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Elternzeit als Vater splitten: Besteht diese Option?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. April 2022

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In Deutschland haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes für eine gewisse Zeit lang unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihren Nachwuchs zu betreuen und zu erziehen. In dieser sogenannten Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis; es kann im Anschluss daran jedoch in der Regel ohne Probleme wieder aufgenommen werden.

Können Sie die Elternzeit als Vater splitten?
Können Sie die Elternzeit als Vater splitten?

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Sowohl Mütter als auch Väter können in Elternzeit gehen. Da sich Frauen 8 Wochen nach der Geburt jedoch ohnehin noch im Mutterschutz befinden, beschließen sie oft, gleich danach Elternzeit zu nehmen. Um ihre Partnerin zu unterstützen oder sie abzulösen, entscheiden sich jedoch auch immer mehr Männer für die Elternzeit.

Kurz & knapp: Elternzeit als Vater splitten

Können Sie die Elternzeit als Vater splitten?

Sie können die Elternzeit als Vater zwar splitten, sie muss allerdings mindestens 2 Monate andauern, damit ein Anspruch auf Elterngeld besteht.

Wie können Sie die Elternzeit aufteilen?

In den ersten 3 Lebensjahren des Kindes können Sie 12 der insgesamt 36 Monate der Elternzeit als Vater nehmen. Danach können Sie die restlichen 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Sprösslings aufteilen.

Welche Fristen sind maßgeblich?

Je nachdem, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, können andere Fristen für die Mitteilung beim Arbeitgeber maßgeblich sein. Infos dazu finden Sie hier.

Besonders praktisch erscheint es daher wohl den meisten, dass sie die Elternzeit als Vater splitten können. Welche Varianten der Aufteilung der Elternzeit als Vater es gibt und inwiefern es den Antrag beim Arbeitgeber bzw. die damit zusammenhängenden Fristen beeinflusst, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, erklären wir im Ratgeber.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Kurz & knapp: Elternzeit als Vater splitten
  • Elternzeit als Vater: Welche Aufteilung ist möglich?
    • Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen
  • Weiterführende Literatur zum Thema

Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater

Elternzeit als Vater: Welche Aufteilung ist möglich?

Elternzeit teilen: Als Vater müssen Sie 2 Monate mindestens nehmen, um Elterngeld zu erhalten.
Elternzeit teilen: Als Vater müssen Sie 2 Monate mindestens nehmen, um Elterngeld zu erhalten.

Der Gesetzgeber begrenzt die Dauer der Elternzeit auf maximal 36 Monate. Es ist zwar möglich, die Elternzeit als Vater zu splitten, allerdings beginnt sie frühestens mit der Geburt des Kindes und muss mindestens 2 Monate betragen, wenn Sie Elterngeld beanspruchen möchten.

Dementsprechend können Sie bei der Elternzeit als Vater diese 2 Monate zwar aufteilen; bei einem geringeren Zeitraum ist es jedoch nicht möglich, Elterngeld zu erhalten. Gehen Sie lediglich einige Wochen oder Tage in Elternzeit, fällt diese Option entsprechend weg.

Möchte er seine Elternzeit aufteilen, hat ein Vater folgende Optionen:

  • Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate können in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes in Anspruch genommen werden.
  • Die restlichen 24 Monate können frischgebackene Papas zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Nachwuchses aufteilen.

§ 16 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) besagt zudem Folgendes:

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.“

Demzufolge können Sie sich im Regelfall auf drei Abschnitte festlegen, wenn Sie die Elternzeit als Vater splitten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihrem Arbeitgeber den jeweiligen Zeitraum innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen müssen, sobald Sie sich für den Beginn der Elternzeit als Vater entschieden haben.

Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen

Elternzeit als Vater: Wie Sie diese aufteilen, hat Einfluss auf die Antragsfristen.
Elternzeit als Vater: Wie Sie diese aufteilen, hat Einfluss auf die Antragsfristen.

Wie bereits erwähnt, ist es möglich, bei der Elternzeit als Vater auch 2 Monate zu splitten. Einen solchen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Je nachdem, für welche der beiden oben erörterten Varianten Sie sich entscheiden, beeinflusst dies jedoch, wann Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen müssen, dass und inwiefern Sie die Elternzeit als Vater splitten möchten.

Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt diese Frist 7 Wochen, zwischen dem dritten und achten Lebensjahr liegt sie bei 13 Wochen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch, die Elternzeit als Vater zu splitten, in den ersten 3 Lebensjahren nicht widersprechen darf. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag ist dies zudem nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:

Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale...
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  • Marburger, Horst (Autor)
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Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
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  • Simoens, Anne Nina (Autor)
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Babyleicht: Der praktische Elterngeld und Elternzeit Ratgeber für werdende Mütter und Väter
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Kommentare

  1. Jörg meint

    24. Mai 2018 um 11:43

    Guten Tag

    Mein Sohn kommt Ende Juni zur Welt und ich würde gern meine Eltern/Vaterzeit von 2 Monaten auf
    2x 1Monat aufteilen jetzt im August und nächtes Jahr. Da unsere Tochter Zur Schule geht und meine Frau sich die ersten Schulwochen nicht darum kümmern muss.
    Ist dies Möglich und wie schreibe ich den Antrag zum SplittenMfg Jörg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Juni 2018 um 9:24

      Hallo Jörg,
      grundsätzlich besteht diese Option. Ein Musterschreiben finden Sie in unserem Ratgeber zum Antrag auf Elternzeit als Vater. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt und Sie diese anpassen müssen, je nachdem, wie Sie die Elternzeit splitten möchten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Kathrin meint

        21. Januar 2019 um 22:34

        Na, die Antwort, bzw. der empfohlene Vordruck passt nicht zur Fragestellung und hilft uns, die wir dieselbe Frage haben, leider gar nicht weiter. Die Frage ist ja, ob man im Falle einer Splittung beide Monate bereits im Antrag angeben MUSS oder nicht und wenn wie. Denn, wenn mein Mann jetzt bereits den zweiten Monat fürs kommende Jahr angibt, ist er ja deutlich vor den 7/8 Wochen Kündigungsschutz dran…Oder?

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          23. Januar 2019 um 11:36

          Hallo Kathrin,
          bitte beachten Sie, dass wir ein reines Informationsportal sind und als solches keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
      • Tommy meint

        7. Juli 2020 um 19:17

        Guten Tag, mein Arbeitgeber ist der Meinung das die 2 einzelnen Monaten innerhalb von 8 Monaten genommen werden müssen. Stimmt das?

        Beste Grüße,
        Tommy

        Antworten
  2. Stephen meint

    5. Juni 2018 um 9:51

    Hallo,

    da ich auf anderen Webseiten gelesen habe, dass man zwei Monate Elternzeit und Elternzeit doch in zwei mal einen Monat aufteilen kann, habe ich bei meiner lokalen Elterngeldstelle nachgefragt. Diese haben mir bestätigt, dass das Aufteilen kein Problem ist.

    Beste Grüße
    Stephen

    Antworten
  3. Laura H. meint

    13. Juli 2018 um 13:56

    Hallo!
    Leider erreiche ich bei der Behörde niemanden und hoffe hier auf schnelle Hilfe: Mein Mann möchte die ersten 2 Lebensmonate Elternzeit nehmen und dann vom 8.-12 Lebensmonat. Dazwischen wird er Vollzeit arbeiten.
    Wann muss der Antrag für den zweiten Abschnitt eingereicht werden? 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit oder muss diese bereits zeitgleich mit dem Antrag für den ersten Abschnitt eingereicht werden??
    Lg Laura

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 um 7:58

      Hallo Laura,

      ein Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der jeweiligen Elternzeit eingereicht werden. Der Antrag für die zweite Zeit kann also auch früher abgegeben werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Clemens meint

        14. August 2018 um 16:11

        Da es um Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensmonate geht:

        §16 BEEG
        „[…] Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen […] vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1 [(bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes)], muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. […]“

        Danach müssten also im Antrag schon beide Zeiträume benannt werden.

        Antworten
  4. Henry meint

    14. Juli 2018 um 3:55

    Guten Tag,

    Ich habe im 4. Lebensmonat meines Kindes 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Meine Frau hat 10 Monate in Anspruch genommen. Insgesamt haben wir 14. Das heißt, ich habe noch meine restlichen 2 Monate noch nicht in Anspruch genommen. Mein Kind ist jetzt 2 Jahre alt.

    Wenn ich jetzt meine restlichen 2 Monate Elternzeit nehmen sollte…Werden diese noch vergütet?

    Danke sehr und viele Grüße

    Henry

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 um 8:12

      Hallo Henry,

      ab einer Dauer von 2 Monaten besteht in der Regel ein Anspruch auf Elterngeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Anja meint

    31. Juli 2018 um 14:12

    Hallo, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch während der zweimonatigen Eltern bzw Väterzeit. Mein Lebensgefährte nimmt keine vollen Monate sondern Lebensmonate das heißt er nimmt 2x 4 Wochen beginnend immer am 12. eines Monats. Darf der Arbeitgeber hier Urlaub abziehen oder nicht? Schonmal im voraus vielen Dank für eine Antwort. Anja

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 16:51

      Hallo Anja,

      gemäß § 17 BEEG darf Urlaub nur bei vollen Kalendermonaten Elternzeit abgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Sandy B. meint

    6. September 2018 um 9:20

    Hallo!

    Da ich wesentlich mehr Geld verdiene, als mein Partner haben wir entschieden, dass er 1 Jahr Elternzeit nimmt und ich nur die Mutterschutzfrist zu Hause bleibe. Da ich noch über sehr viel Urlaub verfüge und er sich seine Arbeitszeit frei einteilen kann, wird er 20 Std. die Woche Teilzeit arbeiten. In der Zeit werden wir natürlich Elterngeld beantragen.

    Nun meine Frage, wenn ich nun vor dem 3.ten Lebensjahr meines Kindes und zur Einschulung nochmals je 3 Monate Elternzeit nehmen möchte, wie und wo beantrage ich das? Muss ich das nur bei meinem AG beantragen? Erhalte ich dann auch Leitungen, wenn wir z.b. von vornherein Elterngeld II beantragen? Oder funktioniert es nicht so wie ich es mir denke?

    Oder wird Elterngeld nur in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes gezahlt?

    Vielen Dank im vorab für die Beantwortung.

    Antworten
  7. katrin meint

    7. September 2018 um 21:56

    Hallo 🙂

    Kurze Frage…. meine Freundin wurde am 02.01.2018 Mama und hat das ElterngeldPlus beantragt (24 Monate). Ihr Mann nimmt sich 2 Monate Elternzeit Oktober 2018 und Januar 2019. In der Zeit wo ihr Mann zu Hause ist bekommst sie doch da auch ganz normal das Elterngeld oder? Weil sie meinte nene Nur ihr Mann bekommt am Oktober und Januar Geld sie nicht…. Das kann ja so nicht sein, oder???

    Lg Katrin

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 10:35

      Hallo Katrin,

      über die genauen Umstände Ihrer Freundin können wir keine Aussage machen. Für einen Elterngeldanspruch muss die Elternzeit jedoch mindestens zwei Monate betragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Tobias meint

    9. September 2018 um 23:17

    Hallo,

    ich möchte meine 2 monatige Elternzeit aufteilen in 1 und 1 Monat. Muss ich gleich den genauen Zeitpunkt des 2. Teils angeben?

    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 10:26

      Hallo Tobias,
      die Frist zur Beantragung richtet sich nach dem Alter des Kindes. Genauere Informationen können Sie in unserem Ratgeber zum Splitten der Elternzeit als Vater nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • David meint

        7. September 2019 um 20:53

        Wenn man es so macht, wie oben beschrieben, 2 Monate in jeweils 1 Monat splittet, besteht dann Anspruch auf Elterngeld? Oder müssen die 2 monate immer am Stück sein für ein Anspruch darauf?

        Antworten
  9. Yannick meint

    11. September 2018 um 8:52

    Hallo,

    ich werde im Februar Vater, meine Frau möchte volle 12 Monate daheim bleiben, ich möchte zwar auch mehr daheim sein aber bei weniger Wochenstunden arbeiten. Kann ich meine 2 Monate auch auf ein ganzen Jahr splitten und z.B. jede Woche einfach nur einen Tag Elternzeit haben?

    mfG
    Yannick

    Antworten
  10. Dennis meint

    12. September 2018 um 9:43

    Moin, auch mal eine Frage von mir?

    Mein Kind wird vermutlich 15 Januar 2019 geboren. Ab Weihnachten bis zur Geburt plane ich Urlaub ein. Ich möchte direkt nach der Geburt 1 Monat in Elternzeit gehen und dann im selben Jahr im Sommer noch mal einen Monat in Elternzeit gehen. Besteht diese Möglichkeit? (die Mutter geht direkt nach der Geburt für 1 Jahr in Elternzeit). Bekommt man in diesen jeweiligen Zeiträumen (2x 1Monat) Elterngeld ?

    LG Dennis

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:20

      Hallo Dennis,

      generell ist eine solche Teilung der Elternzeit möglich. Elterngeld wird normalerweise ab einer Dauer von zwei Monaten gezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Ronaldo meint

    18. September 2018 um 13:01

    Meine Frau hat schon 24 Monate Elternzeit genommen. U ich 2 Monate ( Partnermonate) Meine Frage ist: wie viel Monate kann ich (Papa) noch nehmen. Und der kleine ist 2016 im September geboren. Vielen Dank LG Ronaldo

    Antworten
  12. Dirk meint

    24. September 2018 um 20:58

    Hallo, mein Sohn wurde 2016 geboren und ich hatte 2 Elternzeitmonate mit Arbeitsabschnitt dazwischen (September/Juni). Kann ich noch einen dritten Abschnitt mit Rechtsfragen beantragen? Wenn ja, muss das vor dem 3. Geb. erfolgen? Danke und VG Dirk

    Antworten
  13. Rob meint

    27. September 2018 um 18:56

    Ich würde als Vater ab Geburtsdatum des Kindes (im Dezember) gerne 2 Monate und danach in den zwei Jahren Sommer über (1.Mai-1.Oktober, wenn das Kind am 1. Dezember käme, ansonsten analog verschoben, aber 5 Lebensmonate) Elternzeit nehmen.

    Zwei Fragen:

    a) ich habe gehört, bei Geburten ab 2017, jedenfalls aber ab „jetzt“ könne man die Elternzeit in drei Teile splitten, ist das richtig?

    b) wie sieht es mit der Berechnung des Elterngeldes aus: wenn ich ab Dez. 2 Monate nehme und danach 4 Monate arbeite, wird dann für den Zeitraum #2 im Sommer das Gehalt von letztem April bis kommenden April genommen und ich somit durch die vorangehende Elternzeit schlechter gestellt, oder beantrage ich das Alles mit einem Nachweis zum Beginn des ersten Zeitraums? Wäre das auch beim 3.Zeitraum so (s. Frage a), sofern ein solcher genommen werden kann?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:26

      Hallo Rob,

      seit Inkrafttreten des neuen „Elterngeld Plus“ können Eltern ihre Elternzeit auch auf drei Abschnitte aufteilen statt auf zwei.

      Wie sich in Ihrem Fall das Elterngeld berechnet, können Sie beim zuständigen Jugendamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Dennis meint

    14. Oktober 2018 um 11:45

    Hallo, ich würde gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Kann ich die 2 Monate auch auf Wochen aufteilen. Also im November 2 Wochen, im März 2 Wochen etc.
    Vieen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:51

      Hallo Dennis,

      in der Regel lässt sich die Elternzeit beliebig aufteilen, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich einigen. Beachten Sie aber die Besonderheiten beim Elterngeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Robin meint

    15. Oktober 2018 um 14:16

    Guten Tag ich bräuchte Hilfe.
    Ich würde gerne zwei Monate Elternzeit nehmen.
    Meine Frage: Kann man die zwei Monate auf 2x3Wochen und 1x2wochen individuell aufteilen?
    Vielen Dank schonmal

    Antworten
  16. Mark meint

    16. Oktober 2018 um 10:39

    Hallo,

    mich würde interessieren ob es so funktioniert wie ich es mir vorstelle:
    Errechneter Geburtstermin: 11.12.18

    Elternzeit 1: 11.12.18 bis 11.02.19 (ohne Elterngeld)

    Elternzeit 2: 11.12.19 bis 11.02.20 (mit Elterngeld); meine Frau ist in Elternzeit mit Elterngeld bis 11.12.19 und fängt danach wieder an voll zu arbeiten.

    Elternzeit 3: 11.02.20 (12.02.20??) bis 11.12.21 Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, da meine Frau mehr verdient als ich werde ich wohl in Teilzeit gehen, bis unser Kind in den Kindergarten komm.

    Ist dies so richtig und kann man das so machen? Wann müsste ich was beantragen? Stimmt es dass ich die ersten 2 Jahre angeben muss oder kann ich „Elternzeit 3“ auch erst später beantragen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße

    Antworten
  17. Danijel meint

    6. November 2018 um 11:56

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte eine Frage, ob 2 Monaten gleich sind, wir 4+4 Woche?
    Schöne Grüße

    Antworten
  18. Lucie meint

    23. November 2018 um 13:43

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar, mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit, den 2. und den 6. Lebensmonat des Kindes. Er hat den 2.schon gehabt, hat 7Wochen vorher einen Antrag beim Arbeitsgeber abgegeben, hat auch die Bestätigung bekommen. Jetzt hat er am 31.10.2018 den zweiten Antrag für den 6.Monat, der am 26.12.2018 anfangen sollte, abgegeben, bis jetzt hat er aber keine Bestätigung vom Arbeitsgeber bekommen. Hat er das richtig gemacht, das er die 2 Monate extra beantragt hat, oder sollte er einen Antrag schreiben, wo er alle beide Monate auf einmal beantragt hat? Kann passieren, dass der Arbeitsgeber diesen zweiten Antrag nicht genehmigt?
    Vielen Dank für die Antwort

    LG Lucie

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 um 9:43

      Hallo Lucie,
      da in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht, darf der Arbeitgeber den Antrag normalerweise nicht ablehnen. Wir dürfen allerdings keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, daher sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Roman meint

    2. Dezember 2018 um 15:34

    Serh geehrte Damen und Herren,

    ich bin gerade in Elternzeit für einen Monat und arbeite hierbei 16 Stunden die Woche.
    Die Elternezit geht bis zum 23.12.2018. Leider habe ich versäumt bei meinem Arbeitgeber mehr als nur diesen einen Monat zu beantragen. Ich würde gerne im Jahr 2019 im Mai und im Dezenber wieder Elternzeit nehmen, ist dies noch nachträglich möglich? Und steht mir dann Elterngeld zu? Meine Frau hat ab der Geburt am 20.11.2018 für 24 Monate Elternzeit beantragt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    Liebe Grüße
    Roman

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 8:42

      Hallo Roman,

      um die Elternzeit zu beantragen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Sollten Sie entsprechende Fristen versäumen, können Sie immer noch eine einvernehmliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Björn meint

    12. Dezember 2018 um 21:07

    Hallo,

    meine Frau hat mir erzählt das ich als Vater die 2 bezahlten monate als Elternteil innerhalb der ersten 14 Monate nach der Entbindung machen muss!Stimmt das?

    Antworten
  21. Johannes meint

    18. Dezember 2018 um 20:47

    Hallo,

    meine Elternzeit kann ich in 2 Monate Splitten. Kann ich auch nach der Geburt 2 Wochen Elternzeit und dann noch mal 6 Wochen?

    Also insg. 2 Monate?

    Vielen dank schon mal

    Antworten
  22. Steven meint

    31. Dezember 2018 um 20:05

    Hallo,
    Wir bekommen unser Baby am 10.02.19 Meine Frage wäre, kann ich die ersten 2 Monate in Elternzeit gehen ( Vater ) und dann wenn das Kind ein Jahr ist noch mal 12 Monate in Elternzeit ? Kann der Arbeitgeber ( Bundeswehr ) was dagegen Sagen ?
    Ich würde das in der kommenden Woche beides Beantragen wollen.

    Danke für die Antwort

    Antworten
  23. Tim meint

    10. Januar 2019 um 17:32

    Hallo,

    mein Arbeitskollege hat mir erzählt das manals Vater die 2 bezahlten Monate als Elternteil innerhalb der ersten 14 Monate nach der Entbindung machen muss!Stimmt das?

    Antworten
  24. Dennis meint

    28. Januar 2019 um 11:29

    Wäre es auch möglich die elternzeit für Väter auch so zu splitten :

    1x 3 Wochen
    1x 5 Wochen

    So das man auf die zwei Monate wieder gesamt kommt ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Januar 2019 um 17:29

      Hallo Dennis,

      in der Regel kann die Elternzeit beliebig aufgeteilt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Martin meint

    4. Februar 2019 um 10:04

    Hallo zusammen,

    Frage zum Thema Elternzeit splitten:

    Unser Kind, geboren am 17.08.2017.
    Meine Frau hat 12 Monate Elternzeit inkl. Elterngeld und ich 2 Monate Elternzeit inkl. Elterngeld i.d. erten 14 Monaten nach Geburt unseres Kindes genommen.

    Wir würden aber gern jetzt nochmal von 11/2019 bis 02/2020 (also vorm 3. Geburtstag) 3 Monate zusammen Elternzeit (ohne Elterngeld) nehmen.

    1.) Geht das überhaupt ?
    2.) Wäre das nur formell die 7 Wochen vorher anzuzeigen oder muss dies extra beim Arbeitgeber beantragt werden ?
    3.) Meine Frau ist Landesbeamtin, gilt für sie hier eine andere Verfahrensweise
    (lt. Landesbeamtenrecht findet das BEEG Anwendung) ?

    Vielen Dank vorab.
    VG, Martin.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. Februar 2019 um 10:25

      Hallo Martin,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine individuellen Fälle beurteilen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Jo meint

    7. Mai 2019 um 7:15

    Hallo,

    ich möchte als Vater gerne 2 Monate Elternzeit nehmen und für diese zwei Monate auch Elterngeld beantragen, wobei ich die 2 Monate gerne aufteilen würde. Folgender Fall:

    Meine Tochter wurde am 13.02.2019 geboren. Kann ich nun beispielsweise im geamten September 2019 und im gesamten November 2019 Elternzeit nehmen, und habe dann Anspruch auf Elterngeld? Oder müssen es immer komplette Lebensmonate des Kindes sein, also beispielsweise vom 13.9. bis 13.10 und 13.11 bis 13.12 oder ähnlich? Also wie genau kann ich das aufteilen, um meinen Anspruch auf Elterngeld zu wahren?

    Antworten
  27. Robert meint

    7. Mai 2019 um 19:18

    Guten Tag,

    Meine Freundin und ich bekommen demnächst
    Unser erstes Kind.

    Wir wohnen aber nicht zusammen und jetzt frage ich mich ob ich trotzdem in Vaterschaftsurlaub für 2 Monaten gehen kann oder nicht.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten
  28. BlackEagle meint

    24. Juni 2019 um 11:19

    Hallo zusammen,

    Ende August erwarten wir unsere Tochter. Meine Frau wird direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Ich würde gerne auch die 2 Monate in Anspruch nehmen, allerdings gesplittet. In welchem Zeitraum muss ich diese nehmen, wenn ich Elterngeld beziehen will? Wäre es möglich, dass z.B. April 2020 & April 2021 jeweils ein Monat genommen werden kann?

    Antworten
  29. Karl meint

    4. Juli 2019 um 16:49

    Hallo zusammen,
    ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.

    Ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt. 1 Monat habe ich direkt nach der Geburt meines Sohnes im September genommen, den anderen wollte ich ein Jahr später nehmen. Mein Arbeitgeber hat beide Zeiträume bewilligt und ich habe für den ersten Monat auch Elterngeld bezogen. Nun habe ich jedoch meinen Arbeitgeber im Juli diesen Jahres gewechselt. Bleibt mein Anspruch auf den bereits eingereichten Monat bestehen und ich MUSS den Elternzeit Monat im September nehmen, oder muss ich einen neuen Antrag bei meinem neuen Arbeitgeber für einen beliebigen Zeitraum bis zum 3.Lebensjahr stellen?

    Ich freue mich auf eine Rückmeldung

    Antworten
  30. Lillith meint

    29. Juli 2019 um 15:15

    Guten Tag,

    Anfang November erwarten wir unser Kind. Wir wollen die Elternzeit (mit Elterngeld) aufteilen in 11 Monate ich, 3 Monate er. Mein Mann würde fest den 1. und 13. Monat nehmen, was auch formal im Antrag an den Arbeitgeber / die Elterngeldstelle leicht anzugeben ist. Den dritten Monat will er gerne in der Sommerferienzeit des Kindergartens unserer ersten Tochter nehmen. Da das genaue Geburtsdatum natürlich nicht feststeht, kann er jetzt noch nicht sagen, ob er den 10. oder 11. Lebensmonat unseres Babys Elternzeit nehmen will. Darüber hinaus wollen wir ab dem 14. Lebensmonat beide reduziert arbeiten (er für ca. 6 Monate, ich bis zum 3. Lebensjahr) und den Partnerschaftsbonus beantragen.
    1) Kann er die drei Monate „reine“ Elternzeit auf drei einzelne Monate verteilen?
    2) Muss er den 2. Elternzeitmonat (10. oder 11. Lebensmonat) jetzt schon fest beantragen oder reicht es nach der Geburt? Oder kann er es im Antrag so vermerken, dass 10. oder 11. Lebensmonat?
    3) Durch die Reduzierung auf Teilzeit ab dem 14. Lebensmonat hat er formal ja 4 Elternzeitabschnitte. Ist dies möglich?
    4) Kann er die ihm verbleibenden 24 Monate Elternzeit (ohne Elterngeld) auch noch bis zum 8. Geburtstag nehmen oder hat er mit den bereits in den ersten 20 Lebensmonaten genommenen 4 Elternzeitabschnitten den Anspruch dann verwirkt?

    Vielen Dank. Ich habe nirgendwo was über diese Problematik gefunden.

    Antworten
  31. Hannes meint

    18. August 2019 um 11:54

    Guten Tag,

    meine Tochter wurde am 20.04.2015 geboren.
    Habe ich noch die Möglichkeit von Februar 2020 bis 19.April 2020 in Elternzeit zu gehen, ohne das der Arbeitgeber dies ablehnen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe und einen lieben Gruß

    Hannes

    Antworten
  32. Timo meint

    20. August 2019 um 15:12

    Hallo,
    ist es möglich das ich nach der Geburt meines Kindes , zwei Wochen bei meiner Familie bleibe und dann wieder arbeiten gehe ohne das ich eigenen Urlaub nehmen muss ?

    Antworten
  33. Thomas meint

    5. September 2019 um 11:27

    Hallo,

    ich würde als Vater gerne 1x einen vollen Monat in Elternzeit gehen und wenig später nochmals 2x 2 Wochen. (Vom Arbeitgeber genehmigt) Kann für die 2x 2 Wochen Elternzeit auch Elterngeld beantragt werden, oder ist dies nur für volle Monate möglich?

    Insgesamt werde ich in den ersten 2 Jahren 5 Monate in Elternzeit gehen.

    VG, Thomas

    Antworten
  34. Peter meint

    10. Oktober 2019 um 12:42

    Wir bekommen ein kind mitte dezember 2019. Ich möchte (als vater) 3 jahre elternzeit nehmen.
    1-Kann ich als vater gemeinsam in einen schritt elterzeit nehmen?

    2- ich habe noch meine urlaub. Kann ich meine Urlaub zwischen elternzeit nehmen? Z.b. 15 dez 2019 bis 15. 03.2020 elternzeit dann 16.03.2020 bis 14.04.2020 als Urlaub und danach wieder Elterzeit bis 36 Monate?
    Meine Frau arebeite nicht
    Vielen Dank

    Antworten
  35. Tobias meint

    24. November 2019 um 19:19

    Hallo,
    ich ,Vater, habe beim Arbeitgeber Elternzeit für den 5. und 12. Monat beantragt. Der 5. Monat ist nun um. Ich möchte gerne meine Elternzeit um einen Monat verlängern, den 13.
    Kann ich das ohne weiteres beim AG beantragen? Kann er dies ablehnen?

    Elterngeld ist von der Elternzeit ja unabhängig. Den Antrag auf Elterngeld möchte ich nicht ändern. Beantragt waren 12 Monate (1-12) für meine Frau und 2 Monate (5+12) für mich. Mein zusätzlicher Monat (13) wäre dann unentgeltlich. Dem spricht doch nichts entgegen,oder?

    Antworten
  36. Tobias meint

    23. Februar 2020 um 9:44

    Hallo,
    ich bin bereits Vater eines z-jährigen Sohnes, der bei der Mutter, meiner Ex-Lebensgefährtin, lebt. Mit meiner jetzigen Lebengefährtin habe ich seit drei Jahren einen gemeinsamen Sohn. Für diesen Hatte ich seinerzeit auch bereits 2 Monate Elternzeit, aufgeteilt in jeweils auf das 1. und 12. Lebensmonat. Nun steht die Geburt unseres zweiten Sohnes an. Um mich nach der Geburt nicht nur um die Mutter, sondern auch um unseren älteren Sohn kümmern zu können, möchte wieder Elternzeit nehmen. Da mir ein gemindertes Einkommen beim Unterhalt meines ältesten Sohnes nicht anerkannt wird, kann die Elternzeit leider wieder nur 2 Monate betragen.
    Wäre es denkbar, 2 Monate Elternzeit – unter vollem Bezug des Elterngeldes – auch auf 3 Monate zu splitten (z. B. 1 Monat direkt nach der Geburt Vollzeit und das 8. und 9. Lebensmonat jeweils in Teilzeit)?
    Wie würden evtl. 30 Wochenarbeitsstunden beim Elterngeld angerechnet?

    Antworten
  37. Daniel meint

    25. Februar 2020 um 18:07

    Hallo Zusammen,

    wir möchten die Elternzeit für 14 Monate mit voller Leistung beanspruchen. Gerne würde meine Frau durchgängig 8 Monate nehmen nach dem Mutterschutz und ich würde gerne nach 4 Monaten – 2Monate gemeinsam mit meiner Frau und dann nach dem 8. Monat meiner Frau 2 Monate alleine mit dem Kind in Elternzeit sein. Wenn ich es richtig gelesen habe, ist dies so möglich. Während der 2 monatigen gleichzeitigen Elternzeit verbrauchen wir ja quasi 4 Monate da jeder ja 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld Anspruch nimmt. -STIMMT das so ?

    Darüber hinaus habe ich die Frage ob sich das Elterngeld immer nach den letzten 12 Monaten Gehalt vor der Geburt berechnet oder ich beispielsweise auch in meiner 2. Elternzeitphase (Nach meiner Frau, ich alleine mit Kind s.o.) das Elterngeld für die 12 Monate vor der 2. Elternzeitphase berechnet wird. Ich werde nach der Geburt aufgrund von einem Wechsel mehr als das doppelte verdienen. Somit ist es für mich sehr unpraktisch wenn es sich nur nach den 12 Monaten vor der Geburt berechnet.

    Viele Grüße

    Daniel

    Antworten
  38. Melanie meint

    25. März 2020 um 10:37

    Hallo,

    wir sind für Anfang August ausgerechnet. Ich möchte nach dem Mutterschutz noch 3 Monate Elternzeit nehmen und dann ab Januar wieder Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann würde dann die restlichen Monate in Anspruch nehmen, das wären dann doch 11 Monate, oder? Geht das so?

    Vielen Danke

    Antworten
  39. Kevin meint

    29. Oktober 2020 um 9:02

    Hallo,

    Wenn ich als Vater die klassischen 2 Monate Elternzeit in 2×1 Monat splitte, kann ich dann auch 2×1 Monat Elterngeld bekommen oder müssen für das Elterngeld die 2 Monate zusammenhängend sein?

    Danke
    Kevin

    Antworten
  40. Martin meint

    10. November 2020 um 6:52

    Hallo,
    leider finde ich in Ihrem Artikel keine Angabe dazu, wann der 2te gesplittete Monat der Elternzeit genommen werden kann. Daher eine konkrete Frage:

    Ich habe den 1ten Monat Eltern- (Vaterzeit) direkt nach der Geburt meines Sohnes genommen. Muss ich den 2ten Monat Elternzeit jetzt genau ein Jahr später zur gleichen Zeit nehmen? Oder kann ich diesen 2ten Monat nach Absprache mit dem Arbeitgeber frei wählen?

    Viele Grüße

    Antworten
  41. Julia meint

    11. November 2020 um 12:51

    Hallo

    Kurze Frage:
    Meine Elternzeit endet im Frühjahr 2021. Kann mein Mann anschließend seine Elternzeit ( 2 Monate gesplittet) nehmen mit 65% Gehaltsausgleich oder ist es nach beenden meiner Elternzeit nicht mehr möglich??

    Danke
    Julia

    Antworten
  42. Murat meint

    9. Dezember 2020 um 21:55

    Hallo ich möchte gerne 12 Monate Elternzeit beantragen. Mein Kind ist am 02.08.2019 gebohren.Am 02.12.19 und am 02.07.20 habe ich jeweils 1 Monat Elternzeit geltend gemacht. Meine Frage ist ob mir die Möglichkeit bleibt zusätzlich Elternzeit ohne Bezahlung zu beantragen. (wegen der bis 36 Monate Regel)

    Antworten
  43. Martin meint

    29. Dezember 2020 um 8:19

    Hallo Zusammen,

    ich habe diese Jahr im März meine Tochter bekommen. Habe im Mai meinen ersten Monat Elternzeit genommen. Inzwischen habe ich aber neue Arbeit begonnen und möchte gerne nächstes Jahr im Mai meinen zweiten Montag nehmen. Geht das?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    LG

    Martin

    Antworten
  44. Dimitri meint

    30. Dezember 2020 um 13:43

    Hi, ich verstehe das nicht so ganz. Meine Frau möchte 24Monate in Elternzeit gehen. Wenn ich ab der Geburt meines Kindes auch Elternzeit haben möchte, wird diese von der Zeit meiner Frau abgezogen?

    Antworten
  45. Dominic meint

    23. Februar 2021 um 11:31

    Hallo zusammen,
    ich habe bei meinen ersten beiden Kindern bereits jeweils zwei Monate als Vater Elternzeit genommen. Beim dritten Kind möchte ich nun die Elternzeit so aufteilen, dass ich zwei Abschnitte nehme, d.h. 1. Lebensmonat sowie 12. + 13. Lebensmonat. Meine Frau würde dann „nur“ 11 Monate nehmen. Ist dies so möglich?

    Gruß, Dominic

    Antworten
  46. Patrycja meint

    6. März 2021 um 17:06

    Guten Tag, Kann der Vater des Kindes in den ersten Lebensmonaten des Kindes eine Elterngeld beantragen, wenn der Vater eine andere eingetragene Adresse hat als die Mutter mit dem Kind? Zum Beispiel nimmt die Mutter die ersten 12 Monate und der Vater die 2. und 3. Monate des Kindes. Schöne Grüße.

    Antworten
  47. Brinkmann meint

    8. April 2021 um 15:00

    Hallo folgende Sachlage,
    Mein Kind ist 08/2020 geboren. Direkt nach der Geburt habe ich 3 Monate elternzeit genommen. Nun möchte ich 1monat elternzeit im Jahr 2021 für das selbige Kind beantragen ist dies zulässig?

    Gruß Brinkmann

    Antworten
  48. Karsten meint

    19. April 2021 um 18:02

    Guten Tag,

    wäre es möglich 2 Monate Elternzeit zu beantragen und entsprechend diese Aufzuteilen wie z.B. 1 Monat und 21 Tage am Stück daheim zu verbringen und die restlichen Tage zu einen anderen Zeitpunkt in Anspruch zunehmen.

    Wäre sowas möglich?

    Danke.

    Antworten
  49. Berti meint

    9. Juni 2021 um 13:58

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Aufteilung der Vatermonate.
    Kind geboren: 12.3.21
    Elternzeit Mutter: bis 11.9.22

    Wunsch Elternzeit Vater:
    1. Monat: 12.8.-11.9.
    2. Monat: 12.5.-11.6.

    Geht das so, oder müssen beide Elternzeitmonate Vater innerhalb der erste 12 bzw. 14 Monate liegen?
    Gruß&Danke

    Antworten
  50. Joseph meint

    30. Dezember 2021 um 21:31

    Hallo,
    Ich würde gerne als werdender Vater meine 2 Monate Elternzeit auf 1x 2wochen und 1x 6 Wochen aufteilen, ist das möglich?

    Antworten

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