Die Arbeitszeit ist für den Arbeitsalltag elementar und sie entscheidet auch oft darüber, wie wohl sich Arbeitnehmer fühlen. Sie ist einer der Kernpunkte in einem Arbeitsvertrag und vor allem im Hinblick auf die sogenannte Work-Life-Balance ein wichtiges Kriterium für ein gesundes Leben.
Kurz & knapp: Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist maßgeblich durch das Arbeitszeitgesetz in Deutschland reglementiert.
Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit vor allem im Hinblick auf Lage, Verteilung und Vergütung geregelt. Neben dem Gesetz sind außerdem tarifliche sowie betriebliche Vereinbarungen entscheidend.
Was zur Arbeitszeit gehört und was nicht, lesen Sie hier.
Inhalt
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:
Die meisten kennen wohl den Acht-Stunden-Tag, den es jedoch erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt. Noch bis 1860 war beispielsweise eine 80-Stunden-Woche gar nicht so unüblich. Doch wie sind die Arbeitszeiten im Allgemeinen in Deutschland geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen? Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften von Arbeitszeit. Dabei geht es vor allem darum, herauszustellen, welche Funktion die Arbeitszeit erfüllt und um ihre Bedeutung.
Definition zur Arbeitszeit
Grundlegend gilt all jene Zeit als Arbeitszeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Arbeitszeitgesetz sowie die europäische Richtlinie 93/104/EG. Diese gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen, in denen Unternehmen und Arbeitgeber die jeweilige Arbeitszeit individuell gestalten können.
Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.
Wer regelt was?

Grundsätzlich regelt das ArbZG die maximale zulässige Arbeitszeit. Die wöchentlichen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder durch Tarifverträge festgelegt. Daraus ergeben sich ebenso die Vergütung sowie die Überstunden, die eventuell anfallen können. Überstunden können bereits im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klauseln mit aufgeführt sein. Jedoch ist nicht jede Vereinbarung diesbezüglich rechtens.
Die tarifliche Arbeitszeit kann sowohl engere Grenzen setzen als auch über die Regelungen des ArbZG hinausgehen. Die Tarfiverträge basieren jedoch auf den gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte gelten sogar gesonderte Arbeitszeitverordnungen.
Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht inne.
Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz
Die Reglementierung der Arbeitszeit ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem:
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Seemannsgesetz
- Ladenschlussgesetz des Bundes
- Feiertagsgesetze der Länder
- Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal
Was zählt zur Arbeitszeit?

Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt.
Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen. Dies sind gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Arbeitszeit selbst nicht enthalten sind.
Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig. Konkrete Regelungen finden sich hierzu im § 4 ArbZG.
Wichtig! Zwar enthält das Gesetz zur Arbeitszeit eine Pausenregelung, dennoch sind die Pausenzeiten keine Arbeitszeit.
Neben der regelmäßigen Arbeitszeit und den Ruhe- oder Pausenzeiten sind noch andere Elemente der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Denn es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen. Für viele Angestellte sind Nacht- und Schichtarbeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit relevant. Beide Arten der besonderen Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz aufgeführt. Spezifische Regelungen wie zu beispielsweise Kernarbeitszeit erfolgen, wie bereits oben erwähnt, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.
Claudia meint
Hallo ich habe eine Frage ich habe am 1.10.16 in einer Praxis angefangen hatte vorher in meiner Elternzeit schon öfters wegen Unterbesetzung ausgeholfen habe. Nun das Problem ich arbeire Tz 30h die woche schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt dass es nur 29 sind aber das ist kein Problem meine Arbeitszeiten sind montags von 13 Uhr bis 19 Uhr aber selbst da bin ich immer halbe bis dreiviertel Stunde länger am Dienstag von 8 Uhr bis 14:30 Uhr und dann von 16 Uhr bis 19:30 Uhr mittwochs von 8 Uhr bis 2 so auf Donnerstag jetzt war es so dass mein Chef krank geworden ist ich aber ganz normal in die Arbeit kam und mir dann von unserer Qualitätsmanagerin gesagt wurde du kannst heute früher gehen so auch an den anderen Tagen wo er nicht da war aber ohne mir zu sagen dass es Minusstunden sind da ich erst neu angefangen habe habe ich überhaupt nicht darüber nachgedacht nun habe ich aus mehreren Gründen zum 30.11. Gekündigt und mir steht laut Chef noch 3 Tage Resturlaub zu jetzt kam aber heraus dass ich aufgrund des früher gehen Minusstunden habe insgesamt 19 jetzt soll ich die Stunden einarbeiten dass ich mein volles Festgehalt bekomme meine Frage ist ist es rechtens wegen dem nix sagen und was ist mit meinem Resturlaub vielen lieben Dank Claudia
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
der Resturlaub steht Ihnen zu. Ist der Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag so eng bemessen, dass z. B. aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten eine Freistellung nicht mehr möglich ist, kann der Arbeitgeber Ihnen prinzipiell die freie Zeit auch in Geld auszahlen. Um Minusstunden handelt es sich nur, wenn in Ihrem Beschäftigungsverhältnis laut Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Weist das Vertragswerk eine solche Vereinbarung nicht auf, sollten Sie zur Klärung der Angelegenheit einen Anwalt aufsuchen und sich dort beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
Vor allem ich werde ja nicht auf Stunden bezahlt sondern mit einem Festgehalt
S.B meint
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar arbeite ich im Einzelhandel mit meiner 43 Stunde Woche bin ich somit auch ziemlich gut bedient.
Was ich jetzt aber nicht verstehe ist die berrechnung zwecks feiertage.
Meine Chefin verrechnet mir einen Feiertag ebenso wie bei den Kollegen die nur 40 Stunden in der Woche arbeiten einen halben freien Tag an. Ist dass wirklich korrekt ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo S.B,
das Gesetz besagt nur, dass ein Ausgleichstag gegeben werden muss, innerhalb der folgenden zwei Wochen nach Einsatz an einem Feiertag. Schauen Sie am besten in Ihren Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag, der bei Ihnen Anwendung findet, ob es diesbezüglich eine Festlegung gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.G.M. meint
Zweiteilige Arbeitszeit
Hallo,
leider hat Google nicht viel ergeben zu diesem Thema. Ein Bekannter von mir arbeitet in der Gastronomie zu diesen Arbeitszeiten: 09-14h, 17-22h, 5 Tage die Woche, 192 Stunden im Monat. Welche sind seine Rechte? Beim Unterschreiben des Vertrages wurde das nicht erwähnt. Hat er ein Recht auf einen Zuschlag wegen der geteilten Arbeitszeit oder wird das wie normal, einteilige Arbeitszeit bezahlt?
Danke
Arbeitsrechte.de meint
Hallo A.G.M.,
Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden am Tag sind nur begrenzt zulässig. Innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen darf die durchschnittliche nicht über 8 Stunden liegen, sonst wird gegen § 3 Arbeitszeitgesetz verstoßen. Zuschläge sind bei geteilten Arbeitszeiten jedoch eher nicht zulässig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria C. meint
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte bei einer Reinigungsfirma geschlossen
beginn ab dem 15.03.2017.
für das Objekt das für mich vorgesehen war geht erst ab 01.04.2017 los ,
mir wurde zugesagt das ich anderweitig beschäftigt werde in anderen Objekten
nur ist es so das ich von der Firma noch nicht beschäftigt werde und auch keinen Rückruf auf meine anfrage wo ich eingesetzt werde erhalten habe.
ich habe für diesen Job meinen anderen Job gekündigt und jetzt häng ich in der Luft und weiß nicht was Sache ist,ich habe einen Verdienstausfall und sehe mich gezwungen den Arbeitsvertrag zu Kündigen und mir einen neuen Minijob zu suchen denn ich bin auf dieses Geld angewiesen.
Wie ist es dann mit der Kündigungszeit ? Der Vertrag wurde am 10.03.2017 geschlossen.
Vielen dank im voraus für die Antwort.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria C.,
wurde Ihnen vertraglich zugesichert, dass Sie in der Zwischenzeit anderweitig beschäftigt werden, können Sie normalerweise dagegen vorgehen, wenn sich Ihr Arbeitgeber nicht daran hält. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ansonsten gilt für Sie normalerweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, da Sie sich noch in der Probezeit befinden müssten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cotte meint
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe einen Arbeitsvertrag von 8 Std./Tag auf eine 5 Tage Woche. Ich arbeite in 2 Schichten (Früh von 5.30 – 14.30 Uhr und Spät von 14.30 – 23.30 mit jeweils 1 Std. Pause).
Nun ist es aber so, daß unsere Arbeitszeit in der Spätschicht über die normale Az. hinausgeht (bis 01.00 Uhr und sogar bis 04.00 Uhr) und das passiert ziemlich oft in der Spätschicht.
Nun meine Frage: Wenn die Az. bis über 01.00 Uhr hinausgeht, muß die Schicht dann als komplette Nachtschicht gezahlt werden? Oder bekomme ich nur einen Nachtzuschlag von 25% ab 23.00 Uhr!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Arbeitnehmer
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Cotte,
in der Regel wird bei Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 Prozent gezahlt. Da Ihre Schicht bereits um 14.30 Uhr beginnt, handelt es sich dabei normalerweise nicht um eine komplette Nachtschicht. Der Zuschlag sollte Ihnen jedoch ab 23 Uhr zustehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Udo K. meint
Hallo Arbeitsrechte-Team,
ich habe eine 38 Stunden-Woche bei 5 Tagen (Mo-Fr). Da sich die 38 Stunden nicht auf 5 Tage gleichmäßig verteilen lassen, habe ich mit meinem Arbeitgeber folgende, täglichen Arbeitszeiten vereinbart:
Montags und Mittwochs 7 Stunden 55 Minuten
Donnerstags und Freitags 7 Stunden 50 Minuten
Dienstags 6 Stunden 30 Minuten
Nun behauptet mein Arbeitgeber, dass wenn ich z.B. an einem Montag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag der laufenden Woche arbeitsunfähig (krankgeschrieben) bin, ich die Verkürzung der Arbeitszeit auf 6 Stunden 30 Minuten am Dienstag nicht vornehmen dürfe. Ich war bisher der Meinung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell die Zeit von 8 Stunden abdeckt (bzw. die volle vereinbarte tägliche Arbeitszeit am Tage der Arbeitsunfähigkeit). Können Sie mir bitte mit einer Antwort helfen ?
Vielen Dank !
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Udo K.,
es ist nicht rechtens, dass sich durch eine Arbeitsunfähigkeit Minusstunden ergeben. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit für den jeweiligen Tag vereinbart, so deckt die Krankschreibung diese Stunden auch ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
ich soll ab August am Nachmittag arbeiten. In der Kita in der ich zur Zeit arbeite bin ich seit 7 Jahren vormittags gearbeitet. Was kann ich dagegen tun wenn ich gegen meinen Willen nachmittags arbeiten soll? Ich arbeite in einer evangelischen Kita, und werde dieses Jahr noch 62 Jahre alt.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Judith,
es gibt das sogenannte Gewohnheitsrecht, dass in Bezug auf Arbeitszeit und Schichten aber eher nicht angewandt wird. Denn das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1325/98) hat in einem Fall entschieden, dass keine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten für längere Zeit in einer bestimmten Schicht arbeiten lässt. Das heißt: Das Verhalten der Unternehmensleitung lässt in diesem nicht den Schluss zu, dass der Wille vorliegt, den jeweiligen Arbeitnehmer nur in der einen Schicht einzusetzen. Folglich findet das Gewohnheitsrecht keine Anwendung.
Sie können sich aber trotzdem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihren Fall kompetent bewerten und einschätzen, ob es nicht doch Möglichkeiten des Widerspruches gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
Vielen Dank für ihre Stellungnahme! Freundliche Grüße Judith
Silvia P. meint
Wie errechne ich die Monatssollzeit bei einer 16-Stunden-Woche, wobei der Donnerstag immer frei ist.
Wie rechnet es sich dann, wenn ein Feiertag auf einen Mittwoch fällt?
Und wenn er auf einen Donnerstag fällt, an dem ich ja bereits frei habe, hab ich Pech gehabt, oder?
Vielen Dank
Gruß Silvia
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Silvia P.,
dies kommt stets auf den jeweiligen Monat an. Es kann jedoch eine durchschnittliche Monatssollzeit berechnet werden. Dazu benötigen Sie zunächst einen sogenannten Wochenfaktor, der angibt, wie viele Wochen ein Monat durchschnittlich hat. Teilen Sie 52 Wochen pro Jahr durch 12 Monate pro Jahr, ergibt sich daraus ein Faktor von 4,333 Wochen pro Monat. Die Lohnsteuerrichtlinie geht jedoch von einem Wert von 4,35 aus, da auch Schaltjahre berücksichtigt werden müssen. Multiplizieren Sie die wöchentlichen Arbeitsstunden mit 4,35 (in Ihrem Fall 16), erhalten Sie die durchschnittliche Monatssollzeit. Diese liegt in Ihrem Fall bei 69,6 Stunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens L. meint
Hallo Arbeitsrechteteam Ich arbeite 30 Std in einem Floristikladen und habe eine 6 Tage Woche ! Jetzt wollte ich Euch fragen ,wieviele Samstage mir im Monat anFreizeit zu stehen vielen Dank im vorraus !!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens L.,
im Arbeitsrecht gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Einen Ausgleich sieht das Arbeitszeitgesetz lediglich für Sonn- und Feiertagsarbeit vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konstanze meint
Hallo
ich werde am 01.08. eine neue Arbeit beginnen. Mein Arbeitsvertrag beläuft sich auf 4 Arbeitstage von Montag – Donnerstag. Da der 1.8. ein Dienstag ist darf da der Arbeitgeber von mir verlangen dann die 4 Tage bis Freitag zu arbeiten?
Wir haben zwar darüber gesprochen das im Bedarfsfall das auch mal Die-Fr oder ein anderer freier Tag sein kann das wollen wir aber unter uns händeln. Es soll also nicht im Vertrag „flexibel“ stehen.
Zweite Frage: wie sieht das mit Brücken/Feiertagen aus. Prinzipiell heißt es Brückentage sind „Zwangsurlaubstage“, werden also automatisch eingetragen. Wenn also ein Brückentag auf einen Freitag fällt würde mir ja automatisch ein Urlaubstag abgezogen obwohl ich an dem Tag gar nicht arbeite, oder ich müsste dann eben erst Dienstag anfangen? Ich habe ja auch aufgrund der verkürzten Zeit sowieso schon weniger Urlaubstage.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Konstanze,
ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag explizit auf Montag bis Donnerstag beschränkt, kann Ihr Arbeitgeber normalerweise nicht verlangen, dass Sie in diesem Fall von Dienstag bis Freitag arbeiten. Ist die Arbeitszeit im Vertrag jedoch nicht explizit definiert, könnte er dazu berechtigt sein. Es ist in der Regel nicht rechtens, dass Ihnen Urlaub an Tagen abgezogen wird, an denen Sie ohnehin nicht arbeiten. Wir würden Ihnen empfehlen, zu prüfen, ob sich dazu eine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag befindet bzw. Ihren Arbeitgeber direkt darauf anzusprechen. Schlimmstenfalls haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dennis meint
Hallo ich arbeite bei einem Fähr Verbindung zur Insel ich habe jeden Tag andere Arbeitszeiten wegen der tide. ich muss bis zu dreimal am Tag zur Arbeit fahren .Beispiel fange um 3.30h an bis 9h und dann mittags 13-14.30h und abends 17.30-19h ist das eine Arbeitszeit von 8h und 30min ? lg
und ist es erlaubt 38std in einer 7 Tage Woche bei 3 freien Tagen im Monat zu arbeiten ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo dennis,
werfen Sie am besten einen Blick in das Arbeitszeitgesetz. Dort ist genau geregelt, wie Wochenend- und Feiertagsarbeit ausgeglichen werden muss. Die beschriebene tägliche Arbeitszeit klingt nach mehr als acht Stunden und dreißig Minuten. Solche Überschreitungen sind nur bedingt zulässig. Bei Ihnen scheinen entsprechend einige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorzuliegen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anny meint
ich arbeite im öffentlichen Dienst(3Schichtsystem) mit einer 35 Stundenwoche,aber ich habe seit Monaten Minusstunden u.es werden immer mehr,es sind nun schon 30 Minusstunden,man arbeitet jeden Tag u.am Monatsende sieht es aus, als ob ich garnicht da war,dann erhalte ich noch die Antwort auf Nachfrage bei meiner Vorgesetzten;sie kann bis zu 80 Minusstunden aufbauen,damit wir immer woanders einsetzbar sind,aber ich mit meiner 35 Stundenwoche habe ich keine Chance wieder hoch zukommen,so wie ein Tag eingesprungen wurde,wird er gleich wieder frei gegeben,Plusstunden sind quasi unmöglich,So nun meine Frage.Ist das alles i.O.??
habe noch vergessen,ich bin 58 Jahre u.wenn man krank wird dann werden wir noch runter geputzt vom Feinsten u.hat noch mehr Minusstunden,wenn ich mal krank werde,bringe ich schon lange nicht mehr selbst den Krankenschein in Betrieb,da schicke ich einen von meiner Familie.
Somit verbleibe ich mit der Hoffnung auf Antwort.
Arbeitsrechte.de meint
Hall Anny,
Minusstunden dürfen Ihnen niemals zur Last gelegt werden, wenn Sie diese nicht selbst verschuldet haben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Auch Krankheit darf in absolut keinem Fall Minusstunden nach sich ziehen. Wir empfehlend dringend anwaltliche Hilfe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
yvette meint
ich arbeite in der und habe einen Vertrag von 30 Std/Woche d.h Teilzeit und 75%. Meine Arbeitszeiten habe ich so gestaltet
Montag 8h30 bis 14h30 keine Pause
Dienstag 8h30bis 13h30 keine Pause
Mittwoch 8h30 bis 16h00 30 min Pause
Donnerstag 8h30 bis 14h30 keine pause
Freitag 8h30 bis 14h30 keine Pause.
plötzlich kam meine Arbeitgeberin zu mir uns sie sagt ich habe Minusstunden. ich verstehe gar nichts mehr …wo entstehen die Minusstunden her? ich habe mich bis jetzt an meine Arbeitszeiten gehalten. Danke für die Hilfe
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Yvette,
woher die Minusstunden kommen, können wir anhand Ihrer Angaben nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, damit dieser Ihnen erklärt, woher die Minusstunden stammen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Axel meint
Hallo, ich arbeite lt. Tarifvertrag eine 40 Std.-Woche. Bisher Mo-Fr. je 8 Stunden. Nun laut Betriebsanweisung Mo-Do 8,5 Stunden und Fr. 6 Stunden. Wie verrhält sich die Stundenabrechnung wenn ein Feiertag / Urlaubstag oder Krankheitstag auf einen Mo-Do fällt und habe ich an einen Fr. nun 6 oder 8 Stunden Urlaub oder Feiertag? Und was passiert wenn der Monatwechsel die Woche teilt? Habe ich dann in dem einen Monat Überstunden und im nächsten Absatzstunden?
Vielen Dankfür eine Antwort,
Axel
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Axel,
die Bemessung von Urlaubstagen richtet sich in der Regel nach den arbeitsvertraglich getroffenen durchschnittlichen Arbeitszeiten. Wenden Sie sich im Zweifel an Gewerkschaft, Betriebsrat oder Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabrina meint
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
ich bin im Verkauf tätig und wurde zum 01.05.17 als Teilzeitkraft auf 87 Std im Monat eingestellt. Im Vertrag steht, 5 Tage Woche und 20 Tage Urlaub. Überstunden werden sofort vergütet, gehen also auf kein Zeitkonto.
Meine tatsächliche Arbeitszeit ist aber weitaus höher und zwei bis drei mal im Monat arbeite ich 6 Tage die Woche. Müsste mein Urlaubsanspruch, dann nicht auf 24 Tage gesetzt werden?
Wenn ich Urlaub nehmen will, verlangen die dass man von Montag bis Samstag Urlaub nimmt also sechs Tage die Woche ist das rechtens?
liebe Grüße und Danke im voraus. Sabrina
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabrina,
eine solche Vorgehensweise ist nicht rechtens, da sie gegen das verstößt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Annika meint
Ich habe gerade eine Stelleals Einzelhandelsverkäuferin angeboten bekommen, aber in meinem Arbeitsvertrag steht, daß meine wöchentliche Arbeitszeit jederzeit von 40 auf 60 Stunden erhöht werden kann. Ist das so zulässig?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Annika,
der Arbeitgeber ist in Notfallsituationen und Ausnahmefällen berechtigt, Überstunden (begrenzt) anzuordnen. Eine feste Vorgabe bezüglich der Wochenarbeitszeit gibt es in der Form jedoch nicht. Ausgegangen wird grundsätzlich, dass Vollzeitbeschäftigte eine Fünf-Tage-Woche mit acht Stunden täglicher Arbeitszeit haben. Allerdings können grundsätzlich auch Samstage Werktage sein, in einigen Unternehmen ist auch ein Sonntag regulärer Arbeitstag. So kann sich die Wochenarbeitszeit im Einzelfall auch schon einmal erheblich erhöhen. Der Arbeitgeber muss aber gewährleisten, dass die gesetzlichen Erholungszeiten dabei eingehalten werden und nicht ausreichend begründete Überstunden vermeiden.
Legen Sie den Arbeitsvertrag ggf. einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, um die Regelungen im Einzelnen prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
enes meint
Hallo,arbeite als Chef de Rang im Restaurant.Habe vertraeglich 48 St./Woche,oft hach 23.00 Feierabend und SA-So arbeite sowieso immer.Ist es OK??
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Enes,
Ihrer Schilderung nach befinden sich Ihre Arbeitszeiten noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
NADIA OMAIRAT meint
Hallo guten Abend ich Frage wogen bihendert paschalbitrag ohne meine Sohn 29 Jahre alt und schwerbehindert 100% und hat in seiner Ausweis b g h Rf und eh ist zuhause keine Arbeit und ich und meiner man Betreuung meiner Sohn und wie Arbeitslos meiner frage Fön bihendert paschalbitrag geht auch für meiner Sohn
Jaeger meint
Mich würde interessieren warum manche Arbeitgeber ganzjährig eine wöchentliche Arbeitszeit von 42,5 h und eine Tägliche von 8,5h vertraglich vereinbaren dürfen. Wenn doch § 3 ArbZG aussagt :
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Die Firma gibt dem MA auch nur 24 U-Tage wobei man 4 Samstage/Jahr als Pflicht U-Tag ansieht.
Es handelt sich hier um eine telefonische Kundendiensttätigkeit, die nach Mindestlohn bezahlt wird.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jaeger,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reinhard meint
Hallo,
ich arbeite seit Juni dieses Jahres zwischen 10 – 14 Std am Tag ohne Pausen auch habe ich dieses Jahr noch keinen Urlaub bekommen weil es die Arbeitssituation so erfordert. Ich beziehe ein Festgehalt wenn ich dieses auf die Std. errechne bin ich an der Grenze zum Mindestlohn, teilweise sogar darunter. Im Vertag werde ich als gewerblicher Mitarbeiter geführt, in der Arbeitsplatzbeschreibung die geführt wird als kaufmännischer Mitarbeiter.
Auf diese Situation habe ich meinen Vorgesetzten angesprochen und um eine Lohnerhöhung und Anpassung des Arbeitsvertrags angesprochen leider erfolgt keine Antwort bzw keine Reaktion.
Nun habe ich mich persönlich dazu entschlossen nur noch höchstens 10 Std. am Tag zu arbeiten, egal ob dadurch Arbeit liegen bleibt.
Meine Frage: Kann mir durch meine persönliche Entscheidung ein Nachteil entstehen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Reinhard,
wenn keine Arbeitszeiten vertraglich festgehalten wurden, sollten Ihnen keine Nachteile entstehen. Jedoch werden eigenmächtige Entscheidungen selten vom Arbeitgeber honoriert, weswegen Sie weiter versuchen sollten, eine gemeinsame Lösung zu finden
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan J. meint
Hallo,
arbeite als Gas-Wasserinstallateur,seit eine Firmezusammenlegung arbeiteten die mit einem PC Programm ,die uns einfach von einem 8 Std/Tg ,eine 3/4Std Pause abzieht.
Wir haben uns schon mächtig in die Haare gekriegt.weil mir einfach die Pausen von den 8 Std abgezogen werden.
Nun ist ein Schreiben an uns gegangen,wo drin steht,daß die Pausenzeiten lt.Arbeitzgestz einzuhalten sind,also 3/4 Std Pause. Nach 6 Std eine 1/2 Std und eine 1/4 Std nach der 9 Std.
Ich oder wir arbeiten aber keine 9Std.
Es wir sich aber weiter stur am PC Programm gehalten.
Was kann man machen
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Stephan,
eine falsche Erfassung der Arbeitszeit ist unzulässig. Sollte der Arbeitgeber auf Hinweise darauf nicht reagieren, sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven V. meint
Moin zusammen, ich arbeite seit 10 Jahren in einem 3 Schichtbetrieb. Die Produktion beginnt montags um 6:00 Uhr und endet freitags um 23:15 Uhr. Jetzt sollen wir ab nächstes Jahr im den 4 schicht Betrieb gehen. Die Produktion beginnt dann sonntags 22:00 Uhr und endet Samstags entweder um 14 Uhr oder um 22:00 uhr. Alle 4 Wochen hätten wir dann eine Woche Freischicht. In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich mich für den Schichtdienst bereiterkläre. Ist sowas rechtens? Die Mitglieder im Betriebsrat und die geschaftsfuhrung befinden sich in Gesprächen jedoch ist im Betriebsrat nicht ein Mitglied das von der 4 schicht Variante betroffen ist Also haben die leicht reden. In meinen Augen schränkt das We arbeiten meine Lebensqualität gewaltig ein und das Familienleben leidet auch.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Sven,
eine Umstrukturierung des Schichtdienst unter Einbeziehung des Betriebsrates ist in der Regel rechtens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
schieritz meint
hallo würde gerne wissen ob das rechtens ist mein mann ist bis nächstes jahr krank der chef hat ersatz für ihn aber der chef möchte nicht mehr das er seinen aarbeitsplatz für ein jahr räumt und nur noch für 4 stunden kommt dürfen sie das
Arbeitsrechte.de meint
Hallo schieritz,
im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
Bei meiner Frau im Betrieb wird der Weg zum Pausenraum von der Pausenzeit abgezogen. Jedesmal 4 Minuten hin und 4 Minuten zurück. Ist das so richtig?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
grundsätzlich gehört auch der Weg zum Pausenraum zur eigentlichen Pause, da eine Freistellung von den Dienstverpflichtungen stattfindet. Arbeitgeber bzw. Betriebsrat können jedoch eine Regelung aufstellen, dass dies nicht so gewertet wird. Andernfalls ist es rechtmäßig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
Hallo zusammen 🙂
ich arbeite im Einzelhandel von Montag- Samstag. Da Sonntags in unserem Shop eingebrochen wurde, rief mich die Polizei an, ich ging hin und habe 9 Std. gearbeitet, damit der Schaden ( Notverglasung, Aufräumarbeiten etc.) bis Montag zur Shopöffnung behoben sein konnte, Nun hat mein Arbeitgeber keinen Sonntagszuschlag dafür geleistet. Er behauptet, dies sei von Seiten des Arbeitsgebers freiwillig und er zahlt mir nur den normalen Stundenlohn. Ist da so rechtens?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Lisa,
Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten, bekommen nicht automatisch einen Sonntagszuschlag. Der Anspruch darauf besteht nur, wenn dies im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ahmad meint
Guten Morgen, ich bin ein Flüchtling in Manba. Ich bin seit zwei Jahren hier. Ich habe keinen Job gefunden. Ich will arbeiten. Ich habe keine Erfahrung. Ich will Berufsausbildung machen, wenn Sie eine Idee haben.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Ahmad,
in diesem Fall können Sie sich beispielsweise an die Agentur für Arbeit wenden. Wir informieren lediglich über das Arbeitsrecht, bieten also keine Arbeitsstellen an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Weise meint
Hallo,
ich bin im öffentlichen Dienst im Wechselschicht tätig. Ich arbeite am Wochenende nachts Fr. von 20:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr, Samstag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie Sonntag zum Montag ebenfalls von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Ist dies nach den neuen EU Richtlinien noch rechtens?? (bez. 24h Zeitraum)
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Weise,
in der Regel darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Diese Regelung ist nicht an einen Kalendertag gebunden, sondern geht von 8 Arbeitsstunden pro 24-Stunden-Zeitraum aus. In Ausnahmefällen sind auch 10 Arbeitsstunden pro Tag zulässig, wenn der Arbeitnehmer durchschnittlich trotzdem nur 8 Stunden täglich arbeitet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
Guten Abend,
ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag gekündigt zum 31.03.2018 und nun ist die Frage offen, wie viele freie Tage mir in meiner letzten Arbeitswoche zustehen, da der Sonntag schon in den neuen Monat fällt und somit keine ganze Woche mehr zusammen kommt. Vom Gefühl her denke ich dass ich bei einer regulären 5 Tage trotzdem auch nur 5 Tage arbeiten müsste aber da gibt es doch gewiss eine andere Regelung.
Erschwerend kommt hinzu dass der Freitag 30.03.2018 der Karfreitag ist. Ist somit der Donnerstag mein letzter Arbeitstag?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Stefanie,
wie der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet wird, steht in § 5 Bundesurlaubsgesetz. In der Regel berechnet sich der Resturlaub auf Grundlage des Urlaubsanspruches im Kalenderjahr, der Wochenarbeitszeit und der Anzahl der Monate bis zur Kündigung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nachteule meint
Hallo, ich arbeite derzeit in einem kleinen Unternehmen in der Pflege.Bin dort seit 08/2016 als Dauernachtwache mit 140 Std/ Monat eingestellt. Arbeitszeit 20.00-6.00 Uhr.Berechnet werden pro Nacht 9,5 Stunden, eine Pausenablösung findet nicht statt, da ich nachts alleine bin. Aber abgezogen wird sie trotzdem .Seit 04/2016 erfolgte eine Umstellung der Einrichtung von stationär auf ambulant mit neuem Arebitgeber. Nun verhält es sich so, das der neue AG vorsieht mich als AN in den Tagesdienst holen zu wollen, betriebsbedingt wie es in dem Schreiben geschrieben steht, das man mir hat zukommen lassen ( Ablagefach ) . In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch geschrieben das ich als DAUERNACHTWACHE eingestellt worden bin. Telef. Rücksprache mit dem Chef ergab, das er sich von mir trennen müsse, wenn ich nicht in den Tagesdienst , sowohl Früh als auch Spät gehen würde.Er äußerte ,eine betriebsbedingte Kündigung dann ausschreiben zu müssen.Da er mich im Tagesdienst als Fachkraft braucht und nicht mehr in der Nacht , dort dürften jetzt auch Helfer / Präsenz ohne Qualifikation arbeiten. Dieser wären für ihn auch günstiger , als ich zur Zeit. Ich hatte ihm ganz klar gesagt, das der Tagesdienst für mich nicht in Frage kommt.Liebe Grüße und auf eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Nachteule,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, was sich in Ihrem Fall allerdings empfehlen würde, da die Einzelheiten aus dem Arbeitsvertrag relevant erscheinen. Legen Sie den Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt vor. Der kann beurteilen, ob Sie mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fritz meint
Wieviele Feiertage stehen mir zu, wenn ich verkürzt arbeite. Statt bisher 5 Tage die Woche jetzt nur noch
4 Tage.
MfG
Fritz
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Fritz,
leider ist uns Ihr Anliegen nicht ganz ersichtlich. Gesetzliche Feiertage stehen jedem zu, Ausnahmen gibt es je nach Branche. Meinen Sie den Urlaubsanspruch?
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
Hallo
Ich hätte gerne gewußt, ob die Zeit, wo ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses meine Schlüssel und Papiere abgeben muss, als Arbeitszeit vergütet werden muss.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jürgen,
in der Regel handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina H. meint
Guten Tag . Mein Anliegen ,bin seit letztem Jahr September ,durch meine rheumaerkrankung ,mit 30% – von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt (erhalte auch monatlich eine erwerbsminderungsrente. Meine Arbeitszeit hat sich von 6 Tagen auf fünf Tage reduziert ,wir arbeiten immer in Schicht ,Früh‘s von von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 13.00uhr bis 18.30 Uhr .den freien Tag hab ich bis jetzt immer unterschiedlich bekommen ,also keinen festen Tag . Und bisher ,auch wenn es in der Woche einen Feiertag gab , habe ich zusätzlich auch meinen freien Tag erhalten . Und auf einmal ( ich weiß das es gerade ein Personal Engpass besteht wegen einer neu Eröffnung eines Ladens gibt ) bekomm ich meinen freien Tag nicht mehr ,und es wurde gesagt es ist ja ein Feiertag in der Woche , und des wäre mein freier Tag . Nun finde ich nirgends irgendwas wo ich nach lesen kann , ob das zulässig ist .vieleicht können Sie mir da weiter helfen ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Martina,
ein flexibler freier Tag kann auch dazu führen, dass in Wochen mit einzelnen Feiertagen scheinbar kein freier Tag gewährt wird. Das sollte jedoch nicht die Regel sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
NoHa meint
Hallo, ich arbeite im Einzelhandel mit einer 30 Stunden Arbeitswoche. Bei Einstellung wurde gesagt, das diese Zeit sich auf fünf Arbeitstage pro Woche bezieht. (Arbeitsplan funktionierte ohne Stechuhr)
Nach einem Geschäftsbetreiberwechsel wird die Arbeitszeit mittels elektronischer Zeit-Erfassung geplant
und abgerechnet. Die 5-Tage Arbeitswoche besteht im wöchentlichen Arbeitsplan weiter, jedoch bei einem Feiertag in der Woche wird bei der Feiertagsvergütung plötzlich von einer 6-Tage Woche ausgegangen und es werden nur 5 statt 6 Stunden berechnet und vergütet. Somit muss der Feiertag mit einer zusätzlichen Arbeitsstunde ausgeglichen werden um auf die 30 Stunden zu kommen. Ist dies rechtens ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo NoHa,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer sehr speziellen Frage an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag entsprechend prüfen und auch die Rechtslage klären. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
manfred k. meint
manfred !
hallo !
ich habe folgende Frage: Ich bin Paketzusteller und habe 5-Tage-Woche (Di-Sa.),
Montags habe ich frei. was ist jedoch wenn ein Feiertag (Ostern oder Pfingsten)auf einen Montag
fällt ? kann ich dann meinen freien Tag am Dienstag nehmen ??
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Manfred,
Feiertage haben keine Auswirkung auf Tage an denen nicht gearbeitet wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank D. meint
Hallo,
meine Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt von zu Hause und endet mit der Ankunft zu Hause, dazwischen fahre ich von Kunde zu Kunde. In der Regel fahre ich morgens 9:00 Uhr los und bin abends gehen 19:00 Uhr zuhause. Ohne Pausen. 1 Std wird abgezogen, da ich den Firmenwagen privat ohne etwas zu zahlen benutzten darf. 5 Tage die Woche.
ist das so rechtens?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Frank,
ob die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages rechtsgültig sind, kann nur eine Rechtsberatung klären, die wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marina,G. meint
Hallo,ich arbeite für meine Reinigungsfirma jeden Sa./So.1Stunde!
Ist es richtig,das mir dafür 4Stunden pro Tag bezahlt werden müssen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Marina,
in der Regel muss nur die Zeit entlohnt werden, die auch gearbeitet wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas B. meint
Guten Tag,
Meine Freundin arbeitet im ambulanten Pflegedienst, 30 h- Woche 5 Tage.
Dabei fährt sie mit einem Betriebsfahrzeug zu den Patienten, in der Stadt und im Umland. Dabei sind Fahrzeiten für die einfache Fahrt von 20- 30 min von einem zum anderen Patieneten an der Tagesordnung.
Sie muss eine mobile Zeiterfassung benutzen.
Nach Beendigung ihres Dienstes beim letzten Patienten am Tag gibt es 30 min Zeiterfassung Fahrzeit, alle anderen Fahrten werden nicht angerechnet.
Muss das so sein?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
in der Regel sind angewiesene Fahrten oder unvermeidbare Wege zwischen zwei Einsatzstellen als Arbeitszeit zu vergüten. Ob es in Ihrem Fall eine Sonderregelung gibt, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stanger meint
Hallo,
ich arbeite 45,5 h die Woche vertraglich und der Arbeitgeber beruft sich auf einen
Tarifvertrag.
Normal ist aber zwischen 37,5 – 40 Stunden/Woche in Deutschland.
Ist ein Tarifvertrag rechtlich zulässig wenn er nur Arbeitgeberinteressen vertritt
und gegen Arbeitnehmer ist ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Stanger,
Tarifverträge werden zwischen den Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Tarifverträge entsprechen dabei den rechtlichen Standards. Sollten Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
Guten Tag,
bei geringfügiger Beschäftigung im Einzelhandel pro Tag nur zwei Stunden Arbeitszeit. Gibt es eine gesetzliche Mindesarbeitszeit pro Tag.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Angelika,
eine gesetzliche Mindestarbeitszeit existiert nicht. In der Regel werden die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
anke😘 meint
Hallo bin Mutter von drei Kinder,
Ich hoffe ihr habt ne Antwort für mich.
Arbeite von Mo- Samstag von 9:30 Uhr – 14:30 Uhr habe einen Tag in der woche frei.
Habe ich in der Zeit von 9:30 Uhr- 14:30 Uhr recht auf eine Pause? Wenn ja wieviel steht mir zu?
Danke Anke
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Anke,
was Ihnen genau zusteht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vanessa meint
Hallo,
…ich war angestellt seit dem 1.6.17 und mir wurde zum 30.4.18 gekündigt. Mein Arbeitgeber wollte mich bis zu dem 30.4.18 auch nicht mehr beschäftigen das waren genau 7 volle Wochen lang.
Stundenlohn: 8,84€
Jetzt meine Frage 1: Wie hoch ist mein Beschäftigungsanspruch, weil er mich ja nicht mehr arbeiten lassen wollte?
Im Vertrag steht „Mitarbeiter mit variabler Arbeitszeit von 5 bis 50 h/Monat“.
Frage 2: Ist diese Spanne zulässig oder muss man vielleicht mit 10h pro Woche rechnen, weil die Angabe im Vertrag unzulässig ist, da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat und die Spanne zu groß ist?
Frage 3: Wenn ja, wie hoch ist der Wert mit dem zu rechnen ist?
Vielen Dank im Voraus!!!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Vanessa,
für eine genaue Einordnung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
Hallo,
ich arbeite Vollzeit und habe zusätzlich ein Fernstudium. Aus den Unterlagen der Uni ging danals hervor,dass in etwa mit bis zu 20 Stunden Arbeitsaufwand pro Woche zu rechnen sei. Allerdings werden nun tatsächlich bis zu 40 Stunden verlangt (ich brauche sogar nich mehr). Zudem sind keine Urlaubsphasen vorgesehen. Geht das konform im Sinne eines Fernstudiums, dass ja berufsbegleitend möglich sein soll?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
wenn sie vertragliche Probleme mit der Fernuni haben, kann ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica meint
Hallo Arbeitsrechtsteam,
wir sind hier 17 450 € Mitarbeiter in einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Unsere Hauptarbeitszeit ist meistens 19-07:00 Uhr am Folgewerktag und die Wochenenden. Viele von uns haben noch einen Hauptjob der auch in diesen Kernzeiten bedient wird.
Leider lassen sich in letzter Zeit diese Kernarbeitszeiten nicht mehr komplett von den 17 Mitarbeitern abdecken. Der AG stellt aber auch kein zusätzliches Personal ein, mit der Begründung, dass bei sovielen Mitarbeitern und der anfallenden Arbeitszeit das Personal ausreicht, wenn jeder seine 450€ voll ausschöpft. Jetzt geht der AG sogar hin und nimmt „Pflichteinteilungen“ vor. Jeder von uns hat vorher in Dienstplanbesprechungen schon angegeben, wann er wie arbeiten kann. Die Pflichteinteilungen werden vorgenommen um die noch offenen Lücken zu decken. Sobald ein Mitarbeiter mitteilt, dass er diese Pflichteinteilung nicht wahrnehmen kann, da er hier schon beim Hauptarbeitgeber eingesetzt ist oder aus privaten Gründen nicht kann, muss sich lt. AG der Arbeitnehmer selbst um einen Ersatz kümmern.
Jetzt unsere Frage:
Hat der AG im Minijob die gleichen Rechte wie der Hauptarbeitgeber ? Und darf er uns einfach „Pflichteinteilen“ ?
Hat er das Recht zu sagen, dass sich der eingeteilte Mitarbeiter selbst um einen Ersatz kümmern muss ?
Wir sind alle sehr verzweifelt, da der AG im Minijob nicht auf unsere Anliegen eingeht. Einige Kollegen haben bereits gekündigt, was die Gesamtsituation nicht verbessert.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jessica,
auch im Nebenerwerb ist der AG weisungsbefugt und kann die Arbeitszeiten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen festlegen. Die Beschaffung von Ersatz kann nur verklangt werden, wenn Personalaufgaben zu den vertraglichen Tätigkeiten gehören. Im Zweifelsfall kann aber ein Anwalt für Arbeitsrecht eine verlässliche Stütze sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
Hallo zusammen, ich bin Mutter eines 16 Jährigen Jungens und 56 Jahre alt.
Bei mir im Betrieb wird in einem Jahr eine Arbeitsplatzverlagerung meiner Tätigkeit stattfinden. Ich bin 6-Stunden-Kraft und brauche aktuell 15 Minuten auf Arbeit. Durch die Verlagerung müsste ich täglich 105 km auf Arbeit fahren, was mit dem Zug pro Fahreinheit 1 1/2 Stunden Fahrzeit ergibt. Für mich besteht nicht die Möglichkeit, mit dem Auto zu fahren.
Nun zu meiner Frage:
Bin ich verpflichtet als 6 Stunden Kraft 3 Stunden Fahrzeit am Tag zu akzeptieren? Oder ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen anderen Arbeitsplatz an meinem jetzigen Standort bereit zu stellen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Silvia,
was bei der Versetzung eines Arbeitgebers als zunmutbare Entfernung zum Arbeitsplatz gilt, ist gesetzlich nicht geregelt. Kommt es diesbezüglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Streit, muss ein Gericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände darüber befinden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Ramona H. meint
Hallo Arbeitsrechtsteam ,
Darf ich meine 40 h Woche , auch an 3 Arbeitstagen abarbeiten ?
Vielen Dank Ramona
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Ramona,
wenn die entsprechenden Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden, spricht das Arbeitszeitengesetz nicht dagegen. Beachten Sie jedoch die vertraglichen Vereinbarungen und dass einige Ansprüche (wie der Urlaubsanspruch) auf den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche basieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rolli meint
Hallo zusammen,ich soll demnächst 4 Tage Spätschicht arbeiten von 14:30-0:00 am 5 und 6 Tag Nachtschicht von 17:00 – 5:00 am Sonntag komme ich dann um 5:00 aus der Nacht und soll am nächsten Tag um 6:00 in die Frühschicht für 5 Tage. Ist der kurze Wechsel überhaubt rechtlich erlaubt?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Rolli,
das Arbeitszeitgesetz verlangt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach der letzten Arbeitsphase. Diese muss eingahlten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Liudmyla S. meint
Hallo,
ich habe eine Frage: ich arbeite als Lehrkraft und habe 30 Stunden der Kursenzeit und 5 Stunden Vorbereitungszeit pro Woche. Also insgesamt 35 Stunden. Gilt das als Vollzeit oder ist das immer noch Teilzeit?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Milla
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Liudmyla S.,
es gibt keine pauschale Richtlinie, welche Stundenanzahl einer Teilzeit-Arbeitsstelle entspricht. Hauptsache ist, dass der Teilzeitangestellte weniger arbeitet als die üblichen Vollzeitangestellten der Firma. Näheres können Sie in unserem Ratgeber zur Teilzeit-Stunden nachlesen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk meint
Hallo Arbeitsrechtsteam
Ich arbeite in einem Zwei-Mann-Betrieb als Detektiv . Meine bezahlte Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Arbeitstag . Ich bin aber schon 30 min. vorher im laden , um die Kameraanlage aufzubauen . Ist diese Zeit Arbeitszeit ? Und da ich keinen festen Arbeitsort habe , sondern jeden Tag einen anderen Markt anfahren muss , ist die Fahrzeit von und nach zu Hause Arbeitszeit ?
Vielen Dank
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Dirk,
Fahrten von zu Hause zur arbeitsvertraglichen Einsatzstelle sind keine Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele R. meint
Hallo ich sitze 8 tage hinter einander in der Nachschicht mit 8,5 Stunden ,dabei muss ich bei 3 Monitoren zwischen 1o und 20 kameras im auge behalten . Ist das beim Wachschutz zulässig
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Gabriele R.,
um dies zu beurteilen, müssten die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags geprüft werden. Leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Timon meint
Hallo,
Ich bin im Einzelhandel tätig und hier wird es so geregelt, dass alle im Unternehmen bei einer 6 Tage Woche Ihre Stunden in 5Tagen abarbeiten um so einen zusätzlichen freien Tag zu haben. Ist diese korrekt? Da es von de m Geschäftsführer gewünscht ist, könnte dieser ja eine 5 Tage Woche einführen.