Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.
Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.
Kurz & knapp: Höhergruppierung
Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.
Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.
Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.
Inhalt
Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD
Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:
- E1 bis E4: An- und Ungelernte
- E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
- E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
- E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.
Der Antrag auf Höhergruppierung
Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.
Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.
Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:
Ort, Datum
Anschrift
Personalbüro
Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)
Timo meint
Hallo,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Feinmechaniker. Ende September 2017 hat mein Vorgesetzter eine Vorarbeiterzulage für mich beantragt. Bis heute ist dies nicht abgeschlossen. Wird im Falle des Eintretens diese rückwirkend nachgezahlt?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Timo,
bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Avila meint
Guten Tag,
meine Frage zielt auf eine korrigierende Höhergruppierung ab. Seit mehr als 20 Jahren übe ich eine Tätigkeit in einem juristischen Bereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aus. Vor der Sozialgerichtsbarkeit verteidige ich die Bescheide mittels Generalvollmacht. Zur Zeit befinde ich mich in der E 12 Stufe 6. Mein Studium entspricht keinem Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium. In einem Seminar zur Eingruppierung habe ich die Information erworben, dass die Tätigkeitszeit und Erfahrungen eine höhere Eingruppierung zu rechtfertigen vermag., jedoch eine Stufte vermindert als mit einem entsprechenden Studium. Eine Anwaltlichen Tätigkeit rechtfertig eine Eingruppierung in E 15. Mein Ziel ist mittels eines Antrages auf korrigierender Höhergruppierung die E 14 Stufe 6 zu erreichen. Gibt es die korrigierende Höhergruppierung? Und ist diese rückwirkend für ein halbes Jahr zulässig?
Stefanie E. meint
Guten Tag,
vor ca. 20 Jahren habe ich den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert. Z. Z. bin ich in EG 6 eingruppiert. Nach meiner Auffassung sind die von mir auszuübenden Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen.
Bis vor kurzem konnten sich auf ausgeschriebene höherwertige Stellen (z. B. EG 9a Stellen) alle Personen bewerben, die den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert haben. Mittlerweile grenzt der Arbeitgeber den Bewerberkreis ein, d. h., dass sich die Ausschreibung einer EG 9a / A 9 Stelle nur noch an Personen richtet, die mindestens in EG 8 / A 8 eingruppiert sind. Sollten nach Bewerbungsschlus keine Bewerbungen von Personen in EG 8 / A 8 vorliegen, dann werden diese Stellen extern ausgeschrieben.
Ist diese Verfahrensweise bei Stellenausschreibungen zulässig? Immerhin wird das berufliche Fortkommen der Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen blockiert, sofern sie niemand aus EG 8 / A 8 bewirbt und somit eine entsprechende Stelle freimacht. Bei vorherigen Ausschreibungen von EG 9a Stellen hatte sich bereits gezeigt, dass kaum Interesse vorhanden ist. Es lagen keine bzw. nur wenige Bewerbungen vor.
Hans J. meint
Hallo,
ich hätte eine Frage. Ich werde demnächst von E8 Stufe 6 höhergruppiert in die Entgeltgruppe E9a.
In welcher Stufe wird man da eingruppiert ?
Vielen Dank!
Friedhelm G. meint
Guten Morgen,
mein Arbeitsplatz in der IT-Systemtechnik wurde mit EG9 FG2 Teil2 bewertet lt. Endgeldordnung (TV-L) ist das wenn ich diese richtig deute EG9b (alte große EG9) . Bezahlt werde ich aber nach Endgeldtabelle nach EG9a (alte kleine EG9) .
Wie müsste ich hier vorgehen und wie sieht speziell in diesem Fall ein Anschreiben an den Arbeitgeber aus?
(Tätigkeit bewertet nach: Entgeldgruppe 9 Fallgruppe 2 Teil II Unterabschnitt 11.4 der Entgeldordnung d. TV-L)
MfG
Friedhelm G.
Katja meint
Guten Morgen,
ich bin mit einem Vertrag nach TV-L eingestellt und möchte eine Höhergruppierung beantragen. Wie lautet dann der entsprechende Paragraph für den TV-L (statt “Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ – Bund” —> “Antrag auf Höhergruppierung nach §……..”) ?
Viele Grüße
Katja
S.K. meint
Hallo, ich arbeite seit 1991 als Arzthelferin in einer Reha-Klinik im Pflegebereich im öffentlichen Dienst. Ich verrichte die gleichen Tätigkeiten und Dienste (außer Nachtdienst) wie Kolleginnen, die Krankenschwestern sind. Bezahlt werde ich nach BAT Entgeltgruppe 6 Stufe 6. Steht mir eine Höhergruppierung zu ?
Vielen Dank !
VG S.K.
Chris meint
Hallo,
sind Ihnen Höhergruppierungen von E11 zu E12 TV-L ohne mehrjähriger Berufserfahrung oder Stellenausschreibungen für eine E12 ohne mehrjährige Berufserfahrung bekannt?
Danke im Voraus!
Danijel P. meint
Hallo,
ich bin von 4 Jahren von Bosnien im Deutschland gekommen.Im Bosnien hatte ich über 4,5 Jahre Berufserfahrung.Natürlich müsste ich im Deutschland Anerkennung machen.Mein Beruf ist Gesundheits und Krankenpfleger.Ich arbeite im Klinikum Frankfurt Höchst.Zuerst war ich 6 Monaten im E3 Entgelt eingrupiert.Nach Annerkenung habe ich E7 bekommen.E7 Stuffe 1.Meine Berufserfahrung von Bosnien wurde nicht beabsichtigt.Ich wollte wissen ob ich recht habe das Sie mir wegen meine Berufserfahrung von Bosnien als Krankenpfleger Stuffe neu berechnen.Jetzt bin ich E8 Stuffe drei.E8 ist weil ich von normale Station auf Intenziv gewechselt bin.Und gerade mache ich Fachkurs für Intesiv- und Anästhesiepflege.Nach Ausbildung komme ich im E9 aber von Stuffe 3 gehe ich am Anfang.Und Stuffewechseln ist zwei Jahren gefroren.So haben Sie mir gesagt.Das mach aber kein Sinn.Oder?
Ich Bedanke mich voraus auf Antwort.
Danijel
Kap meint
Ich habe eine erfolgreich Abgeschlossene Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, wenn ich bei der Wachpolizei angestellt werde, werde ich dann in die Entgeltgruppe 8 oder 9 eingeteilt?
Schinderhannes meint
Das ist möglich, wenn Sie keine Probleme in Grammatik und Rechtschreibung haben bzw. Ihre Satzstellung logisch ist.
Sabine meint
Hallo,
ich bin in E12 eingruppiert (Diplom, FH) mit langjähriger Berufserfahrung und möchte mich auf eine Stelle als Abteilungsleiter bewerben (E14). Ist dies möglich bzw. welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort!
markus meint
Guten Tag,
ich wurde von EG11 Stufe 3 in die EG13 Stufe 1 im Zuge einer Neueinstellung eingestuft. Dies bedeutet für mich eine höhere Verantwortung mit mehr Aufgaben und ein niedrigeres Gehalt als vorher.
Gibt es zu diesem Sachverhalt diverse Gerichtsurteile in denen die Begründung des neuen Arbeitgebers dafür dargestellt wird??
Viele Gruße
Markus