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Arbeiten trotz Krankschreibung: Welche Konsequenzen können daraus resultieren?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 19. November 2020

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Sei es aus Pflichtgefühl oder weil sie sich wirklich schon besser bzw. gesund fühlen: Immer wieder erscheinen Beschäftigte am Arbeitsplatz, obwohl sie eigentlich vom Arzt krankgeschrieben wurden. Davon abgesehen, dass sie dadurch möglicherweise ihre Kollegen anstecken könnten, ist es wohl auch etwas schwierig, sich trotz triefender Nase oder schmerzendem Hals auf die Arbeit zu konzentrieren.

Ist das Arbeiten trotz Krankmeldung erlaubt?
Ist das Arbeiten trotz Krankmeldung erlaubt?

Nicht ohne Grund stellen sich daher einige Arbeitnehmer die Frage: „Darf ich trotz Krankmeldung überhaupt arbeiten?“ Schließlich hat der jeweilige Arzt wohl nicht nur so zum Spaß entschieden, dass der Beschäftigte sich eine gewisse Zeit lang schonen und die Krankheit auskurieren soll.

Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher erlaubt.

Bleibt der Versicherungsschutz dennoch bestehen?

Ja, der Versicherungsschutz bleibt auch dann erhalten, wenn erkrankte Beschäftigte trotz Krankenschein arbeiten gehen.

Was sollten Arbeitnehmer bedenken, die trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken, wenn diese trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten möchten.

In diesem Ratgeber erläutern wir, ob das Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt ist, welche Folgen dies für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers hätte und ob der Arbeitgeber das Recht hat, seinen Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, wenn dieser krankgeschrieben zur Arbeit erscheint.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung
  • Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?
    • Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?
    • Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?

Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

Das Arbeiten trotz Krankenschein ist nicht verboten.
Das Arbeiten trotz Krankenschein ist nicht verboten.

Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), Krankenschein, Krankmeldung – diese Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Eine solche Bescheinigung bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Vielmehr erfüllt sie die folgenden zwei Funktionen:

  1. Feststellung, dass der betroffene Arbeitnehmer aktuell krank bzw. unfähig ist, seiner Tätigkeit nachzugehen
  2. Prognose des voraussichtlichen Zeitraums dieser Unfähigkeit
Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist demnach nicht grundsätzlich verboten. Schließlich kann es durchaus passieren, dass sich ein Mitarbeiter nach drei oder vier Tagen nicht mehr krank, sondern schon besser oder sogar gesund fühlt, obwohl er für einen längeren Zeitraum vom Arzt krankgeschrieben war. Wer trotzdem arbeiten geht, benötigt entgegen der Annahme einiger Beschäftigter auch keine „Gesundschreibung“ oder ähnliches, da so etwas im deutschen Gesundheitswesen schlichtweg nicht existiert.

Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?

Beim Arbeiten trotz Krankmeldung sind Arbeitnehmer nicht versichert – dabei handelt es sich ebenfalls um einen hartnäckigen Mythos. Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen.

Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit. Sollte sich ein Wegeunfall ereignen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit fahren oder nicht – sie sind abgesichert. Das Arbeiten trotz Krankschreibung hat demnach keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?

Wer mit Krankmeldung trotzdem arbeiten geht,  kann vom Chef nach Hause geschickt werden.
Wer mit Krankmeldung trotzdem arbeiten geht, kann vom Chef nach Hause geschickt werden.

Auch wenn das Arbeiten trotz Krankschreibung generell nicht verboten ist, müssen Arbeitgeber es nicht akzeptieren, wenn ein Mitarbeiter früher als erwartet und scheinbar noch etwas angeschlagen auf der Arbeit erscheint.

Dies ist in der Fürsorgepflicht begründet, die der Chef gegenüber seinen Angestellten hat. Denn der Beschäftigte, der trotz Krankschreibung arbeiten möchte, gefährdet damit nicht nur sich selbst.

Auch andere Mitarbeiter könnten möglicherweise darunter leiden, indem sie sich anstecken. Im schlimmsten Fall können sich sogar Konsequenzen für den Arbeitgeber daraus ergeben, wenn er dem Arbeiten trotz AU nicht widerspricht.

Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Busfahrer mit einem eingegipsten Bein und trotz Krankmeldung zur Arbeit erscheint, weil er der Ansicht ist, ein Automatikfahrzeug auch mit nur einem Bein steuern zu können. Weiß sein Arbeitgeber davon und lässt das Arbeiten trotz Krankschreibung zu, besteht die Möglichkeit, dass er bei einem möglichen Arbeitsunfall für entstandene Schäden haften muss.
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Kommentare

  1. Thurid meint

    27. September 2019 um 7:55

    Hallo,
    Ich bin in ALG2 und bin wegen meines kaputten Kreuzes krankgeschrieben. Aufgrund des Drucks vom Amt und weil ich auch dachte, dass ich es schaffe, habe ich einen Job im Büro für 6 Stunden am Tag begonnen. Leider musste ich jedoch schon nach 3 Tagen feststellen, dass ich dadurch meine Schmerzmitteldosis extrem erhöhen muss. Werde nun heute erneut zum Arzt gehen. Benötige ich da eine neue Krankmeldung oder gilt automatisch die noch bestehende?

    Mfg
    Thurid

    Antworten
  2. T.S. meint

    16. Oktober 2019 um 17:43

    Darf ich trotz Krankenschein eine Tätigkeit an der Gardeobe am Samstag
    zu einer Tanzveranstaltung wahrnehmen. Kann mein Chef mich dann am
    nachfolgenden Arbeitstag zur Arbeit zwingen.
    T.S.

    Antworten
  3. Euchner meint

    24. November 2019 um 21:58

    . ..also: ich dürfte trotz Krankmeldung wieder arbeiten gehen.
    Bleibe ich nach einem Tag wieder für längere Teit ( mehr als 3 Tage) krank zugause.
    Brauche ich dann erneut eine Krankmeldung oder gilt dann die alte Krankmeldung automatisch weiter.

    Antworten
  4. b. sandra meint

    5. Dezember 2019 um 7:31

    ich nahm ein antibiotika fühlte mich besser wegen bronchitis und ging arbeiten schule toilettendienst und altenheim habe zwei jobs so war in der schule abends toilettendienst bekam durchfall bauchweh hausmeisterin krankenwagen gerufen jetzt mus ich den einsatz selber zahlen oder

    Antworten
  5. Helmut meint

    22. März 2020 um 8:04

    Ich habe eine herzerkrankung,Herzkranzgefässe,bekomme zu wenig Luft. der Arzt hat mich erstmal krankkeschrieben bis 3.4.2020,gehe trotzdem zur Arbeit,weil ich Angst habe sonst gekündigt zu werden,obwohl ich lieber zu Hause bleiben würde.
    Was soll ich tun,bin 67 j alt.

    Antworten
  6. Mathias W. meint

    26. Mai 2020 um 12:03

    Für mich gab es in der Coronakrise Homeoffice. Hinzu kam ein Unfall – Achillessehne abgerissen. Ich wurde krankgeschrieben. Dennoch habe ich weiter im Homeoffice gearbeitet.
    Nun sind die 6 Wochen um und ich bekomme nur noch Krankengeld. Mein Arbeitgeber zieht das durch, obwohl ich die ganze Zeit zumindest 50 % im Homeoffice weitergearbeitet habe.
    Kann ich von meinem AG verlangen, dass er zumindest das Geld drauflegt, was mir durch das Krankengeld fehlt?

    Antworten
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