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Alkohol am Arbeitsplatz – erlaubt oder nicht?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 27. November 2022

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Gerade in Startups gilt die Devise: Ist die Arbeit geschafft, gibt es noch ein Bier, um sich aufs Wochenende einzustimmen. So ein gepflegter Ausklang der beschwerlichen Woche tut gut und stärkt die persönliche Beziehungen zwischen den Kollegen.

Alkohol am Arbeitsplatz kann nach Feierabend vom Arbeitgeber geduldet werden. Muss es aber nicht.
Alkohol am Arbeitsplatz kann nach Feierabend vom Arbeitgeber geduldet werden. Muss es aber nicht.

Wichtig hierbei: Der Alkohol wird zwar am Arbeitsplatz, jedoch im Feierabend konsumiert. Schließlich benebelt Hochprozentiges schnell die Sinne, was womöglich dazu führt, dass Fehler unterlaufen. Für diese hat der Arbeitgeber in der Regel kein Verständnis.

Kurz & knapp: Alkohol am Arbeitsplatz

Ist Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt?

An allererster Stelle steht der Grundsatz: Arbeitnehmer müssen ihre arbeitsvertraglich zugesicherten Pflichten erfüllen. Gibt es keinen Anlass zur Beschwerde, akzeptieren Vorgesetzte ggf. den Konsum von Alkohol.

Wann herrscht ein Alkoholverbot auf der Arbeit?

Sieht die Betriebsvereinbarung ein Alkoholverbot vor, ist der Konsum am Arbeitsplatz verboten.

Was geschieht bei Verstößen?

Hält sich ein Mitarbeiter nicht daran, muss er mit einer Abmahnung wegen Alkohol bzw. schlimmstenfalls einer Kündigung rechnen.

In diesem Ratgeber widmen wir uns dem Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“. Wann ist der Konsum erlaubt und wann muss mit einer Abmahnung gerechnet werden? In welchen Fällen ist sogar eine Kündigung möglich? Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Alkohol am Arbeitsplatz
  • Kann eine Abmahnung wegen Alkohol erfolgen?
    • Ist Alkohol am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund?
  • So kann eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz aussehen
    • Weiterführende Suchanfragen

Kann eine Abmahnung wegen Alkohol erfolgen?

Arbeitnehmer sind laut Arbeitsrecht prinzipiell dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Sie Arbeit so gut wie möglich ausführen können. Dazu gehört unter Umständen auch, den Alkoholkonsum am Abend vorher nicht so weit ausufern zu lassen, dass ein Kater am nächsten Tag das Arbeiten erschwert oder gar unmöglich macht.

Alkohol am Arbeitsplatz wird in vielen Unternehmen nicht akzeptiert. Das liegt daran, dass Alkohol zahlreiche Auswirkungen auf den Menschen hat, die mit einer Gefahr für sich und andere verbunden sind. Folgende Konsequenzen sind möglich:

  • Arbeitsunfälle ereignen sich wegen Unkonzentriertheit etc. häufiger
  • die Produktivität sinkt
  • die Fehlzeiten steigen

Gilt im gesamten Betrieb ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz, muss bei Zuwiderhandlung mit einer Abmahnung gerechnet werden. Ein Betriebsrat muss – sofern er existiert – einer solchen Regelung zustimmen.

Mit einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen ein Alkoholverbot verstoßen.
Mit einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen ein Alkoholverbot verstoßen.

Und wie verhält es sich bei Alkoholismus am Arbeitsplatz? Wer regelmäßig trinkt, ist häufig süchtig und kaum dazu in der Lage, von einem auf den anderen Tag damit aufzuhören. Führungskräfte sind in einem solchen Fall dazu angehalten, das Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu suchen und ihn auf seine Abhängigkeit anzusprechen.

Eine Abmahnung wegen Alkoholismus ist in der Regel nicht möglich, da es sich um eine Erkrankung und häufig kein durch den eigenen Willen steuerbares Verhalten handelt.

Ist Alkohol am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund?

Liegt kein Alkoholismus vor und konsumiert ein Mitarbeiter öfter Alkohol am Arbeitsplatz, ist eine Entlassung durchaus denkbar. Schließlich verletzt er seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.

Auf eine Abmahnung kann bei erneuter Zuwiderhandlung eine Kündigung wegen Alkohol folgen. Sie wird dann als verhaltensbedingter Natur eingestuft. Auch unter Alkoholismus leidende Arbeitnehmer können schlimmstenfalls gekündigt werden. In diesem Fall handelt es sich dann jedoch eher um eine personenbedingte Kündigung, die an strenge Auflagen gebunden ist.

So kann eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz aussehen

Sie haben als Vorgesetzter bemerkt, dass ein Mitarbeiter Ihres Teams alkoholisiert zur Arbeit erschienen ist, oder dort trotz geltendem Verbot, Alkohol am Arbeitsplatz konsumiert hat? Dann können Sie unter Umständen eine Abmahnung gegen ihn aussprechen.

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Datum: xx.yy.zzzz

Muster für Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider musste Frau/Herr xyz am (Datum: xx.yy.zzzz) feststellen, dass Sie sich während Ihrer Arbeitszeit um (Uhrzeit: xx:yy Uhr) ein Bier an Ihrem Arbeitsplatz genehmigten. Wir mahnen Sie mit diesem Schreiben für dieses Verhalten ab und weisen Sie nochmals auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten hin. In unserem Unternehmen gilt ein absolutes Alkoholverbot!

Wir fordern Sie daher dazu auf, sich in Zukunft an diese Vorgabe zu halten und keinen Alkohol am Arbeitsplatz mehr zu konsumieren. Das gilt ebenso für die Pausenzeiten. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten, die gegebenenfalls auch eine Kündigung nicht ausschließen.

Die vorliegende Abmahnung findet als Kopie Eingang in Ihre Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitgeber)

Muster einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Abmahnung wegen Alkohol herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster Abmahnung wegen Alkohol (.doc)
Muster Abmahnung wegen Alkohol (.pdf)

Was Sie bei der Formulierung dieser zu beachten haben, zeigt das Muster auf. Obacht: Zwar muss eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz nicht zwingend schriftlich erfolgen, doch hilft ein schriftlicher Nachweis später eher weiter – gerade, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

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Kommentare

  1. voigt meint

    22. August 2018 um 12:50

    sehr geehrte damen und herren

    ich wurde im ferbruar gekündigt ordentlich und fristgrecht.ich zog vors arbeitsgericht.kündigungsschutzklage habe ich eingereicht.zur güteverhandlung war der betrieb nicht bereit eine abfindung zu zahlen.ich war 8 monate dort beschäftigt.der betrieb hat über 500 mitarbeiter.
    die verhandlung sthet jetzt wieder an kammertermin.mein ex betrieb sollte neue beweise vorlegen um die kündigung zu rechtfertigen.der betrieb hatte zeit bis 30.6.18 nicht eingehalten.vom gericht kam eine fristverlängerung bis 3.7.18.keine reaktion.am 20 .7.reagierte ich und schickte weitere beweise ans gericht,um meine kündigung als unzulässig weiter zu untermauern.am 30.7.18 reagierte aufeinmal die gegenseite,und behauptet mit zeugen wo ich gearbeitet habe ich wäre des öfftern unter eine alkeholfahne erschienen. ich hatte mal zwei gespräche gehabt wegen des verdachts.ich bot an einen test zu machen auch mit blutabnahme.das wollten die vorgesetzen aber nicht.so das keine beweise ausser evtl.zeugen sagen könnten das es angeblich so war.aber ohne jegliche beweise dafür zu haben.reichen die zeugen aus.um mich zu schädigen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 16:06

      Hallo Voigt,

      wie Ihre Chancen sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bewerten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. martin meint

    30. August 2018 um 8:32

    hahahaha ist das witzig

    Antworten
  3. M.Bauer meint

    22. September 2021 um 8:07

    M.Bauer
    Ich habe in meiner Tasche eine Flasche Whisky Mitgeführt, jedoch nicht Konsumiert. Heimlich hat der Schichtleiter meine Tasche ohne meine Einwilligung und Beisein kontrolliert. Meine Frage: Ist das reine Mitführen von Alkohol am Arbeitsplatz generell verboten?

    Antworten
  4. StephanP meint

    27. Mai 2022 um 14:28

    Hallo,
    Ich am Samstag Abend mit ein paar Freunden in einer Bar was trinken gewesen. Und mein Chef hat mich dabei gesehen. Jetzt hat er mir mit einer fristlosen Kündigung gedroht. Darf der Arbeitgeber den Alkohol Konsum auch außerhalb der Arbeitszeit verbieten?
    LG.
    Stephan

    Antworten

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