Gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr das Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage ihm allerdings zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zwar regelt das BUrlG recht eindeutig, wie sich der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers berechnet, doch ihm können auch noch mehr Urlaubstage zustehen, wenn sein Arbeitsvertrag dies festlegt. Und manchmal ist sogar eine Urlaubsstaffelung nach Alter möglich.
Kurz & knapp: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter
Nein, für volljährige Arbeitnehmer besteht per Gesetz kein Urlaubsanspruch nach ihrem Alter. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest, nicht nach dem Alter der Mitarbeiter.
Für Jugendliche werden gesetzliche Urlaubstage nach Alter gestaffelt, da sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterliegen. Infos zur Staffelung des Urlaubs für Jugendliche erhalten Sie hier.
Tarifvertraglich festgelegte Urlaubsstaffelungen nach Alter sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Doch kann auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt werden? Und ist es zulässig, in einem Tarifvertrag den Urlaubsanspruch altersabhängig zu machen? Dies verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Gilt gesetzlicher Urlaub nach Alter?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet sich gesetzlicher Mindesturlaub nicht nach dem Alter des Arbeitnehmers, sondern nach der durchschnittlichen Anzahl seiner Arbeitstage pro Woche.
Die Formel dafür lautet wie folgt:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche (im Durchschnitt) x 4 = gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage im Jahr
Nur für Jugendliche ist gesetzlicher Urlaub nach Alter gestaffelt

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Jugendliche, also für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Denn diese unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Laut § 19 JArbSchG ist gesetzlicher Urlaubsanspruch tatsächlich nach Alter gestaffelt:
Der Urlaub beträgt jährlich
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Für volljährige Arbeitnehmer dagegen exisitiert keine Gesetzesgrundlage, die ihnen eine bestimmte Anzahl Urlaubstage abhängig von ihrem Alter gewährt.
Urlaubsanspruch nach Alter: Regelung im Tarifvertrag ist häufig unwirksam
Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich vor, wie viel Urlaub im Jahr Arbeitnehmern mindestens gewährt werden muss. Legt der Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch fest, haben die Arbeitnehmer ein Recht auf die zusätzlichen Urlaubstage.
In einigen Tarifverträgen tauchen Regelungen auf, nach denen der Urlaubsanspruch sich mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer erhöht, wie z. B. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach dessen § 26 stehen Arbeitnehmern
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Urlaubstage,
- bis zur Vollendeung des 40. Lebensjahres 29 Urlaubstage und
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage im Jahr zu.

Diese Regelung soll dem erhöhten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer entsprechen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch in einem Urteil von 2012 (9 AZR 529/10), dass die Klausel zur Urlaubsstaffelung nach Alter unwirksam ist, weil sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, das im August 2006 in Kraft trat.
Urlaubsanspruch nach Alter zulässig? Entscheidung obliegt den Arbeitsgerichten
Das heißt jedoch nicht, dass eine Urlaubsstaffelung nach Alter generell unzulässig ist. Vielmehr ist es eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall vom zuständigen Arbeitsgericht getroffen werden muss. Das Urteil des BAG bietet dabei zwar eine gute Orientierung, ist für die Richter aber eben nicht verbindlich.
So ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hessen die Hessische Urlaubsverordnung, die die altersbedingte Urlaubsstaffelung ab dem 50. Lebensjahr für Beamte des Landes Hessen vorsieht, rechtmäßig. Die Ungleichbehandlung der Beschäftigten aufgrund ihres Alters wurde als zulässig beurteilt, da „sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt“ sei (Urteil vom 17.01.2014 – Az: 14 Sa 646/13.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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Katja meint
Hallo. Eine Frage: wenn alle Angestellten bei uns im Geschäft 30 Tage Urlaub haben, stehen die mir dann auch zu?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katja,
grundsätzlich legt der Arbeitsvertrag fest, wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zustehen. Steht Ihnen laut diesem deutlich weniger Urlaub zu als Ihren Kollegen, die die gleiche Arbeit wie Sie verrichten, kann ein Anwalt prüfen, ob dies rechtmäßig ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Torsten meint
Torsten
Hallo ich arbeite seid 24 Jahre in einer Firma ,bekomme 25 Tage Urlaub im Jahr,da ich jetzt auf die 54 zu gehe wollte ich fragen ob ich da vielleicht ein Anrecht hätte auf mehr Urlaub.In mein Vertrag stehen 25 Tage drin,die ich ja auch bekomme aber könnte ruhig 🤫 etwas mehr sein.
Haase meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter, 17 Jahre, beginnt ab dem 1.August 2018 ihre Ausbildung. Sie wird eine 5 Tage Arbeitswoche haben. Nun steht in ihrem Ausbildungsvertrag, dass sie in diesem Jahr keinen Urlaub mehr bekommen wird. Im kommenden Jahr hätte sie 21 Tage Urlaub, obwohl sie erst im April 2019 18 Jahre alt wird. Und in dem Jahr danach hätte sie nur noch einen Anspruch von 20 Tagen. Ist das so rechtens entsprechend dem Jugendschutzgesetz? Desweiteren soll sie an 3 Tagen in der Woche je 10 Std. arbeiten. Ist das lt.Gesetz so in Ordnung?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
S.Haase
arbeitsrechte.de meint
Hallo S.Haase,
ob die Vereinbarung so rechtens ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Fall genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
Der gute Arbeitgeber sollte mal das jegendschutzgesetz richtig durchlesen, was er von ihrer Tochter fordert ist nicht in Ordnung. Es steht ihrer Tochter in diesen Jahr anteilig Urlaub zu und das nächste Jahr wird berechnet als wäre sie bis zum Ende des Jahres minderjährig. Ich empfehle einen Anwaltsberstung.
jutta meint
Wie sieht das ganze in der Ambulanten Pflege aus, wir Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen.
Also 365 Tage im Jahr.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jutta,
auch in der ambulanten Pflege gilt der reguläre gesetzliche Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg T. meint
Ich denke Arbeitsrecht ist mehr,für Arbeitgeber,nicht für Arbeitnehmer. Will Arbeitgeber mir nur 22 Tage geben! Sage ich Nein Danke und gehe
Renate K. meint
Hallo
Ich fange am 16.09.2018 eine neuen Arbeit an. In meinem alten Betrieb habe ich 24 Tage Urlaub.
Wieviel Urlaub stehen mir jetzt noch rechtlich beim alten Arbeitgeber zu?
Mit freundlichen Grüßen
R.K.
arbeitsrechte.de meint
Hallo renate,
bei einer Kündigung in der zweiten Hälfte des Jahres besteht in der Regel der volle Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bradhering meint
Guten Tag,
Arbeite seit 4 Jahre in einem Senioren Heim,man will mir keine 4 Wochen Urlaub genehmigen obwohl es die Jahre zuvor geklappt hat.Werde 67 im November und brauche diese Erhohlung.Vielen Dank für einen Rat.MFG.C.Bradhering
Fabrizio meint
Hallo,ich bin seit 04/2012 als Servicekraft in Restaurant angestellt. Auf Vertrag steht mir 20 Tage Urlaub. Bin geschieden, und mittlerweile bin 50 Jahre geworden. Meinen Sie das habe Anspruch auf mehr Urlaubstage?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Fabrizio,
es gibt in der Regel keinen gesetzlichen nach dem Alter gestaffelten Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute S. meint
Ich Bin 52. Jahre alt, arbeite in Vollzeit. Deshalb meine Ist ein Arbeitgeber gebunden, ab dem 40 Lebensjahr 30 Tage Urlaub zu geben? Oder ist er nur im Mindestmaß,gebunden?
Ich bekomme nur 24, Tage von meinem Arbeitgeber
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ute,
wie wir im obigen Ratgeber ausführlich erläutern, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen höheren Urlaubsanspruch mit zunehmendem Alter. Allenfalls eine vertragliche Vereinbarung kann unter Umständen geltend gemacht werden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Ute Sch. meint
Ich bin 52 Jahre alt, und in Vollzeit in einem Familienunternehmen tätig, Beschäftigt in 5 Tage pro Woche in Früh und Spätschicht tätig. Habe 24 Tage Jahresurlaub. Habe ich nicht in diesem Alter oder mit zunehmenden Alter mehr Urlaubsanspruch ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ute,
nach oben gibt es für den Urlaubsanspruch keine Staffelung. nur für Jugendliche gibt es abweichende Regelungen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Esther H. meint
Mein höchster Respekt gilt dem Team von Arbeitsrechte für die Geduld, den über 50-jährigen die gleiche Frage nach höherem Urlaubsanspruch nochmals freundlich zu beantworten, nachdem oben im Artikel bereits alles gesagt wurde.
Vielen Dank für Ihre Arbeit.
Mary C. meint
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit 4jahren in der selben Firma, ich habe anfangs voll gearbeitet und hatte 30 Urlaubstage, dann bin ich auf 32 Stunden Woche umgewechselt und jetzt habe ich nur 24 Tage Urlaub. Ist das richtig so? Mit freundlichen Grüßen
Mary C.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mary,
unter Beachtung vom gesetzlichen Mindesturlaub kann der Urlaub vertraglich frei vereinbart werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K.R-H meint
Hallo
Mein Mann arbeitet im Bereich Messebau und ist 56 Jahre ,auf wieviel Urlaubstage hat er Anspruch?
Mit freundlichen Grüßen
K.R-H
arbeitsrechte.de meint
Hallo K.R-H,
auch im hohen Alter gelten kleine anderen gesetzlichen Ansprüche als sie an junge Arbeiter gestellt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
Guten Tag,
mein neuer Arbeitgeber gewährt den Urlaub nach folgendem Shema:
ich habe insgesamt 30 Tage Urlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist der Meinung ich könne nur den Urlaub geltend machen den ich bereist erworben habe. Bsp.: Jan 2,5 Tage; Feb 5 Tage; Mrz 7,5 Tage usw.
Da meine Kinder schulpflichitg sind, entsteht dadurch ein Betreuungsproblem in den Ferien.
Daher: Ist diese Praxis rechtens?
Vielem Dank für eine kurze Einschätzung.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffen,
gemäß § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erwerben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch nach einem sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus heißt es in § 7 Abs. 2 BUrlG:
Ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtens ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Eine ausführliche Rechtsberatung hierzu erhalten Sie jedoch beim Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marianne meint
Hallo,
In unserer Firma existieren verschiedene Arbeitsverträge aber in allen stehen nach Alter gestaffelte Urlaubsansprüche. Jetzt, also wirklich jetzt mitten im Jahr, wurde einigen Kollegen, nicht allen, plötzlich ein Tag Urlaub gestrichen. Die betreffenden haben seit mehreren Jahren 30 Tage Urlaub gehabt weil sie bereits älter als 50 Jahre waren und jetzt plötzlich nicht mehr. Es gab auch keine Änderung des Arbeitsvertrages o.Ä., teilweise nicht mal ein Gespräch oder Mitteilung, einfach nur ne Änderung auf dem Dienstplan.
Darf das tatsächlich so gemacht werden und besteht da nicht auch sowas wie ein „Gewohnheitsrecht“?
Mit freundlichen Grüssen
Marianne
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marianne,
in der Regel ist der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag geregelt. Ob davon abweichende Handhabungen einen Anspruch begründen, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yuliya O. meint
Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren eine geringfügige beschäftigte Arbeitnehmerin. Heute wurde mir gesagt, dass mein Urlaubsanspruch aus 21 Tagen besteht, mit der Begründung, dass es nach dem Lebensalter gestaffelt wird.
Ist das so rechtlich festgelegt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Yuliya O.,
es existiert kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der nach dem Alter gestaffelt wird. Vertraglich kann ein solcher allerdings schon festgelegt werden. Dieser darf jedoch nicht geringer ausfallen, als der gesetzlich definierte Urlaubsanspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. Fischer meint
Ich bin seit November 2017 krankgeschrieben. Mein Resturlaub aus 2017 betrug 7 Tage von 28 Tagen. Nach Rücksprache mit dem Personalbüro teilte man mir mit, der Urlaub werde verfallen, da nur gesetzlich Anspruch auf 20 Arbeitstage besteht, der Rest ist betrieblicher Zusatzurlaub. Ich habe somit nur Anspruch auf 28 Tage Urlaub für das Jahe 2018.
Ist dieses rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Fischer,
die rechtliche Lage ihrer Situation darf nur ein Anwalt beurteilen. In der Regel ergeben sich die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tessi meint
Guten Tag.
Wir arbeiten in der Lebensmittelindustrie., wir sind gestaffelt vom Urlaub die 18- 25 jährigen haben 22 Tage Urlaub und so geht es den weitet bis 30 wo man den 24 Tage hat und den erst ab 45 Jahren wieder ein Tag mehr hat so das man mit 55 Jahren den auf 28 Tage kommt.
Meine Frage jetzt ist es rechtens oder könnte man damit beim Gericht durch kommen wen man da klagt?
Wir jungen Leute finden es doch bißchen ungerecht weil wir müssen ja auch so arbeiten wie die älteren.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tessi,
die Grundfragen zur Wirksamkeit von vertraglich vereinbarten Urlaubsansprüchen, die nach dem Alter gestaffelt sind, haben wir bereits in unserem Ratgeber erläutert. Zu den Erfolgsaussichten einer möglichen Frage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jutta meint
Hallo, ich gehe nächstes Jahr ab November in Rente. Steht mir mein voller Urlaub zu oder nur Anteil mäßig.
Perl meint
Sehr geehrte Damen und Herren
können Sie mir bitte sagen, wieviel Urlaub mir (geb. 18.08.56), bei einer Arbeitszeit von ca 130 Std. zusteht.
Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar, da ich heute den Vertag unterschreiben soll.
MfG Perl
arbeitsrechte.de meint
Hallo Perl,
mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wie im Ratgeber erwähnt, existiert allgemein kein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter für volljährige Arbeitnehmer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
Hallo an das Team Arbeitsrechte.de,
meine Frau (über 55) und ich planen eine größere touristische Autoreise 2019. Um an unser Ziel zu kommen, benötigen wir schon 10 Tage reine Fahrzeit (6.500 Km). Da meine Frau genügend Jahresurlaub (29 Tage) bekommt, haben wir einen zusammenhängenden Urlaub von 4 Kalenderwochen = 20 Urlaubstage eingeplant. Dieses stößt beim Arbeitgeber jedoch auf Ablehnung, da er max. 14 Kalendertage = 10 Urlaubstage zusammenhängend genehmigt. Das bedeutet also, daß trotz der zur Verfügung stehenden Urlaubstage größere Reisen generell nicht durchführbar wären. Bei mir selbst gibt es keine solche Probleme.
Ist dieses Verhalten des Arbeitgebers Rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit bei Ihrem Problem weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian Sch. meint
Hallo,
ich arbeite als Art Schichtleiter in einem größeren gastronomischen Betrieb 40 Stunden die Woche. Diese Stunden sind auf 7 Tage verteilt, da ich auch öfter samstags und sonntags arbeite. Wieviel Urlaubstage stehen mir zu? in allen Texten, die ich gefunden habe ist als Basis grundsätzlich die Regelung für die 6 Tage Woche angegeben: 6 Tage-24 Tage Urlaubsanspruch, 5 Tage-20 Tage Urlaubsanspruch,……….
Aber wie sieht es dann bei 7 Tagen aus?
Ich würde mich sehr über einen Hinweis Ihrerseits freuen.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Christian
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christian,
rechnerisch ergeben sich bei einer 7-Tage-Woche 28 Urlaubstage. Allerdings gelten für Sonntagsarbeit besondere Regeln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
Arbeitsvertrag sieht 30 Urlaubstage pro Jahr vor. Bei uns ist ein Mensch im Dezember 2018 angestellt und hat schon diese Woche 5 Tage Urlaub, ist es richtig so.
Heike meint
Ich bin Altenpflegerin, 60 Jahre alt, arbeite in Vollzeit.
Wir bekommen nur 24 Tage Urlaub.
Der erholungswert ist äußerst fraglich .
Stehen uns in der pflegebranche ab 60.mehr Urlaub zu ???
Welche Institution wäre dsbzgl noch ansprechbar ???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heike,
wenn Sie eine Feststellung beim Arbeitsgericht wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um weitere Schritte einzuleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke H. meint
Ich arbeite in einer Schulküche, an freien Schultag hab ich ebenso frei in den großen Sommerferien werde ich gekündigt bin arbeitslos und ab neuen Schuljahr wieder eingestellt. Das heißt mein gesamter Urlaub geht gestückelt dahin. Die gewährten freien Tage wurden immer bezahlt. Jetzt bin ich krank geworden im Oktober und jetzt steht aufeinmal auf meinem Lohnschein Januar 3 Tage Urlaub nur weil ich angeblich minus 3 Tage Urlaub bei der Stückelung im Vorjahr hatte als mir zusteht. Ich kann ja nichts für die freien Tage der Schule.ich arbeite seit 10 Jahren dort und das war noch nie der Fall es werden weder urlaubsanträge ausgefüllt noch irgendwas. Im Arbeitsvertrag steht garnichts dazu nur mein Anspruch. Ich wurde so behandelt weil ich krank bin bis heute. Wurde jetzt gekündigt. Kann ich meinen Urlaub trotzdem einfordern den vollen Anspruch oder nicht. Ich habe nie einen Urlaubsanträge gesehen. Mein Kollege wurde nichts abgezogen nur mir. Ein anderer Kollege wurde nach den Ferien gekündigt und er hatte noch seinen vollen Urlaub bekommen obwohl er ja auch die gleichen Stückelung hatte wie ich. Demzufolge mhätte er auch kein Urlaub mehr gehabt und minus Tage vom Vorjahr. Mfg Silke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Silke,
welche Ansprüche Sie haben, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernadette meint
Hallo,
Ich bin Alleinerziehende Mutter von 3 Kindern.
Ich arbeite Teilzeit mit 25std und habe 20 Urlaubstage. Ich weiss das dies laut Rechnung der mindest Anspruch ist.
Gibt es da keine Regelung dafür?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bernadette,
§ 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt:
Zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit können wir Ihnen unseren Ratgeber zu diesem Thema empfehlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica meint
Hallo Team Arbeitsrecht!
Alle meine Kollegen haben mehr Urlaub als ich.
Ich arbeite als längstes in dieser Firma.
Wir sind drei Mitarbeiter und eine fängt im Juni neu bei uns an.
Ich weiß, dass Alter keine Rolle spielt. Aber wenn 2 Kollegen (ab Juni)
30 Urlaubstage bekommen, einer 27 Tage hat, in meinem Vertrag aber nur 25 stehen, kann ich mich dann auf das Gleichstellungsrecht beziehen, auch wenn die Punkte ethische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität,Religion, Rasse und Behinderung bei uns nicht zutreffen?
Gilt die Gleichstellung bei Urlaub auch dann, wenn in den Arbeitsverträgen unterschiedliche Urlaubstage eingetragen sind oder habe ich dann einfach Pech gehabt und schlecht verhandelt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jessica,
der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt gewöhnlich auch im Arbeitsrecht und beim Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf demnach einzelnen Beschäftigte nicht willkürlich benachteiligen. Ob jedoch im jeweiligen Einzelfall tatsächlich eine unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt, darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Regina meint
Hallo Team Arbeitsrecht!
Ich bin Arzthelferin mit einer 4-Tage Woche. Sprich 24 Tage Urlaub.
Mein Chef aber macht praxisschliessungen von gesamt 30 Tage! (bei 4 Mitarbeiterinnen)
Wie muss ich das verstehen??!!
1. habe ich doch ein Recht 1/3 des Urlaubs selbst zu entscheiden, oder?!
Und
2. kann mein Chef von mir verlangen diese „Minuszeiten“ von mir einzufordern???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Regina,
Arbeitnehmer dürfen über einen Teil ihres Jahresurlaubs frei verfügen, allerdings gibt es keine gesetzliche Definition, welchen Anteil des Urlaubs dies betrifft. Sollte es bei Ihnen eine arbeitsvertragliche Regelung geben, gilt üblicherweise diese. Lassen Sie dies ggf. von einem Anwalt prüfen.
Minusstunden wiederum entstehen nur, wenn diese vom Arbeitnehmer verschuldet werden. Werden sie hingegen vom Arbeitgeber angeordnet, zählen sie nicht als Minusstunden und dürfen dem Arbeitnehmer in der Regel nicht negativ angerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Minusstunden: https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis und habe 28 Tage Urlaub im Jahr, für 2019 habe
Ich bereits 20 Tage verbraucht, was generell nicht das Problem ist aber jetzt habe ich eine betriebsbedingte Kündigung bekommen, kann mir mein Chef die Urlaubstage die ich bis zur Kündigung zuvielgenommen habe vom Gehalt abziehen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabine,
bitte besprechen Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher keine einzelfallbezogenen Fragen beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
Hallo, ich arbeite fast jeden Feiertag. Nun meine Frage, wenn ich einen Sonntagszuschlag bezahlt kriege habe ich dann kein recht mehr diesen Feiertag als frei nachzuholen.
Marco meint
Der aktuell gültige Manteltarifvertrag aus 2003 sagt aus, dass Arbeitnehmer ab vollendeten 35. Lebensjahr einen Tag mehr Urlaubsanspruch haben. Statt 29 Tage hat man ab 36 Jahren dann 30 Tage Urlaub.
Ist das seit 2006 weiter rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marco,
dies lässt sich nicht pauschal beurteilen, sie können sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen möchten. Solche Fälle werden häufig vor dem Arbeitsgericht entschieden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
klaudia meint
Hallo ich arbeite von Montag bis Mittwoch und von Freitag bis Samstag, meine Chefin sagte mir das ich 18 Tage Urlaub hätte .
Donnerstag und Sonntag habe ich frei aber wenn ich Urlaub hätte zählt der Donnerstag auch als Urlaub? ?
wüsste gerne wieviel Urlaub mir zu steht und wie es berechnet wird.
Mfg klaudia
Janine meint
Ihnen stehen 20 Tage zu, da Sie an 5 Tagen arbeiten. Eine Urlaubswoche hat 5 Tage bei Ihnen…Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Der Donnerstag ist Ihr regelmäßiger freier Tag. Somit ergibt sich für Sie, dass wenn ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt, Sie keinerlei Vorteil davon haben und auch in so einer Woche 5 Tage Urlaub einreichen müssen. Anders, wenn ein Feiertag zum Beispiel auf einen Mittwoch fällt. Dann bräuchten Sie nur 4 Tage einreichen…Montag, Dienstag, Freitag und Samstag.
Hoffe, das war verständlich. 😊
Anita meint
Ich bin über 50zig und habe 30% Behinderung auf Arthrose. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir mehr Urlaub zu geben.Ich arbeite zum Häuslichen Pflegedienst
Mike meint
Hallo, bin in meinem Betrieb seit 15 Jahren beschäftigt habe 27 Tage Urlaub. In meine Vertrag steht das wenn ich kündigen sollte würde ich nur 24 Tage Ürlaubsanspruch haben.
Frage: Wie hoch ist meine Kündigungsfrist und muss ich meinen bereits genohmenen Urlaub zurück Zahlen?
Esined meint
Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und bekomme 27 Urlaubstage.
Meine Kollegen sind alle über 30 jahre und bekommen deshalb 30 Urlaubstage.
Bei uns im Vertrag steht drin. Nach erreichen des 28. lj stehen uns 28 urlaubstage zu, mit 29. 29 Tage und 30 die 30 Tage.
Ich finde das ziemlich ungerecht, so wie ich das verstehe ist das nicht zulässig?
Adrian meint
Ich arbeite dienstags bis freitags 8,5 Stunden.
Samstags und montags 4,75.
zählt das als 5 Tage Woche oder 6 Tage Woche?
Conny meint
Ich (49) hatte jahrelang 30 Tage Urlaub [edit. v. d. Red.] 5 Tagewoche. Stand in meinem Zeiterfassungszettel als Anspruch und auch immer in der jährlichen Urlaubsplanung schriftlich.
Jetzt hat der Arbeitgeber eine Montagsflexibilisierung eingeführt (die jetzt im Moment noch nicht mal praktisch durchgeführt wird sondern nur geplant ist!) durch die wir übers Jahr mehr freie Tage bekommen sollen als uns zustehen. Im Rahmen dessen wurde uns erklärt stehen jetzt (in meinem Fall) nur noch 28 Tage als Anspruch auf meinen Zeiterfassungsbelegen. Ist das wirklich rechtens??? Uns wurde erklärt die 2 fehlenden Tage würden dann einfach anders verbucht. Ist für mich aber nicht mehr planbar und nicht wirklich nachvollziehbar. Angeblich ziehen sie uns weniger Urlaub ab wenn wir dann zufällig in einer Urlaubswoche mal einen freien Montag im Rahmen der Montagsflexibilisierung hätten. Also statt 4 nur 5 Tage. Was aber halt Zufall wäre und deswegen auch nicht planbar. Was wenn ich nie Urlaub in einer Woche habe in der ich den freien Montag hätte? Darf das die [edit. v. d. Red.] ?
Marianne meint
Hallo, ich bin 60 Jahre und arbeite 130 Std. im Monat als Floristin.
Wir haben eine 6 Tage Woche, und einen Tag frei.
Wieviel Urlaub steht mir zu
L.G. Marianne
Susanne meint
Bin Friseurin arbeite 32 Stunden die und 4 Tage die Woche bin 55 Jahre alt . Wie viel Urlaub steht mir zu .
christian meint
Ich soll aktuell eine Teilzeitbeschäftigung, „wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei 6 Arbeitsstunden pro Tag (Mo-Fr)“ antreten.
Laut Arbeitsvertrag habe ich einen Urlaubsanspruch von 28 Werktagen- ausgehend von einer 5-Tage Woche.
Demgemäß gehe ich davon aus, dass mein Urlaubsanspruch somit 5 Wochen und 3 Tage beträgt.
Sehe ich das richtig, das mit der Formulierung „ausgehend von einer 5-Tage Woche“ dies die zugrunde liegenden Werktage sind (5 Werktage)?
Ist dieses Spiel grundsätzlich nur Arbeitsbeschaffung für Juristen und Auslegungszugeständnis für Arbeitgeber, oder was ist der Sinn solcher Regelungen/Formulierungen?
Wäre es nicht deutlich einfacher, fairer, rechtsicherer und v.a. seriöser, klar eine Formulierung, in meinem Fall z.b. Urlaubsanspruch 28 Arbeitstage ausgehend von einer 5 Tage Woche zu wählen?
Grüße
Gabi meint
Hallo,
ich bin Angestellte (Gehalt) und arbeite an 5 Tagen die Woche. Montag bis Donnerstag 8 Stunden,
am Freitag 4 Stunden.
Nun ist eine Diskussion entbrannt: Wenn ich für eine Woche Urlaub schreibe, zählt dann der Freitag als halber oder ganzer Urlaubstag?
Pietro meint
Bin am 12-02-1958 geboren also über 64 Jahre.
Bin im Gastgewerbe angestellt als Restaurant Fachmann seit 11 Jahre in der selber Betriebe.
Frage ; wie viele Urlaubstage Anspruch habe ich , diese und noch nächste Jahr ? Danke 🙏