Nicht wenige Menschen verbringen den Großteil des Tages auf der Arbeit. Damit sie auch nach einigen Stunden noch leistungsfähig sind und sich ausreichend konzentrieren können, schreibt das Arbeitsrecht bestimmte gesetzliche Pausenzeiten vor.

Dabei handelt es sich im Übrigen nicht um ein bloßes Angebot: Vielmehr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten und ihren Mitarbeitern nach einer gewissen Arbeitsdauer Erholungspausen zu gewähren.
Kurz & knapp: Pausenregelung
Arbeitnehmern steht laut der Pausenregelung nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Unterbrechung seiner Tätigkeit nachgehen.
Nein. Ruhepausen werden grundsätzlich nicht als Arbeitszeit gewertet. Aus diesem Grund erhalten Arbeitnehmer während ihrer Pause auch keine Vergütung.
Bei einer Ruhepause handelt es sich um eine Unterbrechung der Arbeit. Als Ruhezeit wird wiederum der Zeitraum zwischen dem Ende und dem Anfang eines Arbeitstages bezeichnet. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nach welcher Arbeitszeit gesetzliche Pausen vorgeschrieben sind, wie lange diese andauern müssen und ob es möglicherweise verschiedene Pausenregelungen gibt, lesen Sie in diesem Ratgeber. Weiterhin erläutern wir, wo die Unterschiede zwischen Ruhezeit und Ruhepause liegen.
Inhalt
Was besagt das Arbeitszeitgesetz zu Pausen?

In Deutschland ist die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. § 4 des Gesetzes widmet sich den Ruhepausen und regelt diese wie folgt:
Die Arbeit ist durch im voraus [sic] feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Daraus ergibt sich: Spätestens nach sechs Stunden durchgehender Arbeit müssen Arbeitnehmer eine Pause einlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Es ist demzufolge nicht erlaubt, die Pause einfach wegzulassen und dafür früher Feierabend zu machen. Zusammengefasst gestaltet sich die Pausenregelung laut Gesetz folgendermaßen:
- Bei einer Arbeitszeit von insgesamt sechs Stunden am Tag müssen Sie keine Ruhepause einlegen.
- Arbeiten Sie mehr als sechs und maximal neun Stunden am Tag, gilt für Sie eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten.
- Sollten Sie sogar mehr als neun Stunden täglich arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen.
Wichtig: Zwar ist die Pausenregelung gesetzlich vorgeschrieben, es handelt sich dabei allerdings nur um Mindestvorgaben. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber längere Pausenzeiten, ist dies ebenfalls in Ordnung. Die gesetzlichen Vorgaben dürfen demnach also stets über-, aber nicht unterschritten werden.
Beziehen sich die Pausenregelungen auch auf das Wie und Wo?
Grundsätzlich gibt das Arbeitszeitgesetz in puncto Pausenregelung lediglich einen Rahmen vor. Es schreibt also weder vor, wie Ruhepausen im Detail auszusehen haben noch wo Arbeitnehmer sie zu verbringen haben. Diese Entscheidungen obliegen in der Regel allein dem Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat also kein Recht dazu, Ihnen vorzuschreiben, wie Sie Ihre Erholungszeit verbringen. Es steht Ihnen daher frei, spazieren zu gehen, Einkäufe zu erledigen oder einfach nur zu Mittag zu essen. Das Gleiche gilt für den Ort, an dem Sie sich in Ihrer Pause aufhalten. Sie können daher auf dem Betriebsgelände bleiben, dieses aber auch verlassen.

Wichtig: Auch wenn die Pausenregelung Ihnen diese Freiheiten lässt, sollten Sie bedenken, dass Sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren, sollten Sie das Gelände in der Mittagspause verlassen haben und in einen Unfall verwickelt werden! Es handelt sich in solchen Fällen entsprechend nicht um einen Arbeitsunfall.
Übrigens: Unterbrechungen der Arbeitszeit müssen gemäß Pausenregelung nicht vergütet werden. Schließlich erbringen Sie während dieser Zeit auch nicht die vertraglich geschuldete Leistung. Der Gang in die Küche oder zur Toilette wird ferner nicht von den Pausenzeiten abgezogen. Dem Gesetz zufolge kann sich dies jedoch schnell ändern, wenn diese Kulanz ausgenutzt wird. Raucherpausen sind generell nachzuarbeiten.
Ruhepause vs. Ruhezeit: Inwiefern unterscheiden sie sich?
Nicht nur die regulären Pausen sind im Arbeitszeitgesetz definiert. Auch wenn die Begriffe „Ruhezeit“ und „Ruhepause“ relativ ähnlich klingen mögen, so beschreiben sie doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Letzteres bezieht sich auf die Pausenregelung während der Arbeit, Ersteres hingegen auf die Zeit zwischen dem Ende und dem Beginn eines Arbeitstages. § 5 Absatz 1 ArbZG besagt dazu:
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“
Daher geht es gesetzlich bei der Pausenregelung nicht nur um die Zeit, die Arbeitnehmer zwischen den zu leistenden Arbeitsstunden zur Regeneration benötigen, sondern ebenfalls um die Erholungsphase zwischen zwei Arbeitstagen. Diese muss dem zitierten Paragraphen zufolge bei mindestens elf Stunden liegen.
Gibt es Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenregelungen?

Wie so oft im Arbeitsrecht existieren auch bei der Pausenregelung diverse Ausnahmen. § 7 ArbZG zufolge können abweichende Regeln zu gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zulässig sein, wenn diese einem Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung entspringen. Sind die Ruhepausen beispielsweise kürzer als der Gesetzgeber es verlangt, muss ein Ausgleich hierfür geschaffen werden (wie z. B. häufigere Arbeitsunterbrechungen).
Weiterhin nennt das Arbeitszeitgesetz in § 18 diverse Personengruppen, für welche die gesetzliche Pausenregelung keine Anwendung findet. Dazu zählen unter anderem
- Leiter öffentlicher Dienststellen inklusive deren Vertreter,
- Chefärzte und leitende Angestellte gemäß § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes,
- Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und die sie in eigener Verantwortung betreuen, pflegen oder erziehen,
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in Bezug auf Personalangelegenheiten selbstständig Entscheidungen treffen dürfen,
- Personen unter 18 Jahren, da für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt,
- Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen, weil das Seearbeitsgesetz Anwendung findet.
Auch wenn es zahlreiche Vorschriften zur Pausenregelung in Deutschland gibt, kommt es bei diesem Thema dennoch häufiger zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sollte Ihr Chef sich beispielsweise weigern, die entsprechenden Pausenregelungen einzuhalten, kann es nicht schaden, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie genau über Ihre Rechte informieren und Sie unterstützen, sollten Sie rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber einleiten wollen.
G., Steven meint
Hallo zusammen
Ich arbeite als Kundenbetreuer auf dem Zug und da haben wir eine Schicht die von 6 Uhr bis 13 Uhr geht. Die Dienstzeit ist also 7 Stunden und die Arbeitszeit beträgt 5 Stunden und 58 Minuten. Eine Pause bekommen wir nicht. Der Zug steht nach einer Fahrt von 35 min nach Dienstanfang in einem Bahnhof auf den Abstellgleis für genau 62 min. Wir sollen da auf dem Zug bleiben, da dort nicht zum Unterstellen ist. Auch haben wir da keinen Pausenraum.
Meine frage nun, steht uns da eine Pause von 30 min zu? Der Arbeitgeber rechnet so was schön.
Auch Busfahrern geht es so.
Danke und mit freundlichen Grüßen Steven
Ohrtrasch meint
Dies fällt unter Bereitschaft und ist dann Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
Andrea meint
Darf der AG meine bisherige Pausenzeit verlängern auf 1,5 Std damit ich als Azubi 20 Jahre länger arbeiten kann. Kollegen wurden in Kurzanleitung geschickt.
Sabine meint
Wir haben 30 Minuten Mittagpause,aber ich mache immer nur 25 Minuten Mittagpause.
Da ich um 15 Uhr noch mal eine 5 Minuten Pause mache.( Eine Raucherpause) meine Frage darf ich das ???
Hans meint
Nein.
Die Ruhepausen nach §4 Satz 1 ArbZG können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Eli meint
Ich arbeite Spielhalle. Die Abzeichen uns 45 min passe aber wir dürfen nur halbe std passe machen oder oft machen wir keine trotzdem ist und 45 abgezogen
L.Großmann meint
Ihr seid verpflichtet eure Pause zu nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Pause zu gewähren. Wenn ihr im Tagesgeschäft mal eure Pause vergesst oder zugunsten der Aufrechterhaltung des Betriebs keine nehmt, sprecht mit eurem Chef, dass ihr die Zeit evl. als Arbeitszeit bezahlt bekommt. Wenn er das nicht macht, dann stellt euch nächstes mal quer und nehmt die vorgeschriebene Pause komme was wolle.
Tom meint
Hallo,
ich bin in einem Geschäft beschäftigt, welches durchgehend von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet hat. Mein Arbeitgeber möchte nun einführen, dass unsere Kunden online Termine vereinbaren können. Somit würde ich nie genau wissen wann ich Mittagspause habe. Die Onlinetermine können bis zu 2 Stunden vor dem Wunschtermin genommen werden. Das Arbeitsrecht schreibt, dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen unterbrochen wird. Somit meine Frage: ist es erlaubt, dass ich täglich mit anderen Mittagspausenzeiten einverstanden sein muss?
Frank meint
Moin,
ich bin eine 30 Std. Kraft und arbeitet 6 Std. täglich ohne Pause. Jetzt kommt es leider manchmal vor,
dass ich selbst eine Sache gern zu Ende bringen möchte und z.B. 6 Std. 10 Minuten arbeite. Dann mchae ich Feierabend.
Mein Arbeitgeber zieht mir nun 30 Min. Pause ab. Netto bekomme ich dann also eine Zeit von 5Std. 0.Min.,
Er sagt, das wäre gesetzeskonform. Muss er mir nicht nur 10 Min abziehen und als Pausenzeit werten.
Steffi meint
Er darf dir nur 10 min. Abziehen. Ansonsten macht er sich strafbar wegen Betrug und Unterschlagung
Regina meint
Guten Tag,
ich habe eine volle Stelle. Früher hab es mit meiner Teamleitung eine Absprache, dass wir keine Pause machen müssen und deshalb 30 Min. früher gehen durften. Jetzt hat meine Geschäftsführung davon erfahren und zwingt uns spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen. Kann mann uns dazu zwingen? Es heißt je ich hätte einen Anspruch auf eine Pause, aber bin ich auch dazu verpflichtet?
L.Großmann meint
Also der Arbeitgeber ist verpflichtet, dass die Arbeitnehmer ihre Pausen im Rahmen des ArbZeitgesetztes auch nehmen. Also dein Chef ist verpflichtet, dass du deine Pause nimmst. Also, ja, du bist verpflichtet die gestzlich vorgeschribene Mindestdauer deiner Pause tatsächlich zu nehmen.
Thomas meint
Hallo,
Pausenregelung ist bei uns im Betrieb so. Entweder einmal 30 Minuten oder zweimal 15 Minuten wie es der Prozess der Arbeit zulässt. Rauchpausen werden nachgearbeitet…
Jetzt trat der Fall ein das ich einmal 17 Min Machte und einmal 14 und zwar zweimal im gleichen Monat und man mir jetzt zweimal zusätzlich 30Min pro Tag zusätzlich abzog , also genau 60 min als Minusstunden anrechnet…
weil ich nicht die 15 Minuten eingehalten haben , Darf der Arbeitgeber das und wie kann ich mich evtl. dagegen wehren.
Ich habe ein Überstunden Konto mit 5 Std. plus.
VG Thomas aus Berlin
AM meint
Klares Ja, Sie sind dazu verpflichtet! Steht auch im zweiten Absatz dieses Artikels. Arbeitspausen sind KEIN Angebot, sondern verpflichtend. Sie dürfen auch nicht die Pause an den Beginn oder das Ende Ihrer Arbeitszeit legen, um dadurch später zu kommen, oder früher zu gehen!
Andrea meint
Ich arbeite seit über 4 Jahren in einem Sicherheitsunternehmen. Meine Arbeitszeit ist Mo – Fr 8:00 – 18:30, also 10,5 Stunden. Pausen werden mir nicht gewährt. D.h. ich arbeite täglich 10,5 Stunden ohne Pause. Ist das rechtens und evtl ein Kündigungsgrund?
Im Übrigen hatte dieser Betrieb am 05.04.22 eine Großrazzia wegen Steuerhinterziehung Schwarzarbeit Veruntreuung von Geldern, Nichtzahlung von Löhnen und und und. Was soll ich tun?
L.Großmann meint
Das ist nicht rechtens. Es müssen vom Arbeitnehmer bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit mindestens 45min Pause genommen werden und vom Arbeitgeber gewährt werden. Die Pause darf als ganzes genommen werde oder aufgeteilt werden, wobei ein Teil jedoch kürzestens 15 min betragen darf! Kündigungsgrund ist dies erst dann, wenn du den Arbeitgeber darauf hingewiesen hast und sich an deiner Situation nichts geändert hat. Dann kannst du sogar fristlos kündigen. Sämtliche Kommunikation sollte schriftlich erfolgen. Bestenfalls über die Firmen-interne E-Mail an den Chef.
Sandra meint
Darf mich mein Chef mehrfach aus meiner Mittagspause holen? Die einzuhaltende 30 min Pause wurde somit nicht gewährleistet.
Ralf meint
Hallo
Ich arbeite im Schichtdienst 3 Schichten, jetzt will mein Chef das ich die Pausen austempeln soll.
Frage darf er das Verlangen oder ist es gegen das Gesetz.
Steffi meint
Ja darf er verlangen. Da Pausen als Ruhezeiten gelten und nicht als Arbeitszeit.
Frank meint
Guten Tag
Muss bei einer Dienstschicht von 11 Stunden und drei Pausen von jeweils 15 Minuten, die zweite Pause innerhalb der ersten sechs Stunden liegen?
Mit freundlichen Grüßen
F.
Simon meint
Ich arbeite im Nachtdienst in einer Schlafstelle für Obdachlose, die Arbeitszeit dauert von 22-8:30 Uhr.
Wir arbeiten in der Regel 7 Nächte am Stück. Der Arbeitgeber verlangt, dass wir dienstags 1 Stunde von 14:15-15:15 an einer Teamsitzung teilnehmen, abends um 22 Uhr dann wieder den Nachtdienst aufnehmen. Das entspricht einer Ruhezeit von 6,45 Stunden zwischen Teamsitzung und Nachtdienst. (Die Nacht von Montag auf Dienstag haben wir deshalb frei.)
Frage: Muss ich zu der Teamsitzung erscheinen oder habe ich auch VOR einerm 10.5 stündigen Nachtdienst Anschpruch auf 11 Stunden Ruhezeit ?
Chris meint
Hallo! Wir haben einen kleinen Laden, der ca. 20-30 zahlende Kunden pro Tag hat. Aufgrund der geringen Kundenfreuquenz ist es an vielen Tagen nur im 1 Personen Betrieb besetzt. Wie verhält es sich hier mit der Pause – gibt es hier Ausnahmen. Ansonsten müssten wir den Laden für die Pausen schließen mitten im Tag. Der Laden macht erst um 13h auf an Wochentagen. Es gibt immer wieder längere Phasen, wo keine Kunden da sind, wo man sich ausruhen kann.
Konkretes Beispiel
Mo – Do
Öffnung 13-20h
Anwesenheit 12:30 bis 20:30
Keine offizielle Pause, mittendrin immer wieder Leerlauf
Frage:
– Müssen wir offiziell eine Pause anbieten / den Laden schließen?
– Wann können wir die Pausenzeiten von der Arbeitszeit abziehen, nur wenn diese konkret genommen wird und der Laden geschlossen wird?
Vielen Dank.
Gruß
Christof
christine meint
Ich arbeite beim Zahnarzt als Abteilungsleiterin und wie das manchmal so im Alltag ist, ist durch die Patientenanzahl (Schmerzpatienten usw.) es nicht möglich Pause zu machen. Wir gehen dann manchmal früher . wir versuchen die pause natürlich einzuhalten. Darf man dann auf die Pause verzichten ?
Steffi meint
Nein, darf man nicht. Sollte dadurch mal ein Arbeitsunfall passieren, kann es rechtliche, versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen. Und dem Arbeitgeber drohen bis zu 15.000 Euro Strafe, oder sogar mehr bei Wiederholung
Susi meint
Ich arbeite in einer Bäckerei 21std in der Woche steht mir eine Pause zu wenn ich 5 Std am Tag arbeite
Klaus meint
Bin bei der Deutschen Bahn als Triebfahrzeugführer beschäftigt. Nun meine Frage:Wie verhält es sich ich arbeite über 9.00Std. bekomme also 45 Minuten Pause darf die Pausenzeit einmal 27 Min. und einmal 18 Min. betragen?
Bea meint
Früher hieß es doch immer, dass man die erste Pause zwingend IN DEN ersten 6 Stunden machen musste und man durfte die Pausenzeit nach gesetzlichen Vorschriften auch nicht „hinten dranhängen“, sprich nicht erst ab 6:01 h.
Ich hab mich schon immer sehr genau an Regeln gehalten, daher war ich mir 100% sicher, dass ich sie richtig vor Augen habe… Aber vor Paar Tagen kam der Punkt bei einem Telefoninterview hoch, für einen Job, der mir sehr wichtig gewesen wäre, wo ich sehr sicher war die Gesetzeslage zu kennen – hab die Dame höflich korrigiert, wobei ich gestand, dass es mir persönlich auch lieber ist 6 Std. durchzuarbeiten und dann zu gehen… hab den Job nicht bekommen, am Pfingstmontag (!), obwohl ich stets sehr freundlich war, hab mir schon die Augen ausgeheult… (Dank an die Firma für diesen „netten“ Feiertag… ich gucke grad im Net, was los ist, aber nirgends ist die bisherige Regelung zu finden.
WANN hat sich das bitte geändert??
Hätte ich bloß den Mund gehalten 🙁
Steffi meint
Die erste Pause muss ab 6 Std. Arbeitszeit gemacht werden. Unter den 1. 6 Stunden hat man keinen Anspruch darauf.
Rolfs meint
Guten Morgen,
ich arbeite bei einer Kreisverwaltung mit 30 Stunden wöchentlich. Leider schaffe ich es nicht immer Pünktlich zu gehen und arbeite so manchmal über 6 Stunden ( meist so 20-25 min) welche mir nicht angerechnet werden, da ich nach 6 Stunden Pause machen muss. Das ärgert mich, da ich meine Arbeit erledigt haben möchte. Zudem wird mir durch eine Außenstelle ein Plus von 0.18 ( Industriestunden) gewährt welche dann abgezogen wird wenn ich länger arbeite.
Hab ich da einfach Pech?
Ulla meint
Arbeite von 6 – 12:30 Uhr Akkord. Bekomme allerdings nur 15 Minuten Pause. Das sind vom Gesetz her 15 Minuten zu wenig. Wie hoch wäre denn der Aufwand, die 15 Minuten rechtlich einzufordern, wenn der Arbeitgeber sich weigern würde?
Ben meint
Ich arbeite weniger als 6 Stunden am Tag und mein Arbeitgeber hat 30 Minuten Pause in meinen Zeitplan gesetzt, damit ich länger bei der Arbeit bin. Ich habe manchmal nach 2 Stunden Pause, irgendwann nach 2,5 oder 3. ist das erlaubt?
S. meint
Moin,
ich arbeite in einer Arztpraxis und wenn wir unterbesetzt sind kann es vorkommen, dass ich einen Arbeitstag habe, der von 7:15 bis 13:00 Uhr und dann von 13:30 bis 18:30 geht mit einer halben Stunde Pause dazwischen. Ist das rechtens? Mir sagt man ja aber ich sehe das anders.
Anna-Lena meint
Hallo!
Bei uns werden Schichten eingeteilt, unterschiedlich lang, zum Teil aber auch 6 Stunden Schichten, um keine Pause machen zu müssen. Nun hatten wir leider ein paar mal den Fall, das Mitarbeitende für 6 Stunden eingeteilt waren, dann aber die Ablösung nicht pünktlich kam. Dadurch werden die 6 Stunden unvorhersehbar überschritten und dementsprechend auch keine Pause gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann richtig ist die Pause einfach weg zu kürzen, oder liege ich da falsch?
Tina meint
Hallo
Ich arbeite bei einem Intensivpflegedienst in einer 1:1 Betreuung im 12 Stunden Schicht Betrieb. Unsere Firma wurde Insolvent und ist jetzt übernommen worden. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass uns eine Stunde Pause abgezogen wird, die wir in den Ruhephasen des Patienten nehmen sollen. Jetzt wollte ich wissen ob das gesetzlich rechtens ist, da wir den Patienten nicht alleie lassen dürfen. Wir arbeiten nicht effektiv 12 h an dem Patienten aber wir dürfen ihn auch nicht alleine lassen. Auch im Nachtdienst dürfen wir nicht schlafen bei den 12 Stunden. Er wird von uns kontinuierlich beaufsichtigt. Danke für die Antwort.
Susanne meint
Ich arbeite im Kindergarten als 70% Kraft. Damit unsere Dienste besser abgedeckt sind,
möchte meine Leiterin in den 5,5 Stunden die ich täglich arbeite (8.30 – 14.15) in dieser Woche eine
Pause einbauen von 30 Minuten also von 12.00 -12.30 ,damit die Arbeitszeit durch die Pause nach hinten gestreckt wird ,um die Dienste besser abzudecken.Darf Sie das? Ich möchte keine Pause bei dieser kurzen Arbeitszeit.