Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Krankheit
  • Krankengeld
  • Krankengeld: Ab wann?

Krankengeld – ab wann eine Auszahlung erfolgt

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 23. November 2022

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit längerfristig von seinem Beruf aus, dann muss der Arbeitgeber nur für eine gewisse Zeit einen Lohn auszahlen.

Wann überweist die Krankenkasse Krankengeld?
Wann überweist die Krankenkasse Krankengeld?

Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!

Danach kommt die Krankenkasse mit dem Krankengeld für die Versorgung auf; dieses stellt in der Regel einen gewissen prozentualen Anteil des vorherigen Gehaltes dar.

Kurz & knapp: Krankengeld – Ab wann es gezahlt wird

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung erbracht hat, wird ab der siebten Woche Krankengeld gezahlt.

Was gilt bei zwei Erkrankungen?

Überlappen sich zwei Krankheiten, dann gilt dies hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld als eine Zeitspanne. Folgen zwei Erkrankungen mit einer Arbeitsunterbrechung unmittelbar hintereinander, beginnt mit der zweiten Erkrankung die Sechs-Wochen-Regel neu.

Erhalten auch privat Versicherte Krankengeld?

Wer privat versichert ist, kann bei entsprechender Versicherung Krankentagegeld beziehen. Ein gesetzliches Krankengeld ist für Privatpatienten jedoch nicht vorgesehen.

Wurde nun ein Krankengeld bewilligt, ab wann wird es dann gezahlt? Und wie verhält es sich, wenn sich zwei Krankheiten überschneiden? Die Antworten finden Sie im Nachfolgenden.

Inhalt

  • Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!
  • Kurz & knapp: Krankengeld – Ab wann es gezahlt wird
  • Wann gibt es überhaupt Krankengeld?
  • Wann wird Krankengeld zeitlich gezahlt?
    • Wann wird Krankengeld konkret überwiesen?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann gibt es überhaupt Krankengeld?

Wann wird Krankengeld überhaupt ausgezahlt?
Wann wird Krankengeld überhaupt ausgezahlt?

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Damit sind Gelder gemeint, welche von Sozialversicherungsträgern für ein ausstehendes Einkommen aufgebracht werden. Neben Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Insolvenzgeld zählt hierzu auch das Krankengeld. Ab wann und welches dieser Mittel ausgezahlt wird, hängt von Art des Ausbleibes ab und aus welcher Versicherung bezahlt wird. Krankengeld beziehen Sie von Ihrer Krankenkasse.

Wann wird Krankengeld zeitlich gezahlt?

Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit erbracht. Genauer gesagt wird stets vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesprochen.

Das bedeutet: Ist eine Person arbeitsunfähig, dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Gehalt aus. Sollte der betroffene Arbeitnehmer nach Verstreichen dieser Zeit immer noch nicht genesen sein, kommt die Krankenkasse für den ausbleibenden Lohn auf, indem Krankengeld gezahlt wird. Ab wann Arbeitnehmer dies in Anspruch nehmen, ist nicht vorgeschrieben,  ein Leistungsbezug ist jedoch erst ab der siebten Woche Krankheit möglich. Auf diese Art soll gewährleistet werden, dass Betroffene auch weiterhin finanziell abgesichert sind.

Bitte beachten Sie
: Diese Sechs-Wochen-Frist zählt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und deren Anspruch auf Krankengeld. Privatpatienten erhalten kein Krankengeld, sondern – insofern sie entsprechend versichert sind – Krankentagegeld.

Wann wird Krankengeld konkret überwiesen?

"Wann bekomme ich Krankengeld?" - das hängt auch von Ihrer Versicherung ab
„Wann bekomme ich Krankengeld?“ – das hängt auch von Ihrer Versicherung ab

Betroffene müssen hier selbst aktiv werden, denn: Bei der Krankenkasse sind regelmäßig Nachweise darüber vorzulegen, dass ein entsprechendes Krankengeld benötigt wird. Erst dann erfolgen Auszahlungen, meist sollte dies nach einem Einreichen der Bescheinigung nicht länger als drei bis fünf Tage in Anspruch nehmen. Wenn Sie Zahlungen dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, dann setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse auseinander.

Was gilt, wenn jemand mehrmals hintereinander erkrankt? – In solch einem Fall kommt es darauf an, ob die betroffene Person bereits Krankengeld bezieht und ab wann die beiden Faktoren, welche eine Arbeitsunfähigkeit verursachen, eintraten.

Grundsätzlich startet mit jeder neuen Krankheit dieses Zeitfenster neu. Wenn ein Arbeitnehmer bspw. wegen einer schweren Infektion länger ausfällt, diese auskuriert, wieder arbeitet und kurze Zeit nach der Arbeitswiederaufnahme einen Knochenbruch erleidet, beginnen die sechs Wochen von neuem. Das heißt, dass der Arbeitnehmer erneut die ersten sechs Wochen bezahlt und die Krankenkasse wieder ab der siebten Woche dafür aufkommen müsste.

Verhält es sich nun so, dass ein Arbeitnehmer während seiner bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut derart erkrankt, dass er für weitere Zeit arbeitsunfähig ist, wird dadurch kein erneuter Fristbeginn begründet. Die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bzw. durch die Krankenkasse erfolgt dann unverändert weiter.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (115 Bewertungen, Durchschnitt: 3,97 von 5)
Krankengeld – ab wann eine Auszahlung erfolgt
3.97 5 115
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Krankengeld: Wie lange es höchstens erbracht wird
  • Krankengeld berechnen: Wie gehen Sie dabei vor?
  • Krankheit: Wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallen
  • Krankengeld: Dauer und Höhe der Zahlung von der Krankenkasse
  • Gibt es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?
  • Wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt
  • Entgeltfortzahlung: Das müssen Sie dazu wissen
  • Wann erfolgt eine verhaltensbedingte Abmahnung?
  • Was hat es mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf sich?
  • Steuerklasse 1: Wann werden Arbeitnehmer hier eingeordnet?

Kommentare

  1. robert B. meint

    18. Juli 2018 um 10:38

    ab wann gild die Frist 78 Wochen des Krankengeldes nun. ab dem Tag der ersten Krankmeldung Z,B. 11.10.17 oder nach 6 wochen wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen nuss?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 8:22

      Hallo Robert,

      die Frist für das Krankengeld läuft, sobald das Krankengeld gezahlt wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Carmen meint

      15. November 2018 um 18:06

      Hallo,
      bin seit 29.10 krankgeschrieben, ab wann bekomme ich Krankengeld.

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        16. November 2018 um 15:50

        Hallo Carmen,
        ab der siebten Krankheitswoche wird Krankengeld gezahlt.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
      • Kathi meint

        29. Juli 2019 um 15:51

        Hallo,
        ich bin Schwanger, arbeite Teilzeit 3 Tage Woche. Aktuell bin ich krankgeschrieben.
        Wird bei mir trotzdem die ganz normale 5 Tage Woche berechnet, oder die einzelnen Krankheitstag?
        Danke.

        Antworten
  2. Sabine meint

    11. August 2018 um 17:30

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wird das Krankengeld automatisch ausgezahlt oder muss ich dies beantragen ? Ich bin seit 90 Tagen krank geschrieben und habe bis jetzt noch keine Entgeltfortzahlung erhalten.

    Lieben Dank im voraus für alle Antworten
    Herzliche Grüße
    Sabine

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. August 2018 um 14:34

      Hallo Sabine,
      Krankengeld und Entgeltfortzahlung sind zwei verschiedene Sachen. Die Entgeltfortzahlung kommt automatisch vom Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit.
      Krankengeld wird anschließend von der Krankenkasse gezahlt. Arbeitnehmer müssen bei der Krankenkasse regelmäßig Nachweise darüber vorzulegen, dass ein entsprechendes Krankengeld benötigt wird. Erst dann erfolgen Auszahlungen. Bei Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an Ihre Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Reiner meint

      25. Februar 2020 um 13:58

      Hallo Sabine! ich habe das auch so gedacht, dass das Geld automatisch überwiesen wird, da habe ich falsch gedacht, bin aber Selbstständig, musste bei der Krankenkasse anrufen, und die sagten mir das ich Formulare ausfüllen müsste um Geld zu kriegen,
      sind mir geschickt worden, dann hat alles funktioniert. Wenn du aber eingestellt bist, verstehe ich das nicht. Ruf einfach mal an.

      Gruß Reiner

      Antworten
  3. Ralf M. meint

    12. August 2018 um 12:47

    Zählt eine 5 wöchige Kur bei der Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt wurde zu den 78 Wochen oder nicht.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 um 14:56

      Hallo Ralf M.,
      wir sind nicht befugt zu beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen im Einzelfall in die 78 Wochen fällt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder im Streitfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Jens meint

    17. August 2018 um 11:11

    Das System wann das Krankengeld überwiesen wird halte ich für verbesserungswürdig.
    Mal ein Beispiel.: Die 6 Wochem wurden überschritten. Der Arzt schreibt einen um weitere 6 Wochen krank. Dann wird das Krankengeld erst am letzten Krankschreibungstag überwiesen. Das man vielleicht Verpflichtungen hat wird nicht berücksichtigt.
    Macht es nicht Sinn, das das Krankengeld direkt mit dem Arbeitgeber verrechnet wird. Der Arbeitgeber weiss ja am besten, wann der Arbeitnehmer bei der Arbeit ist.

    Antworten
  5. rieß meint

    27. August 2018 um 20:30

    wie ist das mit befristet verträge zbsp.
    arbeitsvertrag läuft bis zum 31.08.2018 der arbeitsnehmer ist 2wochen zuvor erkrankt der vertrag ist nicht verlänger wurden
    es gibt keine lohnfortzahlung durch den arbeitsgeber weil vertrag befristet ist der arbeitsnehmer ist immer noch krank
    ab wann muss die krankenkasse zahlen

    rieß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:06

      Hallo rieß,
      ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Regel gibt es bei einem bestehenden Arbeitsvertrag nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung das Krankengeld von der Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Tutku S. meint

    29. September 2018 um 23:53

    Ich leide unter Depressionen und Erschöpfung. Ich war 4 Wochen krank geschrieben und dann habe ich zwei Wochen Urlaub eingereicht. Danach wurde ich erneut für 4 Wochen krank geschrieben. Jetzt sagt die Krankenkasse, dass ich einen Antrag auf Krankengeld stellen muss da ich über 6 Wochen insgesamt ein und dieselbe Krankheit hatte. Kennt sich jemand damit aus?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 16:14

      Hallo Tutku,

      wenn Sie Zweifel an den Informationen Ihrer Krankenkasse haben, können Sie die Sachlage von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Asmussen meint

    9. Oktober 2018 um 10:49

    Wenn ich im Jahr z. B. 2 mal mit der selben Krankheit krank geschrieben werde wie verhält es sich mit der 6 Wochen Frist?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 10:52

      Hallo Asmussen,

      § 3 Abs. 1 EntgFG lautet:

      „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
      1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
      2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
      „

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Monika meint

        24. August 2019 um 18:03

        ich verstehe den Unterschied zwischen dem 1. und dem 2. Punkt nicht. Muss ich jetzt 6 Monate oder 12 Monate arbeiten bevor ich wieder Lohnfortzahlung bekommen mit der gleichen Krankheit

        Antworten
  8. Iris F. meint

    21. Oktober 2018 um 13:42

    Werden bei den 6 Wochen, die der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt, die ganzen Wochen gerechnet oder die „Arbeitstage“, an denen man erkrankt ist. Beispiel: 1.-5.10.18 (dazwischen ist ein Feiertag). Zählt es nur als 1 Woche oder als 4 Arbeitstage?
    Danke für eine Antwort,
    Iris

    Antworten
  9. Hank meint

    3. Dezember 2018 um 10:47

    Hallo,

    Mein Fall:

    Ich habe am 01.09. eine Arbeit in der Pflege angenommen, Schichtdienst, im Arbeitsvertrag ist ein Entgelt festgelegt.
    Vor meiner ersten Schicht am 21.09. erkrankte ich leider so sehr, dass ich Arbeitsunfähig wurde und immer noch bin.
    Ein Entgelt wurde vom Arbeitgeber nicht gezahlt, der Arbeitgeber hat es versäumt mich in der KK anzumelden, ich wurde zum 15.10. gekündigt.
    Nun weigert sich die KK KG zu zahlen und behauptet, dass die Versicherung nur besteht, wenn tatsächlich Entgelt gezahlt wurde.

    Ich weiß nicht weiter…

    Antworten
  10. Karl M. meint

    6. Dezember 2018 um 22:48

    Hallo,

    Ich war vom 22.10.2018 bis einschließlich 30.11.2018 krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber behauptet ich wäre daher im Krankengeldbezug und würde daher für den Monat November keine Lohnzahlung erhalten.
    Ist es nicht so, dass der Krankgeldbezug mit Anbruch der siebten Krankheitswoche beginnt?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Dezember 2018 um 8:40

      Hallo Karl M.,

      § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) besagt hierzu Folgendes:

      „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.„

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Günter meint

    29. Dezember 2018 um 21:01

    Was ist wenn man ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt und ist nach der zweiten Woche für zwei Wochen krank. Bekommt man für diese 2 Wochen den Lohnausfall vom Arbeitgeber ersetzt oder von der Kasse oder bekommt man überhaupt nichts?

    Und gibt es da einen Unterschied ob man befristet für nur 3 Monate im Jahr arbeitet oder von der 70 Tagesregel Gebrauch macht, als wenn man ohne dieser Befritung arbeitet weil man ja keine sozialversicherungspflichtige Beiträge abführt.
    Also ich meine jetzt ob da ein Unterschied ist wenn man z.B. nur in der 6. Woche krank wäre.

    Antworten
  12. SiLo meint

    10. Januar 2019 um 13:49

    Hallo 🙂
    ich bin nun 5 Wochen krankgeschrieben aufgrund der selben Erkrankung.
    Nun bin ich eine weitere Woche aufgrund einer anderen Erkrankung krankgeschrieben und ich weiss nicht, wann ich wieder fit sein werde. (6. Woche)
    Zählen die 6 Wochen nun wieder neu, oder müsste ich dafür erstmal wieder arbeiten gehen?

    Antworten
  13. Ralf B. meint

    27. Januar 2019 um 10:55

    Hallo, bin am 29.5.2018 erstmalig in 2018 wegen meiner Wirbelsäule erkrankt aber zwischenzeitlich immer wieder zur Arbeit gegangen. Immer wenn es nicht mehr ging suchte ich den Orthopäden auf und ließ mich behandeln. Dort wurde ich dann ein bis zwei Wochen AU geschrieben. Seit dem 29.11.2018 werde ich jetzt dauerhaft bis zur Rente am 28.2.2019 Au geschrieben.

    Meine Frage ist jetzt welchen Monat muss die Krankenkasse [Name v. Red. entfernt] zur Berechnung des Krankengeldes nehmen.

    Antworten
  14. Margitta meint

    29. Januar 2019 um 22:46

    Ich war für eine Woche krank geschrieben wegen einer Lungenentzündung tut meine Krankenkasse die Woche übernehmen oder mein Arbeitgeber?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 8:56

      Hallo Margitta,
      normalerweise springt die Krankenkasse erst nach sechs Wochen ein. Davor zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in der Regel weiter.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Gudrun G. meint

    15. Februar 2019 um 13:48

    Zählt die 78-Wochen Frist auch, wenn die Krankheitstage noch in die Arbeitgeber-Leistung fallen?
    Meine KK berechnet einzelne Wochen/Tage seit dem 10.5.2016 in diese Frist, obwohl ich erst seit dem 18.12.2017 Krankengeld durch die KK bezogen habe. Meiner Berechnung nach hätte ich bis Ende Juni ein Anrecht auf die Zahlung – die KK schreibt mir jetzt aber dass sie die Zahlungen zum 7.April 2019 einstellen. Ist die Berechnung so korrekt? Es gab für die kurzen Phasen in den Jahren 2016/17 eine andere Diagnose als für den langen Zeitraum ab 2/2018

    Antworten
  16. Maria meint

    20. Februar 2019 um 0:39

    Hallo
    ich bin seit 1 Jahr zu hhause bekomme Krankengeld und wollte mal fragen an welchem Tag überwiesen wird am 1 des Monats oder wann weil ich jetzt nix bekommen habe. Danke für die Antwort.

    Antworten
  17. Axel F. meint

    3. März 2019 um 14:29

    Frage: Ich war bis einschließlich 03.02.2019 krank geschrieben – dieser Tag war ein Sonntag. Die Krankenkasse hat aber Krankengeld nur bis Freitag, 01.02.2019 gezahlt mit dem Hinweis, dass das letzte Wochenende der Krankschreibung nicht einzurechnen sei, da man am Wochenende sowieso nicht arbeiten gehen würde. Ist das so korrekt?

    Axel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 9:46

      Hallo Axel,

      das Krankengeld ist ein Ersatz für ausfallendes Arbeitsentgelt. Wenn keine Arbeit ausfällt, wird sie auch nicht ersetzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Francesca meint

    13. März 2019 um 7:52

    Hallo, wie funktioniert mit der Teilzeit? Ich arbeite 3 Tage pro Woche… bekomme ich Krankengeld ab der 7.Woche oder ab dem 43. Arbeitstag?
    Danke im voraus für die Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 11:44

      Hallo Francesca,

      Krankengeld gibt es unabhängig vom Arbeitsumfang ab der siebten Woche.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Susi meint

    26. März 2019 um 15:23

    Hallo
    Ich bin jetzt 3 wochen krankgeschrieben. Da aber eine kleine op ansteht, würde ich in der Zwischenzeit wieder arbeiten gehen . Wenn dann die OP ansteht werde ich wohl wieder für drei bis sechs Wochen krank sein zählen da die ersten drei Wochen auch schon? Krankheit ist die selbe…
    MfG Susi

    Antworten
  20. Martin meint

    7. April 2019 um 22:14

    Hallo
    Ich war im September 2018 , 3 Wochen krank,dann im Dezember 2018 1 Woche auf einer anderen Sache krank geschrieben,nun meine Frage,ich war im März 2019 für 3 Wochen in Reha für die erste Krankheit,,bekomme ich meine Lohnfortzahlung für die 3 Wochen Reha vom Arbeitgeber oder wird es an der ersten Krankheit an gerechnet,6 Wochen Fall??

    Antworten
  21. Klaus meint

    3. Mai 2019 um 10:20

    Guten Morgen,

    ist es legitim, dass eine Krankenkasse das Krankengeld dann erst auszahlt, wenn die Folgebescheinigung eingereicht wird.

    Beispiel: Zeitraum mit Anspruch auf Krankengeld 03.04 Krankmeldung bis 03.05
    Neuer Arztbesuch am 04.05 Einreichung Folgebescheinigung am 06.05. Auslösung Zahlung Krankengeld am
    06.05 für den Zeitraum 03.04 – 31.04.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2019 um 8:38

      Hallo Klaus,
      bitte klären Sie dies ggf. mit einem Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Volker meint

    12. Mai 2019 um 14:55

    Ich bin seit dem 13.02.2019 krankgeschrieben und die Krankengeldzahlung hat am 27.03 2019 begonnen. Die Krankenkasse hat für den Monat März nur 4 Tage bis zum 30.03.2019 bezahlt. Ist das korreckt oder zählt der 31.03.2019 nicht auch als zu zahlender Krankengeldtag, da im Monat März keine 30 Tage Krankengeld gezahlt wurden? Bin auch weiterhin seit 01.04.2019 Krank geschrieben und habe seit dem 06.05.2019 bis zum 02.06.2019 eine Wiedereingliederung vom Arzt ausgefüllte Wiedereingliederung ins Erwerbslebenbescheinigung vom Arbeitgeber und der Krankenkasse genemigt und eine vom Arzt ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 02.06.2019. Die Krankenkasse schreibt dass sie nur bis zum 31.05.2019 Krankengeld zahlht und nicht bis zum 02.06.2019. Nach meiner Meinung wären die korrekten Krankelgtage vom 27.03.2019 bis zum 02.06.2016 zu zahlen , als 5 Tage im März von 27.03. bis 31.03.19, im April für 30 Tage und im Mai auch für 30 Tage vom 01.05.19 bis 31.05 2019 und 2 Tage vom 01.06.2019 bis 02.06. 2019, also insgesamt 67 Tage, da ich am 03.06.2019 die Arbeit wieder aufnehmen soll. Ist das so richtig oder endet die Zahlung am 31.05.2019 wie von der Sachbearbeiterin mitgeteilt. Mir würden dann 3 Zahltage fehlen. Eine Antwort wäre nett, im voraus vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. Mai 2019 um 9:10

      Hallo Volker,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anwenden. Sie können sich mit Ihren Fragen jedoch an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Mona meint

    11. September 2019 um 10:55

    Ich wohne mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Daher habe ich keinen Anspruch auf Leistung vom Arbeitsamt. Gestern bekam ich eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.09. Seit heute bin ich krank geschrieben. Das war alles zuviel für mich. Ich habe kein ganzes Jahr durchgearbeitet, nur 8 Monate. Normal müsste ich mir meine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Habe ich einen Anspruch auf Krankengeld?

    Antworten
  24. jakob meint

    2. Oktober 2019 um 1:08

    Hallo
    ich bin januar von nebennierentumor operiert und habe ich ein eigene geschäft gehabt GmbH . ich habe kein Krankmeldung bekommen . ich habe freiwillig gesetzlich versichert gehabt. ich habe mich entschlossen geschäft zu verkaufen und habe jemand gefunden und verkauft ( vor verkauf war ich mein Arzt er ist mich krank geschrieben 2 wochen dann noch 2 woche) dann habe ich firma als GmbH verkauf. Käufer hat mir gesagt bitte fang mir zu arbeiten und habe ich angefangen zu arbeiten. ich habe 3 woche gearbeitet dann habe ich von mein artz gesagt bekommen,dass ich nicht arbeiten darf. ( ich bekomme Chemo Terapie Tabletenformat) und mich krank geschrieben und ich bin jetz dauer krank . ich darf nicht arbeiten . Arbeitgeber sagt , ich kündige dich nicht , du kommst mir wieder wenn es dir gut geht.
    ca. vor 8 woche wahr ich zu kontrolle in Krankenhaus, wegen dauerterapie. Artz hat mir gesagt mien moral sehr schlecht ist und ich ein abwechselung brauche und meine familie vonausland besuche.
    (ich bin seit 35 jahre beim Krankenkasse wahr ich fleich 20 mal krank) ich habe mein hausarzt gesagt und er hat mir 6 woche krank geschrieben und bin ich mein heimat gefahren. ich habe nicht gewusst , dass ich krankenkasse melden muste . nach ca 4 woch hat krankenkasse angerufen und mein sohn hat gesagt dass nach empfehlung von Artz nach Ausland seine famile gefaren und sachbearbeiter gesagt wir brauchen ein beschtätigung von Arzt .
    ich habe nach 5 woche zurückgekommen und habe ich die bestätigung zum krankenkasse gebracht. und sie haben trotzdem mir kein geld geschickt und kein brief . ich wahr dort und gefragt , sie haben mir gesagt dass ich ein brief bekomme , habe ich aber bisher nicht bekommen.
    meine frage bitte
    abwann habe ich krankengeld.
    dürfen so einfach nicht zahlen
    ich war vorher 2+2 woche krank und habe ich mein GmbH verkauft und 3 woche dort als arbeitsnehmer gearbeitet habe ich recht als krankengeld

    Antworten
  25. Mirco meint

    1. November 2019 um 13:25

    Hallo,

    Ich wahr über ein Jahr verteilt wegen verschiedener Erkrankung 32 Werktage krank, jedoch nie am Stück. Falle ich jetzt ins Krankengeld für die aktuelle Krankmeldung ? Oder beginnt die 6Wochen Frist bei jeder Krankmeldung aufs neue?

    Antworten
  26. S. meint

    14. Januar 2020 um 19:11

    Hallo,

    ich habe am 13.01.20 eine neue Stelle angetreten und bin leider kurz nach Dienstantritt wegen einer Depression erkrankt. Daher werde ich wahrscheinlich längere Zeit ausfallen. In den ersten 4 Wochen übernimmt ja die KK die Lohnfortzahlung. Was passiert, wenn ich innerhalb der 1ten 4 Wochen gekündigt bekomme, das Arbeitsverhältnis also vor dem 28ten Arbeitstag endet? Zahlt dann trotzdem die KK die vollen ersten 4 bzw 6Wochen?

    Danke für die Info!

    Antworten
  27. Ißleib meint

    4. Mai 2020 um 11:00

    Hallo,
    Ich bin seit dem 13.03 2020 krank auf Asthma bis zum 20.03.2020, habe allerdings
    mir das Handgelenk gebrochen und bin seit dem 20.03.2020 vom Orthopäden krank geschrieben worden jetzt sagt die Krankenkasse das ich ab dem 13.03.2020 krankgeschrieben worden bin und das Krankengeld ab dem 13.03.2020 gilt…ist das richtig obwohl ich auf zwei verschiedene Diagnoseschlüssel krank bin.
    Mfg

    Antworten
  28. Heiko meint

    25. Juni 2020 um 21:48

    Hallo, ich war vom 23.04.2020 bis zum 29.05.2020 mit einer Diagnose Arbeitsunfähig. Danach hatte ich eine andere Diagnose, die nicht im Zusammenhang mit der ersten Diagnose steht, die vom 02.06.2020 bis zum 24.06.2020 dauerte.
    Jetzt ist zwischen dem 29.05. Und dem 02.06. ein Wochenende – kann mein Arbeitgeber mir die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen streichen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  29. Merz meint

    23. September 2020 um 17:57

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage.
    War vom 25.06. – 17.07.20 im Krankenhaus und Zuhause krankgeschrieben wegen einer Darmentzündung.
    Diese konnte zu diesem Zeitpunkt nicht operiert werden.
    Habe dann vom 20.07. – 21.08.20 wieder gearbeitet und bin dann am 24.08. ins Krankenhaus zur Operation.
    Seither bin ich nun krankgeschrieben.
    Ist es gesetzlich richtig, dass ich von meinem Arbeitgeber nur bis zum 12.09. bezahlt werde und ich danach
    über die Krankenkasse das verminderte Gehalt bekomme?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  30. SML meint

    15. Januar 2021 um 14:01

    Hallo Zusammen,

    wenn ich den ganzen November krankgeschrieben war und ab Mitte Januar des folgenden Jahres wieder auf die gleich Krankheit krank bin, zählt die Frist für die Lohnfortzahlung also automatisch weiter???
    Heißt November 4 Wochen plus im Januar 2 Wochen, sind also 6 Wochen. Also wird im Januar nicht neu gezählt. Ist die ein und selbe Erkrankung…

    Liebe Grüße

    Antworten
  31. Jürgen meint

    26. Januar 2021 um 12:21

    Hallo zusammen.
    Eine Frage. Werden Kranketage aus Vorjahr zu jetziger selben Erkrankung 2021 dazugezählt ?

    Antworten
  32. Hans meint

    19. März 2021 um 17:05

    ich war seid dem 19.12 -09.02.2021 krank geschrieben,kann mir mein Arbeitgeber für den 24.12 und 31.12 Urlauf schreiben obwohl ich krank war

    Antworten
  33. Thomas meint

    4. Juni 2021 um 22:56

    Hallo, ist das richtig, das Krankengeld erst 1 Tag nach der Feststellung gezahlt wird

    Antworten
  34. Holger meint

    23. Dezember 2021 um 14:52

    Sehr geehrte Damen und Herren, wenn 8ch genau 43 Tage krank bin und am 44. Tag wieder meine Arbeit aufnehme, wer bezahlt Daan meinen Lohn für den laufenden Monat. Hintergrund der Frage ist, dass ich, obwohl ich wieder voll seit dem 44. Tag arbeite, nur die Hälfte Lohn von meinem Arbeitgeber bekommen habe, dieser verweist mich an die Krankenkasse und die wiederum an den Arbeitgeber. Wie ist die richtige Rechtslage? Vielen Dank für die Antwort im voraus.

    Antworten
  35. Dirk meint

    11. Oktober 2022 um 11:49

    Hallo
    Mein Arbeitsvertrag war befristet auf 6 Wo wie es in meiner Branche üblich ist und es betrifft tausende die so arbeiten. Eine Filmproduktion dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Nun werde ich währen der Produktion krank. Der Arbeitgeber zahlt weiter bis zum Ende der Befristung. Da ich aber unter 10 Wo beschäftigung bin weigert sich die Krankenkasse mir Krankengeld zu zahlen. Ich und mein Arbeitgeber bezahlen den normalen und nicht den verminderten Satz bei der AOK. Was tun????? Dieses Problem beschäftigt sehr viele die auch Angst haben krank zu werden. Hinzu kommt das ich und andere schon seit über 20 Jahren so arbeiten und man wird absolut allein gelassen.

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige