Die Geburt eines Kindes kann das Leben durchaus erst einmal auf den Kopf stellen. Plötzlich sind frischgebackene Eltern nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch für den neuen Erdenbürger. Und dieser fordert teilweise ihre gesamte Aufmerksamkeit. Zwischen Füttern, Baden und Windeln wechseln bleibt kaum noch Zeit für die Arbeit; eine 40-Stunden-Woche scheint schier unmöglich zu bewältigen.
Kurz & knapp: Elternzeit als Vater
Sowohl Mütter als auch Väter haben nach der Geburt eines Kindes das Recht, in Elternzeit zu gehen.
Sie beträgt insgesamt 36 Monate, wovon 12 Monate in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden müssen. Die verbleibenden 24 Monate können zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Sprösslings genutzt werden. Mehr Infos zur Dauer finden Sie hier.
Sie erhalten zwar in der Elternzeit als Vater kein Gehalt, können jedoch Elterngeld beantragen.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
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Spezifische Informationen zur Elternzeit als Vater:
Bis zu acht Wochen nach der Geburt befinden sich Mütter zumindest noch im Mutterschutz und dürfen entsprechend keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach Ablauf dieser Zeit entscheiden sich viele Frauen dafür, in Elternzeit zu gehen, um ihren kleinen Schatz auch weiterhin beaufsichtigen zu können. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes.
Doch können auch Väter in Elternzeit gehen? Was muss bei einem Antrag auf Elternzeit als Vater beachtet werden? Welchen Zeitraum sieht der Gesetzgeber dabei vor? Wird das Gehalt weiterhin gezahlt oder existiert so etwas wie „Vaterschaftsgeld“? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
Seit wann gibt es die Elternzeit für Väter?
Im Jahr 2007 wurde das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt. Es regelt unter anderem den Anspruch auf Elternzeit:
Sowohl als Vater als auch als Mutter dürfen Sie sich § 15 Absatz 1 BEEG zufolge unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um sich der Betreuung des Nachwuchses zu widmen. Dazu bedarf es jedoch folgender Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- die Erziehung und Betreuung selbst übernehmen und
- dürfen monatlich im Durchschnitt nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
Es besteht demzufolge bereits seit 2007 ein gesetzliches Recht auf Elternzeit – auch als Vater. Von diesem machen jedoch – damals wie heute – immer noch recht wenige Männer Gebrauch. Viele entscheiden sich eher dazu, Urlaub zu nehmen, die Arbeitszeit zu reduzieren oder Überstunden abzufeiern, um mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Auch wenn sich diese Zahl mit den Jahren zwar gesteigert hat, sind es trotzdem nur ungefähr 34 Prozent, die die Elternzeit für Väter nutzen.
Elternzeit als Mann: Zeitpunkt und Dauer
Dass grundsätzlich ein Anspruch auf Elternzeit als Vater besteht, wäre damit geklärt. Einige fragen sich jedoch: „Wann kann ich als Vater eigentlich Elternzeit nehmen und wie lange?“ Die Antwort darauf lautet: maximal 36 Monate und direkt ab der Geburt des Kindes. Es gibt dabei allerdings einige Besonderheiten zu beachten, denn die Elternzeit kann gesplittet werden.
In der Regel besteht in puncto Elternzeit ein Anspruch für Vater und Mutter, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist jedoch möglich, 24 der insgesamt 36 Monate zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes zu nehmen. Die verbleibenden 12 Monate müssen allerdings in den ersten drei Lebensjahren des Sprösslings genutzt werden.
Weiterhin ist es möglich, die Elternzeit zwischen Vater und Mutter aufzuteilen. Da sich Frauen acht Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz befinden, wird diese Zeit auf die Elternzeit angerechnet. Sie verlängert sich dementsprechend nicht. Möchte die Frau aus diesem Grund beispielsweise die ersten zwölf Monate bei dem Kind bleiben, kann der Mann sie im Anschluss daran ablösen. Beide können die Elternzeit aber auch gleichzeitig nehmen.
Wann sollten Sie als Vater die Elternzeit beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie in Teil- oder Vollzeit arbeiten oder ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt: Befinden Sie sich in einem bezahlten Arbeitsverhältnis, haben Ihren festen Wohnsitz in Deutschland und leben mit dem Kind in einem Haushalt, können Sie Elternzeit als Vater beantragen. Dies gilt auch innerhalb einer Ausbildung.
Es muss sich zudem nicht einmal um Ihr leibliches Kind handeln. Sie können die Elternzeit als Vater zum Beispiel auch bei einem Pflegekind, einem Enkel, einem Neffen oder einer Nichte beanspruchen. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes ist keine gesonderte Zustimmung notwendig, wenn Sie den Vaterschaftsurlaub beim Arbeitgeber beantragen.
Da ein gesetzlicher Anspruch in den ersten drei Jahren des Kindes besteht, darf dieser Ihnen den Erziehungsurlaub als Vater nicht verweigern. Etwas anderes kann zwischen dem dritten und achten Lebensjahr gelten, wenn beispielsweise dringende betriebliche Gründe vorliegen. Auch wenn Ihr Chef bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes dem Erziehungsurlaub als Mann nicht zustimmen muss, bedarf es trotzdem einer schriftlichen Anmeldung der Elternzeit als Vater.
Diese muss mindestens sieben Wochen vor Beginn derselbigen beim Arbeitgeber eingehen. Zudem sollte daraus ersichtlich werden, von wann bis wann Sie gedenken, Elternzeit als Ehemann und frischgebackener Vater zu nehmen. Bei der Elternzeit für Männer, die zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Nachwuchses genommen werden soll, ist eine Frist von 13 Wochen maßgeblich. Es empfiehlt sich, eine Bestätigung der Elternzeit als Vater vom Arbeitgeber einzufordern.
Muster: Elternzeit als Vater beantragen
Sollten Sie unsicher sein, wie Sie die Elternzeit als Vater beim Arbeitgeber korrekt beantragen, können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster nutzen.
Je nachdem, welches Verhältnis Sie zu Ihrem Chef haben, können Sie das Schreiben mehr oder weniger formal gestalten. Achten Sie jedoch darauf, alle notwendigen Informationen zu erwähnen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterschreiben Elternzeit Vater (.doc)
Musterschreiben Elternzeit Vater (.pdf)
Erziehungsurlaub für Väter: Wird das Gehalt weiterhin gezahlt?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Elternzeit als Vater um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich um die Betreuung des Nachwuchses zu kümmern. Daher erhalten normalerweise weder Frauen noch Männer innerhalb dieser Zeit eine Vergütung vom Arbeitgeber. Schließlich erbringen sie auch keine Arbeitsleistung.
Um den Lebensunterhalt trotzdem bestreiten und vor allem das neugeborene Familienmitglied entsprechend versorgen zu können, besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu erhalten. Zwar sind die Vorschriften zu Elterngeld und Elternzeit beide im BEEG geregelt, dabei handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Leistungen, die außerdem von unterschiedlichen Stellen gewährt werden.
Möchten Sie als Vater Erziehungsurlaub beantragen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber tun. Die Auszahlung des Elterngeldes übernehmen allerdings die staatlichen Elterngeldstellen wie z. B. die Familienkasse.
Bei der Elternzeit als Vater besteht ein Anspruch auf Elterngeld laut § 1 Absatz 1 BEEG, wenn der Betroffene
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.“
Es empfiehlt sich, bereits vor dem Antritt der Elternzeit als Vater Informationen darüber einzuholen, wie viel Geld Ihnen letztendlich zur Verfügung stehen wird. Schließlich müssen diverse Regelungen zur Höhe des Elterngeldes sowie zur Dauer der Auszahlung Beachtung finden. Im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld, welches den Zeitraum des gesamten Mutterschutzes über gezahlt wird, beschränkt sich beim Elterngeld der Anspruch in der Elternzeit als Mann in der Regel nur auf zwölf Monate.
In der Elternzeit als Mann beim Arbeitgeber in Teilzeit weiterarbeiten?
Die Möglichkeit, die Arbeit in Teilzeit und die Elternzeit als Vater miteinander zu kombinieren, besteht tatsächlich. Dabei muss jedoch eine Grenze von 30 Arbeitsstunden in der Woche eingehalten werden.
Einen Anspruch auf einen Teilzeitjob haben Sie in der Regel nach mindestens sechs Monaten im Betrieb, sofern dort mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Ihrem Chef steht es normalerweise nur dann zu, Ihnen den Wunsch, während der Vätermonate in Elternzeit weiterhin teilzeitbeschäftigt zu sein, abzuschlagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Übrigens: Während der Elternzeit als Vater sind vom Arbeitgeber gewünschte Weiterbildungen nicht erlaubt.
Elternzeit als Vater: Besteht ein Kündigungsschutz?
Beantragen Sie innerhalb der jeweils maßgeblichen Frist die Elternzeit als Vater, profitieren Sie von einem speziellen Kündigungsschutz. Dieser greift maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) bzw. 14 Wochen vorher (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr).
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber Ihnen in der Regel innerhalb der gesamten Elternzeit nicht kündigen darf. Bedenken Sie jedoch: Beantragen Sie die Elternzeit als Vater in zwei getrennten Abschnitten, beispielsweise im ersten Lebensjahr des Kindes und im dritten, können Sie nach dem Ende des ersten Abschnitts bis zum Beginn des zweiten nicht von diesem Kündigungsschutz profitieren!
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch in der Elternzeit als Vater?
Immer wieder stellen sich Arbeitnehmer die Frage, was eigentlich mit dem Urlaubsanspruch geschieht, den sie in dem Jahr hätten, in dem Sie in Elternzeit gehen. Schließlich sind sie in diesem Zeitraum ohnehin von der Arbeit freigestellt und bräuchten an und für sich keinen Erholungsurlaub mehr.
§ 17 Absatz 1 BEEG besagt zu diesem Thema Folgendes:
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.“
Sind Sie also in der Elternzeit als Vater weiterhin in Teilzeit beschäftigt, ändert sich an Ihrem Urlaubsanspruch nichts. Außerdem besteht lediglich die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub kürzt – verpflichtet ist er dazu nicht. Weiterhin setzt § 17 BEEG fest, dass Sie über Resturlaubstage, die Sie vor Beginn der Elternzeit nicht nehmen konnten, entweder im laufenden oder im nächsten Jahr verfügen können. Diese verfallen entsprechend nicht.
Vor- und Nachteile der Elternzeit als Vater
Im Folgenden haben wir eine kurze Zusammenfassung der Vor- und Nachteile für Sie erstellt, die Ihnen die Entscheidung erleichtern soll, ob Sie als Vater in Elternzeit gehen sollten oder nicht:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
- Kündigungsschutz - Unterstützung für die Mutter des Kindes - stärkere emotionale Bindung zum Kind - mehr Zeit für die Familie | - Gefahr, auf der Arbeit aufgrund der Übernahme einer „Frauenrolle“ gemobbt zu werden - Benachteiligung bei Beförderungen - versäumte Weiterbildungen - mögliche finanzielle Einbußen |
Das klassische Bild der Mutter, die mit dem Kind zu Hause bleibt, und dem Vater, der erst spät abends von der Arbeit kommt und kaum Zeit hat, ist längst nicht mehr zeitgemäß. Es bringt einige Vorteile mit sich, die Elternzeit als Vater zu nutzen, jedoch auch gewisse Nachteile.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst (Autor)
- Simoens, Anne Nina (Autor)
- Herwald, Alina (Autor)
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Axel meint
25. Juli 2022 at 13:27
Hallo, ich habe bereits den 1 und den 6 lebensmonat meines sohnes Elternzeit gehabt.
kann ich dann rein theoretisch ohne Zustimmung meines Arbeitgebers noch 10 Monate Elternzeit nehmen bis zum 3. Geburtstag ? könnte ich auch direkt ab dem 3. Geburtstag die 24 Monate nehmen so dass es kein neuer Zeitabschniit ist und auch da die zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich ist.
Anatolien meint
15. Dezember 2021 at 16:03
Guten Tag,
01.2005 und 12.2014 geborenen zwei Tochter haben wir.
Unüberlegt haben wir die beide Kinder auf meine Frau geschrieben.
Es hat für die Familie folgende Nachteile, ich gehe früher als meine Frau ins Rente und mir fehlen die Anrechnungszeiten bis zum Rente.
Bei dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet. 2 Monate Elternzeit war bei dem zweiten Kind möglich wo ich nur halbtags gearbeitet habe.
Meine Frau hat am 22.05.2010 für das erstes Kind und 28.08.2019 für das zweites Kind per Post Bescheid bekommen.
Kann man die Erziehungs- Berücksichtigungszeiten jetzt umschreiben?
Vielen Dank im Voraus.