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Präsenzpflicht: Müssen Angestellte zurück ins Büro?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht, daher können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter häufig zurück ins Büro holen.
  • Grundlage für die Einführung einer Präsenzpflicht fürs Büro sind entsprechende Regelungen zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung sowie das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
  • Die angeordnete Rückkehr ins Büro birgt für Arbeitgeber aber auch Risiken, denn nicht selten klagen die Angestellten über mehr Stress und weniger Motivation. Mitunter können Kündigungen die Folge sein.

Aus dem Homeoffice zurück ins Büro: Können sich Angestellte wehren?

Gegen die Leere im Büro: Welche gesetzlichen Vorschriften zur Präsenzpflicht im Arbeitsrecht gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Gegen die Leere im Büro: Welche gesetzlichen Vorschriften zur Präsenzpflicht im Arbeitsrecht gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Aus dem Homeoffice zurück ins Büro: Können sich Angestellte wehren?
    • Wie kommen die Mitarbeiter wieder zurück ins Büro?
  • FAQ: Präsenzpflicht

Müssen Angestellte ihrer Arbeit an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort nachgehen, ist von der sogenannten Präsenzpflicht die Rede. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Präsenzpflicht in vielen Unternehmen aufgrund der Ansteckungsgefahr – soweit möglich – ausgesetzt und die Mitarbeiter verrichteten ihre Arbeit im Homeoffice. Nachdem die Pandemie vorbei war, wollen nicht wenige Chefs ihre Angestellten zurück ins Büro holen. Doch kann der Arbeitgeber eine Präsenz verlangen?

Vorschriften zur Arbeitsstätte sind üblicherweise im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgehalten. Sichern diese dem Arbeitnehmer kein Homeoffice zu, greift in der Regel das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dieser kann somit vorgeben, wo seine Mitarbeiter arbeiten müssen.

Wer sich gegen die Einführung einer Präsenzpflicht wehren möchte, kann sich unter Umständen auf das Gewohnheitsrecht (betriebliche Übung) berufen. Diese Möglichkeit besteht, wenn das Homeoffice über einen längeren Zeitraum (meist mehrere Jahre) gewährt wurde und Angestellte den Eindruck gewinnen konnten, dass sie darauf einen Anspruch haben. Eine gesetzliche Regelung zum Gewohnheitsrecht gibt es allerdings nicht, sodass der Streitfall ggf. vor Gericht verhandelt werden muss.

Übrigens! Arbeitgeber müssen sich für die Anordnung einer Präsenzpflicht mit dem Betriebsrat abstimmen. Zu diesem Schluss kam das LAG München in einem Beschluss vom 10.08.2023 (Az.: 8 TaBVGa 6/23). Denn gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit.

Wie kommen die Mitarbeiter wieder zurück ins Büro?

Nicht alle Arbeitnehmer sind begeistert, wenn sie wieder regelmäßig zurück ins Büro kommen sollen.
Nicht alle Arbeitnehmer sind begeistert, wenn sie wieder regelmäßig zurück ins Büro kommen sollen.

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Mitarbeiter mittlerweile Alltag geworden und erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Arbeitnehmer der Rückkehr zur Präsenzpflicht ablehnend gegenüberstehen.

Ein wichtiger Faktor bei Produktivität und Kreativität ist die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Wollen diese nicht zurück ins Büro, kann die Arbeitsleistung unter Umständen abnehmen. Daher ist es sinnvoll, nach Konzepten zu suchen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zufriedenstellen. Möglich ist etwa eine Kombination von Homeoffice und Präsenzpflicht, bei der Mitarbeiter für zwei oder drei Tage pro Woche ins Büro zurückkehren.

Darüber hinaus können Unternehmen Anreize schaffen, um ihre Angestellten raus aus dem Homeoffice zu locken. Mögliche Maßnahmen wären zum Beispiel:

  • Bereitstellung von/Beteiligung an Jobticket oder Jobbike
  • Kostenlose/vergünstigte Verpflegung im Büro
  • Teambuilding-Maßnahmen
  • Gesundheitsvorsorge im Büro (Physiotherapie, Massagen etc.)

Arbeitgeber sollten allerdings auch berücksichtigen, dass eine Rückkehr zur Präsenzpflicht negative Auswirkungen haben kann. So geht laut der Konstanzer Homeoffice-Studie aus April 2024 die Rückkehr ins Büro mit einer Steigerung gesundheitlicher Probleme einher. Insbesondere sind dabei Belastungs- und Erschöpfungssymptome zu nennen. Dies kann zu mehr Fehltagen führen.

Auch eine größere Unzufriedenheit in der Belegschaft kann die Folge sein. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter, die gegen ihren Willen zurück ins Büro müssen, die Kündigung einreichen. Die Einführung einer Präsenzpflicht kann somit zum Verlust von Fachkräften führen.

FAQ: Präsenzpflicht

Was ist eine Präsenzpflicht am Arbeitsplatz?

Die Präsenzpflicht besagt laut Definition, dass Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsplatz verbringen müssen. Es handelt sich dabei um das Gegenmodell zum Homeoffice.

Ist Homeoffice schon ein Gewohnheitsrecht?

Unter Umständen lässt sich ein Wechsel vom Homeoffice zur Präsenzpflicht aufgrund der betrieblichen Übung (Gewohnheitsrecht) verhindern. Ob und wann dies im Einzelfall Anwendung findet, muss ggf. ein Gericht klären. 

Wie bekomme ich meine Mitarbeiter zurück ins Büro?

Die Einführung einer Präsenzpflicht sollte im Vorfeld mit den Angestellten besprochen werden. Dabei gilt es, das Für und Wider für ein Zurück ins Büro abzuwägen. Anreize wie Teambuilding-Maßnahmen oder kostenlose Verpflegung können darüber hinaus die Akzeptanz erhöhen. Mehr dazu hier.

Quellen und weiterführende Links

  • LAG München, Beschluss vom 10.08.2023 (Az.: 8 TaBVGa 6/23)
  • § 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte
  • Pressemeldung zur Konstanzer Homeoffice-Studie (15.05.2024)
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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