Unterschreiben Sie einen Arbeitsvertrag, verpflichten Sie sich dazu, eine bestimmte Leistung zu erbringen, für die Sie entsprechend entlohnt werden. Dabei werden Eckpunkte wie Art der Tätigkeit, Arbeitsort sowie die Arbeitszeit klar definiert. Gemäß Weisungsrecht des Arbeitgebers können diese Faktoren den erforderlichen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst werden. Das heißt, bestimmte Anweisungen erteilen, die so nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind.

Wenn der Arbeitnehmer angibt, zu arbeiten, obwohl er dies faktisch nicht tut, verstößt dieser gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Die Arbeitsleistung wird nicht erbracht.
Kurz & knapp: Arbeitszeitbetrug
Ein Arbeitszeitbetrug wird in vielen Fällen als schwerer Vertrauensmissbrauch gewertet. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug ist möglich.
Als Arbeitszeitbetrug gelten häufige private Telefonate am Arbeitsplatz während der Dienstzeit. Weitere Beispiele für einen Arbeitszeitbetrug finden Sie hier.
Hier finden Sie unser kostenloses Muster für eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug.
Doch welche arbeitsrechtliche Konsequenz kann aus einem Arbeitszeitbetrug erwachsen? Ist mit einer Abmahnung zu rechnen oder eher mit einer fristlosen Kündigung? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wann ein Arbeitszeitbetrug zur Abmahnung führen kann.
Inhalt
Was ist unter einem Arbeitszeitbetrug zu verstehen?

Diebstahl kann zur Abmahnung beziehungsweise zur fristlosen Kündigung führen. Dies ist nicht nur eine Straftat, sondern belastet auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer enorm und nachhaltig.
Aber nicht nur wenn Sie Arbeitsmaterialien entwenden, kann das gravierende Folgen auf das Arbeitsverhältnis haben, sondern auch, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber quasi „Zeit stehlen“.
Beim Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs spielt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine geleistete Arbeitszeit vor, beziehungsweise erschleicht sich eine Arbeitsbefreiung. In letzter Konsequenz schadet er dem Unternehmen. Vor Gericht wird dies in den meisten Fällen als schwerer Vertrauensmissbrauch deklariert, der eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich zieht.
Wann liegt ein Arbeitszeitbetrug vor?
Unterschiedliche Umstände können den Vorwurf „Arbeitszeitbetrug“ begründen. Folgende Aspekte gehören dazu und wurden in der Vergangenheit bereits vor Gericht verhandelt:
- Missbrauch von Stempeluhren (u. a. Manipulation)
- Vortäuschung falscher Arbeitszeiten
- Führen von privaten Telefonaten
- Schreiben von privaten Nachrichten (Kurznachrichten, E-Mails)
- Internetnutzung zu privaten Zwecken
- Zeitunglesen während der Arbeitszeit
Abmahnung bezüglich der Arbeitszeit
Eine Abmahnung aufgrund von Verstößen gegen die Einhaltung der Arbeitszeit erfolgt relativ häufig. Die Gründe sind vielfältig und reichen vom Zuspätkommen bis hin zum unentschuldigten Fehlen. Aber auch ein Arbeitszeitverstoß wegen des oben erwähnten Verhaltens wie das Führen privater Telefonate oder das Zeitungslesen während des Dienstes kann zur Abmahnung führen.

Diese erfolgt, um den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes Fehlverhalten hinzuweisen und fordert diesen auf, ebenjenes zu unterlassen. Eine Abmahnung ist ein milderes Mittel im Vergleich zu einer Kündigung.
Aufgrund der Schwere mit Blick auf die Vertrauensbasis erfolgt eher selten eine Abmahnung bei einem Arbeitszeitbetrug. In vielen Fällen ist mit einer Kündigung zu rechnen. Eine Abmahnung ist nur dann wahrscheinlich, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen konnte, dass er nicht bewusst falsch gehandelt hat, zum Beispiel wenn gemäß vertraglichen Vereinbarungen die private Nutzung des Internets erlaubt ist.
Arbeitszeitbetrug – Die Kündigung folgt auf dem Fuße
Oft rechtfertigt ein Arbeitszeitbetrug eine verhaltensbedingte Kündigung, im Einzelfall ohne vorheriger Abmahnung, auch eine außerordentliche Kündigung. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstoß einmalig vorkommt oder wiederholt auftritt.
Eine fristlose Kündigung wird meistens vor Gericht verhandelt, da dies ein sehr hartes Mittel darstellt, um auf ein Verhalten seitens des Arbeitnehmers zu reagieren.
Neben den bereits genannten Gründen können auch sonstige unrichtige Angaben eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug begründen – wie das Nichtbetätigen einer Gleitzeiteinrichtungen oder die Angabe einer höheren Arbeitszeit.
Eine langjährige Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers schützt nicht vor einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung bei einem Arbeitszeitbetrug. Das Vertrauen ist meistens nachhaltig verletzt.
Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug: Ein Muster
Im Folgenden finden Sie eine kostenlose Vorlage für eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug. Sie zeigt nur ein Beispiel, das eine Abmahnung begründet.
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster einer Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben. Sie haben die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten und sich gemäß Ihres Vorgesetzten Frau/Herr xyz mehrmals früher vom Arbeitsplatz entfernt – ohne dies vorher abzusprechen.
Auf diesen Arbeitszeitbetrug weisen wir Sie mit dieser Abmahnung hin. Unterlassen Sie zukünftig derlei Verstöße. Sollte dies dennoch erneut auftreten, sehen wir uns gezwungen, weitere arbeitsrechtliche Mittel zu ergreifen. Dazu zählt auch eine fristlose Kündigung.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung wird in Ihre Personalakte aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift Arbeitgeber
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Unterschrift Arbeitnehmer
Abmahnung erhalten am: ____________________

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster: Abmahnung – Arbeitszeitbetrug (.doc)
Muster: Abmahnung – Arbeitszeitbetrug (.pdf)
Meira meint
Guten Tag,im Dez.2019 kriege ich muendliche zusage,ab 01.03.2020 100% Stelle anzutreten und darauf kuendige ich meine alte Stelle.Am 01.03.ging ich arbeiten und Chef sagte,ich soll warten,er braucht mich noch nicht???Nach Hin und Her,durfte ich am 03.04.2020 arbeite,nur aber Wochenende???Nun fangt das Theater an.Jedes monat um das Gehalt und Abrechnung betteln.Zuletzt,bezahlt ist haelfte juni ,nichts von Juli.Muendlich und schriftlich bat ich um bezahlung….nichts.Was soll ich tun bitte.Bin durch alles das,krank geworden(Depression).
Danke und freundlichst,Meira.
Lucy meint
Ab wann ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, hängt tatsächlich von der Häufigkeit der privaten Handynutzung oder Ähnlichem ab. Bei einem einzigen Mal ist es eher schwierig, direkt Arbeitszeitbetrug zu unterstellen, weshalb nur eine Abmahnung eine gerechtfertigte Maßnahme wäre. Wird man dennoch aufgrund eines nicht schwerwiegenden Fehlverhaltens gleich gekündigt, so kann man als Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.