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Was gilt als Arbeitszeit laut Arbeitsrecht?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2023

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Die Arbeitszeit ist für den Arbeitsalltag elementar und sie entscheidet auch oft darüber, wie wohl sich Arbeitnehmer fühlen. Sie ist einer der Kernpunkte in einem Arbeitsvertrag und vor allem im Hinblick auf die sogenannte Work-Life-Balance ein wichtiges Kriterium für ein gesundes Leben.

Kurz & knapp: Arbeitszeit

Wo sind die Vorschriften zur Arbeitszeit geregelt?

Die Arbeitszeit ist maßgeblich durch das Arbeitszeitgesetz in Deutschland reglementiert.

Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit vor allem im Hinblick auf Lage, Verteilung und Vergütung geregelt. Neben dem Gesetz sind außerdem tarifliche sowie betriebliche Vereinbarungen entscheidend.

Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht?

Was zur Arbeitszeit gehört und was nicht, lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitszeit
  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Arbeitstage!
    • Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:
  • Definition zur Arbeitszeit
    • Wer regelt was?
    • Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz
  • Was zählt zur Arbeitszeit?
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:

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Die meisten kennen wohl den Acht-Stunden-Tag, den es jedoch erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt. Noch bis 1860 war beispielsweise eine 80-Stunden-Woche gar nicht so unüblich. Doch wie sind die Arbeitszeiten im Allgemeinen in Deutschland geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen? Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Im folgenden Ratgeber finden Sie zur Arbeitszeit eine allgemeine Definition sowie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Arbeitszeit in Deutschland.
Im folgenden Ratgeber finden Sie zur Arbeitszeit eine allgemeine Definition sowie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Arbeitszeit in Deutschland.

Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften von Arbeitszeit. Dabei geht es vor allem darum, herauszustellen, welche Funktion die Arbeitszeit erfüllt und um ihre Bedeutung.

Definition zur Arbeitszeit

Grundlegend gilt all jene Zeit als Arbeitszeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Arbeitszeitgesetz sowie die europäische Richtlinie 93/104/EG. Diese gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen, in denen Unternehmen und Arbeitgeber die jeweilige Arbeitszeit individuell gestalten können.

Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.

Wer regelt was?

Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit spezifisch geregelt.
Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit spezifisch geregelt.

Grundsätzlich regelt das ArbZG die maximale zulässige Arbeitszeit. Die wöchentlichen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder durch Tarifverträge festgelegt. Daraus ergeben sich ebenso die Vergütung sowie die Überstunden, die eventuell anfallen können. Überstunden können bereits im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klauseln mit aufgeführt sein. Jedoch ist nicht jede Vereinbarung diesbezüglich rechtens.

Die tarifliche Arbeitszeit kann sowohl engere Grenzen setzen als auch über die Regelungen des ArbZG hinausgehen. Die Tarfiverträge basieren jedoch auf den gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte gelten sogar gesonderte Arbeitszeitverordnungen.

Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht inne.

Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz

Die Reglementierung der Arbeitszeit ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem:

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Seemannsgesetz
  • Ladenschlussgesetz des Bundes
  • Feiertagsgesetze der Länder
  • Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal

Was zählt zur Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitrecht hat viele Facetten und Sonderregelungen.
Das Arbeitszeitrecht hat viele Facetten und Sonderregelungen.

Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt.

Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen. Dies sind gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Arbeitszeit selbst nicht enthalten sind.

Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig. Konkrete Regelungen finden sich hierzu im § 4 ArbZG.

Wichtig! Zwar enthält das Gesetz zur Arbeitszeit eine Pausenregelung, dennoch sind die Pausenzeiten keine Arbeitszeit.

Neben der regelmäßigen Arbeitszeit und den Ruhe- oder Pausenzeiten sind noch andere Elemente der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Denn es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen. Für viele Angestellte sind Nacht- und Schichtarbeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit relevant. Beide Arten der besonderen Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz aufgeführt. Spezifische Regelungen wie zu beispielsweise Kernarbeitszeit erfolgen, wie bereits oben erwähnt, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.

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Kommentare

  1. Heike meint

    12. Dezember 2018 um 12:39

    Guten Tag,
    Ich bin bei einem kleinen Jugendhilfeträger tätig.
    Wir sind immer 24 Stunden vor Ort schreiben aber immer nur 15 Arbeitsstunden in den Arbeitszeitennachweis
    Wir sind von 9 Uhr bis 9 Uhr im Einsatz. Es gibt ein Betreuerzimmer in dem wir Basisbetreuerinnen schlafen, ab 5 Uhr 45 werden die ersten Kinder geweckt.
    Die Chefin sagt die nachtliche Schlafenszeit sei keine Arbeitszeit, die Nacht wird mit 2,5 Stunden angerechnet.
    Ist dieses Modell zulässig?

    Mit besten Grüßen
    Heike Leubecher

    Antworten
  2. Carlos meint

    16. Dezember 2018 um 9:53

    Hallo ,
    Muß ich an einem von Frühstück teilnehmen das direckt vor einer Besprechung statt findet,
    und auf dem vorwiegend Privates beredet wird.oder ist dies meine freie entscheidung??

    Antworten
  3. MfG meint

    18. Dezember 2018 um 15:40

    Hallo,

    Ich arbeite im Einzelhandel, bei uns im Geschäft wurde eingebrochen und die Polizei rief mich an und zwei weitere Kollegen, wir haben zu dritt noch den Schaden beseitigt und dann zu zweit auf den Glaser gewartet. Jetzte meine Frage werden diese Stunden gut geschrieben? weil es im Nachhinein heißt, warum wir zu dritt vor Ort waren.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Januar 2019 um 8:49

      Hallo MfG,
      bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt. Es steht uns leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Norbert meint

    23. Januar 2019 um 10:48

    Ich arbeite ( Nebenberuflich ) als Kfz Überführer und mein Fahrerstandort ist z.B. der Bremer Hauptbahnhof.
    Wenn ich nun ein Kfz in Hamburg abhole, das nach Hannover überführe, zählt dann die Fahrt mit der Bahn nach Hamburg und der Rückweg wieder nach Bremen als Arbeitszeit und muß deshalb auch als solche vergütet werden ?

    Antworten
    • Jankovic A. meint

      28. Mai 2020 um 20:51

      Sicher ist das Arbeitszeit!
      Aber das sollten Sie mit Ihrem Arbeitsgeber foher abklären befor Sie Arbeit anfangen!
      Und wer übernimmt die Fahrkosten!

      MfG

      Antworten
  5. Anca H. meint

    12. Februar 2019 um 22:27

    Liebes Team

    Ich arbeite am Theater, Tarifvertrag NVSolo. Welche Anzahl Stunden/Woche muss ich arbeiten?

    Danke im Voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 7:29

      Hallo Anca,

      der NV Solo legt keine exakte Wochenarbeitszeit fest, da das Schauspiel sich mitunter nicht nach den regulären Geschäftszeiten richtet und mal länger und mal kürzer dauert. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Fragen zu Ihrem Spezialfall genau beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Moni meint

    22. Februar 2019 um 10:24

    Hallo, ich arbeite 4 fest definierte Tage in in der Woche a 6 Stunden (Teilzeit). Am 5 Tag (welcher normalerweise kein Arbeitstag für mich ist) habe ich nun eine Dienstreise getätigt die etwas mehr als 8 Stunden gedauert hat. Meinen Vollzeitkollegen haben für diesen Tag 8 Stunden gutgeschrieben bekommen und ich nur 6 Stunden. Ist das Fair? Danke für Ihre Unterstützung!

    Antworten
  7. Klaus K. meint

    28. Februar 2019 um 15:11

    Guten Tag
    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag weil ich aus gesundheitlichen Gründen die Abteilung gewechselt habe. Da wird jetzt auch Nachts und an Sonn und Feiertagen gearbeitet, wie sieht es da mit Zuschlägen aus, ist das gesetzlich vorgegeben?

    Danke
    Mfg
    Klaus K.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 8:33

      Hallo Klaus,

      in der Regel sind Nachtzuschläge üblich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Mopri meint

    23. März 2019 um 19:07

    Hallo
    Meine Frage:
    Ich arbeite ab und zu auf einem Wochenmarkt
    Wenn ich morgens zur Arbeit komme belade ich den Wagen und fahre zum marktstandort arbeite dort normalerweise von 8 bis 14 Uhr, fahre dann wieder zur hauptfiliale und lade dort aus.
    Die Zeiten vom der Hauptfiliale zum Markt und zurück, muss das als Arbeitszeit bezahlt ?

    Antworten
  9. Andre meint

    3. April 2019 um 18:50

    Hallo,

    Meine Frau arbeitet in einem Einrichtungsmarkt als Kassiererin und auch als Kassenaufsicht.
    Die Arbeitszeiten werden mittels eines Erfassungsgerätes erfasst.
    Sie Stempelt Dienst beginn und Dienst ende als auch jede Pausen beginn und Pausen ende (auch Pipi Pause).
    Im Arbeitsvertrag als auch im Markt ist nirgends etwas zur Pausenregelung schriftlich hinterlegt.
    Vom Arbeitgeber werden ihr jeden Arbeitstag der zwischen 6 und 8 Stunden ist eine Stunde Pause und ab 8 Stunden Arbeitszeit sogar 1,5 Stunden Pause berechnet und nicht bezahlt.
    Laut Arbeitgeber wäre 1 b.z.w. 1,5 Stunden Pause Gesetz und somit würde diese auch nicht bezahlt.

    Frage:
    Meine Frau hat im vergangenen Monat an 4 Tagen nach Abzug der wirklichen Pausenzeit (1 Stunde) 11,5 Stunden gearbeitet.
    Der Arbeitgeber berechnet aber 1,5 Stunden Pause und bezahlt ihr somit 4 x 0,5 Stunden zuwenig.
    Darf der Arbeitgeber das?

    Fehler in der Stundenabrechnung muss sie auch innerhalb von 3 Tagen reklamieren danach werden diese nicht mehr akzeptiert.
    Ist das zulässig?

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

    André C.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. April 2019 um 10:44

      Hallo Andre,
      § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt Folgendes:

      „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

      Ob die Vorgehensweise des Arbeitgebers korrekt ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Miss Sophie meint

    21. Mai 2019 um 6:01

    Guten Tag,
    Meine Kollegen und ich arbeiten in einer Kita (Verein) wir müssen geregelt abends an Vorstandssitzungen teilnehmen.
    In unseren Augen ist dies Arbeitszeit. Der (neue) Vorstand sieht dies nicht so.
    Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?
    Die Teilnahme ist für uns nicht optional und es werden ja auch ausschließlich arbeitsrelevante Themen besprochen.

    Antworten
  11. Kitti meint

    21. Juni 2019 um 9:46

    Hallo,
    ich möchte fragen, dass man wieviel Stunden darf in Deutschland pro Woche arbeiten?
    Ich plane an zwei Arbeitsplatz zu arbeiten, ein Nebenjob (30 Std.) und ein Minijob (18 Std.) dazu können meine Verdienstmöglichkeiten verbessern.

    Vielen Dank, Kitti

    Antworten
  12. PAtrizia meint

    4. Dezember 2019 um 5:32

    Guten Tag,
    ich fange um 7 Uhr an zu arbeiten, um 9 Uhr ist Frühstückspause, um 13.00Uhr Mittagspause. Ich arbeite oft bis 13:30/14.00. Dafür sehe ich nicht ein, dass ich eine halbstündige Pause noch mache. DArf ich durcharbeiten oder MUSS ich die Pause machen? (Eigentlich reichen mir 15min am Arbeitstag, wenn überhaupt)

    Antworten
  13. Ivonne meint

    4. Dezember 2019 um 5:42

    Hallo,

    ich arbeite von Mo-Fr 7.15 bis -je nach Arbeitsanfall- 13, 14, 15, 16 Uhr. Insgesamt 30Std/Wo. Mehr kann ich dort leider nicht arbeiten.
    Habe einen Fahrtweg von ca 40 Min.
    Da mein einer Sohn grade zu seinem Vater gezogen ist, muss ich für ihn Unterhalt zahlen und noch eine zusätzliche Tätigkeit aufnehmen. Er kommt jedes 2.We von Fr mittag bis Mo früh.
    Das heißt um mit den Umgangszeiten und Ruhezeiten nicht zu kollidieren, darf ich nur Mo-Do von ca 17-20Uhr und alle 2 Wochen noch FR/SA irgendwo noch arbeiten. Sehe ich das richtig?

    Hab mir da noch nie Gedanken drüber gemacht….

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

    Antworten
  14. marcus meint

    25. Januar 2020 um 20:27

    Hallo. Wenn ich mit Normalarbeitsstunden (38,5 St)und Bereitschaftszeit wöchentlich (Dauerzustand) über die 48 Stundenregel komme, aber meine zuleistende Normalarbeitsstunden noch nicht erreich (zb. 34 Normal und 21 Bereitschaft), darf mein Chef von mir verlangen die fehlenden Normalarbeitsstunden über dem Gesetzt (48 Stunden) auszugleichen, oder muss auf diese verzichten und darf mir keine Minusstunden anrechnen? (bei diesem Beispiel hätte ich ein Minus von 4,5 St/Woche). Meine durchschnittliche Arbeitszeit in der Woche (Normal+Bereit) sind 55 – 60 Stunden. Am Ende des Jahres komme ich auf über 200 – 500 Stunden die über der Durchschnittlichen 48St/Wo im Jahr liegt.

    Antworten
  15. Elke meint

    24. Februar 2020 um 11:51

    Wo kann man sich hinwenden um Missstände – nicht bezahlte Stunden – Doppelschichten usw. zu melden ?

    Antworten
  16. Michaela meint

    18. April 2020 um 12:22

    Hallo,kann man vom Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung verlangen ?
    Wir stechen mit einem Chip wo nicht die Uhrzeit zu ersehen ist und auch nicht auf der Gehaltsabrechnung,
    der monatlich immer gleich ist.Mein Arbeitgeber sagte uns das einige Mitarbeiter viele Minusstunden hätten und jetzt nachgearbeitet sollen.

    Antworten
  17. Kerstin meint

    29. Mai 2020 um 8:35

    Hallo, wie ist das bei Kurzarbeit von der tägl. Mindestarbeitszeit geregelt ?
    Gilt da nicht auch unter 4 Stunden ist nicht zulässig ?
    MfG

    Antworten
  18. Pamela meint

    24. August 2020 um 9:16

    Hallo,
    ich hätte eine Frage:
    im kommenden September erhalten wir vorrübergend neue Öffnungszeiten. Da ich Pendler bin, hatte ich meinem Chef bereits erklärt dass ich zu den angegebenen Zeiten entweder 45 Minuten vor Arbeitsbeginn oder 20 Minuten zu spät bin. Er meinte zu mir ich müsse in den sauren Apfel beissen und 45 Minuten vor Arbeitsbeginn vor Ort sein.
    Darf er das von mir verlangen?

    Antworten
    • Alex meint

      24. September 2020 um 5:54

      Leider darf er das, der Arbeitsweg ist „Privatsache“. Dies gilt beispielsweise auch bei Streik der Öffis, Stau, kaputtes Fahrzeug und so weiter.

      Wenn die Arbeitszeiten (Uhrzeit Beginn/Ende) im Vertrag festgelegt sind und nicht per Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag o.ä. geändert werden, ist es möglicherweise nicht rechtens, aber da sollte man dann besser einen Anwalt konsultieren. (Ich bin keiner 🙂 )

      Antworten
  19. Arndt meint

    7. September 2020 um 18:54

    Hallo

    Wenn im Arbeitsvertrag 160 – 180 Stunden bei einer 5 Tagewoche stehen, darf der Arbeitgeber dann immer jeden Tag die 8 Stunden überschreiten ohne Ausgleich?

    Tägliche Arbeitszeit liegt dann immer bei 9 Stunden.

    MfG

    Antworten
  20. Benny meint

    23. November 2020 um 19:52

    Hallo,
    Folgende frage: wenn ich mit meinem LKW beim kunden stehe und muss dort 2-3stunden warten bis ich an die Rampe fahren kann,muss der Arbeitgeber diese 2-3std standzeit bezahlen oder kann er diese abziehen ,da ich quasi Pause mache…

    Antworten
  21. Thomas meint

    17. Februar 2021 um 15:02

    Hallo,
    die Arbeitszeit beginnt 6:00 Uhr.
    Ist ein Mitarbeiter pünktlich, wenn er sich 6:00 Uhr am Zeiterfassungsgerät (Stechuhr) registriert hat, danach zur Umkleide geht und z.B. 6:05 Uhr am Arbeitsplatz eintrifft, oder ist er nur dann pünktlich, wenn er 6:00 Uhr arbeitsfähig am Arbeitsplatz ist?

    Viele Grüße
    Thomas

    Antworten
  22. Yuki meint

    20. Juni 2021 um 11:52

    Hallo,

    Ich habe eine Frage darf man 17 Std pro Tag arbeiten? Ich habe meine Freunde gebeten einen Anwalt zu schalten, weil es um eine Behinderte Arbeiter handelt. Das ist echt schlimm. Gibt es irgendwo wo man nachschlagen kann wie lange 1 Behinderter pro Tag/ Woche arbeiten darf?

    Antworten
  23. nadine meint

    29. September 2021 um 12:16

    wenn ich von 08-14 Uhr arbeite, bin ich dann verpflichtet in dieser Zeit noch eine Pause zu machen?
    Sodass durch meine Mittagspause meine Arbeitszeit erst um 15 Uhr enden würde?

    Antworten
  24. Berna meint

    20. Dezember 2021 um 21:56

    Guten Tag. Ich habe eine Frage. Für Teilzeit 25 Stunden arbeiten, 3 Tagen in der Wochen. Wenn ich eine Woche Urlaub nehmen Verfall meine 3 Ruhe Tagen? Oder kann ich als 3 Tagen Urlaub und 3 Tagen ruhe Tag berechnen? Danke im Voraus.

    Antworten
  25. Patrick meint

    29. März 2022 um 19:00

    Hallo ,ich Arbeite als Installateur von regulär 7.00 -16.00 Uhr muss aber schon um halb sieben da sein .Hinzu kommt das die Rückfahrt nicht in der regulär Arbeitszeit mit drin ist und wir dann noch die Busse entladen müssen bzw. beladen und im Büro noch Bestellung machen müssen für den nächsten Tag ohne das es bezahlt oder irgend wie bezahlt wird.Muss ich dieses akzeptieren?

    Antworten
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