Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Kündigung bestätigen

Kündigung bestätigen: Ist das zwingend nötig?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Kündigung bestätigen

Ist eine Kündigung ohne Bestätigung wirksam?

Ja, bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Sie ist auch dann wirksam, wenn Sie keine Bestätigung des Eingangs der Kündigung erhalten. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie den tatsächlichen Zugang des Schreibens beweisen können.

Wann muss der Arbeitgeber eine Kündigung bestätigen?

Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung auszustellen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie kann ich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen?

Der Arbeitgeber kann Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigen – das muss aber freiwillig geschehen und kann von Ihnen nicht eingefordert werden. Um einen Nachweis des Eingangs der Kündigung zu erhalten, können Sie die Unterlagen per Post als Einschreiben versenden. Eine andere Option besteht darin, die Kündigung persönlich vor Zeugen einzureichen. Nähere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Wie sieht die Bestätigung einer Kündigung aus?

In einem solchen Bestätigungsschreiben vermerkt der Arbeitgeber, wann die Kündigung einging und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung bestätigen
  • Infos für Arbeitnehmer: Muss ich die Kündigung bestätigen?
  • Muss der Arbeitgeber die Kündigung bestätigen?
    • Warum ist es wichtig, als Arbeitnehmer einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu besitzen?

Infos für Arbeitnehmer: Muss ich die Kündigung bestätigen?

Schriftliche Bestätigung der Kündigung: Als Arbeitnehmer können Sie darum bitten.
Schriftliche Bestätigung der Kündigung: Als Arbeitnehmer können Sie darum bitten.

Lässt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kündigung zukommen, kann es durchaus vorkommen, dass er Ihnen zusätzlich ein Formular übergibt, mit dem Sie die Kündigung bestätigen sollen. Für Arbeitgeber ist ein solcher Nachweis von großer Bedeutung, falls es im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte.

Aber muss ein Arbeitnehmer eine Kündigung bestätigen? Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein solches Dokument zu unterzeichnen. Sollten Sie dies doch tun, ist es von größter Bedeutung, dass Sie die dort gemachten Angaben – etwa zum Ende des Arbeitsverhältnisses – genau prüfen.

Achten Sie außerdem darauf, dass das Dokument keine Klausel enthält, mit der Sie auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Unterschreiben Sie dies, können Sie im Nachhinein nicht mehr gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen.

Muss der Arbeitgeber die Kündigung bestätigen?

Bestätigung der Kündigung: Wird ein Arbeitsvertrag gekündigt, muss der Arbeitgeber keine Bestätigung ausstellen.
Bestätigung der Kündigung: Wird ein Arbeitsvertrag gekündigt, muss der Arbeitgeber keine Bestätigung ausstellen.

Wie verhält es sich nun, wenn Sie selbst als Arbeitnehmer kündigen? Ist eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber zwingend nötig?

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen eine Bestätigung der Kündigung auszustellen. Trotzdem ist es ratsam, wenn Sie sich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen bzw. eine andere Art des Nachweises der Zustellung vorlegen können.

Hier haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie können Ihre Kündigung persönlich abgeben und dies bestätigen lassen oder Sie bitten in Ihrem Schreiben um die Ausstellung eines Belegs des Eingangs des Dokumentes.
  2. Sie versenden die Kündigung per Post als Einschreiben. Auf diese Weise erhalten Sie einen Nachweis darüber, dass Ihr Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist.
  3. Anstatt sich den Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich im Beisein eines Zeugen einreichen. Dieser kann dann im Nachhinein Auskunft darüber geben, dass die Kündigung tatsächlich abgegeben wurde.

Müssen Sie eine mündliche Kündigung schriftlich bestätigen lassen? Laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Kündigung zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Damit ist eine mündliche Kündigung – bis auf einige wenige Ausnahmen – nicht rechtswirksam, was eine Bestätigung derer obsolet macht.

Warum ist es wichtig, als Arbeitnehmer einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu besitzen?

Anstatt sich die Kündigung bestätigen zu lassen, können Sie diese auch als Einschreiben versenden.
Anstatt sich die Kündigung bestätigen zu lassen, können Sie diese auch als Einschreiben versenden.

Aus welchem Grund sollten Sie sich als Arbeitnehmer aber nun eigentlich die Mühe machen, sich vom Arbeitgeber den Erhalt der Kündigung bestätigen zu lassen?

Das liegt daran, dass der Eingang der Kündigung bezüglich der Kündigungsfrist eine wichtige Rolle spielt. Diese läuft nämlich erst dann, wenn sie beim Arbeitgeber eingegangen ist – und nicht, wie fälschlicherweise oft vermutet wird, wenn der Kündigende sie aufsetzt oder abschickt.

Kommt es zu einem Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber über die Kündigungsfrist, müssen Sie als kündigende Person nachweisen, wann Ihr Schreiben zugestellt wurde. Aus diesem Grund sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung unbedingt bestätigen lassen.

Quellen und weiterführende Links

  • § 623 BGB
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeitsrecht: Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
  • Ist eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wirksam?
  • Fristlose Kündigung und Resturlaub: Was steht dem Arbeitnehmer zu?
  • Kündigung ohne Unterschrift im Arbeitsrecht: Ist das wirksam?
  • Arbeitsrecht und fristlose Kündigung: Welche Gründe sind zulässig?
  • Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung: Ablauf und Voraussetzungen
  • Kündigung nach Sozialplan: Was Arbeitnehmer wissen müssen
  • Kann eine Kündigung per Telefon wirksam sein?
  • Wie sollte die Kündigung durch den Arbeitnehmer ablaufen?
  • Fristlose Kündigung ohne Angabe vom Grund: Ein No-Go im Arbeitsrecht?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige