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Arbeitsrecht: Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 21. November 2022

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Fast jeder Angestellte kennt dieses Szenario: Da hat der Arbeitgeber erneut Unmögliches von einem verlangt und die gemachten Überstunden sind ihm nicht einmal aufgefallen. Ein Dankeschön geschweige denn Lob gibt es selbstverständlich auch nicht.

Kurz & knapp: Mündliche Kündigung

Welche Form sieht das Arbeitsrecht bei einer Kündi‌gung vor?

Laut Arbeitsrecht muss eine Kündi‌gung vom Arbeitsvertrag stets in schriftlicher Form erfolgen.

Gibt es Fälle, in denen eine mündliche Kündigung rechtens war?

Es existieren tatsächlich Urteile, in denen eine mündliche Kündigung als wirksam angesehen wurde. Ein Beispiel für ein solches Urteil finden Sie hier.

Ist es ratsam, mündlich zu kündigen?

Nein, eine mündliche Kündigung sollte in der Regel eher vermieden werden, da sie einen Streit zwischen Arbeitgeber und -nehmer provozieren und trotzdem nicht wirksam sein könnte. Tipps zur Vermeidung einer Kündigung in mündlicher Form gibt es im Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mündliche Kündigung
  • Ist eine mündliche Kündigung gültig?
  • Wann zählt eine mündliche Kündigung?
    • Tipps um eine mündliche Kündigung zu vermeiden
    • Weiterführende Suchanfragen

Spezifische Informationen zur mündlichen Kündigung:

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Zählt eine mündliche Kündigung?
Zählt eine mündliche Kündigung?

Doch kann man einfach mündlich kündigen? Ist eine mündliche Kündigung überhaupt rechtskräftig? Und wie soll ich mich verhalten, wenn eine Kündigung mündlich ausgesprochen wurde? Diese Fragen zum Arbeitsrecht sollen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.

Ist eine mündliche Kündigung gültig?

Gilt eine mündliche Kündigung wie eine schriftliche? Diese Frage lässt sich mit Jein beantworten. Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist in der Regel laut Arbeitsrecht eine schriftliche Form vonnöten. Eine Kündigung ist mündlich nicht gültig.

In § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es dazu:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

§ 125 BGB besagt:

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“

Demnach ist eine Kündigung per E-Mail im Arbeitsrecht genauso wenig rechtens, wie am Telefon gekündigt zu bekommen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied jedoch in seinem Urteil vom 8. Februar 2012, dass eine mündliche Kündigung durch einen Arbeitnehmer doch wirksam sein kann.

Wann zählt eine mündliche Kündigung?

Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag kann auch mündlich gültig sein.
Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag kann auch mündlich gültig sein.

In diesem Fall ging es um eine Frau, die als Friseurin in einem Studio arbeitete und mit ihrer Arbeitgeberin während eines Telefonats in einen Streit geriet. Im Eifer des Gefechts sprach besagte Frau die fristlose Kündigung mündlich aus. Dies sollte sie später noch bereuen, denn etwa zwei Wochen später wurde ihr zu ihrer Überraschung vonseiten der Arbeitgeberin gekündigt.

Mittlerweile bereute sie die mündliche Kündigung und beschloss, gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klagen. Mit diesem Vorhaben kam sie jedoch nicht weit, da das Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht ihre Klage als unzulässig erklärten. Die Kündigung sei auch mündlich wirksam.

Diese Aussage rechtfertigten sie folgendermaßen: Beim Eintreffen der schriftlichen Kündigung habe schon längst kein Arbeitsverhältnis mehr bestanden, da die ehemalige Friseurin bereits selbst ihre Kündigung – wenn auch mündlich – zum Ausdruck gebracht habe.

Eine mündliche Kündigung gilt dementsprechend nicht in jedem Fall als unwirksam. Obwohl die Arbeitgeberin ihre Mitarbeiterin im Rahmen des Telefongesprächs darum gebeten hatte, wenigstens eine Kündigungsfrist einzuhalten, da eine Menge Feiertage bevorstünden, bestand diese auf die mündliche Kündigung und beteuerte dies mehrmals.

Aufgrund dessen entschied das Gericht, es der Frau nicht zu gestatten, sich im Nachhinein auf die Nichteinhaltung der schriftlichen Form zu berufen und sah die mündliche Kündigung als wirksam an.

Dieses Urteil sorgte sowohl bei Arbeitnehmern sowie bei Arbeitgebern für einige Verwirrung. Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zufolge macht es in manchen Fällen keinen Unterschied, ob eine Kündigung mündlich oder schriftlich erfolgt. Trotzdem sollten Sie sich nun – weder als Arbeitnehmer, noch als Arbeitgeber – in Sicherheit wiegen und davon ausgehen, dass Sie durch eine mündliche Kündigung stets eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen. Denn normalerweise macht es sehr wohl einen Unterschied, ob Sie die Kündigung schriftlich oder mündlich einreichen.

Tipps um eine mündliche Kündigung zu vermeiden

Überlegen Sie es sich gut, ob Sie eine Kündigung mündlich aussprechen.
Überlegen Sie es sich gut, ob Sie eine Kündigung mündlich aussprechen.

Wenn Sie eine Kündigung mündlich aussprechen, gibt es oft kein Zurück mehr. Selbst, wenn diese nicht akzeptiert wird, machen Sie sich dadurch vor allem in der Chefetage keine Freunde. Eine mündliche Kündigung kann zwar rechtens sein, im Zweifelsfall sollten Sie jedoch stets auf die schriftliche Form zurückgreifen.

Eine mündliche Kündigung vom Arbeitsvertrag bedeutet noch lange nicht, dass das Arbeitsverhältnis auch wirklich beendet wird. Ein guter Ratschlag für Arbeitgeber wäre hier, die Angestellten bereits im Voraus darauf hinzuweisen, dass in Ihrem Unternehmen eine mündliche Kündigung nicht rechtswirksam ist.

Sollte sich ein Mitarbeiter trotzdem dazu entscheiden, den Arbeitsvertrag mündlich zu kündigen und trotzdem nicht zur Arbeit erscheinen, dann sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass eine Kündigung, wenn sie mündlich ausgesprochen wurde, nicht wirksam ist und die betroffene Person dazu auffordern, ihrer Arbeit wieder nachzukommen.

Kommt der betroffene Mitarbeiter seiner Arbeit dennoch nicht nach und hat auch nach einer Abmahnung nichts an seinem Verhalten geändert, dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, ihm als Arbeitgeber selbst in schriftlicher Form eine Kündigung auszusprechen.
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Arbeitsrecht: Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
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Kommentare

  1. J.-P. Lingnau meint

    12. Oktober 2016 um 8:48

    mein Arbeitgeber hat mir mündlich am telefonat gekündigt , ist das rechtens ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Oktober 2016 um 10:23

      Hallo Herr Lingau,
      grundsätzlich schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch die Schriftform bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor. Unter bestimmten Umständen kann diese jedoch gültig sein. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser setzt sich detailliert mit den Umständen Ihres Falls auseinander und kann beurteilen, ob Ihre Entlassung wirksam war oder Sie ggf. rechtlich gegen diese vorgehen können.
      Das Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Norman meint

    31. Mai 2017 um 8:44

    Hallo,
    was passiert, wenn man mündlich gekündigt wird und den Raum verlässt und dann krank ist.
    Zählt die Kündigung oder bedarf es der Schriftform!
    LG und danke für ihr Feedback

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. Juni 2017 um 10:57

      Hallo Norman,
      normalerweise muss eine Kündigung stets in schriftlicher Form erfolgen. Es existieren jedoch diverse Urteile, in denen auch eine mündliche Kündigung als rechtskräftig angesehen wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, sich in Ihrem Fall Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu holen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Christian P. meint

    30. August 2017 um 23:33

    Hallo, die Frau von meinen Chef hat mich, so würde ich es jetzt sagen gekündigt. Sie sagte zu mir “ das mit uns passt nicht. Kannst deine Sachen holen und gehen. Die schriftliche Kündigung bekommst du per Post!“ Seit dem habe ich keine Kündigung bekommen per Post noch hat sich der Chef bei mir persönlich gemeldet oder diese Kündigung bestätigt. Bin seit dem auch nicht mehr arbeiten gegangen und habe ja auch meine Sachen aus der Firma geholt! Muss er mir trotzdem weiterhin Lohn zahlen? Und ist die Kündigung nun rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 14:59

      Hallo Christian,

      sofern die Frau Ihres Chefs weder Geschäftsführerin oder Personalleiterin ist, darf sie keine Kündigung aussprechen. In diesem Fall wäre die Kündigung nicht rechtsgültig. Es empfiehlt sich, Kontakt mit Ihrem Chef aufzunehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Yvonne K. meint

    1. September 2017 um 12:27

    Gut zu wissen! Man sollte sich als Arbeitnehmer in meinen Augen nicht immer mit allem zufrieden geben. gerade rechtliche gibt es bei Kündigungen und Co viel zu beachten. Falls man zweifelt, ob die Kündigung auch tatsächlich rechten ist, würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Viele Grüße Yvonne

    Antworten
  5. Lolita meint

    3. Oktober 2017 um 11:44

    Guten Tag

    Was wenn ich es auf ein Notiz-Papier geschrieben habe, aber nicht mündlich ausgesprochen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 8:38

      Hallo Lolita,

      eine niedergeschriebene Kündigung ist wirksam, wenn sie eindeutig ist. Das bedeutet, wenn Name, Datum, Unterschrift und Kündigung klar und erkennbar ausformuliert sind. Ein Zettel mit „Ich kündige“ reicht nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Yusuf meint

    18. November 2017 um 1:22

    Ich habe eine frage wie ist das wenn man krank ist darf die firma kündigen wenn krank scheinigung ab gibt .

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 10:40

      Hallo Yusuf,
      Kündigungen dürfen für gewöhnlich auch während der Krankheit ausgesprochen werden. Die Frage, ob eine solche Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt ist, dürfen wir nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich für eine entsprechende Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Adnan meint

    22. Januar 2018 um 21:44

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich habe mündlich gekündigt im Ende Juni 2017 ein Minijob. Jetzt Januar 2018 will mein ehemaliger Chef kein Schriftliches Bestätigung über den Kündigung geben ich habe kein Lohn bekommen seit Juni was soll ich machen ??

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:23

      Hallo Adnan,

      in Ihrem Fall sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrechte hinzuziehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Ulrike meint

    7. April 2018 um 13:42

    Hallo , mein Bruder Arbeiter seit fast 3 Jahren bei einer Leiharbeiter Firma .
    Jetzt hat er ein gutes Jobangebot wo er jetzt sofort anfangen könnte .im seinem Vertrag steht das er 4 Wochen kündigungzeit hat . Er hat auch noch Urlaubsanspruch .
    Kann man so einen Vertrag aufheben ?? So das er in 14 Tagen dort anfangen könnte ?
    Da steht im Vertrag drin das die ihn verklagen können und ein Monatsgehalt von ihm einfordern können wenn er die Kündigungsfrist nicht ein hält .
    Wenn doch jemand die Möglichkeit hat nach Jahren eine vernümpftige Arbeit zu einem fairen Lohn zu bekommen , muss es doch möglich sein aus so einem unmöglichen Arbeitsvertrag raus zu kommen !
    Ich frage mich ob so ein Vertrag überhaupt zulässig ist und war !!
    Da er einen Sprachfehler hat war er ja froh überhaupt Arbeit zu haben , aber er hat nur 1000 Euro verdient !
    Bei der neuen Arbeit wären es 1600 Euro , netto !
    Wie hoch ist überhaupt der mindestbrutto Lohn ??
    Vielleicht haben die ihm immer zuwenig bezahlt , so das man da vielleicht angreifen könnte und er mit sofortiger Wirkung aus diesen geknebelten vertag raus kann

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. April 2018 um 8:46

      Hallo Ulrike,
      jedes Arbeitsverhältnis unterliegt in der Regel bestimmten Kündigungsfristen. Diese sind in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und gelten auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. § 622 Abs. 1 BGB lautet:

      „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.„

      In besonderen Fällen ist eine außerordentliche, das heißt fristlose Kündigung nach § 626 BGB möglich.
      Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,84 Euro pro Stunde.

      Ob der Vertrag zulässig ist, kann nur ein Anwalt beantworten. Dieser berät Sie auch gern zur Ihrer individuellen Situation. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Kevin meint

    7. Mai 2018 um 22:15

    Hallo!Ich habe bei einem großen Restaurant als Kellner gearbeitet, genau einen Monat vom 1 .bis 1.Der letzte Tag hat die Chefin Diebstahl gemeint weil,Ich etwas falsch borniert hatte.Es kann Fehler passieren aus dem Grund man Neu ist.
    Sie hat mir fristlose Mündliche Kündigung gegeben .Sie hat mein Trinkgeld behalten obwohl sagte dass Sie sich damit melden wird .Ich gehe davon aus ,dass sie auch kein Cent von meinen 200 gearbeitete Stunden bezahlen möchte.Ich habe leider auch nicht so viel Geld um einen Rechtsanwalt zubezahlen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 um 12:17

      Hallo Kevin,

      eine erste Beratung ist in den wenigsten Fällen mit Kosten verbunden. Ein Anwalt ist in einer solchen Situation die beste Wahl, um die Anschuldigung anzufechten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Julius meint

    4. Juni 2018 um 14:36

    Toller Übersicht in Sachen Arbeitsrecht und mündliche Kündigung. Mein Chef ist vorgestern an meinen Tisch gekommen und hat mir verbal vermittel, dass ich gefeuert sei und meine Sachen räumen soll. In dem Moment war ich sehr perplex, bin jedoch aufgestanden, habe meine Sachen geräumt und bin nach Hause gegangen. Leider wurde mir erst zu Hause bewusst, dass dies doch nicht rechtens sein kann. Wie ich laut Ihrem Artikel entnehmen kann, muss eine Kündigung stehts in schriftlicher Form erfolgen. Vielen Dank dafür, das hat mir sehr geholfen.

    Antworten
  11. Gabriel meint

    12. Juni 2018 um 23:42

    Halo ich habe neue Arbeit am 1.06.2018 angefangen,aber für mich sind viele stunde ,12-13 Stunde jeden Tag ,ich will nicht mehr weiter in diesem Arbeit gehen ,aber Chef hat mir gesagt „schreib deine Kündigung und dann 14 Tage muß weiter arbeiten ,was passiert,wenn nicht geben meinen Kündigung und ich verlassen das Arbeit ,vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 12:56

      Hallo Gabriel,

      eine Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Außerdem müssen Sie sich an die Kündigungsfristen halten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Das heißt, dass Sie bei einer ordentlichen Kündigung noch eine Zeit lang weiter arbeiten müssen. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, wie lang die Kündigungsfrist sein muss. Eine fristlose Kündigung – also eine sofortige Kündigung – ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Kristin meint

    27. August 2018 um 12:57

    Ich habe kürzlich eine mündliche Kündigung erhalten. Doch muss ich sagen, dass ich vorher noch nie verwarnt wurde. Ich möchte ebenfalls dagegen vorgehen und suche einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Anschuldigung war zudem vollkommen unrechtmäßig.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 11:18

      Hallo Kristin,

      mündliche Kündigungen sind in der Regel nicht wirksam. Ihr Plan, einen Anwalt zu konsultieren, ist eine sichere Lösung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Jens meint

    29. August 2018 um 11:53

    Hallo,
    eine Freundin wurde in einem Personalgespräch mündlich zum Ende der Probezeit (in 4 Monaten) gekündigt, da Sie ihrem Chef nicht versichern wollte und konnte, dass sie die nächsten 2 Jahre nicht Schwanger wird. wie ist damit umzugehen?

    MFG

    Jens

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 16:00

      Hallo Jens,
      gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.
      Zu der Frage, wie Sie sich nun verhalten sollen, darf Sie nur ein Anwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Stefanie meint

    12. September 2018 um 10:42

    Guten Tag,

    ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

    Ich hatte vor ein paar Wochen ein Gespräch mit meinem Chef, in dem ich zum 30.09. mündlich gekündigt habe. Im Laufe des Gesprächs hatte ich meinem Ex-Chef dann angeboten bis zum 31.10. zu bleiben, um bei der Einarbeitung meiner Nachfolgerin zu helfen. Dieses Angebot wurde von Ihm auch dankend angenommen.

    Jetzt kam es allerdings so, dass das Verhalten in der Firma mir gegenüber untragbar geworden ist. Aufgrund der daraus resultierenden psychischen Probleme bin ich nun auch in Behandlung und erst mal für 2 Wochen krank geschrieben. Daraufhin hat er mir meine Prämie, etc. gestrichen, sodass ich als gelernte Fachkraft nun weniger verdiene als unsere Reinigungskraft. Naja das Ende vom Lied ist, dass mir eine Freundin geraten hat noch schriftlich zu kündigen, damit ich auf der sicheren Seite stehe.

    Ich habe ihm also meine schriftliche Kündigung zum 15.10. zukommen lassen (4 Wochen-Frist). daraufhin antwortete er, dass er dich Kündigung, wie mündlich besprochen zum 30.09. akzeptiert, wobei mündlich ja bis zum 31.10. vereinbart war.

    Wie sind meine Chancen, dass der 15.10. akzeptiert wird und auch rechtlich eingefordert werden kann?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 12:58

      Hallo Stefanie,
      die Erfolgsaussichten darf nur ein Rechtsanwalt einschätzen. Wir sind hierzu nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Mila meint

    14. Dezember 2018 um 18:51

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren. Habe eine Frage. Habe mündliche Kündigung gekriegt jetzt Arbeitsamts sagt das ist nicht wirksam. Also muss mein ex Arbeitgeber weiterhin arbeitsentgeld zu zahlen. Ich möchte das nicht, kann ich schriftliche Kündigung nachholen so das alles ohne Gericht regeln kann. Mit freundlichen Grüßen. Mila

    Antworten
  16. Franziska B. meint

    24. April 2019 um 15:42

    Vielen Dank zum Beitrag über die Handhabung von mündlicher Kündigung im Arbeitsrecht. Interessant zu lesen, dass eine Kündigung per E-Mail ebenfalls nicht gültig ist. Ein Bekannter bekam seine Kündigung per E-Mail zugeschickt, dagegen kann er nun wohl klagen.

    Antworten
  17. Mara meint

    25. April 2019 um 21:38

    Hallo Mein verlobter hat zum 1.4.19 einen job angefangen. Letzte woche war sein handy 1 1/2 tage aus. weil akku leer war und sein lade kabel kaputt ist konnte er sich weder bei mir noch bei seinem chef melden. Er wurde drei tage krank geschrieben. Die Krankmeldung wollte er dienstags abgeben bei seinem Chef. Samstags abends waren wir mit Freunden unterwegs. in einer Polizei Kontrolle stellte sich heraus das ein HB offen ist. Sonntags hatte Ich dem chef das erzählt knd ihm gesagt das ich ihm die krankmeldung per post zu schivke. Der verneinte das und sagte mir mündlich am telefon das mein verlobter gekündigt ist. Die schriftliche Kündigung ist noch nicht mal bei ihm zu hause angekommen. daher meine frage muss der chef denn lohn für diesen Monat trotzdem bezahlen??????

    Antworten
  18. Mehmet C. meint

    2. Juli 2019 um 12:02

    Hallo ich habe leifer ein komisches anliegen.
    Bei meinem Nebenjob auf 450€ Basis hat meine EX Chefin mein Lohn über drei Wochen einbehalten weil Sie Klärungsbedarf hatte. Hat Sie das Recht?
    Jegliche Termin Vorschläge wurde immer abgewiesen von Ihrerseits, Begründung weil die Zeiten die ich Vorgeschlagen habe ihre Freizeit wäre.
    Da ich von Montag bis Freitag von 9-18 Uhr Arbeite und meine Termin Vorschläge immer nach meiner Arbeitszeit war.
    Ihre Vorschläge waren immer zwischen 11-15 Uhr, quasi in meiner Arbeitszeit.
    Natürlich habe ich mit meinen Arbeitskollegen darüber gesprochen und mich verständlich hintergangen gefühlt von meiner Chefin, in vielen Unterhaltungen mit meinen Mitarbeitern habe ich auch immer wieder gesagt das ich wenn es so weiter geht Kündigen werde. Ich hab denn Mitarbeitern auch gesagt das die unsere Unterhaltung gerne weiter geben dürfen damit meine Chefin auch weiß wie ich mich Fühle. Meine Chefin darauf hat eine Kündigung geschrieben mit der Begründung das ich gekündigt habe, ist das Gültig durch eine dritte Person?
    Sie hat es weder Schriftlich und Mündlich von mir?
    Steht mir Urlaubstage zu von einer Beschäftigung von 15 Monaten zu?

    Antworten
  19. Toni K. meint

    14. August 2019 um 10:15

    Mein Kollege hat vergangene Woche von unserem Arbeitgeber eine mündliche Kündigung erhalten. Danke für den Hinweis, dass dies rechtlich keine wirksame Kündigung ist und somit das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Ich werde ihm raten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

    Antworten
  20. Anna meint

    30. August 2019 um 0:35

    Hallo,

    gestern wurde mir wegen Geschätsübergabe die Kündigung ausgesprochen. Danach sollte ich den Kündigungserhalt bestätigen, was ich getan habe.
    Auf meine Frage nach einem Exemplar für mich wurde mir eine Arbeitskopie des Kündigungsdchreibens ausgehändigt die allerdings vom Chef nicht unterschrieben wurde.
    Ist somit die Kündigung wirksam?
    Vielen Dank
    Grüße
    Anna

    Antworten
  21. Neeltje meint

    30. August 2019 um 11:54

    Ich und mein Arbeitgeber streiten uns über das Datum der Kündigung. Deshalb versuche ich hier rauszufinden, obe eine mündliche Kündigung rechtskräftig ist. In Ihrem Artikel geht es aber eher um die mündliche Kündigung als Arbeitnehmer. Wie verhält es sich anders herum?

    Antworten
  22. Nora meint

    14. Oktober 2019 um 14:25

    Letzte Woche hat eine Kollegin mit dem Chef gestritten und hat eine Kündigung mündlich geäußert. Sie ist auf jeden Fall nicht mehr ins Büro gekommen und ich frage mich jetzt, ob eine mündliche Kündigung gültig ist oder nicht. Dank diesem Beitrag alles ist klar, danke! Sie soll definitiv eine schriftliche Kündigung einreichen.

    Antworten
  23. Uwe meint

    14. Dezember 2019 um 13:13

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich jetzt wegen Ihrer Areit sehr für das Thema Kündigung vom Arbeitsvertag interessiert..

    Antworten
  24. Joachim H. meint

    22. Mai 2020 um 17:30

    Vielen Dank für den Tipp, für die Kündigung immer die Schriftform anstelle einer mündlichen Mitteilung zu verwenden. Meinem Bruder wurde mündlich gekündigt, aber er hat das Gefühl, dass er ungerecht behandelt wurde. Ich werde meinem Bruder sagen, dass er mit einem Anwalt sprechen soll, um Hilfe bei seinem Arbeitsrechtsfall zu bekommen.

    Antworten
  25. Manuel L. meint

    12. Juni 2020 um 9:22

    Vielen Dank für den Tipp eine mündlichen Kündigung zu vermeiden. Ich dachte immer die würde auch zählen, aber nun weiß ich es besser. Manchmal wünscht man sich einen Experten, wie einen Anwalt für Arbeitsrecht, der einen bei solchen Aufgaben unterstützt.

    Antworten
  26. Bernd U. meint

    15. Juni 2020 um 19:25

    Hallo,
    meinem Mann wurde in einem Gespräch in der Probezeit gesagt, dass er nicht übernommen werde.
    Was ist, wenn die schriftliche Kündigung nicht eingeht? Kann er dann auf eine unbefristete Anstellung hoffen und evtl. einklagen?

    Viele Grüße

    Antworten
  27. Tobias M. meint

    19. Juni 2020 um 9:50

    Vielen Dank für den Beitrag zur mündlichen Kündigung. Meiner Schwester wurde gestern mündlich gekündigt und sie hat sich mit der Sachen an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gewandt. Gut zu wissen, dass nicht jede mündliche Kündigung wirksam ist und es bestimmte Fristen einzuhalten gilt.

    Antworten
  28. Tyler P. meint

    19. November 2020 um 15:20

    Danke für den informativen Beitrag über mündliche Kündigungen. Mein Bruder wird sich wohl einen Anwalt für Arbeitsrecht besorgen müssen, da er von seinem Arbeitgeber in mündlicher Form gekündigt wurde und das jetzt eine Woche zurückliegt. Interessant, dass eine mündliche Kündigung zwar rechtens sein kann, im Zweifelsfall jedoch stets auf die schriftliche Form zurückgegriffen werden soll.

    Antworten

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