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Verletztengeld – Diese Leistungen erhalten Sie nach einem Arbeitsunfall

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2021

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Wem nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, der kann 6 Wochen lang Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber beziehen.

Kurz & knapp: Verletztengeld

Wann wird das Verletztengeld gezahlt?

Verletztengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit als arbeitsunfähig gelten. Es kann außerdem von Eltern bezogen werden, die ein verletztes Kind betreuen oder pflegen müssen, das jünger ist als 12 Jahre.

Wer zahlt das Verletztengeld?

Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen, meistens jedoch über die Krankenkasse ausgezahlt.

Muss ich das Verletztengeld extra beantragen?

Verletztengeld muss bei einem Arbeitsunfall nicht beantragt werden. Der Versicherungsträger wird hier selbst aktiv, sobald er die Meldung über den Arbeitsunfall vom Arbeitgeber erhält.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Verletztengeld
  • Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner!
  • Was ist Verletztengeld?
  • Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?
    • Kann ich auch im Minijob nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld beziehen?
    • Gibt es bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld auch für Selbstständige und Unternehmer?
  • Wer zahlt Verletztengeld: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?
    • Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?
  • Wie berechnet sich das Verletztengeld?
    • Verdienstausfall durch Verletztengeld
    • Muss ich Verletztengeld beantragen?
  • Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
  • Für die Kinderpflege Verletztengeld beziehen
  • Ich bin immer noch arbeitsunfähig, aber das Verletztengeld endet – Was nun?

Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner!

Spezifische Informationen zum Verletztengeld:

verletztengeld-wie-lange-vorschau

Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

Wie lange erhalten Arbeitnehmer nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall Verletztengeld? Hier mehr.

Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser 6 Wochen weiterhin nicht in der Lage, seiner Arbeit in Folge des Unfalls nachzugehen, hat er Anspruch auf Verletztengeld.

Verletztengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt.
Verletztengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt.

Wann und für wen die Auszahlung von Verletztengeld erfolgt, was der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld ist, und weitere nützliche Informationen rund ums Verletztengeld erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist Verletztengeld?

Verletztengeld ist eine Ersatzleistung für Lohn- oder Entgeltzahlungen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verletztengeld steht Versicherten zu, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder bei denen eine Berufskrankheit festgestellt wurde. So legt es das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) fest.

Der Zweck vom Verletztengeld ist es, den Einkommensausfall des versicherten Arbeitnehmers auszugleichen und zu verhindern, dass für ihn Versorgungslücken in der Sozialversicherung entstehen.

Ab wann wird das Verletztengeld gezahlt? Die Verletztengeldzahlung erfolgt erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, was in der Regel ab der 7. Woche nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit der Fall ist. Das Verletztengeld ist nicht mit dem Krankengeld gleichzusetzen.

Das Verletztengeld ist im SGB VII in den §§ 45 bis 52 des SGB VII geregelt.

Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?

Die Verletztengeldzahlung soll den Versicherten vor Versorgungslücken in der Sozialversicherung bewahren.
Die Verletztengeldzahlung soll den Versicherten vor Versorgungslücken in der Sozialversicherung bewahren.

Ab dem Tag, an dem ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit feststellt, haben Sie Anspruch auf Verletztengeld. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst ab der 7. Woche, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall einstellt.

Um Anspruch auf Verletztengeld zu haben, müssen Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Des Weiteren können Sie diese Leistungen nur beziehen, wenn Sie als arbeitsunfähig gelten oder wenn Sie aufgrund einer Maßnahme der Heilbehandlung, die für eine Genesung notwendig ist, keine ganztägige Berufstätigkeit ausüben können.

Die dritte Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist die, dass Sie unmittelbar vor Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder vor Beginn der Heilbehandlung Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen oder eine der folgenden Leistungen bezogen haben:

  • Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Übergangsgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Winterausfallgeld
  • Arbeitslosengeld I oder II
  • Mutterschaftsgeld
Allerdings zahlt die BG bei einem Unfall nur Verletztengeld, wenn es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelt. Dazu zählt auch ein Unfall, der auf dem direkten Arbeitsweg passiert ist. Es wird hier von einem Wegeunfall gesprochen.

Als Berufskrankheit wird wiederum eine Krankheit bezeichnet, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Darunter können Hautkrankheiten durch den Umgang mit chemischen Stoffen, Atemwegserkrankungen durch Staubeinwirkung oder Hörverlust durch Maschinenlärm fallen.

Doch wird nur Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit gezahlt? Nein, denn auch andere Personen haben Anspruch auf Verletztengeld. Dies betrifft:

Eltern, die ihr verletztes Kind betreuen oder pflegen, können Kinderverletztengeld beziehen.
Eltern, die ihr verletztes Kind betreuen oder pflegen, können Kinderverletztengeld beziehen.
  • Eltern eines verletzten Kindes, wenn dieses jünger als 12 Jahre ist und Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege benötigt. (Kinderverletztengeld)
  • Behinderte Menschen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, welche sich aber verzögern. Die Gründe für die Verzögerung dürfen nicht in der Person des Verletzten liegen.
  • Menschen, die an der Durchführung einer Maßnahme zur Heilbehandlung teilnehmen und gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen.
  • Kann ich auch im Minijob nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld beziehen?

    Auch wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben Sie im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld, da Sie auch hier in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein müssen.

    Gibt es bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld auch für Selbstständige und Unternehmer?

    Wenn Sie freiberuflich tätig sind, haben Sie und Ihr Ehepartner die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abzuschließen. Damit besteht für Sie ein Anspruch auf Verletztengeld in Höhe des 450. Teils der Versicherungssumme (maximal in Höhe eines fiktiven Jahresgehalts) pro Kalendertag.

    Wer zahlt Verletztengeld: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?

    Wenn Sie sich informieren möchten, wer für die Zahlung des Verletztengeldes verantwortlich ist, werden Sie möglicherweise auf widersprüchliche Angaben stoßen: Zahlt nun die Berufsgenossenschaft (BG) das Verletztengeld oder doch die Krankenkasse?

    Tatsächlich ist es so, dass das Verletztengeld die gesetzliche Unfallversicherung oder die BG bezahlt. Dies ist von der Art der Beschäftigung und der Art des Unfalls abhängig. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Krankenkassen das Verletztengeld an den Versicherten im Auftrag der BG auszahlen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

    Also wird das Verletztengeld von der BG bezogen, aber über die Krankenkasse ausgezahlt.

    Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?

    Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte nicht in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geschrieben wird. Daher ist es in der Regel nicht möglich, Verletztengeld und Krankengeld gleichzeitig zu beziehen.

    Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, sofern dieser Betrag nicht höher ist als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Das Krankengeld hingegen macht 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts aus. Des Weiteren werden nur beim Verletztengeld steuerfreie Bestandteile des Einkommens berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Zuschläge für Nachtarbeit und Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung.

    Sowohl Bezieher von Verletztengeld als auch Bezieher von Krankengeld müssen anteilig Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die ihnen direkt von den Leistungen abgezogen werden. Wer Krankengeld erhält, muss zusätzlich einen Beitragsanteil zur Pflegeversicherung erbringen.

    Wie berechnet sich das Verletztengeld?

    Wie hoch ist das Verletztengeld?
    Wie hoch ist das Verletztengeld?

    Die Berechnung für die Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach dem Bruttoverdienst. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoentgelts, darf aber nicht das regelmäßige Nettoentgelt überschreiten. Freiwillig Versicherte erhalten für jeden Kalendertag den 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes.

    Von dem Brutto-Verletztengeld werden die halben Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen, die andere Hälfte wird von der BG gezahlt.

    Bezieher von Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten Verletztengeld in der Höhe des Krankengeldes, das ihnen gemäß § 47b des SGB V zusteht. Dieses ist so hoch wie der Leistungsbetrag, der bisher gewährt wurde.

    Arbeitslose, die Arbeitlosengeld II beziehen, erhalten ein Verletztengeld in der Höhe des ALG II.

    Das Verletztengeld muss nicht versteuert werden. Da es aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird, muss es bei der Steuererklärung angegeben werden.

    Verdienstausfall durch Verletztengeld

    Wenn das ausgezahlte Verletztengeld niedriger ist als Ihr übliches Nettoeinkommen, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers, Ihnen die Differenz zu zahlen.

    Haben Sie den Arbeitsunfall selbst verursacht, müssen Sie den Verdienstausfall hinnehmen und haben keinen Anspruch auf Zuschuss zum Verletztengeld. Ist allerdings eine andere Person für die Haftung des Arbeitsunfalls verantwortlich, können Sie das fehlende Einkommen als Schadenersatz geltend machen, welcher aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt wird.

    Muss ich Verletztengeld beantragen?

    Verletztengeld: Der Arbeitsunfall muss vom Arbeitgeber gemeldet werden.
    Verletztengeld: Der Arbeitsunfall muss vom Arbeitgeber gemeldet werden.

    Wie wird Verletztengeld gezahlt? Um Verletztengeld zu erhalten, müssen Sie keinen Antrag auf Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Stattdessen wird die gesetzliche Unfallversicherung selbst aktiv, sobald Ihr Arbeitgeber den Arbeitsunfall meldet.

    Sie erhalten dann einen Fragebogen zugeschickt, den Sie mit den Daten zum Unfall ausfüllen. Außerdem müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung von einem Durchgangsarzt vorlegen. Ihr Haus- oder Facharzt darf Sie zwar mitbetreuen, er hat jedoch nicht die Vollmacht, eine Bescheinigung für den Träger der Unfallversicherung auszustellen.

    Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

    Sobald Sie wieder als arbeitsfähig gelten und Ihrer Beschäftigung nachgehen können, erhalten Sie in der Regel kein Verletztengeld mehr. Falls Sie allerdings gerade an Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, wie z. B. einer Umschulung, teilnehmen, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld. Dieser erlischt erst an dem Tag, an dem die berufliche Rehabilitation beginnt. Ab dann wird das sog. Übergangsgeld gezahlt. Dieses beträgt in der Regel 68 Prozent (in einigen Fällen 75 %) des letzten Nettogehalts.

    Ist allerdings damit zu rechnen, dass Sie nicht wieder in die Arbeitsfähigkeit eintreten und Sie auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen können, endet die Zahlung vom Verletztengeld, wenn

    • Sie soweit genesen sind, dass Ihnen die Aufnahme einer zur Verfügung stehenden Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
    • Sie Rente, Ruhegehalt oder eine vergleichbare Leistung gemäß § 50 des SGB V beziehen.
    • seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen (546 Tage) vergangen sind.
    Der dritte Fall trifft nicht zu, wenn sich der Versicherte nach Ablauf der 78 Wochen immer noch in stationärer Behandlung aufgrund seines Arbeitsunfalls befindet.

    Für die Kinderpflege Verletztengeld beziehen

    Wenn Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule oder bei einem Wegeunfall verletzt wurde, können Sie als Elternteil für eine begrenzte Zeit Kinderverletztengeld bzw. Kinderpflege-Verletztengeld beziehen.

    Voraussetzungen hierfür sind:

    • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    • Das Kind kann nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden.
    • Ein ärztliches Zeugnis belegt, dass das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und dass der Elternteil dafür seiner Arbeit fernbleiben muss.

    Ich bin immer noch arbeitsunfähig, aber das Verletztengeld endet – Was nun?

    Was passiert nach 78 Wochen, wenn das Verletztengeld nicht mehr gezahlt wird?
    Was passiert nach 78 Wochen, wenn das Verletztengeld nicht mehr gezahlt wird?

    Was passiert aber, wenn das Verletztengeld endet? Zunächst muss die BG mittels eines ärztlichen Gutachtens feststellen, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihren früheren Beruf wieder aufnehmen, oder es kann eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation aufgenommen werden, wie z. B. eine Wiedereingliederung oder eine Umschulung.

    Besagt das Gutachten allerdings, dass mit einer Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit nicht gerechnet werden kann und keine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation möglich ist, können Sie als Versicherter eine Rente beantragen. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich hier von Ihrer BG beraten lassen, welche Art von Rente nach Ihrem Arbeitsunfall – z. B. Erwerbminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente etc. – für Sie gilt.

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    Kommentare

    1. Detlef B. meint

      9. Mai 2018 um 8:00

      ich bin seit dem 03.05.2018 wegen mehreren Berufskrankheiten arbeitsunfähig und wurde zum 31.10.2017
      ausgesteuert und beziehe seit dem 31.10.2017, bis auf eine vierwöchige Unterbrechung wegen einer
      ambulanten Reha der DRV, die absolut nichts brachte, ALG I. Mit Bescheid vom 20.03.2018 hat die BG meine Erkrankung beidseitiges und operativ behandeltes Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit anerkannt. Die Differenz des höheren Verletztengeldes zum Krankengeld wurde mir nach zweijähriger
      Arbeitsunfähigkeit immer noch nicht erstattet. Alles nur Placebo, mit dem Verletztengeld?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        14. Mai 2018 um 13:08

        Hallo Detlef,

        sollten Sie Probleme damit haben, das Ihnen zustehende Verletztengeld zu bekommen, können Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    2. Thomas W. meint

      13. Juli 2018 um 9:35

      Ich bekomme im Monat 2000€ Krankengeld, wieviel Verletztengeld steht mir im Folgemonat zu ?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        19. Juli 2018 um 10:15

        Hallo Thomas W.,
        Sie können den Betrag mit dem Verletztengeldrechner auf unserem Ratgeber zum Verletztengeld ermitteln.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    3. Horst C. meint

      24. Juli 2018 um 17:27

      Ich bin jetz 13 Monate krank durch einen Arbeitsunfall.ich würde gerne wieder arbeiten.wenn ich nun wieder Arbeiten gehe ,erlischt dann das verletztengeld wenn ich kurz danach wegen diesem Unfall wieder arbeitsunfähig bin

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        10. August 2018 um 16:50

        Hallo Horst,

        wenn Sie wieder arbeiten und Gehalt beziehen, erlischt der Anspruch auf Verletztengeld. Ob Ihnen bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wieder Verletztengeld zusteht, hat die Berufsgenossenschaft zu entscheiden.

        Ihr Team von arbeitsrechte.de

        Antworten
    4. P.E. meint

      7. September 2018 um 8:11

      Guten Tag
      Unser Sohn hatte während der Arbeit einen Unfall als er Beaorgungen machte. Er hat sich den Knöchel gebrochen.
      Er hat sich während der Rekonvaleszenz entschieden, die Ausbildung abzubrechen und weiter zur Schule zu gehen. Wird das Verletztengeld trotzdem gezahlt?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        1. Oktober 2018 um 10:09

        Hallo P.E.,

        Kranken- oder Verletztengeld kann nur geleistet werden, wenn ein Gehalt zu ersetzen ist.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    5. RAINER S. meint

      15. September 2018 um 10:19

      ICH hatte am 9.05.2118 auf einer Baustelle in Bonn einen Arbeitsunfall. Bin mit meiner linken Hand auf einer eingeschalten Decke in einem Stapel Stahlgittermatten gefallen. Meine Handinnenfläche war aufgerissen und zerschnitten musste 18 mal genäht werden. ich wurde sechs Wochen im Bonner Krankenhaus behandelt, dann zur Weiterbehandlung nach Dortmund überwiesen. Der Arzt schaute sich meine Hand an und sagte mir dass ich wieder arbeitsfähig bin. ich sagte ihm dass ich starke schmerzen und dass ich in meinen Fingern kein Gefühl habe die Wunde war auch noch nicht richtig verheilt. ich sagte ihm dass ich auf dem Bau arbeite und beide Hände brauche zum arbeiten. Der Arzt meinte ich sollte Urlaub nehmen er schreibt mich nicht weiter krank. ich bin seit 2 Monaten wieder am arbeiten alles ist schlimmer wie vorher, die Wunde ist immer noch nicht zugeheilt habe gar kein Gefühl mehr in drei Fingern und immer starke schmerzen. Nun meine Frage. Muss mein Arbeitgeber noch mal Lohnfortzahlung leisten bei einer Weiterbehandlung oder kommt die BG für mich auf. Habe angst dass ich bei einem Krankenschein die Kündigung bekomme. Danke

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        17. September 2018 um 9:56

        Hallo Rainer,

        eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel unzulässig. Sie können sich auch schon im Vorhinein an einen Anwalt wenden und sich auf eine entsprechende Situation vorbereiten.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    6. Mike meint

      26. September 2018 um 6:41

      Hallo ich habe die Frage ob bei der BG Verletztengeldberechnung bei mir als LKW Fahrer auch die Spesen mit in die Berechnung fallen.Vielen Dank im Voraus Mike

      Antworten
    7. Duran meint

      15. Oktober 2018 um 12:44

      Hallo,
      Ich hab vor zwei Wochen Arbeitsunfall gehabt. Ich weiß das die BG mein Gehalt zahlt. Aber was ist mit meinem Mini Job ich kann jetzt nicht dort arbeiten, habe ich welche Rechte?
      Danke
      Grüß

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        25. Oktober 2018 um 10:04

        Hallo Duran,

        welche Ansprüche Ihnen aus Ihrem Minijob entstehen, können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft oder ggf. an einen Anwalt.

        Ihr Team von arbeitsrechte.de

        Antworten
    8. Frieda meint

      1. November 2018 um 11:30

      Mein Verletztengeld läuft Ende Januar 2019 aus. Im Reha Gespräch wurde mir Heute gesagt, dass ich dann Arbeitslosengeld beantragen muss. Da ich aber ungekündigt bin kann ich das kaum glauben. Ist das also richtig und wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

      Antworten
      • Anna meint

        14. Februar 2019 um 0:31

        Hey , Wahnsinn , die selbe Situation hab ich auch und den selben Hinweis bekommen. Ich lasse mich nun beim VdK beraten da ich nicht glauben kann dass das so stimmen kann. Wäre toll wenn du vielleicht ein Ergebnis berichten könntest von deinem Fall . Gruß Anna

        Antworten
        • Antonia meint

          18. Februar 2019 um 16:37

          Auch auf mich trifft das jetzt zu! Ich habe über 2 Jahre Verletztengeld erhalten und befinde mich derzeit auch noch in Behandlung. Beim Arbeitsamt habe ich mich gemeldet, aber noch keine Info erhalten.

          Antworten
          • Heiko meint

            26. April 2019 um 20:00

            Ich hatte einen Arbeitsunfall.Das Verletztengeld wird aus den letzten 3 Monaten berechnet.Ich habe aber die letzten 3 Monate Schlechtwettegeld bekommen.Das sind 68% vom Nettogehalt.Wird das Verletztengeld davon berechnet?

            Antworten
            • Peter meint

              12. September 2019 um 9:27

              Hallo Heiko,
              das Verletztengeld wird wie folgt berechnet, bei einem BG Unfall. Das durchschnittliche Einkommen des letzen Jahres ab Unfallzeitpunkt. Oder, wenn das Einkommen im Jahr unter 20.000 Euro liegt, dann bekommst Du 80% von 20.000 Euro. Das wären dann 1.333Euro Brutto im Monat. Abzüglich Sozialkosten: Rente, Kranken, Arbeitslosengeld.

              Beste Grüße und Genesung

    9. Michael meint

      15. November 2018 um 16:47

      Folgender Fall: ein Musicaldarsteller (freiberuflich, freiwillig gesetzlich unfallversichert) hatte einen Arbeitsunfall, Kreuzbandriss.

      Nach der OP ist an Bühnentätigkeit (ggf inkl. Tanz) ist aufgrund der Einheilungsdauer für mindestens 4 Monaten nicht zu denken und er erhält entsprechend fortlaufend eine AU-Bescheinigung vom Orthopäden.
      Aufgrund der AU nach Arbeitsunfall erhält er sein Verletztengeld (kalendertäglich 1/450 seiner Versicherungssumme.

      Nun hat er die Möglichkeit auf eine unregelmäßige Sängertätigkeit im Tonstudio – was sein Knie ja ohne Probleme zulässt.

      Wie verhält es sich hier mit der AU bzw. dem Verletzengeld? Bleibt beides normal weiterbestehen, da es sich auf seine konkrete körperlichen Einschränkung bezieht und diese (ebenfalls freiberufliche) Nebenerwerbs-Möglichkeit davon nicht betroffen ist ?

      Oder muss das Verletztengeld bei Wahrnehmung des Auftrags entsprechend gekürzt werden (Tagessatz oder gar um konkrete Gage für den Tag)?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        16. November 2018 um 15:48

        Hallo Michael,
        bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen direkt an Ihre Krankenkasse.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    10. Claus-Dieter meint

      24. November 2018 um 13:40

      Ich beziehe seit Januar 2018 eine
      Teilrente von meiner Regelaltersrente. Trotzdem arbeite ich in Vollzeit weiter. Rentenbeiträge zahle ich weiter ein. Einen Anspruch auf Krankengeld habe ich nicht mehr.
      Ich habe am 1.10.2018 einen schweren Arbeitsunfall gehabt und würde gern wissen, welche Ansprüche ich gegenüber der Berufsgenossenschaft habe.

      Antworten
    11. Thomas meint

      11. Dezember 2018 um 19:30

      Meine Frau hatte einen Wegeunfall auf dem Weg zu ihrem Nebenjob. Sie war dort gemeldet und die BG hat bis jetzt auch alles geregelt. Da es eine längere Geschichte werden wird und es jetzt Richtung Verletztengeld geht ist jetzt die Frage wird ihr Hauptgehalt vom 1. Job auch berücksichtigt?

      Antworten
    12. Rolf meint

      8. Januar 2019 um 0:15

      Ich bin privat bei der DKV als selbstständiger Krankenversichert und habe mich zusätzlich noch bei der BG versichert.
      Nach meinem Arbeitsunfall im eigenen Betrieb war ich krankgeschrieben und habe von meiner Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten, gleichzeitig Verletztengeld von der BG.

      Die BG verlangt nun von mir die Rückzahlung des Verletztengeldes weil ich gleichzeitig von meiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten habe.

      Ist das korrekt, ich bezahle ja monatlich eine erhebliche Summe an die Krankenversicherung und auch an die BG meinen Jahresbeitrag, ich verstehe nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.

      Kann man mir bitte einen Rat geben

      Antworten
    13. Sebastian meint

      15. Januar 2019 um 11:22

      Hallo ich hatte am 02.11.2018 einen arbeitsunfall. Demnach sollte ich seit mitte Dezember Verletztengeld beziehen. Nach mehrfachem Anruf bei der Krankenkasse wurde mir zuerst erzählt das es im Dezember zu einem technischen Defekt kam und ich deswegen nicht in deren System bin und beim zweiten mal das ich es nicht beantragt hätte. An wen kann ich mich wenden damit das Geld nun zeitnah gezählt wird und wer kommt für meine bisherigen Unkosten wie mahngebüren auf?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        16. Januar 2019 um 9:07

        Hallo Sebastain,
        Sie können sich ggf. an eine Anwalt wenden.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    14. Heike D. C. meint

      18. Januar 2019 um 14:11

      Hallo Guten Tag,

      im Mai 2019 erhalte ich das letzte mal Verletztengeld da dann die 78. Wochen rum sind. Allerdings, so sieht aus, werde ich danach immer noch nicht in meinen Beruf arbeiten können und weiter krankgeschrieben sein. Was sind die Vorraussetzungen damit das Verletzengeld über die 78. Wochen hinaus bezahlt wird ?

      Kann ich während der Zeit wo ich Verletztengeld beziehe ein Kleingewerbe anmelden, das ich meinen gesundheitlichen Umständen entsprechend ausüben kann und wird der Verdienst daraus angerechnet ?

      Lieben Dank schon mal für die Antwort

      Heike D. C.

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        21. Januar 2019 um 13:27

        Hallo Heike,

        welche Möglichkeiten Sie haben, kann Ihnen die Versicherung oder ein Anwalt für Versicherungsrecht erklären.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    15. Maike meint

      25. Januar 2019 um 18:37

      Ich war vom 13.12.18 bis 21.01.19 nach BG Unfall krankgeschrieben.
      Ab 22.01.19 bis jetzt (ab 27.01 wieder im KH, durch den BG Fall entdeckten Gehirn Tumor, mit neuer Diagnose.
      Für mein Verständnis steht mir kein Verletztengeld und auch noch kein Krankengeld zu.
      Sehe ich das richtig?
      M. Lippert

      Antworten
    16. M. Z. meint

      25. Februar 2019 um 8:47

      Hallo,
      mein Mann hatte 2017 einen Arbeitsunfall und wurde deswegen bereits 2 x operiert. Innerhalb der 78 Wochen Frist, wurde er nach einer beruflich eingliedernden Reha wieder arbeitsfähig. Er geht jetzt etwas mehr, als ein halbes Jahr arbeiten und hat in Kürze eine 3. Operation zwecks Materialentfernung mit Teilresektion. Der Arzt meint, er müsse dann in etwa mit mindestens 3 Monaten Genesungszeit rechnen, wenn alles gut läuft. Ob er dann nochmal zur Reha kommt wissen wir nicht. Nun ist es aber so, das er dann, über die 78 Wo. Verletzengeld hinaus krank geschrieben wäre. Er bekommt 20% BG-Rente.
      Dazu meine Fragen:
      Wird das Verletzengeld in diesem Fall, auch auf die insgesamt 78 Wochen angerechnet, wenn mein Mann ja bereits wieder über ein halbes Jahr gearbeitet hat und davon auszugehen ist, das er danach auch wieder arbeiten gehen kann?
      Die Krankenkasse sagte uns, dass das Verletzengeld gleichzeitig Krankengeld sei und somit der Anspruch nach 78 Wo. erlischt. Ist das so richtig? Vielen Dank, MfG

      Antworten
    17. Annett K. meint

      26. Februar 2019 um 10:58

      Hallo mein Mann hatte 2016 einen Wegeunfall der auch anerkannt wurde.Nach 8 Wochen entschied ein Gutachter es wäre nichts mehr und es würde ab vier Wochen an die Krankenkasse gegeben.Nun 2019 nach laufender AU haben wir Januar 2019 eine Arthroskopie machen lassen.Da wurde uns von dem Operateur schriftlich mitgeteilt das es eine Folge des Sturzes ist.Wird nun wieder Verletztengeld bezahlt?Wird es nun wieder ein BG fall? Er braucht ein neues Kniegelenk.

      Antworten
    18. Andreas S. meint

      5. März 2019 um 15:47

      Hallo,
      ich war bis 17.02.2019 wegen mehreren OP`s arbeitsunfähig. Vom21. 01.-15.02.19 machte ich eine Wiedereingliederung in meiner Firma. Leider hatte ich am letzten Tag einen Arbeitsunfall. Mitte Februar 2018 war ich ausgesteuert und bekam dann ALG I . Bekomme ich nun Verletztengeld oder läuft ALG I weiter?

      Danke im Vorraus
      Andreas S.

      Antworten
    19. M. meint

      16. März 2019 um 17:51

      Bekomme 20% BG-Rente und bald steht eine Folge-OP an, mit Verletztengeldzahlungen. Bekomme ich dann nur das Verletztengeld und wird die BG-Rentenzahlung dann solange eingestellt oder läuft die Zahlung der BG-Rente, parallel zur Zahlung von Verletztengeld, weiter?

      Antworten
    20. Martina meint

      18. März 2019 um 22:40

      Ich arbeite als Krankenschwester in einem Krankenhaus und war aufgrund eines Arbeitsunfalls (Meniskus) ab Dezember 2018 krankgeschrieben. Im Februar begann ich wieder im Rahmen einer Rekonvaleszenz-Maßnahme zu arbeiten, etwa 4 Stunden/Tag.
      Anfang März zog ich mir während der Arbeit im Treppenhaus zwischen den Stationen einen Bänderriss zu. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob ich jetzt ab März Anspruch auf Verletztengeld aus dem ersten Unfall habe oder zunächst noch auf Lohnfortzahlung, weil ich zum Zeitpunkt des Treppensturzes bereits wieder arbeitete?

      Antworten
    21. Andrea Frö meint

      2. April 2019 um 9:18

      Guten Tag,
      ich arbeite als Pflegekraft im Nachtdienst. Durch den Transfer einer Patientin habe ich mich an derSchulter verletzt. Bin gerade in die 7. Woche Krank gekommen und beziehe ab sofort Verletztengeld! Durch die Erkrankung fehlen mir die Nachtzuschläge! Besteht die Möglichkeit die Differenz erstattet zu bekommen? Wenn ja, von wem?

      Antworten
    22. Hans P. meint

      22. April 2019 um 1:40

      Hallo
      Ich bekomme seit 24.01. Verletztengeld brutto ausgerechnet müsste ich 117 Euro bekommen aber mein nettoverdienst 94 Euro war hat man diesen betrag als brutto genommen. Netto bekomme ich zur Zeit ca 84 Euro. Das sind aber gerade mal 58 prozent im gegensatz zu 80 prozent.
      Ist dies rechtlich ok?

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        2. Mai 2019 um 10:20

        Hallo Hans P.,
        bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt wenden.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    23. Lena meint

      16. Juni 2019 um 21:17

      Hallo,ich wurde 1993 auf dem Weg zur Arbeit Niedergestochen worden und mehrere Wochen Arbeitsunfähig gewesen durch Krankenhaus-Reha usw…..
      Bekomme ab 2013 eine Erwerbminderungsrente durch dem Vorfall von damals.
      Jetzt die Frage: Mein damaliger Arbeitgeber hat verpasst diesen Wegeunfall der BG zu melden.
      Habe ich trotzdem noch ein Anspruch von der BG zu erwarten oder muß ich mich an meinem
      alten Arbeitgeber wenden?????

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        17. Juni 2019 um 8:52

        Hallo Lena,
        bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anwalt an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    24. Zinonidis G. meint

      14. August 2019 um 9:44

      Hallo,ich hatte am 19.07.19 einen Arbeitsunfall.Ich war 3 Tage in Krankenhaus,und meinem linker zeigefinger amputiert ist.Seit den OP,ich habe eine Nekrose,veileicht ich mache noch einen OP.Bis jetzt die Firma hat den Arbeitsunfall nicht anerkennt.Was soll ich tun jetzt? Bis wann muss die Firma gesetzlich den Arbeitsunfall anerkennt?

      Antworten
    25. Christian meint

      15. August 2019 um 14:53

      Hallo. Ich hatte vor 10 Wochen einen Arbeitsunfall. Bis jetzt habe ich noch kein Verletztengeld bekommen. Dauert das immer so lange? Wann wird gezahlt?

      Antworten
    26. H. Kroes meint

      19. August 2019 um 18:46

      Hallo.

      Bekomme ich das Verletztengeld auch in der ersten 4 Wochen nach Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis oder muss ich die ” 28 Tage – Regel “beachten?

      Antworten
    27. Dietmar S. meint

      15. November 2019 um 13:59

      Habe einen Arbeitsunfall gehabt, Kreuzbandriss und Meniskus angerrissen. Ich habe Verletztengeld bekommen. jetzt nach über einem Jahr wurde mir mitgeteilt das es sich um eine Vorschädigung handeln, ( 2007 hatte ich eine Verletzung ebenfalls einen Arbeitsunfall an diesem Bein, das Knie wurde aber nicht Untersucht) . Muss ich das Verletztengeld zurück Zahlen?
      oder Was Muss ich zurück Zahlen ?

      Antworten
    28. W. Feser-Zügner meint

      20. Mai 2020 um 13:40

      Steht das Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall auch kurzfristig Beschäftigten zu, die keine Sozialbeiträge abführen?
      Zumal ja die Lohnfortzahlung aufgrund der Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht gezahlt wird.

      Antworten
    29. Ulrich meint

      13. Juli 2020 um 9:09

      Hallo,
      für den Zeitraum des Bezugs des Verletztengeldes wurde mir das tariflich zustehende Urlaubsgeld gekürzt. Den Differenzbetrag will die BG nicht ausgleichen. Kann ich dagegen vorgehen?

      Antworten
    30. Harste meint

      21. August 2020 um 17:22

      Hallo zusammen,
      Ich habe folgende Frage:
      Ich bin jetzt durch einen Arbeitsunfall 76 Wochen Krankgeschrieben, ich werde wohl die 78 Wochen auf ca. 88 überschreiten. Meine frage wäre jetzt wie es weiter geht, laufen die Leistungen unverändert über die Krankschreibung von der BG weiter? Ich bekomme immer eine Krankschreibung von der BG, und diese muss ich immer bei meiner Krankenkasse einreichen um meine Leistungen zu bekommen. Ich habe Glück das mein Arbeitgeber mich nicht kündig, denen ist nur wichtig das ich zurück komme, am besten gesund.

      Antworten
    31. Juergen meint

      7. Januar 2021 um 10:17

      Hallo,
      Ich befinde mich zur Zeit in der aktiven Phase einer Atersteilzeit und hatte einen Wegeunfall. Das Verletztengeld welches ich zur Zeit beziehe ist nun über 500,-€ weniger wie mein letztes Netto! Muss ich nun einen Sozialhilfeantrag stellen?
      Gibt es nicht einen Mindestprozentsatz vom letzten Netto?
      Falls hier nur das Bruttogehalt zur Berechnung herangezogen wird würde dies bedeuten das ich immense Verluste hinnehmen müsste.
      In der Altersteilzeit bekomme ich nur 80 % meines ursprünglichen Lohnes, dann nochmals Abzüge würde letztendlich zur Aufkündigung des Vertrages meinerseits führen. Gibt es keine andere Möglichkeit zur Bezuschussung damit mir des erspart bleibt?

      Antworten

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