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Durchgangsarzt: Wann müssen Arbeit­nehmer zum D-Arzt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 19. November 2022

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Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seines Jobs körperliche Schäden zu, wird dies als Arbeitsunfall angesehen. Dazu muss die jeweilige Tätigkeit jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. In Deutschland ist normalerweise jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, während er seinen Beruf ausübt.

Zu welchem Arzt müssen Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall gehen?
Zu welchem Arzt müssen Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall gehen?

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Das Gleiche gilt für den direkten Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause. Ereignet sich dabei ein Unfall, wird dieser als „Wegeunfall“ bezeichnet. Da sie als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fungieren, ist es die Pflicht der Berufsgenossenschaften, sicherzustellen, dass Beschäftigte nach Arbeitsunfällen schnell ärztlich behandelt und versorgt werden.

Kurz & knapp: Durchgangsarzt (D-Arzt)

Wann muss ich zum Durchgangsarzt?

Da die Behandlungskosten nach einem Unfall auf der Arbeit nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, muss in diesem Fall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.

Was zeichnet einen Durchgangsarzt aus?

Durchgangsärzte müssen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Welche Aufgaben hat ein D-Arzt?

Ein D-Arzt entscheidet über die weitere Behandlung des Arbeitnehmers, informiert die gesetzliche Unfallversicherung darüber und überwacht den Verlauf auch dann, wenn der Beschäftigte durch andere Ärzte weiter behandelt wird. Welche Aufgaben außerdem in sein Gebiet fallen, lesen Sie hier.

Doch welcher Arzt muss bei einem Arbeitsunfall aufgesucht werden? Diese Aufgabe kommt einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) zu. In Deutschland praktizieren ungefähr 3.800 solcher Ärzte. Aber was ist ein Durchgangsarzt genau? Was unterscheidet ihn von einem normalen Hausarzt und wie sehen seine Aufgaben als Arzt nach einem Arbeitsunfall aus? Antworten auf diese Fragen und weitere nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner
  • Kurz & knapp: Durchgangsarzt (D-Arzt)
  • Was genau ist ein sogenannter D-Arzt?
    • Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?
    • Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt?
  • Die richtige Verhaltensweise nach einem Unfall auf der Arbeit: Fragen & Antworten
    • Weiterführende Suchanfragen

Was genau ist ein sogenannter D-Arzt?

Was bedeutet es, einen „D-Arzt“ aufsuchen zu müssen?
Was bedeutet es, einen „D-Arzt“ aufsuchen zu müssen?

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einem Arbeitsunfall, welcher Arzt aufgesucht werden muss, um das Ganze von der Versicherung abwickeln zu lassen. Manche sind sogar der Meinung, dass es vollkommen ausreichen würde, nach einem Arbeitsunfall zum Hausarzt zu gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen.

Dem ist jedoch nicht so. Da die Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung und nicht von der Krankenkasse getragen werden, muss nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dieser agiert als Versicherungsvertreter und ist daher zuständig für die ärztliche Behandlung in einem solchen Fall. Eine freie Arztwahl gibt es bei einem Arbeitsunfall demzufolge nicht.

Ein Durchgangsarzt oder auch D-Arzt verfügt über eine besondere Zulassung, die ihm von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erteilt wurde. Zusätzlich ist er Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) oder Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie.

Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, wann nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss. In der Regel verfügt der Arbeitgeber über Adressen einiger Durchgangsärzte, die im Umkreis des Unternehmens tätig sind und daher am schnellsten aufgesucht werden können. In folgenden Situationen ist der Besuch bei einem Durchgangsarzt verpflichtend:

  • Wenn die Behandlung nach einem Unfall auf der Arbeit vermutlich über den Zeitraum von einer Woche hinausgeht
  • Wenn die Verletzung nicht nur am Tag des Unfalls eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, sondern darüber hinaus
  • Wenn eine Wiedererkrankung aufgrund der Folgen des Unfalls vorliegt
  • Wenn Hilfs- oder Heilmittel verordnet werden müssen
Arbeitsunfall: Einen Durchgangsarzt aufzusuchen, ist Pflicht, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten tragen soll.
Arbeitsunfall: Einen Durchgangsarzt aufzusuchen, ist Pflicht, wenn die gesetzliche Unfall­versicherung die Behandlungskosten tragen soll.

Liegt eines der genannten Szenarien vor, müssen Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser kümmert sich dann um die Erstversorgung sowie die Diagnose und entscheidet, ob die Behandlung durch andere Ärzte oder ihn selbst vorzunehmen ist.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist beispielsweise die Art oder die Schwere der vorliegenden Verletzung.

Sollte der Durchgangsarzt beschließen, dass nach dem Arbeitsunfall ein Arztbesuch beim Hausarzt ausreicht, kümmert er sich trotzdem weiterhin um die Überwachung des Heilprozesses. Welche Aufgaben er im Zusammenhang mit dem D-Arzt-Verfahren außerdem hat, erfahren Sie im Folgenden.

Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt?

Wie bereits erwähnt, fallen sowohl die Erstversorgung sowie die erste Diagnose in das Aufgabengebiet der Durchgangsärzte. Hinzu kommen außerdem folgende Punkte:

  • Ermittlung des Sachverhalts (Wie kam es überhaupt zum Unfall?)
  • Erstellung eines Unfallberichts, den er im Anschluss an die gesetzliche Unfallversicherung weiterleitet
  • Koordination des weiterbehandelnden Arztes sowie der dazugehörigen Einrichtung
  • ggf. Hinzuziehen anderer Fachärzte
  • Regulierung und Abschluss der ärztlichen Behandlung

Selbst wenn der Durchgangsarzt entscheidet, dass der betroffene Arbeitnehmer z. B. nach einem Wegeunfall einen Arztbesuch bei seinem Hausarzt unternehmen und dieser Arzt auch die weitere Behandlung übernehmen sollte, entbindet ihn das nicht automatisch von allen weiteren Pflichten.

Ihm allein obliegt es, nach einem Arbeitsunfall als Arzt Hilfsmittel wie Prothesen oder Heilmittel zu verschreiben. Ist die Behandlung beim Hausarzt abgeschlossen, muss der Beschäftigte trotzdem noch einmal beim Durchgangsarzt vorstellig werden, da dieser das gesamte Verfahren reguliert.

Arbeitsunfall: Wer zahlt die Arztkosten? – die gesetzliche Unfallversicherung.
Arbeitsunfall: Wer zahlt die Arztkosten? – die gesetzliche Unfallversicherung.

Übrigens: Es wird von einem Durchgangsarzt erwartet, dass er von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr durchgehend auf Bereitschaft ist. Zudem müssen stets zwei medizinische Assistenten mit ihm vor Ort sein.

Mindestens einmal jährlich ist ein Durchgangsarzt dazu verpflichtet, sich fortzubilden und seine Praxis grundsätzlich auf dem neuesten Stand der Medizin sowie der Technik zu halten.

Die richtige Verhaltensweise nach einem Unfall auf der Arbeit: Fragen & Antworten

Im Folgenden haben wir die wohl gängigsten Fragen zusammengefasst, die sich Arbeitnehmer nach einem Unfall auf der Arbeit stellen und versucht, sie so einfach wie möglich zu beantworten:

“Ich hatte einen Arbeitsunfall. Wann muss ich zum Arzt gehen?”
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) besagt, dass Arbeitgeber Arbeitsunfälle der zuständigen Berufsgenossenschaft melden müssen, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.” Für diese Meldung haben Arbeitgeber normalerweise drei Tage lang Zeit, der Tag des Unfalls zählt jedoch nicht. Daher sollten Sie den Arztbesuch bei einem Arbeitsunfall nicht auf die lange Bank schieben. Bei schwerwiegenden oder gar tödlichen Unfallfolgen muss die Meldung umgehend erfolgen; das Gleiche sollte für den Besuch beim Durchgangsarzt gelten.

“Woher weiß ich nach einem Arbeitsunfall, zu welchem Arzt ich gehen muss?”
Zu welchem Arzt Sie nach einem Arbeitsunfall gehen sollten, hängt unter anderem mit der Schwere Ihrer Verletzung zusammen. Haben Sie sich lediglich leichte Schnittwunden zugezogen, können Sie auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Ihren eigenen Arzt aufsuchen. Dieser kann Sie im Anschluss an einen Durchgangsarzt überweisen. Bei sehr schweren Verletzungen sollten Sie jedoch nach dem Arbeitsunfall direkt einen D-Arzt aufsuchen.

Auch bei einem Schulunfall muss ein Arzt aufgesucht werden, der als Durchgangsarzt tätig ist.
Auch bei einem Schulunfall muss ein Arzt auf­gesucht werden, der als Durchgangsarzt tätig ist.

“Darf der im Arbeitsunfall begründete Arzt­besuch während der Arbeitszeit erfolgen oder muss ich warten, bis ich Feierabend habe?”
Ob der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall während der Arbeitszeit erfolgen darf oder erst danach, hängt ebenfalls mit der Verletzung zusammen. Sind Arbeitnehmer beispielsweise zu dem Zeitpunkt, in dem Sie einen Arzt aufsuchen möchten bzw. müssen, so akut verletzt, dass eine sofortige Behandlung notwendig erscheint, haben Arbeitgeber sie von der Arbeit freizustellen.

“Wer übernimmt nach einem Arbeitsunfall den Transport zum Arzt?”
Erneut spielt es bei der Beantwortung dieser Frage eine Rolle, wie schwer der Beschäftigte verletzt ist. Handelt es sich lediglich um geringfügige Schürfwunden und Prellungen, kann ein Kollege ihn mit seinem Pkw zum Arzt fahren. Für einen Unfall auf der Arbeit mit schweren Verletzungen gilt jedoch: Rufen Sie in jedem Fall einen Krankenwagen. Möglicherweise muss die geschädigte Person bereits während der Fahrt durch geschulte Ärzte medizinisch behandelt werden.

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Durchgangsarzt: Wann müssen Arbeit­nehmer zum D-Arzt?
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Kommentare

  1. Frank N. meint

    4. September 2017 um 20:32

    Ich habe eine schwere Prellung während der Arbeit erlitten, welche als Arbeitsunfall anerkannt wurde.
    Nun muss ich 10 Tage zur Physiotherapie, die Behandlung findet früh statt, jedoch komme ich ca. eine Stunde später auf Arbeit. Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich die Zeit nacharbeite.
    Muss ich dass wirklich?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 16:07

      Hallo Frank,

      Ihrer Schilderung nach ist Ihr Arbeitgeber in der Tat dazu berechtigt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. frank meint

    15. Februar 2018 um 20:13

    moin moin

    beim arbeiten mit werkzeug habe ich mir die zange gegen die zähne geschlagen.
    muß ich zum d-arzt oder normalen zahnarzt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 11:24

      Hallo frank,
      stand dieser Unfall in einem direkten Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit, sollten Sie vorsichtshalber einen Durchgangsarzt aufsuchen und Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass Ihnen ein Arbeitsunfall geschehen ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Julia meint

    7. März 2018 um 16:49

    Hallo Arbeitsrechte Team,

    Ich hatte einen Wegeunfall und erlitt ein HWS. War beim Durchgangsarzt und habe auch gleich ein MRT machen lassen. Als ich wieder beim Arzt war ( dieser hat die MRT-Bilder nicht angesehen) hat nur den Bericht vom Radiologen vorgelesen und gemeint alles ist in Ordnung nur eine Überdehnung.
    Daraufhin hat er nur an meinem Hals rumgedrückt und gefragt ob das weh tut (ja es tat weh), sowie getestet wie weit ich meinen Hals nach links und rechts drehen könne. Anschließend wollte er mir ein paar Spritzen im Halsbereich setzen damit sich die Muskeln lockern, die ich aber dankend abgelehnt habe! Er war nicht erfreut, was mir egal war…er denkt meiner Meinung nach nur an seinen Umsatz und nicht an den Patienten.

    Ich bat ihn mir Physiotherapie zu verschreiben, hat er gemacht aber nur 4 Einheiten (mir wurde angeboten die Physiotherapie im Haus zu machen, sie haben auch das vor Ort) und hat mir für diese Woche eine AU geschrieben.

    Nachdem ich im September 2017 schon mal ein Auffahrunfall hatte und in Behandlung von sehr guten Physiotherapeuten war habe ich mich sofort bei diesen gemeldet und bekam sehr zeitnah, also gestern schon einen Termin.
    Tja, der Chiropraktiker hat meinen Hals abgetastet und festgestellt dass der 3er und 7er Wirbel nicht mehr in der Position waren wo sie hätten sein sollen…aber der Herr Doktor sah ja nichts und ich bilde mir was ein. Ich wurde eingerengt und merkte sofort wie die Blockade am Hals weg war. Natürlich kämpfe ich mit Kopfschmerzen und den Verspannungen im Hals / Schulterbereich weiter.

    Beim letzten Unfall hat das Ganze 6 Wochen gedauert bis ich wieder arbeiten konnte, damals hatte ich leider nicht so schnell Termine für die Physiotherapie bekommen…ich setze wirklich alles dran dass es mir bald besser geht, bezweifle aber dass ich nach einer Woche schon wieder den Bürojob ausüben kann und 8-10 Stunden am Tag statisch vorm PC sitzen kann.

    Meine Frage nun: kann ich den Durchgangsarzt wechseln oder wird das Problematisch? Ich fühle mich bei diesen einfach nicht gut aufgehoben und wenn ich das vorher gewusst hätte wie dieser ist, hätte ich doch den längeren Weg zu den anderen Ärzten in Kauf genommen die mich letztes Mal betreut haben. Diese nahmen sich Zeit um mich zu untersuchen, bei dem war ich nach spätestens 5 Min. aus dem Zimmer.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe,

    Freundliche Grüße,

    Julia

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 11:52

      Hallo Julia,

      unserer Kenntnis nach ist ein Wechsel des Durchgangsarztes nicht problematisch. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, was hier zu beachten ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Spatz meint

    18. März 2018 um 12:33

    Spatz P. Hallochen, hatte am 22.02 18 einen wegeunfall, habe einen durchgangsarzt aufgesucht ( nasenbeinbruch und schürfwunden im gesicht ). Bin weiter arbeiten gegangen, arzt wollte mich krankschreiben, ich nicht! Bin noch in Behandlung und möchte jetzt eine krankschreibung wegen der noch bestehenden Schmerzen! läuft die krankschreibung und alles weitere noch über die Berufsgenossenschaft, entstehen mir jetzt Nachteile???

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 12:19

      Hallo Spatz,

      suchen Sie erneut den Durchgangsarzt auf. Stellt dieser Ihnen die Krankschreibung aus, sollte Ihnen in der Regel Krankengeld gewährt werden. Lassen Sie sich hierzu ggf. von der Berufsgenossenschaft beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Sylvia meint

    22. März 2018 um 11:11

    Hallo, ich hatte unverschuldet einen Wegeunfall und bin nun wegen gebrochener Kniescheibe in Behandlung bei einem Durchgangsarzt. Habe ich das Recht auf eine 2. Meinung von einem anderen Durchgangsarzt? Ich habe leider erst später einen mit Spezialisierung „Knie“ gefunden.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 11:50

      Hallo Sylvia,

      generell besitzen Arbeitnehmer in dieser Situation das Recht auf eine zweite Meinung durch einen anderen Arzt. Am besten klären Sie mit Ihrer Krankenkasse diesen Schritt ab, damit es zu keinen Problemen kommt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. angelika meint

    28. März 2018 um 21:18

    hallo
    ich habe mal eine frage
    ich hatte im November 2017 einen Arbeitsunfall distale radius fraktur rechts mit gelenkbeteiligung
    mir wurde darauf hin eine Osteosynthesmaterial mit 6 schrauben eingesetzt.diese wurde nun am 13.3.2018 wieder entfernt da ich probleme in der beweglichkeit hatte und die platte ihren zweck auch erfüllt hatte sollte sowieso nach 6 monaten wieder entfernt werden.nun mein eigendliches problem habe immer noch starke einschrenkung im Handgelenk und schmerzen die kraft fehlt auch noch kann nicht einmal eine flasche mit drehverschluss öffnen Kg katte ich auchwas auch half rezept ist aber zuende ein neues wurde nicht verordnet obwohl noch bedarf wäre. Nun war am 27.3 2016 noch einmal eine kontrolluntersuchung nach der Plattenentfernung die Ärztin fragte nur wie es ist, vorauf ich sagte das ich immer noch schmerzen und keine Kraft in der Hand habe die Ärztin sich aber nicht einmal die mühe machte sich die hand anzusehen noch selbst zu untersuchen wie beweglich die hand ist und mir nur sagte das ich ab nächster woche wieder voll Arbeiten kann ich arbeite im Lager und arbeite oft über Kopf und muss lasten tragen von gewichten 5-40 kg nicht einmal weitere KG wurde verschrieben obwohl noch keine beweglichkeit vorhanden ist nun bin ich ratlos und weiss nicht was ich machen soll können sie mir da weiterhelfen was ich machen kann

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 10:25

      Hallo Angelika,

      wenn Sie an der Diagnose der Ärztin zweifeln, sollten Sie eine zweite Meinung einholen. Vorzugsweise von einem Facharzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Eva meint

    16. April 2018 um 16:02

    Guten Tag.
    Ich hatte einen Arbeitsznfall. Die Polizei, die auch anwesend war, meinte ich müsse auf jeden Fall zum D- Arzt, wegen dem Bericht für die Polizei.
    Noch wärend der Arbeitszeit ging es mir schlechter. So bin Ich, vier Stunden vor Feierabend, ins Klinikum gefahren. Dort verbrachte ich 6 Stunden.
    Jetzt wurden mir die fehlenden vier Stunden vom Lohn abgezogen.
    Ist das rechtens? Auch eine volle Stunde Pause würde abgezogen. Obwohl ich nur 30 min machen konnte.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. April 2018 um 13:19

      Hallo Eva,
      eine solche Vorgehensweise ist normalerweise nicht rechtens. In der Regel hätten Sie vom Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten sollen und Ihnen hätten weder Lohn noch Pause abgezogen werden dürfen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Jürgen meint

    19. April 2018 um 14:54

    Guten Tag.Habe eine Frage.Mir ist auf der Arbeit beim Sägen an der Maschine etwas ins Auge geflogen musste zum Augenarzt. Habe dabei nicht ausgestempelt sondern die Zeit laufen lassen. War ja ein Arbeitsunfall. Jetzt will mein Chef mir die halbe Stunde nicht bezahlen. Frage , ist er dazu berechtigt.? Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 10:55

      Hallo Jürgen,

      haben Sie den Arbeitsunfall ordnungsgemäß gemeldet, dürfen Ihnen keine Minusstunden abgezogen werden. Stellt sich Ihr Chef quer, hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Kerstin meint

    5. Juni 2018 um 11:21

    Bin durch einen Arbeitsunfall der am 29.01 erfolgt ist krank geschrieben von einem Durchgangsarzt muss jetzt möchte die Bg das ich zu einem Arzt, der wohl mit der Bg zusammen arbeitet ,ich mich vorstellen soll….bin ich verpflichtet dazu dem nachzukommen oder reicht der Kranken und Unfallbericht des Durchgangsarztes

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 14:10

      Hallo Kerstin,

      um einen reibungslosen Ablauf mit der BG zu begünstigen, sollten Sie den benannten Arzt aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Rosi meint

    10. Juni 2018 um 16:07

    Hallo.ich hatte am Freitag meinen Finger in die Maschine bekommen.War nicht schlimm, deshalb bin ich auch nicht zum D-Arzt..Doch am Sonntag merkte ich, dass ich fast kein Gefühl im Finger habe.Kann ich am Montag meinen Hausarzt aufsuchen oder muss ich zum D-Arzt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 9:12

      Hallo Rosi,
      da es sich normalerweise in diesem Fall um einen Arbeitsunfall handelt, sollten Sie einen D-Arzt aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Gregor meint

    24. Juni 2018 um 21:44

    Hallo,
    hatte am vergangenen Donnerstag einen Arbeitsunfall, dabei gab es Prellungen u.Zerrungen. Am nä Tag bin zu ’nem D-Arzt. Hat mich für 4 Tage krankgeschrieben. Am Samstag bekam ich vom Arbeitgeber einen Unfallbericht zum Ausfüllen u.zurückschicken zugeschickt, für die Berufsgenossenschaft. Meine Frage: lt. Meldepflicht sollte das innerhalb von 3 Kalendertagen geschehen, da bin ich aber drüber (Fr, Sa, So, Mo Unfallbericht verschicken, Di Unfallbericht beim AG). Macht das noch Sinn? Und muß ich bein D-Arzt nochmal vorstellig werden? Hat nichts dazu gesagt…Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 8:14

      Hallo Gregor,

      bei der Berufsgenossenschaft können Sie den Status ihres Falls abfragen und die nötigen Schritte in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Klett meint

    10. Juli 2018 um 15:51

    Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt bei physischer Bedrohung und muss ich ihn in diesem Fall auch aufsuchen.

    Danke für die Antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 11:51

      Hallo Klett,
      einen Durchgangsarzt müssen Sie normalerweise immer dann aufsuchen, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignete. Leider können wir nicht genau nachvollziehen, was mit einer „physischen Bedrohung“ in Ihrem Fall gemeint ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Su meint

    12. Juli 2018 um 17:35

    hallo,
    ich hatte einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit bin ich mit der Vespa weggerutscht und habe mir am hinteren Oberschenkel weg getan. Ich fuhr in die Arbeit und im Laufe des Tages zum D-Arzt. Der röntge – keine Teile von Knochen abgebrochen, also daher alles okay. Aber wegen der Muskel evtl. Faserrisse, Zerrung müsste ich ein Kernspin machen lassen. Am übernächsten Tag (Donnerstag). Ich habe aber starke Platzangst und habe den Termin dort dann auf Montag verschoben, da mich dann jemand abholen kann, weil ich eine kleine Narkose bekomme. Meine Frage: muss das kernspin überhaupt gemacht werden? oder könnte ich auch zu einem sehr guten Orthopäden gehen, der allerdings kein D-Arzt ist. Der aber sehr gute Empfehlungen hat und sehr gute Diagnosen stellen kann.
    Vielen Dank! schöne Grüße Su

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 14:00

      Hallo Su,
      da nach einem Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die Krankenkasse für die Behandlung aufkommt, müssen Sie normalerweise auch einen Durchgangsarzt aufsuchen und können nicht einfach zu einem anderen Arzt gehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Julius meint

    20. August 2018 um 13:22

    Ich habe mich verletzt und kann nicht mehr selbstständig zum Arzt. Ich muss daher wahrscheinlich mit einer Krankenfahrt zu den Arztterminen.

    Antworten
  15. Krzysztof meint

    25. August 2018 um 19:30

    Als ich auf einer Geschäftsreise war, hatte ich einen Unfall bei der Arbeit, ich bin die Treppe runtergefallen und habe mir den Knochen gebrochen, ich habe es meinem Vorgesetzten gemeldet, dann haben meine Kollegen mit dem Vorgesetzten ihn ins Krankenhaus gebracht, der Vorgesetzte hat einen Unfallbericht erstellt. Ich bin immer noch im Krankenhaus, ich bin nach der Operation und was kommt als nächstes
    Ich muss aus Unfällen zum Arzt gehen, aber wo, wo ich einen Unfall hatte oder wo ich bin, registriert (aber es gibt niemanden, der sich um mich kümmert, weil ich bewegungsunfähig bin) oder in einer anderen Stadt, in der meine Familie lebt.
    Wer sollte diesen Unfall melden?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 8:37

      Hallo Krzysztos,

      in der Regel macht der Arbeitgeber die Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. MIchael meint

    28. August 2018 um 11:33

    Hallo,
    ich habe mir auf der Arbeit vermutlich die Hand verstaucht, eventuell auch ein(e) Band/Sehne überdehnt oder gerissen. Da ich ein handwerklichen Beruf ausübe, kann ich dies nur noch unter Schmerzen.
    Ist in dem Fall ein D-Arzt aufzusuchen oder ein Allgemeinmediziner?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:15

      Hallo MIchael,
      bei Arbeitsunfällen ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Sascha K. meint

    15. Oktober 2018 um 18:19

    Hallo zusammen,

    ich hatte in Mai dieses Jahres einen schweren Arbeitsunfall gehabt,wo mein Finger einen offen Bruch dritten Grades gehabt hatte.Mein Finger war zerquetscht gewesen.Den Finger konnte man retten,aber vorne in der Fingerkuppe ist noch ein Knochenstück der ziemliche Probleme macht und ich habe Angst den Job weiterhin auszuüben da ich einfach die Bilder vor Augen habe.Hatte ein Gespräch mit einen Arzt der auf traumatische Sachen zu tun hat.Man wurde von den Arzt und BG Ärzte nur ausgelacht und sagtendass man sich das nicht vorstellen könnte ich weiter arbeiten gehen soll.Ich bin mit dem Nerven völlig am Ende da man voll unter Druck gesetzt wird.Auch vom Arbeitgeber der gedroht hat,wenn es nicht besser wird getrennte Wege gehen müßte.Was kann ich machen.Kann ich einen Anwalt einschalten?

    Danke für eure Unterstützung

    MfG Sascha

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:21

      Hallo Sascha,

      in der Tat würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann Sie beraten, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Sahra meint

    21. Oktober 2018 um 19:27

    Guten Abend, hatte einen leichten Arbeitsunfall mit Prellung am Ellenbogen.
    In der Klinik behandelt worden, 3 Tage arbeitsunfähig geschrieben.
    Einen Tag auf der Arbeit, Schmerzen noch vorhanden, kann ich zum Hausarzt?

    DANKE!

    Antworten
  19. Laura H. meint

    30. Oktober 2018 um 9:33

    Guten Tag. Eine Freundin von mir hat vor einigen Tagen einen Autounfall gehabt und hat mir gesagt, dass ein D-Arzt ihr dabei geholfen hat und immer noch hilft. Ich wusste nicht, dass D-Ärzte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein sollen. Danke für die Info

    Antworten
  20. Mark Sch. meint

    29. November 2018 um 12:47

    Eine Freundin von mir hat vor einigen Tagen einen Autounfall gehabt und kann sich eigentlich kaum bewegen. Sie muss zu einem D-Arzt, aber sie muss natürlich gefahren werden, weil sie nicht in der Lage ist, selber zu fahren. Ich hätte sie gefahren, aber ich muss täglich arbeiten. Wir werden uns wahrscheinlich an eine Krankentransport wenden.

    Antworten
  21. Osenberg meint

    15. Dezember 2018 um 12:41

    Frage. Während des Wartens auf die Anerkennung eines Arbeitsunfälles ist erneut ein Unfall passiert.
    Meine Frage ist. Es war auf dem nach Hause weg von der Arbeit mit einem Zwischenstopp bei meiner Tochter die eine Strasse weiter wohnt. Vom Arbeitsende bis Unfall verging 1 Std. Gehört das noch zum Wegeunfall? Zwischenzeitlich anerkannt der erste Unfall.
    Oder ist dieser Unfall als Folgeunfall des ersten anerkannten Unfalls zu werten? Oder ist das ein Freizeitunfall?
    Wer kann mir Auskunft geben?
    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2019 um 15:51

      Hallo Osenberg,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese beurteilt, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt. Im Streitfall können Sie sich auch anwaltlich beraten lassen und die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, gerichtlich klären lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Louise meint

    21. Dezember 2018 um 9:46

    Ich lasse mich immer nur von meinem Wahlarzt krank schreiben. Der Chef fragt sonst immer, warum wir den Arzt gewechselt haben. Außerdem liegt so viel Arbeit herum, dass lange Wartezeiten beim Durchgangsarzt nur noch mehr Arbeit anhäufen.

    Antworten
  23. Dabergott meint

    17. Januar 2019 um 15:08

    Hallo, mein Mann hat sich im Juli 2017 während der Arbeit den Finger verletzt….die Schmerzem waren nicht groß genug, um zum Arzt zu gehen, er hat den Unfall aber eintragen lassen. Nun hat er immer mal wieder mehr oder weniger Schmerzen. Kann er jetzt noch zum Durchgangsarzt? Oder ist es dafür zu spät?

    MfG Dabergott

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 12:53

      Hallo Dabergott,

      ob der D-Arzt noch der richtige Ansprechpartner ist, können Sie bei diesem erfahren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Frank meint

    29. Januar 2019 um 23:19

    was passiert wenn die Erstbehandlung durch einen erst seit einem Vierteljahr zugelassenen Arzt erfolgt

    Antworten
  25. Sylke meint

    12. Februar 2019 um 16:35

    Ich arbeite am Flughafen in einem Taschen Laden. Dort beobachtete ich einen Mann, er stahl eine Tasche, ich rannte hinterher und stellte den Dieb 6 bis 8 Meter später, entriss ihm die Tasche und stürzte dabei. Ich riss mir das linke Hosenbein auf, mein Knie blutete und brach mir außerdem meinen rechten Daumen. Ich war beim Flughafen Arzt, danach beim D-Arzt im Krankenhaus, wo nach dem Röntgen der Bruch festgestellt wurde. Die Polizei hat den Dieb über Kameras und Täterbeschreibungen identifiziert! Meine Frage: wer bezahlt mir den Schaden meiner Kleidung? Kann ich Schmerzensgeld erhalten? Wenn ja, was muss ich dafür tun? Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 um 17:20

      Hallo Sylke,
      diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Die Berufsgenossenschaft kommt bei einem Arbeitsunfall in der Regel nur für gesundheitliche Schäden auf.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Peter Sch. meint

    15. Februar 2019 um 13:00

    Hallo Arbeitsrechteteam,

    Da ich in einer Neugegründeten Firma noch nicht alle Maschinen zur Verfügung habe, die Aufträge aber kurzfristig Arbeiten z.B. an einer Drehmaschine erfordern und ich diese erforderliche Maschine Privat besitze hat mein neuer Chef mich gefragt ob ich diese Arbeiten an meiner Maschine in meinem Keller durchführen würde. Wäre ich denn für den Fall eines Unfalls versichert? Ich bin ausgebildeter Dreher.
    mfg
    dasister

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 8:28

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft, um zu erfahren, wie weit der Versicherungsschutz reicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Andrea meint

    21. März 2019 um 20:05

    Darf mich der D- Arzt ablehnen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 um 9:39

      Hallo Andrea,
      es sind zwei Fälle denkbar, in denen ein Arzt die Behandlung ablehnen könnte: wenn die Behandlung nicht in den Kompetenzbereich des Arztes fällt oder wenn er keinen freien Termin mehr anbieten kann. In diesem zweiten Fall kann sonst die Behandlung der anderen Patienten gefährdet werden. Im Notfall darf der Arzt aber niemanden ablehnen. Ob ein Arzt ablehnen darf, hängt aber immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, können und dürfen wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Sandra meint

    14. Mai 2019 um 11:44

    Hallo liebes Arbeitsrecht Team,

    mein Name ist Sandra, hatte am 9.4.2019 einen Arbeitsunfall mit dem Taxi. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren, nun bin ich schon eine Weile auf dessen krankgeschrieben da die Torsionskräfte gut eingewirkt haben, wäre fast noch eine Böschung hinunter geschoben worden, habe durch den Aufprall Prellungen und Zerrungen an der Wirbelsäule, Schmerzen und Störungen in der Beweglichkeit mit teilweisen Kribbeln in den Armen und Beinen. Mir wurde durch einen D-Arzt mitgeteilt das meine Wirbelsäule Vorschäden auf weist. Habe durch Das meinen Job kündigen müssen obwohl ich das nicht wollte, Ausrede war, ja das sind zu viele Kosten, du kommst doch besser weg mit der BG und Krankengeld. Anderes nun sind die 6 mal Heilbehandlung ausgelaufen obwohl ich neue erhalten hatte, will die BG jetzt nichts mehr davon übernehmen, weiteres benötige ich Psychologische Hilfe wo für ich auch eine Überweisung erhalten habe, die aber jetzt da BG die Heilmittelbehandlung weiter ablehnt, keine Aufarbeitung meines Traumas bekomme, ich benötige dringend Hilfe, habe jetzt bereits ein Widerspruch eingelegt, der nicht beantwortet wird, bin dabei ein zweites Schreiben hin zu schicken und auch gleichzeitig der Krankenkasse dieses mitzuteilen. Habe meine Eigene Unfall Versicherung informiert und zusätzlich eine Anwältin eingeschaltet um den Personen schaden an mir durchzusetzen gegenüber dem Verursacher. Kann ich Eine Zweitmeinung oder was Anderes Tätigen um das bei der BG geltend zu machen, dass das ein Arbeitsunfall ist, ausgelöst durch den Aufprall. Eventuell durch ein Gutachter, der meine Variante bestätigt.

    Antworten
  29. Sabrina meint

    23. Januar 2020 um 13:45

    Hallo liebes Team,
    Ich habe auf Grund eines Übergriffs eines Kunden , eine Distorsion der HWS erlitten. Bin an einem Mittwoch Abend ins KK gefahren. Hier wurde dieser Vorfall als Arbeitsunfall aufgenommen und der BG gemeldet . Nun liegt ein PTBSyndrom vor , mit Panik Attacken und Angstzuständen, und ich muss zum Psychotherapeuten, wer schreibt mich weiter Arbeitsunfähig. Ich habe eine AU vom Psychiater bekommen. Auf dieser ist die Versicherung als BG angegeben. Nun hat meine Psychotherapeuten mir aber gesagt das der Psychiater das nicht darf weil er kein BG Arzt ist. Er hat aber extra Aufkleber für die BG … Ich bin verwirrt wo muss ich hin.

    Antworten
  30. Doina meint

    27. Juni 2020 um 8:20

    Hallo
    Habe letztes Jahr 2019 in März einen Arbeit Unfall gehabt und war ich zehn Monate krank geschrieben,
    Es würde einen eine Deckel der schwere als 50 kg wiegt auf meine Mittelfinger und zeige Finger gefallen und der Mitglied von mittel Finger gequetscht und mit offenen Bruch gewesen am Ende der Nagel bet.
    Nach zehn Monate arbeite wider und habe andauert Schmerzen in ganze Hand weil ich muss acht Stunde lang immer schleppen und tragen höchstes 6 kg laut Arzt .
    Bei letzte Röntgen im Iunie 2020 zeigt das die Knochen wider zusammen gewachsen sind aber mein Daum kann nicht richtig schlissen, und einen kleine Knochen Stück von der Zertrümmerung ist auf eine andere Stelle zusammen gewachsen in spitze von Mittelfinger.
    Immer wenn ich auf die Arbeit tragen und festhalten muss , habe keine Kraft in der Hand und Mittelfinger und tut weh….
    Wie lange muss ich mit dieses beschweren leben .

    Antworten
  31. Heiko meint

    11. November 2020 um 7:51

    Liebes Team Arbeitrecht, ich hatte im Juni letzten Jahres einen Arbeitsunfall mit Distorsion meiner Lendenwirbelsäule. Als Arbeitsunfall wurde es mir erst nach längerem Briefwechsel mit der BG anerkannt. Ich bin seit dem nicht mehr schmerzfrei gewesen und war im Januar abermals mit gleichen Schmerzen, wie nach dem Unfall krankgeschrieben. Im Laufe 2020 wurde es immer schlimmer, bis ich im Oktober mit ausstralenden Schmerzen ins Bein wieder beim Durchgangsarzt vorstellig wurde, 10 Tage später habe ich mich selbst eingeliefert ins KH. Nach einem MRT war die Diagnose akuter Bandscheibenvorfall mit Lähmung im rechten Bein. Mein Durchgangsarzt hat mir immer nur Schmerzmittel verschrieben und ich habe kein MRT vom eigendlichen Arbeitsunfall. Mein Durchgangsarzt betrachtet den Bandscheibenvorforfall als unabhängiges Ereignis. Wie sollte ich weiter vorgehen??

    Antworten
  32. Friedhelm meint

    11. Dezember 2020 um 8:49

    guten morgen,
    ich hatte mich bei einem Sturz auf der Arbeit verletzt.
    Am nächsten Tag tat es erst richtig weh.
    Muss ich dann zum Durchgangsarzt, oder reicht der Hausarzt?
    Herzliche Grüße

    Antworten
  33. Wilma meint

    14. Juni 2021 um 22:34

    Hallo!
    Letzte Woche hatte ich einen Wegeunfall. Am nächsten Tag wollte ich wegen Kopf- und Nackenschmerzen zu meinem Orthopäden, der auch Durchgangsarzt ist. Leider hatte er Urlaub bis einschl. diese Woche. Also ging ich zu seinem Vertreter, auch Durchgangsarzt, mit dem ich überhaupt nicht zufrieden bin. Dieser schrieb mich 1 Woche krank. Ist es möglich, dass mein Orthopäde (D-Arzt) nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub mich wegen der Wegeunfall-Angelegenheit weiterbehandeln darf?
    Viele Grüße

    Antworten
  34. Kathi E. meint

    1. September 2021 um 9:50

    Sehr geehrtes Team Arbeitsrecht,

    ich hatte einen Arbeitsunfall bei dem ich in der Küche ausgerutscht und gestürzt bin. Daraufhin war ich beim Durchgangsarzt, der ein Schleudertrauma feststellte und mich krank schrieb (14 Tage).

    Zwischenzeitlich habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen, habe aber noch so starke Schmerzen, dass ich noch mal zum Durchgangsarzt gegangen bin. Dieser wollte mich erneut krank schreiben, aber da ich dies nicht wollte (weil ich meinen Kollegen gegenüber ein schlechtes Gewissen habe und Angst habe, dann Ärger mit meinen Vorgesetzten zu bekommen) hat mir der D-Arzt Physiotherapie verschrieben.

    Mein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich die 1,5 Stunden, die ich wegen des Arzttermins beim Durchgangsarzt zu spät zur Arbeit kam (sowie den Arbeitsausfall durch die Physio) reinarbeite.

    Bei der Physio ist das gewiss rechtens (§616 BGB ist in meinem Vertrag abbedungen).

    Aber wie sieht es mit dem Termin beim D-Arzt aus? Muss die Zeit wirklich reingearbeitet werden?

    Wie gesteht man das, mit dem „Der Termin beim D-Arzt ist notwendig“?

    Kommenden Montag muss ich dann noch mal zum D-Arzt, in der Früh. Jetzt ist fraglich ob ich überhaupt gehen darf, weil ich dann zu spät in die Arbeit komme?

    Muss nicht eine Freistellung erfolgen? Es war ja ein Arbeitsunfall.

    Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.

    Antworten
  35. Antje meint

    17. September 2021 um 15:28

    Hallo, ich wollte eine Frage stellen. Mein Kind hatte einen Schulunfall und sich dabei die Hand und zwei Finger gebrochen. Der D Arzt von dem wir jetzt nach Abschluss einen Befund und die Röntgenbilder haben wollten, meinte wir bekommen nichts, das soll sich die private Unfallversicherung anfordern. .. ist das richtig? Es ist doch mein Kind, da muss ich doch die Befunde bekommen..?
    Vielen Dank!

    Antworten

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