Die Lenk- und Ruhezeiten sind ein komplexes und auch an einigen Stellen sehr verworrenes Thema. Umso weniger verwundert es, dass selbst eingefleischte „Brummi“-Fahrer sich die Frage stellen, wie die Lenkzeiten in Ihrem Unternehmen wirklich berechnet werden.
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Im PDF finden Sie:
- Infos über Lenkzeiten (täglich und wöchentlich)
- detailliere Erläuterungen über einzuhaltende Ruhezeiten
- Wissenswertes über Arbeits- und Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Ein Großteil des Güterverkehrs wird in den Industriestaaten per Lastkraftwagen transportiert und das nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen. Desto wichtiger ist es, einheitliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Kurz & knapp: Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenkzeit ist Teil der Arbeitszeit bei Berufskraftfahrern. Gemeint ist damit die Arbeit hinter dem Steuer. Lenk- und Ruhezeiten gelten für LKW-Fahrer, die ein Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht steuern.
Die Lenkzeit darf neun Stunden täglich bzw. 56 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ihre Verlängerung auf zehn Stunden ist nur zweimal wöchentlich zulässig.
Ruhezeit steht dem LKW-Fahrer zur freien Verfügung, ohne dass er in irgendeiner Form arbeiten oder Bereitschaft leisten muss. Die tägliche Ruhezeit mindest innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens elf Stunden betragen. Wann und inwiefern eine Verkürzung oder ein Aufteilen möglich ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook.
Wie die europäischen Verordnungen und Richtlinien genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber, der Ihnen zudem einen Überblick über die wichtigsten Begriffe zu den Lenk- und Ruhezeiten gibt.
Inhalt
Grundlegendes zu den Lenk- und Ruhezeiten
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass zwischen den Lenkzeiten und den Arbeitszeiten für Berufskraftfahrer zu unterscheiden ist. Sie betreffen zwei voneinander unabhängige Regelungskomplexe, die durch verschiedene Verordnungen und Gesetze abgedeckt werden.
Dazu zählen:
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Das Fahrpersonalgesetz (FPersV) sowie
- Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Die EU-Richtlinie 2002/15/EG und
- Die EU-Verordnung 561/2006.
Daneben sei noch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) zu erwähnen.

Sie beschreiben die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Deren Einhaltung wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie der Polizei kontrolliert. Dabei spielt der Tachograph beziehungsweise das EG-Kontrollgerät eine besondere Rolle. Im Gerät befindet sich die Fahrerkarte, die immer vom Lkw-Fahrer mitzuführen ist. Anhand dieser lässt sich die Aufzeichnung der letzten 28 Tage nachweisen.
Befindet sich kein Kontrollgerät im Fahrzeug, ist ein Tageskontrollblatt zu führen.
Generell müssen zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit Angaben zu den Lenkzeiten, den sonstigen Arbeitszeiten, den Lenkzeitunterbrechungen und den Ruhezeiten gemacht werden.
Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten
Bevor es zur Erläuterung einzelner Begriffe und Aspekte geht, ist es wichtig, darauf einzugehen, für wen die Verordnungen gelten.
Die europäischen Richtlinien betreffen all jene Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3, 5 Tonnen und mehr aufweisen. In Deutschland betreffen die Lenk- und Ruhezeiten auch jene Kraftfahrzeuge, die mindestens 2,8 Tonnen auf die Waage bringen. Dies geschieht auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung.
Ausgenommen von diesem Geltungsbereich sind Lenk- und Ruhezeiten bestimmter Busfahrer. Denn lediglich der Buslinienverkehr mit einer Gesamtstreckenlänge von 50 km wird im Zuge der EG-Verordnung nicht erfasst.
Ebenso ausgenommen sind Fahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen und Lkw der Polizei oder des Zivilschutzes. Schließlich unterliegen auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes anderen Verordnungen.
Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten
Viele fragen sich, warum für den Lkw Lenk- und Ruhzeiten gelten und nicht auch für andere Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Dabei steht die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Vor allem wenn die Pausen nur unzureichend oder gar nicht genommen werden, erhöht sich das Unfallrisiko als Folge von Übermüdung enorm. Insbesondere Unfälle unter Beteiligung von Lkw sind oft sehr schwer und können auch eine Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft ziehen.

Daneben ist hervorzuheben, dass gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten zur Harmonisierung des Wettbewerbs beitragen, vor allem durch die europäische, einheitliche Regelung auch international. Denn es besteht dadurch eine Verbindlichkeit für alle Transportunternehmen.
Die Richtlinien und Bestimmungen haben außerdem eine höhere Flexibilität für den Fahrer und das jeweilige Unternehmen geschaffen.
Schließlich profitiert der Fahrer von der Erhöhung der Ruhezeiten. Denn dadurch ist ein wenig mehr Freizeit geschaffen worden.
Was sind Lenkzeiten?
Gerade in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten sind immer wieder Fragen offen, selbst bei Lkw-Fahrern, die seit 20 Jahren auf den europäischen Straßen unterwegs sind.
Wie bereits erwähnt, sind Lenkzeiten für Lkw-Fahrer von dessen Arbeitszeiten, die in Deutschland gelten, zu unterscheiden und abzugrenzen.
Generell beschreibt eine Lenkzeit alle Zeiten, in denen tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt wird. Es sind demnach die konkreten Fahrzeiten beim Lkw, von denen die Rede ist.
Dabei ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass in den gesetzlichen Richtlinien sowie Verordnungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten die Gesamtlenkzeit angegeben wird. Dies bedeutet eine Zeitspanne zwischen zwei täglichen Ruhezeiten sowie zwischen einer täglichen und wöchentlichen Ruhezeit. An dieser Stelle sei nur kurz darauf hingewiesen, dass eine Ruhezeit das Äquivalent zur Lenkzeit darstellt.
Die täglichen Lkw-Lenkzeiten betragen in der Regel neun Stunden. Zweimal in der Woche kann die Tageslenkzeit jedoch auf 10 Stunden erweitert werden.
Wichtig! Ein Teil der Lenkzeiten beziehungsweise Fahrzeit für Lkw-Fahrer ist das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, unter anderem an der Ampel, Bahnschranke, der Kreuzung oder im Stau.
Die wöchentlichen Lkw-Fahrzeiten dürfen grundsätzlich 56 Stunden nicht überschreiten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die gemäß Arbeitszeitgesetz und Richtlinie 2002/15/EG bei 60 Stunden liegt, ist einzuhalten. Im Durchschnitt umfasst die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer 48 Stunden (siehe § 21 a ArbZG).
Daneben gibt es die Einschränkung, dass innerhalb einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden gelenkt werden darf.
Wichtig! Alle Tätigkeiten neben dem eigentlichen Fahren zählen zur Arbeitszeit, nicht aber zur Lenkzeit. Das können neben den Be- und Entladevorgängen auch behördliche Aufgaben sein, wie das Ausfüllen von Frachtdokumenten.
Zusammenfassend sei festzuhalten:
- Wie lange darf ein Lkw-Fahrer demnach arbeiten? – Maximal 60 Stunden in der Woche
- Und wie lange dürfen Lkw-Fahrer letztlich fahren? – Maximal 56 Stunden in der Woche
- Nun ist noch zu klären: Wie lange darf ein Lkw-Fahrer am Stück fahren? – Gemäß den Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer darf eine Einheit der Lenkzeiten nicht länger als 4,5 Stunden sein. Eine Lenkzeitüberschreitung begünstigt das Gefahrenpotential.

Es ist zu beachten, dass eine Lenkzeit, die um 23.00 Uhr an einem Sonntag erst beginnt, zur kommenden Woche hinzugerechnet wird.
Des Weiteren gilt eine neue Einheit der Lenkzeiten erst, wenn eine ausreichende Ruhezeit eingelegt wurde. Andernfalls summieren sich diese und die Lenkzeit wird überschritten.
Was sind Ruhezeiten?
Im Rahmen der Lkw-Fahrzeitenregelung sind die Ruhezeiten besonders akribisch zu berücksichtigen. Denn sie beschreiben eine Mindestdauer, die am Stück genommen werden muss. Diese Zeit steht dem Lkw-Fahrer zur freien Verfügung. Demnach dürfen in diesen zeitlichen Rahmen keine beruflichen Tätigkeiten fallen. Zudem ist die Bereitschaftszeit strikt davon abzugrenzen. Der Lkw-Fahrer befindet sich nicht in der Arbeitsbereitschaft. Auch die Zeit, die ein Fahrer in Doppelbesetzung im fahrenden Fahrzeug verbringt, ist davon auszuschließen. Anders geartet ist es mit dem Aufenthalt in der Schlafkabine (natürlich solange das Fahrzeug nicht fährt).
Die Lenk- und Ruhezeiten sind sehr ähnlich geregelt. Ebenso wie bei den Lenkzeiten ist auch zwischen der Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer und der täglichen Ruhezeit zu unterscheiden.
Von der angemessenen Ruhezeit pro Tag wird gesprochen, wenn zwischen den Arbeitseinheiten 11 Stunden liegen. Diese müssen in einem 24-Stunden-Zyklus genommen werden. Die Ruhezeit kann aufgeteilt werden in einen drei- und einen neunstündigen Abschnitt. Die aufgezeigte Reihenfolge ist dabei verbindlich.
Verkürzte Ruhezeiten für den Lkw-Fahrer bestehen immer dann, wenn anstelle von 11 Stunden nur neun Stunden eingehalten werden. Das ist per se nicht ausgeschlossen, aber nur in Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.
Wichtig! Die Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten verkürzt werden. In diesen Fällen muss die Zeit auch nicht nachgeholt werden.
Die wöchentliche Ruhezeit, auch als Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer zu verstehen, beträgt in der Regel 45 Stunden, die zusammenhängend genommen werden sollten. Das klassische Wochenende nach einer Fünf-Tage-Woche greift in diesem Falle nicht.
Die 45 Stunden sind demnach nicht unbedingt an einem Samstag und Sonntag einzuplanen, sondern nach einem Zyklus von 6 mal 24 Stunden.

Wie so oft im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, gibt es auch hier eine Ausnahme beziehungsweise die Möglichkeit zur Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit. Der Fahrer darf eine Ruhezeit von nur 24 Stunden einlegen. Die ausstehenden 21 Stunden müssen aber ausgeglichen oder auf folgende Ruhezeiten angerechnet werden. Innerhalb der auf die Verkürzung folgenden drei Wochen muss eine zusammenhängende Ruhezeit erfolgen. Das kann entweder in direkten Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen, die mindestens neun, aber in jedem Falle elf Stunden umfasst. Das bedeutet ganz konkret, dass der Fahrer eine Ruhezeit von 30 beziehungsweise 32 Stunden einplanen muss, bevor die nächste Lenkzeit beginnt.
Oder die nachzuholenden 21 Stunden schließen sich an eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden an. Das würde dann eine zusammenhängende Ruhezeit von 66 Stunden bedeuten.
Wichtig! Nimmt man den Richtwert einer Doppelwoche, ist darauf zu achten, dass in diesem Zyklus mindestens zwei wöchentliche Ruhezeiten liegen. Darunter sollte laut Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer mindestens eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden liegen.
Pausen und Fahrtunterbrechungen in Abgrenzung zu den Lkw-Ruhezeiten
Eine Fahrtunterbrechung als Teil der Lenk- und Ruhezeiten ist gemäß Artikel 4 d der EG-Verordnung 561/2006 ein
[…] Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird […]“
Grundsätzlich sollte eine Fahrtunterbrechung, die auch oft als Lenkzeitunterbrechung bezeichnet wird, nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen und umfasst insgesamt 45 Minuten. Diese kann, aber muss nicht, am Stück genommen werden. Sie kann auch aufgeteilt werden in 15 und 30 Minuten. Gemäß der Sozialvorschriften sollte jeder Kraftfahrer darauf achten, dass die gesamte Lenkzeit bis zur 30-minütigen Ruhepause nicht die Grenze von 4,5 Stunden überschreitet.
Das bedeutet, wenn Sie als Fahrer die Fahrtunterbrechung splitten wollen, ist dennoch auf die Einhaltung der maximalen Einsatzzeit für Lkw-Fahrer zu achten.
Des Weiteren muss die Reihenfolge der Pausen eingehalten werden, auf die etwas kürzere folgt die längere Fahrtunterbrechung.
Schließlich müssen an dieser Stelle neben den Lenk- und Ruhezeiten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Denn erledigt der Fahrer vor Antritt der Fahrt noch andere Tätigkeiten, die zur Arbeitszeit zählen, muss bedacht werden, dass spätestens nach sechs Stunden eine Pause einzulegen ist. Für eine Gesamtarbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden gilt eine Pause von 30 Minuten als gesetzliche Mindestanforderung. Bei über neun Stunden ist sogar eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Dies beschreibt auch die europäische Richtlinie 2002/15/EG in Artikel 5.
Wichtig! Im Unterschied zur Ruhezeit darf die Fahrtunterbrechung auch in einem fahrenden Fahrzeug absolviert werden, beispielsweise wenn eine Wartezeit ansteht, dessen Dauer vorher abzusehen war, etwa bei einer Abfertigung an der Grenze oder gar bei der Be- und Entladung.
Die sogenannten bezahlten Pausen gibt es für Lkw-Fahrer eher selten, da sie einen Pauschallohn bekommen und nicht nach geleisteten Stunden abgerechnet werden.
Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
zeitliche Abschnitte im Arbeitsalltag | Zeiträume | Ausnahmen |
---|---|---|
Lenkzeit | 4,5 Stunden | - |
tägliche Lenkzeit | 9 Stunden | kann 2x pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden |
wöchentliche Lenkzeit | 56 Stunden | in einer Doppelwoche 90 Stunden |
Fahrtunterbrechung | 45 Minuten | in 15- und 30-Minuten-Blöcke aufteilbar |
tägliche Ruhezeit | 11 Stunden | maximal dreimal pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar |
wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden | 24 Stunden möglich, fehlenden 21 Stunden sind innerhalb von 3 Wochen nachzuholen |
Arbeitszeit | 48 Stunden | auf 60 Stunden erweiterbar |
(tägliche) Schichtzeit | 13 Stunden | bei reduzierter Ruhezeit auf 15 Stunden erweiterbar |
Doch was ist eigentlich die Schichtzeit für Lkw-Fahrer?

Vorab ist hervorzuheben, dass die Schichtzeit für Berufskraftfahrer nicht identisch mit der Lenkzeit ist.
Grundlegend beginnt die Schichtzeit beim Lkw mit dem Erscheinen des Fahrers am Arbeitsplatz. Dort kann als Erstes eine Besprechung erfolgen, in der die Aufträge sowie Aufgaben verteilt werden. Das zählt demnach bereits zur Schicht, ist aber nicht Teil der Lenkzeiten, da diese lediglich die eigentliche Fahrzeit beschreiben.
Die Lkw-Schichtzeit ist demnach als Arbeitszeit des Berufskraftfahrers zu verstehen und wird durch das Arbeitszeitgesetz reglementiert.
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitszeiten sowie die Lenk- und Ruhezeiten zwei voneinander unabhängig zu betrachtende Komplexe, die dennoch miteinander verwoben sind und deshalb auch immer wieder große Verwirrung stiften.
Grundsätzlich liegt für den Lkw-Fahrer eine Schichtzeit zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit, dies wird auch ganz klar im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer festgehalten.
Gemäß Artikel 3 a der Verordnung 2002/15/EG ist die Arbeitszeit:
[…] die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h. — die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr.“
Folgendes wird zur Arbeitszeit und nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten gezählt:
- Fahren
- Be- und Entladen
- Reinigung und technische Wartungsarbeiten
- Gesetzliche und behördliche Formalitäten
- Überwachung des Be- und Entladeprozesses
- Andere Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit von Fahrzeug und Ladung
- Wartezeiten, deren Dauer vorher nicht bekannt ist
Die maximale Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Sie kann aber auf bis zu 60 Stunden erweitert werden, wenn der Durchschnitt der letzten vier Monate bei 48 lag.
Zwar ist die „Schichtzeit“ als Begriff im Gesetz nicht näher bestimmt, aber, wie erwähnt, ist sie als Arbeitszeit zu verstehen. Dennoch kann diese vor allem im Hinblick auf die einzuhaltende Ruhezeit etwas weiter gefasst werden.
Denn hält sich der Fahrer an die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden bleibt bei einem 24-Stunden-Zyklus eine Schichtzeit übrig von 13 Stunden. Wird die Ruhezeit verkürzt, ergibt sich eine Schicht für den Lkw-Fahrer von 15 Stunden, da die Ruhezeit nur neun Stunden beträgt.
Demnach setzt sich die Schicht aus der Arbeitszeit, der tatsächlichen Lenkzeit, der Bereitschaftszeit und den Fahrtunterbrechungen zusammen. Damit geht Schicht über die eigentliche Lenk-und Ruhezeit für Lkw-Fahrer hinaus.
Wichtig! Die Lenkzeitunterbrechungen und die Bereitschaftszeit werden nicht zur Arbeitszeit gezählt. Um dies ein wenig zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
- Die Gesamtlenkzeit innerhalb von 24 Stunden kann sich aus zweimal 4,5 Stunden und einer halben Stunde zusammensetzten.
- Bevor die eigentliche Lenkzeit beginnt, haben Sie als Fahrer bereits eine halbe Stunde Arbeitszeit absolviert.
- Zwischen den Lenkzeiten liegen dann Lenkzeitunterbrechungen sowie Bereitschaftszeiten von zusammen drei Stunden.
- Daraus resultiert eine Schichtzeit für Lkw-Fahrer von 13 Stunden.
- Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden wird jedoch nicht überschritten, da die Fahrtunterbrechungen und die Bereitschaftszeit nicht mitgezählt werden.
Christoph meint
Wenn ich am Sonntag um 22:00 anfange aber nach 4 Stunden 9 Stunden Pause mache ist dann schon meine erste Schicht weg weil das Gesetz sagt ja das ich maximal 6/24 Stunden Schichten machen darf oder sind damit 6 Arbeitstage gemeint
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christoph,
unserer Kenntnis nach sind damit nicht Arbeitstage sondern 24 Stunden Zeiträume (ab Arbeitsbeginn) gemeint. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hermann meint
hallo
habe mal ne frage
ich bin im Auslieferungsverkehr tätig und bei uns beträgt die Schichtzeit 10 std.das heisst ich fange morgends um8 uhr an ,belade mein Fahrzeug ,fahre um9uhr 30 vom hof zum kunden.nach 6 std lege ich die 45 min pause ein. dann zurück zum hof und das ganze von vorn. Normaler weise müsste ich um spätestens 18 uhr45 feierabend machen .mein disponent ist da aber anderer meinung,feierabend ist dann ,wenn die 2 tour komplett abgeschlossen ist,komme ich über die schichtzeit muss ich dafür unterschreiben ( belehrung)
der disponent ist nicht dafür zuständig, ob die schichtzeit ausreicht ,dafür hat der fahrer zusorgen( aussage von unserem Betriebsrat) kann doch nicht sein das fahren muss wie ein Henker ,damit ich die schichtzeit nicht überschreite
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hermann,
nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dabei beinhaltet die Arbeitszeit die Lenkzeit (Dienst am Steuer), das Be- und Entladen, Reinigung und Wartung, Vorbereitungen und Abschlussarbeiten sowie sonstige Arbeiten. Die tägliche Lenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist höchstens zweimal in der Woche erlaubt.
Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft beraten, ob die Argumentation des Disponenten und des Betriebsrats arbeitsrechtlich in Ordnung ist. Wir dürfen diese Rechtsberatung nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
Hallo Team Arbeitsrecht,
Sie schreiben:
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Eine tägliche Lenkzeit(Arbeitszeit) von 9 Stunden ist aber rechtens..?, können Sie mir erklären wo mein Denkfehler ist? So ist es doch unmöglich eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden einzuhalten…
Das Thema Schichtzeit finde ich übrigens sehr gut erklärt! Danke.
Aber auch hier die Frage mit der Arbeitszeit. 1 Std. laden dann 1 Std. abladen bleiben noch 6 von 8 Std. Arbeitszeit…
Gruß Alex
Philipp meint
Deswegen gibt es die Doppelwochenreglung, die es mir verbietet innerhalb eines 2 wochenzeitraums mehr als 90 Stunden zu lenken. Damit kommt man in 2 Wochen nur auf 45 Stunden Lenkzeit.
Philipp meint
Beim Kraftfahrer darf innerhalb von 4 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden (§21 a(5)).
Nach VO 561/ 2006 Hat der Fahrer 24 Stunden ab Arbeitsbeginn um seine Tagesruhezeit von 11 bzw. 9 Stunden genommen zu haben.
Heißt der Kollege hat spätestens 21 Uhr Feierabend, wenn die Arbeitszeit nicht vorher aufgebraucht wurde.
Thomas meint
Hallo an die LKW Fahrer
Ihr wisst das es als LKW Fahrer nicht leicht ist die Zeiten einzuhalten ( Gesetzliche Arbeitszeiten) Gott sei dank ist es mit den Lenkzeiten besser geworden mit dem DIGI Tacho.
Aber seit mal ehrlich, ihr hat ja den Beruf als LKW Fahrer gewählt somit kann man bei diesen Job auch nicht sagen ich Arbeite nur nach Gesetz. Da müsst Ihr KLO PUTZEN gehen da habt ihr die geregelten Arbeitszeiten.
Ich lebe für diesen Beruf und habe auch eine Familie.
Federico meint
Guten tag an alle.
meine frage ist, wenn ich jeden tag 13 bis 15 stunde schicht habe aber maximal 48 bis 60 stunden die woche, dannnach 4 tage die 15 st.gearbeitet habe darf ich nicht mehr weiter oder ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Federico,
Arbeitnehmer dürfen per Gesetz höchstens 10 Stunden am Tag arbeiten und das auch nur dann, wenn die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden beträgt. Schichten von 13 oder gar 15 Stunden sind somit unzulässig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andy meint
Hier wird die Schichtzeit ( Einsatzzeit ) genannt, die täglich max. 13 Std. Und 3 x die Woche 15 Std. Betragen darf. Es handelt sich hierbei nicht um die Arbeitszeit.
Baumann meint
Hallo Federico.Schichtzeit und Arbeitszeit sin zwei verschiedene Schuhe .Arbeitszeit:Lenken Be und Entladen Reperaruren.Schichtzeit:alles wie oben plus Pausen und Bereitschaftszeit.Gruß Meckbay
Andy meint
Liebes Team, eine Frage:
Ich starte um 6:00 Uhr zur Baustelle, dort habe ich dann bedingt durch den Auftraggeber um 09:30 Uhr eine halbe Stunde Frühstückspause. Um 12:00 Uhr habe ich gerade einmal 2 Stunden Lenkzeit verbraucht, der Rest war Arbeitszeit plus Frühstückspause. Müsste ich nun um 12:00 Uhr eine Halbe Stunde Pause einlegen oder erst um 12:30 oder gar nicht, da ich eine Halbe Stunde Frühstück gemacht habe? Und wie verhält es sich bei nur 15 Minuten Frühstückspause?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andy,
leider ist uns nicht ganz ersichtlich, welcher Tätigkeit Sie auf der Baustelle nachgehen. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Nach spätestens 6 Stunden musst du 45 Min. Pause machen wenn du nicht 4,5 Std durchgehend Fährst
Lg
Klaus meint
Das wäre so falsch. Nach 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause nach ArbZG. 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit bzw 4,5 Stunden Lenkzeit.
Norbert meint
ich bin heute vom Zoll kontrolliert worden und der Zoll ist der Meinung 15 Std. und 13 Std. Schichten sind generell verboten es gelten 2x 12 Std. und 3x 10 Std. Schichten ,alles andere wäre gegen das Arbeitszeitgesetz.
Norbert.
Gunnar meint
Hallo,
Ich möchte die zulässige Lenkzeit 2 X die Woche überschreiten. Also 10 Std Fahren statt 9 Std. Wie mache ich das?
Ich denke mir das so ich fahre 4,5 Std mache 45min Pause, fahre dann wieder 4,5 Std und mache dann wieder 45min Pause und darf dann die 1 Stunde noch fahren. Ist das Richtig?
Vielen Dank für die Info
mfg
Gunnar . H
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gunnar,
bitte beachten Sie, dass wir keine juristischen Empfehlungen oder Berechnungen für Einzelfälle vornehmen, da dies unter die Rechtsberatung fällt. Sie können sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert meint
das ist Richtig.
Torben M. meint
Eine Frage zur verkürzten Tagesruhezeit:
Stimmt es, das ich auf wöchentlich 3 mal auf 9 Stunden nur dann verkürzen darf, wenn die vorherige Wochenruhezeit 45 Stunden und die nachfolgende Wochenruhezeit auch 45 Stunden ( also nicht verkürzt) ist?
Danke für die Antwort!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Torben,
in der Tat kann zwischen zwei vollen wöchentlichen Ruhezeiten, die jeweils mind. 45 Stunden umfassen müssen, eine sog. reduzierte Ruhezeit eingeschoben werden. Während dieser darf die tägliche Ruhezeit maximal dreimal von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Torben M. meint
Hallo!
Stimmt es, das ich meine Ruhezeit auf 3 mal auf 9 Stunden nur verkürzen kann wenn ich vorher eine KOMPLETTE Wochenruhezeit(45 Stunden) hatte? Ich lese immer nur zwischen 2 Wochenruhezeiten – kann aber daraus nicht entnehmen ob es eine komplette oder verkürzte Wochenruhezeit sein muß!
Vielen Dank!
Torben Müller
VIELEN DANK – also nach einer VERKÜRZTEN Wochenruhezeit darf ich in der Folgewoche NICHT auf 9 Stunden verkürzen??? Steht das so irgendwo geschrieben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Torben,
auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr finden Sie weitere Belege. Nach einer verkürzten Wochenruhezeit darf nicht direkt wieder verküzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke meint
Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wo ich mine Pausen verbringe? Da ich unweit von meinem Betrieb wohne, verbringe ich gerne eine kurze Pause zuhause. Mein Chef untersagt mir das und droht mit arbeitsrrhtlichen Konsequenzen. Ich emfinde dies als Willkür. Ist doch egal wo ich meine Pausen verbringe, wenn ich mich ansonsten an die Lenkzeiten und Vorschriften halte.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Elke,
normalerweise steht es Arbeitnehmern frei, wo sie ihre Pause verbringen. Räumliche Einschränkungen sind jedoch unter Umständen möglich. Wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält, sollten Sie von einem Anwalt überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
Wenn die gesetzlichen Feiertage die in eine Woche fallen, z.B 03.10.18 und 31.10.18, unterwegs auf dem Parkplatz verbracht werden ist das Ruhezeit, Arbeitszeit oder Bereitschaft.
Stefan
Trudi1969 meint
Warum kann man das nicht alles vereinfachen wie zu Beispiel 9 Std. lenkzeit und 13 Std. schichtzeit täglich.
Wochendruhezeit 45 Std. die man jedes zweite Wochende im Lkw verbringen darf.
Weil die verkürzten wochenden bringen den Fahrern doch auch nichts, da man ja eigentlich die Fahrzeit von zuhause zur Firma oder von der Firma nach Hause ja auch noch rechnen muss.
Mit diesen ganzen Vorschriften ist es kein Wunder das man in dieser Branche kein Nachwuchs mehr findet.
Wenn ich ehrlich bin diese ganzen Vorschriften kamen doch zum grössten Teil nach der EU Osterweiterung und dadurch sind bei uns auch viele Firmen pleite gegangen.
Willi s. meint
Hallo Ich hätte eine frage : Wenn Ich am Freitag gegen mittag heimkomme habe am Tacho 90 std Doppelwoche wann darf ich wieder abfahren . Am sonntag um 22.00 oder am sonntag um 24.00
Dimitris meint
hallo leute,
follgende situation; habe in der doppelwoche bereits am donnerstag abend 83std anschliessend 24h pause,
darf ich danach also am freitag abend neue schicht anfangen? oder muss max 7h fahren und erst am Montag wieder weiter fahre?
danke im voraus
dimitris
Kurt G. meint
Guten Tag,ich habe zwei Fragen.
1) Ich bin Rentner mit gültiger Fahrerlaubnis für Omnibus und LKW,ich bin verpflichtet meine Fahrerkarte im vorgegebenen Zeitraum auslesen zu lassen,da ich abe keinen Arbeitgeber habe,wo und wie soll ich diese Bestimmung erfüllen?
2) Ich begleite meinen Schwiegersohn auf einer Fahrt und fahre unterwegs mal 4,5 Stunden um ihn zu entlasten,ich habe aber keinen Freizeitnachweis da ich nicht bei dem Unternehmen angestellt bin,wie verhält es sich bei einer Kontrolle?Mein Führerschein ist ja nicht beschränkt auf gewerbliche Fahrten oder einer festen Anstellung im Unternehmen?
Vielen Dank für ihre Mühe!!
Mit freundlichen Grüßen
Kurt
Neubert, A. meint
Guten Tag,
ich fahre Linienbus. Montag bis Freitag. 1 -2 mal im Monat muss ich zusätzlich an einem Samstag oder Sonntag fahren. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt doch 45 Stunden und kann verkürzt werden. Muss ich für den Samstag oder Sonntag einen Ausgleich von 21 Stunden innerhalb von drei Wochen erhalten? Vielen Dank.
Wolle meint
Hallo
Habe diese Seite gerade entdeckt und mir brennt eine Frage auf der Seele
Ist es nach europäischen recht möglich das ein Fahrer wöchentlich 69 Stunden schichtzeit haben darf?
Wie vereinbart es sich mit dem arbeitszeitgesetz?
Vasel meint
Moin
Ich bin Busfahrerin im Linienverkehr.
Wenn ich Sonntag von 15 – 21 arbeite , darf ich dann am Montag schon wieder um 3:56 Uhr anfangen?
Heinz meint
Hallo,
ich bin als BF3-Fahrer (Begleitung von Schwertransporte = Absicherung des Schwertransportes nach hinten) beschäftigt.
Um von einen Auftrag zum anderen zu kommen muss öfter eine längere Strecke (durchaus möglich das sich solch eine so genannte Leerfahrt vom hohen Norden in den tiefen Süden erstreckt) zurück gelegt werden.‘
Dann beginnt die eigentliche Tour, die nicht selten 8 Stunden (einschließlich 45 Minuten Pause) dauert.
In der Personalfahrverordnung habe ich habe ich unter dem Punkt „Lenk- und Ruhezeiten“ nichts gefunden, was auf meine Berufsgruppe zutrifft.
Vorausgesetzt es gibt auch für meine Berufsgruppe eine entsprechende Regelung – wo finde ich diese?
Sollte es für meine Berufsgruppe keine solche Verordnung geben würde das aus meiner Sicht heißen: Der Arbeitgeber hat das Recht mich pausenlos von einem Auftrag zum anderen zu beordern.
Damit wäre nicht nur meine Gesundheit sondern auch mein Leben nebensächlich.
Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort.
Tobias meint
Hallo,
Wenn es von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende 15 Stunden sind, ich aber zwischendurch 3 Stunden am Stück Pause gemacht habe und am nächsten Tag nach 11 Stunden Pause wieder weiter fahre. Gilt das dann 13 Stunden Schichtzeit oder 15 Stunden Schichtzeit?
Michel meint
Hallo, folgende Frage:
Ich arbeite von Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.45 mit 30 min Pause, jedoch nicht als LKW Fahrer. Jetzt soll ich aber ca. alle 4 Wochen zusätzlich Sa. u. So. in der Zeit von 10.30 bis 13.15 mit einem 7,49 t. LKW im gleichen Betrieb Essenswagen ausfahren. Dafür bräuchte ich dann ja ebenfalls eine Fahrerkarte. Auf dieser wäre ja dann die Haupt Arbeitszeit ebenfalls einzutragen. Wäre das überhaupt zulässig?
MfG
SVEN meint
Hallo Leute, ich habe am Samstag den Lehrgang im Rahmen des Berufskraftfahrer Förderungs Gesetzes bis 16 Uhr. Zählt dieser zur Arbeitszeit und darf ich am Montag früh um 04:00 Uhr wieder starten? Danke für die Antwort
Maik meint
Hi,wohne in Schweden, und hier sind alle Kurse „bezahlte Arbeitszeit „…..aber welcher Kontrollant weiss das schon….hast ja nirgendwo ne chipkarte reingesteckt bzw. mann will ja auch Geld verdienen….eine kleine Grauzone 😉😅
In Dänemark werden Kurse vom Staat bezahlt…..
M. Leppert meint
Hallo zusammen,
Ich bin neu in der Lkw Branche und habe eine Frage zu den Wartezeiten in der ich beladen werde.
Un zwar arbeite ich bei einer Baufirma und fahre Aushub und Co.
Wenn ich jetzt 7 Minuten warten muss bis der Bagger mich beladen hat, gelten dies dann als Pause?
Anders gefragt, zählt die Beladezeit zur Lenkzeit?
Vielen Dank schon mal.
Rudi meint
Hallo,
Hab mal eine Frage. Ich bin Fahrer. Ich arbeite von 2.30 Uhr bis je nach Auftragslage bis 12 oder 13 Uhr.
Jetzt meine Frage:
Mein Arbeitgeber berechnet nach 4,5Stunden immer 45 min. Pause. Also wird mir nach 9 Stunden Arbeit noch mal 45 Minuten Pause berechnet. Am Tag 1,5 stunden
Gibt es da eine Regel ab wann die Pause berechnet wird. Ich denke das ist so wie bei der Fahrerwertung im LKW. 6 Stunden Arbeitszeit = 45 min. Pause. Oder liege ich da falsch.
Claudia meint
Hallo … ich habe da eine Frage,
Ich fange nachts um 3.00 Uhr meine Schicht an. Fahre bis ca 11 Uhr … mache meine Pause und fange um 22 Uhr wieder an. Also 2 mal Schichtbeginn an einem Tag.
Ist das zulässig?
Ferdinand A. meint
Hallo ich hätte mal eine Frage!
Ich komme morgens in den Betrieb, mache die Abfahrtskontrolle und tausche den Stellplatz (Pkw wird auf dem Lkw Stellplatz gestellt) das eine kurze Lenkzeiten aufgezeichnet wird.
Wen ich dann nach 15-20 min ( mit den Kollegen unterhalten) losfahre ist schon eine 15er Pause aufgezeichnet.
Bild diese Pause oder gibt es Vorschriften die vorschreiben wie lang die erst Arbeitszeit bis zur Pause sein muß?
Nikolaj meint
Guten Tag
seit ein paar Jahren bin ich ein Busfahrer im reise verkehr leider wird es immer wieder diskontiert wo ein Busfahrer seine Ruhezeit verbringen darf. Von manchen wird es behauptet da es möglich sei sein Ruhezeit von 11 bzw 9 Stunden im Bus zu verbinden auch wenn der Bus nicht mit einer Schlafkabine ausgestattet ist . Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden , Fals sie mir da weiterhelfen könnten nach Möglichkeit mit einem Auszug mit einem § das wäre sehr nett .
Danke im voraus
Rainer meint
Hallo,
leider verstehe ich die ganze Geschichte nicht so ganz mit den Lenkzeiten, Ruhe zeiten und Arbeitszeiten.
Ich fange um 7 Uhr an zu Arbeiten ( Stempeluhr )
Gegen 7,15 Uhr lege ich dann die Fahrerkarte in den DiGi ein und Stelle auf Arbeit. ( Kontrolle, Beladen usw. ) Anschließend fahre ich dann los. Zwischendurch halt eben immer wieder Be und Endladung bis ich wieder in der Firma bin.
Ich fahre Werksverkehr
Beim Be und Endlenden stelle ich auf Arbeiten um.
Ich verstehe es so, das ich dann ab 7,15 Uhr maximal 4,5 Stunden ohne die Pausen ( 15min. / 30 min. oder 45min. ) irgendwas am LKW machen darf.
Liege ich da richtig ??
Mein Arbeitgeber meint immer, das ist völliger Quacht. Wenn ich im Betrieb mich aufhalte und da irgendwas mache, auch Arbeiten die nichts mit dem LKW zu tun haben, zählt das nicht zur Lenkzeit !
N:TIMM meint
guten tag, darf der Disponent die 9 stunden pause den Fahrer anweisen ´?
David meint
Guten Tag die tägliche Ruhezeit sind ja 11 Stunden wie reduziert man die auf 9 Stunden die Pause das man keine 11 Stunden Ruhezeit machen müsste?
Würde mich über ein Antwort freuen
Beste Grüße
David
Bernd meint
Frage? Die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt für 6 Tage 48 Std. Ich arbeite 4,5 Tage die Woche und habe meisst 48-50 Std. die Woche. Das heißt jeden Tag zwischen 10 und 14 Std. Ist das Zulässig?
Würde mich über eine Antwort freuen
Danke
Gruß Bernd
Ps. ich bin Lkw Fahrer
Christian meint
Hallo liebes Team,
ich habe folgende Frage:
Darf ich bei einer 15h Schichtzeit auch 10h Lenkzeit haben? Oder ist dies Verboten.
Irgendwo hab ich mal gehört wenn man eine 15h Schichtzeit macht darf man keine 10h Lenken.
Gruß
Chris
Braunwald meint
Schönen guten Tag,
auch nach stundenlangem suchen und lesen im Netz, habe ich nichts passendes gefunden zum folgenden Thema.
Ich hatte mal was von einer 15 Minuten-Regel gehört, dabei soll es sich um eine Lenkzeitüberschreitung handeln, wenn man unmittelbar, also innerhalb von 15 Minuten auf dem Betriebsgelände ankommt. Gibt es solche Regelung, wenn ja wie soll ich die beweisen?
Das andere Thema bezieht sich auf Artikel 12 561/2006 in dem es ja heisst, der Fahrer darf von der regulären Lenkzeit abweichen, bei ein unerwartetes Ereignis. Wie hoch darf diese Zeit abweichen maximal?
Beispiel: ich steh bzw. rolle auf einer Autobahn, die mir einen Zeitverlust von 30 Minuten einbringt. Diese 30 Minuten fehlen mir am ende der Lenkzeit, um noch auf den Betriebshof anzukommen, darf ich da den Artikel 12 zu grunde legen. Gibt es für solch einen Fall eine Formblatt, oder wie soll ich das beweisen?
Andreas meint
Habe mal eine Frage
Ich bin Betonfahrer ich habe eine ganze Woche gearbeitet auch Samstag noch.Die nächste Woche ist Donnerstag ein Feiertag,darf ich dann Samstag wieder arbeiten.
Fatih Yaman meint
Ja klar
Peter meint
Hallo meine frage Ich bin am Sonntag Morgen um 5 aus dem LKW gestiegen Habe Dann 6 Tage Urlaub gehab Steig am Kommenden Samstag wieder ein Kann ich dann eine ganz normale Woche Fahren bis Feitag
Maik meint
Hallo,
Warum werden nich alle Pausenstunden über ordinäre 11h Tagesruhezeit als Kompensation gerechnet?
Stehe oftmals 24h und mehr und das mehrmals innerhalb 14 Tage im internationalen Fernverkehr(Weil keine Ladung)….wieviel Stehzeit dem Fahrer und Unternehmer da sinnlos vergeudet wird….digitalisiertes Steinzeitalter sag ich nur.
Man steht nich immer 30 Stunden welche als Kompensation gelten….
24h mehrmals sollten auch anerkannt werden sonnst verdient man garnix mehr.
Wenn du dann heim kommst musst du obendrein 66h Pause machen, als ob man nich schon genug gestanden hatte….Hallo EU, bitte um Änderung und mehr Flexibilität im Fahrerzeitsystem…bevor absolut niemand mehr Lkw fahren will.
Danny meint
Hallo,
kann mich mein Vorgesetzte dazu zwingen meine Ruhezeit auf 9Std zu verkürzen?
Gruß Danny
Georg meint
Bei einer zwei Mann Besatzung ist welche gesetzliche Wochenschichtzeit zulässig.
Unsere Tour beinhaltet einen durchschnittlichen 12 Stunden Tag.
Eine Wochenschichtzeit von über 60 Stunden.
Muß der Arbeitgeber die längere Schichtzeit vergüten Finanziell oder in einen Freizeitausgleich uns gewähren?
Grüße Georg
Dominik meint
Hallo, wenn ich Montags losfahre und Freitag nach Hause komme sind das 4 tägliche Ruhezeiten im Lkw. Darf ich diese dann 3x verkürzen auf 9 std? Oder muss ich bei 4 „Übernachtungen“ definitiv 2x 11 std haben?
gruss Dominik