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Beginn der Elternzeit als Vater: Wann geht es los?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. November 2022

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Um sich der Erziehung und Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen zu können, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern in Deutschland das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. In den ersten Lebensjahren des Sprösslings können sie sich dabei unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen und haben nach dieser Zeit ein Recht darauf, in ihren vorherigen oder zumindest einen vergleichbaren Job im Unternehmen zurückzukehren.

Elternzeit als Vater: Ist ihr Beginn an ein Datum geknüpft?
Elternzeit als Vater: Ist ihr Beginn an ein Datum geknüpft?

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Obwohl auch heutzutage immer noch mehr Frauen als Männer diese Option wahrnehmen, spielen trotzdem auch einige frischgebackene Papas mit dem Gedanken, zu Hause zu bleiben, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. In diesem Zusammenhang ist oft die Rede von „Vaterschaftsurlaub“. Im Vorfeld müssen jedoch meist erst einmal gewisse Fragen geklärt werden, die sich unter anderem um den Beginn der Elternzeit als Vater drehen.

Kurz & knapp: Beginn der Elternzeit als Vater

Wann beginnt die Elternzeit für Väter?

Väter können direkt ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen.

Müssen Väter ab der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen?

Da es möglich ist, die Elternzeit zu splitten, können Sie sich auch dazu entscheiden, den Beginn der Elternzeit als Vater in die ersten drei Lebensjahre des Kindes oder in den Zeitraum zwischen seinem dritten und achten Geburtstag zu legen.

Welche Fristen müssen Beachtung finden?

Wenn Sie den Beginn der Elternzeit als Vater Ihrem Arbeitgeber mitteilen, müssen Sie gewisse Fristen beachten. Infos dazu erhalten Sie hier.

Wann beginnt die Elternzeit für einen Vater? Ist ihr Beginn von einem bestimmten Datum abhängig? Wann muss der entsprechende Antrag gestellt werden? Und muss der Arbeitgeber dem überhaupt zustimmen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Kurz & knapp: Beginn der Elternzeit als Vater
  • Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
    • Elternzeit als Vater: Ab wann können Sie den Antrag stellen?
  • Weiterführende Literatur zum Thema
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater

Wann beginnt die Elternzeit für Väter?

Beginn der Elternzeit als Vater: Ab der Geburt des Kindes können Sie sich unbezahlt freistellen lassen.
Beginn der Elternzeit als Vater: Ab der Geburt des Kindes können Sie sich unbezahlt freistellen lassen.

Insgesamt 36 Monate können Väter nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Das Wichtigste dabei vorneweg: Den frühesten Beginn der Elternzeit als Vater können sie direkt auf den Tag der Geburt legen. Maßgeblich ist dabei der vom jeweiligen Frauenarzt errechnete mutmaßliche Entbindungstermin.

Es besteht jedoch auch die Option, sich für einen späteren Beginn der Elternzeit zu entscheiden. Für Väter ist es meist besonders praktisch, dass sie die Elternzeit splitten können.

Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate müssen in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können sie zwischen seinem dritten und achten Geburtstag aufteilen.

Wenn Sie sich in Bezug auf den Beginn der Elternzeit als Vater auf ein Datum festlegen, können Sie beruhigt sein: Zwar entscheiden sich die meisten Papas für eine Dauer von mindestens zwei Monaten („Partnermonate“), allerdings sind auch einzelne Wochen oder Tage möglich.

Elternzeit als Vater: Ab wann können Sie den Antrag stellen?

Haben Sie sich in Bezug auf den Beginn der Elternzeit als Vater für ein Datum entschieden, müssen Sie dieses Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dabei gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten, die in § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) definiert sind und sich danach richten, wann genau Sie in Elternzeit gehen möchten:

Elternzeit als Vater: Je nachdem, wann sie beginnen soll, beeinflusst dies die Antragsfristen.
Elternzeit als Vater: Je nachdem, wann sie beginnen soll, beeinflusst dies die Antragsfristen.
  • Wenn der Beginn der Elternzeit als Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Sprösslings liegt, müssen Sie diese spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Arbeitgeber beantragen.
  • Liegt der jeweilige Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, ist eine Frist von spätestens 13 Wochen vor dem entsprechenden Datum maßgeblich.

Wichtig: In den ersten drei Lebensjahren des Kindes haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Liegt der Beginn bei einem Vater innerhalb dieser Zeitspanne, darf Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Vaterschaftsurlaub nicht ablehnen.

Entscheiden Sie sich für den Beginn der Elternzeit als Vater zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Nachwuchses, ist es Ihrem Chef nur dann möglich, Ihrem Wunsch nicht zu entsprechen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dagegen sprechen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:

Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale...
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  • Marburger, Horst (Autor)
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Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
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  • Simoens, Anne Nina (Autor)
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Babyleicht: Der praktische Elterngeld und Elternzeit Ratgeber für werdende Mütter und Väter
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Beginn der Elternzeit als Vater: Wann geht es los?
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Kommentare

  1. Luise meint

    31. Juli 2018 um 16:41

    Was passiert, wenn ich das geplante Geburtsdatum Bsp. 01-01-19 als Startpunkt für die Elternzeit des Vaters angegeben habe und dann kommt das Kind später? Kann der Vater dann trotzdem schon ab dem 01-01-19 in Elternzeit gehen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 um 15:45

      Hallo Luise,
      die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Kommt dieses später zur Welt, beginnt die Elternzeit dementsprechend ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Elternzeit ohne Kind ist schließlich nicht möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. LisaMarie meint

    20. August 2018 um 10:12

    Hallo,

    ich arbeite in der Gaqtronomie, habe also eine „rollende Woche“.
    Nun geht meine Elternzeit bis zum 25.08.2018 und ich muss am 26.08.2018 wieder arbeiten. Bekomme ich einen Guttag? Weil ich ja die 2 offiziellen Tage nicht frei habe. Ich dachte ich habe frei und bekomme einen Guttag, da ich nur einen freien Tag habe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 14:15

      Hallo LisaMarie,

      da es keine gesetzliche Reglung zu Guttagen gibt, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, wie die Verteilung für Sie stattfindet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Sandra meint

    23. August 2018 um 10:58

    Hallo,
    Kann mein Mann die Elternzeit auch mitten im Monat beginnen oder gibt es da Schwierigkeiten bei der Abrechnung des Lohnes z. B. für den Arbeitgeber.

    Mfg Sandra

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 um 8:35

      Hallo Sandra,
      der Vater muss den Beginn der Elternzeit seinem Arbeitgeber mitteilen, wobei gewisse Fristen zu beachten sind. Beginnt die Elternzeit als Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes,muss dies gewöhnlich spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Arbeitgeber beantragt werden. Liegt der Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr, ist in der Regel eine Frist von spätestens 13 Wochen vor dem entsprechenden Datum maßgeblich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Zambak meint

      27. September 2019 um 8:58

      Hallo, hätte eine Frage bezüglich dem Start des Elternzeites als Vater.
      Geburtstermin wäre der 2.11.19, was ja theoretisch heißt, dass ab der Geburt es beginnen würde. Ich würde aber gern ein späteren Zeitpunkt nehmen, ist dies dann möglich? Meine geplanten 2 Monate wären dann 01.07.2020 bis 31.07.2020 und vom 01.09.2020 bis 30.09.2020
      Danke im Voraus schon mal für die Antwort.

      Mit freundlichen Grüßen
      Zambak

      Antworten
      • Patrick meint

        10. Januar 2020 um 4:25

        Hallo, hat mein Arbeitgeber das Recht mein Antrag auf Elternzeit abzulehnen wenn ich gleichzeitig mit meiner Frau nach der Geburt starte. Oder ist es irrelevant ob beide in Elternzelt sind ? G

        Antworten
  4. Matthias meint

    10. September 2018 um 13:27

    Hallo,

    unsere Tochter ist am 07.04. geboren.
    Ich habe bereits 4 Wochen Elternzeit direkt nach Geburt genommen.
    Zusammen haben wir 14 Monate (bezahlte) Elternzeit beantragt.

    Bis wann kann (oder muss) ich die zweiten 4 Wochen Elternzeit nehmen?
    Man ließt immer „innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes“.
    Ich müsste demnach bis zum 07.06. die Elternzeit angefangen oder beendet haben?
    Danke.

    Antworten
  5. Patrick meint

    11. September 2018 um 9:35

    Hallo,

    meine Tochter wurde am 19.07.2018 geboren. Ich plane Vaterschaftsurlaub im Juni + Juli 2019. Muss der Vaterschaftsurlaub dann unbedingt am 19. des Monats beginnen? Muss es also der 19.05. oder 19.06. oder sein? Oder ist man innerhalb der ersten 12 Monate völlig frei?
    Danke für die Info.

    Grüße,
    Patrick

    Antworten
  6. Katja B. meint

    19. September 2018 um 15:35

    Hallo
    Ist es möglich die Elternzeit vom 01.12 bis zum 31.12 zu beantragen wenn das Kind am 14.11 zur Welt kommt?! Oder gibt es da rechtliche oder abrechnungstechnische Probleme mit dem Elterngeld?!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 14:33

      Hallo Katja,

      solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Frühzeitige Absprachen mit dem Arbeitgeber und dem Jugendamt können solche Eventualitäten im Vorfeld klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Wolfgang meint

    21. September 2018 um 11:01

    Angenommen man hat Elternzeit ab Geburt und das Kind kommt am 01.01. um 23.55 Uhr auf die Welt verliert man dann wegen diesen fünf Minuten einen ganzen Tag?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 9:35

      Hallo Wolfgang,
      dies kommt darauf an, welche Einzelvereinbarung Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Stefan meint

    23. September 2018 um 21:48

    Hallo,
    ich habe Väterzeit ab Geburt beantragt, der Kleine kam am Freitag Abend ein paar Stunden nach meinem Arbeitstag.
    Beginnt meine Elternzeit nun am Freitag Morgen und ich habe umsonst gearbeitet oder erst am Samstag?

    Freundliche Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:36

      Hallo Stefan,

      in der Regel sollte die Elternzeit ab dem folgenden Samstag gelten. Sie können sich zur Sicherheit jedoch mit ihrem Arbeitgeber und dem Jugendamt rücksprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Astrid meint

    25. September 2018 um 14:11

    Hallo,

    werde ich irgendwelche Einbuse haben, wenn mein Freund in den 8Wochen Mutterschutz sein Elterngeld beantragt?

    Vielen Dank
    Astrid

    Antworten
  10. Sonja meint

    25. September 2018 um 22:38

    Hallo!
    Wenn mein Mann seinen Antrag auf Elternzeit mit dem voraussichtlichen Beginn des errechneten Termins eingereicht hat und unser Kind dann aber früher als geplant kommt, kann er dann trotzdem ab dem Tag der Geburt seine Elternzeit antreten?

    Schöne Grüße

    Sonja

    Antworten
  11. Lara meint

    3. Oktober 2018 um 14:40

    Guten Tag ,

    der Geburtstermin ist für den 31.1.19 ausgerechnet.

    Kann der Vater die Elternzeit trotzdem vom 15.02.19 – 15.03.19 ; 15.05 -15.06.19 beantragen ?

    Wir denken daran, um keine Urlaubstage für das Jahr zu verlieren.

    Viele Grüße
    Lara

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 8:47

      Hallo Lara,

      es ist in der Regel möglich, die Elternzeit für den Vater in den ersten Jahren des Kindes frei zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Tobias meint

    11. Oktober 2018 um 6:18

    Ich hatte vom 04.09.18-03.10.18 meinem ersten von zwei Monaten Elternzeit (Kind wurde am 04.06.18 geboren). Wurde auch ohne Probleme genehmigt. Meine Firma hat mir jetzt im nachhinein, ohne Bescheid zu geben 2,5 Tage Urlaub abgezogen. Des weiteren wurde mir mitgeteilt dass ich den zweiten Monat(eigentlich ab 04.05.19) nur dann nehmen darf wenn ich ab dem 01.05.19 beantrage ansonsten würde die Elternzeit nicht genehmigt.
    Dürfen die das?

    Antworten
  13. Clemens meint

    18. Oktober 2018 um 18:55

    Hallo guten Tag ,

    Meine Frau und ich sind am 18.09.18 Eltern einer gesunden Tochter geworden ( erstes Kind ) . Nun ist meine Frau noch im Mutterschutz , worauf ja danach die Elternzeit folgt .
    Da ich vor habe selber auch meine zwei montägige Elternzeit zu nehmen , welche ich jedoch auf jeweils einen Monat splitten möchte , sind wir gerade am überlegen, wann es am sinnvollsten wäre .

    Meine Frau sagte mir , sie habe dich informiert und ich könne immer nur am dem 18ten eines Monats in Elternzeit gehen.

    Ursprünglich wollte ich ab 01.05.2019 und 01.09.2019 Elternzeit nehmen ( bis jeweils zum 31ten des Monats ) .

    Oder ist es wirklich so, dass ich wenn dann vom 18.05.19 – 17.06.19 bzw 18.09.19 – 17.10.19 die Elternzeit nehmen kann ?!

    Vielen lieben Dank , Clemens

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 11:26

      Hallo Clemens,

      das Jugendamt kann Sie beraten, wie Sie Ihre Elternzeit einteilen können.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Michael meint

    23. Oktober 2018 um 10:07

    Hallo,

    der errechnete Geburtstermin bei uns ist der 10.02.19
    Wenn ich die 7 Wochen Frist zum Antrag der Elternzeit (als Vater) einhalte (ca.20.12.18) würde ich dann gerne ab der Geburt einen Monat Elternzeit nehmen.
    Unser Plan ist es, dass ich sobald das neue Schuljahr (09.19), meine Frau ist Lehrerin, wieder beginnt, ich weitere 6 Monate Elternzeit nehme. Wann muss ich diese dann beantragen, bzw. was sollte ich hierbei beachten?

    Liebe Grüße

    Michael

    Antworten
  15. Violetta meint

    8. November 2018 um 15:19

    Guten Tag , wenn mein Freund ( Lebenspartner) +( Papa des Kindes) ein Antrag bei seinem Arbeitgeber stellt muss man dort ja die mutmaßlichen Entbindungs termin und ab wann der Vaterschaft Urlaub “ Elternzeit “ anfangen soll und bis wann . Mein Kind soll am 23.02.2019 kommen was ist wenn wir dass datum darein schreiben und im Endeffekt kommt das Baby doch früher oder später als das Datum wann der Vaterschaft Urlaub beginnen soll, was ist dann ? Und ob es irgendwie geht dass die Elternzeit für Vater ab dem Tag wenn es los geht anfängt ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 8:19

      Hallo Violetta,

      die Elternzeit wird in der Regel für den Termin der Entbindung vereinbart. Weicht der Zeitpunkt vom mutmaßlichen Termin ab, ändert sich auch der Anfang der Elternzeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Sandra meint

    13. November 2018 um 16:33

    Hallo,
    Mein Mann hat in seiner Firma den Elternzeit Antrag zum voraussichtlichen ET am 27.11. beantragt. Nun kommt das Kind aber geplant am 20.11. per Kaiserschnitt zur Welt. der Arbeitgeber meines Mannes meint nun, dass mein Mann nicht ab 20.11. in Elteenzeit darf sondern erst ab 20.12.
    stimmt das so??

    Lg Sandra

    Antworten
    • Larissa meint

      7. Juni 2021 um 10:50

      Hallo, das würde mich auch interessieren!
      Freundliche Grüße

      Antworten
  17. Salim meint

    16. November 2018 um 9:56

    Dear Sir,Madam,

    I made an application for Elternzeit. My child was born on 18.04.18 and i put to get the elternzeit from 01.01.2019 bis 01.03.2019. My application was delayed because i did not put the write date. Kindly let me know which date should i put to have 2 months elternzeit. I assume it should be from 17.01.2019 bis 18.03.19 oder. I would highly appreciate your feedback in this regard.

    regards,
    Salim

    Antworten
  18. Andrea meint

    22. November 2018 um 9:10

    Hallo,

    unser Kind wird voraussichtlich am 01.01.2019 auf die Welt kommen. Nun haben wir kurzfristig mit dem Gedanken gespielt dass mein Mann ab Geburt in EZ geht. Die 7 Wochen frist kann so nicht eingehalten werden. Was sind die Konsequenzen und was können wir tun?

    Vielen Dank
    Andrea

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 um 9:25

      Hallo Andrea,
      ein verspäteter Antrag auf Elternzeit ist normalerweise nicht automatisch ungültig. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich allerdings im Regelfall so weit nach hinten, dass zwischen dem Antrag und dem Beginn sieben Wochen liegen. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich bei Fragen zu genauen Vorgehensweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. BEn meint

    14. Dezember 2018 um 12:20

    Hallo zusammen,

    wennn unsere Tochter am 01.04 auf die Welt kommen soll und mein Mann Elternzeit nehmen möchte ab Geburt 4 Wochen und dann im11. auf 12. Monat. Geht dies?

    Antworten
  20. Tom meint

    7. Januar 2019 um 9:01

    Hallo. Ich habe bereits über Elternzeit beantragt. Vorrausichtlich Geburt 13.02.19 und ab diesem Tag habe ich Elternzeit Bestätigung von Arbeitgeber bekommen. Was passiert wenn das Kind doch eher oder später auf die Welt kommt? Für die Elterngeld Antrag muss ich auch elternzeit Bestätigung vorlegen. Wenn das Kind nich genau am 13 auf die Welt kommt brauch ich mir neue Bestätigung von Arbeitgeber holen?
    LG Tom

    Antworten
  21. Michi meint

    23. Januar 2019 um 17:04

    Hallo, kann meine Elternzeit als Vater auch von Mitte des Monats bis Mitte des darauffolgenden Monats beantragt werden oder gibt es dann Probleme mit der Auszahlung des Elterngeldes?
    Kurz zur Info ich möchte als Vater 2 Monate Elternzeit nehmen und diese Aufsplitten, würde den 1.Monat gerne von 15.11. bis 15.12. nehmen.

    LG Michi

    Antworten
  22. Miriam meint

    7. Februar 2019 um 7:15

    Guten Tag.
    Wie ist das. ET ist 8.5.19 mein Mann nimmt den ersten Monat ab Geburt u würde gern zum Ende von Jahr dann seinen 2 Monat nehmen. Der hängt aber ja doch ab von dem tatsächlichen Geb Datum oder ? Denn sein Chef hat ihm ein datum für den zweiten Monat einfach festgelegt was er ja Eig auch nicht darf. Wir dürfen ja selber entscheiden in welchen Monat wir seine zweiten 4 Wochen nehmen möchten.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 um 9:03

      Hallo Miriam,

      den Termin für die Elternzeit können Sie in der Regel selbst festlegen. Ab Geburt oder ab einem festgelegten Termin.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Tommy meint

    18. Februar 2019 um 21:52

    Hallo,

    unsere Zwillinge wurden 12 Wochen zu früh geboren wegen Schwangerschaftskomplikationen. Beide haben das prima überstanden. Jetzt ist meine Frau wieder schwanger und wir fürchten, dass die Kleine wieder etwas zu früh kommen könnte. Ich will als Vater diesmal den Löwenanteil der Elternzeit machen und ab Geburt für 10 Monate in Elternzeit gehen. Das 8-Wochen-Zeitfenster ist noch in weiter Ferne. Was, wenn meine Tochter nun tatsächlich zu früh kommt (also noch bevor sich dieses Zeitfenster öffnet)? Stelle ich dann zur Geburt den Antrag und muss 7 Wochen warten bis ich meine Frau ablösen darf?

    Besten Dank vorab!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2019 um 15:34

      Hallo Tommy,

      wenn die Elternzeit ab Entbindung vereinbart ist, verschiebt sich die Zeit entsprechend wenn der prognostizierte Termin nicht eingehalten werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Ingolf meint

    25. Februar 2019 um 12:02

    Hallo,

    Sie schreiben in dem o.g. Artikel in „Kurz und Knapp“: „…den Beginn der Elternzeit als Vater…in den Zeitraum zwischen seinem dritten und achten Geburtstag zu legen.“
    Weiter unten steht dann, dass die ersten 12 der insgesamt 36 Monate in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden müssen.
    Daraus werde ich leider nicht ganz schlau. Ist es möglich, die Elternzeit erst nach dem 3. Geburtstag des Kindes zu beginnen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 7:26

      Hallo Ingolf,

      es ist möglich die Elternzeit auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Alex meint

    10. März 2019 um 22:44

    Hallo,
    ist es auch möglich , als Vater mehr als 12 Monate Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Nachwuchses zu beantragen? Wenn ja, muss der Arbeitgeber hier dann zustimmen?

    z. B. : 10 Monate Elternzeit direkt nach Geburt …. dann 6 Monate (zurück) im Job …. dann 8 Monate Elternzeit.

    Beste Grüße,
    Andreas

    Antworten
  26. Bianca meint

    12. März 2019 um 16:41

    Hallo, mein Freund wollte den 1sten Lebensmonat und den 13ten Lebensmonat in Elternzeit gehen. Unser Entbindungstermin ist der 25.04.2019. Nun meinte sein Arbeitgeber das dies zu kurzfristig sei ( Wobei wir die 7 Wochen Frist eingehalten haben ) und ob wir denn nicht vom 3.05 – 06.06 gehen könnten. Nun habe ich aber Angst weil das ja ein ungrades Datum ist ?? Und kann ich wenn der Arbeitgeber den 25 04 – 24.05 nicht akzeptiert auch vorschlagen den 1.05 – 31.05 zu nehmen ?

    Antworten
  27. Marius meint

    16. April 2019 um 16:28

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. des Startdatums für die Elternzeit für mich als Vater.
    Wenn mein Kind an einem Freitag geboren wird, der ein Feiertag ist und der darauffolgende Montag auch ein Feiertag ist. Kann ich dann die Elternzeit ab Dienstag starten oder muss ich den Samstag als Start nehmen, da ich bei der Anmeldung „ab Geburt“ geschrieben habe?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. April 2019 um 12:50

      Hallo Marius,
      wenn Sie direkt ab der Geburt in Elternzeit gehen möchten und das Kind an einem Freitag geboren wird, gilt normalerweise dieser Freitag als Startdatum. Feiertage bleiben hier in der Regel unberücksichtigt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. C. meint

    6. Mai 2019 um 21:46

    Hallo,

    ich werde gleich am Ende meines Mutterschutzes wieder arbeiten gehen. Dieses Datum ist fest (21.10), denn es vom errechneten Geburtsdatum abhängt. Mein Freund möchte ab diesem Tag für 3 Monate in Elternzeit gehen (vom 21.10 bis 20.01).
    Ist es möglich? Hätte er daraus Nachteile bzgl. Elterngeld? Wie lässt sich das beantragen?
    Vielen Dank im voraus

    Antworten
  29. Andi meint

    23. Mai 2019 um 18:08

    Hallo,

    Ich habe meinem Chef heute schriftlich mitgeteilt das ich ab dem errechneten Entbindungstermin für zwei Monate in Elternzeit gehe. Er meinte dann das ihm zwei Monate am Stück zu lang seien. Er möchte das ich splitte. Darf er da überhaupt mitreden wann und wie ich meine Elternzeit nehme?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      28. Mai 2019 um 8:19

      Hallo Andi,
      Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG). In streitigen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Manuel meint

    10. Juni 2019 um 8:13

    Verstehe ich das richtig?
    Ich kann als Vater 36 Monate in Elternzeit gehen, bekomme aber nur für 2 Monate Elterngeld?
    Bei dem offiziellen online Antrag fürs Elterngeld (bayern) ist es mir nicht möglich soviel Monate elternzeit als Vater einzufügen..
    Für ihre Antwort im voraus schon mal vielen Dank.

    Antworten
  31. Julia meint

    11. Juni 2019 um 19:08

    Hallo!

    Wie verhält sich der Arbeitgeber in folgendem Fall:

    Der Antrag auf Elternzeit des AN (Vater) ist fristgerecht 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich eingegangen. Als Elternzeitbeginn wurde der errechnete Termin angegeben.
    Da es an dem Tag noch keine Hinweise auf die Geburt gab, kam der AN gewohnt zur Arbeit. Genauso an den beiden darauffolgenden Tagen. Am 3. Tag erhielt er allerdings einen Anruf, dass es jetzt los geht und verließ vorzeitig die Arbeitsstelle mit der Bemerkung, dass er sich meldet. Erst eine Woche später erhält der AG per What’s App die Info, dass das Kind geboren wurde. Jedoch nicht an dem Tag, an dem der AN die Arbeitsstelle verließ, sondern zwei Tage später (Elternzeit beginnt ab Geburt, d.h. der AN hätte weiterhin auf der Arbeitsstelle erscheinen müssen?!). Außerdem stellte sich heraus, dass der AN an dem Tag des errechneten Termins und einem weiteren Tag früher Feierabend gemacht hat ohne dies mit dem AG abzusprechen. Es gibt keine Gleitzeit sondern feste Arbeitszeiten.
    Mütter müssen die Geburtsurkunde doch eine Woche nach Geburt dem AG vorlegen, richtig? Trifft das auch auf Väter zu, die Elternzeit ab Geburt nehmen? Wie verhält sich der AG wegen des Fernbleibens von der Arbeitsstelle?

    Ich hoffe, dass das soweit verständlich war.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. Juni 2019 um 9:06

      Hallo Julia,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und generell keine Einzelfälle aus der Ferne bewerten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Sabine meint

    7. Juli 2019 um 21:05

    Nochmal eine Frage zur Elternzeit ab Geburt.
    Der Vater beantragt 8 Wochen vor voraussichtlich ermitteltem Geburtstsermin (32.SSW) Elternzeit ab Geburt des Kindes und nennt nach dem vorraussichtlich errechnetem Gebrurtstermin ein voraussichtliches Datum.
    Die Mutter entbindet in der 34. SSW. Wann kann der Vater in Elternzeit gehen.
    Die Mutter entbindet in der 37. SSW (keine Frühgeburt mehr). Wann beginnt die Elternzeit des Vaters?

    Warum gibt es keine eindeutig formulierte Vorlage, die aufzeigt ob und wie sich die frühzeitige Entbindung auf die Antragsfrist/Mitteilungspflicht des Vaters von 7 Wochen auswirkt?

    Vielen Dank
    Sabine

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Juli 2019 um 15:56

      Hallo Sabine,
      kommt das Kind kurz vor dem errechneten Termin zur Welt, müssen Arbeitgeber in der Regel flexibel sein und den Beginn der Elternzeit dementsprechend etwas vorziehen. Nach hinten verkürzt sie sich dann normalerweise entsprechend. Eine Frühgeburt stellt einen dringenden Grund dar, der eine Verkürzung der Mitteilungsfrist im Regelfall rechtfertigt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Tomek meint

    18. August 2019 um 14:31

    Hallo,

    Der Geburtstermin unseres Sohnes ist auf den 23.10 datiert.

    Wenn ich als Vater einen Elternzeitantrag stelle, zb ab dem errechneten Geburtstermin, unser Sohn aber fürher geboren wird. Verschiebt sich dann die zeit automatisch oder er ab dem tag im Antrag??

    Antworten
  34. Michael meint

    21. August 2019 um 4:14

    Guten Tag,

    Der errechnete Geburtstermin ist der 22.10.19.
    Ich als Vater möchte auch Elternzeit ab der Geburt nehmen.
    Nun wird am 11.10.19 ein Kaiserschnitt durchgeführt.
    An was für ein Datum orientiere ich mich um die gesetzlichen 7 Wochen einzuhalten.

    MfG Michael

    Antworten
  35. Neven meint

    3. September 2019 um 19:10

    Hallo Zusammen,

    Ich bin vor kurzem Vater geworden und würde jetzt gerne Elternzeit nehmen im Dezember und August. Dem Arbeitgeber habe ich das schon mitgeteilt.
    Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber zum Beispiel meine Elternzeit im Dezember verbieten? Ist das überhaupt möglich ? Vielen Dank und liebe Grüße

    Antworten
  36. Marc K meint

    10. Oktober 2019 um 7:49

    Guten Tag,

    unser Kind soll ende Januar 2020 zur Welt kommen.
    Kann ich theoretisch auch Elternzeit von Ende Februar 2020 bis Ende März beantragen? Oder ist dies nicht möglich. Ich muss ja die 7 Wochen frist einhalten. Nur ohne genauen Termin kann ich ja nicht den Antrag stellen oder sehe ich das falsche.
    Danke und viele Grüße

    Marc

    Antworten
  37. M. G. meint

    6. November 2019 um 7:37

    Hallo,

    wir erwarten am 15.01.2020 ein Jungen Baby. Und möchte gerne als Papa für 3 Monate gerne in Elternzeit gehen. Ich arbeite als Vollzeit und meine Ehefrau als Teilzeit. Leider wurde dies abgelehnt. Die Zeiträume würden angeblich nicht passen. Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen!!!

    Für folgenden Zeiträume

    15.01. – 12.02.2020
    25.05. – 19.06.2020
    31.08. – 25.09.2020

    Antworten
  38. Thomas meint

    22. Februar 2020 um 8:29

    Hallo zusammen 🙂

    Da ich Papa von Zwillingen werde und ein Jahr in Elternteil gehen möchte ab der Geburt ergibt sich bei Zwillingen das Problem das sie ja bekanntlich früher kommen können als errechnet.

    Errechneter Geburtstermin der Zwillinge ist der 05.09.20, d.h. ich müsste meinen Antrag zwischen dem 11.07. und 18.07. abgeben aber was ist wenn die Kinder am 10..07 geboren werden also bevor ich überhaupt den Antrag abgeben konnte?

    Antworten
  39. S.P. meint

    11. Mai 2021 um 12:30

    Hallo,

    der errechnete Geburtstermin unseres Kindes ist der 15.08. und somit wenige Tage vor Ende der Sommerferien in unserem Bundesland. Beantrage ich nun eine gesplittete Elternzeit ab dem errechnetem Termin, könnte dies für mich als Lehrer bedeuten, dass für den Fall, dass die Geburt beispielsweise 2 Wochen früher ist, knapp die Hälfte des ersten Monats Elternzeit „verpufft“ wäre, da ohnehin Ferien sind.
    Grundsätzlich kann ich den Start der Elternzeit ja innerhalb der 3. Lebensjahre frei wählen. Deshalb meine Frage nun:
    Gibt es einen Mindestzeitraum, der zwischen dem errechneten Geburtstermin und dem gewählten Start der Elternzeit liegen muss oder könnte ich zum Beispiel festlegen, dass die Elternzeit am 18.08 beginnen soll?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    LG

    Antworten
  40. Vanessa meint

    22. Juni 2021 um 20:34

    Hallo. Heißt 2 Monate 8 Wochen oder z.B. vom 8.6.-7.7.?

    Vielen Dank

    Antworten

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