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Welche Kündigungsfristen haben Arbeitgeber?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2021

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Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber?
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber?

Im § 662 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Kündigungsfristen für einen Arbeitsvertrag gesetzlich geregelt. Nur wenn der Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen vereinbaren möchte, gelten die vertraglichen, verlängerten Kündigungsfristen. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht darf die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber nicht länger sein als die Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Arbeitgeber eher kürzere Kündigungsfristen, sodass nur selten in Arbeitsverträgen verlängerte Kündigungsfristen zu finden sind.

Verlängerte Kündigungsfristen sind für Arbeitgeber eher nachteilig, denn wenn das Arbeitsverhältnis bereits vom Arbeitnehmer gekündigt wurde, macht es wenig Sinn, ihn noch festhalten zu wollen. Darüber hinaus haben Arbeitgeber auch die Mindestkündigungsfristen nach Tarifvertrag zu beachten.

Wie lange beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber? Wo werden überall Kündigungsfristen für Arbeitgeber geregelt?

Inhalt

  • Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach dem Gesetz
  • Frist für die Kündigung nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber

Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach dem Gesetz

Im Arbeitsvertrag werden in der Regel die Kündigungsfristen für Arbeitgeber vereinbart.
Im Arbeitsvertrag werden in der Regel die Kündigungsfristen für Arbeitgeber vereinbart.

Wie bereits erwähnt werden Kündigungsfristen für Arbeitgeber gesetzlich geregelt. Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gelten die Regelungen im § 662 BGB.

Ist eine Probezeit vereinbart, gilt für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, wobei die Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Die Kündigungsfrist durch Arbeitgeber beginnt 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.

Bei der Berechnung wird in der Regel kein Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber benötigt. Diese läuft nämlich 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Demnach muss die Kündigung nicht zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen werden.

Außerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt, wenn der Arbeitnehmer weniger als zwei Jahre im Betrieb war.

War der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre im Betrieb, ist die Kündigungsfrist gestaffelt. Das gilt jedoch nur für den Arbeitgeber, nicht wenn die Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt.

Bei der Kündigung muss der Arbeitgeber die Frist beachten:

  • Nach zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
  • Nach fünf Jahren zwei Monate.
  • Nach acht Jahren drei Monate.
  • Nach zehn Jahren vier Monate.
  • Nach zwölf Jahren fünf Monate.
  • Nach 15 Jahren sechs Monate.
  • Nach 20 Jahren sieben Monate.

Die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers beträgt demnach einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Frist für die Kündigung nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber

Wann gelten verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitgeber?
Wann gelten verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitgeber?

Die Frist für die Kündigung darf im Arbeitsvertrag nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkündigungsfristen. Wird im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Im Arbeitsvertrag können folgende Kündigungsfristen für Arbeitgeber vereinbart werden:

  • Ein Monat zum Monatsende.
  • Drei Monate zum Monatsende.
  • zwei Monate zum Quartal.
  • Sechs Monate zum Jahresende.
  • Gesetzliche Fristen.

Je nachdem, welche Variante bei Ihnen vereinbart wurde, können Sie die Kündigungsfrist berechnen. Im Arbeitsvertrag stehen in der Regel auch wichtige Klauseln dazu. Arbeitgeber müssen darüber hinaus die Kündigungsfrist bei Zeitvertrag oder Tarifvertrag beachten.

Auch bei Teilzeit ist die Kündigungsfrist zu beachten. Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte.

Bildnachweise: Fotolia.com/© eccolo, Fotolia.com/© forkART Photography, Fotolia.com/© Halfpoint

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