Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter

Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter – Für wen gilt er?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage ihm allerdings zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Urlaubstage berechnen nach Alter: Ist das zulässig?
Urlaubstage berechnen nach Alter: Ist das zulässig?

Zwar regelt das BUrlG recht eindeutig, wie sich der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers berechnet, doch ihm können auch noch mehr Urlaubstage zustehen, wenn sein Arbeitsvertrag dies festlegt. Und manchmal ist sogar eine Urlaubsstaffelung nach Alter möglich.

Kurz & knapp: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter

Existiert so etwas wie ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der nach dem Alter gestaffelt wird?

Nein, für volljährige Arbeitnehmer besteht per Gesetz kein Urlaubsanspruch nach ihrem Alter. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest, nicht nach dem Alter der Mitarbeiter.

Wie verhält sich das Ganze bei minderjährigen Beschäftigten?

Für Jugendliche werden gesetzliche Urlaubstage nach Alter gestaffelt, da sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterliegen. Infos zur Staffelung des Urlaubs für Jugendliche erhalten Sie hier.

Was gilt für Urlaubsstaffelungen nach Alter in Tarifverträgen?

Tarifvertraglich festgelegte Urlaubsstaffelungen nach Alter sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Doch kann auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt werden? Und ist es zulässig, in einem Tarifvertrag den Urlaubsanspruch altersabhängig zu machen? Dies verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter
  • Gilt gesetzlicher Urlaub nach Alter?
    • Nur für Jugendliche ist gesetzlicher Urlaub nach Alter gestaffelt
  • Urlaubsanspruch nach Alter: Regelung im Tarifvertrag ist häufig unwirksam
    • Urlaubsanspruch nach Alter zulässig? Entscheidung obliegt den Arbeitsgerichten
  • Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Urlaubsgesetz

Gilt gesetzlicher Urlaub nach Alter?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet sich gesetzlicher Mindesturlaub nicht nach dem Alter des Arbeitnehmers, sondern nach der durchschnittlichen Anzahl seiner Arbeitstage pro Woche.

Die Formel dafür lautet wie folgt:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche (im Durchschnitt) x 4 = gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage im Jahr

Arbeitnehmer, die im Durchschnitt 6 Tage pro Woche arbeiten, haben somit einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Arbeitnehmern mit 5 Arbeitstagen in der Woche stehen mindestens 20 Urlaubstage zu, bei 4 Arbeitstagen pro Woche liegt der Mindesturlaubsanspruch bei 16 Tagen etc.

Nur für Jugendliche ist gesetzlicher Urlaub nach Alter gestaffelt

Nur für Jugendliche kann der Urlaubsanspruch gesetzlich nach Alter gestaffelt werden.
Nur für Jugendliche kann der Urlaubsanspruch gesetzlich nach Alter gestaffelt werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Jugendliche, also für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Denn diese unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Laut § 19 JArbSchG ist gesetzlicher Urlaubsanspruch tatsächlich nach Alter gestaffelt:

Der Urlaub beträgt jährlich

  1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
  2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
  3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Für volljährige Arbeitnehmer dagegen exisitiert keine Gesetzesgrundlage, die ihnen eine bestimmte Anzahl Urlaubstage abhängig von ihrem Alter gewährt.

Urlaubsanspruch nach Alter: Regelung im Tarifvertrag ist häufig unwirksam

Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich vor, wie viel Urlaub im Jahr Arbeitnehmern mindestens gewährt werden muss. Legt der Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch fest, haben die Arbeitnehmer ein Recht auf die zusätzlichen Urlaubstage.

In einigen Tarifverträgen tauchen Regelungen auf, nach denen der Urlaubsanspruch sich mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer erhöht, wie z. B. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach dessen § 26 stehen Arbeitnehmern

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Urlaubstage,
  • bis zur Vollendeung des 40. Lebensjahres 29 Urlaubstage und
  • nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage im Jahr zu.
Laut BAG verstößt eine Urlaubsstaffelung nach Alter gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Laut BAG verstößt eine Urlaubsstaffelung nach Alter gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Diese Regelung soll dem erhöhten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer entsprechen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch in einem Urteil von 2012 (9 AZR 529/10), dass die Klausel zur Urlaubsstaffelung nach Alter unwirksam ist, weil sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, das im August 2006 in Kraft trat.

Das AGG verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse des Arbeitnehmers, seiner ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion, sexuellen Identität … – und eben auch seines Alters.

Urlaubsanspruch nach Alter zulässig? Entscheidung obliegt den Arbeitsgerichten

Das heißt jedoch nicht, dass eine Urlaubsstaffelung nach Alter generell unzulässig ist. Vielmehr ist es eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall vom zuständigen Arbeitsgericht getroffen werden muss. Das Urteil des BAG bietet dabei zwar eine gute Orientierung, ist für die Richter aber eben nicht verbindlich.

So ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hessen die Hessische Urlaubsverordnung, die die altersbedingte Urlaubsstaffelung ab dem 50. Lebensjahr für Beamte des Landes Hessen vorsieht, rechtmäßig. Die Ungleichbehandlung der Beschäftigten aufgrund ihres Alters wurde als zulässig beurteilt, da „sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt“ sei (Urteil vom 17.01.2014 – Az: 14 Sa 646/13.

Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsgesetz

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:

Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
Bundesurlaubsgesetz: Basiskommentar zum BurlG (Basiskommentare)
  • Keller, Tanja (Autor)
39,00 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
Urlaubsrecht: Der richtige Umgang mit Ansprüchen; Reihe Betriebliche Praxis
  • Girstmair, Juliane (Autor)
29,95 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG, 1. Auflage 2020
  • Recht, G. (Autor)
7,99 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen

Letzte Aktualisierung am 1.04.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (103 Bewertungen, Durchschnitt: 4,26 von 5)
Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter – Für wen gilt er?
4.26 5 103
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit
  • Gilt der Mindestlohn auch für Flüchtlinge?
  • Gilt der Mindestlohn auch für Bäcker?
  • Urlaub übertragen – Wann ist das möglich?
  • Tarifvertrag – auch hier wird festgehalten, was für das Arbeitsverhältnis gilt
  • Arbeitszeit für Lkw-Fahrer: Was gilt gemäß Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer?
  • Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer: Wann liegt sie vor?
  • Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was beinhaltet das Urlaubsrecht?
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?

Kommentare

  1. Katja meint

    11. Juni 2018 um 20:04

    Hallo. Eine Frage: wenn alle Angestellten bei uns im Geschäft 30 Tage Urlaub haben, stehen die mir dann auch zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 13:53

      Hallo Katja,

      grundsätzlich legt der Arbeitsvertrag fest, wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zustehen. Steht Ihnen laut diesem deutlich weniger Urlaub zu als Ihren Kollegen, die die gleiche Arbeit wie Sie verrichten, kann ein Anwalt prüfen, ob dies rechtmäßig ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Torsten meint

      15. Januar 2019 um 21:15

      Torsten
      Hallo ich arbeite seid 24 Jahre in einer Firma ,bekomme 25 Tage Urlaub im Jahr,da ich jetzt auf die 54 zu gehe wollte ich fragen ob ich da vielleicht ein Anrecht hätte auf mehr Urlaub.In mein Vertrag stehen 25 Tage drin,die ich ja auch bekomme aber könnte ruhig 🤫 etwas mehr sein.

      Antworten
  2. Haase meint

    30. Juni 2018 um 20:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Tochter, 17 Jahre, beginnt ab dem 1.August 2018 ihre Ausbildung. Sie wird eine 5 Tage Arbeitswoche haben. Nun steht in ihrem Ausbildungsvertrag, dass sie in diesem Jahr keinen Urlaub mehr bekommen wird. Im kommenden Jahr hätte sie 21 Tage Urlaub, obwohl sie erst im April 2019 18 Jahre alt wird. Und in dem Jahr danach hätte sie nur noch einen Anspruch von 20 Tagen. Ist das so rechtens entsprechend dem Jugendschutzgesetz? Desweiteren soll sie an 3 Tagen in der Woche je 10 Std. arbeiten. Ist das lt.Gesetz so in Ordnung?
    Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    S.Haase

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:52

      Hallo S.Haase,

      ob die Vereinbarung so rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Fall genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Christine meint

      4. September 2018 um 6:46

      Der gute Arbeitgeber sollte mal das jegendschutzgesetz richtig durchlesen, was er von ihrer Tochter fordert ist nicht in Ordnung. Es steht ihrer Tochter in diesen Jahr anteilig Urlaub zu und das nächste Jahr wird berechnet als wäre sie bis zum Ende des Jahres minderjährig. Ich empfehle einen Anwaltsberstung.

      Antworten
  3. jutta meint

    6. August 2018 um 12:52

    Wie sieht das ganze in der Ambulanten Pflege aus, wir Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen.
    Also 365 Tage im Jahr.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 10:15

      Hallo Jutta,

      auch in der ambulanten Pflege gilt der reguläre gesetzliche Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Jörg T. meint

        6. März 2020 um 0:27

        Ich denke Arbeitsrecht ist mehr,für Arbeitgeber,nicht für Arbeitnehmer. Will Arbeitgeber mir nur 22 Tage geben! Sage ich Nein Danke und gehe

        Antworten
  4. Renate K. meint

    6. August 2018 um 15:37

    Hallo
    Ich fange am 16.09.2018 eine neuen Arbeit an. In meinem alten Betrieb habe ich 24 Tage Urlaub.
    Wieviel Urlaub stehen mir jetzt noch rechtlich beim alten Arbeitgeber zu?

    Mit freundlichen Grüßen
    R.K.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 10:38

      Hallo renate,

      bei einer Kündigung in der zweiten Hälfte des Jahres besteht in der Regel der volle Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Bradhering meint

      4. Juli 2019 um 10:15

      Guten Tag,
      Arbeite seit 4 Jahre in einem Senioren Heim,man will mir keine 4 Wochen Urlaub genehmigen obwohl es die Jahre zuvor geklappt hat.Werde 67 im November und brauche diese Erhohlung.Vielen Dank für einen Rat.MFG.C.Bradhering

      Antworten
  5. Fabrizio meint

    9. August 2018 um 9:55

    Hallo,ich bin seit 04/2012 als Servicekraft in Restaurant angestellt. Auf Vertrag steht mir 20 Tage Urlaub. Bin geschieden, und mittlerweile bin 50 Jahre geworden. Meinen Sie das habe Anspruch auf mehr Urlaubstage?

    MfG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 14:11

      Hallo Fabrizio,
      es gibt in der Regel keinen gesetzlichen nach dem Alter gestaffelten Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Ute S. meint

    16. August 2018 um 11:36

    Ich Bin 52. Jahre alt, arbeite in Vollzeit. Deshalb meine Ist ein Arbeitgeber gebunden, ab dem 40 Lebensjahr 30 Tage Urlaub zu geben? Oder ist er nur im Mindestmaß,gebunden?

    Ich bekomme nur 24, Tage von meinem Arbeitgeber

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. September 2018 um 16:53

      Hallo Ute,

      wie wir im obigen Ratgeber ausführlich erläutern, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen höheren Urlaubsanspruch mit zunehmendem Alter. Allenfalls eine vertragliche Vereinbarung kann unter Umständen geltend gemacht werden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Ute Sch. meint

    19. August 2018 um 21:27

    Ich bin 52 Jahre alt, und in Vollzeit in einem Familienunternehmen tätig, Beschäftigt in 5 Tage pro Woche in Früh und Spätschicht tätig. Habe 24 Tage Jahresurlaub. Habe ich nicht in diesem Alter oder mit zunehmenden Alter mehr Urlaubsanspruch ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 13:47

      Hallo Ute,

      nach oben gibt es für den Urlaubsanspruch keine Staffelung. nur für Jugendliche gibt es abweichende Regelungen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Esther H. meint

        21. November 2018 um 6:33

        Mein höchster Respekt gilt dem Team von Arbeitsrechte für die Geduld, den über 50-jährigen die gleiche Frage nach höherem Urlaubsanspruch nochmals freundlich zu beantworten, nachdem oben im Artikel bereits alles gesagt wurde.

        Vielen Dank für Ihre Arbeit.

        Antworten
  8. Mary C. meint

    20. August 2018 um 9:30

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit 4jahren in der selben Firma, ich habe anfangs voll gearbeitet und hatte 30 Urlaubstage, dann bin ich auf 32 Stunden Woche umgewechselt und jetzt habe ich nur 24 Tage Urlaub. Ist das richtig so? Mit freundlichen Grüßen
    Mary C.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 13:59

      Hallo Mary,

      unter Beachtung vom gesetzlichen Mindesturlaub kann der Urlaub vertraglich frei vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. K.R-H meint

    22. August 2018 um 9:12

    Hallo
    Mein Mann arbeitet im Bereich Messebau und ist 56 Jahre ,auf wieviel Urlaubstage hat er Anspruch?

    Mit freundlichen Grüßen
    K.R-H

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 15:44

      Hallo K.R-H,

      auch im hohen Alter gelten kleine anderen gesetzlichen Ansprüche als sie an junge Arbeiter gestellt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Steffen meint

    28. August 2018 um 13:38

    Guten Tag,
    mein neuer Arbeitgeber gewährt den Urlaub nach folgendem Shema:
    ich habe insgesamt 30 Tage Urlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist der Meinung ich könne nur den Urlaub geltend machen den ich bereist erworben habe. Bsp.: Jan 2,5 Tage; Feb 5 Tage; Mrz 7,5 Tage usw.

    Da meine Kinder schulpflichitg sind, entsteht dadurch ein Betreuungsproblem in den Ferien.

    Daher: Ist diese Praxis rechtens?

    Vielem Dank für eine kurze Einschätzung.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:35

      Hallo Steffen,
      gemäß § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erwerben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch nach einem sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus heißt es in § 7 Abs. 2 BUrlG:

      „Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.„

      Ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtens ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Eine ausführliche Rechtsberatung hierzu erhalten Sie jedoch beim Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Marianne meint

    11. September 2018 um 20:20

    Hallo,
    In unserer Firma existieren verschiedene Arbeitsverträge aber in allen stehen nach Alter gestaffelte Urlaubsansprüche. Jetzt, also wirklich jetzt mitten im Jahr, wurde einigen Kollegen, nicht allen, plötzlich ein Tag Urlaub gestrichen. Die betreffenden haben seit mehreren Jahren 30 Tage Urlaub gehabt weil sie bereits älter als 50 Jahre waren und jetzt plötzlich nicht mehr. Es gab auch keine Änderung des Arbeitsvertrages o.Ä., teilweise nicht mal ein Gespräch oder Mitteilung, einfach nur ne Änderung auf dem Dienstplan.
    Darf das tatsächlich so gemacht werden und besteht da nicht auch sowas wie ein „Gewohnheitsrecht“?

    Mit freundlichen Grüssen
    Marianne

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:05

      Hallo Marianne,

      in der Regel ist der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag geregelt. Ob davon abweichende Handhabungen einen Anspruch begründen, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Yuliya O. meint

    19. September 2018 um 13:35

    Hallo,
    ich bin seit 1,5 Jahren eine geringfügige beschäftigte Arbeitnehmerin. Heute wurde mir gesagt, dass mein Urlaubsanspruch aus 21 Tagen besteht, mit der Begründung, dass es nach dem Lebensalter gestaffelt wird.
    Ist das so rechtlich festgelegt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 10:16

      Hallo Yuliya O.,
      es existiert kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der nach dem Alter gestaffelt wird. Vertraglich kann ein solcher allerdings schon festgelegt werden. Dieser darf jedoch nicht geringer ausfallen, als der gesetzlich definierte Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. R. Fischer meint

    24. September 2018 um 12:57

    Ich bin seit November 2017 krankgeschrieben. Mein Resturlaub aus 2017 betrug 7 Tage von 28 Tagen. Nach Rücksprache mit dem Personalbüro teilte man mir mit, der Urlaub werde verfallen, da nur gesetzlich Anspruch auf 20 Arbeitstage besteht, der Rest ist betrieblicher Zusatzurlaub. Ich habe somit nur Anspruch auf 28 Tage Urlaub für das Jahe 2018.
    Ist dieses rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:49

      Hallo Fischer,

      die rechtliche Lage ihrer Situation darf nur ein Anwalt beurteilen. In der Regel ergeben sich die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Tessi meint

    26. September 2018 um 15:43

    Guten Tag.
    Wir arbeiten in der Lebensmittelindustrie., wir sind gestaffelt vom Urlaub die 18- 25 jährigen haben 22 Tage Urlaub und so geht es den weitet bis 30 wo man den 24 Tage hat und den erst ab 45 Jahren wieder ein Tag mehr hat so das man mit 55 Jahren den auf 28 Tage kommt.
    Meine Frage jetzt ist es rechtens oder könnte man damit beim Gericht durch kommen wen man da klagt?
    Wir jungen Leute finden es doch bißchen ungerecht weil wir müssen ja auch so arbeiten wie die älteren.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 13:04

      Hallo Tessi,
      die Grundfragen zur Wirksamkeit von vertraglich vereinbarten Urlaubsansprüchen, die nach dem Alter gestaffelt sind, haben wir bereits in unserem Ratgeber erläutert. Zu den Erfolgsaussichten einer möglichen Frage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Jutta meint

    29. Oktober 2018 um 22:43

    Hallo, ich gehe nächstes Jahr ab November in Rente. Steht mir mein voller Urlaub zu oder nur Anteil mäßig.

    Antworten
  16. Perl meint

    15. November 2018 um 12:05

    Sehr geehrte Damen und Herren

    können Sie mir bitte sagen, wieviel Urlaub mir (geb. 18.08.56), bei einer Arbeitszeit von ca 130 Std. zusteht.

    Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar, da ich heute den Vertag unterschreiben soll.

    MfG Perl

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. November 2018 um 15:42

      Hallo Perl,
      mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wie im Ratgeber erwähnt, existiert allgemein kein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter für volljährige Arbeitnehmer.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Jörg meint

    20. Dezember 2018 um 10:25

    Hallo an das Team Arbeitsrechte.de,
    meine Frau (über 55) und ich planen eine größere touristische Autoreise 2019. Um an unser Ziel zu kommen, benötigen wir schon 10 Tage reine Fahrzeit (6.500 Km). Da meine Frau genügend Jahresurlaub (29 Tage) bekommt, haben wir einen zusammenhängenden Urlaub von 4 Kalenderwochen = 20 Urlaubstage eingeplant. Dieses stößt beim Arbeitgeber jedoch auf Ablehnung, da er max. 14 Kalendertage = 10 Urlaubstage zusammenhängend genehmigt. Das bedeutet also, daß trotz der zur Verfügung stehenden Urlaubstage größere Reisen generell nicht durchführbar wären. Bei mir selbst gibt es keine solche Probleme.
    Ist dieses Verhalten des Arbeitgebers Rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Januar 2019 um 12:33

      Hallo Jörg,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit bei Ihrem Problem weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Christian Sch. meint

    19. Januar 2019 um 19:10

    Hallo,
    ich arbeite als Art Schichtleiter in einem größeren gastronomischen Betrieb 40 Stunden die Woche. Diese Stunden sind auf 7 Tage verteilt, da ich auch öfter samstags und sonntags arbeite. Wieviel Urlaubstage stehen mir zu? in allen Texten, die ich gefunden habe ist als Basis grundsätzlich die Regelung für die 6 Tage Woche angegeben: 6 Tage-24 Tage Urlaubsanspruch, 5 Tage-20 Tage Urlaubsanspruch,……….
    Aber wie sieht es dann bei 7 Tagen aus?
    Ich würde mich sehr über einen Hinweis Ihrerseits freuen.
    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Christian

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 14:06

      Hallo Christian,

      rechnerisch ergeben sich bei einer 7-Tage-Woche 28 Urlaubstage. Allerdings gelten für Sonntagsarbeit besondere Regeln.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Monika meint

    23. Januar 2019 um 21:15

    Arbeitsvertrag sieht 30 Urlaubstage pro Jahr vor. Bei uns ist ein Mensch im Dezember 2018 angestellt und hat schon diese Woche 5 Tage Urlaub, ist es richtig so.

    Antworten
  20. Heike meint

    18. Februar 2019 um 11:24

    Ich bin Altenpflegerin, 60 Jahre alt, arbeite in Vollzeit.
    Wir bekommen nur 24 Tage Urlaub.
    Der erholungswert ist äußerst fraglich .
    Stehen uns in der pflegebranche ab 60.mehr Urlaub zu ???
    Welche Institution wäre dsbzgl noch ansprechbar ???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2019 um 15:15

      Hallo Heike,

      wenn Sie eine Feststellung beim Arbeitsgericht wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um weitere Schritte einzuleiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Silke H. meint

    28. Februar 2019 um 22:35

    Ich arbeite in einer Schulküche, an freien Schultag hab ich ebenso frei in den großen Sommerferien werde ich gekündigt bin arbeitslos und ab neuen Schuljahr wieder eingestellt. Das heißt mein gesamter Urlaub geht gestückelt dahin. Die gewährten freien Tage wurden immer bezahlt. Jetzt bin ich krank geworden im Oktober und jetzt steht aufeinmal auf meinem Lohnschein Januar 3 Tage Urlaub nur weil ich angeblich minus 3 Tage Urlaub bei der Stückelung im Vorjahr hatte als mir zusteht. Ich kann ja nichts für die freien Tage der Schule.ich arbeite seit 10 Jahren dort und das war noch nie der Fall es werden weder urlaubsanträge ausgefüllt noch irgendwas. Im Arbeitsvertrag steht garnichts dazu nur mein Anspruch. Ich wurde so behandelt weil ich krank bin bis heute. Wurde jetzt gekündigt. Kann ich meinen Urlaub trotzdem einfordern den vollen Anspruch oder nicht. Ich habe nie einen Urlaubsanträge gesehen. Mein Kollege wurde nichts abgezogen nur mir. Ein anderer Kollege wurde nach den Ferien gekündigt und er hatte noch seinen vollen Urlaub bekommen obwohl er ja auch die gleichen Stückelung hatte wie ich. Demzufolge mhätte er auch kein Urlaub mehr gehabt und minus Tage vom Vorjahr. Mfg Silke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 8:56

      Hallo Silke,

      welche Ansprüche Sie haben, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Bernadette meint

    10. März 2019 um 11:07

    Hallo,

    Ich bin Alleinerziehende Mutter von 3 Kindern.
    Ich arbeite Teilzeit mit 25std und habe 20 Urlaubstage. Ich weiss das dies laut Rechnung der mindest Anspruch ist.
    Gibt es da keine Regelung dafür?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. März 2019 um 10:19

      Hallo Bernadette,
      § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt:

      „(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
      (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

      Zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit können wir Ihnen unseren Ratgeber zu diesem Thema empfehlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Jessica meint

    1. April 2019 um 10:35

    Hallo Team Arbeitsrecht!

    Alle meine Kollegen haben mehr Urlaub als ich.
    Ich arbeite als längstes in dieser Firma.
    Wir sind drei Mitarbeiter und eine fängt im Juni neu bei uns an.
    Ich weiß, dass Alter keine Rolle spielt. Aber wenn 2 Kollegen (ab Juni)
    30 Urlaubstage bekommen, einer 27 Tage hat, in meinem Vertrag aber nur 25 stehen, kann ich mich dann auf das Gleichstellungsrecht beziehen, auch wenn die Punkte ethische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität,Religion, Rasse und Behinderung bei uns nicht zutreffen?
    Gilt die Gleichstellung bei Urlaub auch dann, wenn in den Arbeitsverträgen unterschiedliche Urlaubstage eingetragen sind oder habe ich dann einfach Pech gehabt und schlecht verhandelt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 um 15:10

      Hallo Jessica,
      der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt gewöhnlich auch im Arbeitsrecht und beim Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf demnach einzelnen Beschäftigte nicht willkürlich benachteiligen. Ob jedoch im jeweiligen Einzelfall tatsächlich eine unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt, darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Regina meint

    8. Mai 2019 um 11:08

    Hallo Team Arbeitsrecht!

    Ich bin Arzthelferin mit einer 4-Tage Woche. Sprich 24 Tage Urlaub.
    Mein Chef aber macht praxisschliessungen von gesamt 30 Tage! (bei 4 Mitarbeiterinnen)

    Wie muss ich das verstehen??!!
    1. habe ich doch ein Recht 1/3 des Urlaubs selbst zu entscheiden, oder?!
    Und
    2. kann mein Chef von mir verlangen diese „Minuszeiten“ von mir einzufordern???

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2019 um 16:31

      Hallo Regina,

      Arbeitnehmer dürfen über einen Teil ihres Jahresurlaubs frei verfügen, allerdings gibt es keine gesetzliche Definition, welchen Anteil des Urlaubs dies betrifft. Sollte es bei Ihnen eine arbeitsvertragliche Regelung geben, gilt üblicherweise diese. Lassen Sie dies ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Minusstunden wiederum entstehen nur, wenn diese vom Arbeitnehmer verschuldet werden. Werden sie hingegen vom Arbeitgeber angeordnet, zählen sie nicht als Minusstunden und dürfen dem Arbeitnehmer in der Regel nicht negativ angerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Minusstunden: https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Sabine meint

    14. Mai 2019 um 22:42

    Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis und habe 28 Tage Urlaub im Jahr, für 2019 habe
    Ich bereits 20 Tage verbraucht, was generell nicht das Problem ist aber jetzt habe ich eine betriebsbedingte Kündigung bekommen, kann mir mein Chef die Urlaubstage die ich bis zur Kündigung zuvielgenommen habe vom Gehalt abziehen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Mai 2019 um 8:21

      Hallo Sabine,
      bitte besprechen Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher keine einzelfallbezogenen Fragen beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Paul meint

    10. Juni 2019 um 20:22

    Hallo, ich arbeite fast jeden Feiertag. Nun meine Frage, wenn ich einen Sonntagszuschlag bezahlt kriege habe ich dann kein recht mehr diesen Feiertag als frei nachzuholen.

    Antworten
  27. Marco meint

    11. Juni 2019 um 16:46

    Der aktuell gültige Manteltarifvertrag aus 2003 sagt aus, dass Arbeitnehmer ab vollendeten 35. Lebensjahr einen Tag mehr Urlaubsanspruch haben. Statt 29 Tage hat man ab 36 Jahren dann 30 Tage Urlaub.
    Ist das seit 2006 weiter rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Juni 2019 um 9:00

      Hallo Marco,

      dies lässt sich nicht pauschal beurteilen, sie können sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen möchten. Solche Fälle werden häufig vor dem Arbeitsgericht entschieden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. klaudia meint

    1. Juli 2019 um 17:58

    Hallo ich arbeite von Montag bis Mittwoch und von Freitag bis Samstag, meine Chefin sagte mir das ich 18 Tage Urlaub hätte .
    Donnerstag und Sonntag habe ich frei aber wenn ich Urlaub hätte zählt der Donnerstag auch als Urlaub? ?
    wüsste gerne wieviel Urlaub mir zu steht und wie es berechnet wird.
    Mfg klaudia

    Antworten
    • Janine meint

      17. Juli 2019 um 10:50

      Ihnen stehen 20 Tage zu, da Sie an 5 Tagen arbeiten. Eine Urlaubswoche hat 5 Tage bei Ihnen…Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Der Donnerstag ist Ihr regelmäßiger freier Tag. Somit ergibt sich für Sie, dass wenn ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt, Sie keinerlei Vorteil davon haben und auch in so einer Woche 5 Tage Urlaub einreichen müssen. Anders, wenn ein Feiertag zum Beispiel auf einen Mittwoch fällt. Dann bräuchten Sie nur 4 Tage einreichen…Montag, Dienstag, Freitag und Samstag.
      Hoffe, das war verständlich. 😊

      Antworten
  29. Anita meint

    26. August 2019 um 12:35

    Ich bin über 50zig und habe 30% Behinderung auf Arthrose. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir mehr Urlaub zu geben.Ich arbeite zum Häuslichen Pflegedienst

    Antworten
  30. Mike meint

    17. September 2019 um 21:34

    Hallo, bin in meinem Betrieb seit 15 Jahren beschäftigt habe 27 Tage Urlaub. In meine Vertrag steht das wenn ich kündigen sollte würde ich nur 24 Tage Ürlaubsanspruch haben.
    Frage: Wie hoch ist meine Kündigungsfrist und muss ich meinen bereits genohmenen Urlaub zurück Zahlen?

    Antworten
  31. Esined meint

    2. Oktober 2019 um 11:50

    Hallo,

    ich bin 22 Jahre alt und bekomme 27 Urlaubstage.
    Meine Kollegen sind alle über 30 jahre und bekommen deshalb 30 Urlaubstage.
    Bei uns im Vertrag steht drin. Nach erreichen des 28. lj stehen uns 28 urlaubstage zu, mit 29. 29 Tage und 30 die 30 Tage.
    Ich finde das ziemlich ungerecht, so wie ich das verstehe ist das nicht zulässig?

    Antworten
  32. Adrian meint

    3. November 2019 um 17:31

    Ich arbeite dienstags bis freitags 8,5 Stunden.
    Samstags und montags 4,75.
    zählt das als 5 Tage Woche oder 6 Tage Woche?

    Antworten
  33. Conny meint

    28. Februar 2020 um 9:42

    Ich (49) hatte jahrelang 30 Tage Urlaub [edit. v. d. Red.] 5 Tagewoche. Stand in meinem Zeiterfassungszettel als Anspruch und auch immer in der jährlichen Urlaubsplanung schriftlich.
    Jetzt hat der Arbeitgeber eine Montagsflexibilisierung eingeführt (die jetzt im Moment noch nicht mal praktisch durchgeführt wird sondern nur geplant ist!) durch die wir übers Jahr mehr freie Tage bekommen sollen als uns zustehen. Im Rahmen dessen wurde uns erklärt stehen jetzt (in meinem Fall) nur noch 28 Tage als Anspruch auf meinen Zeiterfassungsbelegen. Ist das wirklich rechtens??? Uns wurde erklärt die 2 fehlenden Tage würden dann einfach anders verbucht. Ist für mich aber nicht mehr planbar und nicht wirklich nachvollziehbar. Angeblich ziehen sie uns weniger Urlaub ab wenn wir dann zufällig in einer Urlaubswoche mal einen freien Montag im Rahmen der Montagsflexibilisierung hätten. Also statt 4 nur 5 Tage. Was aber halt Zufall wäre und deswegen auch nicht planbar. Was wenn ich nie Urlaub in einer Woche habe in der ich den freien Montag hätte? Darf das die [edit. v. d. Red.] ?

    Antworten
  34. Marianne meint

    4. Mai 2020 um 23:03

    Hallo, ich bin 60 Jahre und arbeite 130 Std. im Monat als Floristin.
    Wir haben eine 6 Tage Woche, und einen Tag frei.
    Wieviel Urlaub steht mir zu
    L.G. Marianne

    Antworten
  35. Susanne meint

    22. September 2020 um 12:26

    Bin Friseurin arbeite 32 Stunden die und 4 Tage die Woche bin 55 Jahre alt . Wie viel Urlaub steht mir zu .

    Antworten
  36. christian meint

    15. Oktober 2020 um 11:50

    Ich soll aktuell eine Teilzeitbeschäftigung, „wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei 6 Arbeitsstunden pro Tag (Mo-Fr)“ antreten.

    Laut Arbeitsvertrag habe ich einen Urlaubsanspruch von 28 Werktagen- ausgehend von einer 5-Tage Woche.
    Demgemäß gehe ich davon aus, dass mein Urlaubsanspruch somit 5 Wochen und 3 Tage beträgt.
    Sehe ich das richtig, das mit der Formulierung „ausgehend von einer 5-Tage Woche“ dies die zugrunde liegenden Werktage sind (5 Werktage)?

    Ist dieses Spiel grundsätzlich nur Arbeitsbeschaffung für Juristen und Auslegungszugeständnis für Arbeitgeber, oder was ist der Sinn solcher Regelungen/Formulierungen?

    Wäre es nicht deutlich einfacher, fairer, rechtsicherer und v.a. seriöser, klar eine Formulierung, in meinem Fall z.b. Urlaubsanspruch 28 Arbeitstage ausgehend von einer 5 Tage Woche zu wählen?

    Grüße

    Antworten
  37. Gabi meint

    6. Mai 2021 um 11:26

    Hallo,
    ich bin Angestellte (Gehalt) und arbeite an 5 Tagen die Woche. Montag bis Donnerstag 8 Stunden,
    am Freitag 4 Stunden.
    Nun ist eine Diskussion entbrannt: Wenn ich für eine Woche Urlaub schreibe, zählt dann der Freitag als halber oder ganzer Urlaubstag?

    Antworten
  38. Pietro meint

    29. Juni 2022 um 17:35

    Bin am 12-02-1958 geboren also über 64 Jahre.
    Bin im Gastgewerbe angestellt als Restaurant Fachmann seit 11 Jahre in der selber Betriebe.
    Frage ; wie viele Urlaubstage Anspruch habe ich , diese und noch nächste Jahr ? Danke 🙏

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige