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Arbeiten trotz Krankschreibung: Welche Konsequenzen können drohen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher erlaubt.

Bleibt der Versicherungsschutz dennoch bestehen?

Ja, der Versicherungsschutz bleibt auch dann erhalten, wenn erkrankte Beschäftigte trotz Krankenschein arbeiten gehen.

Was sollten Arbeitnehmer bedenken, die trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken, wenn diese trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten möchten.

Fallen durchs stundenweise Arbeiten trotz Krankschreibung Überstunden an?

Nein, während der Arbeitsunfähigkeit können keine Überstunden anfallen. Denn sobald Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, gelten Sie nicht mehr als arbeitsunfähig.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung
  • Arbeiten während der Krankschreibung: Was sagt das Arbeitsrecht?
  • Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?
    • Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?
    • Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?

Arbeiten während der Krankschreibung: Was sagt das Arbeitsrecht?

Ist das Arbeiten trotz Krankmeldung erlaubt?
Ist das Arbeiten trotz Krankmeldung erlaubt?

Sei es aus Pflichtgefühl oder weil sie sich wirklich schon besser bzw. gesund fühlen: Immer wieder erscheinen Beschäftigte am Arbeitsplatz, obwohl sie eigentlich vom Arzt krankgeschrieben wurden. Davon abgesehen, dass sie dadurch möglicherweise ihre Kollegen anstecken könnten, ist es wohl auch etwas schwierig, sich trotz triefender Nase oder schmerzendem Hals auf die Arbeit zu konzentrieren.

Nicht ohne Grund stellen sich daher einige Arbeitnehmer die Frage: „Darf ich trotz Krankmeldung überhaupt arbeiten?“ Schließlich hat der jeweilige Arzt wohl nicht nur so zum Spaß entschieden, dass der Beschäftigte sich eine gewisse Zeit lang schonen und die Krankheit auskurieren soll.

In diesem Ratgeber erläutern wir, ob das Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt ist, welche Folgen dies für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers hätte und ob der Arbeitgeber das Recht hat, seinen Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, wenn dieser krankgeschrieben zur Arbeit erscheint.

Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

Das Arbeiten trotz Krankenschein ist nicht verboten.
Das Arbeiten trotz Krankenschein ist nicht verboten.

Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), Krankenschein, Krankmeldung – diese Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Eine solche Bescheinigung bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Vielmehr erfüllt sie die folgenden zwei Funktionen:

  1. Feststellung, dass der betroffene Arbeitnehmer aktuell krank bzw. unfähig ist, seiner Tätigkeit nachzugehen
  2. Prognose des voraussichtlichen Zeitraums dieser Unfähigkeit

Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist demnach nicht grundsätzlich verboten. Schließlich kann es durchaus passieren, dass sich ein Mitarbeiter nach drei oder vier Tagen nicht mehr krank, sondern schon besser oder sogar gesund fühlt, obwohl er für einen längeren Zeitraum vom Arzt krankgeschrieben war. Wer trotzdem arbeiten geht, benötigt entgegen der Annahme einiger Beschäftigter auch keine „Gesundschreibung“ oder ähnliches, da so etwas im deutschen Gesundheitswesen schlichtweg nicht existiert.

Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?

Beim Arbeiten trotz Krankmeldung sind Arbeitnehmer nicht versichert – dabei handelt es sich ebenfalls um einen hartnäckigen Mythos. Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen.

Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit. Sollte sich ein Wegeunfall ereignen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit fahren oder nicht – sie sind abgesichert. Das Arbeiten trotz Krankschreibung hat demnach keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?

Wer mit Krankmeldung trotzdem arbeiten geht, kann vom Chef nach Hause geschickt werden.
Wer mit Krankmeldung trotzdem arbeiten geht, kann vom Chef nach Hause geschickt werden.

Auch wenn das Arbeiten trotz Krankschreibung generell nicht verboten ist, müssen Arbeitgeber es nicht akzeptieren, wenn ein Mitarbeiter früher als erwartet und scheinbar noch etwas angeschlagen auf der Arbeit erscheint.

Dies ist in der Fürsorgepflicht begründet, die der Chef gegenüber seinen Angestellten hat. Denn der Beschäftigte, der trotz Krankschreibung arbeiten möchte, gefährdet damit nicht nur sich selbst.

Auch andere Mitarbeiter könnten möglicherweise darunter leiden, indem sie sich anstecken. Im schlimmsten Fall können sich sogar Konsequenzen für den Arbeitgeber daraus ergeben, wenn er dem Arbeiten trotz AU nicht widerspricht.

Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Busfahrer mit einem eingegipsten Bein und trotz Krankmeldung zur Arbeit erscheint, weil er der Ansicht ist, ein Automatikfahrzeug auch mit nur einem Bein steuern zu können. Weiß sein Arbeitgeber davon und lässt das Arbeiten trotz Krankschreibung zu, besteht die Möglichkeit, dass er bei einem möglichen Arbeitsunfall für entstandene Schäden haften muss.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Thomas meint

    30. Juli 2019 at 15:45

    Hallo
    Bin wegen leistenbruch mit ambulater OP bis zum 09.08.2019 krankgeschrieben. Betriebsferien fangen aber am 05.08.2019 an bis zum 23.08.2019. Muss vorher irgendwie 2 Tage arbeiten gehen
    Danke im voraus für die Antwort

    Antworten
  2. Maya meint

    30. Juli 2019 at 7:21

    Hallo,
    wenn ich wegen psychischer Gründe im Hauptjob krank geschrieben bin (Mobbing).
    Darf ich trotzdem im Nebenjob arbeiten, weil es mir gut tut da zu arbeiten?
    Geht nur um zweimal?

    Antworten
  3. Stefanie meint

    3. Juni 2019 at 21:53

    ie

    Darf ich bei AU im Nebenjob trotzdem arbeiten? Ich arbeite im OP und kann zur Zeit aufgrund Knieproblemen nicht im OP arbeiten, wegen ständigen stehen etc. Mein Nebenjob ist eine Lehrtätigkeit in einer Schule, also sitzend.
    Darf ich Unterrichten trotz AU?

    Antworten
  4. angela meint

    27. Mai 2019 at 10:33

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem, durch Trennung vom alkoholkranken Partner müsste ich meine 11jährige Selbstständigkeit als Seniorenbetreuerin abmelden, da er mir mein Geschäftswagen genommen hat. Seit April bin ich arbeitslos gemeldet, aber wegen reaktive Depression nicht vermittelbar, die Agentur für Arbeit rieten mir mich krankschreiben zu lassen, seit Mai bin ich krankgeschrieben. Da ich aber auch noch einen Nebenjob ausübe, meinte die Agentur für Arbeit, dass wäre kein Problem, da es nur unter 15 Std. in der Woche sind und mir Struktur gibt, um nicht noch mehr abzurutschen. Der Arbeitgeber ist über den Sachverhalt informiert, trotz alledem bin ich sehr unsicher, ob ich da nicht doch Probleme bekomme.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen, es ist für mich sehr wichtig. Danke

    Antworten
  5. Felix meint

    16. Mai 2019 at 12:05

    Hallo,
    wie hat sich der Arbeitnehmer zu verhalten, wenn er für eine Woche krank geschrieben wurde (Von Montag bis Freitag), er sich Mittwoch bereits besser fühlte und wieder zur Arbeit ging jedoch am Donnerstag wieder krank zuhause blieb mit dem gleichen Krankheitsgrund.
    Hat sich der AN eine neue AUB ausstellen zu lassen oder gilt noch die ursprüngliche AUB von Montag bis Freitag?
    Vielen Dank für die Antwort.

    Antworten
  6. Helene meint

    14. Mai 2019 at 14:54

    Hallo, eine Kollegin hat Gürtelrose und möchte arbeiten kommen. Ich persönlich finde das unverantwortlich den Kollegen gegenüber. WASS könnte man dahingehend unternehmen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2019 at 16:55

      Hallo Helene,
      aufgrund der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern hat, steht es ihm in einer solchen Situation in der Regel zu, die betroffene Kollegin nach Hause zu schicken.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Anderl meint

    10. Mai 2019 at 8:58

    Servus,

    Ich habe einen Bandscheiben Vorfall seit ca drei Wochen bin ich nun deswegen Krank geschrieben, mache zur Zeit einen Krankengymnastik , jetzt werde ich gefragt ob ich als Beifahrer für meine Tour die ich normal bediene mitfahren kann jedoch , habe ich da gewisse bedenken darf der Arbeitgeber darauf bestehen? Ich versuche natürlich das ich schnell wieder fit werde. Durch Medikamenteneinsatz welche unter BTM fallen ,

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Mai 2019 at 8:32

      Hallo Anderl,
      Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, müssen während dieser Zeit gewöhnlich auch nicht arbeiten bzw. ihrer vertraglichen Arbeitspflicht nachkommen. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Angela meint

    7. Mai 2019 at 11:35

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem, durch Trennung vom alkoholkranken Partner müsste ich meine 11jährige Selbstständigkeit als Seniorenbetreuerin abmelden, da er mir mein Geschäftswagen genommen hat. Seit April bin ich arbeitslos gemeldet, aber wegen reaktive Depression nicht vermittelbar, die Agentur für Arbeit rieten mir mich krankschreiben zu lassen, seit Mai bin ich krankgeschrieben. Da ich aber auch noch einen Nebenjob ausübe, meinte die Agentur für Arbeit, dass wäre kein Problem, da es nur unter 15 Std. in der Woche sind und mir Struktur gibt, um nicht noch mehr abzurutschen. Der Arbeitgeber ist über den Sachverhalt informiert, trotz alledem bin ich sehr unsicher, ob ich da nicht doch Probleme bekomme.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen, es ist für mich sehr wichtig. Danke

    Antworten
  9. Bernd meint

    28. April 2019 at 18:47

    Guten Tag,

    bei uns im Unternehmen, 90.000 Mitarbeiter, ist Home-Office normalerweise kein Thema. Da ich aus gesundheitsgründen (Bandscheibenvorfall OP) 1-2 mal im Monat ausfalle, bat ich meinen Vorgesetzten darum an diesen Tagen Home-Office machen zu dürfen, um den Krankenstand nicht zu erhöhen. Das ist aktuell ein großes Thema bei uns. Von meinem Vorgesetzten kam die Aussage „Wer krank ist, ist krank und kann nicht arbeiten“. Für mich nicht ganz nachvollziehbar, da ich ja trotzdem arbeiten kann, eben halt nicht Auto fahren oder mal eine Pause im Liegen benötige. Auch den Zugang von zu Hause aus arbeiten zu können habe ich. Normalerweise sollte das doch keine Thema sein, oder irre ich mich da?

    Antworten
  10. Apostolis meint

    10. April 2019 at 7:47

    Hallo guten Morgen.
    Ich mache mein Praktikum bei einem Supermarkt. Ich bin 2 Tage krank mit großen Rückenschmerzen und ich kann nicht zum Arzt weil ich nicht versichert bin es gibt ein Problem mit AOK weil ich neu in Deutschland bin. Was ist passiert jetzt ich kann nicht eine Krankschreibung zu meine Arbeitgeber geben. Aber kann ich nicht auch arbeiten. Was kann ich machen gibt es eine Strafe? Das Praktikum ist kostenlos ich kriege kein Geld

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. April 2019 at 11:31

      Hallo Apostolis,

      es empfiehlt sich, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und ihm das Problem mit Ihrer Krankenversicherung zu erklären. Alternativ können Sie versuchen, ohne bestehende Krankenversicherung zum Arzt zu gehen. Es gibt Praxen, die aus Kulanz auch nicht versicherte Patienten behandeln – insbesondere bei akuten Schmerzen -, sofern diese selbst für die Kosten aufkommen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Heike meint

    8. April 2019 at 6:20

    Ich habe zwei Arbeitgeber, wo ich jeweils 50% arbeite. bei dem einen AG bin ich in der Notfallversorgung angestellt, muss also viel laufen. bei dem anderen AG habe ich einen Bürojob. jetzt habe ich eine Bänderdehnung und kann den einen Job nicht ausführen, den anderen wäre es möglich, da ich die ganze Zeit am PC arbeite. Wie kann man das mit Krankschreibung regeln? Kann die geteilt werden? Darf ich in dem einen Job krank geschrieben sein und in dem anderen Arbeiten?

    Antworten
  12. Tessa meint

    22. März 2019 at 13:44

    Hallo ich arbeite Teilzeit bei Tedi und bin seit 3 Wochen und jetzt noch weitere 2 Wochen wegen einer Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben. Nebenbei bin ich als Hundetrainerin selbständig. Darf ich das Hundetraining trotzdem durchführen? Oder könnte das Probleme mit meinem Arbeitgeber verursachen?

    Antworten
  13. Corey meint

    19. März 2019 at 13:32

    Erschleicht sich ein Arbeitgeber nicht Leistungen von den Krankenkassen seiner AN, wenn diese trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen? Müsste dieser nicht eigentlich den Krankenkassen mitteilen das Person XY trotz 5-tägiger Krankschreibung drei davon zur Arbeit erschienen ist?

    Antworten
  14. Peter meint

    5. Februar 2019 at 9:54

    Hallo,
    Hallo, nochmal erneut meine Frage, da es keine Antwort …. Mein Kollege ist gehaltsempfänger und ist in seiner Krankschreibung arbeiten gewesen. Hat sich diese Stunden aufs Überstundenkonto Schreiben lassen und und bummelt diese jetzt ab.
    Ist dies rechtens?
    Wird er somit nicht doppelt entlohnt??

    MfG Peter

    Antworten

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. Februar 2019 at 10:41

      Hallo Peter,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Dies darf nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Eva meint

    30. Januar 2019 at 14:54

    Hallo, bin ich verpflichtet, mich während monatelanger Krankschreibung nach Unfall regelmäßig beim Arbeitgeber zu melden, um Hilfe anzubieten? Kontakt bestand und ich habe immer informiert, wie es mit der Krankschreibung weitergeht. Fachliche Fragen wurden beantwortet, soweit sie mir gestellt wurden. Es wird mir vorgeworfen, dass ich mich hätte im Betrieb blicken lassen müssen. Kann ich dadurch Probleme bekommen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 at 9:15

      Hallo Eva,
      da es uns nicht zusteht, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Sandra meint

    30. Januar 2019 at 10:29

    Hi,
    Ich habe mir beim snowboarden den linken Arm gebrochen. Ich bin nun eine Woche erstmal krankgeschrieben. Ich arbeite Hauptberuflich am PC. Ich habe auch noch einen Nebenjob als Kurstrainerin. Darf ich trotz Krankschreibung den Minijob ausüben (muss nur 2 stunden stehen und schreien :p) oder ist das Versicherungstechnisch wieder schlecht?
    Vielen Dank,
    Sandra

    Antworten
  17. Mona meint

    28. Januar 2019 at 23:38

    Hallo, ich bin noch bis 1.2.19 krank geschrieben wegen Reaktion auf schwere Belastung und Anpassungsfähigkeit. Im Prinzip habe ich immer wieder kleine Attacken, in denen ich weine und irgendwie Angst um meine Eltern habe oder auch vor meiner Zukunft.
    Jetzt kann ich aber ab 1.2.19 bei ner Firma anfangen, was mich echt glücklich macht.
    Kann ich da jetzt anfangen? Ich beziehe Krankengeld seit 1.1.19, da ich zum 31.12.18 gekündigt wurde und kurz davor ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
    Soll mir mein Arzt eine Endbescheinigung auf den 31.1.19 ausstellen?
    Ich denke ein Job würde meiner Psyche echt gut tun. Dann habe ich auch weniger Zeit mir den Kopf zu zerbrechen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 at 8:24

      Hallo Mona,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arzt besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Noor meint

    25. Januar 2019 at 20:06

    Hallo,
    Eine Freundin von mir hat während arbeitsunfähigkeit Abend freiberuflicher als Referatin für drei Stunden einmal gearbeitet. Ist fristlos Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist?

    Antworten
  19. Melanie meint

    24. Januar 2019 at 9:27

    Hallo,
    die gleiche Frage wie Peter interessiert mich auch. Mein Kollege ist trotz Krankheit arbeiten gekommen und hat sich die Stunden als Überstunden aufgeschrieben. Es hat niemand etwas gesagt, aber ich wundere mich. So sammelt er ja Überstunden und wird dann für Krankheit und fürs Abfeiern doppelt bezahlt. Ist das wirklich okay?

    Antworten
  20. Kai meint

    16. Januar 2019 at 6:12

    Ich lese hier ganz oft das ich arbeiten darf obwohl ich eine AU hab
    Was passiert jedoch wen es zu einem unfall kommt übernimmt die BG diese zusätzlichen ausfälle (op krankengeld sachschäden in der firma usw )
    Wer beurteilt das ich wieder fit bin (ich bin ja kein arzt )ist es bei einem autounfall vorsatz sich ans steuer zu setzen man ist ja krank
    Sollte ich jetzt evtl ein kind anfahren was passiert jetzt eigendlich liege ich ja im bett und bin nicht auf dem weg zur arbeit

    Antworten
  21. Peter meint

    15. Januar 2019 at 9:32

    Hallo,
    Mein Kollege ist gehaltsempfänger und ist in seiner Krankschreibung arbeiten gewesen. Hat sich diese Stunden aufs Überstundenkonto Schreiben lassen und und bummelt diese jetzt ab.
    Ist dies rechtens?
    Wird er somit nicht doppelt entlohnt??

    MfG Peter

    Antworten
  22. Bernhard meint

    12. Januar 2019 at 13:22

    Bei Arbeitsunfall ,in der Zeit der Arbeitserprobung, Urlaub nehmen , müssen ist das Gestzlich erlaubt

    Antworten
  23. Marlene meint

    28. Dezember 2018 at 12:58

    Guten Tag , ich bin seit Mai2018 an Brustkrebs erkrankt,ich habe aber schon die Kündigung zum 15.03.2019 erhalten, da meine Arbeit weg rationalisiert wurde.Ich werde aber auf jeden Fall noch bis ca. Juni 2019 krank geschrieben. Wenn ich mich im Juni 2019 arbeitslos melde , bekomme ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt. Ich bekomme zur Zeit Krankengeld.

    Antworten
  24. Nicole meint

    19. Dezember 2018 at 15:11

    Hallo,

    ich war gut eine Woche wegen Angina krank geschrieben. Ich bin aber 2 Tage halbtags arbeiten gewesen, da wichtige (nicht zu verschiebende) Termine anlagen.
    Mein Arbeitgeber erlaubt mir die 8 Stunden an einem anderen Tag abzubummeln. Was ich sehr nett finde.
    Eine Kollegin findet dies natürlich nicht so toll und meinte das dies Betrug wäre. Wie sieht es aus?
    Ist es eine nette Geste von meinem Chef und man kann dies so machen oder ist es wirklich Betrug?
    Vielen Dank.
    Liebe Grüße
    Nicole

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Januar 2019 at 11:04

      Hallo Nicole,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Albert meint

    17. Dezember 2018 at 12:20

    Hallo Team Arbeitsrecht
    Ich bin am 29.11,2018 von meinem Hausarzt mit Diagnose Gürtelrose krank geschrieben.
    Ich bin nicht bettlägerig geschrieben, sondern ich sollte aufgrund der Ansteckungsgefahr
    (Arbeiten in einer Behinderteneinrichtung ,Körperkontakte sind berufsbedingt nicht auszuschließen),
    zuhause bleiben. Habe mich beim Heimwerken mit einer Säge verletzt, und dies machte eine Notfall-
    Versorgung durch einen Unfallarzt (weitere AU) erforderlich .
    War in diesem Fall ein Arbeiten zuhause erlaubt, auch wenn daraus ein häuslicher Unfall
    erfolgt ist? Ist in diesem Zusammenhang eine Abmahnung seitens de AG rechtens? Und kann er mir Pflichten auferlegen grundsätzlich die Art der Erkrankung anzugeben und daraus eine andere Tätigkeit anordnen?
    Schönen Dank im Voraus für die Anwort

    Antworten
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