstag nicht, da meine Kollegin sonst mittwochs alleine wäre. Ist das Rechtens?

    Antworten
  10. Thomas meint

    2. November 2020 um 10:39

    Ich arbeite seit 26 Jahren im gleichen Betrieb. Bisher wurden am Hl.Abend und an Sylvester jeweils ein halber Tag Urlaub abgezogen. Jetzt will der Betrieb ohne Information jeweils einen ganzen Tag Urlaub abziehen. Besteht hier ein Gewohnheitsrecht?

    Antworten
  11. Andy meint

    8. Januar 2021 um 19:21

    Hallo.
    Seit mehr als 3 Jahren arbeite ich als Stellvertretenden Schichtleiter. Insgesamt bin ich seit 8 Jahren in ein und dem selben Unternehmen.
    Leider steht in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit Stellvertretender Schichtleiter drin aber dafür in meinem Zwischenzeugnis. Ich habe leider nur einen Zusatzvertrag wo mir eine Betriebliche Zulage (Gehalt) gewährt wird. Darin steht leider nicht für was diese Zulage bestimmt ist.
    Jetzt wurde meine Stelle aus Betriebswirtschaftlichen Gründen gestrichen. Und ich muss wieder die Arbeiten ausführen die ich vor mehr als 8 Jahren getätigt habe. Die vereinbarte Zulage wird mir weiterhin gezahlt.
    Kann ich mich in meinem Fall auf die Betriebliche Übung berufen?

    Antworten
  12. Torsten meint

    24. Februar 2021 um 10:01

    Hallo,
    meine Frau arbeitet seit 6 Jahren bei Ihrem AG (kein Schichtbetrieb). Im Arbeitsvertrag steht „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich und richtet sich nach der jeweiligen betrieblichen Regelung“, eine „betriebliche Regelung“ wurde ihr nicht ausgehändigt und ist auch nicht einsehbar.
    Ihre Arbeitszeit ist, anders als bei anderen Mitarbeitern, nicht an die Öffnungszeiten des Betriebs (z.T. Handel, z.T. Großhandel) gebunden.
    Sie sagte bereits beim Bewerbungsgespräch, dass sie diese Zeiten nicht einhalten werde. Dies wurde allerdings nicht schriftlich niedergelegt.
    Nachdem das 6 Jahre lang geduldet wurde, wurde ihr jetzt eine Abmahnung wegen Nichteinhaltung der Betriebszeiten angedroht.
    Ist das überhaupt rechtens, oder kann sie sich auf die „betriebliche Übung“ berufen? Wir wären sehr dankbar über Ihre Tipps und Hinweise, vielen Dank!

    Antworten
  13. Oskar meint

    18. August 2021 um 18:23

    Hallo Zusammen,
    ich habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen den ich Unterzeichnen soll. Seit 2014 Arbeite ich in dieser Firma und führe seit 2015 eine Tätigkeit im Büro durch. 2018 ist mir ein schwerer Unfall passiert wo ich mich bis November 2019 zurück gekämpft habe. Im Jahr 2021 habe ich ein Implantat bekommen. Arbeite aber seit 2020 wieder in Vollzeit. Nun sind Sie aber an mich rangetretten. Und sagen die Arbeit im Büro sei zu anstrengend für mich ich soll Zurück in die Produktion. Seit 2015 bekomme ich ein freiwilligen Zuschlag kann dieser Zuschlag mir gestrichen werden???

    Antworten
  14. Birgit meint

    29. Oktober 2021 um 10:28

    Schönen guten Tag,
    vor 7 Jahren wurde mit der Geschäftsführung mündlich verabredet, dass ich statt einer Gehaltserhöhung 2,5 Stunden die Woche weniger arbeite.

    Seid dem habe ich jeden Mittwoch ab 14.00 Uhr Feierabend.

    Heute teilte man mir – auch mündlich – mit, dass ich darauf kein Recht mehr hätte.

    Stimmt das??

    Antworten
  15. Marcel meint

    27. Januar 2022 um 16:38

    Schönen guten Tag.
    Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Radiologischen Praxis. wir hatten jedes Jahr den Rosenmontag als freien Tag geschenkt bekmmen. Letztes Jahr mussten wir an dem Tag Arbeiten, weil durch Corona kein Karneval stattgefunden hat. Diese Jahr sollen wir wieder arbeiten kommen.

    Dürfen die uns einfach so diesen jahrelang geschenkten Urlaubstag einfach streichen oder greift da das Gewohnheitsrecht?

    Antworten
  16. A. meint

    12. März 2023 um 11:42

    Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren 30 Std. / 7 Tage in 8 Stunden Schichten. Diese wurden jetzt auf 6 Stunden gekürzt. Für mich bedeutet es 4 Arbeitstage plus entsprechender Kosten im Monat mehr. Kann ich Mi h auf das Gewohnheutsrecht berufen?

    Antworten
« Zurück 1 2 3

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige