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Elternzeit: Wird das Gehalt weiterhin gezahlt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. November 2022

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Arbeitnehmer, die gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes nichts verpassen möchten, haben in Deutschland die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. In diesem Zeitraum werden sie von der Arbeit freigestellt, um sich voll und ganz der Kinderbetreuung zu widmen, und können im Anschluss an die Elternzeit unbesorgt in ihren vorherigen oder einen gleichwertigen Job zurückkehren.

Wer bezahlt während der Elternzeit das Gehalt?
Wer bezahlt während der Elternzeit das Gehalt?

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!

Während der Elternzeit hält das Arbeitsverhältnis also sozusagen Winterschlaf. Es ist unter gewissen Umständen ebenfalls möglich, während der Elternzeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, um mitzubekommen, wie der neue Erdenbürger aufwächst. Doch wie verhält es sich in der Elternzeit mit dem Gehalt?

Kurz & knapp: Gehalt in der Elternzeit

Wird das Gehalt während der Elternzeit weitergezahlt?

Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt.

In welcher Höhe bewegt sich das Eltern‌geld?

In der Regel beträgt das Elterngeld 67 Prozent vom Gehalt. Maßgeblich bei der Bemessung ist das Gehalt der letzten zwölf Monate.

Wie verhält sich das Ganze, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeite?

Wer in Teilzeit weiterarbeitet, erhält dafür eine Bezahlung in der Elternzeit. 30 Arbeitsstunden in der Woche dürfen Eltern jedoch nicht überschreiten, sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.

Muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auch in der Elternzeit einen Lohn zahlen, obwohl dieser seiner Tätigkeit nicht nachkommt? Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit überhaupt arbeiten? Diese Fragen klärt der folgende Ratgeber.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Kurz & knapp: Gehalt in der Elternzeit
  • Wer zahlt während der Elternzeit?
    • Teilzeit während der Elternzeit arbeiten: Beeinflusst dies das Elterngeld?
  • Weiterführende Literatur zum Thema
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zu Themen rund um die Elternzeit

Wer zahlt während der Elternzeit?

Nicht nur frischgebackene Mamis können direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen – auch Vätern steht diese Möglichkeit offen. In der Regel ist diese Zeit auf eine Dauer von drei Jahren begrenzt.

In der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer Geld vom Staat. Wie lange wird dieses jedoch gezahlt?
In der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer Geld vom Staat. Wie lange wird dieses jedoch gezahlt?

Während dieser Zeitspanne genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz und dürfen dement­sprechend nicht entlassen werden. Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, in der Elternzeit das Gehalt weiterhin zu zahlen.

Schließlich erbringt der Beschäftigte auch nicht die damit verbundene Leistung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass gar kein Geld in der Elternzeit fließt: Ganze zwölf Monate lang erhalten Eltern zumindest einen Teil von ihrem eigentlichen Gehalt in Form von sogenanntem Elterngeld.

Sollte ein Teil der Eltern erst später Elternzeit nehmen und zunächst weiterarbeiten, kann das Elterngeld auch 14 Monate lang gezahlt werden. Es ist außerdem möglich, monatlich nur die Hälfte vom Geld während der Elternzeit zu beanspruchen, wodurch sich der Zahlungszeitraum auf 24 Monate ausweitet.

Die Höhe des Elterngeldes ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben. Demzufolge werden in der Elternzeit vom eigentlichen Gehalt 67 Prozent vom Staat getragen. Maßgeblich ist dabei das Einkommen der letzten zwölf Monate. Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro sind normalerweise möglich.

Wer mehr als 1.200 Euro monatlich verdient, bekommt 65 Prozent des jeweiligen Nettobetrags als Elterngeld ausgezahlt; bei einem gemeinsamen Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr wird nicht nur während der Elternzeit kein Gehalt, sondern auch kein Elterngeld gezahlt. Das Gleiche gilt für das Geld für Alleinerziehende, deren jährliches Einkommen einen Wert von 250.000 Euro übersteigt.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2015 wird bei Mehrlingsgeburten nicht mehr für jedes Kind Elterngeld gezahlt, sondern nur für ein Kind. Für alle weiteren Kinder können Eltern einen sogenannten Mehrlingszuschlag von 300 Euro geltend machen.

Teilzeit während der Elternzeit arbeiten: Beeinflusst dies das Elterngeld?

Elternzeit: Wer zahlt bei Teilzeit? Staat und Arbeitgeber?
Elternzeit: Wer zahlt bei Teilzeit? Staat und Arbeitgeber?

Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, in eine Teilzeitstelle zu wechseln und so weiterhin während der Elternzeit Gehalt vom Arbeitgeber zu bekommen.

Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Im Betrieb müssen mehr als 15 Beschäftigte arbeiten (ohne Auszubildende)
  • Der jeweilige Arbeitnehmer muss länger als ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein
Kommt zum Gehalt während der Elternzeit außerdem Elterngeld hinzu, müssen Beschäftigte jedoch vorsichtig sein: § 15 Absatz 4 BEEG sieht eine maximale Anzahl von 30 Arbeitsstunden in der Woche vor. Wird diese Stundenzahl überschritten, erlischt der Anspruch auf Elterngeld!

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit:

Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale...
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  • Marburger, Horst (Autor)
5,71 EUR
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Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
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  • Simoens, Anne Nina (Autor)
10,00 EUR
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Babyleicht: Der praktische Elterngeld und Elternzeit Ratgeber für werdende Mütter und Väter
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  • Herwald, Alina (Autor)
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Kommentare

  1. Martina M. meint

    24. Mai 2018 um 17:07

    Guten Tag,
    gelten die Elterngeldangaben auch für Beamtete?
    Ich finde immer nur Elternzeit „ohne“ Bezüge in den Formulierungen der Thüringer Urlaubsverordnung für Beamten (§17 Anspruch auf Elternzeit).

    Vielen Dank
    M.M.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Juni 2018 um 10:28

      Hallo Martina M.,
      das „Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus“ trat am 1.1.2015 in Kraft. Danach steht Elterngeld Plus auch Beamten des Bundes und der Länder zu.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Jürgen meint

    20. Juni 2018 um 20:23

    Guten Abend,

    Ich habe eine etwas kompliziertere frage. Ich bin nun seit 12.05. Bis 11.07. In Elternzeit. D.h. dass mein AG mir natürlich auch anteilig den Monat Mai bis zum 11.05. Auszahlt. Ist auch passiert, nur das Problem ist, er hat den vollen Mai gezahlt. Ich denke dass da ein Fehler in der Buchhaltung passiert sein muss. Elterngeld beziehe ich ja auch, nur nun habe ich durch das Viel zuviel gezahlte meines AG denke ich ein Problem oder?

    Muss ich nun die Elterngeldstelle davon in Kenntnis setzen oder aber reicht es auch aus mit meinem AG zu reden?

    Ich Bitte sie hölflichst ich um eine Antwort und bedanke mich vorab bei ihnen.

    Viele grüße Jürgen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 14:10

      Hallo Jürgen,

      ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber sollte ausreichen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Julia meint

      22. Mai 2020 um 11:58

      Hallo,
      Eine kleine Frage.
      Mein Elterngeld wird für den letzten Monat Mitte Juni bezahlt und meine Tochter wird erst am 17.7. Ein Jahr alt.
      Wenn ich im Juli nach der Elternzeit arbeiten gehe, fehlt mir ein kompletter Monat Geld.Mein Gehalt wird immer Rückwirkend gezahlt.
      Wie kann ich den Monat finaziell überbrücken?
      Wer zahlt meine anteilige Miete bzw. Essen usw.?

      Antworten
      • Mandy meint

        26. Juni 2020 um 17:15

        Hallo,

        Ich hätte mich jetzt über eine Antwort gefreut denn ich habe das selbe Problem und weis nicht wie man Miete dann zahlen soll

        Antworten
  3. Chantal meint

    23. Juni 2018 um 17:46

    Schönen guten Tag, mir wurde heute der Bescheid geschickt das ich 244,63 € elterngeld plus bekomme ( ich mache 2 jahre Elternzeit). Ich bin Azubi habe also geringes Einkommen, mein gehalt ist aber nicht mit in den 244,63 € drin oder? Das ist doch nur mein Elterngeld? Habe sonst ein netto Einkommen von 606€ sprich knapp 407€ die 67% da kommen 244,63 € ja nicht hin. Nur da steht nichts von anderen Überweisungen nur das Elterngeld plus , habe etwas Angst das ich nun nicht mehr bekomme also dass das mit Gehalt so ist . Muss man gehalt extra beantragen??

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      28. Juni 2018 um 13:37

      Hallo Chantal,
      während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt. Während dieser Zeitspanne genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz und dürfen dement­sprechend nicht entlassen werden. Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, in der Elternzeit das Gehalt weiterhin zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Annerose S. meint

    24. Juni 2018 um 14:06

    Meine Schwiegertochter hat 1 Jahr Elternzeit bis Ende Juli 2018. Das Kind ist 1 Jahr alt und sie will ab 1.8. das Kind in der Kita unterbringen. Sie hat noch einen Arbeitsvertrag mit ihrem jetzigen Arbeitgeber, aber sie möchte sich in der Zeit eine neue Arbeitsstelle suchen bzw ein Praktikum machen, welches aber nicht bezahlt wird. Da die Kita nur Ganztagsplätze zur Verfügung stellt, benötigt sie eigentlich einen Kitagutschein für 7-9 Stunden, den sie aber nur erhält, laut ihrer Kitakostenstelle, wenn sie einen Praktikums-VERTRAG, nicht nur eine Bescheinigung, vorlegt und wenn der bisherige Arbeitgeber damit einverstanden ist, obwohl sie lediglich max. 30 Stunden Teilzeit-Praktikum machen will. Hat die Kitaplatzvergabestelle das Recht, darauf zu bestehen, dass sie ein Praktikums-VERTRAG vorlegt und dass der jetzige Arbeitgeber damit einverstanden sein muss?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 8:04

      Hallo Annerose,

      über die Rechte der Kitakostenstelle können wir keine Auskunft geben. Arbeitgeber haben aber in der Regel ein Einspruchsrecht, wenn es darum geht eine weitere Beschäftigung aufzunehmen. Deswegen muss etwa ein Praktikum vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Sabrina meint

    30. Juni 2018 um 12:25

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich heute Bescheid bekommen,das ich ins Krankengeld gefallen bin.Aufgrund von einer GMH Verkürzung,vorzeitigen Wehen konnte ich nicht mehr arbeiten gehen. Mein Arzt wollte mir kein BV aussprechen. Was für Folgen hat das für mich in Hinsicht des Elterngeldes.
    LG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 9:11

      Hallo Sabrina,

      welche Folgen sich ergeben, kann Ihnen bei der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Martina meint

    11. Juli 2018 um 10:09

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage. Ich habe nach dem Mutterschutz wieder Teilzeit angefangen zu arbeiten mit 15h/Woche und bekomme Elterngeld Plus. Ich bin privat versichert, da ich die Einkommensgrenze für die freiwillig gesetzliche Versicherung überschritten hatte, als ich noch Vollzeit gearbeitet habe. Bisher hat mein Arbeitgeber, die Hälfte der privaten Krankenversicherung bezahlt auch in meiner Teilzeitbeschäftigung, seit diesem Monat zahlt er plötzlich 100 Euro weniger, ist das in Ordnung, muss er während meiner Elternzeit (ich habe 2 Jahre beantragt) nicht die Hälfte der Krankenverischerung bezahlen?
    Grüsse Martina

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. Juli 2018 um 8:58

      Hallo Martina,
      wer privat versichert ist, muss in der Regel alle Beiträge selbst zahlen – auch den Arbeitgeberanteil. Zu Ihrem Fall empfehlen wir, gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Stefanie P. meint

    22. Juli 2018 um 21:36

    Hallo, ich bin seit Januar für 1 Jahr zu Hause in Elternzeit ( u kriege 1070 Euro Elterneld, das sind 60% von meinem Nettolohn ) und würde im Januar 2019 wieder in die Arbeit gehen. Allerdings würde ich gerne schon jetzt im September wieder beginnen und mir zum Elterngeld etwas dazu zu verdienen. 450 Euro monatlich. Ist das im 1. Jahr erlaubt oder nur im 2. Elternzeitjahr ( beim sogenannten Elterngeld + )

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. August 2018 um 16:58

      Hallo Stefanie,

      auch im 1. Jahr der Elternzeit kann ein Minijob ausgeübt werden. Dies ist der Elterngeldstelle mitzuteilen, da das Arbeitsentgelt aus dem Minijob auf das Elterngeld angerechnet wird.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Alex meint

    23. Juli 2018 um 6:57

    Guten Tag,
    Ich hätte da auch eine Frage,
    Ich werde bald Mutter.
    Der Vater des Kindes ist Arbeitslos und auch nicht mehr mit mir zusammen,
    Mein Bruttoeinkommen entspricht einer E.g. 8 (ca. 3000€ brutto).
    Ich habe allerdings nur 7 Monate vor der Entbindung angefangen zu arbeiten da ich davor ein gabjahr hatte.
    Meine Miete und Verwaltungskosten sind verhältnismäßig hoch und ich mache mir sorgen wie hoch mein Elterngeld sein wird.
    Kann mir da jemand helfen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. August 2018 um 17:09

      Hallo Alex,

      wir empfehlen Ihnen, sich an die Elterngeldstelle des zuständigen Jugendamts zu wenden. Diese kann Ihnen sagen, wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt, und Sie beraten.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Henry meint

    24. Juli 2018 um 5:01

    Guten Morgen,

    Meine Frau hat über 6 Jahrelang in Großbritannien gearbeitet. Letztes Jahr ist sie dann nach Deutschland wegen Familiennachuzs umgezogen. Danach von Juli bis Dezember 2017 für Ihre Integration Deutschkurs besucht, sodass sie gleich danach ein sehr guten Job bei Ernst&Young (SAP HANA Beraterin Finance) seit März 2018 angefangen hat.
    Gestern hat sie mit mittgeteilt sie ist ein Monat Schwanger.
    Ihre Probezeit lauft noch bis Ende August 2018 und hat ein unbefristete Arbeitsvertrag.
    Nun die Frage kann sie Elterngeld in diesem Kontext erhalten also falls das Kind im März 2019 zur Welt kommen würde ?

    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 um 16:27

      Hallo Henry,

      soweit wir dies Ihren Informationen entnehmen können, spricht nichts dagegen, dass Ihre Frau Elterngeld bekommen sollte.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Maja meint

    24. Juli 2018 um 23:23

    Angenommen ich möchte 36 Monate Elternzeit nehmen, alleinerziehend, bekomme ich ja maximal 14 Monate Elterngeld gezahlt voll bzw. bei halbieren 24 Monate.
    Wer würde die restlichen 12 Monate zahlen?
    Lg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 7:50

      Hallo Maja,

      nach 14 Monaten wird auch bei einem alleinerziehenden Elternteil kein Elterngeld mehr gezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Marvin meint

    24. August 2018 um 14:04

    Liebes Team von arbeitsrechte.de,

    Unser Sohn wurde am 20.06.2018 geboren. Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit; ich möchte die folgenden zwei Monate Elternzeit nehmen:
    1.) 1.12. bis 31.12.2018 (d.h. nicht ab dem 20. eines Monats, welches der Geburtstag unseres Sohnes ist, d.h. ich würde für einen Zeitraum Elternzeit beantragen, für den ich nur teilweise einen Elterngeldanspruch, da der ElternGELDanspruch immer nur vom 20. eines Monats bis zum 19. des Folgemonats gilt).
    2.) 20.03. bis 19.04.2019

    Für 1.) würde das meines Wissens bedeuten: ElternZEIT für den gesamten Dezember, aber ElternGELDanspruch nur vom 20. bis 31.12.. Meine Frage lautet: Zahlt der Arbeitgeber für den Zeitraum 1. bis 19.12. Gehalt (da ich in diesem Zeitraum zwar ElternZEIT nehme, aber kein ElternGELD erhalte)?

    Viele Grüße,
    Marvin

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 um 10:17

      Hallo Marvin,
      wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Arbeitgeber oder im Streitfall ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. k* meint

    24. August 2018 um 16:03

    hallo zusammen,
    ich selbst (mutter) habe direkt an den anschluss vom mutterschutz 1,5 jahre elternzeit genommen und arbeite seit juni 2018 wieder in teilzeit.
    unsere tochter wird ende dezemeber 2018 2 jahre alt.
    mein mann (vollzeitbeschäftigt) möchte nun auch noch elterzeit nehmen. einen monat im dezember 2018 und dann noch einen monat im april 2019.
    wie verhält es sich beim ihm mit weiterzahlung des gehalts und krankenversicherung? wer ist dafür zuständig?
    herzlichen dank,
    k*

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 8:27

      Hallo k*,

      für das Elterngeld ist in der Regel die Elterngeldstelle des Jugendamtes verantwortlich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Nina meint

    6. September 2018 um 10:34

    Guten Tag,

    Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet während einer Elternteilzeit ebenfalls eine gleichwertige Stelle bereitzustellen und vor allem auch das gleiche Gehalt zu zahlen?

    Antworten
  14. KS meint

    12. September 2018 um 11:49

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich des Elterngelds bzw. Elternzeit. Ich selbst habe gleich nach der Geburt unserer Tochter, geb. 27.12.16, Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld bezogen.

    Nun möchte mein Mann (tätig in einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit) noch in Elternzeit gehen (geplant ist 1 Monat im Dezember 2018 und ein Monat im April 2019).

    Daher stellt sich uns die Frage – hat mein Mann während der geplanten Elternzeit Anspruch auf Elterngeld?

    Über eine Rückmeldungen freuen wir uns.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 11:54

      Hallo KS,

      ob er Anspruch auf die zwei Monate Elterngeld noch besteht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Celine meint

    25. September 2018 um 15:49

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu meinem Bemessungszeitraum, dieser geht von Dezember 2017 bis November 2018.

    Ich habe von Dezember bis März Meister oder auch Aufstiegsbafög genannt erhalten. Danach habe ich bis 01.08.2018 Arbeitslosengeld bezogen. August bis November werde ich Vollzeit arbeiten. Klar ist, dass die 4 Monate Arbeitslosigkeit mit 0 € Einkommen einfließen, jedoch ist meine Frage nun, ob auch die Monate Dezember – März in denen ich Aufstiegsbafög erhalten habe mit 0 € in die Bemessung einfließen?

    Mfg Celine

    Antworten
  16. sevenoakz meint

    27. September 2018 um 10:41

    hallo,
    wann genau wird denn das geld für die elternzeit ausgezahlt?
    ich bin seit dem 01. sept. einen monat in elternzeit (bis 30. sept.) und gehe dann ab 01. okt. wieder normal arbeiten.
    mein arbeitgeber hat immer pünktlich zum monats-letzten werktag gehalt überwiesen.

    vielen dank vorab!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 um 14:03

      Hallo sevenoakz,
      Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt in der Regel nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Dieses muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Sofern Sie dies getan haben, erkundigen Sie sich bitte bei der Elterngeldstelle nach der Zahlung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Natalia D. meint

    28. September 2018 um 8:26

    Guten Tag, ich beziehe seit Anfang März 2018 Krankengeld i.H.v. 1900 € (ich bin aber noch im angestellten Verhältnis). Zuvor habe ich 3000€ brutto (ca.2000€ netto) verdient. Meine Gynäkologin schreibt mich seit der Entlassung (27.9.18) aus der Tagesklinik weiterhin krank (während der ganzen Schwangerschaft; ich bin jetzt in der dritten SSW). Meine Frage ist, ob der Staat jetzt das Gehalt (obwohl ich es nicht in den vorherigen 12 Monaten erhalten habe) für den Elternteil zur Grunde für die Berechnung legt oder das Krankengeld oder werde ich als erwerbslos eingestuft. Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße! Natalia

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:28

      Hallo Natalia,

      bitte erkundigen sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle, wie die Berechnung Ihres Elterngeldes abläuft.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Philipine M. meint

    28. September 2018 um 11:22

    Hallo ich war vom 07.09.2018 in Elternzeit für 1 Jahr. Am 10.09.2018 hab ich wieder angefangen. Nun fehlen knapp 300€ von meinem Gehalt. Liegt es an der 1 Woche Elternzeit in diesem Monat ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:37

      Hallo Philipine,

      aus welchem Grund die 300€ bei Ihrem Gehalt fehlen, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. MARIA Sch. meint

    30. Oktober 2018 um 20:31

    Guten Tag, ich möchte 36 Monate Elternzeit beantragen, jedoch nach 16 Monaten wieder Teilzeit manchmal 30 Stunden arbeiten gehen. Da auf meiner alten Stelle keine Teilzeit gewünscht ist, wurde diese bereits neu besetzt.

    Welches Gehalt liegt nun meiner Teilzeit in Elternzeit zu Grunde? Und welche Grundlage gilt nach den 36 Monaten?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. November 2018 um 10:03

      Hallo Maria,

      wenn die Teilzeit ein neues Arbeitsverhältnis darstellt, kann das Gehalt neu verhandelt werden. Bei einer Änderung wird in der Regel das Gehalt eins zu eins an die neuen Stunden angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Angie L. meint

    11. November 2018 um 8:52

    Hallo,

    unser Kind wird im Februar 2019 auf die Welt kommen und ich plane ab Oktober 2019 wieder in Vollzeit zu arbeiten. Kann ich Elterngeld auch für weniger als 12 Monate beziehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 9:06

      Hallo Angie,

      in der Regel ist es möglich, das Elterngeld auch für einen kürzeren Zeitraum zu beziehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Malena M. meint

    15. November 2018 um 14:39

    Hallo,
    Ich bin seit dem 21.10.18 im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir den letzten Lohn am 25.10.18 überwiesen. Kann das zu einem Problem führen? Dass mir das vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird weil der Zahlungseingang bereits im Bezugsraum lag? (Ich habe von der Elterngeldstelle gehört, dass Lohneingänge beim Elterngeld 1 zu 1 abgezogen wird…egal, wann die Arbeit wirklich stattgefunden hat).

    Abgesehen davon hat mir mein AG fälschlicherweise den ganzen Oktoberlohn überwiesen. Reicht es, wenn ich ihm den Mutterschutz-Zeitraumanteil 21.-31.10. zurück überweise?

    Besten Dank!

    Antworten
  22. Jessi meint

    7. Dezember 2018 um 10:59

    Hallo ich hätte auch eine Frage und zwar würde ich 2 Jahre Elternzeit beantragen und das Elterngeld mir in 12 Monaten auszahlen lassen. Nach 1 Jahr würde ich gerne wieder 450 € dazu verdienen. Werden die 450 € mir dann irgendwie noch angerechnet obwohl ich im 2. Jahr kein Elterngeld mehr beziehe?

    Vielen Dank!

    Antworten
  23. Konstantin meint

    2. Januar 2019 um 14:00

    Hallo,
    ich hätte da auch eine frage =)
    Ich werde bald Vater und möchte nach der Geburt 4 Wochen zur Unterstützung zuhause bleiben. Mein AG hat mir dementsprechend auch schon eine Bescheinigung ausgestellt. Erhalte ich dann für den Zeitraum weiter Gehalt, oder werden mir die 4 Wochen vom Staat bezahlt?

    Danke und Gruß

    Antworten
  24. Charly meint

    26. Januar 2019 um 11:26

    Hallo,
    ich wollte mich eigentlich neben meiner Hauptarbeit (40 Stunden-Vertrag, Jahresverdienst um die 22.000€) nebenbei mit einem Kleinunternehmen selbstständig machen. Mit meinem Arbeitgeber ist dies bereits abgesprochen.
    Nun bin ich schwanger, was geplant war und wir sind glücklich darüber, aber ich stelle mir nun die Frage ob es sinnvoll ist die Selbstständigkeit nebenbei anzumelden oder damit noch bis nach der Elterzeit zu warten. In welcher Form würde sich die Selbstständigkeit auf das Elterngeld auswirken?
    Oder spielt der Zusatzverdienst auf selbstständiger Basis als Kleinunternehmerin keine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes? Die selbstständige Tätigkeit könnte ich auch während Mutterschutz und Elternzeit ausführen, sofern ich gesund bin.
    Können sie mir das beantworten?
    Liebe Grüße Charly

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Januar 2019 um 9:27

      Hallo Charly,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen jedoch an einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Volk meint

    31. Januar 2019 um 14:29

    Hallo ich möchte mir 3 Jahre elternzeit nehmen mein Mann würde gerne 1 Jahr nehmen habe Elterngeld basis beantragt meine Frage ist wird meinem mann auch das 1 Jahr elternzeit bezahlt oder fällt es ganz weg.

    Antworten
  26. Nasrin M. meint

    3. Februar 2019 um 7:36

    Hallo,
    Mein Et ist der 27.07. Zur Zeit arbeite ich 27 std mein jetziger Netto Gehalt ist 949€ und will nach Mutterschutz nur auf 10 std arbeiten. Bekomme ich trotzdem Elterngeldplus für 14 Monate oder für 12 Monate.

    Lg niso

    Antworten
  27. Max P. meint

    16. April 2019 um 10:59

    Hallo,
    ich werde ab den 21.4.2019 den 1. Monat und ab den 21.7.2019 den 2. Monat meiner Elternzeit antreten. Meine Tochter wurde am 21.6.2018 geboren. Ich habe letzte Woche meinen Bescheid erhalten mit den entsprechenden Bezügen.

    Ich hätte zu den Berechnungszeitrum eine Frage.
    Ich lese überall, dass der Berechnungszeitraum die letzten 12 Monat ist. In meinem Bescheid wurde allerdings das komplette Jahr 2017 angesetzt und nicht die 12 Monate vor der Geburt, wodurch ich ca. 230 € weniger bekomme, da ich im Januar und Februar 2017 aufgrund meine damaligen Selbstständigkeit keine positiven Einkünfte hatte.

    Könne Sie mir Bitte anhand vom Geburtstermin meiner Tochter am 21.6.2018 mitteilen, wann der richtige Berechnungszeitrum ist?

    LG Max

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. April 2019 um 12:21

      Hallo Max P.,

      bitte wenden Sie sich an die Familienkasse, um zu erfahren, welcher Berechnungszeitraum bei Ihnen herangezogen wurde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Krsitin meint

    28. Mai 2019 um 22:13

    Hallo meine Tochter wurde am 21.03.geboren nun bekomme ich Elterngeld allerdings habe ich heute festgestellt das mein Arbeitgeber mir auch Lohn überwiesen hat. Ich wollte mal fragen ob das so richtig ist. Es war nicht der volle Lohn.
    Lg krsitin

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Mai 2019 um 12:47

      Hallo Krsitin,

      üblicherweise ist der Arbeitgeber während der Zeit von der Lohnzahlungspflicht entbunden. Wenden Sie sich hier am besten direkt an Ihren Arbeitgeber und fragen nach, was es mit der Zahlung auf sich hat.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Elke H. meint

    17. Juli 2019 um 15:05

    Hallo,

    mein Mann geht im September für einen Monat in Elternzeit.

    Bisher hat er von Seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) erhalten.
    Was geschieht mit diesem Zuschuss? Bekommt er diesen auch im September wo er in Elternzeit ist?

    Antworten
  30. René meint

    17. September 2019 um 11:02

    Guten Tag,
    ich habe jetzt zwei Monate Elterngeld bezogen und war vom 15.07. – 15.09. in Elternzeit.
    Mein Arbeitgeber hat mir im Juli auch Lohn gezahlt, was ja vollkommen richtig ist, da ich ja erst ab dem 15.07. in Elternzeit war. Also war ich einen halben Monat arbeiten. Dann müsste mir der ARbeitgeber doch auch 50% von meinem eigentlichen Lohn zahlen, oder sehe ich das falsch? Er hat mir nämlich erheblich weniger als 50% gezahlt. Auf Nachfrage in unserer Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass man das jetzt nicht so genau weiß und sich informiert. Ich gehe davon aus, dass mir auch im September dann weniger gezahlt wird. Wie ist die Regelung, wenn man einen halben Monat arbeiten geht?
    Danke!

    Antworten
  31. Annika meint

    28. September 2019 um 21:55

    Guten Tag ich habe mal ne frage und zwar bekomme ich vom 22.02.2019 bis 29.2.2020 Elterngeld da ich bis zum 29.2.2020 in Elternzeit bin am 1.3 arbeite ich wieder aber ich bekomme ja erst Ende März mein Gehalt kann ich irgendwie Elterngeldplus beantragen da ich nur 20 Stunden in der Woche arbeite ?

    Antworten
  32. Tobias meint

    30. Oktober 2019 um 19:28

    Wie ist die Situation eigentlich für Männer die nur Ihre lächerlichen kurzen 1 bis 2 Monate Elternzeit nehmen?
    Bekommen wir für diesen kurzen Zeitraum auch nur 65% unsers Gehaltes oder bekommen wir unser normales Basiseinkommen?

    Ich arbeite im TVÖD und habe nur 876€ ausgezahlt bekommen. Obwohl ich nur 1 Monat Elternezit genommen habe, dass kann doch nicht richtig sein oder?
    Wir Männer bleiben nur einen Monat weg und kriegen nicht mal das Basisgehalt, bitte sagt mir das es ein Fehler von meiner Gemeinde gewesen ist???

    Hoffe auf schnelle Rückmeldung. Danke und liebe Grüße

    Antworten
  33. Christian meint

    5. März 2020 um 8:57

    Hallo.
    Meine Frau bezieht Elterngeld Plus, unsere Tochter ist am 7.5.19 geboren.
    Nun möchte ich auch 2 Monate Elternzeit nehmen (meine Frau geht dann auch noch nicht arbeiten).
    Beantragen würde ich den 13. und 14. Monat, da dies dann ja die letzten beiden möglichen sind ohne 30 Stunden in der Woche arbeiten zu müssen. Das wäre dann vom 7.5.20 – 6.7.20.
    Nun zu der Frage: Geht es das ich beim Arbeitgeber vom 25.5. – 24.7. Elternzeit einreiche und nicht zur Arbeit komme, obwohl die Elternzeit beim Staat anders geplant ist.
    Kommt es nur darauf an, dass der Arbeitgeber in der Zeit wo der Staat zahlt kein Gehalt zahlen darf? Oder darf man dann auch nicht arbeiten gehen und das Geld dafür dann halt zu einem anderen Zeitpunkt bekommen? Ich möchte Anfang Mai noch keine Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen…

    Antworten
  34. Christopher meint

    8. Mai 2020 um 13:23

    Hallo,
    unser Sohn ist am 20.04. geboren. Ich als Vater habe den ersten und letzten Monat Elternzeit beantragt.
    Mein Arbeitgeber hat im April für 19 Tage Gehalt gezahlt – allerdings mit dem „normalen“ Zahllauf Ende des Monats überwiesen.
    Das Amt sieht diese Zahlung nun als Einkommen während der Elternzeit und rechnet mir das natürlich reduzierte Gehalt auf mein Elterngeld an. Obwohl ich während des Bezugzeitraumes nicht arbeite.

    Ist dies rechtens ?

    Danke und Gruß,
    Christopher

    Antworten
  35. Michael S. meint

    23. Juni 2020 um 16:47

    Guten Tag,

    ich bin angestellt und möchte über 1 Jahr Elternezeit mit 50% arbeiten, also 20 Wochenstunden.

    Nun ist es so dass ich im Vertrieb arbeite, und fast die Hälfte meines Einkommens aus Provisionen besteht. Wenn ich nun während der Elternzeit Provisionen erhalte, werden mir diese vom Elterngeld abgezogen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Michael S.

    Antworten
  36. Julia meint

    6. August 2020 um 10:41

    Guten Morgen, würden Sie mir erklären was die Anzahl der Mitarbeiter mit dem Anspruch auf elterngeld plus zu tun hat. Wir sind ein kleines Unternehmen mit 7 Beschäftigten und da ist mein Chef auf jede Hilfe angewiesen und sehr froh das ich bereit bin einige Stunden in meiner elternzeit zu arbeiten. Kann ich kein elterngeld plus beantragen? (Ich stehe kurz vor dem Mutterschutz). Danke für die Antwort im voraus.

    Antworten
  37. Lena meint

    21. Juli 2021 um 14:26

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage, jedoch zum Mutterschutz. Ich bin ab dem 07.08. im Mutterschutz, habe davor aber vom 15.07 bis zum 06.08 bzw. bin in der Zeit noch arbeiten. Wird dieser Teil des Lohns normal am Ende August noch ausgezahlt oder schon mit dem Mutterschaftsgeld berechnet?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  38. Samer F. meint

    26. Juli 2021 um 8:23

    Guten Tag,

    meine Tochter ist am 25.02.2021 geboren. Ich bin Vollzeit-Angestellter und meine Frau ist Studentin und kriegt kein BAföG. Meine Frau hat ElterngeldPlus für 24 Monate ab der Geburt unser Tochter beantragt.

    Ich habe 3 kleine Fragen und zwar: Bis wann habe ich Recht auf Elternzeit? Wie viel kriege ich ausgezahlt, wenn ich in Elternzeit bin? Stimmt das, dass ich nur Anspruch auf Elternzeit in den ersten 24 Lebensmonate meiner Tochter habe, weil in denen wir Elterngeld kriegen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Samer F.

    Antworten
  39. Mirko86 meint

    1. Oktober 2021 um 15:02

    Moin…. ich hab mal eine Frage ich bin angestellter, meine Partnerin auch sie ist derzeit in elternzeit die schon zu ende ist nun hat sie kein einkommen mehr ausser Kindergeld und mein gehalt aber dies nicht ausreicht um alle rechnungen zu bezahlen wollte ich fragen ob es andere möglichkeiten gibt geld zu beantragen da das Elterngelt nun weg ist und der Arbeitgeber sie noch nicht beschäftigen möchte oder kann. Lg

    Antworten
  40. Dennis meint

    5. September 2022 um 5:11

    Hallo
    ich möchte als vater gerne in elternzeit gehen darf mich der AG dann kündigen und ist es möglich nach der elternzeit wieder normal zu arbeiten????

    Antworten

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