Logo von Arbeitsrechte.de
Arbeitsrechte » Die Abmahnung im Arbeitsrecht – wann kommt die Kündigung? » Abmahnung wegen Rauchen – Wann der Arbeitgeber Mitarbeiter für ihr Verhalten rügen kann

Abmahnung wegen Rauchen – Wann der Arbeitgeber Mitarbeiter für ihr Verhalten rügen kann

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2021

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Die regelmäßige Unterbrechung der Arbeit für den Gang vor die Tür und der Small Talk mit den Kollegen bewegen viele Arbeitnehmer dazu, nicht mit dem Rauchen aufzuhören. Schließlich tun kleine Pausen gut und gegen die Sucht ist nur schwer anzukommen.

Wann bekommen Sie eine Abmahnung? Wenn das Rauchverbot nicht eingehalten wird.
Wann bekommen Sie eine Abmahnung? Wenn das Rauchverbot nicht eingehalten wird.

Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Muss der Arbeitgeber Raucherpausen akzeptieren? Wann kann eine Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz drohen? Und ist sogar eine Kündigung wegen Rauchen am Arbeitsplatz möglich?

Kurz & knapp: Abmahnung wegen Rauchen

Ist es erlaubt, während der Arbeit zu rauchen?

Raucher haben kein gesetzlich verbrieftes Anrecht darauf, während der Arbeitszeit zu qualmen.

Und was gilt für die Raucherpause?

Die Raucherpause gilt nicht als Arbeitszeit, deshalb müssen Arbeitnehmer sich in diesem Fall „ausstempeln“ bzw. die entsprechende Zeit nacharbeiten, um sich nicht des Arbeitszeitbetruges schuldig zu machen.

Was geschieht, wenn ich mich nicht daran halte?

Bei Zuwiderhandlung gegen die im Unternehmen gültigen Regelungen kann eine Abmahnung und später aufgrund beharrlicher Verletzung der Pflichten auch eine fristlose Kündigung wegen Rauchen folgen.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr darüber, unter welchen Umständen das Rauchen im Betrieb erlaubt ist und mit welchen Konsequenzen Sie bei Nichteinhaltung rechnen müssen.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Abmahnung wegen Rauchen
  • Rauchen im Büro – ist das erlaubt?
    • Gelten Raucherpausen als Arbeitszeit?
    • Wann müssen Sie mit einer Abmahnung wegen Rauchen rechnen?
  • Abmahnung wegen Rauchen: Ein Muster kann so aussehen

Rauchen im Büro – ist das erlaubt?

Gerade im Winter ist vielen Rauchern der Gang vor die kalte Tür gar nicht lieb, stehen sie doch in eisiger Kälte und schlagen die Zähne aufeinander. Doch haben Sie das Recht, vom Chef zu verlangen, am Arbeitsplatz rauchen zu dürfen?

Hierzu führt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aus:

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ § 5 ArbStättV

Um den Bedürfnissen der Raucher entgegenzukommen, bieten viele Unternehmen jedoch spezielle Areale im Büro an, wo das Rauchen erlaubt ist, zum Beispiel in einem Raucherraum. Auch außerhalb der vier Wände können Raucherbereiche eingerichtet werden.

Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern die Einrichtung eines Rauchverbots im Unternehmen, das dem Gesundheitsschutz der nichtrauchenden Belegschaft dient. Auch wenn der Rauch direkt abgesaugt würde, käme Ihr Chef unter Umständen seiner Pflicht nach (Bundesarbeitsgericht (BAG) 9 AZR 347/15).

Gelten Raucherpausen als Arbeitszeit?

Es kann vom Arbeitgeber ein Rauchverbot während der Arbeitszeit ausgesprochen werden.
Es kann vom Arbeitgeber ein Rauchverbot während der Arbeitszeit ausgesprochen werden.

Auf das Rauchen in der Arbeitszeit haben Mitarbeiter keinen Anspruch.

Der Chef muss diese also nicht zusätzlich zu denen im Arbeitszeitgesetz definierten Pausen gewähren.

In den allermeisten Fällen gewähren Arbeitgeber Raucherpausen während der Arbeitszeit jedoch aus Kulanz.

Die entsprechende Zeit ist dann in der Regel nachzuholen, um keine Abmahnung wegen Rauchen zu riskieren.

Wenn Arbeitnehmer sich auf dem Weg in die Raucherpause oder währenddessen verletzen, dann tritt nicht die gesetzliche Unfallversicherung ein. Es handelt sich also nicht um einen Arbeitsunfall, so das Sozialgericht Berlin (SG Berlin, Az. S68 U 577/12).

Wann müssen Sie mit einer Abmahnung wegen Rauchen rechnen?

Verhalten sich Arbeitnehmer nicht gemäß ihrer Pflichten, steht es Arbeitgebern frei, Verstößen mittels Abmahnungen zu begegnen. Er beanstandet hiermit das jeweilige Vergehen und macht deutlich, mit welchen Konsequenzen bei Wiederholung zu rechnen ist.

Eine Kündigungsandrohung kann zum Beispiel dann auf Sie zukommen, wenn Sie Raucherpausen während der Arbeitszeit einlegen und diese nicht als Pause deklarieren. In diesem Fall, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen.

Ignorieren Sie diesen Hinweis – ggf. auch hartnäckig – ist das Vertrauensverhältnis womöglich derart gestört, dass eine fristlose Kündigung wegen Rauchen rechtens sein kann (AG Duisburg, Az. 3 Ca 1336/09).

Abmahnung wegen Rauchen: Ein Muster kann so aussehen

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Arbeitnehmer
Adresse des Arbeitnehmers

Datum: xx.yy.zzzz

Muster für Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,

leider musste Frau/Herr xyz am (Datum: xx.yy.zzzz) feststellen, dass Sie sich während Ihrer Arbeitszeit um (Uhrzeit: xx:yy Uhr) in der Büroküche eine Zigarette anzündeten – trotz bestehendem Rauchverbot in unserer Firma.

Wir mahnen Sie mit diesem Schreiben für dieses Verhalten ab und weisen Sie nochmals auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten hin. In unserem Unternehmen gilt ein absolutes Rauchverbot, dessen Einhaltung Sie zugestimmt haben.

Wir fordern Sie daher dazu auf, sich in Zukunft an diese Vorgabe zu halten und zum Rauchen vor die Tür zu treten. Dort sind explizite Raucherbereiche ausgewiesen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten, die gegebenenfalls auch eine Kündigung nicht ausschließen.

Die vorliegende Abmahnung findet als Kopie Eingang in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitgeber)

Muster: Abmahnung wegen Rauchen am Arbeitsplatz
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Abmahnung wegen Beleidigung herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster Abmahnung wegen Rauchen (.doc)
Muster Abmahnung wegen Rauchen (.pdf)

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (40 Bewertungen, Durchschnitt: 4,53 von 5)
Abmahnung wegen Rauchen – Wann der Arbeitgeber Mitarbeiter für ihr Verhalten rügen kann
4.53 5 40
Loading...

Weitere interessante Ratgeber

  • Die Abmahnung im Arbeitsrecht – wann kommt die Kündigung?
  • Arbeitszeitbetrug: Abmahnung oder sofort Kündigung?
  • Abmahnung wegen Beleidigung – Beschimpfungen werden sanktioniert
  • Abmahnung und Kündigung - Wie sieht der konkrete Zusammenhang aus?
  • Kündigung nach Elternzeit – darf der Arbeitgeber das?
  • Wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt
  • Widerrufsvorbehalt - Welche Leistungen kann der Arbeitgeber widerrufen?
  • Wann ist eine Abmahnung wegen Diebstahl gerechtfertigt?
  • Ist auch eine mündliche Abmahnung zulässig?
  • Abmahnung - Wenn unentschuldigtes Fehlen abgemahnt wird

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonjobs
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Sozialversicherungspflicht
  • Schwarzarbeit
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2021 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Menü
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf