Key Facts
- Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich dieser zwischen dem Verlassen der Haustür und der Ankunft an der Arbeitsstelle (in der Regel ohne Umwege) ereignet.
- Auch ein Unfall auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause gilt als Wegeunfall.
- Sie müssen den Wegeunfall umgehend bei Ihrem Arbeitgeber melden und einen Durchgangsarzt aufsuchen.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall): Definition

Inhalt
Während der Arbeit können sich beispielsweise durch die falsche Bedienung von Maschinen Arbeitsunfälle ereignen. Da die meisten Arbeitnehmer von einer Unfallversicherung profitieren, für die allein der Arbeitgeber aufkommt, müssen sie sich keine Sorgen machen, wer die Rehabilitation zahlt. Doch werden auch Wegeunfälle hiervon abgedeckt?
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wegeunfall. Wer zahlt beim Unfall auf dem Arbeitsweg? Was ist überhaupt ein Wegeunfall? Und können Sie einen Wegeunfall steuerlich absetzen? Wir widmen uns diesen und anderen interessanten Aspekten im weiteren Verlauf.
Bevor wir uns der Frage „Wer zahlt beim Autounfall auf dem Weg zur Arbeit?“ zuwenden, muss zunächst festgehalten werden, was überhaupt als Wegeunfall angesehen wird.
Gemäß der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), deren Hauptaufgabe es ist, Arbeitsunfälle und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit zu vermeiden, handelt es sich der Definition nach um einen Wegeunfall, wenn Versicherte einen Unfall auf dem Arbeitsweg erleiden.
Versichert sind sowohl der Hin- als auch der Rückweg. Ebenso ist unter bestimmten Umständen beim Wegeunfall auch der Umweg inbegriffen. Fahren Sie vor der Arbeit Ihre Kinder noch in eine Betreuungseinrichtung, kommen Sie per Fahrgemeinschaft zum Arbeitsort oder müssen Sie wegen Baustellen oder Staus auf Umleitungen zurückgreifen, um ans Ziel zu gelangen, sind sich ereignende Unfälle ebenso als Arbeits- bzw. Wegeunfälle zu betrachten.
Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:
- Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden.
- Erledigen Sie auf dem Arbeitsweg noch private Einkäufe oder holen Sie noch ein Paket bei der Post ab, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht mehr um einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit.
- Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit und Sie erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen Unfall zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.
Wenn es also darum geht, zu klären, ob die durch den Wegeunfall entstandenen Schäden von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden oder nicht, wird eine Analyse der Umstände vorgenommen. Der Versicherungsträger prüft hierbei, ob der Verunfallte ein Anrecht auf die Inanspruchnahme der Leistungen hat oder eben nicht. Notfalls wird dies auch in einem Gerichtsverfahren erörtert.
Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit
Wer früh mit der Arbeit beginnt, kommt für gewöhnlich früher von der Arbeit weg, um noch zum Friseur zu gehen, die Kinder abzuholen oder andere Erledigungen zu machen. Gerade, wer auf seinem Weg hier in der Morgendämmerung über Landstraßen fährt, wird feststellen: Dunkelheit und Nebelschwaden können die Sicht ordentlich trüben. Schnell ist unter diesen Umständen ein Reh oder Wildschwein vors Auto gelaufen und Sie weichen überraschend aus bzw. kollidieren mit dem Tier. Und was nun?
Zunächst sollten Sie den Unfall beim Wildhüter bzw. der Polizei anzeigen. Darüber hinaus kommt für die entstandenen Schäden für gewöhnlich die Teilkaskoversicherung auf. Hierbei wird der Unfallhergang genau analysiert und daran bemessen, ob die Schadensbehebung unter die Versicherungskonditionen fällt oder nicht.
Wollten Sie direkt zur Arbeit, kann der Autounfall auf dem Arbeitsweg unter Umständen als Wegeunfall anerkannt werden. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die Kosten für die Behebung des erlittenen Gesundheitsschadens.
Wo Sie den Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden müssen
Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, muss dieser bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod des Arbeitnehmers nach sich zieht.
Über den Wegeunfall wird die Berufsgenossenschaft per Unfallanzeige informiert, die seitens des Arbeitsgebers innerhalb von spätestens drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Auch der behandelnde Arzt informiert die entsprechende Stelle. Viele Versicherungsträger bieten auf ihren Webseiten kostenlose Vordrucke für diese Fälle an, um es Arbeitgebern so einfach wie möglich zu machen. Folgende Angaben werden hier gebraucht:
- Name und Anschrift des Versicherten
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Krankenkasse des Versicherten
- Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
- Unfallort
- Art der Verletzung
- Verletztes Körperteil
- Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
- Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
- Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates
Wegeunfall: Wer zahlt die Behandlung?
Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Mit diesem Anteil finanzieren sie die von den Trägern der Unfallversicherung angebotenen Leistungen. Von den sogenannten Berufsgenossenschaften gibt es eine ganze Menge, je nach Branche zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Wie hoch die abzuführenden Beträge der Unternehmen zur Vermeidung und Rehabilitation von Arbeits- und Wegeunfällen durch die Berufsgenossenschaften sind, wird anhand eines nachträglichen Umlageverfahrens berechnet. Hierbei spielen auch die Vergütungen der Beschäftigten und die jeweiligen Gefahrenklassen eine Rolle.
Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:
- Heilbehandlungen, die auch die medizinische Rehabilitation umfassen (Krücken, Rollstuhl, modifiziertes Kfz, wenn aufgrund der Erkrankung nötig)
- soziale und berufsfördernde Leistungen, welche als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt werden
- finanzielle Leistungen, die in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente auftreten
Darüber hinaus können Sie bei einem Wegeunfall für sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren. Sind Sie länger nicht in der Lage, Ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nachzukommen, greift das Verletztengeld als Äquivalent zum Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Wegeunfall gezahlt.
Wie viel Geld Sie am Ende erhalten, hängt vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst ab. Das nach einem Wegeunfall von der Versicherung gezahlte Verletztengeld beläuft sich auf 80 Prozent des jeweiligen Wertes. Hierdurch werden finanzielle Nachteile aufgrund der erlittenen Schäden und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit abgefedert.
Ist die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit auch noch 27 Wochen später um mindestens 20 Prozent reduziert, können Sie die Zahlung einer Verletztenrente nach einem Wegeunfall verlangen.
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Haben Sie nach einem Wegeunfall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Personen, die durch Unfälle immaterielle Schäden wie Schmerzen erlitten haben, können zur Genugtuung und als Ausgleich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Trifft dies auch auf einen sich auf dem Wege zur Arbeit ereigneten Unfall zu?
Hoffnung auf die Zahlung von Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit sollten Sie sich vonseiten der Berufsgenossenschaft und dem Unternehmen, in dem Sie angestellt sind, nicht machen. Diese können unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um einen vorsätzlich verursachten Wegeunfall handelt, nicht zur Zahlung einer solchen Leistung herangezogen werden.
Wen Sie bei einem Wegeunfall mit Personen- und Sachschaden hingegen als unverschuldeter Benachteiligter haftbar machen können, ist beispielsweise der Unfallverursacher eines solchen Autounfalls. An seine Haftpflicht- und Unfallversicherung können Sie einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen.
FAQ: Wegeunfall
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.
Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.
Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten. Zu den Leistungen gehören auch das Verletztengeld sowie eine etwaige Rente bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen als Folge des Unfalls.
H.D.R. meint
6. November 2023 at 18:56
ich hatte heute auf dem Weg vom Arbeitgeber auf dem direkten Weg nach Hause einen Verkehrsunfall, dabei wurde mein Fahrzeug erheblich beschädigt! Da die anwesende Polizei keine klare Schuldzuweisung aussprach und wollte das der Versicherungen überlassen wollte! Übernimmt die Berufsgenossenschaft den entstandenen Schaden? Wenn ja, in welchem Umfang?
Danke für ihre Hilfe!
mit freundlichem Gruß aus TUT
Korinna meint
26. März 2023 at 11:30
Hallo,
Ich arbeite in einem Supermarkt und war nach der Arbeit noch einkaufen. Auf dem Weg zum Auto ist der Einkaufswagen in einen Schlagloch gekommen und fast umgefallen. Als ich das verhintern wollte hab ich mir die Hand verletzt. Arbeitsunfall?
Satoshi meint
15. Februar 2024 at 13:33
🤡
Jacqueline meint
31. August 2022 at 19:11
Hallo,ich bin nach der Arbeit zum Bäcker gefahren da meine Frau krank geschrieben ist da habe ich dafür gesorgt das wir versorgt sind .Dabei ist mir ein Auto in mein Fahrrad gefahren in einet Not OP wurde mir die Milz entfernt. Nun meine Frage zählt das als Wegeunfall???
S. Krebs meint
31. März 2022 at 7:44
Ich musste vor d. Arbeit, aber mit direktem Anschluss an die Arbeit zur Physiotherapie. Ich war fußläufig unterwegs und bin schwer umgeknickt, so dass sehr wahrscheinlich mind. eine Zerrung vorliegt.
Ist das ein Wegeunfall?
Christiane meint
8. Juni 2021 at 12:42
Hallo, ich brauche dringend einen Rat!
Ich habe auf dem Weg zur Arbeit noch einen Brief eingesteckt und dann einen Steinhaufen touchiert den ich nicht gesehen habe.
Ich bin Betreuungskraft und fahre mit meinem Privaten PKW von einer Kundin zur nächsten.
Nun meine Frage…..
Müßte da nicht die Firmenhaftpflichtversicgerung für aufkommen? Es war ja ein Wegeunfall.
Über eine Antwort freue ich mich.
Martina meint
17. Mai 2021 at 10:10
Wenn ich einen Arbeitsweg von ca 20 Minuten habe und fast eine Stunde vor Dienstbeginn am Arbeitsort bin ,gilt das dann noch als Wegeunfall ?
Daniela meint
14. April 2021 at 9:03
Hallo.
Ich arbeite und wohne Montags bis Mittwochs direkt an der Firma, wohne in der Zeit mit meinem Sohn (19/ in der Ausbildung) in dem Haus meines Mannes. Wir sind getrennt. Das ist auch noch meine offizielle Meldeadresse.
Nun fahre ich seit Sommer 2020 Mittwochsabends bis Montagsmorgens zu meinem Freund. Das sind 165 Kilometer für ein Weg. Dort wohne und lebe ich an den restlich Tagen. Im Augenblick ist die mobile Arbeit noch nicht möglich, aber wir sind dabei, dies irgendwann möglich zu machen.
Gilt der Weg von der Arbeitsstelle die gleichzeitig auch Wohnort ist und der Weg von meinem Freund wieder zurück, als Wegeunfall, bzw kommt da bei einem Unfall die Berufsgenossenschaft auf?
Das Auto was ich fahre, gehört meinem Freund und ist auch dort angemeldet.
Auf die Antwort für die etwas komplizierte Anfrage bin ich gespannt.
Lieben Gruß