Im Gegensatz zum Verkehrsrecht, wo viele Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die dazugehörigen Strafen im Bußgeldkatalog festgehalten sind, herrscht im Arbeitsrecht Vertragsfreiheit. Aus diesem Grund gelten stets die Regelungen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind.

Gerade Berufskraftfahrer sollten genau darauf achten, was sie unterschreiben und welche Regelungen sie damit akzeptieren. Ein wichtiger Aspekt in einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer ist die Arbeitszeit. Viele LKW-Fahrer arbeiten weit mehr, als im Vertrag vorgeschrieben und werden für die mehr geleistete Arbeit nicht entlohnt.
Kurz & knapp: Arbeitsvertrag für Kraftfahrer
Die Arbeitszeit von LKW-Fahrern ist laut Arbeitszeitgesetz auf 48 bzw. maximal 60 Stunden pro Woche begrenzt.
Ein Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer orientiert sich oft nicht an dieser Begrenzung, ist dadurch jedoch nicht direkt unwirksam. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wissenswertes zum Urlaubsanspruch für LKW-Fahrer lesen Sie hier.
Worauf bei einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer besonders geachtet werden muss, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer: Vorsicht bei Mehrarbeit
Laut Arbeitsrecht muss jeder Arbeitnehmer spätestens bei Vertragsschluss darüber informiert werden, was ihn erwartet und wie hoch das Gehalt für die geleistete Arbeit sein wird. Es kommt jedoch öfter vor, dass die Angaben in einem Arbeitsvertrag für Berufskraftfahrer die Realität nicht ansatzweise wiederspiegeln.
Dadurch sind sie nicht direkt unwirksam, aber Berufskraftfahrer könnten den Lohn für die mehr geleistete Arbeit im Nachhinein einfordern. Manche Kraftfahrer arbeiten 50 Prozent mehr, als es der Arbeitsvertrag vorsieht. Einige Arbeitgeber rechtfertigen sich, indem Sie behaupten, der betroffene Fahrer habe den Vertrag schließlich unterzeichnet und sich damit auf die Vereinbarung eingelassen. Dieses Argument ist jedoch nicht akzeptabel.
Achten Sie beim Abschluss von einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer stets auf die Ausschlussfrist. Durch diese sichern sich Arbeitgeber ab, wenn ein LKW-Fahrer die Entlohnung für die mehr geleistete Arbeit im Nachhinein geltend machen möchte. Eine gängige Formulierung dieser Klausel sieht wie folgt aus:
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen zwei Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.“

Von einem Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer dieser Art ist in jedem Fall abzuraten. Die oben genannte Klausel ist schlichtweg nicht rechtens – laut Bundesarbeitsgericht ist eine Zeitspanne von zwei Monaten viel zu kurz.
Es lohnt sich also, den Arbeitsvertrag für Kraftfahrer auch im Nachhinein noch einmal zu überprüfen und wenn nötig, Klage einzulegen. Es bietet sich dementsprechend auch in puncto Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer an, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Der Urlaubsanspruch für Kraftfahrer
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Dabei stellen Kraftfahrer keine Ausnahme dar. Zur Dauer des Urlaubs steht in § 3 BUrlG:
- Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
- Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Ein Recht auf den vollen Umfang des Urlaubs erwerben Sie jedoch erst, nachdem Sie mindestens sechs Monate für ein Unternehmen tätig sind. Die Bedingungen zum Urlaubsanspruch für Kraftfahrer können auch in einem Tarifvertrag festgehalten sein.
Reiner meint
..in unserer Fa…bekommen wir pro Urlaubs-Tag..etwas über 5 Euro….
ist doch ned normal oder???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Reiner,
ob sich Ihr Arbeitgeber rechtskonform verhält, können Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Erfahrung bringen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Heino N. meint
24. Tage Urlaub bekommen wir bei uns in der Firma, wir fahren im Werkfernverkehr. Wir sind wenigen Ausnahmen , dieganzeWoche unterwegs. Den LKW müssen wir mit abladen, da es so mit den Kunden vereinbart wurde. Der dumme ist der Fahrer, der nicht nur fahren muss, sondern auch noch schwere bis zu 900 Kilo Paletten runterziehen muss, wir fahren nicht nur an Rampen, sondern auch mit Hebebühne. dieses wird nicht richtig Honorriert. Gewerkschaftlich sind wir auch nicht Organisierrt,somit bestimmt der Chef alles alleine. Der Mitarbeiter hat keinerlei Befugnisse.
Klaus meint
Hallo Heino,
laut Berufsgenossenschaft darfst Du als Fahrer bzw Einzelperson max. 600kg Paletten mit Hubwagen abladen. Über 600kg müssen Dir andere Personen helfen. Ich habe mich erfolgreich geweigert. Es geht also. Mein Rücken und meine Bandscheibe gehören mir und ich möchte etwas von der Zeit in der Rente haben u.z. beschwerdefrei!!!
KLAUS meint
Das ist fast überall so derChef bestimmt wenn er einstellt und wenn er rausschmeißt Fahrergewekschaften sind in Deutschland nicht mehr erwünscht so kann jede Firma hausen wie sie wollen man nennt das heute moderne Sklaverei hier in Deutschland werden Fahrer für ihre Schwere Arbeit noch mit Füßen getreten.
Hecktor meint
Mal ne frage wie steht es mit finanzieller Beteiligung an einen unfall
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hecktor,
normalerweise befinden sich im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer auch Angaben dazu, dass der betroffene Fahrer für Schäden aufkommen muss, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Auch eine Vertragsstrafe ist möglich. Ist der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt, ist der Fahrer in der Regel nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Es kommt jedoch immer auf die sich im Vertrag befindliche Formulierung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
Ich bekomme keine Spesen
Ich soll es mir bei der Steuer holen
Aussage des Arbeitgebers
Ist das rechtens
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
die Höhe der Spesen muss im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgehalten sein. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, haben Sie auch keinen Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Dann würde ich sofort bei diesem „Krauter“ kündigen!
Gilles meint
Wie schaut es eigentlich bei einem 6-Tagesvertrag aus? Mo. bis Sa. Ist das eigentlich im Hinblick auf die Wochenendruhezeit rechtens? Wir kommen ja gar nicht auf die vollen Ruhestunden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gilles,
auch in diesem Fall müssen die Ruhezeiten eingehalten werden, sonst liegt ein Gesetzescerstoß vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik meint
Mein Arbeitgeber verlangt von mir und ich mache dies jetzt seid 2 Jahren,meine entladetätigkeiten in der Pause zu machen,das heißt in 9stunden Ruhezeit habe ich 5 stunden Pause und 4 Std lade ich.
Mittlerweile schaffe ich das alles nicht mehr und bin mit den nerven runter.
Mein Chef sagt ich solle mich nicht anstellen und weitermachen,ne Auszeit käme für mich nicht in Frage.
Was kann ich machen und habe ich evtl Anspruch auf Schadensersatz für meine entgangenen Ruhestunden?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maik,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan M meint
Be und Entladetätigkeiten sind als Arbeitszeit auf den elektronischen Fahrtenschreiber einzustellen, wenn du während der Be und Entladetätigkeit auf absichtlich Pause stellst betrügst du.
Denis meint
Wie kann man beim Kraftfahrer den Stundenlohn berechnen, um die Zuschläge zu ermitteln?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Denis,
um Ihren Stundenlohn zu berechnen, benötigen Sie Ihr Monatsgehalt in brutto, Ihre wöchentlichen Arbeitsstunden, sowie die durchschnittliche Zahl an Arbeitsstunden, die Sie pro Monat arbeiten. Diesen Wert erhalten Sie, wenn Sie Ihre wöchentlichen Arbeitsstunden mit 13 multiplizieren und im Anschluss durch 3 teilen. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro und einer 40-Stunden-Woche wären dies beispielsweise 173,33 Stunden pro Monat. Nun können Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch 173,33 teilen und erhalten Ihren Stundenlohn. Dieser würde in diesem Beispiel 11,54 Euro betragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M.T. meint
Hallo,
müssen sich in dem Bruttolohn die Steuerfreien Zuschläge & die Spesen befinden oder muss ich z.b. die Spesen wieder vom Brutto runter rechnen damit ich auf meinen realen Stundenlohn komme?
Weil bei mir in der Firma wird ja alles mit rein gerechnet außer Spesen…
z.b.
173 h Vertraglich meistens aber eher zwischen 180-200h oder mehr geleistet
6€ / Tag Spesen im Werksverkehr
2,20 € /h Nachtzuschlag
140€ Fahrerprämie
Was darf mein Arbeitgeber in den Stundenlohn rein rechnen ohne mich zu bescheißen ???
arbeitsrechte.de meint
Hallo M.T.,
mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich besser an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden. Dieser kann Ihren individuellen Fall genau prüfen und Sie verbindlich beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen meint
Ich habe auch mal eine Frage. Bei meinem Mann steht im Arbeitsvertrag, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ist so was zulässig? Er kommt auch nur noch Samstags nach Hause, hat unterwegs bei einer Arbeitszeit von 15 Stunden nur 30 Minuten Pause. Wie kann man sich wehren?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Carmen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carmen,
bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden muss Ihr Mann mindestens 45 Minuten Pause machen. Das schreibt das Arbeitszeitgesetz vor. Weniger ist nicht zulässig. Es ist hingegen in Ordnung, dass Überstunden ausgezahlt werden. Ihr Mann kann seinen Arbeitgeber auf die Pausenproblematik ansprechen und darauf hinweisen, dass die vorhandene Regelung gegen das Gesetz verstößt. Ignoriert der Arbeitgeber die Anmerkung, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
Wenn in dem Arbeitsvertrag pauschal drin steht, das Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sin, ist diese Klausel rechtswidrig. Es muss genau definiert sein wie viele Stunden das sind. z.B. mit dem Gehalt sind 10 Überstunden abgegolten.
bartgo meint
In meinen Arbeitsvertrag steht:
Die Spesen richten sich nach der Anzahl der Arbeitsstunden
Spesen sind ein fester Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, passen sich die Spesen an.
Die Wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden und die Monatlichen Spesen von 530,00 Euro sind ebenfalls fester Bestandteil des Arbeitsvertrages. In dieser Zusammenstellung ist eine Kürzung ausgeschlossen, da der Monatslohn dementsprechend geringer ausfällt.
Kann der Arbeitgeber trotzdem die Spesen kürzen, wenn ich Urlaub habe, obwohl eine Kürzung nicht im Arbeitsvertrag geregelt wird?
arbeitsrechte.de meint
Hallo bartgo,
§ 11 des Bundesurlaubsgesetzes gibt vor, dass das Urlaubsentgelt dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn entspricht. Folglich sollten ohne vorhandene Kürzungsregelungen im Arbeitsvertrag auch keine Kürzungen erfolgen. Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Philipp meint
Hallo,
ich habe ein Bruttolohn von 1592 € und Spesen 504 €. Arbeite von Montag bis Freitag. Schichtzeit 13 – 15 Std. am Tag, Fahrzeit 9 std. und manchmal 10 Std.
Ist das ein legales Lohn? Danke
Mit freundlichen Grüßen
Philipp
arbeitsrechte.de meint
Hallo Philipp,
normalerweise darf die wöchentliche Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann nur dann auf 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn sie in den letzten vier Monaten durchschnittlich bei 48 Stunden lag. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und ihn das Ganze genau prüfen zu lassen. Das Gleiche gilt für Ihren Lohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Frage an Dich: Was ist in dieser Branche schon legal?
Deddy0815 meint
Wir hatten bis 2014 einen Tagessatz von 100€. Ab 2015 werden wir mit Stundenlohn entlohnt, zur Zeit beträgt der 10,71€. Nun habe ich gehört, das die Lohnberechnung nach Stundenlohn keinen Nachteil für den Arbeitnehmer haben darf. Wenn ich nun, wie im Tarifvertrag festgehalten, eine 38 Std. Arbeitswoche zugrunde lege entsteht mir sehr wohl ein Nachteil. Mit dem Stundenlohn komme ich bei 8Std. ja nicht auf 100€. Müßte der Stundenlohn da nicht höher sein? Danke, mit freundlichen Grüßen Deddy0815
arbeitsrechte.de meint
Hallo Deddy0815,
mit dieser Frage sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Gewerkschaft wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katz meint
Arbeite seit weit über „15“Jahren für das gleiche Gehalt als Fahrer
Arbeitgeber zahlt keinen cent mehr und gibt zur Antwort man solle sich was anderes suchen?
kann das sein das es einfach nicht mehr Gehalt gibt und der Arbeitgeber Baut und Baut und sich noch einen SL usw. ???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katz,
ein gesetzlicher Anspruch auf regelmäßige und automatische Lohnerhöhungen besteht in aller Regel nicht. Maßgabe sind die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Eingehalten werden müssen lediglich die gesetzlichen Mindestvorgaben (Mindestlohn).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine meint
Hallo, mein Freund will den AG wechseln.
Im AV steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. , der Brutto Lohn 1900 € ,dazu steht ein Vermerk mit “ In diesem Lohn sind sämtliche Überstunden enthalten“ , er ist jedoch Fernfahrer, meiner Meinung nach kommt er ja allein mit der reinen Fahrtzeit ständig drüber, was heißt das für die Überstunden? Spesen sind im AV auch nicht aufgelistet.
Danke im vorraus.
MfG J.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Janine,
das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die Formulierung, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, in seinem Urteil vom 1. September 2010 (Az. 5 AZR 517/09) als unzulässig. Ihr Freund sollte sich demzufolge an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erkan meint
Hallo… arbeite seit 6 Jahren im Stückgut Bereich Lkw fahrer. arbeitsbeginn ist um 7.00 Uhr und endet 18.45 oder19.00 uhr also 19.00 Uhr ist Feierabend. wir als fahrer müssen den 40 tonner um 7.00 Uhr abladen die ware verteilen an den Toren.dann lade ich mein Lkw und Fahr dann um ca. 8.00-8.30 los zu den Kunden.meine Tour endet um ca.16.30 -bis 17.15 kommt drauf an welche Tour ich fahre also tägliche Fahrzeit 8- 10std. wenn ich auf Lager bin muss ich mein Lkw leer machen muss dann die Abholer wiegen und messen dann müssen wir den 40 tonner wieder beladen damit der 40 t. um 19.00 oder 19.30 losfahren kann. Meine Frage jetzt ist das gesetzlich in Ordnung.. …
arbeitsrechte.de meint
Hallo Erkan,
Ihrer Schilderung nach wird die zulässige Arbeitszeit regelmäßig überschritten. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
harald sch. meint
hallo
ich finde die beiträge ja gut,aber;
solange es nicht gesetzlich pflicht wird das jedes unternehmen das transport geschäfte ausübt
egal ob kurierdienste oder speditionen sich ausgliedern kann solange gibt es auch für unsern beruf kein
vernünpftigen löhne.
mein fazit lautet jeder sollte verpflichtet werden wie es auch pflicht ist in die berufsgenossenschaft.
dann kann auch tarifliche löhne bezahlt werde.wer das nicht will sollte sein laden halt verkleinern das das möglich ist.oder so hohe vetragsstrafen erheben das die unternehmen es nicht aus der portokasse bezahlen können. und auch nicht steuerlich gelten machen können.
ein letzes wort, wir kraftfahre haben die macht nur die angst hält uns zurück.warum eigendlich?
soviele ausländische unternehmen gibt esdoch garnicht.
schmeling meint
jedes unternehmen egal ob kurier spedition oder wie sie sich alle nennen,es ist auch bei einen gehalt als kraftfahrer nur eine bestimmte stunden zahl enthalten meines wissens 173stunden.danach gilt überstunden auszahlen oder freizeit.
oder gerechnet 48stunden bei einer 6 tage woche.jeder kraftfahrer sollte den mut aufbringen sich gegen eine derart ausbeutung sein recht durch zu setzten.man kann nicht alle auf die strasse setzen nur weil man gerecht sein geld verdienen muss.ich hingen kann und will mir das nicht bieten lassen und gehe dagen an auch wenn es mein job kosten kann.ich kenne viele die aus
existensangst den schritt nicht wagen und damit spekuliert das unternehmen dreister weise.
Sloni meint
Es ist erschreckend, wie unwissend viele der Kollegen doch sind! Hier ist so viel von utopischen Arbeitszeiten und unterirdischen Konditionen die Rede. Ich frage mich, dass ihr unter solchen Bedingungen für solche Unternehmer arbeitet!
Dies soll kein Angriff oder so gegen die Kollegen sein, die so ausgenutzt werden, sondern eher als Aufruf, endlich aufzuwachen und etwas gegen diese Situation zu unternehmen!
Ich fahre seit 29 Jahren im internationalen Fernverkehr – doch ich habe IMMER meine Pausen- und Ruhezeiten eingehalten – auch wenn es immer wieder Diskrepanzen mit den Chefs gab! Man muss sich durchsetzen und ihnen klarmachen, dass der Termin „im Graben liegt“ und Morgen auch noch ein Tag ist!
Viele Grüße – Slonni
Daniel meint
Wie hoch ist eigentlich der mindeslohn für kraftfahrer???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Daniel,
auch Berufskraftfahrer müssen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Aktuell liegt dieser bei mindestens 8,84 Euro brutto pro Stunde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nena meint
Hallo hab einen AB von 48Std wöchentlich an 5 Tage/Woche und nur 20Tage Urlaub …ist dies zulässig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nena,
in der Regel sollte eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden laut Arbeitszeitgesetz nicht überschritten werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindestjahresurlaub von 20 Tagen vor. Bei Unsicherheiten in Bezug auf Ihren Arbeitsvertrag sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
Hallo,
Jeden Montag von Freitag an arbeite ich um 11 Uhr als LKW Fahrer und ende um 23 Uhr. Die tägliche Fahrzeit beträgt ca. 8,5 – 9 Stunden. Von dem, was ich hier lese, ist es nicht in Ordnung, weil ich tatsächlich 12 Stunden pro Tag arbeite, das sind 60 Stunden pro Woche. Verstehe ich das gut? Wenn es falsch ist, welche Optionen habe ich? Danke für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jan,
je nach Verteilung von Pausen und ähnlichem, könnte Ihre Arbeitszeit über der gesetzlich erlaubten Höchstgrenze liegen. Wie genau Ihre rechtliche Situation zu bewerten ist, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
Ich reise im System von 3 Wochen bei der Arbeit und einer Woche zu Hause, der Chef hat auf dieser Grundlage den Vertrag geändert, dass ich 18 Urlaubstage sein sollte. Um einen Artikel 560/2000 zu zitieren, von dem ich nicht weiß, wie es klingt. Kann der Arbeitgeber dies tun und muss keine Arbeitsstunden für den Vertrag bereitstellen?
Grüße, Mario
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mario,
der Gesetzgeber schreibt mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche vor. Weniger ist gesetzlich nicht erlaubt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias E. meint
Ich habe mal eine frage mein neuer Arbeitgeber zahlt Festgehalt.
Im Arbeitsvertrag soll 208 Stunden stehen. Aber 238 soll ich arbeiten die 30 Stunden sollen zu Gunsten der Fa.sein.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihren Fall eingehend prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jan,
eine 60-Stunden-Woche dürfen Kraftfahrer nur in Ausnahmen und mit entsprechendem Ausgleich fahren. Zu unterscheiden sind jedoch die Fahrzeit und die Arbeitszeit, die der Arbeitgeber zu entlohnen hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lutz meint
Hallo zusammen
Ich fahre einen Silo lkw muss also selbst ( be ) und abladen.
Meine Lenkzeit ist im Durchschnitt bei 7 Std plus Ladezeiten von 5-7 Std also auf 11- 14 Std täglich. Also länger als das Arbeitszeitgesetz vorschreibt.
Ist das rechtens oder muss ich Lenkzeit von Arbeitszeit trennen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lutz,
Lenkzeit gehört in der Regel zur Arbeitszeit. Das heißt, Lenkzeit plus die Zeit, die zum Be- und Entladen anfällt, dürfen insgesamt nicht die vom Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Arbeitszeit überschreiten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter N. meint
Hallo in meinen Arbeitsvertrag möchte der neue Chef eine Klausel Einbauen wo ich mich im Schadensfall mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen soll und er soll bei der folgenden Lohnabrechnung in voller Höhe in Abzug gebracht werden. Ist das Rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
ob das rechtens ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kalle meint
Guten dag ..
In mein Vertrag steht 2200 bruto im Monat festgehalten
Ich fahre und arbeite 50 Stunde in einer Woche (5tage= a 10 Stunden am Tag) ist nach dem Gesetz nicht 176 stunde im Monat festgehalten
Die anderen 24 Stunden sind doch dan alls Überstunden zuent lohnen oder?? Es steht nur festgehalt im Vertrag im Monat
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kalle,
da wir keinen Einblick in Ihren Arbeitsvertrag haben und auch keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir diese Frage nicht genau beantworten. Normalerweise ist im Arbeitsvertrag geregelt, wie Überstunden zu behandeln sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jimmy meint
Muss ich als Kraftfahrer Baustoffe in die Wohnungen schleppen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jimmy,
welche Arbeiten Sie neben der Lenktätigkeit zu verrichten haben, ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Inwiefern die darin enthaltenen Klauseln rechtens sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerd meint
Hallo Zusammen,
meine Frage wäre, wenn im AV-steht bei Unfall ist die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung zu Zahlen in meinem Fall 500,00 € ohne Unterscheidung nach Fahrlässigkeit (leicht od. Grob) ist das Rechtens?
Danke für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gerd,
solche Abschnitte sind in Arbeitsverträgen für Berufskraftfahrer üblich. Ob die Formulierung so zulässig ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrechte beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik meint
Moin moin, brauche dringend eure Hilfe. Wir sind au SH junge Familie aus 3 Personen. Ich bin als LKW Fahrer tätig. Ich arbeite ab 04:20 jedes Morgen. Bis zum 16 oder abenzu 17 oder 18 Uhr. Das Kind geht jetzt zu Schule 1 Klasse und Frau ist immer ab 9 bis 18 Uhr täglich. Das Problem ist – Betreuer/in in der Schule nur bis zum 16 Uhr. Ich komme immer mit verspätung und immer wieder…. Plus ich mache keine Pause… D. H angekommen auf Pause umgestellt und abladen…. Der Arbeitgeber versteht mich nicht… Und lässt mich immer über 11 oder 12 Stunden arbeiten… Das Kind wird öfter von meine Frau abgeholt, aber sie bekommt auch Schwierigkeiten mit ihr Chefin da das Kind beider Arbeit ist. Gib es einfach eine gesetzliche Lösung?? Laut mein Arbeitsvertrag 165 St Monat plus Überstunden. Ich habe ehrlich Angst, falls ich meiner Chef absagen würde, der kann mich nachher kündigen.
Vielen Dank für Ihr Antwort!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maik,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in Ihrer Situation der richtige Ansprechpartner sein. Er kann Ihre gesetzlichen Möglichkeiten darlegen und Sie beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ionel meint
Hallo, ich habe einen Vertrag von 2300 brutto und 48h pro Woche. Aber die Driven + Lade Download und Standby-Zeit machen 55h-60h pro Woche. Ist das normal?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ionel,
das kann tatsächlich vorkommen. Sie sollten Ihre Mehrarbeit beim Arbeitgeber geltend machen und entsprechend vergütet bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
Hallo,
Werden Spesen bzw. Nachtzulagen auf den Mindestlohn angerechnet? Oder zählen diese extra?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tom,
mit der Frage, ob Zuschläge auf den Mindestlohn anzurechnen sind, mussten sich in den letzten Jahren einige Arbeitsgerichte auseinandersetzen, da es hierzu keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Wir empfehlen Ihnen daher, die Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Tom meint
Hallo,
werden Spesen und Nachtzulagen auf den Mindestlohn angerechnet?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tom,
Spesen und Nachtzulagen werden immer zusätzlich zum Lohn gezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcus meint
Hallo,
Frage: Unser Chef zahlt keine Spesen, den diese sollen wir uns von der Lohnsteuer zurück holen.
Das kann doch nicht rechtens sein. da wir nur ein bruchteil von den Steuern wieder bekommen. Das sind 30% und die 70% fehlen uns alle.
Kann der Arbeitgeber es nicht selbst von den steuern absetzen (einforgern)
unser Chef meinte es geht nicht. Oder ist die Steuerberaterin schlecht ?
Welche ausgaben kann die Firma umsetzen ? für die Angestelten ?
ich höre oft diverse zuschläge ( Prämien ) kann der chef doch absetzen oder etwa nicht.
M.f.G.
Falk meint
Hallo!
Kann der Chef einfach einen Urlaubstag ein tragen, z.B. am Freitag wenn er mir frei gibt weil keine Arbeit da ist. Muß dazu sagen, wenn ich Überstunden hatte, wurden natürlich die Überstunden eingetragen und wenn keine da waren wurde einfach frei vermerkt, halt ohne Bezahlung. Und in diesem Jahr wurde so mein Erholungsurlaub einfach verdattelt. Und wo ich Urlaub nehmen wollte hieß es, ich habe ja garnicht mehr so viel Urlaub.
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Falk,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
Hallo
Für nachweiss von Überstunde reicht das Ausdrück von FahrerKarte
Danke für das Antwort
Gruss
Johana
Markus meint
Wieviel Urlaubsanspruch hat man als Kraftfahrer in den Ferien zusammenhängend ? Bei uns in der Firma werden nicht mehr wie 2 Wochen genehmigt. Ich finde diese Zeit als Erholungsurlaub zu kurz.
Gruß Markus
Christian meint
hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich bin Kraftfahrer bei [edit. v. d. Red.]
wir Arbeiten in 3-Schichten,also 4Fahrer pro schicht +2fahrer in Reserve wenn jemand ausfällt oder krank wird.
Nun Verlangt unser Arbeitgeber von uns Fahrern die gerade in Reserve stehen bzw.nicht fahren das wir im Porschewerk die Fahrzeugteile mit kommisionieren bzw.mit dem elektrischen Schlepper(so was ähnliches wie ein Stapler)die Fahrzeugteile an das jeweilige Band fahren bzw.verteilen.Da im mein Arbeitsvertrag steht Kraftfahrer und nicht Komisionierer oder ähnlisches bin ich der meinung das mich das nix angeht ich berufe mich auf mein Arbeitsvertrag,und dort steht Kraftfahrer.Wie verhält sich das nun mit dem Arbeitsrecht darf er mich für andere Tätigeiten benutzen.Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Mfg Christian
Jonas meint
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Arbeitsrecht für die Kraftfahrer. Es ist wichtig, dass man sich stets über die aktuellen Rechte informiert, damit man im Zweifelsfall davon Gebrauch machen kann.
Mischa meint
Bin seit 30 Jahren als Kraftfahrer ohne Arbeitsvertrag beschäftigt.Gilt deshalb der Tarifvertrag für mich?
Herzkasper meint
Hallo Ich bin Kraftfahrer im Verteiler service .Laut Arbeitsvertrag habe ich einen 8,75 Stunden Tag. Nun kommt es aber öfters mal vor das an manchen Tagen nur Aufträge für 5 oder 6 Stunden Arbeitszeit da sind. Ich werde dann nach Hause geschickt. Die nicht geleisteten Stunden werden dann als minus Stunden im Stundenkonto geführt. wenn dann irgend wann mal Überstunden anfallen werden diese dann verrechnet. Ist der Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich, genug Arbeit ranzuschaffen das ich den Arbeitstag voll bekomme. Im Arbeitsvertrag gibt es jedenfalls keine Regelung das Minusstunden durch Überstunden ausgeglichen werden. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, das Kollegen aus dem Büro zu Hause bleiben mussten wenn keine Arbeit da war. Gibt es da wieder eine Sonderregulung für Kraftfahrer die uns da benachteiligt ? würde auch gern Erfahrungen von Kollegen höhren. Vielen Dank im voraus für eure Wortmeldungen.
Noll meint
sehr geehrte Damen und Herren. Wir sind eine Spedition mit 7Lkw. mein Lkw ist zur Zeit zur Reparatur.
Da mein Chef keinen Leihwagen holen möchte soll ich bei einer Fremdspedition einen Lkw fahren.der dort nicht besetzt ist bzw. frei ist. Ist das rechtens. viele grüsse M.Noll
Peter meint
Hallo, ich bin Tankzug Fahrer und habe eine frage bezüglich der bevorstehenden Pension.
ist es richtig das, wen ich als Berufs Kraftfahrer in Pension gehe, etwas mehr Pension erhalte als , wie wenn ich als Arbeiter bei der Firma im Dienstverhältnis fahre.
Wenn ja wie kann man das ändern.
im voraus besten für eure Antwort
Mfg
Peter
Mark meint
Hallo
Bin lkw fahrer im werkverkehr
Meine aufgabe hier ist 4 ab und zu 5 tage a 12std -0,5 pause fahren arbeiten ladetätigtkeit jetzt zu meine frage ist dieses rechtens oder nicht vielen dank schon mal
Frank meint
Bin lkw fahrer 40t , hab meinen Chef freundlich gefragt wegen Gehaltserhöhung. Da ich der einzigste lkw fahrer bin vergleicht er mich mit seinen Frankfurter Fahrern.also keine Gehaltserhöhung. Ich schreib monatlich alles auf und hab ihn dann darauf hingewiesen das er doch überstunden bezahlen müsste. Nun muss ich keine auslandstouren mehr fahren und soll jedes we zu Hause sein. Aber es fallen immer noch überstunden an. Nun meint er wenn ich nach hause fahre ist das privat fahrt da muss er keine überstunden bezahlen. Privatfahrt? Ich lade Trailer fahre nach hause und von dort fahre ich zum ausladenden, das ist keine privat fahrt. Was kann ich tun um meine überstunden bezahlt zu bekommen?