Es gibt viele Raucher in Deutschland. Etwas über 17 Millionen Menschen griffen im Jahr 2016 zum Glimmstängel, ungeachtet der potenziellen gesundheitlichen Folgen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Atemwegserkrankungen).

Stress gibt es am Arbeitsplatz eine ganze Menge, weshalb es für so manchen Arbeitnehmer naheliegt, sich mit einer kleinen Raucherpause kurz Zeit zum Verschnaufen zu gönnen. Doch haben Sie hierauf überhaupt ein Recht?
Kurz & knapp: Raucherpause
Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Erholungspause am Tag. Diese kann als Raucherpause genutzt werden. Doch was gilt beim Rauchen während der Arbeitszeit? Ein Gesetz, das einen Anspruch hierauf formuliert, gibt es nicht. Es kommt stets darauf an, welche Vorgaben der Arbeitgeber macht.
Wer Raucherpausen auf der Arbeit nach eigenem Gusto macht und dadurch seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt, muss mit einer Abmahnung bzw. schlimmstenfalls mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
In der Regel wird es nicht als Arbeitsunfall angesehen, wenn sich Beschäftigte während der Raucherpause verletzen.
Haben Sie einen Anspruch aufs Rauchen während der Arbeitszeit? Kann Ihr Chef Ihnen die Zigarette im Unternehmen verbieten? Welche Rechte haben Nichtraucher? Und kann Ihnen eine Abmahnung drohen, wenn eine Raucherpause zu viel eingelegt wurde? Dieser Ratgeber erläutert Ihnen, was das Arbeitsrecht hierzu sagt.
Inhalt
Gehören Raucherpausen zur Arbeitszeit?
Der Erhalt der Gesundheit spielt im Berufsleben eine wichtige Rolle, schließlich ist das Rentenalter in der Regel erst mit Mitte 60 erreicht. Der Gesetzgeber hat daher in einem Gesetz festgehalten, dass regelmäßig eine Pause eingelegt werden muss, die der Erholung dient und vor Überarbeitung schützt.
Diesen Zeitraum können Arbeitnehmer für die eine oder andere Raucherpause nutzen, schließlich darf der Arbeitnehmer in dieser Zeit selbst bestimmen, wo er sich aufhält. Achtung: Solche Raucherpausen zählen laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit. Sie werden demnach auch nicht bezahlt.

Für die regelmäßige Unterbrechung Ihrer Arbeitstätigkeit durch Raucherpausen gibt es keine gesetzliche Regelung. Sie müssen sich notfalls an die Vorgaben Ihres Vorgesetzten halten. Das heißt: Sind Raucherpausen am Arbeitsplatz nicht vorgesehen, müssen Sie bis zur Mittagspause aufs Rauchen verzichten.
Können Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagt werden?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen. Aus diesem Grund kann er das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen und Raucherpausen auch verbieten.
Viele Chefs akzeptieren es jedoch, dass Raucher ab und an Ihre Arbeitszeit unterbrechen, um ihrer Sucht zu frönen. Laut Arbeitsrecht gilt jedoch: Raucherpausen müssen nachgeholt werden. Der Arbeitstag wird entsprechend länger.
In manchen Betrieben müssen Sie für die Raucherpause nicht zwingend vor die Tür gehen: Einige Arbeitgeber kommen Rauchern mit separaten Raucherräumen, in denen – ähnlich wie in einer Kneipe – das Quarzen erlaubt ist, entgegen. Diese Räumlichkeiten sind mit einer Tür verschließbar, um die übrigen Kollegen vor Qualm und Geruch zu schützen.
Wann droht einem Mitarbeiter eine Abmahnung oder Kündigung
Im Zusammenhang mit der Raucherpause gibt es immer wieder Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der ab und an auch vor Gericht landet. Zur grundsätzlichen Klärung:

Missachten Sie die unternehmerischen Vorgaben zur Raucherpausen-Regelung oder widersetzen Sie sich dem Rauchverbot am Arbeitsplatz, riskieren Sie Ihren Job. Zunächst erhalten Arbeitnehmer häufig eine Abmahnung wegen Rauchen, die auf das unerwünschte Verhalten aufmerksam macht und weit schlimmere arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung androht. Nehmen Sie diese Warnung auf die leichte Schulter, ist es demnach rechtens, dass Sie bei Wiederholung unter Umständen sogar fristlos entlassen werden.
meyer meint
Den Raucher zu verpflichten aufzustempeln befinde ich persönlich als diskriminierend und ein Eingriff in die eigene Persönlichkeit.
Nichtraucher welche des Öfteren während der Arbeitszeit sich einen Kaffee aus dem Automaten holen, oder des Öfteren die sanitäre Anlagen besuchen erbringen auch nicht zwangsweise die zu erbringende tägliche Sollarbeitszeit.
So kann man natürlich auch ein zusätzliches Steuerloch (durch entgangene Tabaksteuer), da eventuell immer mehr Raucher zu Nichtraucher werden, künstlich produzieren.
Chutriel meint
Die Tabaksteuer deckt nicht einmal 10% von den Kosten die Sie im Gesundheitssystem verursachen, ganz zu schweigen von der geringeren Produktivität Ihrer Arbeitskraft in der Volkswirtschaft durch eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit und größere Pflegebedürftigkeit im Alter. Jaja es gibt auch Raucher die 90 werden, aber die wären wahrscheinlich ohne 110 geworden. Wenn Sie Ihr Leben öfters Leben würden, dann schneiden Sie in den Versionen in denen Sie rauchen, erheblich schlechter ab. Also heulen Sie nicht rum, dass Sie diskriminiert werden, Sie kosten uns genug Geld.
Dieter K. meint
Kenne viele die nicht Geraucht Alkohol und nur Sport getrieben haben und sind mit 40-55 Jahren während dem Sport verstorben. Leben und Leben lassen sage ich nur egal wie!
Martin meint
Leider fliessen die Tabaksteuern nicht voll und ganz in das Gesundheitssystem, sondern hauptsächlich in den Bundeshaushalt, was wiederum dann auch Nichtrauchern zu gute kommt, also heulen sie als Nichtraucher mal nicht so rum, das wir Raucher das Gesundheitssystem belasten würden. Meiner Meinung nach sollten Tabaksteuern und auch Alkoholsteuern voll und ganz in das Gesundheitssystem fliessen, denn es gibt auch aussreichend Nichtrauchende Alkoholiker die kosten verursachen.
Wilfried meint
Und wenn die Raucher alle 10 Jahre älter werden, wer zahlt dann die ganzen Renten ? Am besten die Nichtraucher die sich permanent beschweren.
Palle meint
Was ist dass denn für ein Kommentar. Raucher sind nun mal bekannt dafür sich alles zurechtzulegen! Viel Spaß beim Qualmen. [edit. v. d. Red.]
Samurai meint
@meyer, 10.4.17
Ich sehe es etwas anders.
Jeder Arbeitnehmer besucht die sanitären Anlagen und holt sich Kaffee, Tee oder sonstwas. Sowohl Nichtraucher, als auch Raucher. Raucher rauchen zusätzlich noch.
Bang meint
Cool
Sven meint
Hallo, was stellt man denn im Alter von 110 Jahren so an? Wahrscheinlich liegt man im Altersheim rum und kostet der Verwandtschaft auch viel Geld. Klar das kann einem auch mit 75 schon passieren aber hallo? Was macht man mit 75 Jahren? Disco, Party oder sich vegan ernähren, damit man im Altersheim dahinvegetieren kann? Geile Aussichten!!!
Georg meint
@Chutriel Sie beziehen sich da auf falsche Zahlen!
Tatsächlich ist eine reale Gesellschaft (also mit den ganzen Rauchern) um 36,4 Mrd. Euro günstiger, als eine Gesellschaft, die nur aus Nichtrauchern bestehen würde!
Dies haben die Wirtschaftswissenschaftler Florian Steidl und Berthold Wisser vom Karlsruher Institut für Technologie errechnet (siehe SPIEGEL online vom 01.09.2015)!
René meint
auch Raucher holen sich Kaffee und nutzen die sanitären Einrichtungen, sie sind also definitive länger vom Arbeitsplatz weg als Nichtraucher.
Viola meint
Dafür arbeiten wir schneller und effektiver! Allein schon deshalb, damit wir uns die nächste Raucherpause auch leisten können!
Katja meint
All das (Kaffee, Toilette etc) machen Raucher meist zusätzlich. Bekommt der Nichtraucher dann die gleiche Menge zusätzliche präziser zum „doof rum stehen“ und luftlöcher gucken “ wie die Raucher? Oder darf der Nichtraucher Staat dessen täglich 10 min schlafen? Nein.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katja,
in der Regel müssen Raucherpausen nachgearbeitet werden. Sie sind mithin nicht Arbeitszeit, die wegfällt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luis meint
Hallo Arbeitsrechte.de,
kann die gesetzlich vorgeschrieben Pause von 30 Min ab 6 Std. auch in Raucherpausen unterteilt werden.
Ich wurde heute von einem Mitarbeiter gefragt, ob nicht 6 Raucherpausen á 5 Min machen dürfte anstatt der Mittagspause.
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Luis,
es ist generell möglich, die verpflichtenden 30 Minuten Pause in mehreren kleinen Pausen zu machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
Das Arbeitszeitgesetzt schreibt doch eine Mindestpausendauer von 15 Minuten, wie sind dann die Pausen je 5 Minuten zu werten?
Andrea meint
Heißt das jetzt das Raucher sich während der Arbeitszeit sich weder einen Kaffee noch einen WC-Gang erlauben?!? Das wäre mir jetzt ganz neu. Für den WC- Gang gibt es sogar einen Rechtsanspruch. Außerdem Viele holen sich den Kaffee nur und trinken ihn während sie weiter arbeiten. Da der Kaffee keine gesundheitliche Beeinträchtigung der Kollegen bedeutet ist dagegen auch nichts zu sagen. Das Ausstempeln für die Rauchpausen finde ich gerecht und sicher würde sich der Zigarettenkonsum dadurch verringern. Diskriminierend ist wenn die Rauchpausen akzeptiert werden aber vergleichbar abgehaltene Spaziergangzeiten der Nichtraucher dann kritisiert werden. Immerhin müssen diese meistens das Telefon und dadurch nachfolgende Tätigkeiten für die Kollegen dann übernehmen und das obwohl sie diese Erholungszeit nicht haben.
Martin meint
Bei uns zählen Raucherpausen nicht als arbeitszeit und müssen entsprechend nachgearbeitet werden. Das muss der Nichtraucher, der ständig aufs klo muss oder Kaffee holen tut oder schwätzchen mit seinen Raucherkollegen hällt, nicht tun. Ich finds echt immer fürn Ar…., wenn sich hartgesottene Nichtraucher über die Raucherzeiten von Rauchern aufregen. Ich persönlich, teile z.B. meine 30 minütige Mittagspause in 3 Zehnminütige Raucherpausen ein. Und arbeiten tue ich wie jeder andere, meine 8 std und kein deut weniger.
Paul meint
und wahrscheinlich auch keinen Deut mehr:)
Holger meint
Anders herum wenn der Raucher den Telefondienst für den Kollegen mit den Spaziergang übernimmt und er genauso viele Pausen zum Rauchen macht wie der Spaziergänger muss er die Zeit nacharbeiten , das ist doch genauso ungerecht. zumal ich während meiner Tätigkeit im Freien während ich rauche auch dabei weiter arbeite.
Christine meint
Über „meyer s“ rauch-vernebelte, unsinnige Ansichten; kann ich nur den Kopf schütteln. Absolut sinnfrei! Es scheint, als suche er nur eine dumme Ausrede, seine Raucherpausen auf Kosten der NR weiterhin zu fröhnen. Dessen Gesundheit ist mir sowas von Wumpe-nur finanziere ich ja ebenso das Gesundheitssystem mit und damit auch seine Raucher- Folgekosten.
Das ist diskriminierend und macht mich wütend.
Bags meint
Na dann rechne mal deinen Anteil aus.
Gnosa meint
Raucher gehen auch mal Kaffee Trinken und auf´s Kloh… das is doch kein vergleich
Andreas S. meint
Hallo,
Ich bin auch Raucher und erlebe es täglich meine Chefin auch Raucherin schreibt mir meine Zigaretten vor wenn ich in der Frühstückspause 2 Zigaretten rauche dann sagt sie zu mir „dann rauchst aber in der Mittagspause keine mehr sondern erst zu Feierabend. Ich Frage mich darf Sie dass eigentlich?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas S.,
da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen, kann er zumindest das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen oder Raucherpausen verbieten. Was Sie in Ihrer Mittagspause machen, liegt jedoch in der Regel allein in Ihrem Ermessen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G.K. meint
Bei uns gehen auch die Raucher zur Toilette und holen sich Kaffee. Das dürfte der Normalfall sein, denke ich
Anton meint
Und Raucher gehen nicht auf die Toilette? Und machen sich keinen Kaffee?
Warum sollte der Arbeitgeber das Rauchen bezahlen? Was ist hier diskriminierend? Nicht bezahlt zu werden für keinerlei Leistung?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anton,
wann Pausen bezahlt und wann unbezahlt sind, können Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema bezahlte Pausen nachlesen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Raucht nicht bei der Arbeit meint
Ach ja, und Raucher gehen sich dann zwischendurch auch noch einen Kaffee holen oder auf Toilette? Es ist einfach unkollegial nichrauchenden Kollegen gegenüber Raucherpausen zu machen, dazu noch reguläre Pausen zu machen. Ganz abgesehen davon, dass man seine Arbeit ständig unterbricht, was dem Workflow nicht gut tut. Ich bspw. haben einen Kollegen der jede halbe Stunde 10 Minuten verschwindet. Wem gegenüber ist das diskriminierend?
Jürgen meint
Blödsinn!!! Wieso soll ich schaffen, wenn du aufs Klo gehst? Weil es normal ist. Jeder von uns aufs Klo muss, raucht er oder nicht. Aber rauchen ist so wie ein Luxus, schlechte Luxus. Und ich verstehe nicht, wieso soll ich es dulden, wenn du außer Klo besuchen, noch immer wieder Zeit brauchst um zu rauchen, und ich soll zur diese Zeit, arbeiten? Weil du einfach nicht in der Lage bist, mit dem Scheiß aufhören.
Silke_Es meint
Sofern diese steten Toiletten-Gänger weder auf dem Thron lesen noch das Smartphone benutzen, ist alles rechtens und ja, es gibt nun mal Kollegen und Kolleginnen, die öfter mal müssen. Zudem dieses Bedürfnis leider nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu unterdrücken ist.
Anonym meint
Die von Ihnen aufgeführten Unterbrechungen durch Nichtraucher werden auch von Rauchern ZUSÄTZLICH zu den Raucherpausen genutzt. Und der Weg zur Kaffeemaschine wird von vielen Arbeitgebern absichtlich länger gemacht um künstlich dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer die vom Arbeitsschutz vorgeschriebenen Pausen vom Bildschirm einzuhalten.
Toni meint
Aber die Raucher holen sich doch auch einen Kaffee, gehen aufs Klo etc.
Nichtraucher tuen nichts was Raucher nicht auch tun, aber Raucher haben bei je Stunde eine Zigarette a 5 Minuten einfach 40 min pro Tag weniger Arbeitszeit.
Thomas meint
Es macht nur begrenzt Sinn mit Raucher zu diskutieren. Raucher sind Suchtkrank und somit befangen. Keiner würde auf die Idee kommen Alkoholiker zu befragen ob ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz gelten sollte.
Maik meint
Ist zwar lange her, aber TOP-Kommentar!
Marc meint
Moin,
das machen Raucher zusätzlich. Erlebe ich jeden Tag, wobei mir das egal ist. Aber diese 10 Minuten, 4-6 Mal pro Tag, müssen Privatvergnügen bleiben. Ich war selbst viele Jahre Raucher und fand das damals schon ungerecht, dass Raucher ohne Ausstempeln ihre Arbeit unterbrechen durften.
CB meint
Die Raucher zu verpflichten aufzustempeln finde ich auch nicht richtig.
Denen gehört das Rauchen außerhalb der Pausenzeiten schlicht verboten. Alles andere ist diskriminierend gegenüber die Menschen, die in diese Zeit ohne „Raucherpause“ weiterarbeiten.
@meyer meint:
Die sanitäre Anlagen zu besuchen hat etwas mit die Natur und Notwendigkeit zu tun. Die sanitäre Anlagen benutzen alle Menschen, unabhängig ob die Rauchen oder nicht. Ich hoffe Sie versuchen nicht zu behaupten, dass die „Raucher“, dadurch dass die rauchen, weniger oft die sanitäre Anlagen benutzen.
Rauchen und Kaffee trinken sind Vergnügen, ohne welche jeder Mensch mindestens 4 Stunden problemlos überleben kann. (Ich habe von kein Mensch gehört, der aufgrund 4 Stunden Abstinez von Kaffee oder Rauchen gestorben ist). Deshalb vertrete ich die Meinung, dass das Rauchen außerhalb der Pausenzeiten muss verboten werden.
Robin meint
Also ob Raucher sich keinen Kaffee holen würden. Oder auf Toilette gehen. Sie unterstellen hier, dass Raucher nach dem Rauchen sehr diszipliniert auf die Uhr schauen, die Toilette in Huschhusch erledigen und sich keinen Abstecher in die Kaffeeküche leisten würden. Und dass Nichtraucher extra länger Kaffeepausen machen. Und extra lange für ihr Geschäft brauchen. Toilette gehört übrigens schon zur Arbeitszeit. Kaffee holen dauert nicht sooo lange wie eine Zigarette, die man draußen vor der Tür rauchen muss..
Dan meint
Die Raucher stehen ebenfalls in der Gegend rum und halten Schwätzchen, trinken Kaffee, gehen auf Toilette usw. das Rauchen kommt eben noch oben drauf. Ist wohl normal das die abstempeln müssen
Christoph meint
Ich bin selbst Raucher und der Meinung, dass ich nicht für meine Pausen bezahlt werden sollte. Der Toilettengang ist mit dem Rauchen nicht vergleichbar, da es einen Unterschied macht, ob ich muss oder will. Und der alles entscheidende Unterschied zwischen einem Kaffee und einer Zigarette ist wohl die Möglichkeit, während des Genusses weiter zu arbeiten. Zumal, das ist meine Meinung, der überwiegende Teil der Raucher auch Kaffee trinkt. Und welches Interesse sollte der deutsche Staat an einem Steuerloch haben? Das ist schon etwas weithergeholt.
Julian W. meint
Guten Tag,
folgendes Szenario fehlt mir.
In unserem Betrieb ist es folgendermaßen geregelt: Mitarbeiter in der Produktion müssen sich ausstempeln, kaufmännische Mitarbeiter nicht.
liegt hier nicht bereits eine Benachteiligung vor?
Und wie sieht es mit den nichtrauchenden kaufm. Mitarbeitern aus? Dürfen die genauso „raucherpausen“ einlegen oder auszustempeln? Sehe hier ebenfalls für die restlichen Kollegen eine Benachteiligung.
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julian W.,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen erläutern, wie sich das Ganze in Ihrem individuellen Fall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J. B. meint
Hallo,
ich bin Raucherin und nutze meine 30 min. Pause in drei bis vier Raucherpausen.
Es gibt bei uns keine speziellen Regleungen zur Pause außer, dass man die 30 min.
nicht überschreiten sollte (normal). Es gibt Kollegen, die gehen jede Stunde eine Rauchen.
Nun hatte ich Jahresgespräch und es ging um meine Zulagen. Dort wurde mir konkret dieser
Punkt angekreidet und ich bekomme daher etwas weniger Zulage. Außerdem wurde mir ein Punkt abgezogen weil ich nicht vorher gefragt habe bevor ich mich im Wirtschaftsausschuss bewerbe. Wieder weniger Zulage. Dabei muss ich sagen, dass keiner der anderen Kollegen solche Kritikpunkte genannt bekommen haben. Bei denen ging es eher um Leistung etc.. Geht es da ums Geld oder sind die im Recht? Unser Betriebsrat ist der Meinung, dass das nicht in Ordnung ist und haben mir angeboten mit ins Gespräch zu gehen. Ich traue mich aber nicht, da ich noch immer im zweiten Jahresvertrag bin.
arbeitsrechte.de meint
Hallo,
wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Vorgänge vonseiten der Geschäftsführung unter rechtlichen Gesichtspunkten bewerten zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Ein Anwalt kann Ihnen auch erläutern, ob die Inanspruchnahme des Hilfeangebots durch den Betriebsrat erfolgen sollte oder nicht, welche Vor- und Nachteile Ihnen hieraus entstehen könnten und wie Sie sich andernfalls wehren könnten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Lt. Arbeitszeitgesetz §4 verhalten Sie sich nicht richtig. Ja, die Pause von 30 Minuten darf aufgeteilt werden. Aber in mindestens 15 minütige Teile. Also nix „nutze meine 30 min. Pause in drei bis vier Raucherpausen“.
Norbert meint
Bei uns ist es so Geregelt das zum Rauchen ausgestempelt werden muss das ist ja auch in ordnung
dennoch werden zur Rauchzeit zusätzlich 3 Min von der Arbeitszeit abgezogen ,da mann ja den Arbeitsplatz Verlässt und zum Raucherplatz geht der beim WC liegt. Darf mann das zusätzlich ???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Norbert,
dies erscheint uns etwas übertrieben. Um sicherzugehen, sollten Sie sich mit dieser Frage jedoch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Khalil meint
Ich habe eine Frage :
1-Warum ist das rauchen am arbeitsplatz in Deutschland verboten?
2-wie wichtig sind separate raucherbeireichte in den Unternehmen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Khalil,
das liegt daran, dass es der Gesetzgeber so festgelegt hat. Separate Raucherbereiche innerhalb von Betriebsräumen sind vorgeschrieben. Ansonsten dürfen Raucher in der Regel aber auch immer vor die Tür gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
EU Hasser meint
Ich bin 54 Jaher alt und Trauer den alten freien Zeiten nach. Wo man Rauchen konte wo man wollte. Ich bin in der Chemischen Industrie und ständig mit Dämfen und Gasen in Kontakt.
Rauchen am Arbeitsplatz darf ich aber nicht mehr. Ich empfinde die Bevormundung schlimmer wie zu DDR Zeiten.
Das gleiche gilt für Gasstätten. Früher gingen wir 2/3 x die Woche Essen. Seit dem Rauchverbot nicht ein einziges mal mehr in D.
Bis 2017 sind wir dann immer nach CZ gefahren. Weil es da noch ging. Seit 2 Monaten dank dieser lausigen EU auch nicht mehr. Also fällt das nun auch weg. Es ist einfach nur ein Dreck verbots System.
Bevormundung Gängelung wo man hinsieht.
Es ist zum Kotzen.
I bims meint
Hallo,
vor der Raucherregelung bin ich nicht in Gaststätten gegangen zum Essen. Jetzt schon. Hält sich also die Waage, oder?
Ich bin froh über die Regelungen in D.
Als Nichtraucher möchte ich micht nicht länger von Rauchern gängeln lassen.
Es ist zum Kotzen mit den Rauchern.
Sanni meint
Hallo,
in unserem Unternehmen wurde kürzlich eine Arbeitszeitverordnung vereinbart, in der sich Raucher pauschal täglich 30 Minuten mehr Pause in ihren Arbeitszeitnachweis eintragen müssen. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sanni,
das ist nur rechtens, wenn diese auch tatsächlich 30 Minuten mehr Pause machen. Eine pauschale Erweiterung der eingetragenen Pause klingt für uns eher seltsam. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine Unterleitner meint
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Interessant finde ich auch, dass Raucherpausen verboten werden können. Bei den meisten Bürojob, wird vermutlich die gesetzlich verordnete Bildschirmpause als Raucherpause umfunktioniert. Ich werde mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, ob der Arbeitgeber auch das Rauchen in der Bildschirmpause verbieten darf.
Martin meint
Gesetzlich verordnete Bildschirmpausen, gibt es nur wenn sie einen reinen Bildschirmplatz haben. Bei uns gibt es eine 6 minütige Bildschirmpause pro std. Die darf allerdings nicht zum Rauchen benutzt werden, sondern der Arbeitgeber, kann dich in der Zeit mit anderen Aufgaben betrauen. Bis letztes Jahr durften wir aus Kulanzgründen, dies sogar als Raucherpause nutzen, unser neuer Manager hat dies nun aber seit dem 1.01 untersagt. Bildschirmpausen sind Arbeitszeit und keine Raucherpausen.
Tim meint
Hallo,
gibt es zu Raucherbereichen außerhalb der Betriebsgebäude (draußen) besondere gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Wetterfestigkeit o. Ä.?
Gruß
Tim
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tim,
zur gesetzlichen Bestimmung von Raucherzonen ist uns nichts bekannt. Die Gestaltung von Pausenräumen ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
Hallo
Ich bin auch Raucher
Eine BV zum Rauchen am Arbeitsplatz Grundsätzlich kann eine BV auch ein Rauchverbot beinhalten.
Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn sowohl der BR als auch die GL sind allen Beschäftigten des Betriebs gegenüber verpflichtet- den Rauchern und den Nichtrauchern gleichermaßen. Weil das Rauchen von legalen Tabakwaren zur rechtmäßigen Entfaltung der Persönlichkeit gehört, ist auch das Rauchen vom BR nach § 75 Abs.2 BetrVG zu ermöglichen und zu schützen. Eine BV muss deswegen einen für beide Gruppen akzeptabel Kompromiss finden, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.
Der Arbeitgeber darf darüber hinaus keine willkürlichen Rauchverbote erlassen. Das widerspräche ebenfalls dem grundrechtlich garantierten Recht der Raucher auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Oder liege ich Falsch ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
der Arbeitgeber übt auf dem Gelände des Betriebes das Hausrecht aus und kann dort das Rauchen untersagen. Es steht dem Arbeiter jedoch frei, in seiner Pause das Gelände zu verlassen und dann zu rauchen. Das kann vom Arbeitgeber nicht unterbunden werden. In der Regel müssen Rauchverbote aber begründet werden. Sollten Sie sich ungerechtfertigten Anweisungen oder Verboten gegenübersehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
CP meint
HAllo,
mein Kollege muss wegen Raucherpausen ene halbe Stunde länger arbeiten. Das ist ja auch okay.
Wenn er sich allerdings Überstunden frei nimmt,muß er diese halbe Stunde mit abziehen.
Aus meiner Sicht finde ich das nicht richtig. Wie sehen sie das?
arbeitsrechte.de meint
Hallo CP,
es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu geben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob die von Ihnen geschilderte Situation zulässig ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
Wie sieht es eigentlich mit Rauchen nach Feierabend im Aufenthaltsraum aus,
wenn ein generelles Rauchverbot im Gebäude gilt?
Was kann da rechtlich drohen?
Kann das zu einer Abmahnung führen, ist ja eigentlich nach Arbeitsende geschehen….
Gruß
Tobias
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
es ist denkbar, dass Verstöße gegen den Nichtraucherschutz bzw. gegen Feuerschutzregeln abgemahnt werden. Hier entscheidet der Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Der blaue Klaus meint
Mahlzeit und auch einen guten Abend in die Runde,
ich selber bin Raucher und kann diese Zeitregelung der Arbeitgeber aus der Arbeitgebersicht vollkommen verstehen.
Doch denken wir mal anders und seien wir alle einmal ehrlich zu uns selber.
Es ist ein Verhalten, was mir bei Rauchern kaum bis gar nicht auffällt.
Dennoch sollte das nachfolgende beschriebene Verhalten auch mit Strafzeiten der Nacharbeit bedacht werden.
Her fehlt es wohl noch an einer vernünftigen Gesetzesvorlage, die dann ins Arbeitsrecht übergehen sollte.
1. Komplettes Handy-/Smartphoneverbot am Arbeitsplatz:
Klar, man könnte ja bemerken, dass der Mitarbeiter telefonisch per Diensttelefon ja erreichbar ist.
Doch wer aus der Arbeitnehmersicht seinen Blick auf das kleine Rechteck auf dem Schreibtisch richtet hat den großen Bildschirm nicht mehr im Auge.
Ich hingegen schon, denn es kommen Tickets zur Verarbeitung genug herein.
Diese Arbeit entgeht dann jedoch den Freunden/Nutzern von WhatsSchrott, Fratzenbuch und anderem nutzlosen Informationsaustausch, weil ihr Augenmerk woanders hinsieht.
Wer macht also deren Arbeit?
Die entspannten Raucher.
2. Plauderrunden in der Kantine oder an der Kaffeemaschine:
Raucher wie auch Nichtraucher gehen sich ihren Durst stillen, doch ist es wirklich Durst oder ist dieses ein Zeit umbringen?
Jedem sei seine Pause gegönnt, der so wie ich Telefondienst viel und gerne macht.
Doch oft entdecke ich, mein Büro ist neben der Kantine/KleinKüche, 1, 2, 3 oder gar 4 Telefonate später, dass ich aus der anderen Ecke immer noch die gleichen Stimmen höre.
3. Die Leser der großen Tageszeitungen:
Dieses sollte wie schon das Fratzenbuch beschrieben auch verboten werden.
Auch das lenkt nur ab, denn der Blick ist woanders hin fokussiert, jedoch nicht auf den Bildschirm auf dem Schreibtisch.
4. Das Plauderstündchen am Empfang oder bei der Empfangsdame:
Kennen wir nicht alle diese Pose, gelangweilt an der Theke stehen oder eine Hand in die Hosentasche gesteckt, die andere Hand am ausgestreckten Arm nach oben am Türrahmen?
5. Dummes Privatpalaver:
Es gibt Kollegen, die vermutlich zu blöd sind zu Hause einen DSL-Router ins Netz oder das Smartphone zum Laufen zu bringen.
Also fragen wir da mal den Kollegen und halten ihn vor der Arbeit ab statt sich nach Feierabend mal bei der Hotline des Anbieters zu melden?
Das ist doch schlau und spart Zeit nach Feierabend.
Eine halbe Stunde „Frage mal“ ist da für mich nicht gleich eine halbe Stunde, denn das ist für mich rechnerisch gleich eine ganze Stunde.
Warum?
Denn durch die Arbeitsunlust des Fragenstellers wird auch noch ein weiterer Kollege von der Arbeit abgehalten.
6. Mal ein Beispiel aus der Vergangenheit, sind wir Raucher wirklich so verhasst oder wollen alle rauchfrei essen?:
Die Mittagspause, die erste halbe Stunde war für die Nichtraucher reserviert.
Danach kamen die Raucher zum Speisen in der zweiten halben Stunde, aber nicht gleich mit Lulle in der Hand oder im Mund.
Erst essen und speisen, dann wurden die Stäbchen gezückt.
Doch was war auffällig an dieser Regelegung?
In der ersten halben Stunde war ein Nichtraucher alleine oder es war gähnende Leere im Raum.
In der zweiten halben Stunde war selbst bei voller Anwesenheit der Anteil der Raucher gering, knappe 30 %, der Rest, also 70 %, waren Nichtraucher und suchten die Gesellschaft bei und mit den Rauchern.
Alles in allem bis auf den letzten Punkt, genau diese o.g. Kandidaten sind es, die sich benachteiligt fühlen, wenn wir Raucher mal Luft holen gehen und dann lächelnd wieder mit Volldampf bei der Arbeit sind.
Gruß, der blaue Klaus
Nicole meint
Hallo bin auch Raucher!
warum sollte man die Bildschirmpause nicht als Raucherpause nutzen. Jeder hat ein Anspruch auf eine Bildschirmpause auch Nichtraucher. muss einem vorgeschrieben werden wie die Pause genutzt wird?
Ich finde es OK wenn man beim Rauchen aus stempelt. leider gibt es Kollegen bei uns ( Nichtraucher) die 1h Frühstück, 1h Mittag und 1/2 Kaffeepause machen und brauche dafür nicht rausstempeln weil sie in der Kantine sitzen. ( gerecht?)
Ich bin Teilzeit arbeite 6 h, wenn ich 5-10 Minute länger arbeite wird mir die Pause abgeschnitten. zusätzlich kommt in der Zeit 2 Raucherpausen abgezogen ca. 2×5 min, was auch ok ist. Es frustriert mich nur das mir die Pause abgezogen wird. Ich gehe doch nicht nach 6 h zur Pause um danach nach Hause zu fahren.
Gruß Nicole
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicole,
nein, dies muss normalerweise nicht vorgeschrieben werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mo meint
Lustige Kommentare.
Alles was man wissen muss:
Rauchen ist ein freiwilliger Konsum, der nicht mit den gestellten
Konsumgütern am Arbeitsplatz zutun hat. Es gehört nicht zur Arbeitszeit.
Stellt euch vor ihr seid Arbeitgeber und ihr bezahlt jemanden damit er seine Sucht
befriedigen kann und habt dadurch nur Verlust. Jeder gesund denkende Mensch würde sagen:
Adios.
Café trinkt man während man arbeitet und es stärkt die Leistung.
Auf die Toilette muss man, abgesehen von den Betrügern die sich nur auf die
Toilette begeben um länger Pause zu haben.
LG
Bang meint
Ihr witzigen Raucher seit schon komisch. Ihr versucht euch doch alle tatsächlich schön/einzureden,dass das was ihr macht toll und gesund ist ? Versucht hier rumzudrucksen das dass alles kein Thema wäre. 5 Minuten rauchen x Arbeitslohn ca. 0,80 Cent. je Minute mal 5 mal am Tag mal vielleicht 3 Kollegen(Ihr seit ja so ein geselliges Volk) . Ihr könnt euch das so schön reden wie ihr wollt. Es werden Zeiten kommen, da werden Nichtraucher und Raucher unterschieden.
Martin meint
Hi Leute,
ich selbst bin Nichtraucher aber dennoch würde ich gerne wissen, ob es einem Arbeitgeber erlaubt ist einem einzelnen Mitarbeiter das Rauchen zu verbieten oder ob er/sie verpflichtet ist der ganzen Belegschaft das rauchen zu untersagen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martin,
in der Regel hat der AG keinerlei Weisungsrecht darüber, was in der Pause getan werden darf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ria meint
Ich arbeite Nachts im Krankenhaus. Bin Raucher und allein am Empfang. Arbeite täglich 10:45 Std. die Nacht. Muss meine 45-minütige Pause nehmen, (wird nicht bezahlt) geht aber nicht, da wir nur dann Pause machen können, wenn die Kollegen der Notfallambulanz Zeit haben. Das ist nicht immer möglich und wenn ja, dann mal insgesamt 10-15 Min und das nicht zu festgesetzten Zeiten. Ich teile mir die Pause dann ein in 3 x 5 Min. (wenn möglich) und rauche eine Zigarette. Verschenke also nebenbei jeden Tag 30 Min. meiner kostbaren Zeit. Bekam jetzt ne Abmahnung, weil ich angeblich regelmässig während der Arbeitszeit rauche. Bin aus allen Wolken gefallen. Habe noch nie eine Abmahnung bekommen. Arbeite 10 Jahre da, war nie krank und dann sowas. Ist die Abmahnung rechtens? Glaube wohl nicht oder?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ria,
zu beurteile, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Alina meint
Ist es bei Beamten zulässig, dass die Raucherpausen nicht auf die Mittagspause angerechnet werden dürfen? Sprich Zigarettenpausen nicht als reguläre Pausen anzusehen, sondern als zusätzliche Sonderpausen?
Beispiel: man stempelt sich für 3 Zigarettenpausen a 10 Minuten aus und hätte damit eigentlich die 30 Minuten der Mittagspause nutzen können, bekommt aber zusätzlich nochmal 30 Minuten Mittagspause automatisch abgezogen (ohne diese zu nutzen). Somit hätten 3 Zigaretten nicht 30 Minuten sondern 1 Stunde gekostet.
Ist sowas rechtlich zulässig????
2. kann vorgeschrieben werden sich bereits im Büro auszustempeln, also inklusive dem Weg nach draußen oder erst bei Verlassen des Gebäudes zum tatsächlichen Rauchen?
( ungleichbehandlung für die, die einen sehr langen Weg in die Raucherecke haben)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alina,
das Arbeitszeitgesetz sieht nach sechs Stunden eine Ruhepause verpflichtend vor. Diese muss mindestens 30 Minuten lang sein, kann aber in zwei 15-minütige Pausen aufgeteilt werden. Ob die Stempelpolitik zulässig ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
Ich muss eine Stunde Mittagspause machen und würde diese gerne in Raucherpausen umwandeln, kann der Chef mir das verbieten und auf eine durchgehende Stunde bestehen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Martina,
der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt für die Pause festlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
balzer meint
Ich finde es lustig, wie hier diskutiert wird. Ich bin selbst Raucher und denke jedem das was er braucht. Sei es die Zigarette der Kaffee oder sonst etwas. Ich kenne keine Mentalität die so auf sich selbst bezogen ist wie der deutsche.
Er regt sich auf, weil er für die Raucher mit arbeiten muss. Ich muss für Kollegen arbeiten , die sich kurz vor Feierabend ausloggen und auf Toilette gehen damit sie nicht mehr ans Telefon gehen müssen. Aber so ist das und ich mache das. Warum soll ich mich darüber aufregen. Bringt doch nichts.
Und der Gestank nach einer Zigarette, da finde ich es schlimmer, wenn jemand neben mir nach nicht gewaschen riecht und eine Woche den gleichen Pulli trägt.
Bei uns muss man ausstempeln. Punkt.
Das im Restaurant nicht geraucht werden darf finde ich in Ordnung. Was mich am meisten aufregt ist, es gibt kein miteinander mehr. Ob rauchen oder nicht rauchen, jeder sucht etwas über das er sich aufregen kann. Und Toleranz , egal worum es geht gibt es noch selten. Und das meine ich jetzt nicht nur den Rauchern gegeüber sondern allgemein. Auch wenn mein Kollege mal 20 Minuten in einer Ecke steht und grade nichts macht.
Nichtraucher meint
Seit kurzem muss bei uns ausgestempelt werden. Ehrlich gesagt habe ich vorher immer die Sorge gehabt; wie wirkt sich das auf das Miteinander aus? Mit Sicherheit führt das zu Spannungen. Leider ist genau das eingetreten was ich befürchtet habe. Schon nach kurzer Zeit haben die Raucher realisiert wie viel Zeit dabei drauf geht – obwohl man sich jetzt ja echt beeilt. Jetzt. So habe man ja gar keine Chance mehr Überstunden aufzubauen. Wie ungerecht. Und die Nichtraucher kommen pünktlich und gehen pünktlich – während die Raucher jetzt länger bleiben müssen. Nicht ganz richtig; auch Nichtraucher machen Überstunden – aber die Wahrnehmung ist ein wenig verzerrt. Was den Rauchern nicht so bewusst ist. Sie fühlen sich JETZT benachteiligt. Es wird ohne Hemmungen gejammert. Und man sollte sich als Nichtraucher um Gottes Willen nicht in eine Diskussion verstricken lassen. Wer die neue Regelung auch nur andeutungsweise verteidigt – ich habe gesagt woanders ist es auch längst so – wird zum Feind. Raucher sollte man sich nicht zum Feind machen. Schon gar nicht wenn der eigene Vorgesetzte zur Clique gehört. Dumm gelaufen. Zumindest haben sie jetzt etwas zu besprechen in den Raucherpausen, die jetzt Freizeit sind. Unfair. Und genau was ich befürchtet hatte.
Ullrich meint
Wir hatten gerade ein Teammeeting und da wurde bestimmt wann wir Rauchen gehen. Die Teamleiter bestimmen wann wir Rauchen gehen dürfen.
Es wird die Pause von 30 min geteilt auf 2 mal 15 min
Was können wir tun, wir sind sehr viele Raucher in unserer Abteilung????????
Ich bin stink sauer
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ullrich,
Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit, sondern gelten als Pausen. Wann diese zu gewähren sind, besagt § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Innerhalb der gesetzlichen Regelungen und getroffener (tarif-)vertraglicher Vereinbarungen steht dem Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis zu nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Er kann daher auch die Zeit der Arbeitsleistung (und Pausen) näher bestimmen.
Ob Sie gegen die Regelung in Ihrem Betrieb vorgehen können, fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans W. meint
Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) stänkert in der letzten Zeit gerne mal etwas rum, wegen fairness. Ich selber bin erst seit ein paar Monaten im Betrieb als Entwickler. Zuerst ging es allgemein darum, dass wir mehr Mittagspause machen, als im Arbeitsvertrag steht. Wir sind relativ wenig Mitarbeiter und sie ist die einzige, die nie mit uns geht. Der Chef hat damit kein Problem gehabt aber hat gesagt dass 15 Minuten mehr Mittagspause okay sind.
Jetzt wurde ich auf meine Raucherpausen angesprochen, weil das ja nicht fair ist. Was auch nicht fair ist, wenn ich nur 30 Minuten Pause mache und andere 45, die sich jede furzlang Kaffee besorgen, sich außerhalb der Pause ein Brot machen usw. Mich stört es nicht, weil ich weiß dass man mal für ein paar Minuten weg vom Rechner muss. Ich habe meine Raucherpausen, andere ihr Kaffee.
Was man auch mal vergisst, dass ich ja nicht direkt Pause mache. Als Entwickler mache ich mir auch beim Rachen gedanken wie ich etwas lösen kann. Um sich Gedanken zu machen, muss ich nicht im Büro sitzen. Es gibt auch mal Zwangspausen, wie wenn irgendetwas am Rechner mal länger dauert. Ob ich im Büro sitze und warte oder draußen beim Rauchen, spielt keine Rolle für die Arbeitsleistung.
Niemand sitzt 4 Stunden sturr vom Rechner und abreitet ununterbrochen. So etwas vergiftet das Arbeitsklima und man macht sich keine Freunde damit. Klar wenn jemand jede Stunde für 10 Minuten rauchen geht, ist das schon übertrieben. Warum kann man sich nicht einfach um sich selber kümmern? Die Arbeit wird ja erledigt und dass ist wichtig. Viele entschleunigen ihre Arbeit, wenn sie einen 8 Stunden Tag haben. Es wird hier und dort ein Plausch gehalten, man surft etwas im Netz usw.
Das ist alles okay aber die bösen Raucherpausen; damit drückt man sich vor der Arbeit. Ich sitze nicht in deren Büro und die nicht in meinem. Man könnte ja anfangen die Leute nur zu bezahlen, nach der Anzahl den geschrieben und gesprochenen Worte bzw. je geschriebene Zeile Code. Heute nur 100 Zeilen Code geschrieben, weil man Stunden „verschwendet“ hat, um einen Fehler zu finden? Tja dann gibt es auch nur 10€ für den Arbeitstag. Man kann nicht selektiv die Arbeitszeit beurteilen und sollte man auch nicht. Es gilt dass, was man unterm Strich geleistet hat.
Die Diskussion mit dem Geld in den Kommentaren ist auch Schwachsinn. Wenn ich vor dem Renteneintritt sterbe, dann spart sich der Staat die Rente und ggf. mehr Leistungen. 20Mio Menschen in DE rauchen (Quelle: Rauchfrei-Info). 2015 kamen 450.000 Menschen wegen Rauchertypischen Krankheiten in Behandlung (Quelle: Zeit). Das sind 2,25% der Raucher, die wegen des Rauchens behandelt werden müssen. Man kann noch mehr mit den Zahlen arbeiten aber es macht kaum ein Unterschied.
Juliane meint
Ganz ehrlich
Das kann doch alles nicht wahr sein. Das Verständnis von Arbeit sollte sich mal grundlegend ändern. Eine menschliche Arbeitskraft wird in 10 bis 20 Jahren mehr wert sein als der stupide digitale Ersatz dafür. Und dass lassen sich die Arbeitskräfte gut bezahlen. Entweder man geht auch mal auf die menschlichen Bedürfnisse ein und hat kein verfälschtes Bild von seinen Angestellten, oder man ist so profitgeil dass einem dass irgendwann auf die Füsse fällt. Mitarbeiter zu führen ist eine Kür, zu digitalisieren dagegen ist ein ein Leichtes und wird sich langfristig in ein nutzloses stupides Dasein verwandeln. Kontrolle der Raucher ist Schwachsinn! Vielmehr sollten Angestellte die sinnlos verplemperte Zeit Iher Chefs in Meetings mal zur Sprache bringen,…Das ist der eigentliche wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens. Weil keine Entscheidungen getroffen werden und keine Strukturen bereitet werden und nur geschwafelt wird. Im Übrigen bin ich nur als Sachbearbeiter tätig, sehe aber täglich wie immer wieder grobe Fehler begangen werden und das Management bei Kommunikation mit den Angestellten und gesundem Menschenverstand versagt.
Robert meint
Ich arbeite in der Industrie , viel Staub und Wasserdampf .
Nach einem Tag Arbeit setzt sich Staub in Verbindung mit Schleifkonzentrat ab .
Wir dürfen seid einem Jahr nicht mehr rauchen , es wurde aber noch geduldet . Ab nächstem Jahr gibt es nun Abmahnungen . Ich atme jede Tag Dreck ein und bin froh über meine Nasenhaare , welche voller Staub sind und ich Sie auswaschen kann (was davon in die Lunge geht möchte ich nicht wissen ). Ist das Sandart ? Manche Kollegen gehen wärend der Arbeitszeit 3 mal für 20 bis 30 Minuten auf die Toilette , ist das Standart ? Wir raucher werden dumm angekuckt , wir sind krank , welche Krankheit habe ich den wenn ich 3 mal wärend der Arbeitszeit für 20 bis 30 Minuten auf die Toilette verschwinde ? Ich sehe alles ein , wenn ich Kundenverkehr hätte oder unmittelbar meine Kollegen einnebeln würde . Ich selbst gehe 5 mal am Tag für 5 Minuten ins Frei und rauche eine , meine Maschinen laufen aber in diese Zeit ! Ander gehen 3 mal ….. oder sind plötzlich für 30 oder sogar 60 Minuten verschwunden , die Maschinen stehen . Das geht oder wie ?
Claus‘ meint
Hallo
Wenn Ich die Zeit nachhole kann der Arbeitgeber vertraglich verbieten inerhalb von 5 std eine zu rauchen??
Lg
Manfred meint
Eine Frage stellt sich mir aber dennoch:
Eine Raucherpause ist eine Pause, die nicht bezahlt wird und nachgearbeitet werden muss. Dem Gegenüber gibt es aber Bildschirmpausen, die wiederum ja bezahlt werden, so wie ich einen Ihrer Artikel entnehmen kann.
Wie ist das jetzt zu unterscheiden? Eine Bildschirmpause kann nicht auch eine Raucherpause sein?
Bitte um Information
Beobachter meint
Wie ich es in der Praxis über 10 Jahre im Büro erlebt habe:
Nichtraucher sitzt am Arbeitsplatz, mit Kaffee… Raucher ebenso…
Raucher geht rauchen… sein Telefon klingelt sturm und das gemeinsame Postfach quillt über… Nichtraucher arbeitet weiter und trinkt dabei Kaffee…
Raucher kommt nach 12 Minuten wieder und stellt fest sein Kaffee ist kalt. Holt Kaffee und sitzt nach weiteren 3 Minuten am Platz… liest eine Mail… kommt ein anderer Kollege rein und frage „Ich gehe eine rauchen, kommste mit?“. Klar… Raucher geht rauchen…
Nichtraucher arbeitet… weiter, steht dann auf und geht für 3 Minuten Pinkeln und 2 Minuten neuen Kaffee holen… arbeitete dann nach 5 Minuten weiter…
Raucher kommt nach weiteren 10 Minuten wieder und muss jetzt auch pinkeln… ist also nach 13 Minuten wieder am Arbeitsplatz. Die Email die er gelesen hat wurde mittlerweile vom Nichtraucher abgearbeitet, nun muss er eine andere Mail lesen…
Wiederholungen… dann Mittag. Ach, nach dem Essen muss das und das noch schnell fertig werden, naja der NR fängt an, der R geht erstmal eine rauchen nach dem Essen…
Zwischendurch: Hust Hust Stink Stink (ja Tabak riecht auch nach der Zigarette)
usw… hochgerechnet auf ein Jahr… Prost!
Thomas meint
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu kürzeren Arbeitszeitunterbrechungen.
Nach 6 Std steht dem Arbeitnehmer die gesetzliche Pause von 30 min zu. Wenn jetzt der Arbeitnehmer 3 kurze Pause von je 10 min macht (und auch am Terminal austempelt) hat er bei einer Anwesenheit von 6:30 min eine Arbeitszeit von 6:00 Stunden. Demnach muss er keine Pause machen. Andererseits hat er ja bei 6:30 min noch keine Pause gemacht, da eine Arbeitsunterbrechung von kleiner als 15 min keine Pause ist.
Muss der Arbeitnehmer jetzt 30 min Pause machen oder nicht?
Danke vorab!
LG THomas
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
die Pausenregelung besagt, dass die 30 Minuten-Pause nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden genommen werden muss. Wie lange der Arbeitnehmer bis dahin tatsächlich anwesend war und wie viele Arbeitszeitunterbrechungen (nicht Pausen!) er bis dahin eingelegt hat, sind unerheblich. Es zählt allein die reine Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
super, vielen Dank für die Antwort!
superwomen meint
Hallo,
sehr kontroverse Beiträge.
Anscheinend ist es modern auf die Raucher loszugehen.
Aber, was machen wir mit den vielen, vielen besoffenen am Arbeitsplatz?
Mit den Drogensüchtigem?
usw.
Was kosten die denn den Arbeitgeber und den Staat?
5 Minuten für eine Zigarette?
Besoffen ist man länger als 5 Min.
M. meint
Bei uns ist das voll unfair , ausgelernte dürfen ständig rauchen gehen wann sie wollen , mit wurde es verboten , obwohl ich bei weiten nicht ( zusammengerechnet ) auf die Pausenzeit komme , wenn ich mal kurz( 2 min ) eine rauchen gegangen bin alle 2 Stunden … und so muss ich manchmal 5 Stunden warten , andere gehen ständig , kann mann sich bei soetwad irgendwo beschweren , ich bin Volljährig Und Azubi …
Heßler meint
Warum muss ich als Nichtraucher weiterarbeiten wenn der Raucher 10min rauchen geht. Und das im Durchschnitt 10x in 8h reine Arbeitszeit.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heßler,
Raucherpausen müssen nachgearbeitet werden. Es steht Ihnen normalerweise ebenfalls frei, Arbeitsunterbrechungen von 10 Minuten einzulegen, die Sie dann anschließend nacharbeiten müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Imran meint
Hallo! Bei uns im Unternehmen gibt es keine klassiche Stempeluhr, sondern ein System in welches jeder AN nach seinem Arbeitstag seine Arbeitszeit einträgt. Wir haben für unsere rauchenden MA die Regel getroffen, dass täglich eine Pauschale von 15 Minuten als Pause eingetragen wird, die als Raucherpause gilt. Laut einem MA soll das aber nicht rechtens sein, da man für sowas eine Stempeluhr bräuchte damit der MA sich bei seinen Raucherpausen aus und wieder einstempeln kann. Meine Frage wäre, ob unser Vorgehen so rechtens ist?
Uwe meint
Hallo,
ich habe mehrere Fragen.
Die derzeitige Regelung in unserer Firma (Transportbranche/z. T. körperliche Arbeit) besagt, dass Raucher- und sonstige kurze Pausen stillschweigend geduldet werden und nicht nachgearbeitet werden müssen. Dies gilt sowohl für Teil- als auch für Vollzeitkräfte. Ich (5 Std./NR) bin jetzt seit ca. 10 Jahren in der Firma, weiß aber, dass dies „schon immer“ so war und ist.
Ein neuer Teamleiter verlangt nun, dass dies bei TZ-Kräften für Raucherpausen weiterhin gelten soll, für Kaffeepausen jedoch nicht.
Meine Fragen lauten:
1. Darf ein Arbeitgeber bzw. der Teamleiter exakt vergleichbar arbeitende Mitarbeiter (z. B. zwei gleich lang arbeitende Staplerfahrer) somit einteilen in „pausenberechtigt“ und „nicht pausenberechtigt“?
Anmerkung: da die bisherige Regelung kein Nacharbeiten vorsieht, erübrigt sich das Aufrechnen von anderen Pausen; auch gehe ich der Einfachheit halber davon aus, dass eine Tasse Kaffee genauso lange dauert wie eine Zigarette; ob der Raucher noch zusätzlich Kaffee trinkt, ist in diesem Fall zunächst belanglos – es geht hier nur um „Raucherpause erlaubt“ und „Kaffeepause nicht erlaubt“.
2. Muss eine derartige Forderung (Pausen streichen bzw. nacharbeiten) generell für alle TZ-Mitarbeiter, also Raucher und Nichtraucher gelten oder hat der Arbeitgeber bzw. Teamleiter somit das Recht und die Möglichkeit, z. B. „unliebsame“ Mitarbeiter ganz individuell mit Pausenentzug zu „bestrafen“?
3. Gibt es bei der o. g. bisherigen und im wörtlichen Sinn jahrzehntelangen Regelung bzw. Praxis eine Art „Gewohnheitsrecht“?
4. Müsste der Arbeitgeber bzw. Teamleiter diese grundsätzliche Änderung der jahrzehntelangen Praxis intern veröffentlichen (Personalversammlung/„Schwarzes Brett“/persönliches Anschreiben etc.) oder reicht ein einfacher mündlicher Verweis auf die gesetzliche Regelung aus?
Vielen Dank für eine Antwort.
H.Manns meint
Raucherpausen sind keine Arbeitzeit!!!
Das ist für mich selbstverständlich.
Der unvorsichtige Umgang mit der Gesundheit kostet sowohl das Gesundheitssystem als auch die Unternehmen viel Geld. Auch klar.
Nur über „Die Raucher“ her zu fallen, macht das Sinn? Jeder, der sich durch Sport z.B Fußball, Skifahren …..sonstiges verletzt, fällt auch aus. Das nächste Thema sind dann „die Dicken, Alkoholkranken, die psychisch Kranken“ usw. Habt ihr euch mal Gedanken über Mobbing, Bossing, schlechte Löhne oder Arbeitsbedingungen gemacht? Es gibt viele Bereiche die das Arbeitsleben und die Rechte von Arbeitnehmer berühren. Rechtliche Diskussionen sind absolut ok. Aber bitte nicht nur verurteilen sondern beurteilen und Lösungen für alle suchen. Die einen arbeiten mehr als die anderen, das war schon immer so. Das hat mit der Persönlichkeit eines jeden zu tun aber auch mit Führungskultur. Da hilft kein Ausgrenzen z.B. von Rauchern. Mehr miteinander statt übereinander zu reden, wäre meines Erachtens eine Möglichkeit.
Andreas. B. meint
Also ich finde das ewige rumgehacke auf die Raucher entwürdigend. Dem Raucher ist bewusst das er einige Jahre seines Lebens opfert oder ein mögliches folgendes Gesundheitsrisiko eingeht (Das ist und bleibt nach wie vor seine eigene Entscheidung). Na und sag ich da in 99% der Lebensmittel die wir zu uns nehmen sind ebenfalls schädliche Stoffe enthalten, die teilweise hochgradig krebserregend sind. Die Wirtschaft versteckt diese dann immer hinter undurchsichtigen Bezeichnungen oder irgendwelchen E-Nummern. Auch ist es dem aktuell wirkenden Corona Virus völlig egal ob du Raucher, Alkoholiker, Leistungsportler … oder Nichtraucher bist. Der Virus will sich nur vermehren. Und gesundheitlich ist dieser Virus bisher viel gefährlicher und kostenintensiver als es alle Raucher zusammen in Ihrem Leben jemals sein könnten. Also denkt doch auch mal an die Pandemiezeit und schaut mal was da für kosten gelaufen sind und laufen, allein für die Entwicklung der Basisversion der Corona Warn App, und die kosten fließen weiter, update nach update und die Nutzungsrate im Bundesweiten Durchschnitt erinnert an Boykott. Dann die Kosten für die die kostenlosen Tests etc…
Also „Liebe Raucher“ und „Liebe Nichtraucher“ seit friedlich zueinander derzeit haben wir ganz andere Probleme…
Andy S. meint
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
der Arbeitgeber hat uns Rauchern hier das Rauchen VOR den Geschäftsräumen (Eingangsbereiche etc.) verboten, das ist auch für mich nachvollziehbar und verständlich. Zum einen gehören die Parkplätze dem Unternehmen.
Zum anderen befinden sie sich unsere Rauchermöglichkeiten im öffentlichen Raum, wo auch tatsächlich Aschenbecher aufgestellt sind, um die Kippen umweltgerecht zu entsorgen. Allerdings auch nicht weit vom Unternehmen entfernt, jedoch kein Betriebsgelände mehr. Aber selbst dort untersagt uns der Arbeitgeber das Rauchen, weil die Nähe zum Betrieb gegeben sei. Darf er das?