Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Elternzeit
  • Elternzeit als Vater
  • Vaterschaftsurlaub

Vaterschaftsurlaub: Wann haben Väter nach der Geburt frei?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Was in vielen europäischen Ländern bereits Normalität ist, bleibt in Deutschland noch Zukunftsmusik: 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, voll bezahlt, nach Geburt des Kindes. Die EU hatte eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet, die bereits 2019 in Kraft getreten ist. In Deutschland scheint dieses Thema auf Eis zu liegen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Auch Väter wollen ihrer Rolle als Elternteil gerecht werden. Die EU will das mit der Einführung des Rechts auf Vaterschaftsurlaub unterstützen.
Auch Väter wollen ihrer Rolle als Elternteil gerecht werden. Die EU will das mit der Einführung des Rechts auf Vaterschaftsurlaub unterstützen.

Kurz & knapp: Vaterschaftsurlaub

Wo muss ich den Vaterschaftsurlaub beantragen?

Vaterschaftsurlaub 2 Wochen nach Geburt ist in Deutschland noch Zukunftsmusik. Stattdessen können Sie Elternzeit für Väter beantragen.

Wie lange geht der Vaterschaftsurlaub?

Wie lange Sie Elternzeit nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Der von der EU geplante Vaterschaftsurlaub hat eine Dauer von 2 Wochen. Melden Väter Elternzeit an, ist umgangssprachlich oft die Rede von Vaterschaftsurlaub, auch wenn dies nicht korrekt ist. Mehr zur Elternzeit steht hier.

Wie viele Tage hat ein Vaterschaftsurlaub?

Geplant ist die Einführung von 10 bezahlten Urlaubstagen nach der Geburt des Kindes für den Vater. Wann es in Deutschland so weit ist, lesen Sie hier.

Wann kommt 2 Wochen Vaterschaftsurlaub?

Die EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub hätte bereits spätestens 2022 umgesetzt werden sollen. Stattdessen wurde die Einführung vom Vaterschaftsurlaub in Deutschland auf das Jahr 2024 verschoben. Lesen Sie hier mehr dazu.

Wer zahlt 2 Monate Vaterschaftsurlaub?

Bezahlter Vaterschaftsurlaub wurde in Deutschland noch nicht eingeführt. Statt Vaterschaftsurlaub gibt es Elternzeit. Während der Zeit kann Elterngeld als staatliche Leistung beantragt werden. Allerdings wird maximal 14 Monate lang Elterngeld bezahlt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Vaterschaftsurlaub
  • EU stärkt die Rolle der Väter
  • Bezahlter Vaterschaftsurlaub: Ab wann in Deutschland?
    • Wie läuft Vaterschaftsurlaub in Deutschland aktuell ab?
    • Weiterführende Suchanfragen

EU stärkt die Rolle der Väter

Ab 2024 soll es den Vaterschaftsurlaub geben. Wie lange steht bereits fest. 10 Tage Vaterschaftsurlaub, also bezahlte Urlaubstage, sollen es sein.
Ab 2024 soll es den Vaterschaftsurlaub geben. Wie lange steht bereits fest. 10 Tage Vaterschaftsurlaub, also bezahlte Urlaubstage, sollen es sein.

Kinder aufzuziehen ist schon lange nicht mehr nur Frauensache. Auch Väter wollen ihrer Rolle als wichtige Bezugsperson gerecht werden und bekommen dafür seitens der EU Rückenstärkung. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach Geburt des Kindes soll für Väter oder das zweite, nicht gebärende Elternteil gelten.

Die Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub soll die Vater-Kind-Beziehung stärken, wertschätzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Freistellung von der Arbeit dient nicht nur der Betreuung des Kindes, sondern auch der Einfindung in die Rolle als Vater oder Mutter. Damit ist auch das Ziel verbunden, die Beschäftigungsquote von Frauen anzuheben. Diese ist EU-weit noch immer 11,5 Prozent geringer als bei Männern.

Im Rahmen der EU-Richtlinie wurden die Rechte von Arbeitnehmern bei den Themen Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen gestärkt. In diesen Punkten erfüllt Deutschland bereits alle Mindeststandards, daher sind hier keine großen Veränderungen zu erwarten.

In der Richtlinie mit inbegriffen ist allerdings das Recht auf Vaterschaftsurlaub 10 Tage rund um den Geburtstermin des Kindes. Hier lag die Hoffnung auf eine echte Verbesserung für Väter.

Bezahlter Vaterschaftsurlaub: Ab wann in Deutschland?

Die dreijährige Frist zur Umsetzung hat Deutschland verstreichen lassen. Aktuell läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland aufgrund der Verzögerung. Die Bundesregierung hat die Einführung des Vaterschaftsurlaubs im Jahre 2024 angekündigt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) begründet den Verzug mit der angespannten wirtschaftlichen Lage für kleinere und mittlere Unternehmen. „Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben erst im nächsten Jahr aufs Gleis setzen“, sagte Paus den Zeitungen der Funke Medien Gruppe. Der Vaterschaftsurlaub solle im Mutterschutzgesetz verankert werden. Eltern sollen bei der partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden, „damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können“, so die Familienministerin.

Wie läuft Vaterschaftsurlaub in Deutschland aktuell ab?

Vaterschaftsurlaub: Ein neues Gesetz lässt in Deutschland auf sich warten.
Vaterschaftsurlaub: Ein neues Gesetz lässt in Deutschland auf sich warten.

Wer allerdings noch vor der Einführung des Vaterschaftsurlaubs Vater wird, kann ab der Geburt des Kindes einen Teil der Elternzeit nehmen. Damit erfüllt Deutschland im Grunde die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie. Doch die Idee der Richtlinie ist, dass Vaterschaftsurlaub und Elternzeit zwei unterschiedliche Angebote sind. Daher ist die geplante Regelung Teil des Koalitionsvertrages geworden. Da die Umsetzung nach wie vor auf sich warten lässt, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet.

Während der Elternzeit können Eltern sich von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen, um mehr Zeit für die Familie und den Zuwachs zu haben. Es gilt eine besondere Kündigungsfrist zum Schutz der Eltern. Eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit ist aber möglich.

Insgesamt besteht ein Anspruch von 36 Monaten je Elternteil. Der Vater kann davon einige Tage, Wochen oder Monate in Elternzeit gehen, denn eine Mindestdauer gibt es nicht. Es ist auch möglich, die Zeit auf bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen. Wer nicht auf Gehalt verzichten kann, kann Elterngeld beantragen. Dieses liegt bei 65 Prozent des monatlichen Lohns, maximal 1800 Euro, und wird für höchstens 14 Monate gezahlt. Jeder Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Die verbleibenden 2 Monate gelten als Vaterschaftsurlaub, da sie oftmals der Vater nimmt. Es bleibt zu hoffen, dass der tatsächliche Vaterschaftsurlaub im Sinne der EU-Richtlinie im nächsten Jahr nicht allzu lange auf sich warten lässt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Vaterschaftsurlaub: Wann haben Väter nach der Geburt frei?
4.7 5 36
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Elterngeld: Anspruch, Bezugsdauer und Höhe der Unterstützung
  • Sonderurlaub – Wann bekommen Arbeitnehmer zusätzlich frei?
  • Elterngeld Plus: Die Alternative zum Basiselterngeld
  • Elternzeit gleichzeitig nehmen: Geht das für Mütter und Väter?
  • „Vaterschaftsgeld“: Erhalten Sie auch Elterngeld als Vater?
  • Unbezahlter Urlaub: Wie lange kann ich unbezahlt frei machen?
  • Besteht nach Saisonarbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Anspruch von Schwerbehinderten
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Wann besteht er?

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige