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Krankmeldung auf der Arbeit richtig gemacht – so verhalten Sie sich korrekt

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2023

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Erwachen Sie in der Früh und Ihr Schädel zerbirst fast, dann haben Sie vermutlich einen Migräneanfall. An Arbeiten ist in diesem Zustand kaum zu denken, da der stechende Schmerz im Kopf häufig auch mit Unwohlsein und Geräuschsensitivität einhergeht. Es hilft alles nicht: Auch, wenn Sie auf der Arbeit gebraucht werden, scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Arzt.

Bei der Krankmeldung können Arbeitnehmer einiges falsch machen. Wie Sie sich richtig verhalten, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Bei der Krankmeldung können Arbeitnehmer einiges falsch machen. Wie Sie sich richtig verhalten, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner

Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann muss ich mich krank melden? Erst, wenn ich den gelben Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in den Händen halte oder habe ich den Arbeitgeber spätestens zum regulären Dienstantritt über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren?

Kurz & knapp: Krankmeldung

Wann muss ich eine Krankmeldung abgeben?

Bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Krankmeldung spätestens abgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag. Reichen Sie die Krankmeldung zu spät oder gar nicht ein, müssen Sie mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls einer Kündigung rechnen.

Wird mein Gehalt nach der Krankmeldung weiterhin gezahlt?

Verhalten Sie sich korrekt, erhalten Sie sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, obwohl Sie krankgemeldet sind.

Wie könnte eine Krankmeldung per E-Mail aussehen?

Wie eine Krankmeldung per E-Mail aussehen könnte, verrät unser kostenloses Muster, welches Sie hier finden.

Wir erläutern im Verlauf des folgenden Ratgebers, wie Sie sich als Arbeitnehmer richtig krankmelden, ob eine Mail reicht, wie lange Sie eine Entgeltfortzahlung erhalten und ob Sie auch krank ohne Krankmeldung sein dürfen.

Inhalt

  • Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
  • Kurz & knapp: Krankmeldung
  • Wann ist die Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einzureichen?
    • Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?
    • Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?
    • Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?
  • Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden
    • Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?
  • Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?
    • Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten
  • Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann ist die Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einzureichen?

Ist der Weg zum Arzt unausweichlich, stellt sich die Frage: Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht auf Arbeit erscheinen werden? Schon auf dem Weg zum Arzt? Oder erst, wenn Sie definitiv wissen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind?

Wann müssen Sie die Krankmeldung spätestens einreichen? Schauen Sie in den Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wann müssen Sie die Krankmeldung spätestens einreichen? Schauen Sie in den Arbeits- oder Tarifvertrag.

In diesem Fall hilft ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. In diesem haben Sie sich zu Beginn Ihres Vertragsverhältnisses darauf geeinigt, wann die Krankmeldung zu erfolgen hat.

Das bedeutet: Je nach Vereinbarung können Sie auch einen Tag krank sein, ohne Krankmeldung in Form der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf der Arbeit Bescheid sagen, dass Sie nicht erscheinen werden, müssen Sie natürlich trotzdem, schließlich rechnen die Kollegen mit Ihnen.

Welche gesetzlichen Grundlagen bei der Krankmeldung durch Arbeitnehmer einzuhalten sind, ist dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zu entnehmen. Es führt auf, dass zu den Anzeige- und Nachweispflichten gehört, den Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung zeitnah und unverzüglich über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und deren absehbarer Dauer zu informieren. Kommt es dazu, dass ein Arzt angesichts gravierender Gründe die Krankmeldung verlängern muss, ist auch dieser Beleg beim Arbeitgeber einzureichen.

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Arbeitgeber spätestens zum gewöhnlichen Arbeitsbeginn darüber in Kenntnis setzen, sich auf dem Weg zum Arzt zu befinden. Wenn Sie wissen, wie lange Sie der ärztlichen Diagnose nach ausfallen werden, lohnt es sich, die Personalabteilung noch ein weiteres Mal mit den konkreten Informationen zu versorgen.

Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?

So manch ein Arbeitnehmer ärgert sich, wenn er hört, dass ein Freund oder Bekannter, drei Tage krank ohne Krankmeldung sein darf. Ist das rechtens?

Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit dazu verpflichtet, eine Krankmeldung in Form einer ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Es steht dem Arbeitgeber jedoch zu, bereits am ersten Tag eine solches Attest einzufordern.

Die Krankmeldung für einen Tag muss demnach unbedingt erfolgen, jedoch nicht zwingend mit einem Besuch beim Arzt verbunden sein – wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Insbesondere bei wenig gravierenden grippalen Infekten, wie sie in der Herbst- und Winterzeit häufiger auftreten, kann dies den Arbeitnehmern entgegenkommen. Viele scheuen schließlich die Krankmeldung für einen Tag oder ein paar mehr und kommen trotzdem weiterhin zur Arbeit. Im schlechtesten Fall stecken sie damit einige andere Kollegen an, die im Folgenden der Reihe nach ausfallen. Gewonnen hat der Arbeitgeber damit nichts.

Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?

Krankmeldung und öffentlicher Dienst: Beschäftigte erhalten neben dem Krankengeld manchmal auch einen Krankengeldzuschuss.
Krankmeldung und öffentlicher Dienst: Beschäftigte erhalten neben dem Krankengeld manchmal auch einen Krankengeldzuschuss.

Fällt ein Beschäftigter verdächtig häufig und immer an Montagen oder Freitagen aus, legt das bei so manchem Arbeitgeber den Verdacht nahe, dass gar keine wirkliche Erkrankung vorliegt und die Krankmeldung nur vorgeschoben ist. Nichtsdestotrotz gilt: Über die Ursachen einer Erkrankung darf Stillschweigen bewahrt werden, da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt. Dem Arbeitgeber ist deshalb untersagt diesbezüglich weiterzubohren und Auskunft zu verlangen.

Das ist der Grund, warum Ärzte, wenn Sie die Krankmeldung schreiben, ihre Diagnose auf dem Arbeitgeberattest nicht vermerken. Der bei der Krankenkasse einzureichende Beleg enthält diese Information hingegen schon, jedoch kodiert – nach dem ICD-10-Schlüssel.

Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?

In den meisten Unternehmen ist es Usus, eine Krankmeldung telefonisch zu verkünden. Das heißt: Der erkrankte Arbeitnehmer ruft beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung durch, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglich geschuldeten Leistung leider heute und in den folgenden Tagen nicht nachkommen kann. Damit ist die Sache für gewöhnlich erledigt. Schwieriger wird es, wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt. Meint dieser, es sei gar keine Krankmeldung erfolgt, hilft es, einen Zeugen benennen zu können, der Ihre Aussage bestätigt. Entscheidend ist hierbei nicht nur die Angabe des Tags, sondern auch die Benennung der konkreten Uhrzeit und des Gesprächspartners.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt nicht, welches Kommunikationsmittel Sie benutzen müssen, um die Krankmeldung zu formulieren. Statt des Griffs zum Telefonhörer ist es demnach grundsätzlich auch erlaubt, eine E-Mail zu verfassen und den Arbeitgeber auf diesem Wege über die eigene Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten.

Entscheiden Sie sich für diesen Weg, gilt es einiges zu beachten. Zwar bietet der schriftliche Weg den Vorteil der besseren Nachweisbarkeit im Streitfall, doch können Sie nicht sicherstellen, wann Ihre Nachricht tatsächlich auch gelesen wird. Auf Nummer sicher gehen Sie daher in der Regel, wenn Sie sich für die telefonische Krankmeldung entscheiden.

Krankmeldung per E-Mail schreiben – eine Vorlage

Wollen Sie trotzdem auf die E-Mail-Variante zurückgreifen, da Sie sich sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber rechtzeitig davon Kenntnis nimmt, dass Sie arbeitsunfähig sind? Dann müssen Sie nur noch über den konkreten Wortlaut Ihrer Nachricht grübeln. Zeit sparen Sie mit unserem Muster. Wir zeigen im Folgenden, wie eine solche Formulierung aussehen kann.

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
ich bin auf dem Weg zu meinem Arzt, da ich mich nicht wohl fühle. Wenn mir bestätigt wurde, wie lange ich ausfallen werde, melde ich mich zügig wieder. Die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich zeitnah ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitnehmer)

vorschau-krankmeldung
Laden Sie hier kostenlos die Krankmeldung als Muster herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Sie können die Übersicht anhand Ihrer eigenen Bedürfnisse anpassen.

Muster Krankmeldung per E-Mail (.doc)
Muster Krankmeldung per E-Mail (.pdf)

Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden

Arbeiten trotz Krankmeldung? Das dürfen Sie. Besondere Achtung ist bei ansteckenden Krankheit geboten.
Arbeiten trotz Krankmeldung? Das dürfen Sie. Besondere Achtung ist bei ansteckenden Krankheit geboten.

Viele Beschäftigte fiebern ihrem Urlaub geradezu entgegen, da ihnen nur begrenzt viele Urlaubstage im Jahr zustehen. Deshalb wird meist lange im Voraus gebucht und geplant, schließlich soll die freie Zeit so gut wie möglich genutzt werden.

Doch manchmal ist es echt verflixt: Kaum einen Tag in der wohlverdienten Auszeit und schon werden Sie krank. Das darf doch nicht wahr sein. Bei Experten ist dieses Phänomen als Poststress-Syndrom bekannt.

Zurückzuführen ist der Ausbruch einer Krankheit dabei auf Störungen im Immun- und Nervensystem, die bei plötzlicher Entspannung nicht mehr wie gewohnt funktionieren und aus dem Takt geraten.

Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Urlaubstage für Krankheit zu opfern. Deshalb sollte auch in diesem Fall der Gang zum Arzt nicht gescheut werden und eine Krankmeldung binnen einer Frist erfolgen. Hierbei gilt: Es ist die Kommunikationsmethode zu wählen, bei der am wenigsten Zeit verstreicht. Die Kosten hierfür können Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Drei Tage tatenlos verbringen, dürfen Sie in diesem Fall also nicht – egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem etwaigen Tarifvertrag steht.

Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?

Besonders achtsam sollten Sie sein, wenn Sie sich bei Ihrem Urlaub im Ausland aufhalten. Sind Sie krank im Urlaub muss die Krankmeldung wie folgt vonstatten gehen:

  • Der Chef ist nicht nur vom Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Ihm ist ebenfalls mitzuteilen, unter welcher Adresse Sie im Urlaubsland anzutreffen sind.
  • Auch die gesetzliche Krankenkasse ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie erkrankt sind und wie lange der Arzt die Genesungszeit bemisst. Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie nicht selbst die Behandlungskosten übernehmen müssen.
  • Sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch gültig sein, wenn Sie aus dem Urlaub wieder zurück nach Hause kommen, müssen Sie Arbeitgeber und Krankenkasse dies ebenfalls so schnell wie möglich wissen lassen.

Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?

Wie aus dem Geschilderten hervorgeht, müssen bei der Krankmeldung ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Aber weshalb? Damit Sie auch bei Krankheit weiterbezahlt werden! Das Entgeltfortzahlungsgesetz hält dies in § 3 „Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ fest:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]

Sie müssen demnach nicht um Ihre Existenz bangen, wenn Sie unverschuldet erkranken. Hierzu zählt das Gesetz im Übrigen auch die Zeiten, in denen Sie sich von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation erholen.

Um hierauf Anspruch zu erheben, gilt eine notwendige Voraussetzung: Das Beschäftigungsverhältnis muss bereits seit mindestens vier Wochen bestehen – und das ohne Unterbrechungen.

Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten

Öffentlicher Dienst: Warum die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist auch hier dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu entnehmen.
Öffentlicher Dienst: Warum die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist auch hier dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu entnehmen.

Erkrankte Arbeitnehmer haben ab ihrer Krankmeldung einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, für die kommenden sechs Wochen weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei nicht berücksichtigt werden multiple Erkrankungen. Ziehen Sie sich also während Ihres Ausfalls noch weitere Krankheiten zu, hat dies keine Auswirkung auf die Länge der Entgeltfortzahlung.

Anders verhält es sich, wenn Sie kurz nach der Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeitsphase erneut krank werden, in diesem Fall die Krankmeldung aber andere Gründe hat. Den Anspruch auf Fortzahlung des Lohns haben Sie dennoch.

Und wie sieht es bei zum Beispiel chronischen Krankheiten aus? Können Arbeitnehmer auch hier jedes Mal auf die sechs Wochen Lohn ohne Arbeit pochen? Das Entgeltfortzahlungsgesetz äußert sich hierzu wie folgt: Wer wegen ein und derselben Erkrankung wieder arbeitsunfähig wird, darf weiterhin auf Gehalt bestehen, sofern:

 

  • er, bevor die erneute Arbeitsunfähigkeit eintrat, für mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Erkrankung arbeitsunfähig war.
  • mindestens bereits 12 Monate verstrichen sind, seitdem er sich das erste Mal wegen besagter Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigen hat lassen.


Haben Sie – unabhängig der Gründe der Krankmeldung – die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, sitzen Sie finanziell nicht auf dem Trockenen. Im Folgenden springt für gewöhnlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld, das jedoch nicht ganz so hoch ausfällt, wie Ihr eigentlicher Verdienst. Um wie viel Geld es sich konkret handelt, ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch festgehalten. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung eines Betrages von mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent ihres Nettoverdienstes. Von dem jeweils niedrigeren Betrag werden jedoch noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das, was dann unter dem Strich steht, erhalten Sie als Krankengeld pro Monat und das gewöhnlich für höchstens 78 Wochen.

Mit der rechtzeitigen Krankmeldung, gibt's das Gehalt weiter. Allerdings nur für 6 Wochen.
Mit der rechtzeitigen Krankmeldung gibt’s das Gehalt weiter. Allerdings nur für 6 Wochen.

Achtung: Um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, müssen Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die sich über mehr als sechs Wochen hinzieht beachten: Vergessen Sie bei Verlängerung nicht, die Krankmeldung rechtzeitig zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Krankenkasse zu bringen. Heißt ergo: Weist der erste gelbe Schein beispielsweise eine voraussichtliche Krankheitsdauer von 5 Wochen und 3 Tagen aus und Sie fühlen sich nach dieser Zeit noch nicht wesentlich besser, müssen Sie allerspätestens am nächsten Werktag erneut einen Arzt aufsuchen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie tatsächlich auch Krankengeld erhalten.

Stellen Sie fest, dass Sie zu spät dran waren, ist der Ärger für gewöhnlich ziemlich groß. Vielen kommt angesichts der finanziellen Notlage, in die sie geraten eine Idee: Wieso nicht einfach eine Krankmeldung rückwirkend einreichen? So einfach ist das allerdings nicht. Für gewöhnlich weigern sich Ärzte bei diesem Spiel mitzuspielen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie besagt jedoch, dass der gelbe Schein in ganz bestimmten Fällen nur ausnahmsweise und bis maximal zwei Tage in die Vergangenheit ausgestellt werden darf.

Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch in Gesetzen niedergeschrieben sind. Dazu gehört auch, dass sich Beschäftigte unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Kommen sie diesem Erfordernis nicht oder zu spät nach, riskieren sie eine Abmahnung. Der Vorgesetzte weist mit dieser darauf hin, dass Sie sich fehlverhalten haben und in Zukunft bitte anders handeln.

Diesem Hinweis ist unbedingt Folge zu leisten, wenn Sie Ihren Job nicht verlieren wollen, denn: Wer eine Abmahnung ignoriert und den Warnschuss nicht versteht, der kann bei Wiederholung rechtmäßig entlassen werden. In diesem Fall ist von einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen die Rede.

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Krankmeldung auf der Arbeit richtig gemacht – so verhalten Sie sich korrekt
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Kommentare

  1. Steffen P. meint

    13. Juni 2017 um 13:45

    Hallo

    Bin am 07.06.17 am Fußballen operiert worden. Diagnose : – M20.1 L Hallux valgus
    – M77.4 Metatarsalgie
    – M67.17 L Beuge-Sehne-Kontraktur : D2-3

    Wie lange werde ich bei diesem Krankheitsbild Arbeitsunfähig sein ?
    Ich bin Auslieferungsfahrer in einem Fleischbetrieb.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Juni 2017 um 10:09

      Hallo Steffen P.,
      diese Frage kann Ihnen ausschließlich Ihr behandelnder Arzt beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • shane meint

      18. Juli 2019 um 3:40

      Hallo Steffen,

      Diagnosen:
      M77.4
      Schmerzen unter den Mittelfußköpfchen (Vorfußballen) werden als Metatarsalgie bezeichnet. Dabei haben die Beschwerden unterschiedliche Ursachen.

      M77.17
      Sonstige näher bezeichnete Gelenkschädigungen
      Sonstige Sehnen- (Scheiden-) Kontraktur : Knöchel und Fuß [Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes]

      Arbeitsunfähigkeit 6-8 Wochen evtl. auch 3 Monate mit KG ohne KG länger

      Antworten
  2. Lan T. meint

    24. November 2017 um 16:43

    Hallo,
    Ich bin am 21.11.2017 bis 24.11.2017 arbeitsunfähig, den Krankenschein hattet meine Kollegin dem Gruppenleiter am 21.11.2017 vor Arbeitsbeginn abgegeben. Der Gruppenleiter hat trotzdem der Personalabteilung unter dem Grund ohne Tel.Krankmeldung als unentschuldigt gefehlt informiert.
    war sein Verhalten korrekt

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 12:04

      Hallo Lan T.,
      Sie haben in diesem Fall zwar nicht unentschuldigt gefehlt, allerdings kann es sein, dass Sie sich nicht entsprechend dem Arbeitsvertrag verhalten haben, da Sie sich nicht telefonisch krankgemeldet haben, sollte dies darin vereinbart worden sein. Eine professionelle Einschätzung dazu, wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält, erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • shane meint

      18. Juli 2019 um 3:41

      Besorge Dir eine Kopie und beim nächsten mal schicke die AU per Email, Whatsapp oder Fax an Deinen Arbeitgeber.

      Antworten
  3. MK meint

    21. März 2018 um 18:17

    Hallo,
    mein Kollege lässt sich aufgrund seiner Erkrankung Krank melden, was auch natürlich kein problem ist.
    Allerdings liegt die Krankmeldung morgens schon auf der Theke. Er bringt wahrscheinlich Abends rein?
    Wir arbeiten im Einzelhandel und jeder hat einen Schlüssel.
    Ist das Rechtlisch gesehen erlaubt ?
    Beste Grüße

    >M.K

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 11:36

      Hallo MK,

      das kommt auf die Regelungen an, die bei Ihnen zum Betreten der Geschäftsräumlichkeiten vorliegen. Allgemein gilt: Eine Krankmeldung muss so zügig wie möglich erscheinen. Im Arbeitsvertrag steht in der Rgel, wann das Attest vorzulegen ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Loredana meint

    23. Mai 2018 um 9:40

    Darf mein Vorgestezter für einen Tag mir eien Krankmeldung zu anfordern? Und anstatt ich zum HR es senden, sollte ich an meinen Team Leiter senden?
    Danke.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      28. Mai 2018 um 11:17

      Hallo Loredana,

      der AG hat das Recht, die AU ab dem ersten Tag zu fordern. Der Teamleiter muss in der Regel nur informiert werden, damit dieser die Planung anpassen kann. Jedoch kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Situation vollständig klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Andrea P. meint

    31. Mai 2018 um 14:35

    Hallo,

    Ich bin wegen Mobbings krankgeschrieben, darf der Arbeitgeber verlangen das ich mich telefonisch krankmelde oder reicht ein Fax. Ich habe die Befürchtung das eine telefonische Krankmeldung ignoriert wird um zu behaupten ich hätte nicht angerufen, oder das ich am Telefon unter Druck gesetzt werden könnte.
    Ein Fax wäre auch am ersten Tag in der Firma.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 16:17

      Hallo Andrea,

      um jeden Nachteil zu vermeiden sollte die Krankschreibung am Tag der Erstellung persönlich und mit quittiertem Empfang beim AG abgegeben werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • shane meint

      18. Juli 2019 um 3:44

      Hallo Loredana,
      ein Fax oder eine Email reicht vollkommen aus. Di brauchst nur den Sendebericht. Ist die AU angekommen braichst Du nicht anrufen, das mache ich auch so.

      Antworten
  6. Daniela meint

    8. Juni 2018 um 13:06

    Hallo,
    mein Arbeitstag geht von 8-16 Uhr, wenn ich um 12 nachhause gehe weil ich krank bin aber für siesen Tag keine Krankmeldung bringe,bekomme ich dann die vollen 8 Stunden bezahlt oder oder nur die 4 Stunden die ich anwesend war.
    Vilan Dank im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 17:42

      Hallo Daniela,

      das ist von der Krankenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag abhängig. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ein Attest schon am ersten Fehltag fordern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Charly Sp. meint

    17. Juli 2018 um 22:57

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Ich bin 16 Jahre alt und habe Sommerferien. Neben der Schule arbeite ich auch am Wochenende und natürlich jetzt auch in den Ferien. Wie ist das, wenn man krank ist? Kann mich der Kinderarzt krankschreiben lass für die Arbeit?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 8:14

      Hallo Charly,

      ob eine Krankschreibung überhaupt nötig ist, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Für Kinder und Jugendliche gelten in der Regel andere Regeln als für den regulären sozialversicherungspflichtig beschäftigten Erwachsenen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Kate meint

    8. September 2018 um 20:38

    Ich arbeite seit fast 30 Jahren in der Jugend und Heimerziehung. Habe seit 42 JahtlrennMigräne. Mal mehr Mal weniger. War dieses Jahr deswegen anb3 Tagen nicht da. Bei einem schweren Abfall kann ich kaum Aufstehen und reden. Habe einen neuen Chef. Der hat vor einigen Monaten die Dienstanweisung gegeben, dass am WE auf den Ab gesprochen werden muss. Ich hatte das nicht auf dem Schirm. War das erste Mal am WE. Hab die Kollegen über WhatsApp informiert und gebeten dies in die Tagesdokumentation zu schreiben.bAusserdembhabevichvEmail an die Verwaltung geschrieben. Trotzdem Abmahnung.bDenke,Ver will mich los werden. Ich bin zu teuer obwohl ich schon reduziert habe. Auch wegen der Migräne. Was soll ich tun?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 11:13

      Hallo Kate,

      wenn Sie darauf achten, die Anweisungen in Zukunft einzuhalten, sollten sich keine Probleme ergeben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Tom N. meint

    3. Oktober 2018 um 12:40

    Darf mein Arbeitgeber im Falle einer Krankschreibung von mir verlangen, ggfs. in einem anderen Bereich tätig zu sein? Z. B. ein Lagerarbeiter mit Kreuzbandriss führt dann eine sitzende Tätigkeit im Büro aus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 8:43

      Hallo Tom,

      eine Krankschreibung soll den Genesungsprozess unterstützen. Daher gilt sie umfänglich für den Patienten und nicht nur für eine bestimmte Tätigkeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • shane meint

      18. Juli 2019 um 3:48

      Hallo Tom,

      Krank bedeutet Krank, mit einer AU musst Du nicht arbeiten, auch nicht in einem anderen Bereich. Sie zu das Du Gesund wirst, das ist viel wichtiger. Gesundheit geht vor!
      Kreuzbandriss ist sehr unangenehm und verursacht schmerzen. Wenn Du stress hast dauert die Genesung länger.

      Bleib zu Hause und erhole Dich

      Antworten
  10. olga meint

    16. Oktober 2018 um 14:32

    Hallo ich bin 2wochen krankgeschieben ,habe die krankmeldung immer rechtzeitig abgegeben.habe heute angerufen und gesagt dassich wieder zu zuArbeit komme,meine Leiterin war sauer auf mich das ich zwischendurch sie nicht telefonisch angerufen hab.muss ich dass?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:56

      Hallo olga,
      Arbeitnehmer sind nach § 5 EntgFG verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitzuteilen. Von einer weitergehenden Verpflichtung ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Anton meint

    22. Oktober 2018 um 14:41

    Hallo,
    wir haben gerade die Diskussion bei uns im Team ob man bei einer verlängerten Krankmeldung auch in der Firma Bescheid geben muss.
    Also wenn mich der Arzt nach der Erstmeldung noch weiter krank schreibt.
    Außerdem würde uns interessieren ob man sich wieder gesund melden muss oder reicht es nach der Krankheit einfach wieder in der Arbeit zu erscheinen.
    Danke schon mal für die Information.
    Schöne Grüße
    Anton

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 14:38

      Hallo Anton,
      sind Sie länger krank, als in der ersten Krankschreibung angegeben, müssen Sie natürlich Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Schließlich möchte dieser darüber Bescheid wissen, wann er wieder mit Ihnen rechnen kann. So etwas wie eine Gesundmeldung existiert allerdings nicht; Sie können im Anschluss an die Krankheit normalerweise einfach wieder arbeiten gehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Monika meint

    14. Januar 2019 um 9:04

    Hallo,

    laut Arbeitsvertrag habe ich mich bei Krankheit unverzüglich krank zu melden. Per E-Mail wurde nun bestimmt, dass man sich telefonisch direkt beim Chef krank melden soll, nicht bei Angestellten. Ein Anruf beim Chef hatte zur Folge, dass dieser mich massiv unter Druck setzte und sagte, wir wären in der Firma unterbesetzt, was ich denn für eine Krankheit habe und dass ich ja noch keine 73 Jahre alt wäre und doch wohl am nächsten Tag zur Arbeit kommen könnte, obwohl ich ihm sagte, dass ich eine Woche lang vom Arzt krank geschrieben wäre. Ist das nicht schon eine Nötigung?

    Antworten
  13. Berit meint

    4. Februar 2019 um 16:26

    Hallo

    ich arbeite auch Samstags.Ich habe mich an einem Samstag krank gemeldet und konnte den darauffolgenden Montag ebenfalls nicht.Am Dienstag war ich aber wieder arbeitsfähig,so dass ich dann wieder zur Arbeit erschienen bin.Ich hatte keine Krankschreibung,da wir sie in unserem Betrieb erst am dritten Tag vorlegen müssen.Mein Chef hat mir aber für Samstag und Montag Minusstunden angerechnet.Ist das rechtens?

    Antworten
  14. Jim meint

    14. Februar 2019 um 12:39

    Hallo, es ist natürlich sehr nett wenn man mal länger Krank wird, dass man dann eine Lohnfortzahlung erhält. Schließlich ist das mit der Gesundheit fast wie in der Lotterie. Bisher gab es bei mir zum Glück noch keinen größeren Fall wo ich länger ausgefallen bin, weil ich mich immer bewusst Ernähre und mich sportlich betätige.

    Antworten
  15. Andrea G. meint

    7. März 2019 um 12:05

    Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht:

    Im Krankheitsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Arbeitsunfähigkeit ist am gleichen Tag telefonisch vorab mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

    Was bedeutet das für mich? Muss ich mich schon am ersten Tag, an dem ich krank bin und mich krank melde, krankschreiben lassen?

    Antworten
  16. Sylvia meint

    14. März 2019 um 10:51

    Hallo, mein Mann hat mich telefonisch beim Bereichsleiter für heute krank gemeldet. Er verlangte, dass ich in Zukunft ihn persönlich bei einer Krankmeldung anrufen soll. Darf er das verlangen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 10:52

      Hallo Sylvia,

      eine persönliche Meldung in jedem Fall überschreitet den Rahmen des Notwendigen. Trotzdem kann es Konsequenzen haben, wenn Sie die Anweisung ignorieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Remhagen meint

    27. März 2019 um 15:51

    Es reicht aus, dass die Arbeitsunfähigkeit in den Kenntnisbereich des Arbeitgebers gelangt. Selbst wenn Ihre Großmutter aus den USA anruft und Sie arbeitsunfähig meldet, reicht das aus.
    Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, selbst seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Über die Diagnose braucht der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber keine Auskunft geben.
    Wichtig ist lediglich, dem Arbeitgeber telefonisch unverzüglich (!) seine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post oder durch einen Dritten zustellten zu lassen!

    Antworten
  18. Andrea meint

    9. Mai 2019 um 13:42

    Guten Tag , ich bin im Urlaub krankgeworden da ich zu diesen Zeitpunkt im Ausland war habe ich mich erst am letzten Urlaubstag – zu diesen Zeitpunkt war ich schon wieder in Deutschland zurück- bei meinen Arbeitgeber krankgemeldet -zuvor war beim Hausarzt der die Krankschreibung vorgenommen hat. Jetzt bin ich mittelerweile 3,5 Wochen krankgeschrieben. Ich habe mich bei jeder weiteren Krankmeldung immer ordnungsgemäss mich telefonisch bei meinen Vorgesetzten gemeldet und auch innerhalb der Frist die schriftliche Krankmeldung per Einschreiben an Arbeitgeber und Krankenkasse versand, Heute Donnerstag 9.Mai 2019 wollte ich eigentlich wieder arbeiten gehen, meine letzte Krankschreibung ging bis gestern Mittwoch 8. Mai 2019. Leider traten gestern erneut gesundheitliche Probleme auf wohin ich mich heute morgen vor meinen Arbeitsbeginn telefonisch bei meinen Arbeitgeber meldete, das ich heute nochmal zum Arzt gehe und mich danach nochmal melde.
    Meine Frage nun: Lang es wie ich mich bei meinen Arbeitgeber telefonisch für heute abgemeldet habe?
    Normalerweise verlangt er eine Abmeldung bis 12.00 Uhr am selben Tag. Da ich erst heute Nachmittag in die Sprechstunde kann von meinen Hausarzt, kann ich diese Zeit nicht einhalten. Ausserdem befürchte ich Probleme mit meinen Arbeitgeber zubekommen weil ich mich aus meinen Urlaub heraus Krankgemeldet habe.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Andrea

    Antworten
  19. Dana meint

    15. Juli 2019 um 21:28

    Hallo,
    Ich war bis einschließlich Freitag krank geschrieben. Dieses habe ich meinem AG auch mitgeteilt. Am Montag bin ich wieder arbeiten gegangen. Jetzt soll ich eine schriftliche Abmahnung bekommen, weil ich mich nicht am Freitag gemeldet habe, das ich wieder arbeiten komme. Ist dies rechtens? Danke

    Antworten
  20. Dale meint

    24. Juli 2019 um 12:45

    Hallo … Ich habe am 01.07.2019 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Am 22.07.2019 bin ich aufgrund eines Unfall bis zum 26.07.2019 Arbeitsunfähig geschrieben worden.
    Erhalte ich für diese Zeit eine Entgeldfortzahlung ?

    Gruss Dale

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juli 2019 um 11:26

      Hallo Dale,
      in der Regel besteht erst ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ohne Unterbrechung bestanden hat.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Manni meint

    6. August 2019 um 3:27

    Ich hatte einen Arbeitsunfall der im KH behandelt wurde. Der Durchgangsarzt bzw Notarzt hat mich Tage AU geschrieben und das ich Ruhe halten soll, damit die genähte Wunde heilen kann. Der AG verlang aber das ich auf der Arbeit erscheine wegen der BG. Ich soll nur anwesend sein. Angeblich würden sie den Fall der BG melden und ich hätte keinen Nachteil. Würde der Firma aber einen riesigen Gefallen tun. Verliere ich meinen BG Schutz? Soll ich auf die Forderung eingehen? Fühle mich unter Druck gesetzt. Ist ein großer Konzern. Ist das alles so rechtens?

    Antworten
    • manni meint

      6. August 2019 um 3:34

      Entschuldigung, vier Tage AU geschrieben erstmal aber bis zum Fäden ziehen sind es 10 Tage. Diese soll ich wie gewohnt in der Firma erscheinen und die Zeit absitzen in einem Büro und anwesend sein damit der Firma kein Nachteil entstehen würde bei BG und im Mutterkonzern?
      Zuerst wollte man mir auch die Ursache des Unfalles in die Schuhe schieben, das wurde allerdings schon revidiert.
      Mein Arbeitsplatz ist ein Handwerklicher und die Zeit in einem Büro absitzen, da frage ich mich warum ich das machen soll? Was steckt hier dahinter?
      Danke für eine Antwort

      Antworten
  22. JH meint

    2. Oktober 2019 um 11:09

    Muss ich mich bei einer Verlängerung der Krankschreibung erneut telefonisch beim AG melden, oder reicht es, wenn ein Kollege die Verlängerung am gleichen Tag im Büro abgibt?

    Antworten
  23. Thorsten meint

    19. November 2019 um 17:23

    Guten Tag,
    in meinem Fall kann ich bei Krankheit 3 Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zuhause bleiben. Wenn ich weiterhin Krank bin muss ich mir eine vom Arzt ausstellen lassen. Muss dann das Datum ab dem vierten Tag in der Bescheinigung stehen oder die drei Tage Rückwirkend? Vielen Dank!

    Antworten
  24. Michi meint

    16. Mai 2020 um 13:40

    Guten Tag,

    sie hat anfang April ein vertrag unterschrieben für kurzarbeit aber da wo sie arbeitet hat sie keine kurz Arbeit sie geht ihre volle Stunden in der woche bis sie eines tags krank worde. Und Jetzt stellt sich raus das sie für die eine Woche kurz arbeitergeld bekommt.

    Jetzt meine frage an ihnen von Arbeitsrechte.de.

    dürfen sie das kurz arbeitergeld zahlen auch wenn sie für eine woche krankgeschrieben ist?????

    Antworten
  25. Matze meint

    25. Juni 2020 um 20:53

    Mal anderst herum:
    was mache ich, wenn bei einer Kündigung mein Chef von mir eine Krankmeldung über die Kündigungsfrist verlangt, um keinen Lohn in dieser Zeit zahlen zu müssen?
    Darf ich diese Aufforderung zur – immerhin schweren – Straftat tontechnisch als Beweismittel sichern? Immerhin handelt es sich um eine Aufforderung zum (Sozial-)Betrug, oder nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juni 2020 um 12:28

      Hallo Matze,
      auch wenn Sie sich krankmelden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiterhin zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. NaturUwe meint

    9. August 2020 um 17:00

    hallo, bin seit März im Krankenstand. Bandscheibenversteifung. Reha im Mai wegen Corona abgesagt. Neuer Termin immer noch nicht bekannt. Bin bereits lange schon in der Krankengeldphase. Würde nun gerne trotz Krankheit ein nicht bezahltes Ehrenamt ausführen, damit ich nicht nur daheim rumsitze. Laut Hausarzt, Fachkraft der Krankenkasse und auch nach Auskunft der Rentenkasse sowie auch nach der Personalstelle, wäre das kein Problem. Ist angeblich auch im Arbeitsrecht erläutert. (finde ich aber leider nicht mit Aktenzeichennummer) Es geht beim Ehrenamt darum, etwa alle 4-6 Wochen einmal etwa 2 Stunden optisch einen Garten zu begutachten. Laut Arzt wär das vollkommen egal ob ich in meinem Garten täglich rumlaufe und Kleinigkeiten mache oder alle paar Wochen kurz in einem fremden Garten. Arbeitgeber macht nun Probleme und verlangt Gesundschreibung. Wenn ich das Ehrenamt aufführen kann, könnte ich auch Arbeiten. Wie genau schaut das rechtlich aus und wo gibts Urteile oder Infos dazu. Bin im Öffentlichen Dienst Abteilung Naturschutz. Danke

    Antworten
  27. Blueberry meint

    18. August 2020 um 14:02

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    meine Frage wäre folgende: Wenn ich eine AU am ersten Tag meiner AU von z.B. Montag bis Sonntag bei meinem Arbeitgeber einreiche, bin ich dann verpflichtet am Freitag nochmal zu bestätigen dass ich am Montag wieder zur Arbeit komme?

    Mein Arbeitgeber verlangt dies nämlich. Mir kommt das eher wie ein Schikane vor.

    Vielen Dank für die Info im Voraus.

    Antworten
  28. Sarah H. meint

    23. September 2020 um 14:02

    Hallo!
    Ich habe eine schreckliche Dummheit begangen und bin betrunken Autogefahren und habe einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Ich habe mich leicht verletzt und wurde arbeitsunfähig geschrieben.
    Durch den Alkohol habe ich ja keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber wie bekommt der Arbeitgeber das mit? Muss ich das melden? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?

    Antworten
  29. PATRICK H meint

    6. Oktober 2020 um 14:25

    ich habe die Situation dass mein Angestellter seit langer Zeit immer wieder kurz vor Arbeitsbeginn die Krankmeldung einreicht und somit jedes mal meinen Schichtplan kaputt macht und es ist so oft vorgefallen dass es wie auch von der Person bestätigt Absicht ist! Was kann man da machen? Danke schonmal für eine Rückmeldung weil mir dies wirklich Kopfzerbrechen bereitet…

    Antworten
  30. Tobi meint

    9. November 2020 um 14:43

    Hallo Arbeitsrechte.de

    Ich habe eine Abmahnung erhalten weil ich mich an einem Freitag nur über einen Arbeitskollegen arbeitsunfähig durch private Unfallverletzung melden lassen habe weil mein direkter Vorgesetzter im Urlaub war und ich keine email oder WhatsApp Möglichkeiten der vertretenden Vorgesetzten hatte und die Dauer per WhatsApp Mitteilung an meinen direkten Vorgesetzten am Montag da ich nicht länger im Besitz einer eigenen Telefonleitung bin.

    Ich habe zur zukünftigen Vermeidung solcher Situationen nach email Adressen gefragt damit ich mich jederzeit krank melden könne allerdings leider keine erhalten, stattdessen wurde gesagt man könnte ja immer irgendwie anrufen… Nachbarn, Freunde etc das Problem dabei ist auch man soll sich möglichst vor Arbeitsbeginn (6 Uhr) jedoch spätestens bis 7-10 Uhr morgens „nur“ telefonisch abmelden.

    Manchmal sehe ich Freunde beruflicher Natur eine ganze Woche nicht… und morgens vor 6 Uhr zum Nachbarn? Ernsthaft? Alternativ 10km laufen um zur nächsten Telefonzelle zu gelangen da ja seit Jahren immer mehr demontiert werden was so viel bedeutet wie, grade krank geworden mitten in der Nacht los zu laufen…

    Kann mir der Arbeitgeber die zum Telefon Alternativen digitalen Möglichkeiten verwehren?

    Antworten
  31. Trixi meint

    5. Februar 2021 um 10:56

    Habe mich krank gemeldet und für 2 Tage eine AU vom Arzt eingereicht. Habe dann noch einen Tag krank ohne AU daran gehangen, weil erst ab dem 4. Tag eine AU vorliegen muss. Arbeitgeber verlangt jetzt eine AU für den Tag, da es eine Folgebescheinigung wäre. Kann er das oder bin ich im Recht, dass ich den Tag ohne AU krank zu Hause war, weil ich mich noch nicht gut gefühlt habe?

    Antworten
  32. Hanne meint

    20. Juli 2021 um 10:50

    Hallo,
    Habe ich als Angestellte mit 25 Wochenstunden in einem Privathaushalt bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung?
    Freundliche Grüße
    HaBaCe

    Antworten
  33. Pascal meint

    16. Juni 2022 um 17:31

    Guten Tag,

    Meine Frau und ich sind im Ausland an Corona erkrankt und haben uns die Arbeitsunfähigkeit von einem mexikanischen Arzt in spanischer Sprache bescheinigen lassen. Wer übernimmt die Kosten für eine Übersetzung ins Deutsche wenn
    a) der AG eine Übersetzung verlangt oder
    b) die Krankenkasse eine amtliche Übersetzung ins Deutsche verlangt?
    Gibt es dazu irgend einen Gesetzestext?

    Antworten
  34. Nicole meint

    25. September 2022 um 18:32

    Hallo ,
    Ich habe mich am Do und Freitag krank gemeldet. Am Montag wollte ich wieder in die Arbeit gehen.
    Aber nun hat es sich alles verschlechtert.
    Ich arbeite in einem Kindergarten und wir brauchen ab dem 3. Tag eine AU.
    Nun bin ich etwas ratlos, ich werde morgen zum Arzt gehen. aber ich bezweifle das dieser mich rückwirkend krank schreiben wird.
    Aber ich weiß es auch nicht ob dies nötig wäre…

    Mit freundlichen Grüßen Nicole

    Antworten
  35. D.M. meint

    3. Februar 2023 um 21:55

    Guten Tag,

    muss ich mich beim Arbeitgeber wieder telefonisch oder in anderer Form gesund melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin? Oder genügt es, wenn ich gleich bei der Krankmeldung sage, ich werde für zwei Tage wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen?
    In meinem Falle war es so, dass ich mich montags für zwei Tage krank gemeldet habe. Nach diesen zwei Tagen hatte ich einen Tag (Mittwoch) frei. Habe mich also nicht wieder extra gesund gemeldet. Am Donnerstag meldete ich mich abermals krank. Nun fordert mein Arbeitgeber von mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 4 Tage. Ist das korrekt?

    Antworten

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