So kräftezehrend und schwer eine Geburt auch sein kann – ist der kleine Erdenbürger erst einmal auf der Welt, scheint jeglicher Schmerz frischgebackener Mütter wie weggeblasen. Auch wenn die Geburt eines Kindes für Väter nicht im Entferntesten mit diesen Anstrengungen verbunden ist, sind auch sie spätestens beim Anblick ihres Kindes Feuer und Flamme.

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Oft möchten sich Eltern gar nicht mehr von ihrem kleinen Schatz trennen. Damit sie vor allem in seinen ersten Lebensjahren nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern die Möglichkeit ein, in Elternzeit zu gehen. In dieser Zeit werden sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Umgangssprachlich ist bei Männern auch die Rede vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“.
Kurz & knapp: Dauer der Elternzeit als Vater
Bei Mutter sowie Vater liegt die Höchstdauer der Elternzeit bei 36 Monaten. Eine gesetzliche Mindestdauer existiert per se nicht.
In den ersten drei Lebensjahren des Kindes können 12 Monate Elternzeit als Vater genommen werden. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.
Besonders häufig werden 2 Monate Elternzeit als Vater genommen, da sich der Anspruch auf Elterngeld dadurch von 12 auf 14 Monate erhöht, wenn die Mutter sich ebenfalls in der Elternzeit befindet.
Nicht selten fragen sich Männer, die sich für die Elternzeit als Vater entscheiden, welche Dauer dabei maßgeblich ist. Besteht beispielsweise die Option, Elternzeit als Vater nur für 1 Monat zu nehmen? Welcher Zeitraum ist maximal möglich? Informationen rund um die Dauer der Elternzeit als Vater erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Wie lange können Sie Vaterschaftsurlaub nehmen?

Grundsätzlich ist die Elternzeit als Vater auf eine Dauer von maximal 36 Monaten begrenzt und kann direkt ab der Geburt des Kindes genommen werden. Es ist zudem möglich, nur einige Monate, Wochen oder Tage Vaterschaftsurlaub zu nehmen, da an und für sich keine Mindestdauer existiert.
Wie lange sie sich eine unbezahlte Auszeit von der Arbeitswelt genehmigen, um sich der Kindererziehung zu widmen, können Sie also relativ frei entscheiden. In Bezug auf die Elternzeit als Vater wäre somit geklärt, wie lange sie maximal möglich ist. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie den jeweiligen Zeitraum am Stück nehmen müssen, denn beim Vaterschaftsurlaub kann die Dauer gesplittet werden.
In der Regel ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes bei der Elternzeit als Vater eine Dauer von 12 Monaten möglich. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes aufgeteilt werden. Beschließen Sie beispielsweise, Elternzeit als Mann für 2 Monate zu nehmen, können Sie diese normalerweise nutzen, bis Ihr Kind seinen achten Geburtstag feiert.
Kein Wunder also, dass einige Männer beschließen, zumindest 2 Monate lang die Elternzeit für Väter wahrzunehmen, um insgesamt von 14 Monaten Elterngeld zu profitieren. Besonders beliebt ist das Modell „12+2“, bei dem die Mutter 12 und der Vater 2 Monate in Elternzeit geht.
Elternzeit als Vater: In welchem Zeitraum muss sie beantragt werden?

Haben Sie sich bei der Elternzeit als Vater auf eine Dauer festgelegt, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Frist richtet sich beim Antrag auf Elternzeit nach dem Zeitraum, den ein Vater sich aussucht, um seine Auszeit zu nehmen:
- Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag auf Elternzeit als Vater spätestens sieben Wochen vorher gestellt werden.
- Handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes, muss dies spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst (Autor)
- Simoens, Anne Nina (Autor)
- Herwald, Alina (Autor)
Letzte Aktualisierung am 7.06.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
T. Bendorf. meint
Guten Tag,
ich habe eine Frage in Bezug auf Vaterschaftsurlaub. Und zwar ist es denn möglich z. B. die Zeit zu Stückeln – beginn am 01.11.2018 – 31.11.2018 und am 01.01.2018 – 31.01.2019 ?. Mein Sohn geb.am 14.11.2014 und meine Tochter geb. am 15.04.2017. Es geht darum, dass ich den Bezug zu mienem Gehalt nicht minimieren möchte.
Lg Hr. Bendorf
arbeitsrechte.de meint
Hallo Hr. Bendorf,
grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Elternzeit aufzuteilen. Die Elterngeldstelle Ihres Jugendamts kann Sie dazu ausführlich beraten.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Jens meint
Guten Tag,
Eine kurze Frage,
Also meine Frau wird 12 Monate lang Elternzeit nehmen, das heißt sie bekommt 12 Monate lang Elterngeld und ich als Papa werde erst 1 Monat ( Januar) nach der Geburt nehmen und anschließend erst weiter arbeiten und dann noch mal ein Monat im September, also haben wir ein Recht auf 14 Monate Elterngeld richtig ? Und wenn ich jetzt dazu noch Oktober November und Dezember auch nehme ?
Also das heißt mir als Vater wird dann nur im Januar und September Elterngeld gezahlt und die restlichen Monate Oktober November und Dezember werden die nicht gezahlt da wir mit meiner Frau die 14 Monate voll haben richtig ?
Aber ich habe ja auch das Recht die Monate Oktober November und Dezember raus zu gehen als elternzeit ?
Jetzt schon mal vielen lieben Dank für die Antwort
Marc meint
Hallo,
meine Frage: ist es möglich Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr zu nehmen wenn vor dem 3. Lebensjahr noch überhaupt keine Elternzeit genommen wurde? Ich würde also die Elternzeit erstmalig nach dem 3. Geburtstag beantragen. Mein Arbeitgeber konnte mir das leider nicht eindeutig beantworten.
Danke und Grüße
Silke meint
Hallo zusammen,
2 Fragen ,wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder einen Tipp geben kann 😉
Meine Tochter wird am 4April 2019 2Jahre ,
bislang sind wir getrentlebent mit dem Kindsvater wollen aber jetzt zusammenziehen.
(das Sorgerecht hat er und die Vaterschaftsanerkennung natürlich auch)
1)Ich gehe ab April einer Umschulung nach,kann der Kindsvater die 12Monate die dann noch übrig sind bis zum 3Lebensjahr in Elternzeit gehen,so das ich mich mehr auf die Umschulung konzentrieren kann.?!
2)*Fals ja, wird er denn das Elterngeld bekommen in den 12Monaten bis zum 3Lebensjahr?
Mein Einkommen ergab sich seit der Geburt meiner Tochter 04.04.17 von „36€ ALG2“ und der restliche Betrag für Wohnung und weiteres wurde von Kindsvater als UHG bezahlt.
Er hatte bislang keine Elternzeit beantragt!
Mit freundlichen Grüßen
Petya S. meint
Hallo
können wir in ausland reisen wenn beide in Elternzeit sind ? wen ja wie lange ?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petya,
einer Auslandsreise in der Elternzeit steht in der Regel nicht im Weg.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kristina meint
Hallo, wie verhält es sich wenn die Frau 24 Monate zu Hause bleibt und der Mann 2 Monate zuhause bleiben möchte. Werden diese 2 Monate von den gesamten 24 Monaten der Frau abgezogen?
MfG Kristina
Ely meint
Es wäre super wenn jemand eine Antwort schreiben könnte.
Shanna meint
Hallo, eine Frage:
Entbindungstermin ist am 23.05.2019, mein Mann nimmt ersten Monat klar ab 23 Mai bis 22 Juni, und zweiten Monat möchtet er im Januar 2020 nehmen, muss er unbedingt am 23 Januar nehmen oder kann z.B. am 20 Januar schon nehmen???
Danke im Voraus
arbeitsrechte.de meint
Hallo Shanna,
der Beginn der Elternzeit für den Vater ist ab der Geburt frei wählbar.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franzisca meint
Hallo,
ich habe Frage, nur mein Mann arbeitet, seine Ferien sind für den 01.06.2019 bis zum 30.06.2019 geplant, und mein Baby sollte bis zum 04.06.2019 geboren sein. Wenn mein Baby vor diesem Zeitpunkt kommt, wie wäre es dann, wenn mein Mann bei mir zuHause bleiben würde, 20 Tage vor Beginn Ihres Urlaubs bei mir zu Hause? ist es möglich?
Wo soll er sich für den vaterschaftsurlaubs bewerben?
Soll es von der Krankenversicherung oder vom Unternehmen bezahlt werden?
Danke im Voraus
Ali meint
Hallöchen,
ich hätte auch mal eine Frage, die mir gerade spontan so eingefallen ist.
Mein Sohnemann ist im Oktober 2015 geboren, und ich hatte das Glück die Elternzeit vom April – Mai 2016 und noch mal von Oktober – Dezember 2016, allerdings hier in Teilzeit zu nehmen – um eben auch Elterngeld zu erhalten. Meine Frau hatte Elternzeit für ein Jahr beantragt, falls dies bzgl. meiner Frage relevant sein sollte.
Nun die Frage, kann ich als Vater denn noch einmal Elternzeit nehmen, z. B. bevor der Junior in die Schule kommt um ggf. eine Europareise o. ä. zu machen? Gibt es irgendwelche Fristen oder Anträge, etc. die zu beachten sind?
Für unsere im Juni 2017 geborene Tochter hatte ich bisher 2 Monate am Stück Elternzeit genommen. 😉 Auch dahnigehend vielleicht die Frage
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
roman meint
Hallo, eine frage:
kann ich auch als papa nur 1mon elternzeit nehmen auch wenn mama Hausfrau ist also dann statt 2 mon doch nur 1mon. aus finanziellen gründen…???
P. Jack meint
Halli, ich hätte da eine Frage.
Unser Sohn ist am 2.12.17 geboren. Meine Frau nahm 1 Jahr Elternzeit. Jetzt hat sie die Elternzeit unbezahlt verlängert aber geht jobben.
Ich hatte keine genommen weil ich den Arbeitgeber gewechselt hatte zu der Zeit.
Jetzt zur Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld wenn ich 2 Monate Elternzeit nehme?
MfG
arbeitsrechte.de meint
Hallo P. Jack,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Jugendamt bzw. die Familienkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maren meint
Hallo, kann der Vater seine Elternzeit ( 2 Monate) auch splitten, damit meine ich die zwei Monate aufteilen in immer jeweils zwei Wochen ?
Sprich zwei Wochen arbeiten zwei Wochen Elternzeit zwei Wochen arbeiten … und so weiter
MFG
Aytac meint
Hallo,
Meine frage ich habe 1. Vaterschaftsurlaub genommen von mein arbeitgeber. 2. Vaterschaftsurlaub geplant, aber meine Arbeitgeber hat nicht akzeptiert. Muß ich dann melden zu Familienkasse oder nicht. Danke
Amini meint
Hallo haben vàter wàrend der Elternzeit kûndigungsschutz vor der Arbeitgeber und muss ich den schriftlichen Antrag bei mein Arbeitgeber 7 Wochen vorher abgeben das heißt wenn der Stichtag der 4.11 wàre , aber wenn das Kind 2 Wochen vorher auf die Welt kommt ist auch egal oder
Andrea meint
Hallo Zusammen,
folgende Konstellation haben wir bei der Elternzeit geplant:
Geburt des Kindes war am 07.01.2019
Elternzeit der Mutter geht 1 Jahr, bis 06.01.2020
Elternzeit des Vaters dann ab 07.01.2020 bis 06.03.2020
Ist das so möglich? Also, dass der Vater die Monate 13 & 14 nimmt und dann auch entsprechend Elterngeld für diesen Zeitraum erhält?
Vielen Dank schon mal vorab.
Liebe Grüße Andrea
Meli meint
Hallo, ich habe auch eine Frage.
Kann ich als Mutter 36 Monate und mein Mann gleichzeitig 2 Monate elterzeit nehmen?
Es geht jetzt nur um die zeit.
J.Köster meint
Hallo Liebes Team,
meine Freundin und ich erhalten im Dez. unser erstes Kind.
sie geht dann in Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes.
Wir haben es so geplant das sie das 1.Jahr geht. Von Tag X bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag.
Ab dem Geburtstag möchte ich als Vater ebenfalls 12Monate Elternzeit nehmen.
Wie beläuft sich das alles? Fristen und Co haben wir alles schon vorhanden und wissen wodrauf wir zu achten haben. die Frage ist? kann ich als Papa dann überhaupt Elternzeit nehmen?
oder Muss meine Frau das Zweite Jahr nehmen?
Zeynep meint
Die Antwort würde mich auch interessieren. Könnenten sie mir sagen wue es war? Lg
Simon meint
Guten Tag,
damit ich als Vater Elterngeld erhalte, muss ich (gem. obiger Definition im gelben Kasten) min. 2 Monate Elternzeit nehmen. Kann ich diese Zeit so gestalten, dass ich z.B. vom 15.11-15.12.2019 und dann vom 15.07.-15.08.2020 diese Zeit in Anspruch nehme und dann elterngeldberechtigt bin?
Und würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn ich nur 1 Monat Elternzeit nehmen möchte, kein Anspruch auf Elterngeld habe?
Herzlich Grüße
Simon
Ewa meint
Hallo ich habe eine Frage. Mein Mann hat heute von dem Arbeitgeber gehört dass er keine Anspruch auf Vaterschaftsurlaub hat, weil da so was nicht gibt. Ist das gesetzlich in Ordnung? Liebe Grüße
Said meint
Hallo,
eine Frage bitte:
Meine Frau und ich erwarten unser erstes Kind im Januar. Da meine Frau, Hausfrau wird Sie sich sowieso um das Kind kümmern und zuhause bleiben – wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat sie Anspruch auf 300€ Elterngeld, richtig?
Wie schaut es bei mir aus, wenn ich zwei Monate Vaterschaftsurlaub nehmen würde und dann in meine Arbeit zurück gehe?
1) erhalte ich nur während den zwei Monaten 65% meines Gehalts oder hätte ich auch Ansprüche auf Eltern Geld wenn ich nach den zwei Monaten wieder arbeite?
Vielen Dank vorab.
Said
Ibrahim meint
Hallo meine Frau ist Hausfrau und hat bei der Geburt unserer Tochter am 02.10.2017 12 Monate Elterngeld bekommen. Nun möchte ich wenn die Tochter im 34 Lebensmonat ist 1 Monat Vaterschaftsurlaub nehmen. Ist das möglich wenn die Ehefrau nicht arbeitet? Es ist mir selbstverständlich klar das wir diesen Monat überbrücken müssen.
Kiki meint
Hallo,
ich habe eine Frage, ich würde gerne 12 Monate in Elternzeit gehen und nach mir mein Partner für 6 Monate, ist das möglich und wie ist das dann mit dem Eltergeld, ich würde ja für die ersten 12 Monate bekommen, hat er dann Anspruch und kann er überhaupt so lange Vsterschaftsurlaub nehmen?
Zeynep meint
War das möglich? Das ich ein jahr gehe danach mein partner 1 jahr?wie warcdas mit dem gehalt? Lg
Vladimir J. meint
Hallo!
My name ist Vladimir J. und ich arbeite seit dem 15. November 2019 in einem Unternehmen. Meine Frau wird voraussichtlich im Januar 2020, voraussichtlich am 11. Januar, unser zweites Baby zur Welt bringen. Meine Frage ist: Kann ich mich von meinem Vater verabschieden? Wie viele Tage oder Wochen? Und ist es ein Problem, dass mein Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten hat? Obwohl mein Vertrag unbefristet ist.
Ich möchte nur wissen, ob ich legal 2-3 Wochen bezahlten Vaterurlaub nehmen kann, um meiner Frau nach der Geburt zu helfen.
Vielen Dank!
Janine meint
Hallo, ich habe mal eine Frage. Unser Geburtstermin ist der 21.02.20, ich gehe 1 Jahr in Elternzeit. Mein Mann würde gern 2 Monate mit mir zusammen nehmen.
Nun ist aber die Frage, kann er die 2 Monate wie folgt beantragen 1.3.20 – 30.4.20 oder müssen wir uns zwingend nach dem Geburtstermin richten und nach Lebensmonaten gehen?
Grüße, Janine
Benni meint
Die gleiche Frage habe ich auch. Kam da eine Antwort? Viele Grüße, Benni
Christian meint
Guten Tag, sehr guter Artikel.
Ist es denn möglich den Partnerbonus (also die zusätzlichen 2 Monate) auch zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen und die 1.800 Euro zu beziehen?
Also Beispiel: Die Frau nimmt die ersten 12 Monate, ich als Mann nehme Monat 13 + 14 – jedoch nicht direkt im Anschluß sondern, z.B. 1 Jahr nach Beendigung der Elternzeit der Frau.
Geht das und wird dann weiterhin das Elterngeld gezahlt?
Danke und Grüße,
Christian
Nicole meint
Hallo,
ich habe eine Frage zum Vaterschaftsurlaub.
Ich werde 24 Monate Elternzeit nehmen, die ich mir 12 Monate lang auszahlen lasse.
Mein Freund wird einen Monat nach der Geburt nehmen und möchte de zweiten Monat später nehmen.
Meine Frage: kann er den einen Vaterschaftsurlaub auch im 20 oder 24 Monat nehmen, den er auch bezahlt bekommt? Oder muss er ihn im 13+14 LM nehmen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Nicole
Valentino S. meint
Hallo,
ich habe meine 1. Elternzeit als Vater dieses Jahr vom 10.6-10.8. rechtzeitig beantragt, möchte aber nächstes Jahr nochmal 2 Monate in Elternzeit gehen. Kann mir mein Arbeitgeber dies verbieten wenn ich den Antrag rechtzeitig stelle?
Mit freundlichen Grüßen
Valentino S.
Turkalj meint
Guten Tag hab eine frage was die auzhalung von elternzeit.
Ich war am 01.11.2020 bis 29.11.2020
Mein Sohn wurde geboren an
27.02.2020
Meine Frage lautet ob ich sagen wir mal jeztz antrag stellen kan das ich das ausgezahlt bekommen oder ist es zu spät ?