Gelnägel dürfen am Arbeitsplatz vom Chef verboten werden – Das stellte das Arbeitsgericht Aachen in einem Urteil vom 21. Februar 2019 (Aktenzeichen: 1 Ca 1909/18) fest und wies damit die Klage der Angestellten eines Pflegeheims gegen ihre Vorgesetzte zurück. Ausschlaggebend für das Urteil war die Tatsache, dass sich unter Gelnägeln Bakterien schneller ansammeln und somit hygienische Bedenken bestehen, die das körperliche Wohlbefinden der Heimbewohner beeinträchtigen können.
Warum Gelnägel am Arbeitsplatz verboten werden können
Sie argumentierte, dass sich diese Anweisung auch auf ihr persönliches Erscheinungsbild in der Freizeit auswirken würde. Nach Ansicht der Richter hatte die Chefin der Klägerin allerdings das bessere Argument auf Ihrer Seite: Ein Verbot für Gelnägel am Arbeitsplatz sei aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich und diene dem Schutz der Bewohner.
Die Leitung des Altenheims berief sich dabei auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, welches angibt, dass Pflegepersonal grundsätzlich „natürliche und kurzgeschnittene Fingernägel“ tragen sollte.
Bei welchen Berufen stören Gelnägel am Arbeitsplatz besonders?
In den folgenden Berufen ist allerdings davon auszugehen, dass der Chef Gelnägel am Arbeitsplatz aufgrund hygienischer Bedenken verbieten wird:
- Pflegeberufe
- Gastronomie (vor allem bei direktem Kontakt mit Lebensmitteln)
- Reinigungskräfte
- Erzieher
Bei den meisten Arbeitsstellen werden individuelle Vereinbarungen getroffen. Wollen Sie sich also Gelnägel anfertigen lassen, sollten Sie im Zweifelsfall erst einmal beim Vorgesetzten nachfragen, ob diese in Ihrem Beruf zulässig sind.
Marleen meint
Kein Wunder, dass keiner in den Pflegeberufen arbeiten will, man muss auf so vieles im Leben verzichten.