Die Liebe zwischen zwei Menschen wird durch ein Baby sichtbar. Mit einer Geburt erfüllen sich viele Paare den großen Wunsch einer Familie. Aber besonders in den ersten zwölf Monaten benötigt der Nachwuchs die volle Aufmerksamkeit. Daher müssen Mütter oder Väter beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
Kurz & knapp: Elterngeld
Einen Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die das Kind nach der Geburt selbst betreuen und eine Arbeitszeit von maximal 30 Wochenstunden haben.
Das Elterngeld bemisst sich am Nettomonatseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des Gehalts bzw. 300 bis maximal 1800 Euro.
Elterngeld kann für bis zu 12 Monate beantragt werden. Geht der Partner zwei Monate in Elternzeit, kann die finanzielle Leistung 14 Monate lang gezahlt werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf volle 14 Monate Elterngeld.
Inhalt
Nutzen Sie den Elterngeld-Schnellrechner!
Spezifische Informationen zum Elterngeld:
Damit es der jungen Familie finanziell an nichts mangelt, zahlt die Familienkasse monatlich Elterngeld aus, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Sind Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt, können Sie beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen, um sich um Ihr Baby zu kümmern. Bei der Familienkasse kann in diesem Zusammenhang ein Antrag auf Elterngeld gestellt werden.
Können Sie Elterngeld auch ohne Elternzeit beantragen? Wann bekommt man Elterngeld? Wie hoch fällt es aus? Wo gibt es eine Elterngeldberatung? Welche Formulare für Elterngeld nötig sind und was ein Änderungsantrag für Elterngeld ist, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Was ist Elterngeld?
Beim Elterngeld handelt es sich um eine Transferleistung des Staates für Paare mit Nachwuchs. Die finanzielle Leistung soll dafür sorgen, dass die Sicherung der Lebensgrundlage der jungen Familie gewährleistet wird. In erster Linie dient das Elterngeld als Entgeltersatzleistung.
Das Elterngeld ist vom Nettoeinkommen abhängig und zeitlich befristet. Anspruch auf Elterngeld haben Erziehungsberechtigte, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.
Das Erziehungsgeld welches von 1986 bis 2006 im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt war, wurde vom Elterngeld abgelöst. Die Regelung ist vom skandinavischen Modell übernommen worden. In diesem Zusammenhang ist sowohl für die Mutter als auch für den Vater ein festgelegter Anteil der Bezugsdauer des Elterngeldes reserviert.
Ein weiterer Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld ist die Dauer. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre betragen. Diese können entweder innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes oder in bis zu drei Teilabschnitten bis maximal zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Das Elterngeld in der Elternzeit kann hingegen ab dem Tag der Geburt des Kindes für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate von einem Elternteil beantragt werden. Dem Paar stehen zwei weitere Monate Elterngeld zu, wenn sich bei einem Elternteil das Erwerbseinkommen wegen der Betreuung des Kindes mindert.
Dabei kann das Elterngeld sowohl hintereinander, abwechselnd oder gleichzeitig bezogen werden. Sind Sie alleinerziehend und beziehen das Elterngeld als Ausgleich zum wegfallenden Erwerbseinkommen, können Sie die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die zustehenden Monatsbeträge zu halbieren und den Auszahlungszeitraum damit zu verlängern. In diesem Fall können Sie das Elterngeld bei zwei Jahren Elternzeit beispielsweise auf 24 statt 12 Monate aufteilen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für das Elterngeld?
Ein Elterngeld-Formular erhalten Sie entweder online oder bei der der Elterngeldstelle Ihres zuständigen Jugendamts. Dort können neben dem Formular für das Elterngeld auch Merkblätter ausgehändigt werden.
Wenn Sie eine Ausfüllhilfe für das Elterngeld-Formular benötigen, können Sie bei der Elterngeldkasse die Sachbearbeiter um Hilfe bitten. Außerdem gibt es verschiedene Anlaufstellen, die eine Beratung für Elterngeld anbieten. Neben den Jugendämtern agiert beispielsweise die ProFamilie als Beratungsstelle für Elterngeld.
Das Jugendamt kann Ihnen zudem auch mitteilen, welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Elterngeld benötigen. Die Beratungsstelle verlangt neben dem ausgefüllten Antragsformular u. a. die Geburtsbescheinigung des Kindes sowie den Personalausweis und Nachweise über Ihr Einkommen. Außerdem müssen Sie vorlegen, wie viel Mutterschaftsgeld Sie bekommen. Gegebenenfalls ist auch ein Nachweis über die Elternzeit erforderlich.
Haben Sie bereits Elterngeld beantragt, wollen die Aufteilung der Monate allerdings ändern, ist dies formlos ohne Angabe von Gründen einmalig zulässig.
Für diesen Verwaltungsakt beim Elterngeld muss kein Änderungsantrag ausgefüllt werden. Es genügt bereits ein formloses Schreiben an die zuständige Elterngeldstelle.
In besonderen Härtefällen ist es zulässig, eine erneute Änderung vorzunehmen. Dies ist allerdings nur bei einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils bzw. eines Kindes möglich. Auch wenn die wirtschaftliche Existenz der Eltern gefährdet ist, kann so eine zweite Änderung möglich sein. Dazu wenden Sie sich im besten Fall an das zuständige Jugendamt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei werden mindestens 300 und höchstens 1800 Euro ausgezahlt. Die folgende Tabelle zeigt auf, wie viel Prozent vom Nettoeinkommen Ihnen zusteht:
monatliches Nettoeinkommen | Anteil des Elterngeldes |
---|---|
0 bis 1000 Euro | 67 Prozent - Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, wenn das Monatsnettoeinkommen 1000 Euro unterschritten wird auf maximal 100 Prozent. Bei keinem Erwerbseinkommen werden 300 Euro gezahlt, die auf die Sozialleistungen angerechnet werden. |
1000 bis 1200 Euro | 67 Prozent |
ab 1200 Euro | 67 Prozent - Senkung um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, wenn das Monatsnettoeinkommen 1200 Euro überschreitet bis maximal 65 Prozent. |
ab 2769,23 Euro | Maximalwert von 1800 Euro |
Reduziert ein Elternteil nach der Geburt stundenweise die Arbeit, darf die Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit berücksichtigt. In diesem Fall erhält der Elternteil die Differenz aus dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem voraussichtlich durchschnittlichen Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Lebensmonate des Kindes und nicht für Kalendermonate gezahlt. Wurde das Kind beispielsweise am 12. März geboren, dauert ein Lebensmonat bis zum 11. April.
Hat die Familie bereits ein Kind, welches jünger als drei Jahre ist, oder zwei Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind, erhalten die Eltern einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt 10 Prozent bzw. mindestens 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Bonus von jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind gezahlt.
Wie Sie die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können
Das Elterngeld ist abhängig vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Generell haben Sie allerdings die Möglichkeit, die Höhe des Elterngeldes etwas zu beeinflussen.
Beachten Sie beim Wechsel der Steuerklassen allerdings unbedingt, dass Sie diese bereits spätestens sieben Monate vor der Geburt durchführen. Andernfalls wird der Wechsel der Steuerklasse bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, wenn Sie die Gehaltsboni nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auf Ihren monatlichen Lohn verteilen.
Grundsätzlich müssen Elterngeld und Elternzeit nicht gleichzeitig genommen werden. Sie haben allerdings nur einen Anspruch auf Elterngeld, wenn der Zuverdienst durch eine Tätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden basiert.
Zudem macht es Sinn, die zusätzlichen zwei Partnermonate zu beantragen. So kann ein Elternteil 12 Monate Elterngeld beantragen und der andere zwei Monate. Die Partnermonate können entweder separat oder gemeinsam genommen werden.
Was bekommt man nach dem Elterngeld?
Viele Eltern wollen ihr Kind länger als 14 Monate zu Hause behalten und die Zeit mit dem Nachwuchs genießen. Die Elternzeit kann daher bis zu drei Jahre betragen. Aber was kommt nach dem Elterngeld, wenn Sie nicht zur Arbeit zurückkehren wollen?
Haben Sie bereits vor dem Elterngeldbezug Hartz 4 vom Jobcenter bekommen, können Sie dieses erneut beantragen. Anspruch auf ALG 1 haben Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Ihr Kind zu einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte bringen. Außerdem darf das ALG 1 nicht bereits für die maximale Bezugsdauer von 12 Monaten bezogen worden sein.
Können Sie Elterngeld beziehen und nebenbei arbeiten gehen?
Das ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Erziehungsberechtigte, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten gehen wollen, werden damit besonders honoriert. Beim Elterngeld für Väter oder Mütter haben diese die Möglichkeit, die finanzielle Leistung länger in Anspruch zu nehmen.
Sie können doppelt so lange Elterngeld beantragen. Die Leistung wird in diesem Fall allerdings um die Hälfte gekürzt. So können aus einem Elterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monate werden.
Entscheiden sich die Eltern zudem für ein partnerschaftliches Zeitmanagement, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus in Form von weiteren vier ElterngeldPlus-Monaten. Dies ist der Fall, wenn Sie weiterhin für 25 bis 30 Wochenstunden beschäftigt sind. Gleiches gilt auch für getrennt erziehende Eltern, sofern diese gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf den vollen Partnerschaftsbonus.
Jens meint
da hat sich wohl ein Tippfehler eingeschlichen: “… muss spätestens sieben Monate vor Beginn…”
sollte wohl eher sieben Wochen heißen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Stelle entsprechend angepasst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
Mein Arbeitgeber hat seid 20 Jahren immer alles mündlich mit mir ausgemacht.Auch kein Arbeitsvertrag nach der Ausbildung.
Vor der Geburt meines Kindes war ich regelmäßig persönlich da.Es wurde aber nie was unterschrieben obwohl ich mehrfach auf meinen Elternzeitantrag hingewiesen habe.Es wurde jemand eingestellt und mir sagt man jetzt,dass es nicht genug Arbeit gibt und ich soll für wenig als die Hälfte der Std. die ich vor der Schwangerschaft hatte kommen.
Habe in ein paar Wochen wieder ein Gespräch.Mein Kind wird bald 1 Jahr und ich wünsche mir Klarheit.
Gotse meint
Hallo ich habe eine Frage..Ich arbeit momental vollzeit mit unbefristet Vertrag.Meine Frau arbeited nicht und wir haben ein Kind 6 jahre alt aber meine Frau ist jetzt Schwanger ..Kann ich gehe in Elternzeit ab September weil unser Sohn fängt an Schule ab August und unser zweite Kind Semptember werde geboren..Und wieviel Geld kann ich kriegen…Vielen Dank im voraus
Kevin meint
Guten Abend,
Wird das Elterngeld monatlich in regelmäßigen Abständen gezahlt?
Weil ich von vielen bereits gehört habe, das dass Elterngeld an den Vater z.b wenn er 6 Monate nimmt, erst nach Ablauf gezahlt wird?!
Wie wird das gehandhabt?
Ich muss dabei sagen, dass beide Elternteile in elternzeit gehen, wobei der Vater wiegesagt nur 6 Monate und die Mutter die restliche Zeit.
Mit freundlichen Grüßen Kevin Haupt
Martin meint
Hätte noch eine Frage zum Eltrngeld. Wenn die Frau nach der Mutterschutzzeit von 8 Wochen ein Berufsverbot wegen Stillens bekommt, wird dann das Elterngeld zum Gehalt dazu bezahlt oder anteilig gekürzt?
lg Martin
Erika meint
meine Tochter bekommt in 5 Wochen ihr Baby….da sie in der JVA ist und nach der Entbindung wieder zurück muß habe ich als Oma Elterngeld beantragt……ist wird aber abgelehnt weil es kein Härtefall ist…..ich weiß auch nicht weiter
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Erika,
Sie können sich hierzu anwaltlich beraten lassen, ob möglicherweise doch Anspruch auf Elterngeld besteht. Menschen mit einem sehr geringen/ gar keinen Einkommen können für diese anwaltliche Beratung Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de