Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslohn bezieht und einen deutschen Wohnsitz hat, Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, in die Arbeitnehmer je nach Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Familienverhältnissen und Lohnsteuerabzug eingeordnet werden können.
Kurz & knapp: Lohnsteuerklassen
- Um festzulegen, wie viel Steuern Arbeitstätige zahlen müssen, wurden Lohnsteuerklassen in Deutschland eingeführt.
- Es gibt sechs Lohnsteuerklassen.
- Seite 2013 gibt es das elektronische Verfahren zur Lohnabrechnung.
Spezifische Informationen zu Lohnsteuerklassen:
Seit dem 1. Januar 2013 ist die jeweilige Lohnsteuerklasse in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) festgehalten. Durch dieses Verfahren wurde die altbewährte Lohnsteuerkarte aus Papier abgelöst.

Anhand von maschinellen Verfahren zur Lohnabrechnung oder mithilfe einer Lohnsteuertabelle kann die jeweilige Steuerklasse in Deutschland sowie die Steuern ermittelt werden. Diese Lohnsteuertabelle zeigt an, welche Lohnsteuer bei welcher Steuerklasse und welchem Verdienst fällig wird.
Übersicht über die Lohnsteuerklassen
Jede der sechs Lohnsteuerklassen richtet sich an eine andere Personengruppe. Die genaue Aufteilung können Sie der folgenden Steuerklassen-Übersicht entnehmen:
Lohnsteuerklassen | Personengruppen |
---|---|
Steuerklasse 1 | Ledige, Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht, Geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehende Arbeitnehmer |
Steuerklasse 3 | Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und sehr unterschiedliche Gehälter beziehen (Der Partner, der mehr verdient, erhält Steuerklasse 3) |
Steuerklasse 4 | Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und ein ähnliches Gehalt beziehen |
Steuerklasse 5 | Eingetragene Lebenspartner sowie Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und sehr unterschiedliche Gehälter beziehen (Der Partner, der weniger verdient, erhält Steuerklasse 5) |
Steuerklasse 6 | Bei mehreren Arbeitsverhältnissen |
Seit dem 1. Januar 2012 sind übrigens nicht mehr die Meldeämter dafür zuständig, Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ändern, sondern das Finanzamt. Um in puncto Steuerklassen eine neue Einstufung vornehmen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen.
Erklärung der einzelnen Steuerklassen
Alle Lohnsteuerklassen aus der Tabelle weisen verschiedene Merkmale auf. Aus diesem Grund haben wir alle Klassen für Sie in einer Steuerklassen-Liste zusammengefasst:
Lohnsteuerklasse 1
Arbeitnehmer, deren Ehegatte vor dem 1. Januar 2014 verstorben ist, gehören seit 2015 ebenfalls in die Steuerklasse 1. Für Angestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder beschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, gilt das Gleiche. Die Abzüge der Steuerklasse 1 sind übrigens identisch mit denen der Lohnsteuerklasse 4.
Lohnsteuerklasse 2
Die zweite der Lohnsteuerklassen ist für die Arbeitnehmer gedacht, die eigentlich in die erste Steuerklasse eingeordnet werden würden. Wenn sie jedoch alleinerziehend sind, steht ihnen ein Entlastungsbetrag zu, weshalb sie der Steuerklasse 2 angehören.
Lohnsteuerklasse 3
Die dritte der Lohnsteuerklassen gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die beide über einen festen Wohnsitz im Inland verfügen und nicht dauernd getrennt voneinander leben. Wenn einer der Ehegatten kein Gehalt bezieht bzw. Gehalt bezieht, aufgrund dessen aber in der Steuerklasse 5 einzureihen ist, gehört der andere Ehegatte automatisch der Klasse 3 an.
Ehepaare können seit 2010 wählen, ob Sie sich für die Steuerklassenkombination 4/4, 3/5 oder das Faktorverfahren entscheiden. Dieses Verfahren mit individuellem Faktor ist jedoch nur bei der Klasse 4 möglich. Wählen Sie die Kombination 3/5, fällt diese Möglichkeit weg. Beim Faktorverfahren hat jeder Ehegatte das Anrecht auf einen Grundfreibetrag aufgrund seines Bruttoeinkommens.
Der Faktor, welcher vom Finanzamt für die Ehegatten individuell festgelegt wird, ist maßgeblich für dieses “Splittingverfahren”. Es müssen keine Nachzahlungen bei der Steuererklärung gemacht werden, Steuererstattungen in einem großen Umfang sind jedoch beim Faktorverfahren ausgeschlossen.
Lohnsteuerklasse 4
In der vierten Klasse aus der Steuerklassen-Tabelle tummeln sich ebenfalls verheiratete Arbeitnehmer. Dazu müssen jedoch beide Ehepartner Gehalt beziehen, dürfen nicht dauernd getrennt voneinander leben sowie einen festen Wohnsitz im Inland aufweisen.
Die Klasse 4 der Steuerklassen weist vergleichbare Abzüge mit der Lohnsteuerklasse 1 auf. Es kommt jedoch ein Kinderfreibetrag von etwa 3.624 Euro hinzu. Die Grenze der Lohnsteuer ohne Kinder befindet sich im Jahr 2016 übrigens bei 11.822,99 Euro.
Lohnsteuerklasse 5
Die Tabelle der Steuerklassen besagt, dass die Steuerklasse 5 dabei für den Partner gilt, der weniger verdient. Die Abzüge bei den Steuerklassen unterscheiden sich dementsprechend enorm: Die Grenze für die Lohnsteuer in der Klasse 5 entspricht im Jahr 2016 einem Betrag von 1.272,99 Euro.
Lohnsteuerklasse 6
Die sechste und letzte in der Tabelle der Lohnsteuerklassen richtet sich an Arbeitnehmer, die Gehalt von mehreren Arbeitgebern nebeneinander erhalten. Aus dem zweiten Arbeitsverhältnis können hier das Gehalt sowie die Lohnsteuer einbehalten werden. Aus diesem Grund sollten Sie den Abzug der Lohnsteuer von dem Arbeitgeber verrichten lassen, der das niedrigere Gehalt zahlt.
Auch Rentner, die sich dazu entscheiden, neben ihrer Rente noch weiterhin zu arbeiten, gehören in die sechste der Steuerklassen. Die Lohnsteuer ist hier besonders hoch, da es keinen Freibetrag gibt.
Lohnsteuerklassen und Versicherungen
Die Lohnsteuer der verschiedenen Klassen hängt teilweise auch damit zusammen, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist. Bei Angestellten, die gesetzlich versichert sind, liegen die Abzüge für die Krankenversicherung in der ersten der Steuerklassen bei 14,6 Prozent. Privatversicherte Arbeiter müssen meist noch mehr aufbringen.
Wenn Sie sich in puncto Lohnsteuerklassen eine weitere Erklärung wünschen, fragen Sie beim Finanzamt nach Ihrer Steuerklasse. Die Erklärung kann dann genau auf Ihren Fall abgestimmt werden, damit Sie zu den Themen Versicherung, Lohnsteuer oder Steuerklassen keine Erklärung mehr nötig haben und bestens Bescheid wissen.
Jörg Z. says
bislang war ich gemäß Gesetz in die St.-kl. 1 eingruppiert und wurde jetzt rückwirkend zum 1.1.16 in die St.-kl. 6 umgestuft, ohne dass sich bei mir irgendetwas geändert hat. Die Nachfrage beim Finanzamt erbrachte die Aussage, dass ich jedoch weiterhin in der Klasse 1 geführt werde. Der AG muss jedoch an das Finanzamt ca. 1800,- € nachzahlen, die er von mir fordert. Ich “darf” mir das Geld über die Steuererklärung für 2016 wieder zurückholen!!!!!!!!!!!!! Wie kann dieses Possenspiel verhindert werden- keiner der Beteiligten sieht eine Schuld bei sich…
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jörg Z.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein solcher kann Sie über die mögliche Vorgehensweise in diesem Fall informieren und Ihnen zur Seite stehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schulz says
Ich habe keinen festen wohnsitz bin dadurch ihn die steuerklasse 6 gerutscht
Wie kann das sein
Arbeitsrechte.de says
Hallo Schulz,
in diesem Fall hätten Sie innerhalb von drei Monaten eine Identifikationsnummer beantragen müssen. Wir vermuten, dass Sie dies nicht getan haben und daher in Steuerklasse 6 gelandet sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea says
Ich verdiene die Std. 9 Eur brutto, bin 6Std. eingestellt, mein Mann verdient 12,50Eur brutto mit 8Std.;
ich bin in der Steuerklasse 5 und mein Mann in der 3.
Wir machen eine Steuererklärung, und müssen Quartalsweise immer ca. 500Eur vorzahlen, die wir dann angerechnet bekommen, aber nie etwas zurück. [Von der Redaktion bearbeitet] das sind 2000Eur, die wir zahlen müssen trotz der Steuerklassen
Arbeitsrechte.de says
Hallo Andrea,
wir würden Ihnen empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen und sich darüber informieren zu lassen, ob die Steuerklassenkombination 4/4 in diesem Fall möglicherweise besser für Sie und Ihren Mann geeignet wäre.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Günter says
bei mir ist es ähnlich, war über einen langen Zeitraum selbständig und habe nun ein festes Arbeitsverhältnis angefangen. Allerdings aus Kostengründen keinen festen Wohnsitz…Jetzt haben sie mich einfach in die 6 eingebucht…Trotz Identifikationsnummer…..
Arbeitsrechte.de says
Hallo Günther,
wenden Sie sich schriftlich an das Finanzamt und bitten Sie um Korrektur. Mit den richtigen Nachweisen ist das für gewöhnlich kein Problem.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicolaus g. says
Unter welche Steuerklasse werde ich eingeordnet, wenn ich einen festen Wohnsitz im Inland aufweise, ein 20 Jährige Sohn in Deutschland Studiert, meine Ehefrau mit meinem 17 Jährigen Sohn in einem anderen EU Statt Wohnen?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Nicolaus,
die von dir beschriebenen Merkmale deuten an, dass du in Steuerklasse 1 einsortiert wirst. Jedoch kann dafür keine Garantie übernommen werden. Eine genaue Auskunft kann beim Finanzamt eingeholt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole says
Mein Mann und ich wohnen in Deutschland, aber mein Mann arbeitet in den Niederlanden und ist auch dort steuerpflichtig. Wenn ich jetzt in Deutschland angestellt bin, in welche Steuerklasse werde ich dann eingeteilt?????
Arbeitsrechte.de says
Hallo Nicole,
wenden Sie sich an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt, um eine klare Antwort auf diese Frage zu erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meier says
Hallo, mein Neffe ist 17 und möchte gerne in den Ferien 4 Wochen arbeiten. Gibt es die Lohnsteuerkarten noch, was muss er vorher beantragen?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Meier,
seit dem 1. Januar 2013 existiert die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM. Arbeitgeber benötigen, um diese nutzen zu können, von ihrem Arbeitnehmer Auskunft über deren Geburtsdatum und deren Steuer-ID. Ist dem Arbeitnehmer seine Steuer-ID nicht bekannt, kann er diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die ID wird ihm dann nach kurzer Zeit schriftlich mitgeteilt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de