Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Raucherpause

Raucherpause – Muss der Arbeitgeber sie gewähren?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Es gibt viele Raucher in Deutschland. Etwas über 17 Millionen Menschen griffen im Jahr 2016 zum Glimmstängel, ungeachtet der potenziellen gesundheitlichen Folgen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Atemwegserkrankungen).

Auch in der Raucherpause werden häufig Arbeitsthemen besprochen.
Auch in der Raucherpause werden häufig Arbeitsthemen besprochen.

Stress gibt es am Arbeitsplatz eine ganze Menge, weshalb es für so manchen Arbeitnehmer naheliegt, sich mit einer kleinen Raucherpause kurz Zeit zum Verschnaufen zu gönnen. Doch haben Sie hierauf überhaupt ein Recht?

Kurz & knapp: Raucherpause

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Raucherpausen?

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Erholungspause am Tag. Diese kann als Raucherpause genutzt werden. Doch was gilt beim Rauchen während der Arbeitszeit? Ein Gesetz, das einen Anspruch hierauf formuliert, gibt es nicht. Es kommt stets darauf an, welche Vorgaben der Arbeitgeber macht.

Was kann passieren, wenn ich einfach trotzdem während der Arbeitszeit rauche?

Wer Raucherpausen auf der Arbeit nach eigenem Gusto macht und dadurch seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt, muss mit einer Abmahnung bzw. schlimmstenfalls mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ich mich in der Raucherpause verletze?

In der Regel wird es nicht als Arbeitsunfall angesehen, wenn sich Beschäftigte während der Raucherpause verletzen.

Haben Sie einen Anspruch aufs Rauchen während der Arbeitszeit? Kann Ihr Chef Ihnen die Zigarette im Unternehmen verbieten? Welche Rechte haben Nichtraucher? Und kann Ihnen eine Abmahnung drohen, wenn eine Raucherpause zu viel eingelegt wurde? Dieser Ratgeber erläutert Ihnen, was das Arbeitsrecht hierzu sagt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Raucherpause
  • Gehören Raucherpausen zur Arbeitszeit?
    • Können Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagt werden?
  • Wann droht einem Mitarbeiter eine Abmahnung oder Kündigung
    • Weiterführende Suchanfragen

Gehören Raucherpausen zur Arbeitszeit?

Der Erhalt der Gesundheit spielt im Berufsleben eine wichtige Rolle, schließlich ist das Rentenalter in der Regel erst mit Mitte 60 erreicht. Der Gesetzgeber hat daher in einem Gesetz festgehalten, dass regelmäßig eine Pause eingelegt werden muss, die der Erholung dient und vor Überarbeitung schützt.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt: Arbeitnehmer, die bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, haben ein Anrecht auf täglich 30 Minuten Pause. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten (§ 4 ArbZG).

Diesen Zeitraum können Arbeitnehmer für die eine oder andere Raucherpause nutzen, schließlich darf der Arbeitnehmer in dieser Zeit selbst bestimmen, wo er sich aufhält. Achtung: Solche Raucherpausen zählen laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Sie werden demnach auch nicht bezahlt.

Gesetzliche Raucherpausen gibt es nicht.  Der Arbeitgeber kommt Rauchern in der Regel jedoch entgegen.
Gesetzliche Raucherpausen gibt es nicht. Der Arbeitgeber kommt Rauchern in der Regel jedoch entgegen.

Für die regelmäßige Unterbrechung Ihrer Arbeitstätigkeit durch Raucherpausen gibt es keine gesetzliche Regelung. Sie müssen sich notfalls an die Vorgaben Ihres Vorgesetzten halten. Das heißt: Sind Raucherpausen am Arbeitsplatz nicht vorgesehen, müssen Sie bis zur Mittagspause aufs Rauchen verzichten.

Können Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagt werden?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen. Aus diesem Grund kann er das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen und Raucherpausen auch verbieten.

Viele Chefs akzeptieren es jedoch, dass Raucher ab und an Ihre Arbeitszeit unterbrechen, um ihrer Sucht zu frönen. Laut Arbeitsrecht gilt jedoch: Raucherpausen müssen nachgeholt werden. Der Arbeitstag wird entsprechend länger.

In manchen Betrieben müssen Sie für die Raucherpause nicht zwingend vor die Tür gehen: Einige Arbeitgeber kommen Rauchern mit separaten Raucherräumen, in denen – ähnlich wie in einer Kneipe – das Quarzen erlaubt ist, entgegen. Diese Räumlichkeiten sind mit einer Tür verschließbar, um die übrigen Kollegen vor Qualm und Geruch zu schützen.

Zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermittelt in einigen Unternehmen ein Betriebsrat. Dieser kann sich bei Bedarf gemeinsam mit der Unternehmensleitung auf die Vereinbarung einer Betriebsvereinbarung zu Raucherpausen einigen. Festgehalten sind hierin gegebenenfalls ein Rauchverbot oder aber auch der Umgang mit den Raucherpausen (Lage, Länge, Anzahl etc.).

Wann droht einem Mitarbeiter eine Abmahnung oder Kündigung

Im Zusammenhang mit der Raucherpause gibt es immer wieder Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der ab und an auch vor Gericht landet. Zur grundsätzlichen Klärung:

Die gesetzliche Regelung zu Raucherpausen: Bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann eine fristlose Entlassung folgen.
Die gesetzliche Regelung zu Raucherpausen: Bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann eine fristlose Entlassung folgen.

Missachten Sie die unternehmerischen Vorgaben zur Raucherpausen-Regelung oder widersetzen Sie sich dem Rauchverbot am Arbeitsplatz, riskieren Sie Ihren Job. Zunächst erhalten Arbeitnehmer häufig eine Abmahnung wegen Rauchen, die auf das unerwünschte Verhalten aufmerksam macht und weit schlimmere arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung androht. Nehmen Sie diese Warnung auf die leichte Schulter, ist es demnach rechtens, dass Sie bei Wiederholung unter Umständen sogar fristlos entlassen werden.

In Raucherpausen ist Ausstempeln angesagt. Es handelt sich nicht um Arbeitszeit, weshalb Sie keinen Anspruch auf Vergütung haben. Rechnen Sie diese trotzdem ab, kann es sich um Arbeitszeitbetrug handeln, was ebenfalls sanktionierbar ist.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (163 Bewertungen, Durchschnitt: 4,01 von 5)
Raucherpause – Muss der Arbeitgeber sie gewähren?
4.01 5 163
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Urlaub streichen – Kann Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen werden?
  • Arbeitsrecht: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
  • Wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt
  • Den Arbeitgeber abmahnen – dürfen Arbeitnehmer das überhaupt?
  • Widerrufsvorbehalt - Welche Leistungen kann der Arbeitgeber widerrufen?
  • Die Abmahnung im Arbeitsrecht – wann kommt die Kündigung?
  • Überstundenabbau: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
  • Urlaub im Arbeitsrecht: Alle Informationen
  • Kündigung nach Elternzeit – darf der Arbeitgeber das?
  • Die Personalakte – was wird hier vermerkt?

Kommentare

  1. meyer meint

    10. April 2017 um 7:40

    Den Raucher zu verpflichten aufzustempeln befinde ich persönlich als diskriminierend und ein Eingriff in die eigene Persönlichkeit.
    Nichtraucher welche des Öfteren während der Arbeitszeit sich einen Kaffee aus dem Automaten holen, oder des Öfteren die sanitäre Anlagen besuchen erbringen auch nicht zwangsweise die zu erbringende tägliche Sollarbeitszeit.
    So kann man natürlich auch ein zusätzliches Steuerloch (durch entgangene Tabaksteuer), da eventuell immer mehr Raucher zu Nichtraucher werden, künstlich produzieren.

    Antworten
    • Chutriel meint

      3. Mai 2017 um 12:33

      Die Tabaksteuer deckt nicht einmal 10% von den Kosten die Sie im Gesundheitssystem verursachen, ganz zu schweigen von der geringeren Produktivität Ihrer Arbeitskraft in der Volkswirtschaft durch eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit und größere Pflegebedürftigkeit im Alter. Jaja es gibt auch Raucher die 90 werden, aber die wären wahrscheinlich ohne 110 geworden. Wenn Sie Ihr Leben öfters Leben würden, dann schneiden Sie in den Versionen in denen Sie rauchen, erheblich schlechter ab. Also heulen Sie nicht rum, dass Sie diskriminiert werden, Sie kosten uns genug Geld.

      Antworten
      • Dieter K. meint

        13. September 2017 um 9:21

        Kenne viele die nicht Geraucht Alkohol und nur Sport getrieben haben und sind mit 40-55 Jahren während dem Sport verstorben. Leben und Leben lassen sage ich nur egal wie!

        Antworten
      • Martin meint

        12. Januar 2018 um 8:11

        Leider fliessen die Tabaksteuern nicht voll und ganz in das Gesundheitssystem, sondern hauptsächlich in den Bundeshaushalt, was wiederum dann auch Nichtrauchern zu gute kommt, also heulen sie als Nichtraucher mal nicht so rum, das wir Raucher das Gesundheitssystem belasten würden. Meiner Meinung nach sollten Tabaksteuern und auch Alkoholsteuern voll und ganz in das Gesundheitssystem fliessen, denn es gibt auch aussreichend Nichtrauchende Alkoholiker die kosten verursachen.

        Antworten
      • Wilfried meint

        3. Mai 2018 um 12:46

        Und wenn die Raucher alle 10 Jahre älter werden, wer zahlt dann die ganzen Renten ? Am besten die Nichtraucher die sich permanent beschweren.

        Antworten
        • Palle meint

          12. November 2019 um 21:18

          Was ist dass denn für ein Kommentar. Raucher sind nun mal bekannt dafür sich alles zurechtzulegen! Viel Spaß beim Qualmen. [edit. v. d. Red.]

          Antworten
      • Samurai meint

        16. Mai 2018 um 21:23

        @meyer, 10.4.17
        Ich sehe es etwas anders.
        Jeder Arbeitnehmer besucht die sanitären Anlagen und holt sich Kaffee, Tee oder sonstwas. Sowohl Nichtraucher, als auch Raucher. Raucher rauchen zusätzlich noch.

        Antworten
      • Bang meint

        5. Juni 2018 um 7:27

        Cool

        Antworten
      • Sven meint

        2. August 2018 um 19:36

        Hallo, was stellt man denn im Alter von 110 Jahren so an? Wahrscheinlich liegt man im Altersheim rum und kostet der Verwandtschaft auch viel Geld. Klar das kann einem auch mit 75 schon passieren aber hallo? Was macht man mit 75 Jahren? Disco, Party oder sich vegan ernähren, damit man im Altersheim dahinvegetieren kann? Geile Aussichten!!!

        Antworten
      • Georg meint

        19. März 2019 um 14:55

        @Chutriel Sie beziehen sich da auf falsche Zahlen!
        Tatsächlich ist eine reale Gesellschaft (also mit den ganzen Rauchern) um 36,4 Mrd. Euro günstiger, als eine Gesellschaft, die nur aus Nichtrauchern bestehen würde!
        Dies haben die Wirtschaftswissenschaftler Florian Steidl und Berthold Wisser vom Karlsruher Institut für Technologie errechnet (siehe SPIEGEL online vom 01.09.2015)!

        Antworten
    • René meint

      18. Mai 2017 um 12:12

      auch Raucher holen sich Kaffee und nutzen die sanitären Einrichtungen, sie sind also definitive länger vom Arbeitsplatz weg als Nichtraucher.

      Antworten
      • Viola meint

        9. Januar 2020 um 20:27

        Dafür arbeiten wir schneller und effektiver! Allein schon deshalb, damit wir uns die nächste Raucherpause auch leisten können!

        Antworten
    • Katja meint

      24. August 2017 um 16:00

      All das (Kaffee, Toilette etc) machen Raucher meist zusätzlich. Bekommt der Nichtraucher dann die gleiche Menge zusätzliche präziser zum „doof rum stehen“ und luftlöcher gucken “ wie die Raucher? Oder darf der Nichtraucher Staat dessen täglich 10 min schlafen? Nein.

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        18. September 2017 um 10:40

        Hallo Katja,

        in der Regel müssen Raucherpausen nachgearbeitet werden. Sie sind mithin nicht Arbeitszeit, die wegfällt.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
        • Luis meint

          16. Oktober 2017 um 11:15

          Hallo Arbeitsrechte.de,

          kann die gesetzlich vorgeschrieben Pause von 30 Min ab 6 Std. auch in Raucherpausen unterteilt werden.
          Ich wurde heute von einem Mitarbeiter gefragt, ob nicht 6 Raucherpausen á 5 Min machen dürfte anstatt der Mittagspause.

          MfG

          Antworten
          • arbeitsrechte.de meint

            27. November 2017 um 12:15

            Hallo Luis,
            es ist generell möglich, die verpflichtenden 30 Minuten Pause in mehreren kleinen Pausen zu machen.

            Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          • Martin meint

            13. Januar 2020 um 14:55

            Das Arbeitszeitgesetzt schreibt doch eine Mindestpausendauer von 15 Minuten, wie sind dann die Pausen je 5 Minuten zu werten?

    • Andrea meint

      2. September 2017 um 13:50

      Heißt das jetzt das Raucher sich während der Arbeitszeit sich weder einen Kaffee noch einen WC-Gang erlauben?!? Das wäre mir jetzt ganz neu. Für den WC- Gang gibt es sogar einen Rechtsanspruch. Außerdem Viele holen sich den Kaffee nur und trinken ihn während sie weiter arbeiten. Da der Kaffee keine gesundheitliche Beeinträchtigung der Kollegen bedeutet ist dagegen auch nichts zu sagen. Das Ausstempeln für die Rauchpausen finde ich gerecht und sicher würde sich der Zigarettenkonsum dadurch verringern. Diskriminierend ist wenn die Rauchpausen akzeptiert werden aber vergleichbar abgehaltene Spaziergangzeiten der Nichtraucher dann kritisiert werden. Immerhin müssen diese meistens das Telefon und dadurch nachfolgende Tätigkeiten für die Kollegen dann übernehmen und das obwohl sie diese Erholungszeit nicht haben.

      Antworten
      • Martin meint

        12. Januar 2018 um 10:34

        Bei uns zählen Raucherpausen nicht als arbeitszeit und müssen entsprechend nachgearbeitet werden. Das muss der Nichtraucher, der ständig aufs klo muss oder Kaffee holen tut oder schwätzchen mit seinen Raucherkollegen hällt, nicht tun. Ich finds echt immer fürn Ar…., wenn sich hartgesottene Nichtraucher über die Raucherzeiten von Rauchern aufregen. Ich persönlich, teile z.B. meine 30 minütige Mittagspause in 3 Zehnminütige Raucherpausen ein. Und arbeiten tue ich wie jeder andere, meine 8 std und kein deut weniger.

        Antworten
        • Paul meint

          22. Oktober 2019 um 12:09

          und wahrscheinlich auch keinen Deut mehr:)

          Antworten
      • Holger meint

        31. Juli 2020 um 22:11

        Anders herum wenn der Raucher den Telefondienst für den Kollegen mit den Spaziergang übernimmt und er genauso viele Pausen zum Rauchen macht wie der Spaziergänger muss er die Zeit nacharbeiten , das ist doch genauso ungerecht. zumal ich während meiner Tätigkeit im Freien während ich rauche auch dabei weiter arbeite.

        Antworten
    • Christine meint

      18. September 2017 um 20:43

      Über „meyer s“ rauch-vernebelte, unsinnige Ansichten; kann ich nur den Kopf schütteln. Absolut sinnfrei! Es scheint, als suche er nur eine dumme Ausrede, seine Raucherpausen auf Kosten der NR weiterhin zu fröhnen. Dessen Gesundheit ist mir sowas von Wumpe-nur finanziere ich ja ebenso das Gesundheitssystem mit und damit auch seine Raucher- Folgekosten.
      Das ist diskriminierend und macht mich wütend.

      Antworten
      • Bags meint

        21. Februar 2019 um 17:52

        Na dann rechne mal deinen Anteil aus.

        Antworten
    • Gnosa meint

      18. Oktober 2017 um 21:13

      Raucher gehen auch mal Kaffee Trinken und auf´s Kloh… das is doch kein vergleich

      Antworten
    • Andreas S. meint

      6. Januar 2018 um 1:45

      Hallo,
      Ich bin auch Raucher und erlebe es täglich meine Chefin auch Raucherin schreibt mir meine Zigaretten vor wenn ich in der Frühstückspause 2 Zigaretten rauche dann sagt sie zu mir „dann rauchst aber in der Mittagspause keine mehr sondern erst zu Feierabend. Ich Frage mich darf Sie dass eigentlich?

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        14. Februar 2018 um 15:57

        Hallo Andreas S.,
        da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen, kann er zumindest das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen oder Raucherpausen verbieten. Was Sie in Ihrer Mittagspause machen, liegt jedoch in der Regel allein in Ihrem Ermessen.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    • G.K. meint

      27. Januar 2018 um 16:12

      Bei uns gehen auch die Raucher zur Toilette und holen sich Kaffee. Das dürfte der Normalfall sein, denke ich

      Antworten
    • Anton meint

      16. Februar 2018 um 15:17

      Und Raucher gehen nicht auf die Toilette? Und machen sich keinen Kaffee?
      Warum sollte der Arbeitgeber das Rauchen bezahlen? Was ist hier diskriminierend? Nicht bezahlt zu werden für keinerlei Leistung?

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        12. März 2018 um 8:58

        Hallo Anton,

        wann Pausen bezahlt und wann unbezahlt sind, können Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema bezahlte Pausen nachlesen.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    • Raucht nicht bei der Arbeit meint

      14. August 2018 um 11:32

      Ach ja, und Raucher gehen sich dann zwischendurch auch noch einen Kaffee holen oder auf Toilette? Es ist einfach unkollegial nichrauchenden Kollegen gegenüber Raucherpausen zu machen, dazu noch reguläre Pausen zu machen. Ganz abgesehen davon, dass man seine Arbeit ständig unterbricht, was dem Workflow nicht gut tut. Ich bspw. haben einen Kollegen der jede halbe Stunde 10 Minuten verschwindet. Wem gegenüber ist das diskriminierend?

      Antworten
    • Jürgen meint

      17. August 2018 um 12:59

      Blödsinn!!! Wieso soll ich schaffen, wenn du aufs Klo gehst? Weil es normal ist. Jeder von uns aufs Klo muss, raucht er oder nicht. Aber rauchen ist so wie ein Luxus, schlechte Luxus. Und ich verstehe nicht, wieso soll ich es dulden, wenn du außer Klo besuchen, noch immer wieder Zeit brauchst um zu rauchen, und ich soll zur diese Zeit, arbeiten? Weil du einfach nicht in der Lage bist, mit dem Scheiß aufhören.

      Antworten
    • Silke_Es meint

      13. September 2018 um 0:19

      Sofern diese steten Toiletten-Gänger weder auf dem Thron lesen noch das Smartphone benutzen, ist alles rechtens und ja, es gibt nun mal Kollegen und Kolleginnen, die öfter mal müssen. Zudem dieses Bedürfnis leider nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu unterdrücken ist.

      Antworten
    • Anonym meint

      15. Juni 2020 um 17:12

      Die von Ihnen aufgeführten Unterbrechungen durch Nichtraucher werden auch von Rauchern ZUSÄTZLICH zu den Raucherpausen genutzt. Und der Weg zur Kaffeemaschine wird von vielen Arbeitgebern absichtlich länger gemacht um künstlich dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer die vom Arbeitsschutz vorgeschriebenen Pausen vom Bildschirm einzuhalten.

      Antworten
    • Toni meint

      3. August 2020 um 11:22

      Aber die Raucher holen sich doch auch einen Kaffee, gehen aufs Klo etc.
      Nichtraucher tuen nichts was Raucher nicht auch tun, aber Raucher haben bei je Stunde eine Zigarette a 5 Minuten einfach 40 min pro Tag weniger Arbeitszeit.

      Antworten
    • Thomas meint

      3. Dezember 2020 um 6:19

      Es macht nur begrenzt Sinn mit Raucher zu diskutieren. Raucher sind Suchtkrank und somit befangen. Keiner würde auf die Idee kommen Alkoholiker zu befragen ob ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz gelten sollte.

      Antworten
      • Maik meint

        7. Oktober 2021 um 12:07

        Ist zwar lange her, aber TOP-Kommentar!

        Antworten
    • Marc meint

      12. März 2021 um 9:30

      Moin,

      das machen Raucher zusätzlich. Erlebe ich jeden Tag, wobei mir das egal ist. Aber diese 10 Minuten, 4-6 Mal pro Tag, müssen Privatvergnügen bleiben. Ich war selbst viele Jahre Raucher und fand das damals schon ungerecht, dass Raucher ohne Ausstempeln ihre Arbeit unterbrechen durften.

      Antworten
    • CB meint

      22. März 2022 um 17:05

      Die Raucher zu verpflichten aufzustempeln finde ich auch nicht richtig.
      Denen gehört das Rauchen außerhalb der Pausenzeiten schlicht verboten. Alles andere ist diskriminierend gegenüber die Menschen, die in diese Zeit ohne „Raucherpause“ weiterarbeiten.

      @meyer meint:
      Die sanitäre Anlagen zu besuchen hat etwas mit die Natur und Notwendigkeit zu tun. Die sanitäre Anlagen benutzen alle Menschen, unabhängig ob die Rauchen oder nicht. Ich hoffe Sie versuchen nicht zu behaupten, dass die „Raucher“, dadurch dass die rauchen, weniger oft die sanitäre Anlagen benutzen.

      Rauchen und Kaffee trinken sind Vergnügen, ohne welche jeder Mensch mindestens 4 Stunden problemlos überleben kann. (Ich habe von kein Mensch gehört, der aufgrund 4 Stunden Abstinez von Kaffee oder Rauchen gestorben ist). Deshalb vertrete ich die Meinung, dass das Rauchen außerhalb der Pausenzeiten muss verboten werden.

      Antworten
    • Robin meint

      8. Oktober 2022 um 21:20

      Also ob Raucher sich keinen Kaffee holen würden. Oder auf Toilette gehen. Sie unterstellen hier, dass Raucher nach dem Rauchen sehr diszipliniert auf die Uhr schauen, die Toilette in Huschhusch erledigen und sich keinen Abstecher in die Kaffeeküche leisten würden. Und dass Nichtraucher extra länger Kaffeepausen machen. Und extra lange für ihr Geschäft brauchen. Toilette gehört übrigens schon zur Arbeitszeit. Kaffee holen dauert nicht sooo lange wie eine Zigarette, die man draußen vor der Tür rauchen muss..

      Antworten
    • Dan meint

      12. März 2023 um 19:16

      Die Raucher stehen ebenfalls in der Gegend rum und halten Schwätzchen, trinken Kaffee, gehen auf Toilette usw. das Rauchen kommt eben noch oben drauf. Ist wohl normal das die abstempeln müssen

      Antworten
  2. Christoph meint

    22. Mai 2017 um 11:27

    Ich bin selbst Raucher und der Meinung, dass ich nicht für meine Pausen bezahlt werden sollte. Der Toilettengang ist mit dem Rauchen nicht vergleichbar, da es einen Unterschied macht, ob ich muss oder will. Und der alles entscheidende Unterschied zwischen einem Kaffee und einer Zigarette ist wohl die Möglichkeit, während des Genusses weiter zu arbeiten. Zumal, das ist meine Meinung, der überwiegende Teil der Raucher auch Kaffee trinkt. Und welches Interesse sollte der deutsche Staat an einem Steuerloch haben? Das ist schon etwas weithergeholt.

    Antworten
  3. Julian W. meint

    6. Juni 2017 um 13:34

    Guten Tag,

    folgendes Szenario fehlt mir.
    In unserem Betrieb ist es folgendermaßen geregelt: Mitarbeiter in der Produktion müssen sich ausstempeln, kaufmännische Mitarbeiter nicht.
    liegt hier nicht bereits eine Benachteiligung vor?

    Und wie sieht es mit den nichtrauchenden kaufm. Mitarbeitern aus? Dürfen die genauso „raucherpausen“ einlegen oder auszustempeln? Sehe hier ebenfalls für die restlichen Kollegen eine Benachteiligung.

    Danke für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Juni 2017 um 9:32

      Hallo Julian W.,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen erläutern, wie sich das Ganze in Ihrem individuellen Fall verhält.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. J. B. meint

    20. Juni 2017 um 19:36

    Hallo,
    ich bin Raucherin und nutze meine 30 min. Pause in drei bis vier Raucherpausen.
    Es gibt bei uns keine speziellen Regleungen zur Pause außer, dass man die 30 min.
    nicht überschreiten sollte (normal). Es gibt Kollegen, die gehen jede Stunde eine Rauchen.
    Nun hatte ich Jahresgespräch und es ging um meine Zulagen. Dort wurde mir konkret dieser
    Punkt angekreidet und ich bekomme daher etwas weniger Zulage. Außerdem wurde mir ein Punkt abgezogen weil ich nicht vorher gefragt habe bevor ich mich im Wirtschaftsausschuss bewerbe. Wieder weniger Zulage. Dabei muss ich sagen, dass keiner der anderen Kollegen solche Kritikpunkte genannt bekommen haben. Bei denen ging es eher um Leistung etc.. Geht es da ums Geld oder sind die im Recht? Unser Betriebsrat ist der Meinung, dass das nicht in Ordnung ist und haben mir angeboten mit ins Gespräch zu gehen. Ich traue mich aber nicht, da ich noch immer im zweiten Jahresvertrag bin.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Juli 2017 um 11:43

      Hallo,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Vorgänge vonseiten der Geschäftsführung unter rechtlichen Gesichtspunkten bewerten zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Ein Anwalt kann Ihnen auch erläutern, ob die Inanspruchnahme des Hilfeangebots durch den Betriebsrat erfolgen sollte oder nicht, welche Vor- und Nachteile Ihnen hieraus entstehen könnten und wie Sie sich andernfalls wehren könnten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Thomas meint

      23. Oktober 2017 um 11:48

      Lt. Arbeitszeitgesetz §4 verhalten Sie sich nicht richtig. Ja, die Pause von 30 Minuten darf aufgeteilt werden. Aber in mindestens 15 minütige Teile. Also nix „nutze meine 30 min. Pause in drei bis vier Raucherpausen“.

      Antworten
  5. Norbert meint

    18. September 2017 um 20:34

    Bei uns ist es so Geregelt das zum Rauchen ausgestempelt werden muss das ist ja auch in ordnung
    dennoch werden zur Rauchzeit zusätzlich 3 Min von der Arbeitszeit abgezogen ,da mann ja den Arbeitsplatz Verlässt und zum Raucherplatz geht der beim WC liegt. Darf mann das zusätzlich ???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 14:04

      Hallo Norbert,
      dies erscheint uns etwas übertrieben. Um sicherzugehen, sollten Sie sich mit dieser Frage jedoch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Khalil meint

    24. September 2017 um 14:44

    Ich habe eine Frage :
    1-Warum ist das rauchen am arbeitsplatz in Deutschland verboten?
    2-wie wichtig sind separate raucherbeireichte in den Unternehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. November 2017 um 11:09

      Hallo Khalil,

      das liegt daran, dass es der Gesetzgeber so festgelegt hat. Separate Raucherbereiche innerhalb von Betriebsräumen sind vorgeschrieben. Ansonsten dürfen Raucher in der Regel aber auch immer vor die Tür gehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. EU Hasser meint

    23. Oktober 2017 um 17:30

    Ich bin 54 Jaher alt und Trauer den alten freien Zeiten nach. Wo man Rauchen konte wo man wollte. Ich bin in der Chemischen Industrie und ständig mit Dämfen und Gasen in Kontakt.
    Rauchen am Arbeitsplatz darf ich aber nicht mehr. Ich empfinde die Bevormundung schlimmer wie zu DDR Zeiten.
    Das gleiche gilt für Gasstätten. Früher gingen wir 2/3 x die Woche Essen. Seit dem Rauchverbot nicht ein einziges mal mehr in D.
    Bis 2017 sind wir dann immer nach CZ gefahren. Weil es da noch ging. Seit 2 Monaten dank dieser lausigen EU auch nicht mehr. Also fällt das nun auch weg. Es ist einfach nur ein Dreck verbots System.
    Bevormundung Gängelung wo man hinsieht.
    Es ist zum Kotzen.

    Antworten
    • I bims meint

      18. Dezember 2017 um 11:43

      Hallo,
      vor der Raucherregelung bin ich nicht in Gaststätten gegangen zum Essen. Jetzt schon. Hält sich also die Waage, oder?
      Ich bin froh über die Regelungen in D.
      Als Nichtraucher möchte ich micht nicht länger von Rauchern gängeln lassen.
      Es ist zum Kotzen mit den Rauchern.

      Antworten
  8. Sanni meint

    24. Oktober 2017 um 7:53

    Hallo,
    in unserem Unternehmen wurde kürzlich eine Arbeitszeitverordnung vereinbart, in der sich Raucher pauschal täglich 30 Minuten mehr Pause in ihren Arbeitszeitnachweis eintragen müssen. Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Dezember 2017 um 17:33

      Hallo Sanni,

      das ist nur rechtens, wenn diese auch tatsächlich 30 Minuten mehr Pause machen. Eine pauschale Erweiterung der eingetragenen Pause klingt für uns eher seltsam. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Sabine Unterleitner meint

    2. November 2017 um 11:48

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Interessant finde ich auch, dass Raucherpausen verboten werden können. Bei den meisten Bürojob, wird vermutlich die gesetzlich verordnete Bildschirmpause als Raucherpause umfunktioniert. Ich werde mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, ob der Arbeitgeber auch das Rauchen in der Bildschirmpause verbieten darf.

    Antworten
    • Martin meint

      12. Januar 2018 um 10:48

      Gesetzlich verordnete Bildschirmpausen, gibt es nur wenn sie einen reinen Bildschirmplatz haben. Bei uns gibt es eine 6 minütige Bildschirmpause pro std. Die darf allerdings nicht zum Rauchen benutzt werden, sondern der Arbeitgeber, kann dich in der Zeit mit anderen Aufgaben betrauen. Bis letztes Jahr durften wir aus Kulanzgründen, dies sogar als Raucherpause nutzen, unser neuer Manager hat dies nun aber seit dem 1.01 untersagt. Bildschirmpausen sind Arbeitszeit und keine Raucherpausen.

      Antworten
  10. Tim meint

    17. November 2017 um 11:58

    Hallo,

    gibt es zu Raucherbereichen außerhalb der Betriebsgebäude (draußen) besondere gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Wetterfestigkeit o. Ä.?

    Gruß
    Tim

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 9:30

      Hallo Tim,
      zur gesetzlichen Bestimmung von Raucherzonen ist uns nichts bekannt. Die Gestaltung von Pausenräumen ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Andreas meint

    27. Dezember 2017 um 22:20

    Hallo
    Ich bin auch Raucher
    Eine BV zum Rauchen am Arbeitsplatz Grundsätzlich kann eine BV auch ein Rauchverbot beinhalten.
    Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn sowohl der BR als auch die GL sind allen Beschäftigten des Betriebs gegenüber verpflichtet- den Rauchern und den Nichtrauchern gleichermaßen. Weil das Rauchen von legalen Tabakwaren zur rechtmäßigen Entfaltung der Persönlichkeit gehört, ist auch das Rauchen vom BR nach § 75 Abs.2 BetrVG zu ermöglichen und zu schützen. Eine BV muss deswegen einen für beide Gruppen akzeptabel Kompromiss finden, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.

    Der Arbeitgeber darf darüber hinaus keine willkürlichen Rauchverbote erlassen. Das widerspräche ebenfalls dem grundrechtlich garantierten Recht der Raucher auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

    Oder liege ich Falsch ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Februar 2018 um 9:43

      Hallo Andreas,

      der Arbeitgeber übt auf dem Gelände des Betriebes das Hausrecht aus und kann dort das Rauchen untersagen. Es steht dem Arbeiter jedoch frei, in seiner Pause das Gelände zu verlassen und dann zu rauchen. Das kann vom Arbeitgeber nicht unterbunden werden. In der Regel müssen Rauchverbote aber begründet werden. Sollten Sie sich ungerechtfertigten Anweisungen oder Verboten gegenübersehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. CP meint

    19. Januar 2018 um 13:39

    HAllo,
    mein Kollege muss wegen Raucherpausen ene halbe Stunde länger arbeiten. Das ist ja auch okay.
    Wenn er sich allerdings Überstunden frei nimmt,muß er diese halbe Stunde mit abziehen.
    Aus meiner Sicht finde ich das nicht richtig. Wie sehen sie das?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 14:10

      Hallo CP,

      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu geben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob die von Ihnen geschilderte Situation zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Tobias meint

    24. Januar 2018 um 13:03

    Wie sieht es eigentlich mit Rauchen nach Feierabend im Aufenthaltsraum aus,
    wenn ein generelles Rauchverbot im Gebäude gilt?

    Was kann da rechtlich drohen?
    Kann das zu einer Abmahnung führen, ist ja eigentlich nach Arbeitsende geschehen….

    Gruß
    Tobias

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. März 2018 um 16:17

      Hallo Tobias,

      es ist denkbar, dass Verstöße gegen den Nichtraucherschutz bzw. gegen Feuerschutzregeln abgemahnt werden. Hier entscheidet der Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Der blaue Klaus meint

    1. Februar 2018 um 16:11

    Mahlzeit und auch einen guten Abend in die Runde,

    ich selber bin Raucher und kann diese Zeitregelung der Arbeitgeber aus der Arbeitgebersicht vollkommen verstehen.

    Doch denken wir mal anders und seien wir alle einmal ehrlich zu uns selber.
    Es ist ein Verhalten, was mir bei Rauchern kaum bis gar nicht auffällt.
    Dennoch sollte das nachfolgende beschriebene Verhalten auch mit Strafzeiten der Nacharbeit bedacht werden.
    Her fehlt es wohl noch an einer vernünftigen Gesetzesvorlage, die dann ins Arbeitsrecht übergehen sollte.
    1. Komplettes Handy-/Smartphoneverbot am Arbeitsplatz:
    Klar, man könnte ja bemerken, dass der Mitarbeiter telefonisch per Diensttelefon ja erreichbar ist.
    Doch wer aus der Arbeitnehmersicht seinen Blick auf das kleine Rechteck auf dem Schreibtisch richtet hat den großen Bildschirm nicht mehr im Auge.
    Ich hingegen schon, denn es kommen Tickets zur Verarbeitung genug herein.
    Diese Arbeit entgeht dann jedoch den Freunden/Nutzern von WhatsSchrott, Fratzenbuch und anderem nutzlosen Informationsaustausch, weil ihr Augenmerk woanders hinsieht.
    Wer macht also deren Arbeit?
    Die entspannten Raucher.
    2. Plauderrunden in der Kantine oder an der Kaffeemaschine:
    Raucher wie auch Nichtraucher gehen sich ihren Durst stillen, doch ist es wirklich Durst oder ist dieses ein Zeit umbringen?
    Jedem sei seine Pause gegönnt, der so wie ich Telefondienst viel und gerne macht.
    Doch oft entdecke ich, mein Büro ist neben der Kantine/KleinKüche, 1, 2, 3 oder gar 4 Telefonate später, dass ich aus der anderen Ecke immer noch die gleichen Stimmen höre.
    3. Die Leser der großen Tageszeitungen:
    Dieses sollte wie schon das Fratzenbuch beschrieben auch verboten werden.
    Auch das lenkt nur ab, denn der Blick ist woanders hin fokussiert, jedoch nicht auf den Bildschirm auf dem Schreibtisch.
    4. Das Plauderstündchen am Empfang oder bei der Empfangsdame:
    Kennen wir nicht alle diese Pose, gelangweilt an der Theke stehen oder eine Hand in die Hosentasche gesteckt, die andere Hand am ausgestreckten Arm nach oben am Türrahmen?
    5. Dummes Privatpalaver:
    Es gibt Kollegen, die vermutlich zu blöd sind zu Hause einen DSL-Router ins Netz oder das Smartphone zum Laufen zu bringen.
    Also fragen wir da mal den Kollegen und halten ihn vor der Arbeit ab statt sich nach Feierabend mal bei der Hotline des Anbieters zu melden?
    Das ist doch schlau und spart Zeit nach Feierabend.
    Eine halbe Stunde „Frage mal“ ist da für mich nicht gleich eine halbe Stunde, denn das ist für mich rechnerisch gleich eine ganze Stunde.
    Warum?
    Denn durch die Arbeitsunlust des Fragenstellers wird auch noch ein weiterer Kollege von der Arbeit abgehalten.
    6. Mal ein Beispiel aus der Vergangenheit, sind wir Raucher wirklich so verhasst oder wollen alle rauchfrei essen?:
    Die Mittagspause, die erste halbe Stunde war für die Nichtraucher reserviert.
    Danach kamen die Raucher zum Speisen in der zweiten halben Stunde, aber nicht gleich mit Lulle in der Hand oder im Mund.
    Erst essen und speisen, dann wurden die Stäbchen gezückt.
    Doch was war auffällig an dieser Regelegung?
    In der ersten halben Stunde war ein Nichtraucher alleine oder es war gähnende Leere im Raum.
    In der zweiten halben Stunde war selbst bei voller Anwesenheit der Anteil der Raucher gering, knappe 30 %, der Rest, also 70 %, waren Nichtraucher und suchten die Gesellschaft bei und mit den Rauchern.

    Alles in allem bis auf den letzten Punkt, genau diese o.g. Kandidaten sind es, die sich benachteiligt fühlen, wenn wir Raucher mal Luft holen gehen und dann lächelnd wieder mit Volldampf bei der Arbeit sind.

    Gruß, der blaue Klaus

    Antworten
  15. Nicole meint

    9. Februar 2018 um 7:33

    Hallo bin auch Raucher!
    warum sollte man die Bildschirmpause nicht als Raucherpause nutzen. Jeder hat ein Anspruch auf eine Bildschirmpause auch Nichtraucher. muss einem vorgeschrieben werden wie die Pause genutzt wird?
    Ich finde es OK wenn man beim Rauchen aus stempelt. leider gibt es Kollegen bei uns ( Nichtraucher) die 1h Frühstück, 1h Mittag und 1/2 Kaffeepause machen und brauche dafür nicht rausstempeln weil sie in der Kantine sitzen. ( gerecht?)
    Ich bin Teilzeit arbeite 6 h, wenn ich 5-10 Minute länger arbeite wird mir die Pause abgeschnitten. zusätzlich kommt in der Zeit 2 Raucherpausen abgezogen ca. 2×5 min, was auch ok ist. Es frustriert mich nur das mir die Pause abgezogen wird. Ich gehe doch nicht nach 6 h zur Pause um danach nach Hause zu fahren.
    Gruß Nicole

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:11

      Hallo Nicole,
      nein, dies muss normalerweise nicht vorgeschrieben werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Mo meint

    15. Mai 2018 um 13:58

    Lustige Kommentare.

    Alles was man wissen muss:
    Rauchen ist ein freiwilliger Konsum, der nicht mit den gestellten
    Konsumgütern am Arbeitsplatz zutun hat. Es gehört nicht zur Arbeitszeit.
    Stellt euch vor ihr seid Arbeitgeber und ihr bezahlt jemanden damit er seine Sucht
    befriedigen kann und habt dadurch nur Verlust. Jeder gesund denkende Mensch würde sagen:
    Adios.

    Café trinkt man während man arbeitet und es stärkt die Leistung.
    Auf die Toilette muss man, abgesehen von den Betrügern die sich nur auf die
    Toilette begeben um länger Pause zu haben.

    LG

    Antworten
  17. Bang meint

    5. Juni 2018 um 7:49

    Ihr witzigen Raucher seit schon komisch. Ihr versucht euch doch alle tatsächlich schön/einzureden,dass das was ihr macht toll und gesund ist ? Versucht hier rumzudrucksen das dass alles kein Thema wäre. 5 Minuten rauchen x Arbeitslohn ca. 0,80 Cent. je Minute mal 5 mal am Tag mal vielleicht 3 Kollegen(Ihr seit ja so ein geselliges Volk) . Ihr könnt euch das so schön reden wie ihr wollt. Es werden Zeiten kommen, da werden Nichtraucher und Raucher unterschieden.

    Antworten
  18. Martin meint

    1. Juli 2018 um 17:37

    Hi Leute,

    ich selbst bin Nichtraucher aber dennoch würde ich gerne wissen, ob es einem Arbeitgeber erlaubt ist einem einzelnen Mitarbeiter das Rauchen zu verbieten oder ob er/sie verpflichtet ist der ganzen Belegschaft das rauchen zu untersagen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 8:18

      Hallo Martin,

      in der Regel hat der AG keinerlei Weisungsrecht darüber, was in der Pause getan werden darf.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Ria meint

    23. Juli 2018 um 1:06

    Ich arbeite Nachts im Krankenhaus. Bin Raucher und allein am Empfang. Arbeite täglich 10:45 Std. die Nacht. Muss meine 45-minütige Pause nehmen, (wird nicht bezahlt) geht aber nicht, da wir nur dann Pause machen können, wenn die Kollegen der Notfallambulanz Zeit haben. Das ist nicht immer möglich und wenn ja, dann mal insgesamt 10-15 Min und das nicht zu festgesetzten Zeiten. Ich teile mir die Pause dann ein in 3 x 5 Min. (wenn möglich) und rauche eine Zigarette. Verschenke also nebenbei jeden Tag 30 Min. meiner kostbaren Zeit. Bekam jetzt ne Abmahnung, weil ich angeblich regelmässig während der Arbeitszeit rauche. Bin aus allen Wolken gefallen. Habe noch nie eine Abmahnung bekommen. Arbeite 10 Jahre da, war nie krank und dann sowas. Ist die Abmahnung rechtens? Glaube wohl nicht oder?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. August 2018 um 17:07

      Hallo Ria,

      zu beurteile, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Alina meint

    17. August 2018 um 0:08

    Ist es bei Beamten zulässig, dass die Raucherpausen nicht auf die Mittagspause angerechnet werden dürfen? Sprich Zigarettenpausen nicht als reguläre Pausen anzusehen, sondern als zusätzliche Sonderpausen?
    Beispiel: man stempelt sich für 3 Zigarettenpausen a 10 Minuten aus und hätte damit eigentlich die 30 Minuten der Mittagspause nutzen können, bekommt aber zusätzlich nochmal 30 Minuten Mittagspause automatisch abgezogen (ohne diese zu nutzen). Somit hätten 3 Zigaretten nicht 30 Minuten sondern 1 Stunde gekostet.
    Ist sowas rechtlich zulässig????
    2. kann vorgeschrieben werden sich bereits im Büro auszustempeln, also inklusive dem Weg nach draußen oder erst bei Verlassen des Gebäudes zum tatsächlichen Rauchen?
    ( ungleichbehandlung für die, die einen sehr langen Weg in die Raucherecke haben)

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 12:20

      Hallo Alina,

      das Arbeitszeitgesetz sieht nach sechs Stunden eine Ruhepause verpflichtend vor. Diese muss mindestens 30 Minuten lang sein, kann aber in zwei 15-minütige Pausen aufgeteilt werden. Ob die Stempelpolitik zulässig ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Martina meint

    12. September 2018 um 11:27

    Ich muss eine Stunde Mittagspause machen und würde diese gerne in Raucherpausen umwandeln, kann der Chef mir das verbieten und auf eine durchgehende Stunde bestehen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 11:51

      Hallo Martina,

      der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt für die Pause festlegen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. balzer meint

    14. September 2018 um 15:22

    Ich finde es lustig, wie hier diskutiert wird. Ich bin selbst Raucher und denke jedem das was er braucht. Sei es die Zigarette der Kaffee oder sonst etwas. Ich kenne keine Mentalität die so auf sich selbst bezogen ist wie der deutsche.
    Er regt sich auf, weil er für die Raucher mit arbeiten muss. Ich muss für Kollegen arbeiten , die sich kurz vor Feierabend ausloggen und auf Toilette gehen damit sie nicht mehr ans Telefon gehen müssen. Aber so ist das und ich mache das. Warum soll ich mich darüber aufregen. Bringt doch nichts.
    Und der Gestank nach einer Zigarette, da finde ich es schlimmer, wenn jemand neben mir nach nicht gewaschen riecht und eine Woche den gleichen Pulli trägt.
    Bei uns muss man ausstempeln. Punkt.
    Das im Restaurant nicht geraucht werden darf finde ich in Ordnung. Was mich am meisten aufregt ist, es gibt kein miteinander mehr. Ob rauchen oder nicht rauchen, jeder sucht etwas über das er sich aufregen kann. Und Toleranz , egal worum es geht gibt es noch selten. Und das meine ich jetzt nicht nur den Rauchern gegeüber sondern allgemein. Auch wenn mein Kollege mal 20 Minuten in einer Ecke steht und grade nichts macht.

    Antworten
  23. Nichtraucher meint

    26. September 2018 um 3:44

    Seit kurzem muss bei uns ausgestempelt werden. Ehrlich gesagt habe ich vorher immer die Sorge gehabt; wie wirkt sich das auf das Miteinander aus? Mit Sicherheit führt das zu Spannungen. Leider ist genau das eingetreten was ich befürchtet habe. Schon nach kurzer Zeit haben die Raucher realisiert wie viel Zeit dabei drauf geht – obwohl man sich jetzt ja echt beeilt. Jetzt. So habe man ja gar keine Chance mehr Überstunden aufzubauen. Wie ungerecht. Und die Nichtraucher kommen pünktlich und gehen pünktlich – während die Raucher jetzt länger bleiben müssen. Nicht ganz richtig; auch Nichtraucher machen Überstunden – aber die Wahrnehmung ist ein wenig verzerrt. Was den Rauchern nicht so bewusst ist. Sie fühlen sich JETZT benachteiligt. Es wird ohne Hemmungen gejammert. Und man sollte sich als Nichtraucher um Gottes Willen nicht in eine Diskussion verstricken lassen. Wer die neue Regelung auch nur andeutungsweise verteidigt – ich habe gesagt woanders ist es auch längst so – wird zum Feind. Raucher sollte man sich nicht zum Feind machen. Schon gar nicht wenn der eigene Vorgesetzte zur Clique gehört. Dumm gelaufen. Zumindest haben sie jetzt etwas zu besprechen in den Raucherpausen, die jetzt Freizeit sind. Unfair. Und genau was ich befürchtet hatte.

    Antworten
  24. Ullrich meint

    27. September 2018 um 13:52

    Wir hatten gerade ein Teammeeting und da wurde bestimmt wann wir Rauchen gehen. Die Teamleiter bestimmen wann wir Rauchen gehen dürfen.
    Es wird die Pause von 30 min geteilt auf 2 mal 15 min
    Was können wir tun, wir sind sehr viele Raucher in unserer Abteilung????????
    Ich bin stink sauer

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 13:14

      Hallo Ullrich,
      Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit, sondern gelten als Pausen. Wann diese zu gewähren sind, besagt § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

      „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.„

      Innerhalb der gesetzlichen Regelungen und getroffener (tarif-)vertraglicher Vereinbarungen steht dem Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis zu nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Er kann daher auch die Zeit der Arbeitsleistung (und Pausen) näher bestimmen.

      Ob Sie gegen die Regelung in Ihrem Betrieb vorgehen können, fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Hans W. meint

    30. November 2018 um 10:58

    Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) stänkert in der letzten Zeit gerne mal etwas rum, wegen fairness. Ich selber bin erst seit ein paar Monaten im Betrieb als Entwickler. Zuerst ging es allgemein darum, dass wir mehr Mittagspause machen, als im Arbeitsvertrag steht. Wir sind relativ wenig Mitarbeiter und sie ist die einzige, die nie mit uns geht. Der Chef hat damit kein Problem gehabt aber hat gesagt dass 15 Minuten mehr Mittagspause okay sind.

    Jetzt wurde ich auf meine Raucherpausen angesprochen, weil das ja nicht fair ist. Was auch nicht fair ist, wenn ich nur 30 Minuten Pause mache und andere 45, die sich jede furzlang Kaffee besorgen, sich außerhalb der Pause ein Brot machen usw. Mich stört es nicht, weil ich weiß dass man mal für ein paar Minuten weg vom Rechner muss. Ich habe meine Raucherpausen, andere ihr Kaffee.

    Was man auch mal vergisst, dass ich ja nicht direkt Pause mache. Als Entwickler mache ich mir auch beim Rachen gedanken wie ich etwas lösen kann. Um sich Gedanken zu machen, muss ich nicht im Büro sitzen. Es gibt auch mal Zwangspausen, wie wenn irgendetwas am Rechner mal länger dauert. Ob ich im Büro sitze und warte oder draußen beim Rauchen, spielt keine Rolle für die Arbeitsleistung.

    Niemand sitzt 4 Stunden sturr vom Rechner und abreitet ununterbrochen. So etwas vergiftet das Arbeitsklima und man macht sich keine Freunde damit. Klar wenn jemand jede Stunde für 10 Minuten rauchen geht, ist das schon übertrieben. Warum kann man sich nicht einfach um sich selber kümmern? Die Arbeit wird ja erledigt und dass ist wichtig. Viele entschleunigen ihre Arbeit, wenn sie einen 8 Stunden Tag haben. Es wird hier und dort ein Plausch gehalten, man surft etwas im Netz usw.

    Das ist alles okay aber die bösen Raucherpausen; damit drückt man sich vor der Arbeit. Ich sitze nicht in deren Büro und die nicht in meinem. Man könnte ja anfangen die Leute nur zu bezahlen, nach der Anzahl den geschrieben und gesprochenen Worte bzw. je geschriebene Zeile Code. Heute nur 100 Zeilen Code geschrieben, weil man Stunden „verschwendet“ hat, um einen Fehler zu finden? Tja dann gibt es auch nur 10€ für den Arbeitstag. Man kann nicht selektiv die Arbeitszeit beurteilen und sollte man auch nicht. Es gilt dass, was man unterm Strich geleistet hat.

    Die Diskussion mit dem Geld in den Kommentaren ist auch Schwachsinn. Wenn ich vor dem Renteneintritt sterbe, dann spart sich der Staat die Rente und ggf. mehr Leistungen. 20Mio Menschen in DE rauchen (Quelle: Rauchfrei-Info). 2015 kamen 450.000 Menschen wegen Rauchertypischen Krankheiten in Behandlung (Quelle: Zeit). Das sind 2,25% der Raucher, die wegen des Rauchens behandelt werden müssen. Man kann noch mehr mit den Zahlen arbeiten aber es macht kaum ein Unterschied.

    Antworten
  26. Juliane meint

    5. Dezember 2018 um 23:58

    Ganz ehrlich
    Das kann doch alles nicht wahr sein. Das Verständnis von Arbeit sollte sich mal grundlegend ändern. Eine menschliche Arbeitskraft wird in 10 bis 20 Jahren mehr wert sein als der stupide digitale Ersatz dafür. Und dass lassen sich die Arbeitskräfte gut bezahlen. Entweder man geht auch mal auf die menschlichen Bedürfnisse ein und hat kein verfälschtes Bild von seinen Angestellten, oder man ist so profitgeil dass einem dass irgendwann auf die Füsse fällt. Mitarbeiter zu führen ist eine Kür, zu digitalisieren dagegen ist ein ein Leichtes und wird sich langfristig in ein nutzloses stupides Dasein verwandeln. Kontrolle der Raucher ist Schwachsinn! Vielmehr sollten Angestellte die sinnlos verplemperte Zeit Iher Chefs in Meetings mal zur Sprache bringen,…Das ist der eigentliche wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens. Weil keine Entscheidungen getroffen werden und keine Strukturen bereitet werden und nur geschwafelt wird. Im Übrigen bin ich nur als Sachbearbeiter tätig, sehe aber täglich wie immer wieder grobe Fehler begangen werden und das Management bei Kommunikation mit den Angestellten und gesundem Menschenverstand versagt.

    Antworten
  27. Robert meint

    20. Dezember 2018 um 17:07

    Ich arbeite in der Industrie , viel Staub und Wasserdampf .
    Nach einem Tag Arbeit setzt sich Staub in Verbindung mit Schleifkonzentrat ab .
    Wir dürfen seid einem Jahr nicht mehr rauchen , es wurde aber noch geduldet . Ab nächstem Jahr gibt es nun Abmahnungen . Ich atme jede Tag Dreck ein und bin froh über meine Nasenhaare , welche voller Staub sind und ich Sie auswaschen kann (was davon in die Lunge geht möchte ich nicht wissen ). Ist das Sandart ? Manche Kollegen gehen wärend der Arbeitszeit 3 mal für 20 bis 30 Minuten auf die Toilette , ist das Standart ? Wir raucher werden dumm angekuckt , wir sind krank , welche Krankheit habe ich den wenn ich 3 mal wärend der Arbeitszeit für 20 bis 30 Minuten auf die Toilette verschwinde ? Ich sehe alles ein , wenn ich Kundenverkehr hätte oder unmittelbar meine Kollegen einnebeln würde . Ich selbst gehe 5 mal am Tag für 5 Minuten ins Frei und rauche eine , meine Maschinen laufen aber in diese Zeit ! Ander gehen 3 mal ….. oder sind plötzlich für 30 oder sogar 60 Minuten verschwunden , die Maschinen stehen . Das geht oder wie ?

    Antworten
  28. Claus‘ meint

    22. Januar 2019 um 14:03

    Hallo
    Wenn Ich die Zeit nachhole kann der Arbeitgeber vertraglich verbieten inerhalb von 5 std eine zu rauchen??
    Lg

    Antworten
  29. Manfred meint

    5. Februar 2019 um 13:15

    Eine Frage stellt sich mir aber dennoch:
    Eine Raucherpause ist eine Pause, die nicht bezahlt wird und nachgearbeitet werden muss. Dem Gegenüber gibt es aber Bildschirmpausen, die wiederum ja bezahlt werden, so wie ich einen Ihrer Artikel entnehmen kann.
    Wie ist das jetzt zu unterscheiden? Eine Bildschirmpause kann nicht auch eine Raucherpause sein?

    Bitte um Information

    Antworten
  30. Beobachter meint

    6. März 2019 um 15:12

    Wie ich es in der Praxis über 10 Jahre im Büro erlebt habe:

    Nichtraucher sitzt am Arbeitsplatz, mit Kaffee… Raucher ebenso…

    Raucher geht rauchen… sein Telefon klingelt sturm und das gemeinsame Postfach quillt über… Nichtraucher arbeitet weiter und trinkt dabei Kaffee…

    Raucher kommt nach 12 Minuten wieder und stellt fest sein Kaffee ist kalt. Holt Kaffee und sitzt nach weiteren 3 Minuten am Platz… liest eine Mail… kommt ein anderer Kollege rein und frage „Ich gehe eine rauchen, kommste mit?“. Klar… Raucher geht rauchen…

    Nichtraucher arbeitet… weiter, steht dann auf und geht für 3 Minuten Pinkeln und 2 Minuten neuen Kaffee holen… arbeitete dann nach 5 Minuten weiter…

    Raucher kommt nach weiteren 10 Minuten wieder und muss jetzt auch pinkeln… ist also nach 13 Minuten wieder am Arbeitsplatz. Die Email die er gelesen hat wurde mittlerweile vom Nichtraucher abgearbeitet, nun muss er eine andere Mail lesen…

    Wiederholungen… dann Mittag. Ach, nach dem Essen muss das und das noch schnell fertig werden, naja der NR fängt an, der R geht erstmal eine rauchen nach dem Essen…

    Zwischendurch: Hust Hust Stink Stink (ja Tabak riecht auch nach der Zigarette)

    usw… hochgerechnet auf ein Jahr… Prost!

    Antworten
  31. Thomas meint

    10. April 2019 um 16:10

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu kürzeren Arbeitszeitunterbrechungen.
    Nach 6 Std steht dem Arbeitnehmer die gesetzliche Pause von 30 min zu. Wenn jetzt der Arbeitnehmer 3 kurze Pause von je 10 min macht (und auch am Terminal austempelt) hat er bei einer Anwesenheit von 6:30 min eine Arbeitszeit von 6:00 Stunden. Demnach muss er keine Pause machen. Andererseits hat er ja bei 6:30 min noch keine Pause gemacht, da eine Arbeitsunterbrechung von kleiner als 15 min keine Pause ist.
    Muss der Arbeitnehmer jetzt 30 min Pause machen oder nicht?

    Danke vorab!
    LG THomas

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. April 2019 um 11:47

      Hallo Thomas,

      die Pausenregelung besagt, dass die 30 Minuten-Pause nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden genommen werden muss. Wie lange der Arbeitnehmer bis dahin tatsächlich anwesend war und wie viele Arbeitszeitunterbrechungen (nicht Pausen!) er bis dahin eingelegt hat, sind unerheblich. Es zählt allein die reine Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Thomas meint

        11. April 2019 um 11:54

        super, vielen Dank für die Antwort!

        Antworten
  32. superwomen meint

    24. April 2019 um 19:47

    Hallo,

    sehr kontroverse Beiträge.
    Anscheinend ist es modern auf die Raucher loszugehen.
    Aber, was machen wir mit den vielen, vielen besoffenen am Arbeitsplatz?
    Mit den Drogensüchtigem?
    usw.

    Was kosten die denn den Arbeitgeber und den Staat?

    5 Minuten für eine Zigarette?
    Besoffen ist man länger als 5 Min.

    Antworten
  33. M. meint

    7. September 2019 um 19:17

    Bei uns ist das voll unfair , ausgelernte dürfen ständig rauchen gehen wann sie wollen , mit wurde es verboten , obwohl ich bei weiten nicht ( zusammengerechnet ) auf die Pausenzeit komme , wenn ich mal kurz( 2 min ) eine rauchen gegangen bin alle 2 Stunden … und so muss ich manchmal 5 Stunden warten , andere gehen ständig , kann mann sich bei soetwad irgendwo beschweren , ich bin Volljährig Und Azubi …

    Antworten
  34. Heßler meint

    29. März 2020 um 23:32

    Warum muss ich als Nichtraucher weiterarbeiten wenn der Raucher 10min rauchen geht. Und das im Durchschnitt 10x in 8h reine Arbeitszeit.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Mai 2020 um 17:16

      Hallo Heßler,
      Raucherpausen müssen nachgearbeitet werden. Es steht Ihnen normalerweise ebenfalls frei, Arbeitsunterbrechungen von 10 Minuten einzulegen, die Sie dann anschließend nacharbeiten müssen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Imran meint

    7. Juni 2020 um 17:37

    Hallo! Bei uns im Unternehmen gibt es keine klassiche Stempeluhr, sondern ein System in welches jeder AN nach seinem Arbeitstag seine Arbeitszeit einträgt. Wir haben für unsere rauchenden MA die Regel getroffen, dass täglich eine Pauschale von 15 Minuten als Pause eingetragen wird, die als Raucherpause gilt. Laut einem MA soll das aber nicht rechtens sein, da man für sowas eine Stempeluhr bräuchte damit der MA sich bei seinen Raucherpausen aus und wieder einstempeln kann. Meine Frage wäre, ob unser Vorgehen so rechtens ist?

    Antworten
  36. Uwe meint

    8. August 2020 um 12:28

    Hallo,
    ich habe mehrere Fragen.
    Die derzeitige Regelung in unserer Firma (Transportbranche/z. T. körperliche Arbeit) besagt, dass Raucher- und sonstige kurze Pausen stillschweigend geduldet werden und nicht nachgearbeitet werden müssen. Dies gilt sowohl für Teil- als auch für Vollzeitkräfte. Ich (5 Std./NR) bin jetzt seit ca. 10 Jahren in der Firma, weiß aber, dass dies „schon immer“ so war und ist.
    Ein neuer Teamleiter verlangt nun, dass dies bei TZ-Kräften für Raucherpausen weiterhin gelten soll, für Kaffeepausen jedoch nicht.
    Meine Fragen lauten:
    1. Darf ein Arbeitgeber bzw. der Teamleiter exakt vergleichbar arbeitende Mitarbeiter (z. B. zwei gleich lang arbeitende Staplerfahrer) somit einteilen in „pausenberechtigt“ und „nicht pausenberechtigt“?
    Anmerkung: da die bisherige Regelung kein Nacharbeiten vorsieht, erübrigt sich das Aufrechnen von anderen Pausen; auch gehe ich der Einfachheit halber davon aus, dass eine Tasse Kaffee genauso lange dauert wie eine Zigarette; ob der Raucher noch zusätzlich Kaffee trinkt, ist in diesem Fall zunächst belanglos – es geht hier nur um „Raucherpause erlaubt“ und „Kaffeepause nicht erlaubt“.
    2. Muss eine derartige Forderung (Pausen streichen bzw. nacharbeiten) generell für alle TZ-Mitarbeiter, also Raucher und Nichtraucher gelten oder hat der Arbeitgeber bzw. Teamleiter somit das Recht und die Möglichkeit, z. B. „unliebsame“ Mitarbeiter ganz individuell mit Pausenentzug zu „bestrafen“?
    3. Gibt es bei der o. g. bisherigen und im wörtlichen Sinn jahrzehntelangen Regelung bzw. Praxis eine Art „Gewohnheitsrecht“?
    4. Müsste der Arbeitgeber bzw. Teamleiter diese grundsätzliche Änderung der jahrzehntelangen Praxis intern veröffentlichen (Personalversammlung/„Schwarzes Brett“/persönliches Anschreiben etc.) oder reicht ein einfacher mündlicher Verweis auf die gesetzliche Regelung aus?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
  37. H.Manns meint

    30. April 2021 um 13:26

    Raucherpausen sind keine Arbeitzeit!!!
    Das ist für mich selbstverständlich.
    Der unvorsichtige Umgang mit der Gesundheit kostet sowohl das Gesundheitssystem als auch die Unternehmen viel Geld. Auch klar.
    Nur über „Die Raucher“ her zu fallen, macht das Sinn? Jeder, der sich durch Sport z.B Fußball, Skifahren …..sonstiges verletzt, fällt auch aus. Das nächste Thema sind dann „die Dicken, Alkoholkranken, die psychisch Kranken“ usw. Habt ihr euch mal Gedanken über Mobbing, Bossing, schlechte Löhne oder Arbeitsbedingungen gemacht? Es gibt viele Bereiche die das Arbeitsleben und die Rechte von Arbeitnehmer berühren. Rechtliche Diskussionen sind absolut ok. Aber bitte nicht nur verurteilen sondern beurteilen und Lösungen für alle suchen. Die einen arbeiten mehr als die anderen, das war schon immer so. Das hat mit der Persönlichkeit eines jeden zu tun aber auch mit Führungskultur. Da hilft kein Ausgrenzen z.B. von Rauchern. Mehr miteinander statt übereinander zu reden, wäre meines Erachtens eine Möglichkeit.

    Antworten
  38. Andreas. B. meint

    21. Juni 2021 um 20:37

    Also ich finde das ewige rumgehacke auf die Raucher entwürdigend. Dem Raucher ist bewusst das er einige Jahre seines Lebens opfert oder ein mögliches folgendes Gesundheitsrisiko eingeht (Das ist und bleibt nach wie vor seine eigene Entscheidung). Na und sag ich da in 99% der Lebensmittel die wir zu uns nehmen sind ebenfalls schädliche Stoffe enthalten, die teilweise hochgradig krebserregend sind. Die Wirtschaft versteckt diese dann immer hinter undurchsichtigen Bezeichnungen oder irgendwelchen E-Nummern. Auch ist es dem aktuell wirkenden Corona Virus völlig egal ob du Raucher, Alkoholiker, Leistungsportler … oder Nichtraucher bist. Der Virus will sich nur vermehren. Und gesundheitlich ist dieser Virus bisher viel gefährlicher und kostenintensiver als es alle Raucher zusammen in Ihrem Leben jemals sein könnten. Also denkt doch auch mal an die Pandemiezeit und schaut mal was da für kosten gelaufen sind und laufen, allein für die Entwicklung der Basisversion der Corona Warn App, und die kosten fließen weiter, update nach update und die Nutzungsrate im Bundesweiten Durchschnitt erinnert an Boykott. Dann die Kosten für die die kostenlosen Tests etc…
    Also „Liebe Raucher“ und „Liebe Nichtraucher“ seit friedlich zueinander derzeit haben wir ganz andere Probleme…

    Antworten
  39. Andy S. meint

    20. Februar 2023 um 10:47

    Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
    der Arbeitgeber hat uns Rauchern hier das Rauchen VOR den Geschäftsräumen (Eingangsbereiche etc.) verboten, das ist auch für mich nachvollziehbar und verständlich. Zum einen gehören die Parkplätze dem Unternehmen.
    Zum anderen befinden sie sich unsere Rauchermöglichkeiten im öffentlichen Raum, wo auch tatsächlich Aschenbecher aufgestellt sind, um die Kippen umweltgerecht zu entsorgen. Allerdings auch nicht weit vom Unternehmen entfernt, jedoch kein Betriebsgelände mehr. Aber selbst dort untersagt uns der Arbeitgeber das Rauchen, weil die Nähe zum Betrieb gegeben sei. Darf er das?

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige