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Ist Kiffen am Arbeitsplatz jetzt erlaubt?

  • News von Dr. Philipp Hammerich
  • Veröffentlichungsdatum: 8. April 2024
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Seit dem 1. April ist die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft getreten. Ein neuer Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt noch nicht und auch in Bezug auf das Arbeitsrecht stellt sich eine Frage: Dürfen Arbeitnehmer jetzt Kiffen am Arbeitsplatz? Wir beleuchten die rechtliche Lage und informieren Sie umfassend.

Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten

Darf der Chef das Kiffen am Arbeitsplatz verbieten?
Darf der Chef das Kiffen am Arbeitsplatz verbieten?

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung sind einige Fragen aufgekommen, welche im „Gesetz zur Legalisierung von Cannabis“ selbst gar nicht beantwortet werden. Für Autofahrer gilt zum Beispiel aktuell weiterhin der alte THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum. Ist dieser erreicht, drohen Sanktionen für das Fahren unter Drogeneinfluss.

Doch wie sieht es eigentlich im Job aus? Ist das Kiffen am Arbeitsplatz nun eine Option? Oder kann der Chef einen Joint in der Mittagspause verbieten? Auch hierzu definiert das Cannabis-Gesetz keine rechtliche Regelung.

Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, äußerte sich mdr.de gegenüber folgendermaßen zur Fragestellung, ob das Kiffen am Arbeitsplatz nun legal sei:

Der Arbeitnehmer schuldet die ungetrübte Arbeitsleistung, und wenn das durch den Cannabis-Konsum nicht mehr gewährleistet ist, dann stellt das einen Verstoß dar. Und dann darf der Arbeitgeber entsprechend handeln[.]

Der Arbeitsrechtler führt zudem aus, dass sich ein Cannabis-Konsum auf dem Weg zur Arbeit auf die Arbeitsleistung auswirken könne. Raucht der Arbeitnehmer seinen Joint nach dem Feierabend und ist am nächsten Tag wieder voll leistungsfähig, so stelle dies allerdings meist kein Problem dar.

Wer allerdings direkt vor oder während der Arbeitszeit kifft, muss mit Konsequenzen rechnen, sofern die Arbeitsleistung nachweislich beeinträchtigt ist. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber eine Abmahnung und bei wiederholter Pflichtverletzung auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

Wichtig: Auch beim Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz droht eine Abmahnung, wenn der Arbeitgeber ein Alkoholverbot ausgesprochen hat oder der Arbeitnehmer dadurch nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Gefahren vom Kiffen am Arbeitsplatz

Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten, nach dem Feierabend kann das allerdings erlaubt sein.
Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten, nach dem Feierabend kann das allerdings erlaubt sein.

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen seiner Arbeit nachgeht, setzt sich und seine Kollegen einer großen Gefahr aus. Gerade in Berufen, in denen die Arbeitnehmer mit schweren Geräten oder Kraftfahrzeugen hantieren, sind berauschende Mittel daher absolut tabu. Dasselbe gilt natürlich auch für Ärzte, Pflegepersonal und Piloten.

Ereignet sich ein Unfall, kann es sogar passieren, dass der Arbeitnehmer im Einzelfall seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er unter dem Einfluss der Droge stand. Es bleibt also festzuhalten, dass Kiffen am Arbeitsplatz einige Gefahren mit sich bringt und daher in aller Regel nicht erlaubt ist.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kategorie: Neuerungen

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