Wer in Deutschland unverschuldet erkrankt ist, muss auch nicht zur Arbeit erscheinen – diese Tatsache ist wohl jedem Arbeitnehmer bekannt. Unsicherheiten entstehen meist erst, wenn es darum geht, wann der Arbeitgeber genau über die Krankheit informiert werden muss und wann Beschäftigte dazu verpflichtet sind, einen Arzt aufzusuchen.

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Um nachzuweisen, dass sie krank und dementsprechend arbeitsunfähig sind, bedarf es schließlich einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die umgangssprachlich auch als Krankschreibung bezeichnet wird. Eine solche erhalten Sie in der Regel von ihrem Hausarzt, nachdem dieser sie untersucht hat. Aber wie lange kann man eigentlich krankgeschrieben werden?
Kurz & knapp: Krankschreibung – Wie lange ist sie möglich?
Grundsätzlich liegt es im Ermessen Ihres Arztes, wie lange er Sie krankschreibt. Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) soll ein Zeitraum von zwei Wochen (bzw. einem Monat in Ausnahmefällen) bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch nicht überschritten werden.
Ist die Krankheit auch danach noch nicht überstanden, erhalten Sie normalerweise nach einer erneuten Untersuchung eine weitere Krankschreibung.
In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt bei Krankheit sechs Wochen lang weiter. Sind Sie danach noch nicht gesund, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.
Im Ratgeber widmen wir uns ganz dem Thema Krankschreibung: Wie lange darf man krankgeschrieben sein? Welchen Pflichten müssen erkrankte Arbeitnehmer nachkommen, damit ihr Gehalt auch bei Krankheit weiterhin gezahlt wird? Welche Rechte haben Ärzte? Hier erfahren Sie es!
Inhalt
Krankmeldung: Wie lange haben Arbeitnehmer dafür Zeit?

Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, ist im Arbeitsrecht allgemein zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung zu differenzieren: Bei Letzterem handelt es sich um das Dokument, welches Ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweist; ersteres beschreibt die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Sie erkrankt sind.
Diese muss § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) zufolge umgehend erfolgen, damit Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen Sie Ihren Chef informieren. Der gleiche Paragraph gibt in puncto Krankschreibung Aufschluss darüber, wie lange Sie Zeit haben, eine solche einzureichen, und wann Sie diese überhaupt benötigen:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ (§ 5 EntgFG)
Demzufolge muss die Krankschreibung dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Krankheit vorliegen. Sollte der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen, ist diese maßgeblich. Damit wäre geklärt, wann Sie eine AU brauchen und wann diese abzugeben ist. Doch wie lange darf man eigentlich entschuldigt krank sein? Existiert bei einer Krankschreibung eine Dauer, wie lange sie maximal am Stück ausgestellt werden darf?
Wie lange kann man sich krankschreiben lassen?
Es steht außer Frage, dass es bei einigen Krankheiten länger dauert, sich auszukurieren, als bei anderen. Grundsätzlich entscheidet daher der Arzt darüber, wie lange er die Krankschreibung ausstellt. Dabei muss er sich allerdings trotzdem an gewisse Richtwerte halten, die in den sogenannten Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) festgeschrieben sind.

§ 5 Absatz 4 AU-RL beschreibt in Bezug auf die Krankschreibung, wie lange sie höchstens ausgestellt werden darf:
Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.“
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie um jeden Preis nach maximal einem Monat wieder gesund sein müssen. Hier geht es lediglich darum, wie lange eine Krankschreibung am Stück ausgestellt werden darf, bevor eine neue Untersuchung vonnöten ist. Sind Sie bei dieser immer noch erkrankt, erhalten Sie normalerweise eine weitere Krankschreibung. Wie lange diese im Anschluss ausgestellt wird, obliegt erneut Ihrem Arzt.
Marion N. meint
Ich bin im Zeitraum von August 2017 bis jetzt einmal ca. 4 Wochen, zweimal 2 Wochen aufgrund verschiedener Krankheiten krank geschrieben worden. Nach der letzten Erkrankung im Februar 2018 wurde mir von meinem Chef mitgeteilt, ich hätte zwar aufgrund meines unbefristeten Arbeitsvertrages Kündigungsschutz, allerdings könnte meine jetzige 30-Stunden-Woche zurück gestuft werden auf ursprüngliche 20h, mit der ich vor 8 Jahren eingestellt wurde, weil ich zu viel krank sein würde.
(1. Erkrankung Posttraumatische Belastungsstörung; 2. Erkrankung starke Rückenprobleme; 3. Erkrankung: starke Bronchitis und Stimmbandentzündung.
Ich arbeite in einem Seniorenwohnstift als Servicekraft im Restaurant (Frühstück und Mittagservice). Ist eine Zurückstufung rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marion,
in der Regel ist eine einseitige Änderung des Vertrages nicht möglich. Ob das in Ihrem besonderen Fall auch zutrifft, darf nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team vom Arbeitsrechte.de
Dominique meint
Hallo Unzwar hab ich ein Anliegen bzw frage..
Ich arbeite seit dem 01.09.18 im [edit. v. d. Red.] als Kellner angestellt. Im September war ich 12 Tage krankgeschrieben (nicht am Stück).
Jetzt im Oktober war ich einmal vom 3.10-5.10 krankgeschrieben und von 9.10-21.10 auch wieder. Jetzt war ich vorhin beim Arzt und der hat mich bis nächste Woche den 4.11.18 krankgeschrieben. (anhaltende starke Schmerzen im Rücken und eine stauung in der Niere). Mein Vertrag endet ja am 4.11.18 da da Saison Ende ist.
Ich hab aber Angst die Zeit daheim zu bleiben. Können sie mir mein Gehalt verkürzen???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dominique,
sobald das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ununterbrochen Bestand hatte, ist der Arbeitgeber normalerweise bei Saisonarbeit dazu verpflichtet, Ihnen Ihr Gehalt maximal sechs Wochen lang weiterzuzahlen. Bei jeder neuen Krankheit beginnt die Frist von vorne zu laufen. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen allerdings empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sicherzugehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
Hallo, ich habe eine Frage. Bin am 5.11.18 ausgesteuert und jetzt beim Arbeitsamt (nahtlosigkeit) gemeldet. Gilt für meinen Arzt auch der § 5 Absatz 4 AU-RL oder darf er auch länger krankschreiben, evtl. auch bis auf weiteres?
Anna meint
Ich habe eine Frage. Bin von der Krankenkasse ausgesteuert, ungekündigt, z. Z. Nahtlosigkeit ALG 1. Mein Hausarzt sagt er darf mich nur 14 Tage am Stück krankschreiben. Ist das so richtig? LG Anna
TAMARA meint
Hallo!ich habe eine Frage. Am Mai bis uyni 5 Wochen ich war krank geschrieben dann habe ich gearbeitet und war ich noch eine Woche krank bei Hausarzt. Am26 .10 bis9 .11 ich war wieder krank mit meine depressionen.dann wieder habe ich gearbeitet eine Woche und war ich wieder krank weil erkältet habe.mein Arbeitgeber hatte mir gesagt ich bekomme keine Geld von26.10 bis 911 . Weil ich habe gleiche krancheiten geschabt.ich habe Frage ob das hatte er Recht ?
Artur meint
Hallo, ich bin von dem 24. 09.18 Wegen 3 Bandscheiben Vorfälle Krankgeschrieben Ich Beziehe Aktuell Krankengeld, da ich mein Beruf Krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, werde ich demnächst eine Umschulung Starten, meine Frage lautet : Ich habe noch 17 Tage Resturlaub und 142 Überstunden kann ich die mir Auszahlen Lassen Ohne das Krankengeld bzw das Übergansgeld von der Rentenversicherung Einbüßen zu müssen?
LG Artur
Beate 19 meint
Ich bin schon seit März 2018 krank geschrieben. Es wird wahrscheinlich eine Erwebsminderrun
gsrente werden . Wie ist es , wenn ich oder der Arbeitgeber eine Kündigung oder Aufhebung beschliessen mit einer Abfindung?
Kurt meint
Ich habe derzeit Depressionen und zwinge mich zur Arbeit wenn ich mich krank schrieben lassen können die Arbeitgeber mein Lohn verkürzen vllt sogar entziehen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kurt,
gemäß Arbeitsgesetz steht eine Lohnfortzahlung zu wenn sie nachweislich unverschuldet krank werden. Zu Lohneinbußen kann es nach sechs Wochen kommen, wenn das Krankengeld greift.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rosy N. meint
Ich erhalte seit 6 Wochen Krankengeld. Habe ich für diesen Zeitraum auch Urlaubsan-
spruch an den Arbeitgeber?
Ralf meint
Hallo,
ich hätte mal eine allgemeine Frage, die in Ihrem Artikel leider nicht genau erklärt ist.
Laut § 5 Absatz 4 AU-RL soll „Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.“
Was aber ist, wenn von vornherein absehbar ist, dass die Erkrankung mehrere Monate dauern wird (z.B. komplizierter Knochenbruch, schwere Wirbelsäulenerkrankung). Kann der Arzt dann trotz dem o.g. Paragraphen eine AU von z.B. 3 Monaten oder „bis auf weiteres“ ausstellen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ralf,
gemäß der Richtlinie kann die AU nur bis maximal einen Monat im Voraus ausgestellt werden. Danach wird eine weitere AU notwendig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Titz meint
Hallo ichb habe auch eine Frage.
Erstbescheinigung Hausarzt vom 07.01.2019 – 31.01.2019, 4 Wochen krank schmerzen im Arm und Rücken.
Estbescheinigung Chirurg vom 1.02.2019- 2.03. 2019 4 Wochen mit Tennisarm.
Wie lange bekomme ich Krankengeld? ist die zweite Krankschreibung (Erstbescheinigung vom Chirurg) ein neuer Anspruch auf 6 Wochen ? .
oder zählen beide zusammen obwol es zwei verschiedene Erstbescheinigungen sind ?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tilz,
ob es sich um eine oder zwei Erkrankungen handelt, können nur die Ärzte beurteilen. Bei Fragen können Sie sich auch die Krankenkasse wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ines meint
Guten Abend, ich frage hier für meine Freundin. Sie ist seit Oktober 2017 krank. Erwerbsminderungsrente läuft. Sie darf in ihrer Arbeit nicht mehr als Köchin arbeiten. AOK zahlt nicht mehr ab April. Nun möchte sie ihren Resturlaub haben und ihr Arbeitgeber fordert von ihr ein Gutachten, dass sie gesund sei. Das Arbeitsverhältnis ruht. Kündigen kann sie auch nicht, dann bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Sie dreht sich im Kreis und hat Panik. Sie ist gebürdig aus der Tschechei, deswegen schreibe ich. Was kann sie tun? Vielen Dank im voraus. Ines
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ines,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Fragen beantworten dürfen. Ein Anwalt kann Ihre Freundin umfassend zu ihren Möglichkeiten beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Doris meint
Guten Tag ich habe mal eine Frage ich bin seit dem 30.4.2018 krank wegen Depressionen Mit Anpassungsstörung und Panikattacken.Die Krankmeldung habe ich bis zum heutigen Tage immer von meinem Psychiater erhalten.Jetzt werde ich aber demnächst am Knie operiert wer muss mir dann eine Krankmeldung ausschreiben weiterhin der Psychiater oder der Orthopäde.Ich bin ja trotz Knie OP weiterhin psychisch erkrankt.
Danke für eure Antwort
Vielen Dank
Dorothea meint
Sehr geehrte Damen und Herren was wir heute passiert ist den 6 den sechsten vierten ist unglaublich ich bin am Karpaltunnel operiert worden habe aber bis heute noch immer kein Gefühl in den Fingern kann somit auch nicht wirklich schreiben oder oder irgendwelche lastentragen ich bin völlig durch der Brief wurde ausgestellt am 34 kam heute zu mir das ist ja 64 und ich soll am 11.04 arbeiten gehen obwohl mein Facharzt meine Krankheit bestätigte nochmals bis zum 31.5 weil meine Hand nach wie vor daubs ist also drei Finger und ich damit auch noch nicht schreiben kann ich mache Ergotherapie mache Stents und alles mögliche damit es gut geht was kann ich jetzt tun Punkt ich bin nach wie vor von einem Facharzt krankgeschrieben worden und die mdk entscheidet nach Aktenlage vielen Dank vielleicht für eine Hilfe
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dorothea,
bitte lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten. Dieser kann Ihnen genau erklären, welches Vorgehen in Ihrem Falle sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an. Wir wünschen Ihnen gute Besserung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mayk meint
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte,
habe seit Jahren Rückenprobleme, berufsbedingt. Bis einschließlich der 6. Woche erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Meine Frage, welcher Zeitraum zwischen den „AU’s“ muss verstreichen, damit ich wegen Rückenschmerzen wieder eine Lohnfortzahlung erhalte?
Vielen Dank
LG Mayk
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mayk,
normalerweise muss dazu eine Frist von zwölf Monaten ablaufen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
Hallo meine Lieben.
Ich hab eine Bitte an euch.
Ich wahr krankgeschrieben 5 Wochen wegen Rücken dann gings mir schon besser weil ich Fitness treninirt habe, und dann hab ich mir mein Schulter verletzt so dann hab ich einen anderen Arzt aufgesucht wegen Schulter der hat mich wieder neu krankgeschrieben für 2 Wochen.
So da wahr aber eine Wochenende da zwischen frei wo ich nicht krankgeschrieben wa.
So jetzt ist die Frage zahlt mir jetzt mein Chef das Geld für die 7 Woche oder die Krankenkasse?
Ich bitte sie mir zu helfen.
Oder wenn ich Urlaub habe zwischen denn Krankheit so wie jetzt an kommende Woche.
Ich wollte mich wieder krank schreiben in einer Woche wei arbeiten kann ich noch nicht.
Liebe Grüße Michael
Margitta meint
Krankschreibungsunterbrechung wegen Depressionen um zuversuvhen wiedrr zu arbeiten(Hamburger Modell) wird dann die Zeit von 78 weiter gezählt?
Paddy meint
Hallo zusammen
ich war jetzt 34 tage Krankgeschreiben 20 tage von einem Arzt wegen einer Sache Dannach 14 tage von einem anderen Arzt wegen einer Sache zählt das als zusammen gehangene Krankheit.
Darüber hinaus hatte ich nun auch eine Woche Urlaub und bin noch immer nicht gesund bekomme ich also wenn ich mich wieder krankschreiben Lasse trotzdem mein geld vom Arbeitgeber.
Hans meint
Hallo, guten Tag
Hätte da eine kurze Frage,bin krankgeschrieben wegen kronische Rückenbrobleme seit 15monate nach 17,5monate bezahlt die Krankenkasse nicht mehr wie bekomme ich weiterhin mein Geld?oder muss die Kasse Weider bezahlen?
Gruß Hans
Kathleen meint
Ich bin seit den 26.04.2019 bis 26.09.2019 krankgeschrieben gewesen dann wahr ich drei Wochen in der Reha gewesen u wurde jetzt weiter krank geschrieben auf unbestimmte Zeit
Meine Frage wie lange kann man über Haupt krankgeschrieben werden
Ingrid R. meint
Guten Tag,
wenn man innerhalb eines Monats 6 Tage krank ist, allerdings nicht hintereinander, sondern 3 Tage am Anfang und 3 Tage am Ende des Monats.
Braucht man für die 3 Tage am Ende des Monats einen Attest oder gilt es nur für 3 Tage innerhalb eines ganzen Monats attestfrei?
Ich bin Migränepatientin, deshalb kommt es bei mir häufig vor, dass die Attacken plötlich kommen.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Josef A. meint
Ich bin als Selbsbständiger Metallhandwerker freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Durch einen Arbeitsunfall, bei dem 2 Sehnen in der Schulter zerrissen sind, die bis dato nicht refixiert werden konnten, bin ich seit über zwei Jahren fortlaufend „AU-Geschrieben“. Ich habe kein Tagegeld in der gesetzl. KV abgeschlossen. Wie lange darf ein praktischer Arzt die AU verlängern, oder drohen ihm evtl Probleme mit der Versicherung. Lt. seiner Aussage könnte er evtl Probleme mit der KV bekommen. Die AU-Bescheinigungen haben absolut keine finanziellen Auswirkungen, sondern beschreiben lediglich meinen Gesundheitszustand.
Yvonne meint
Hi ich hätte folgende Frage ich hätte noch bis 15.08.20020 arbeiten müssen bis zu dem Tag geht mein Vertrag danach Umzug ich bin nun leider auf der Treppe mir Wäschekorb in der Hand ausgerutscht und bin aufs Steißbein geknallt und bin nun 2 Wochen evtl krank geschrieben ist die Bezahlung der letzten 2 Wochen dennoch gesichert ?
Katrin meint
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin 30 Jahre alt und arbeite im öffentlichen Dienst, zusätzlich hab ich noch einen Nebenjob.
Ich war vom 14.09.2020 – 23.10.2020 krank geschrieben aufgrund einer Krebsdiagnose.
Seit dem 26.10.2020 bin ich wieder normal arbeiten gegangen um nicht ins Krankengeld zu fallen.
Bin seit Februar 2020 Alleinverdienerin, da mein Mann wegen Corona gekündigt wurde.
Er erhält auch kein ALG I oder ähnliches.
Nun stehen noch zwei weitere Operationen an.
Ich hab gehört, dass wenn ich jetzt wieder krank geschrieben werden, ich angeblich trotzdem ins Krankengeld fallen würde, da es die gleiche Diagnose wäre, stimmt dies, oder zählen die 6 Wochen ( Entgeltfortzahlung ) wieder neu, da ich ja seit dem 26.10.2020 bis vorraussichtlich 20.11.2020 wieder arbeiten gehe? Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank
Petra meint
Ich habe eine Frage ,auf Grund eines Verkehrsunfalls bin ich seid dem 17.09.2020 krankgeschrieben , voraussichtlich noch bis Januar und beziehe Krankengeld. Nun meine Frage ich werde am 27.01.2021 an der Nase operiert und für weitere 14 Tage krankgeschrieben wie läuft das ab und was muß ich da beachten. Über eine hilfreiche Antwort wäre von Ihnen wäre ich sehr dankbar.
Agnes meint
Guten Tag,
Meine Frage ist was passiert nach 78 Wochen wenn jemand immer noch krank ist?
Danke
Johanna meint
Hallo
ich bin seit 05.2018 is jetzt Krankgeschrieben ich habe erst Geld gekriegt von Krankenkasse aber ab 21.08.2019 Arbeitlossengeld bis 21.08.2021 …ich will zurück zu Arbeit gehen und wenn ich wieder Krank werde wer das mir zahlen kann ? ich bin 64 Jahre alt und muss ich bis 21.06,2023 noch arbeiten
MFG
Georgiev meint
Hallo! Ich habe am 27.09.2021 mit einer Zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten. Mein Beruf gehört nicht zu meinem Fachgebiet, also habe ich nicht aufgehört, nach einem Job zu suchen, der meinen Qualifikationen entspricht. Zu meiner Freude habe ich einen neuen Job gefunden, der meinen Qualifikationen voll und ganz entspricht. Ich habe meiner Firma 10 Tage vorher mitgeteilt, dass ich bis 12.11.2021 / Freitag / arbeiten werde. Am 15.11.2021 / Montag / starte ich den gewünschten Job mit einem anderen Zeitarbeitsunternehmen. Meine Frage ist: Wenn ich beispielsweise nach 10-15 Tagen oder nach einem Monat aus Versehen krank werde / habe ich Anspruch auf Krankengeld oder muss ich wieder 42 Tage arbeiten/6 Woche/, um diesen Anspruch zu haben?
Vogel meint
Guten Morgen,
mein Arzt hat mich aufgrund meiner Krankheit gleich 2 Monate am Stück krankgeschrieben. Das ist nicht üblich aber machbar. Allerdings scheint die Auszahlung des Krankengeldes ein Problem darzustellen(verstehe zwar nicht warum)da es über 30 Tage hinaus geht. Wieso berechnet man nicht von 1.3 30 Tage und dann bis zum 29.04 den Rest? Wird doch eh täglich berechnet! Die AU ist jedenfalls nicht zu ändern und hat auch seine Gültigkeit. Mit freundlichen Grüßen
R. meint
Hallo bei langzeitkrank muß da immer 4 Wochen krankgeschrieben werden oder geht auch Mal 3 Wochen und dann wieder 4 Wochen da es sich mit Urlaub überschneidet
Hab eine Stammzellen Unterfunktion
Also Urlaub kein Problem
Judith meint
Ich bin sehr oft krank geschrieben wegen Magen reizt erworben und das ist nicht so schön und pyssche Magen hat und nicht auf arbeit raus geworfen wird