Endlich Mittag essen oder eine kleine Raucherpause einlegen. Jeder Mitarbeiter freut sich auf die kleinen und größeren Pausen im Arbeitsalltag, in denen man sich stärken, einfach kurz mal entspannen und in stressigen Situationen Luftholen kann.

Doch Pausen sind nicht gleich Pausen. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet verschiedene Arten dieser Unterbrechungen.
Kurz & knapp: Bezahlte Pausen
Nein. § 2 Abs. 1 ArbZG besagt ganz klar, dass Arbeitszeit nur die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist – ohne Ruhepausen. Sie sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen.
Ruhepausen dienen der Erholung. Sie werden nicht bezahlt, weil sie eben nicht Teil der Arbeitszeit sind. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs bis höchstens neun Stunden arbeitet, hat ein Recht auf 30 Minuten Pause. Wer länger arbeitet, darf 45 Minuten pausieren.
Normalerweise werden Pausen nicht bezahlt, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthält eine anderweitige Regelung.
Im Folgenden haben wir insbesondere zu den sogenannten bezahlten Pausen die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Inhalt
Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht
Pausen sind wichtig, egal ob in der Schule oder beim Arbeitsplatz am Computer, in der Werkstatt oder in der Produktion. Der Mensch braucht Pausen. Sie dienen maßgeblich dem Arbeitsschutz, da Sie als Arbeitnehmer in diesen Unterbrechungen neue Kraft tanken können und vor allem erhöht sich die Konzentration. Dadurch vermeiden Sie Fehler. Zudem schützen Sie mit einer Pause auch Ihre persönliche Gesundheit.
Zunächst sollen an dieser Stelle in paar Begrifflichkeiten bezüglich der Pause im Arbeitsalltag geklärt werden.
Allgemeines zu den Arbeitspausen

Arbeitspausen sind generell im Arbeitsvertrag festgelegte Zeiten, in denen eine Arbeitsunterbrechung erfolgt. Hier findet entweder eine kurzfristige Erholung statt oder Mahlzeiten.
Dabei ist zu beachten, dass innerhalb dieser Pausen keine Arbeit geleistet werden muss und sich die Arbeitnehmer auch nicht bereithalten müssen, also keinen Bereitschaftsdienst leisten.
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann jeder Mitarbeiter in der Regel selbst und frei entscheiden, wo und wie er diese freie Zeit verbringt. Arbeitspausen sind zunächst zu unterscheiden in unbezahlte Ruhepause und die bezahlte Erholungszeit. Davon abzugrenzen sind die Ruhezeiten. Sie definieren die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Die Pausenzeiten sind im § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, das die vorgeschriebene Mindestanforderung ins Verhältnis mit der maximalen Arbeitszeit setzt. Dabei gilt:
- Für eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden sind rechtlich keine Pausen vorgesehen.
- Für eine Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden sollte es mindestens eine Pause von 30 Minuten geben.
- Bei Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden kann der Arbeitnehmer mit mindestens 45 Minuten rechnen.
Dabei gilt, dass die Pausen auch in verschiedene Zeitabschnitte unterteilt werden können. Diese sollten jedoch mindesten 15 Minuten dauern, da sie sonst nicht als Ruhepause gelten, sondern als reguläre Arbeitszeit. Daneben darf ein Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Diese Mindestangaben im Arbeitszeitgesetz können seitens des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag näher bestimmt werden. So kann auch bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden eine Pause festgelegt sein.
Wichtig! Eine Ruhepause ist also eine zeitliche Unterbrechung im Arbeitsalltag, die nicht zur Arbeitszeit gezählt und deshalb auch nicht vergütet wird.
Doch was sind letztlich bezahlte Arbeitspausen?

Wie bereits erwähnt, werden festgelegte Ruhepausen nicht bezahlt. Aber es bestehen im deutschen Recht Ausnahmen. In Tarifverträgen oder anderen Arbeitsverträgen können Bezahlungen von Ruhepausen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart sein.
Daneben gibt es auch zusätzliche Kurzpausen von mindestens fünf Minuten, die bei einer starken Beanspruchung einzuhalten sind. Dies betrifft Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung wie Schicht-, Fließband- oder Nacharbeit sowie verspannungsfördernde Tätigkeiten wie längere Bildschirmarbeit. Auch Pausenzeiten bei Arbeiten unter Tage gehören offiziell zur Arbeitszeit.
Wichtig! Die Kurzpausen sollten zur Unfall- und Gefahrverhütung nicht zusammengefasst werden.
Arbeitsbedingte, bezahlte Pausenzeiten sind im Arbeitsrecht vor allem deswegen verankert, um diejenigen Tätigkeiten abzugreifen, bei denen die menschlichen Leistungsvoraussetzungen schnell beeinträchtigt sind und damit die Qualität der Arbeitsprozesse leiden kann. Um sie besser von den unbezahlten Ruhepausen abzugrenzen, spricht der Gesetzgeber an dieser Stelle von der sogenannten Erholungszeit, die nach einer Belastung, die über die Dauerleistungsgrenze hinausgeht, eingelegt wird.
Sie ist Teil der Arbeitszeit. Dies gilt vor allem für bezahlte Pausen bei der Schichtarbeit. Laut § 7 ArbZG gibt es für die Gesamtdauer der Pausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben abweichende Regelungen zu den „normalen“ Ruhepausen. Hier sind Kurzpausen mit einer angemessenen Dauer einzuhalten.
Pausen als bezahlte Arbeitszeit?
Neben den Kurzpausen und den Sonderregelungen existieren auch die bezahlten Pausen in anderen Bereichen und Kontexten. Dabei sind die Betriebspausen und die Bildschirm- beziehungsweise Lärmpausen zu unterscheiden.
- Bei Betriebspausen handelt es sich um Unterbrechungen, deren Ursache in einer betrieblichen Umstrukturierung oder bei Störungen zu finden ist. Hierbei kann der Arbeitnehmer seiner Beschäftigung nicht nachgehen. Dennoch sollte er jederzeit bereit sein, die Aufgaben wieder aufzunehmen. Deshalb gelten diese Pausen als reguläre Arbeitszeit.
- Arbeiten und Tätigkeiten, die in erster Linie am Bildschirm passieren oder mit einem hohen Lärmpegel verbunden sind, müssen regelmäßig unterbrochen werden. Hier spricht man von kurzen Bildschirmpausen. Sie fallen nicht unter die Arbeitspausenregelung und gelten als ganz normale bezahlte Arbeit.
Ist Ihnen eine derartige Pause nicht gestattet, sollten Sie an einen etwaigen Betriebsrat herantreten oder beim Arbeitgeber direkt fragen.
Bildschirmarbeitsverordnung – Spezielles Arbeitsrecht für bezahlte Pausen

Die Bildschirmarbeitsverordnung – kurz BildscharbV – wurde im Speziellen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten zusammengestellt.
Dabei geht es vor allem um die Vorsorge bezüglich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens, körperlicher Probleme wie Verspannungen und hinsichtlich psychischer Belastungen.
Wichtig für die Pausenzeitregelung bei derartigen Tätigkeiten ist der §5 BildscharbV:
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
Durch eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Dezember 2016 wurde die Bildschirmarbeitsverordnung als alleinige Verordnung außer Kraft gesetzt und ist in die ArbStättV übergangen.
Einenkel Rene' meint
Schönen Guten Tag! Ich Arbeite in 4.schichten und habe eine halbe Stunde Pause, die jetzt nicht mehr bezahlt wird! Ist das rechtens ? Arbeite am Band und Versand, Auto Zulieferer (Lärm! )
arbeitsrechte.de meint
Hallo Einenkel Rene‘,
regelmäßige Lärmpausen dienen der Entlastung von Mitarbeitern und zählen de facto nicht zur täglichen Pausen-, sondern Arbeitszeit. Für diese werden Arbeitnehmer für gewöhnlich bezahlt. Welche Optionen Sie haben, um einen etwaigen Anspruch durchzusetzen, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Auer meint
Einige Mitarbeiter müssen mit Atemschutzmaske gewisse Tätigkeiten ausführen.
Nach 120min Arbeitszeit sind jeweils 30min Erholungszeit vorgeschrieben.
Frage: Müssen die Mitarbeiter in dieser bezahlten Erholungszeit andere Tätigkeiten im Betrieb ausführen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Auer,
beachten Sie diesbezüglich, was in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgelegt ist. Dort sollte genau definiert sein, wie Erholungszeiten zu gestalten sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timmer meint
guten abend,
wir arbeiten in der Dauernachtschicht bei der [edit. v. d. Red.], jeder Ma hat durch die [edit. v. d. Red.] 6,04 min Pausen anspruch je Std (Revaszeit 4 Min inkl )
Meine Frge ist nun wenn ich den Ma ihre Pause gebe meist sogar etws mehr wie ihnen zusteht,muss ich diese dokumentieren ,also mit Zeit das sei von 2:30-3:15 Pause gemcht haben und reicht die dokumentation das sie 45 Min pause gemacht haben, egal ob am Stk oder zusammenhängend. ?
Bergen meint
Hallo
Ich habe da mal eine Frage?
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag stehen :Pausen von über 20 Minuten sind unbezahlte Pausen.
Ich fahre Bus und meine Pausen sind immer zwischen 23 und 42 Minuten.
Heißt es der Arbeitgeber muss keine Minute Pause zahlen??
Oder heißt es zb von 23 min zahlt er nur 3 min nicht??
Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bergen,
Ruhepausen gelten als Unterbrechung der Arbeitszeit und werden in der Regel daher auch nicht bezahlt. Handelt es sich jedoch um Wartezeiten, die mit der auszuübenden Tätigkeit im Zusammenhang stehen und nicht zu vermeiden sind, so müssen diese vergütet werden. Sie haben dann an und für sich nichts mehr mit der gesetzlichen Pausenregelung zu tun. Ob es rechtens ist, notwendige Wartezeiten von über 20 Minuten nicht zu vergüten, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. meint
Sehr geehrtes Arbeitsrechte- Team,
Ich arbeite als exam. AltenpflegerIn in der Nachtschicht. Da ich für das gesamte Heim als einzige Fachkraft eingesetzt werde, much ich im Notfall immer abrufbereit sein. Denn, glaube ich, muss immer min. eine Fachkraft „in Betrieb“ sein, damit erforderliche Pflege, Notfallsituation etc. immer gewährleistet ist.
Laut einer Verdi- Broschüre muss mir der Arbeitgeber in diesem Fall die Pause bezahlen, da ich gar keine Pause im rechtlichen Sinne machen kann, sprich, ich könnte die Einrichtung nicht verlassen.
Ich habe meine Vorgesetzten (Pflegedienstleitung, Heimleitung) auf diesen Misstand hingewiesen (mündlich). Darauf wurde leider nicht reagiert. Leider habe ich mich wohl auch zu weit aus dem Fenster gelehnt und wurde gerade, 2 Wochen vor Ende der Probezeit, gekündigt.
Meine Frage daher: Habe ich Anspruch auf bezahlte Pausen (entsprechend dem genannten Fall) und, muss der Arbeitgeber nachträglich diese Pausen bezahlen?
Vielen Dank im Vorraus
Mfg
B.
arbeitsrechte.de meint
Hallo B,
sind bezahlte Pausen dieser Natur in dem Ihrer Berufsgruppe zugeordneten Tarifvertrag enthalten, stehen diese auch Ihnen zu. Folglich können diese dann auch nachträglich eingefordert werden. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Fall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bauer meint
Ich arbeite als Busfahrerin und habe öfters am Reiseziel eine Pause von ca. 4 Stunden. Davon bekomme ich eine Standzeit von 2 Stunden mit 5,50 berechnet. Ist das richtig? In der Zeit habe ich komplett Freizeit
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bauer,
in dem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexander B. meint
Guten Tag,
ich arbeite im Büro als Datentypist (somit den ganzen Tag als alleinige Tätigkeit am PC) und bin gleichzeitig im Betriebsrat. Wir haben bis jetzt uns immer auf den §5 BildscharbV bezogen. Der AG sagt die gibt es nicht mehr, doch ich kann den §5 BildscharbV nicht in der ArbStättV finden. Ist der wirklich einkassiert worden?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Alexander B.,
im Dezember 2016 kam es zu einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Die ehemalige Bildschirmarbeitsverordnung ist nun darin integriert. Die jeweiligen Vorschriften finden Sie im Anhang unter Punkt 6 („Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ioana N meint
Guten Tag,
ich arbeite im Lager.
Mein TeamLeader sagt, dass wir sollen in dieser Woche 22 Mai-28 Mai arbeiten:
Montag-Mitwoch – 8 Stunde
Donnerstag – Feiertag
Freitag – 8 Stunde
Samstag – 10 Stunde
Es ist richtig am Samstag 10 Stunde arbeiten?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ioana N,
im Arbeitsrecht gelten auch Samstage als Werktage. Es ist zudem ebenfalls erlaubt, bis zu zehn Stunden am Tag zu arbeiten, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ (§ 3 des Arbeitszeitgesetzes).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
heiko meint
Ich arbeite als Busfahrer. Wir haben in unserem Betrieb (endlich !) die Einhaltung und Anwendung des Tarifvertrages durchgesetzt. Als Reaktion darauf wurde durch den Arbeitgeber eine massive Streichung von bestimmten Zeiten angeordnet,z.B.
– Standzeiten,die sich aus dem Linienfahrplan ergeben,also zwischen Ende Fahrt 1 und Beginn Fahrt 2.
Diese Standzeiten werden bei den meisten Diensten außerhalb des Arbeitsortes durchgeführt.
– Gibt es Dienste,bei denen die Fahrzeuge um Leerkilometer zu sparen,an einem anderen Ort als dem eingetragenen Arbeitsort bis zur Wiederaufnahme des Dienstes abgestellt werden. Um an diesen zurück zu gelangen müssen die betreffenden Kollegen als „Beifahrer“ mit einem anderen Kollegen mitfahren. Da die Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag generell am Arbeitsort beginnt und endet würde mich interessieren,ob es rechtens ist,diese Zeiten als unbezahlte Zeit zu deklarieren. Gerne wüßten wir auch,wieviel dieser gestrichenen Zeiten trotzdem vergütet werden müssen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo heiko,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Da uns der genaue Tarifvertrag nicht vorliegt, können wir Ihnen leider keine verlässliche Antwort darauf geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
Hallo,
ich arbeite zusammen mit ca. 60 Kollegen/innen in einem Callcenter-Projekt.
Seit über 7 Jahren stehen uns bei voller Arbeitszeit von 40 Wochenstunden täglich 30 Min Bildschirmerholzeit zu, welche bisher IMMER frei gestaltet werden konnte (Raucherpause, Getränke zubereiten, Luft schnappen, etc.)
Nun will man uns in diesen Zeiten geziehlt Aufgaben zuteilen, zB Kaffe kochen, Küchendienst, Dokumente scannen… Raucherpausen sollen nun unbezahlt genommen werden, natürlich nur sofern es die Auftragslage zulässt, was aus Erfahrung her nur selten der Fall ist und mit entsprechender Nacharbeit der fehlenden Zeit.
Greift hier eine Art Gewohnheitsrecht? Können wir hier irgendwas tun?
Andere Teams, im gleichen Callcenter, können die BEZ weiterhin frei gestalten!
BR hat sich bisher nicht geäußert.
Wir benötigen hier dringend Rat. 🙁
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sandra,
bzgl. der Bildschirmerholungszeit ist nur geregelt, dass diese mit anderen Tätigkeiten ausgefüllt werden muss, bei der Sie nicht an einem Bildschirm arbeiten. Da wir aus Ihrem Unternehmen außerdem keine Einzelheiten kennen, können wir nicht einschätzen, ob sich hinsichtlich Ihrer Bildschirm- und Raucherpausen ein Gewohnheitsrecht ergibt. Da wir außerdem keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
theodor meint
Hallo,
ich arbeite in einem Callcenter, welches 3-schicht-betrieb hat. die wöchentliche stundenanzahl beträgt 40 stunden.
ich muss jeden tag 9 stunden auf arbeit verbringen. 30 minuten mittagspause und 30 minuten „bildschirmpause“. meine frage hierzu: darf der arbeitgeber die bildschirmunterbrechnung hinten dran hängen? in meinem verständnis gehören diese 30 minuten zur bezahlten arbeitszeit. demnach müsste ich nur 8.30h auf arbeit verbringen.
an wen kann ich mich wenden, wenn ich rechtshilfe benötige? erhält man als AN eine kostenlose rechtsberatung wenn es um arbeitsrecht geht?
grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo theodor,
eine Rechtsberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht ist leider auch für Arbeitnehmer nicht kostenfrei. Dieser kann Ihnen aber auf jeden Fall weiterhelfen. Denn: Es stimmt, dass die „Bildschirmpause“ nicht als eigentliche Pause angerechnet werden darf. In dieser Zeit sollten Sie ja für gewöhnlich Arbeiten vollführen, die nicht am Bildschirm ablaufen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gini meint
Hallo ich arbeite im schichtdienst als Nachtschicht und meine stationsleitung trägt uns immer für 8 1/2 Stunden ein also 8std arbeiten halbe Stunde Pause sie sagt das unsere „Pausen“ nicht bezahlt werden ist das rechtens ? Weil wenn ja würde ich lieber früher gehen als ne halbe Stunde dumm im laden zu hocken.
Mit freundlichen grüßen
Gini B.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gini,
eine halbe Stunde Pause ist spätestens nach sechs Stunden Arbeit gesetzlich vorgeschrieben. Da Sie während Ihrer Pause nicht arbeiten, wird diese entsprechend auch nicht bezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nachtfalke903 meint
Hallo! Ich arbeite im Glaswerk! Im 4 Schicht System mit 56 Wochenstunden 7 Tage 8 Stunden! Wir beurteilen die Flaschen auch am Lichtkaazwn mit dem menschlichen Auge auf Fehler! Meine Frage: Ist es rechtens das ich meine Pause selber bezahlen muss! Erst waren es 20 min Pausenabzug jetzt ist es auf 30 min. erhöht wurden nachdem ein neuer Investor kam!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nachtfalke903,
bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden ist eine halbe Stunde Pause Pflicht. Diese muss auch vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik l. meint
Hallo………..
Arbeite im 3 Schicht als Maschienenführer in der Produktion.
8 Std + 30min Pause.( Pause natürlich unbezahlt)
Wir produzieren Cremes, Duschen, Nahrungsergänzungsmittel usw….
Also Essen und Trinken absolut verboten, was ja auch richtig ist.
Aus angeblicher Kulanz wird uns gestattet alle 2 Stunden kurz was trinken zu gehen.
Aber jedesmal danach das Theater, das alles angeblich wieder zu lange gedauert hat nervt einfach.
Grade für die, die z.B. am Band packen müssen ist die kurze Trinkpause ein Segen.
Die Frage lautet………
Wirklich nur Kulanz vom Arbeitgeber oder gibts dort Gestzliche Vorschriften?
Im Arbeitsvertrag steht nichts diesbezüglich.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maik,
der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Außerhalb der Gefährdungsbereiche muss das Trinken möglich sein. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Betriebsrat (soweit vorhanden) oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Milis meint
Hallo
Ich arbeite als Pflegehelfer, meine Oberste Vorgesetzte untersagt es uns während der Pause das Gebäude zu verlassen. Damit wir wenn die Klingel schellt und jemand Hilfe braucht wir die Arbeit wieder aufzunehmen können. Also stehe ich meines Erachtens unter Bereitschaft und habe nicht die Ruhepause nach Paragraph 4.
Mein Freund hat allerdings Angst das der paragaraph 7 Absatz 2 Nr. 3 mir einen Strich durch die Rechnung macht. Wenn ich mal nach frage weswegen meine Pause nicht vergütet wird.
Ich denke wegen fragen kann man mich nicht kündigen.
Paragraph 7 regelt doch nur das man seine Pause des Klientels anzupassen hat und ggf. einfach zwei mal 15 min Pause macht statt einmal 30. Oder?
Es hebt doch nicht den Paragraphen 4 auf.
Lg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Milis,
um die rechtliche Situation genau zu klären, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
Oder man stützt sich auf die Gesetzeslage.
Diese ist, in diesem Fall, recht eindeutig.
„Soweit es der Arbeitsstandort zulässt, kann der AN die Gestaltung und den Ort seiner Pause frei wählen.“
Muss der AN in der Pause auf Bereitschaft sein, seine Arbeit vor Ablauf der Pause wieder aufzunehmen, ist dies nicht als Pause anzusehen sondern als Arbeitszeit.
Auch im Pflegesektor gilt diese Regelung.
Inwieweit die freie Standortwahl der Pause zu bemessen ist, obliegt den bundeslandabhängigen und tarifvertraglichen Gesetzgebungen.
Carmen K. meint
Ich arbeite in einer Spielothek. Sonn- Feiertage und Nachtschicht. Meine Schicht beträgt 9,75 Stunden.
Die Pausen werden in Computer eingetragen 3X 15 Minuten. Es gibt auch ein Schild kein Service bin in Pause. Pause sowie Schild ist fingiert. Wir können zwar Essen aber manchmal hänge ich an einem Brot bis zu einer Stunde . Der eine Kunde braucht Wechselgeld, der andere möchte ein Kaffee usw. Mein Chef zahlt zwar die Pausen aber ich würde mich gerne an die Aufsichtsbehörde wenden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carmen,
Sie können sich mit Ihrem Problem an die Ämter oder einen Anwalt wenden, diese werden sich für Ihren Fall interessieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
Bekommt man Nacht und Feiertags Zuschläge auf die bezahlten Pausen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mario,
entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Lassen Sie diesen am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens meint
Hallo Arbeitsrechte Team.
Ich habe eine Frage zu den Pausen.
Ich arbeite in einem Kraftwerk, dabei bin ich (wir) Mo – Fr von 16:00 – 7:30Uhr und an Wochenenden/Feiertagen rund um die Uhr, allein am Arbeitsplatz. Da ich in meinen Pausenzeiten den Arbeitsplatz nicht verlassen kann und arbeitsbedingt ständig in „Bereitschaft“ bin, stellt sich die Frage: Müssen die Pausenzeiten bezahlt werden?
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu: „… die Lage der Pausen richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen“.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens,
diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil es je nach genauen Formulierungen des Arbeitsvertrages auch noch feine Unterscheide zwischen Bereitschaftszeit und z.B. Bereitschaftsdienst gibt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Arbeitsvertrag einem Anwalt vorzulegen, der kann die genauen Formulierungen rechtlich einordnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
Hallo liebes Team,
Ich arbeite schon seit Jahren im Sicherheitsgewerbe im Bundesland Thüringen. Seit kurzem bin ich in einer neuen Firma welche viel in Gemeinschaftsunterkünften Objektschutz und Revierdienst tätig ist.
Für mich ist gerade bei dieser neuen Firma vieles befremdlich. Die Firma untersteht keinen Tarifvertrag da anscheinend ausgetreten. Alles soweit noch okay. Nun zu meinen Problem.
Wir Arbeit eigentlich fast alle 10-12 Stunden (anwesend) und haben in unserem Vertag geregelt das bei mehr als 9 Stunden 3 mal 15 Minuten Ruhepausen einzuhalten sind. Laut unserem Chef dürfen wir aber in dieser Zeit nicht das Objekt verlassen oder kurz mal die Augen zu machen. Begründung wir haben ja genug Pause in der Arbeit und müssen voll da sein. Da wir ja dazwischen auch mal essen pinkeln rauchen und Co. Genauso wenig steht irgendwo fest wann wir diese Zeiten nehmen sollen. Zu guter letzt kommt noch hinzu das oft 2 manchmal sogar 3 mal 15 Minuten genau in der Nachtschicht oder wenn der Tag auf Sonntag fällt abgezogen werden. Somit uns auch zwischen 30-45 Minuten an Zuschlägen fehlen.
In wieweit ist dies okay, ich hatte in meinen letzten Jahren bei so einigen Firmen nie das Problem überhaupt Abzüge bzw. Pausen zu erhalten. Geschweigeden in einer Firma ohne Tarifverträge zu arbeiten.
Über ihre Hilfe und eine Erklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Daniel,
diese Regelung erscheint in der Tat fragwürdig. Ihr Fall erfordert eine eingehende Rechtsberatung, welche wir jedoch nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helmut W. B. meint
Welche Grundlage gibt es beim Umzugspersonal die täglichen Plichtpausen zu bezahlen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Helmut,
es gibt keine Grundlage, auf der die gesetzlichen Ruhepausen zu entlohnen sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maric meint
Hallo Arbeitsrechtsteam,
wir arbeiten hier am Bildschirm mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std. davon sind
15 min Frühstückspause und 45 min MIttagspause.
Wieviel stehen uns zusätzlich noch aufgrund dieser Bildschirmtätigkeit zusätzlich als
bezahlte Pause zu ?
Vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Mfg.
Maric
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maric,
genaue Zeiten für die Bildschirmpausen hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Empfohlen wird, die Augen nach 50 Minuten Bildschirmarbeit für etwa 5 Minuten auszuruhen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
Hallo ich bin gezwungen worden Pausen aufzuschreiben ohne diese tatsächlich durchgeführt zu haben.Was kann ich machen damit die volle Arbeitszeit korrekt bezahlt wird?Arbeite als Altenpflegerin in einen Wohnbereich von 23bis 26 klienten.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
zu einem konkreten Vorgehen darf Sie nur ein Anwalt beraten. Wie hingegen sind zu einer Rechtsberatung nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
Hallo
Habe am 16 März in meiner alten Firma aufgehört. Habe ihn aufgefordert mir den letzten Tag den 15 März zu zahlen und endlich mein Arbeitszeugnis auszuhändigen.
Jetzt will er von mir die ganzen Pausen wo er immer gezahlt hat die halbe Stunde jeweils pro Tag geldlich zurück verlangen.
Kann er das so einfach machen kommt er damit durch?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katharina,
in der Regel sind die Ansprüche im Arbeitsvertrag festgelegt. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation genau beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Parcival meint
Hallo.
Im Arbeitsvertrag sind keine Pausen festgelegt. Jetzt will der Chef die Pausenzeiten von 30 auf 45 Minuten erhöhen. Da ich meine Pausen frei einteilen kann, komme ich nicht über die 30 Minuten hinweg. Muss ich nun tatsächlich jeden Tag 15 Minuten länger bleiben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Parcival,
die Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Hallo.
Folgender Sachverhalt:
In unserer Firma ist 4-Schichtbetrieb.
Man ist also 8 Stunden in der Firma.
Davon werden nur 7:30 Stunden bezahlt.
Also 30 Minuten unbezahlte Pausenzeit.
Da die Produktion jedoch nicht angehalten wird, muss während der Pausenzeit für den abwesenden Kollegen mitgearbeitet werden und umgekehrt.
Also doppelte Menge an Arbeit während der Pausenzeit. Müssten dann nicht eigentlich die vollen 8 Stunden bezahlt werden und nicht nur 7:30 Stunden?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Peter,
in der Regel haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Ruhepause. Diese gilt nicht als Arbeitszeit und wird daher gewöhnlich auch nicht vergütet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nathalie meint
Hallo. Ich bin Alleinerziehende Mutter und seit 10 Jahren im Unternehmen tätig. Gestern gab es streit mit meinem Teamleiter (Raucher) er sagte mir steht keine Pause zu ( recht hat er arbeite 5 1/2 Stunden) aber nie wurde etwas gesagt wenn ich mit den Kollegen rauchen war. Die Kollegen haben 30 Pause die sie machen und zusätzlich machen sie alle stunde eine raucherpause. Kann ich es durchbringen dass mein Chef alle gleich behandeln muss (keiner hat raucherpausen und nur in den Gesetzlichvorgeschrieben 30 min. dürfen sie rauchen?! oder dar er das nur bei mir ( es ist Schikane und BR weiß bescheid das Gespräch ist in 4 Tagen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nathalie,
in der Regel besteht ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Sollte das Gespräch mit dem BR nichts bringen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HT meint
Ich arbeite 8 stunden am Tag als Minijober (Verkäufer) in einem Discounter.
Ich soll hier jedoch 2x 45 Minuten Pausen machen anstatt 1x 30 Minuten oder 45 Minuten ! das Ist mir zu viel Pause. 30 Minuten Pause reichen mir völlig. Meine Ruhepause will ich daheim haben und nicht auf der Arbeit!
Durch die 2x 45 Minuten Pause verbringe ich ( morgens früh Arbeitsbeginn 9:00 – 19:00 Ladenschluss ) so 10 Stunden an meinem Arbeitsplatz. Das ist viel zu viel für 8 Stunden Bezahlung am Tag !
Ich kann mir es denken warum der Discounter das macht. Um Personal und Kosten zu sparen.
In den namenhaften Discounter gibt es nur Minijober. Keine Teilzeit. nur der Filialleiter ist in Vollzeit eingestellt.
Sind die 2 x 45 Minuten rechtens ?
Wenn ja könnte der Arbeitgeber theoretisch auch hingehen und sagen: Ladenschluss ist jetzt 22:00 . Ihr macht eine Pause von 4x 45 Minuten bezahle nur 8 Stunden Arbeitszeit .
arbeitsrechte.de meint
Hallo HO,
ob die Pausenanweisung, der Sie unterworfen sind, rechtens ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrechte anhand Ihres Vertrages beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Otto meint
Schön guten Abend, hab da nur mal eine frage: ich arbeite in einer stationären Einrichtung, jetzt hatten wir den Vorfall der überall ist es wird über den oder andere gelästert. Jetzt haben alle 5.Stationen rauchzeiten, wer wann runter darf ,damit jede Station für sich ist .Um dieses geläster aus dem weg zu gehen, aber jeder von uns hat 30.min Pause aber Max.ca.10 min um mal raus zugehen nicht nur um eine zu rauchen nein auch nur mal einen kaffee zu trinken. Heute hat mit mein WBL noch mal runter geschickt da ich nur 10.min von meiner Pause hatte. Aber die PDL sagt nein da wir ja raucherpausen haben. Hab ich aber das Recht in der Pause zum Beispiel mein Kaffee gegenüber bei Edeka zu Trinken ?
Hju meint
Hallo, ich arbeite in einem Callcenter. Wir bekommen Bildschirmpausen je nach Länge der Arbeitszeit bezahlt. In der Praxis sind es echte Kurzpausen ohne Übernahme anderer Tätigkeiten. Meine Fragen: Dürfen diese Pausen zur Ermittlung des Anspruch auf unbezahlte Pause in der Zeitberechnung der Arbeitszeit herangezogen werden? Ein Beispiel. Ich arbeite 5 Stunden 45 Minuten. 14 Minuten habe ich Bildschirmpausen. Insgesamt bin ich 5 Stunden und 59 Minuten anwesend. Muss ich eine unbezahlte Pause nehmen? In einem Callcenter liegt es in der Natur der Arbeit dass ein Kundengespräch am Ende der Schicht mal länger dauern kann und sich damit meine Arbeitszeit und mein Anspruch auf Bildschirmpausen erhöht. Diesen Anspruch kann ich dann nicht wahrnehmen weil es am Ende der Arbeitszeit ist. Habe ich trotzdem einen Anspruch dass mir die Zeit hinten an die Arbeitszeit dran gehängt und bezahlt wird? Darf der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen mich ergreifen wenn ich die Bildschirmpausen nicht voll genommen habe bzw. der Anspruch erst durch unvorhersehbar längere Arbeitszeit entstanden ist?
Mattes meint
Guten Tag,
mein Arbeitsvertrag definiert meine wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden.
Die Arbeitszeit wird von 7:00 bis 15:00 Uhr definiert von Montag bis Freitag (Also täglich 8 Stunden)
Im nächsten Absatz wird die Pausenzeit mit 9:45-10:15 uhr angegeben.
Bedeutet das, das die Pause bezahlt wird?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mattes,
die Auslegung von Arbeitsverträgen gehört leider nicht zu unseren Aufgaben. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dieter meint
arbeite seit 28,5 Jahren im 4 od.5Schichtbetrieb in der Oberpfalz in der Kristallglasgewerbe als Qualitätskontrolleur haben Betriebsrat nur auf den Papier er weiß seit Jahren das wir keine bezahlten Pausen kriegen ganz zu schweigen das wir im Akkord arbeiten ohne Akkordlohn das seit Jahren .Keiner traut etwas zu sagen es heist wenn es dir nicht gefällt kannst du ja gehen.
Nigel meint
Hallo
Ich arbeite für ein online dienstleister-Shop, 100% Bildschirm Arbeit vom Home Office aus.
9 std am Tag, 40 min. Mittags Pause u 2 x 10 min Pause also 1 std unbezahlt.
Sollte nicht die 2 x 10 min Pause bezahlt werden??
Besten Dank für ein Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nigel,
der Arbeitgeber ist in der Regel nicht dazu verpflichtet, Pausen zu entlohnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hotte meint
Hallo
Ich arbeite in einer Grießbrei. Bei uns ist es produktionstechnisch nicht möglich feste Pausenzeiten festzulegen. Das Führungspersonal meint, wenn wir zwischendurch was trinken oder essen haben wir kein Recht auf eine längere Pause, z.B. 3×10 oder 2×15 Minuten.
Gibt es ein gesetzlichen Unterschied zwischen Pause und Ruhephasen.
Werd aus dem Gesetz nicht schlau.
Heike meint
Hallo,
unser Arbeitgeber möchte, dass wir nach 8 Stunden Arbeit, 60 min statt 45 min Pause machen.
Darf er das festlegen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Heike,
nach acht Stunden Arbeit ohne Pause ist eine einstündige Pause durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Borgert meint
Guten Tag ich arbeite in einem Sonnenstudio und bin immer ganz alleine in meiner Schicht habe nicht die Möglichkeit richtige Pausen einzulegen ich bin Vollzeit beschäftigt und mach ab und zu eine kurze Zigarettenpause von 3 Minuten an den Notausgang Türe das wiederum wurde mir verboten somit habe ich nicht wirklich eine Erholungspause weil es können immer wieder Kunden reinkommen ist das rechtens
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bogert,
das Arbeitszeitgesetz schreibt nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause oder nach 8 Stunden 60 Minuten Pause vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
8 Stunden = 30 min Pause Plicht , bei mehr als 8 stunden +15 min. wo kommen die 60 min her? Aus dem Gesetz nicht.
Gamora meint
Guten Tag,
ich arbeite in einer Mobilitätszentrale des ÖPNV und arbeite täglich 8 h zzgl. 30 Minuten Pause. Samstags darf ich das Gebäude nicht verlassen (es sind nur zwei Personen eingeteilt und niemand darf sich aus Sicherheitsgründen allein im Gebäude aufhalten).
Frage: Darf der Arbeitgeber mich anweisen, meine Pause im hinteren Bereich dieser Mobilitätszentrale zu machen (ohne Kunden, aber mit klingelndem Telefon), oder muss er mir tatsächlich gestatten, das Gebäude verlassen zu dürfen ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gamora,
wenn Ihre Anwesenheit erforderlich ist, handelt es sich in der Regel nicht um Pausenzeit. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihre Situation im Detail beurteilen lassen wollen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jozsef M. meint
Guten Tag,
ich arbeite im Öffentliche Dienst als Nachtwache in eine Behindertenheim. / Teilzeit / 15 Std Woche
Im Arbeitsvertrag steht: Mitarbeiter für die Betreuung.
Arbeitszeiten sind unter die Woche von Montag bis Donnerstag 21:00 bis 07:00 Uhr arbeiten.
Freitag- Samstag 21:00 bis 90:00
Ich kann von 22:00 bis 5:00 Uhr Schlafen, weil die Einwohner schlafen auch.
Die Zeiten werden nur 40% bezahlt, weil der Restzeit Bereitschaftsdienst ist.
Ist das rechtens? Im Arbeitsvertrag steht davon nichts.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jozsef,
um Beurteilen zu lassen, ob es sich um Bereitschaft handelt und wie diese in Ihrem Fall zu entlohnen ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. Weise meint
Hallo,
ich arbeite in einem Call Center 40 Stunden nur am PC in. Meine Arbeitszeit ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag bis 14.00 Uhr. Wir haben keine Bildschirm Pausen und stempeln für Raucher Pausen oder Kaffee holen aus. Von Montag bis Donnerstag machen wir die vorgeschriebene halbe Stunde Pause, dafür können wir am Freitag ohne Pause um 14.00 Uhr gehen. Jetzt soll eine neue Regelung kommen:
Wir sollen jetzt zusätzlich 2 Erholungspausen (wegen Bildschirmarbeit) von 2 x 15 Minuten machen zu fest angesetzten Zeiten, dafür ist es verboten ansonsten den Arbeitsplatz zu verlassen, außer Toilette. Also den Arbeitsplatz dürfen wir nicht mehr verlassen bis zu den Pausen (Ausnahme Toilette). Dafür verlängert sich unsere Arbeitszeit jetzt von Montag bis Donnerstag auf 17.30 Uhr und Freitag bis 14.45 Uhr da dann ja die gesetzliche Pause eintritt. Lt. Arbeitgeber hat er sich Anwaltlich abgesichert, dass er das so bestimmen kann und es gibt kein Gesetz, dass er verpflichtet ist uns Pausen kostenlos wegen der Bildschirmarbeit zu geben, er macht das ja jetzt nur deshalb, dass wir jetzt eine Erholungspause mehr haben. Ist das wirklich in Ordnung kann er das einfach so bestimmen, dass wir jetzt 2,45 Stunden unbezahlt länger bleiben müssen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo K. Weise,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Situation beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
C.R. meint
Hallo,
ich arbeite im 3-Schicht-System jeden Tag 8,5h.
Bei uns gibt es eine vom Arbeitgeber bezahlte 15minütige Ruhepause, die nach Betriebsvereinbarung innerhalb des ersten Drittels des Arbeitstages zu nehmen ist.
Die sonstige Pausenzeit ist mit 30 min, innerhalb eines Pausenrahmens geregelt, und soll zwischen 4,5h nach Arbeitsantritt bis spätestens 6h nach Arbeitsbeginn genommen werden.
Meine Frage:
Steht es den MA zu, die beiden Pausen zusammen zulegen (45min)? In dem Fall hindern gewissen Prozessabläufe die Mitarbeiter die bezahlte 15 minütige Pause wahrzunehmen.
Narges meint
Hallo
ich arbeite bei Gastronomie vollzeit,
meine Arbeitgeber nicht bezahlt pausezeit , das ist richtig?
muss nicht bezahlen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Narges,
wie Sie unserem obigen Ratgeber entnehmen können, gelten die regulären Ruhepausen nicht als Arbeitszeit und müssen deshalb üblicherweise nicht bezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitsvertrag eine Entgeltung dieser Pausen vereinbart.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
Hallo , ich bin Erzieher und arbeite 35 Stunden die Woche . Ist es richtig das ich jeden Tag 7 1/2 Stunden arbeiten muss um eine halbe Stunde Pause zu nehmen . Die anderen Kollegen die Vollzeit mit 8 Stunden am Tag arbeite müssen nicht eine halbe Stunde länger arbeiten für Ihre Pause . Lg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nadine,
die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit, ist also normalerweise zur jeweils geschuldeten Arbeitszeit hinzuzurechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patryk meint
Guten Tag wertes Team,
ich bin Mitarbeiter in einem Call-Center Unternehmen.
Wir sind von unserem Arbeitgeber verpflichtet 9 Stunden Anwesenheit zu leisten, darin enthalten sind 30 Minuten Mittagspause und 2x eine 15 Minuten Pause die der Arbeitgeber vorgibt. d.H. ich habe jeden Tag 9 Stunden im Büro zu sitzen und werde lediglich für 8 bezahlt. Zudem haben wir auch keine Bildschirmunterbrechungen da man die Arbeit im Call-Center bei der Kundenbetreuung Arbeitgeberseitig nicht als Bildschirmarbeit ansieht und die Bildschirmarbeit auch nur eine Empfehlung ist und kein Gesetz.
Da gehe ich doch richtig von aus, dass man mich mit der Arbeitszeit übern Tisch zieht, oder irre ich mich da etwa?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Patryk,
grundsätzlich kann der Arbeitgeber mit seinem Weisungsrecht die Länge und Lage der Pausen festlegen, wenn dies mit den Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz konform geht (es handelt sich bei den Vorschriften um Mindestanforderungen) und es gegen keine vertraglichen Vereinbarungen verstößt.
Sollte die Mehrheit der Mitarbeiter die Pausenregelungen für ungünstig halten, können Sie überlegen, ob Sie gemeinsam den Arbeitgeber darauf ansprechen wollen. Falls möglich, kann auch der Betriebsrat mit einbezogen werden. Dieser kann auch beim Thema „Bildschirmarbeit“ evtl. helfen. Ob in diesem Bezug Arbeitsschutzmaßnahmen außer Acht gelassen werden, können Sie von der Arbeitsschutzbehörde abklären lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leonie S. meint
Guten Tag,
wie sieht es mit Pausen als Art/Ärztin aus, in denen man sich im Dienst (Wochenende, nachts, feiertags) in der Klinik befindet und das Notfalltelefon trägt? Ist es rechtens, dass diese Pause nicht bezahlt wird? Ganz frei fühlt man sich, selbst wenn es mal ruhig sein sollte, ja nicht und das Haus verlassen und sich somit wirklich frei nehmen, darf man auf keinen Fall.
Vielen Dank
Leonie S.
Lisa M. meint
Hallo,
Ich arbeite Vollzeit 160h/Monat als Architektin in einem Architekturbüro und bekomme Pauschal 10 Stunden im Monat abgezogen wenn ich mind 10 Überstunden gemacht habe. Die Begründung „Um die kleinen Pausen wie Rauchen zu verrechnen“(Ich bin nicht Raucher) meine Mittagspausen, in der ich esse oder mal das Büro verlasse schreibe ich extra auf und diese wird nicht bezahlt. Somit wird mit täglich 0,5 Stunden abgezogen sobald ich mehr als 10 Überstunden im Monat aufgebaut habe.
Ist das Rechtlich überhaupt vertretbar? Zählen kleine 5min Pausen zum Durchatmen nicht zu den bezahlten Pausen?
Ich hoffe meine Situation ist verständlich beschrieben
Vielen Dank
Lisa M.
Wladi meint
Hallo zusammen, ich arbeite als Lokführer in Güterverkehr. Wärend meine Pause befinde ich mich im Führerraum und bin verpflichtet auf Sicherheit im Bahnbetrieb weiter zu achten und jeder Art von Unregelmessigkeit und Gefahr sofort zu melden, also kurz gefast: kurz Angechalten, Brötchen ausgepackt und beim Essen weiter hien aus dem Fenster gucken und Lokdisplays beobachten beim Lärm und s.w. da wir kein extra Pausenraum oder Tualete haben. Kann man das als Erholungspause bezeichnen? Muss die bezahlt werden?
Grüß Wladi
Mecie21313 meint
Also ich arbeite auch im Güterverkehr bei einem Bahnunternehmen. Und – solange es der Betriebsablauf zulässt – verlasse ich mein Fahrzeug auch zu Pausen.
Oder ich mache den Sichtschutz runter und ruhe mich im Führerraum aus.
Ich bin seitens meines AG NICHT dazu verpflichtet meine Pause auf dem Tfz zu machen geschweige denn, dabei in meiner Pause auf mein Umfeld zu achten (ausgenommen Rangierbetrieb / Terminal)
Peter meint
Hallo,
eine Frage, ich bin Fahrlehrer, wird der Lohn weiterbezahlt, wenn ich eine Ausbildungsstunde wegen Sturm oder eine Gefährdung für Fahrlehrer und Fahrschüler darstellt, absagen muss, weil es einfach zu gefährlich ist.
Mfg
Stefan meint
Hallo,
ich war früher Betriebsrat in BW und war (auch) im Dreischichtsystem unterwegs.
Nun kenne ich nur die Regelung im Geltungsbereich der IGM-Tarifverträge, in denen es im Dreischichtsystem „grundsätzlich“ bezahlte Pausen gibt.
Ist das Teil des Bundes- oder Teil einiger Landesgesetze, oder nur Teil des MTV?
Die Kollegen die ich betreue (Ich bin inzwischen selbstständig und außerhalb des „Systems“ 😉 ) arbeiten seit Jahren Dreischichtig und das mit unbezahlten Pausen, die dann am Samstag „nachgearbeitet“ werden müssen.
Ich nenne das Sklaventreiberei 2.0, aber was sagt der Gesetzgeber dazu?
Ich finde nur aufgeweichte, arbeitgeberfeundliche, Sklaven-paragraphen, die die Belastungen des Arbeitnehmer in keinster Weise betrachten.
Könnten Sie mir (Meinen Kollegen) weiterhelfen?
Lisa meint
Hallo,
meine Partnerin arbeitet in einer kleinen Arztpraxis, die auch an 2 Nachmittagen offen hat, ansonsten nur vormittags (also 8 – 12 Uhr und 16 – 18 Uhr)
An den beiden Tagen wo auch nachmittags Sprechstunde ist fährt sie zwischen 12 und 16 Uhr nach Hause. Eine Kollegin von ihr bleibt in dieser Zeit in der Praxis, weil der Nachhauseweg zu weit ist. Diese Pausenzeit wird bei der Kollegin bezahlt. Bei meiner Partnerin allerdings nicht….
Ist das eine ungerechte Behandlung? Die Kollegin macht nämlich genauso wenig für die Arbeit in der Pause wie meine Partnerin…
Carlos meint
Hallo Team Arbeitsrechte,
folgendes Problem Ich arbeite 38std die Woche plus halbe Std, pro Tag 7,6 Stunden und müssen 50min Pause machen. Ist das nicht gesetzlich das man bis 9stunden nur 30min ab 9stunden dann 45min habe Betriebsrat gefragt er sagt es wurde eine Betriebliche Vereinbarung vereinbart und ich die extra 20min auch pause machen muss ist das so korrekt??