Kommt eine Person erst einmal in den Umstand, auf Krankengeld angewiesen zu sein, handelt es sich in der Regel um eine schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung.

Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!
In der Regel zahlt der Arbeitgeber erst einmal sechs Wochen lang reguläres Gehalt, bevor die Krankenkassen für eine weitere Versorgung aufkommen.
Kurz & knapp: Krankengeld – Wie lange es gezahlt wird
Krankengeld hat eine Bezugsdauer von maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung. Nach drei Jahren beginnt diese Frist erneut.
Eine Ausnahme besteht, wenn dieselbe Krankheit eintritt und für diese bereits eine Krankengeldzahlung mit höchstmöglicher Dauer erfolgt ist. Dann müssen für einen erneuten Bezug besondere Voraussetzungen gegeben sein. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Wo die Unterschiede zwischen Krankentagegeld und Krankengeld liegen, erfahren Sie hier.
Doch diese Zahlungen werden nicht ewig erbracht; die Auszahlung von Krankengeld hat eine maximale Dauer. Im Nachfolgenden ist deshalb bündig zusammengefasst, was Krankengeld ist und wie lange es in der Regel gezahlt wird.
Inhalt
Vorweg: Der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Hier sollte erst einmal zwischen zwei ähnlich klingenden, jedoch unterschiedlichen Leistungen differenziert werden: Krankengeld und Krankentagegeld. Ersteres ist die gesetzliche Krankenversicherung, zweiteres eine Zusatzversicherung.
Sie ist vor allem für Privatversicherte wichtig, denn diese haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wie lange Krankentagegeld höchstens ausgezahlt wird, ist nicht festgelegt. Theoretisch kann eine unbegrenzte Inanspruchnahme erfolgen – dennoch muss auch hier eine Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nachgewiesen werden. Kassenpatienten könnten auch eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung abschließen, wenn sie eine Aufstockung für den krankheitsbedingten Lohnausfall wünschen.
Wie lange wird Krankengeld insgesamt gezahlt?
Die Dauer von Krankengeld ist ganz konkret im V. Sozialgesetzbuch, § 48 festgelegt. Dort heißt es:
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.

Weiterhin ist dort aufgeführt, dass das Eintreten einer zweiten Krankheit während der ersten Krankheit keine neue Frist für ein Krankengeld auslöst. Wie lange die Leistungsdauer tatsächlich ist, hängt weiterhin davon ab, ob ein Anspruch auf Krankengeld einmal geruht hat oder versagt wurde. Dies werde laut Gesetzestext „berücksichtigt“: Das bedeutet, dass diese Zeitspannen ebenfalls als Bezugsdauer gewertet werden können – gleichwohl eine Person keine entsprechende Leistung erhalten hat.
Hinweis: Grundsätzlich ist die Gewährung von Krankengeld auf die Dauer der attestierten Arbeitsunfähigkeit beschränkt. Die Krankenkasse benötigt dementsprechend regelmäßig Nachweise. Sie müssen sich aktiv mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzten, wenn Sie Krankengeld benötigen sollten. Wie lange die Bearbeitung und die entsprechende Überweisung in Anspruch nimmt, kann von Stelle zu Stelle unterschiedlich sein. Um Lücken zu vermeiden, sollte deshalb frühst möglich gehandelt werden.
Ein Sonderfall besteht, wenn eine Person die höchstmögliche Dauer der Krankengeldzahlung bereits beanspruchen musste und nach drei Jahren erneut wegen desselben Leidens Krankengeld benötigt. Wie lange bzw. ob es dann überhaupt in Anspruch genommen werden kann, ist davon abhängig, ob die betroffene Person mindestens für ein halbes Jahr sowohl a) nicht wegen eben dieser Krankheit arbeitsunfähig war und b) erwerbstätig war, respektive dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Trifft eine dieser Umstände nicht zu, besteht meist kein erneuter Anspruch auf Krankengeld.
Rienäcker meint
Mein Arzt hat auf Grund dessen, das ich länger krank sein werde, die 6 Wochen sind abgelaufen, den Krankenschein für einen Monat ausgestellt. Von der Krankenkasse bekomme ich Krankengeld, aber erst wenn der Tag des Endes der Krankschreibung abgelaufen ist. Die Krankenkasse meint das wäre gesetzlich so geregelt. Wo steht das, das Krankenenscheine nicht länger als 3 Wochen ausgestellt sein dürfen? Damit man Krankengeld bekommt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rienäcker,
die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt immer am Ende des Zeitraums der Krankschreibung. Das ist so normal. Aus diesem Grund legen Ärzte oft nicht längere Krankschreibungen fest.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Imatoglu meint
Hallo
Ich bin seit 03.07.17 durchgehend krankgeschrieben.Bin Physisch in Behandlung wie lange habe ich noch anspruch auf Krankengeld.Und kann ich Urlaub fahren danke.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Imatoglu,
Krankengeld hat in der Regel eine Bezugsdauer von maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung. Wer während der Krankschreibung in den Urlaub fahren möchte, sollte Arzt und Krankenkasse fragen, ob dies möglich ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gute-Laune-Klaus meint
Hallo,
ich war wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen krank geschrieben, Krankengeld endete also.
Nach Reha und Wiedereingleiderung im alten Job wieder angefangen, nach 3 Monaten jetzt aber leider wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig und länger als 6 Wochen krank.
GKV schreibt mir nun, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld hätte.
Stimmt das? Ist doch eine neue, von der ersten unabhängige Erkrankung?
Wo kann ich diesen Sachverhalt nachlesen?
Gute-Laune-Klaus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gute-Laune-Klaus,
§ 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) lautet:
Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stoibercat meint
Hallo, ich bezog im Jahr 2016 vom 01.03. bis zum 17.09. Krankengeld. Anschließend habe ich vom 18.09.2016 bis einschließlich 21.12.2017 Vollzeit gearbeitet. Seit 22.12.2017 bin ich wegen derselben Krankheit wieder krank und beziehe seit 02.02.2018 erneut Krankengeld. Wie lange zahlt die Kasse dann das Krankengeld?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stoibercat,
Krankengeld hat eine Bezugsdauer von maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung. Nach drei Jahren beginnt diese Frist erneut. Eine Ausnahme besteht, wenn dieselbe Krankheit eintritt und für diese bereits eine Krankengeldzahlung mit höchstmöglicher Dauer erfolgt ist. Dann müssen für einen erneuten Bezug besondere Voraussetzungen gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen Berechnungen vornehmen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian J. meint
Hallo, ich bis 2019 Krankengeld bezogen, war danach über 1 Jahr habe ich wieder gearbeitet und bin wegen einer anderen Krankheit jetzt wieder im Krankengeld und die Krankenkasse schreibt mir das nicht mehr 78 Wochen gezahlt wird. Ist dieses richtig?
Anita M. meint
Hallo,
ich war seit August 2015 bis März 2018 ununterbrochen wegen derselben Krankheit krank geschrieben. Seitdem arbeite ich wieder Vollzeit bei meinem alten Arbeitgeber, halte das aber vermutlich nicht mehr lange aus. Ab wann dürfte ich wieder wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben werden und würde trotzdem Krankengeld von der Krankenkasse für 72 Wochen erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Anita M.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anita,
stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, kann der Arbeitnehmer krank geschrieben werden. Hierfür besteht keine Befristung. Ob unter diesen Umständen allerdings erneut Krankengeld gezahlt wird, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Maria meint
Hallo, ich bezog von Anfang 02/2016 bis Ende 11/2016 Krankengeld. Seit 12/2016 ALG 1, zwischenzeitlich Übergangsgeld wg. Reha, seit 20.01.2017 wieder ALG 1.
Was passiert bei erneuter Krankschreibung wg. gleicher Erkrankung? Greift dann die Fortzahlung von ALG für die ersten sechs Wochen, oder habe ich Anspruch auf Krankengeld, bis die 78 Wochen voll sind?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Maria
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria,
die Dauer des Krankengeldes richtet sich nach § 48 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V). Hier ein Auszug aus der Vorschrift:
Wie sich das in Ihrem Fall verhält, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse oder gegebenenfalls mit einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
Hallo ! Bin seit 23.10.17 wegen Krebs Krankgeschrieben und die Kasse sagt ich bekomme noch bis mitte
September Geld , aber ich warte noch auf Reha. Was kann ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Robert,
jeder Krankheitsfall unterscheidet sich von Mensch zu Mensch. Dementsprechend können auch unterschiedliche Leistungen bzw. Gelder in Betracht kommen. Bei Fragen zu Leistungsansprüchen können Sie sich an eine regionale Sozialberatungsstelle wenden. Das sind z. B. Kliniksozialdienste und Krebsberatungsstellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rainer meint
Hallo,
habe 7 Wochen Übergangsgeld von der RV BUND erhalten. Zählen diese 7 Wochen zu dem Anspruch (78 Wochen) Krankengeld?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Rainer,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse. Wir dürfen dies nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Scheider meint
Hallo ich beziehe jetzt seitdem 24.4 krankengeld und habe meine weiteren Krankmeldungen immer lückenlos abgegeben. Bin jetzt eigentlich nochmal bis einschließlich 5.9 krank geschrieben. Heute bekam ich einen Anruf von meiner Krankenkasse das ich ab dem 24.8 keine Leistungen mehr von Ihnen erhalte weil der medizinische Dienst dieses beschlossen hat. Ich bin wegen ein und der selben Sache krank geschrieben und der medizinische Dienst hat mich noch nie persönlich gesehen, geschweige denn Unterlagen angefordert. Wie soll ich mich da jetzt verhalten?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Scheider,
wir sind nicht befugt, in rechtlichen Angelegenheit Tipps oder Hinweise für ein richtiges Verhalten zu geben, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Se können sich hierzu jedoch von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pohse meint
Hallo! Ich bekomme seit April Krankengeld und war im Mai beim Mdk.
Heute rief eine Dame der Krankenkasse an das Mdk hätte jetzt entschieden das ich jetzt ab 1.September wieder arbeiten gehen kann. Ich bin aber immer noch krank und weiter krankgeschrieben. Geht das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Pohse,
über die Fähigkeit zu arbeiten entscheidet in der Regel der behandelnde Arzt. Bei Unstimmigkeiten mit dem Krankengeld, wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H. meint
Ich bin seit 05.10.2015 krank. Lohnfortzahlung und die 78 Wochen Krankengeld sind abgelauf, jetzt bekomme ich noch bis März 2019 Arbeitzlosengeld. Am 05.10.2018 sind die drei Jahre abgelaufen. Kann ich ab dem 06.10.2018 wegen der gleichen Krankheit Krankengeld beziehen oder muß ich eine neue Krankheit haben? Gearbeitet habe ich nicht, habe auch keine Krankmeldung abgegeben habe auch keine ausstellen lassen, stand aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ich bin noch in ungekündigter Anstellung.
mfg
Sam meint
Hallo,
Ich bin seit etwas mehr als 6 wochen krank, und es sieht danach aus das es noch eine weile dauern wird bis ich wieder arbeitsfähig bin.
Ich habe gerade meine kündigung bekommen. Hat das einen einfluss auf mein krankengeld?
Muss ich mich wärend meine krankheit arbeitslos melden?
Was muss ich sonnst machen damit ich mit alles in ordnung bin?
Vielen dank für die auskunft.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sam,
Sie können die Kündigung von einem Anwalt prüfen lassen. Krankengeld wird in der Regel auch nur als Lohnersatz gezahlt, also auch nur so lange wie das Arbeitsverhältnis besteht. Eine frühzeitige Meldung beim Amt kann Ihre Ausgangslage ebenfalls verbessern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
Guten Tag
Ich bin jetzt seit dem 25.09.2017 durch eine psychischen Erkrankung krank geschrieben. Habe zwischendurch auch eine medizinische Reha absolviert.
Gestern hatte ich einen Beratungstermin bei der AOK Plus. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Anspruch auf Krankengeld im Januar ausläuft. Selbst wenn ich die Zeiten (Lohnfortzahlung und Übergangsgeld) wo das Krankengeld ruht dazu nehme, errechne ich eine längere Laufzeit. Liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Sven
FRANK meint
Guten Tag ich habe eine Frage bin wegen eines OP Fehler ein ganzes Jahr im Krankenhaus gewesen und als ich dann nach einem Jahr wieder raus kam hat man mich nach 32 b.z.w. 36 Wochen rückwirkend auf voller EU Rente gesetzt das heißt von sehr gutem Krankengeld auf eine EU Rente von der Mann nicht Leben und sterben kann ,die Frage ist nun darf die Krankenkasse das und die Rentenversicherung ich höre immer von 78 Wochen Krankengeld
MfG Frank
Martin meint
Vielen Dank für die sehr informative und detaillierte Angebot auf Ihrer Website.
Ich bin erstmals im Leben länger als drei Wochen krank. Ich absolviere derzeit eine Chemotherapie, während der ich arbeitsunfähig bin und die nach Einschätzung des behandelnden Arztes circa 5 Monate dauern wird.
Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat die Krankenkasse nach der Krankmeldung relativ zügig das Krankengeld bewilligt. Danach habe ich eine weitere Folgeescheinigung des Arztes für weitere 4 Wochen eingereicht, aber von der Kasse bisher (drei Wochen nach Versand) noch nichts Neues gehört.
Bekomme ich nach jeder weiteren (lückenlosen) Krankschreibung einen neuen Krankengeldbescheid der Krankenkasse ? Sollte ich einen „neuen“ Bescheid bei der Kasse anmahnen ?
Thomas meint
Ich war vom 12.12.2016 krank. Lohnfortzahlung und die 78 Wochen Krankengeld waren abgelaufen, ich bekam bis Juli 2018 Arbeitzlosengeld. Ab 15.7.2018 habe ich wieder 8 Std. gearbeitet. Kann ich nach
6 Monaten wegen der gleichen Krankheit Krankengeld beziehen?
Ich bin noch in ungekündigter Anstellung. Leider fällt es mir sehr schwer den Tag zu überstehen und ich merke wie es wieder schlimmer wird.
mfg Thomas
juergen meint
wird Krankengeld auch für sonnabend und sontag gezahlt
juraj meint
habe eine Frage meine Mutter liegt im wachkoma seid 4 Monaten und bezieht Krankengeld. heut kam ein Anruf von der Krankenkasse das sie in den nächsten 10 Wochen das Krankengeld einstellen wollen. und ich für meine Mutter in frührente bzw erwerbsunfähigkeits Rente beantragen soll. geht das das ich die volle 76 Wochen Krankengeld weiter beziehen kann oder muss ich das machen das was die Krankenkasse sagt. sie liegt halt im wachkoma und keiner kann mir sagen wie es um sie ausschaut.
arbeitsrechte.de meint
Hallo juraj,
wenn Sie an der Aussage der Krankenkasse hinsichtlich des weiteren Anspruchs auf Krankengeld Zweifel hegen, können Sie die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dagmar meint
Was passiert wenn innerhalb der Krankengeldzahlung mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft? Ich stehe ja dann dem Arbeitsmarkt trotzdem nicht zur Verfügung… Desweiteren bietet mir mein Arbeitgeber an stundenreduziert den Wiedereinstieg zu versuchen. Bekomme ich dann eine Ausgleichszahlung oder muss ich mich dann mit dem deutlichen geringeren Gehalt zufrieden geben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dagmar,
da das Krankengeld eine Lohnersatzzahlung darstellt, schwindet der Anspruch, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. Ab diesem Punkt greifen in der Regel ALG 1 oder Hartz 4, um das Existenzminimum sicherzustellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Prothmann meint
Hallo,ich beziehe seit Oktober 2018 Krankengeld wegen einer psychischen Erkrankung. Ich beabsichtige ab Ende März eine Wiedereingliederung zu machen. Wann habe ich wieder vollen Anspruch auf Krankengeld (78Wochen) ?Stimmt es dass man erst wieder 6 Monate arbeiten muss, um den Anspruch zu erwerben.
Ich habe noch eine op geplant,nach der ich wahrscheinlich auch länger als 6 Wochen krank sein werde.Hat die Einfluss,obwohl es eine andere Diagnose ist?
LG
Fred meint
Seit 1. Mai 2018 beziehe ich Krankengeld.
Ich hätte gerne einmal gewusst, wie viele Monate 78 Wochen sind.
Es gibt hierzu anscheinend keine klaren Aussagen was mich verwirrt.
( könnten es 18,5 Monate sein ? )
Gibt es zur Umrechnung einen bestimmten Faktor.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Fred,
eine exakte Umrechnung in Monate ist nicht möglich, da ein Monat keine feste Größe ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Siegfried M. meint
Hallo, ich habe während meiner Krankheit 4 Wochen lang Lohnersatzleistungen/Übergangsgeld von der Rentenversicherung für meine Reha erhalten. Zählt diese Leistung zu den Krankengeldzahlung für die Krankenkasse, oder muss die Krankenkasse diese 4 Wochen aus ihren 78 Wochen mit rausnehmen.
Es müßte doch die Zeit die in halt Übergangsgeld erhalte, als Ruhezeit beim Krankengeldbezug bestehen.
Michael meint
Hallo zusammen , folgender Sachverhalt : 07.05.2018 Herzinfarkt mit anschließender Bypassoperation ( 3 Bypässe , November 2018 setzen eines Stents ) alles gut überstanden . Nun macht die Schulter Probleme ( Verkalkung , Schleimbeutelentzündung OP notwendig , aber erst Mai 2019 von ärztlicher Seite her möglich ) worauf müsste jetzt der Krankenschein ausgestellt sein und wie würde es mit dem Krankengeld weiterlaufen
Björn meint
Hallo. Ich habe wegen einer Krankheit die volle Zeit Krankengeld bekommen. Jetzt bin ich erneut wegen der gleichen Diagnose krank und die 3 Jahre sind noch nicht ganz vorbei. Die 3 Jahre waren erst 1,5 monate später vorbei. Für diese 1,5 Monate habe ich keine Anspruch, aber doch ab dem Tag an dem die 3 Jahre vorbei waren oder? Die Krankenkasse sagt, da der „Block“ in dem ich krankgeschrieben wurde, noch in der Zeit begann in dem ich keinen Anspruch hatte, habe ich auch jetzt nach Ablauf der 3 Jahre keinen Anspruch. Ist das so richtig?
Lisa meint
Hallo,
ich war 2017 wegen einer Krebserkrankung krank geschrieben. Ich wollte dann mit der Wiedereingliederung anfangen, hatte dann aber einen schweren Unfall. Insgesamt war ich 1 Jahr und 5 Monate krank geschrieben. Seit Oktober 2018 arbeite ich wieder. Jetzt habe ich eine neue Erkrankung. Habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Gruß
Jürgen meint
Hallo, ich bin seit dem 05.12.17 krankgeschrieben jetzt schreibt mir die Krankenkasse das mir nur bis zum 03.07.19 krankengeld bezahlt wird. Ich habe aber 2018 4Wochen Urlaub und bin 3 Wochen zur Reha gewesen. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jürgen,
die Frage, ob etwas im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich jedoch an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau Schmidt meint
Guten Tag,
das mit den 3 Jahren ist missverständlich.
Muss man nach Ablauf der letzten Krankschreibung volle 3 Jahre warte, bis ein erneuter Anspruch besteht auf KG?
Oder sind es 3 Jahre ab dem 1. Tag der Krankschreibung, so dass man nach 78 Wochen die Zeit bis zu vollen 3 Jahren keinen Anspruch hat?
Beispiel:
Krank ab 1.1.2019 – die 3 Jahre sind vorbei ab dem 1.1.2022
Ab dem 2.1.2022 wäre wieder ein Anspruch vorhanden bei gleicher Krankheit?
Eine Antwort wäre prima, die letzten Postings wurden je teils nicht mehr beantwortet, aber diese Frage wäre sicher für viele Patienten wichtig zum Verständnis.
Ganz herzlichen Dank und Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Frau Schmidt,
wir verweisen diesbezüglich auf den zitierten Paragrafen 48 SGB V, in dem es unmissverständlich heißt: „… jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fränzis meint
Hei & Hallo an euch alle 🙋♀️
Ich habe eine Frage zum Thema ‚Krankengeld‘ und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Im Endteil dieses Artikels zum Thema ‚Krankengeld‘ steht dieser Satz…->
“ Wie lange bzw. ob es dann überhaupt in Anspruch genommen werden kann, ist davon abhängig, ob die betroffene Person mindestens für ein halbes Jahr sowohl a) nicht wegen eben dieser Krankheit arbeitsunfähig war und b) erwerbstätig war, respektive dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Trifft eine dieser Umstände nicht zu, besteht meist kein erneuter Anspruch auf Krankengeld.“
…und ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe…
Damit ist also gemeint, dass wenn ich …z.B. wegen einer Lungen-Op für 78 Wochen lang Krankengeld bezogen habe, die 3 Jahre abgelaufen sind und ich dann wieder wegen meiner Lunge arbeitsunfähig bin & Krankengeld beziehen muss/möchte, dass ich darauf dann nur Anspruch habe, wenn ich im laufe der 3 Jahre für mindestens 6 Monte lang Krankgeschrieben war und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, richtig!?!
Wenn ich in der Zeit aber nicht deswegen krankgeschrieben war und arbeiten gegangen bin oder zumindest in der Lage dazu gewesen wäre, dann habe ich KEINEN (erneuten) Anspruch auf Krankengeld, oder?!?
Habe ich das so richtig verstanden?..oder liege ich voll daneben?
Liebe Grüße, vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Abend noch!
Seifert meint
Hallo,
ich habe eine Frage zum Krankengeld bei Bezug von ALG I. Werden die 6 Wochen, die ich von der Arbeitsagentur bei Krankheit Leistungsfortzahlung erhalten habe, auch von dem Anspruch auf max. 78 Wochen Krankengeldbezug abgezogen?
MfG
R. Seifert
Manfred meint
Hallo,
ich habe ein Frage zum Krankengeld:
Wenn die drei Jahre seit der 1. Krankschreibung wegen der selben Krankheit abgelaufen sind, bzw. neu starten und man das letzte halbe Jahr (6 Monate) nicht wegen dieser Krankheit krank geschrieben war, man aber auch die 78 Wochen nicht voll ausgeschöpft hat, starten dann die 78 Wochen neu?
vllt als Beispiel:
– 1. AU wegen Krankheit am 1.9.2015
– letzte AU wegen der gleichen Krankheit endet am 1.2.2018
– 76 Wochen Krankengeld in dieser Zeit verbraucht
am 1.9.2018 würden dann die 3 Jahre neu starten: starten dann auch die 78 Wochen neu?
Vielen Dank
mfg
Manfred S.
K. Stefan meint
Hallo,
Hätte mal eine Frage bezüglich Urlaubs und Weihnachtsgeld.Bin seit 10.01.2020 Krankgeschrieben,habe ich da ein Recht auf Urlaubs oder Weihnachtsgeld,finde da keine richtige Aussage darüber.Dann noch etwas über die Urlaubstage und Überstunden,habe noch die 30Tage Urlaub und ca.150 Überstunden wie wird das geregelt?Verfallen die,darf ich die nach der Krankheit nehmen oder werden die ausbezahlt?
Vielen Dank mal
Gruß Stefan
Ellen meint
Hallo,
eine Frage:
ich erhalte wegen eines „Burn-outs“ seit ungefähr 61 Wochen Krankengeld. Meine KK hat mir nun mitgeteilt, dass ich nur mehr für nur weitere 7 Wochen Krankengeld erhalte. Auf die 78 Wochen würden einerseits die ersten 6 Wochen (in denen mein Arbeitgeber noch Gehalt gezahlt hat) und andererseits 4 Wochen aus den Jahren 2018/ 2019 angerechnet. Bei diesen „Altanrechnungen“ war ich wegen Erschöpfung zweimal für 2 Wochen krank geschrieben (ohne dass die KK hierfür eintreten musste). Von den angeblich 78 Wochen hätte die KK also insgesamt nur 68 (78-6-2-2) geleistet!
Ist das so rechtens, oder versucht die KK ihre Leistungspflicht etwas zu ihren Gunsten auszulegen?
Danke für eine Antwort!
Andrea meint
Hallo, ich bin seit dem 22.11 2019 krankgeschrieben, seit dem 03.01.2020 bekomme ich Krankengeld, meine Frage ab wann zählen die 78 Wochen?