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Wegeunfall – Arbeitsunfall oder nicht? Wer zahlt die Schäden?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2022

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Arbeitnehmer begeben sich in der Regel zweimal täglich – einmal früh und einmal spät – auf den Weg zur Arbeit und wieder zurück, sofern sie nicht in Heimarbeit tätig sind. In Großstädten greifen sie hierzu entweder auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder das eigene Gefährt (Auto, Motorrad, Fahrrad) zurück, um den zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bisweilen wird vom Arbeitgeber auch ein Firmenwagen gestellt, der eine komfortable Reise von A nach B ermöglicht.

Arbeitsunfall und Wegeunfall: Arbeitnehmer sind unfallversichert. Dafür zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Arbeitsunfall und Wegeunfall: Arbeitnehmer sind unfallversichert. Dafür zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Berufsgenossenschaft.

Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner

Während der Arbeit können sich beispielsweise durch die falsche Bedienung von Maschinen Arbeitsunfälle ereignen. Da die meisten Arbeitnehmer von einer Unfallversicherung profitieren, für die allein der Arbeitgeber aufkommt, müssen sie sich keine Sorgen machen, wer die Rehabilitation zahlt. Doch werden auch Wegeunfälle hiervon tangiert oder müssen Mitarbeiter diese auf die eigene Kappe nehmen?

Kurz & knapp: Wegeunfall

Was ist ein Wegeunfall?

Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.

Wo muss ich einen Wegeunfall melden?

Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.

Welchen Arzt muss ich nach einem Wegeunfall aufsuchen?

Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Wegeunfall. Wer zahlt beim Unfall auf dem Arbeitsweg? Was ist überhaupt ein Wegeunfall? Und können Sie einen Wegeunfall steuerlich absetzen? Wir widmen uns diesen und anderen interessanten Aspekten im weiteren Verlauf.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner
  • Kurz & knapp: Wegeunfall
  • Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) – eine Definition
    • Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit
  • Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
  • Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer zahlt? Die Berufsgenossenschaft unter anderem
    • Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
    • Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzen – ist das möglich?

Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) – eine Definition

Wegeunfall: Welcher Arzt ist der richtige? Es ist ein sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.
Wegeunfall: Welcher Arzt ist der richtige? Es ist ein sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.

Bevor wir uns der Frage „Wer zahlt beim Autounfall auf dem Weg zur Arbeit?“ zuwenden, muss zunächst festgehalten werden, was überhaupt als Wegunfall angesehen wird.

Gemäß der deutschen gesetzlichen Unfall­versicherung (DGUV), deren Hauptaufgabe es ist, Arbeitsunfälle und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit zu vermeiden, handelt es sich der Definition nach um einen Wegeunfall, wenn Versicherte einen Unfall auf dem Arbeitsweg erleiden.

Versichert sind sowohl der Hin- als auch der Rückweg. Ebenso ist unter bestimmten Umständen beim Wegeunfall auch der Umweg inbegriffen. Fahren Sie vor der Arbeit Ihre Kinder noch in eine Betreuungseinrichtung, kommen Sie per Fahrgemeinschaft zum Arbeitsort oder müssen Sie wegen Baustellen oder Staus auf Umleitungen zurückgreifen, um ans Ziel zu gelangen, sind sich ereignende Unfälle ebenso als Arbeits- bzw. Wegeunfälle zu betrachten.

Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:

  • Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden.
  • Erledigen Sie auf dem Arbeitsweg noch private Einkäufe oder holen Sie noch ein Paket bei der Post ab, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht mehr um einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Auf eine Entschädigung dürfen Sie sich hier keine Hoffnung machen.
  • Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit und Sie erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen solchen zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.

Wenn es also darum geht, zu klären, ob die durch den Wegeunfall entstandenen Schäden von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden oder nicht, wird eine Analyse der Umstände vorgenommen. Der Versicherungsträger prüft hierbei, ob der Verunfallte ein Anrecht auf die Inanspruchnahme der Leistungen hat oder eben nicht. Notfalls wird dies auch in einem Gerichtsverfahren erörtert.

Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit

Wer früh mit der Arbeit beginnt, kommt für gewöhnlich früher von der Arbeit weg, um noch zum Friseur zu gehen, die Kinder abzuholen oder andere Erledigungen zu machen. Gerade, wer auf seinem Weg hier in der Morgendämmerung über Landstraßen fährt, wird feststellen: Dunkelheit und Nebelschwaden können die Sicht ordentlich trüben. Schnell ist unter diesen Umständen ein Reh oder Wildschwein vors Auto gelaufen und Sie weichen überraschend aus bzw. kollidieren mit dem tierischen Missetäter. Und was nun?

Zunächst sollten Sie den Unfall beim Wildhüter bzw. der Polizei anzeigen. Darüber hinaus kommt für die entstandenen Schäden für gewöhnlich die Teilkaskoversicherung auf. Hierbei wird der Unfallhergang genau analysiert und daran bemessen, ob die Schadensbehebung unter die Versicherungskonditionen fällt oder nicht.

Wollten Sie direkt zur Arbeit, kann der Autounfall auf dem Arbeitsweg unter Umständen als Wegeunfall anerkannt werden. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die Kosten für die Behebung des erlittenen Gesundheitsschadens.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden: Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Beim Wegeunfall deckt die Berufsgenossenschaft mit ihren Leistungen die Kosten für die Rehabilitation ab.
Beim Wegeunfall deckt die Berufsgenossenschaft mit ihren Leistungen die Kosten für die Rehabilitation ab.

Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Meldung des Ereignisses bei der Berufsgenossenschaft nicht vernachlässigen.

Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod des Arbeitnehmers nach sich zieht.

Über den Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft mittels einer Unfallanzeige zu informieren, die seitens des Arbeitsgebers innerhalb von spätestens drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Auch der behandelnde Arzt hat die Stelle zu informieren. Viele Versicherungsträger bieten auf ihren Webseiten kostenlose Vordrucke für diese Fälle an, um es Arbeitgebern so einfach wie möglich zu machen. Folgende Angaben werden hier gebraucht:

  • Name und Anschrift des Versicherten
  • Mitgliedsnummer des Unternehmens
  • Krankenkasse des Versicherten
  • Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
  • Unfallort
  • Art der Verletzung
  • verletztes Körperteil
  • Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
  • Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
  • Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates

Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer zahlt? Die Berufsgenossenschaft unter anderem

Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Mit diesem Anteil finanzieren sie die von den Trägern der Unfallversicherung angebotenen Leistungen. Von den sogenannten Berufsgenossenschaften gibt es eine ganze Menge, je nach Branche zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

Wie hoch die abzuführenden Beträge der Unternehmen zur Vermeidung und Rehabilitation von Arbeits- und Wegeunfällen durch die Berufsgenossenschaften ist, wird anhand eines nachträglichen Umlageverfahrens berechnet. Hierbei spielen auch die Vergütungen der Beschäftigten und die jeweiligen Gefahrklassen eine Rolle.
Wegeunfall während der Arbeitszeit: Wenn Uneinigkeit herrscht, kann gerichtlich untersucht werden, ob ein Arbeitsbezug bestand.
Wegeunfall während der Arbeitszeit: Wenn Uneinigkeit herrscht, kann gerichtlich untersucht werden, ob ein Arbeitsbezug bestand.

Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:

  • Heilbehandlungen, die auch die medizinische Rehabilitation umfassen (Krücken, Rollstuhl, modifiziertes Kfz, wenn aufgrund der Erkrankung nötig)
  • soziale und berufsfördernde Leistungen, welche als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt werden
  • finanzielle Leistungen, die in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente auftreten

Darüber hinaus können Sie bei einem auf dem Weg zur Arbeit erlittenen Unfall für sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren. Sind Sie länger nicht in der Lage, Ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nachzukommen, greift das Verletztengeld als Äquivalent zum Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Wegeunfall gezahlt.

Wie viel Geld Sie am Ende erhalten, hängt vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst ab. Das nach einem Wegeunfall von der Versicherung gezahlte Verletztengeld beläuft sich auf 80 Prozent des jeweiligen Wertes. Hierdurch werden finanzielle Nachteile aufgrund der erlittenen Schäden und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit abgefedert.

Ist die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit auch noch 27 Wochen später um mindestens 20 Prozent reduziert, können Sie die Zahlung einer Verletztenrente nach einem Wegeunfall verlangen.

Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden?

Personen, die durch Unfälle immaterielle Schäden wie Schmerzen erlitten haben, können zur Genugtuung und als Ausgleich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Trifft dies auch auf einen sich auf dem Wege zur Arbeit ereigneten Unfall zu?

Hoffnung auf die Zahlung von Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit sollten Sie sich vonseiten der Berufsgenossenschaft und dem Unternehmen, in dem Sie angestellt sind, nicht machen. Diese können unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um einen vorsätzlich verursachten Wegeunfall handelt, nicht zur Zahlung einer solchen Leistung herangezogen werden.
Ein Wegeunfall ist meldepflichtig. Das muss unter anderem der Arbeitgeber übernehmen.
Ein Wegeunfall ist meldepflichtig. Das muss unter anderem der Arbeitgeber übernehmen.

Wen Sie bei einem Wegeunfall mit Personen- und Sachschaden hingegen als unverschuldeter Benachteiligter haftbar machen können, ist beispielsweise der Unfallverursacher eines solchen Autounfalls. An seine Haftpflicht- und Unfallversicherung können Sie einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen.

Da es sich um mitunter eine ganze Stange Geld und diffizile juristische Regelungen handelt, ist vor diesem Schritt zu überlegen, ob Sie nicht lieber einen Rechtsanwalt beauftragen wollen. Dieser kennt sich mit der juristischen Materie aus und holt das Beste für Sie raus.

Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzen – ist das möglich?

Der Staat verleibt sich von den Einnahmen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine ganze Menge Steuern ein, mit denen er unterschiedliche Posten bezahlt. Mit einer Steuererklärung können sich steuerpflichtige Beschäftigte jedoch einen Teil der Abzüge wieder zurückholen. Ist das auch beim Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall so?

In der Steuererklärung gibt es die Möglichkeit, Unfallkosten, die nicht von der Versicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden, als Werbungskosten in der Anlage N zu deklarieren – sofern es sich um Ihren privaten Wagen handelt. Hierdurch können Sie Steuern sparen.

Achtung: Wollen Sie den beim Wegeunfall erlittenen Sachschaden am Auto steuerlich geltend machen, ist einiges zu beachten. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die beim Wegeunfall während der Arbeitszeit einzusteckenden Kosten für die Behebung der Schäden zunächst auf die eigene Kappe genommen haben. Achten Sie hier unbedingt darauf, sich Rechnungen und Quittungen sowie den polizeilichen Unfallbericht aushändigen zu lassen, um die getätigten Ausgaben nachweisen zu können. Nur dann steht Ihnen diese Option offen. Das gilt für den Weg zur Arbeit und zurück.

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Wegeunfall – Arbeitsunfall oder nicht? Wer zahlt die Schäden?
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Kommentare

  1. Manuel Z. meint

    13. Juni 2017 um 16:06

    Guten Tag,
    Wie ist es denn wenn ich mit dem Auto meiner Verlobten gefahren bin kann man das bei meiner oder ihrer Steuer dann auch angeben ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. Juni 2017 um 13:33

      Hallo Manuel Z.,
      unter gewissen Umständen könnte diese Möglichkeit bestehen. Es empfiehlt sich jedoch, dies im Vorfeld mit einem Steuerberater zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Nicht. Lindner meint

    4. Juli 2017 um 11:17

    Hallo.
    Mein Sohn hatte in der probezeit seiner Ausbildung einen Wegeunfall. Und wurde dann auch wegen eigenverschulden gekündigt. Musste operiert werden. Nachdem es ihm wieder besser ging fing er eine berufliche Maßnahme beim Arbeitsamt an. Bekommt ein Taschengeld. Jetzt sind Folgeschäden des Unfalls eingetreten und er musste nochmals operiert werden. Damit nich genug. In ca 3 Monaten steht eine weitere OP an., ebenfalls ein Folgeschäden. Er wollte am 01.08.17 eine neue ausbildung machen. Aber da er nochmals operiert werden muss und danach länger ausfällt wird er die Ausbildung nicht starten können. Wer zahlt dann.. Zahlt überhaupt irgendwer irgendwas?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 9:05

      Hallo Nicht. Lindner,
      um wirklich Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Mit Sicherheit können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Uwe B. meint

    17. Juli 2017 um 10:57

    Hallo,
    wer zahlt mir meine Brille die mir bei meinem Wegeunfall von dem Unfallverursacher beschädigt wurde? Die gegnerische Versicherung behauptet es muß die Berufsgenossenschaft zahlen. Stimmt das? Gibt es ein Urteil dazu?
    Danke Uwe B.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 13:07

      Hallo Uwe,

      wenn ein Wegeunfall als Arbeitsunfall zu werten ist, tritt in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers ein. Wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft, um die Angaben des gegnerischen Versicherers prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. T. meint

    12. August 2017 um 2:01

    Ich hatte einen Wildunfall von dem Weg zur Arbeit nach Hause. Wenn mir nichts passiert ist, ist nicht der Arbeitgeber zuständig wurde mir von meinem Chef gesagt. Ist das richtig?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. August 2017 um 13:15

      Hallo,

      in der Regel kommt die Kaskoversicherung für die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden auf. Wenden Sie sich zur Klärung des Einzelfalls bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Luna meint

    22. August 2017 um 19:53

    Ich habe nachdem ich auf dem Weg nachhause war meine Mutter schnell von der Arbeit abgeholt .. sie besitzt keinen autoführerschein, leider liegt ihr Arbeitsplatz c.a 10 Minuten hinter meiner Wohnung, gelte ich trotzdem als versichert auch wenn ich an der Wohnung vorbei gefahren bin um schnell meine Mutter abzuholen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. September 2017 um 13:28

      Hallo Luna,

      dieser Teil der Fahrt zählt nicht mehr zum Versicherungsbereich. Kommt es auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsort Ihrer Mutter zu einem Unfall, handelt es sich dabei nicht mehr um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Thomas H. meint

    6. September 2017 um 12:09

    Hallo,

    Ich hatte einen Fahrradunfall vor meiner Nachtschicht am Samstag, 02.09.2017, und bin danach in meinem Betrieb in die Rettungsstelle gegangen. Ich habe mir bei dem Sturz nur Schürfwunden an der rechten hand 4. und 5. Finger zugezogen, welche dann durch die Rettungsstelle mit Pflaster behandelt wurden.
    Ich habe leider nicht unseren Meldungsweg eingehalten und meinen Vorgesetzten informiert.
    Heute bin ich wieder auf Arbeit, mit Halskrause, weil ich Schmerzen im Halsbereich habe. Wurde heute von meinem Abteilungsleiter zum Gespräch geordert, wo mir klar gemacht wurde, dass dies nicht als Wegeunfall gemeldet werde wird. Sollte ich dennoch zum D-Arzt gehen, werde ich seitens meines Arbeitgebers mit den Folgen leben müssen. desweiteren wird so argumentiert, dass ich ja Sonntag auch noch meine Nachtschicht durchgeführt habe und dann Montag bzw. Dienstag nicht beim Arzt war und heute mit Halskrause auf Arbeit erscheine. Und das ja auch in den letzten 2 tagen passiert sein könnte.

    Ich freue mich über Ihre Aufmerksamkeit und würde mich über eine Antwort bzw. einen Rat Ihrerseits freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas H.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2017 um 11:30

      Hallo Thomas H.,
      da Sie sich nicht an die vorgeschriebene Handlungsweise bei einem Wegeunfall gehalten haben und es sich daher um einen sehr speziellen Fall handelt, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und die weitere Vorgehensweise mit ihm zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Pfeifer meint

    10. September 2017 um 9:20

    Auf dem Weg nach Hause bin ich eine S-Bahn-Station später ausgestiegen, da ich von dort aus nach Hause laufen wollte. Leider bin ich aus unerklärlichen Gründen aus er S-Bahn auf den Bahnsteig gefallen und habe starke Prellungen mitgenommen.

    Ist dies noch ein Wegeunfall, da ich nicht an der normalen Station sondern eine Station weiter ausgestiegen bin aber mit dem Ziel direkt nach Hause zu gehen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2017 um 11:49

      Hallo Pfeifer,
      es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Im Zweifelsfall hat ein Gericht darüber zu entscheiden, ob dieser Vorfall als Wegeunfall gewertet wird oder nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Susanne meint

    14. September 2017 um 13:32

    Ich bin auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, bin aber außer leichter Knieprellung und Schürfwunden an den Händen unversehrt. Allerdings sind meine Tasche, mein Mantel und meine Brille in Mitleidenschaft gezogen worden. Muss ich das nun alles auf eigene Kosten reparieren lassen? Oder kann ich das (wo?) geltend machen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 um 11:06

      Hallo Susanne,
      bei einem Wegeunfall werden Sachschäden in der Regel nicht übernommen. Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Marion meint

    18. September 2017 um 12:19

    Auf dem Heimweg von der Arbeitsstelle bin ich gefallen und bei diesem Wegeunfall ist meine Brille zu Bruch gegangen, so dass ich eine neue brauche.
    Wer zahlt das?
    MfG
    Marion

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 12:50

      Hallo Marion,

      wird der Wegeunfall ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber gemeldet, kann hier die zuständige Berufsgenossenschaft einspringen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Reynold meint

    27. September 2017 um 13:21

    Ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall. Ich war nicht verletzt. Die Teilkasko zahlt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung. Da ich jedoch ca. 3 Stunden später zur Arbeit gekommen bin verlangt der Arbeitgeber, daß ich einen halben Tag Urlaub nehme. Ist das korrekt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 12:52

      Hallo Reynold,

      sind Sie durch einen Verkehrsunfall unverschuldet zu spät gekommen, darf Ihnen der Arbeitgeber das nicht abverlangen. Grundsätzlich ist ein „Zwangurlaub“ nur in seltenen Fällen legitim. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen, wenn es Probleme gibt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Hans meint

    29. September 2017 um 11:54

    Hallo, ich hatte heute einenFahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit und frage mich ob ich die Kosten für Halm, Handschuhe, Jacke, Hose und Fahradreparatur bezahlt bekomme?
    Danke für Ihre Antwort,
    Gruß
    Hans

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 14:19

      Hallo Hans,

      sollten Sie auf Arbeit mehr drei Tage ausfallen, müssen Sie den Unfall, der als Wege- und damit als Arbeitsunfall gilt, in jedem Fall Ihrem Chef melden. Dieser informiert dann, so ist es seine Pflicht, die zuständige Berufsgenossenschaft. Sachschäden übernimmt diese jedoch für gewöhnlich nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Steinborn meint

    2. Oktober 2017 um 14:25

    unsere Tochter ist auf dem direkten weg zur Arbeit in eine Kuh gefahren ,Der Bauer hat ohne Absicherung die Kuhherde getrieben .will nicht zahlen !sind beim Anwalt .Jetzt die frage ,wer zahlt den Anwalt ,den unsere Tochter hat kein Rechtschutz !!kommt dafür auch die Berufsgenossenschaft Auf!!!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. November 2017 um 15:37

      Hallo Steinborn,
      wenn Sie in dieser Sache bereits einen Anwalt aufgesucht haben, sollten Sie alle weiteren Fragen auch an ihn richten, da er mit dem Fall bestens vertraut sein sollte.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Jonas M. meint

    5. Oktober 2017 um 16:27

    Guten Tag,

    ich bin Flugschüler an einer privaten Flugschule. Ich habe vorher Tests durchlaufen und diese bestanden womit mir nach der Ausbildung ein Platz bei einer Airline in Aussicht steht. Diese Airline hat die private Flugschule beauftragt uns auszubilden. Wir zahlen natürlich die Ausbildung, die extrem teuer ist und bekommen keine Vergütung.

    Ich bin auf dem Weg zu einer Flugstunde gestürzt und muss wahrscheinlich an der Hand operiert werden. Fluguntauglichkeit droht. Am Krankenhaus wurde das als BG Fall beschrieben und Behandlung angefangen. Jetzt sagt die BG, dass das kein BG Fall ist. Wenn ich aber als Schüler oder Student stürze wäre es doch ein BG Fall. Warum soll das jetzt nicht der Fall sein?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2017 um 14:31

      Hallo Jonas M.,
      bitte wenden Sie sich in dieser speziellen Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns steht es leider nicht zu, Ihnen diesbezüglich eine Einschätzung zu geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. j. stelling meint

    9. Oktober 2017 um 23:26

    Hallo von der arbeit nach haus habe ich ein auto angefahren es stand im dunkel ohne licht kurz vor der einfahrt meiner arbeit und beim raus fahren habe ich es gestreift von der vericherung bekomme ich nix weil die sagen es ist meine schult was kann ich jetzt machen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 10:45

      Hallo Stelling,
      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, mögliche Ansprüche geltend zu machen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Christina meint

    13. Oktober 2017 um 12:48

    Guten Tag,
    ich hatte einen Autounfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Mir ist nichts passiert, daher habe ich den Unfall nicht gemeldet.
    Ich möchte aber gern die Kosten steuerlich geltend machen.
    Geht das ohne Unfallanzeige.
    (Der Unfall ist polizeilich dokumentiert)
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. Dezember 2017 um 17:44

      Hallo Christina,

      sie müssen den Vorfall als Arbeitsunfall beim Arbeitgeber melden. Sonst sind später Probleme mit der Berufsgenossenschaft zu erwarten, wenn es zu Folgeerkrankungen kommt. Zu Steuerfragen befragen Sie einen versierten Steuerberater.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Steffi meint

    20. Oktober 2017 um 7:12

    Hallo ich bin auf dem weg zur Arbeit gestützt und bin auf arbeit gegangen , habe den d- arzt nicht aufgesucht
    Leider habe ich nach 4 tagen noch leichte schmerzen
    Gilt es auch als wegeunfall , wenn es nur im betrieb eingetragen wurde oder hätte ich zwingend zum arzt mir eine Bescheinigung holen müssen
    Danke im vorraus für die info

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Dezember 2017 um 11:08

      Hallo Steffi,

      die Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt durch den Arbeitgeber, nachdem der Arbeitnehmer den Unfall bei diesem gemeldet hat. Eine ärztliche Bescheinigung scheint in diesem Fall nicht vorgeschrieben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Sabine M. meint

    30. Oktober 2017 um 12:42

    Hallo,

    wegen dem gestrigen Sturm ( Sturmwarnung ) mit Orkanböen sind bei mir ein paar Fragen aufgetaucht :

    – muss ich als Arbeitnehmer trotz Sturmwarnung den Weg zur Arbeit antreten ( 110 km) obwohl die Bahn / Busse/ Taxi den Verkehr eingestellt haben und ich bei dieser Fahrt Leib und Leben riskiere und Sachschäden ( Auto) ?

    – Ich fahre in der Regel von zu Hause zuerst zu meiner berufsbedingt angemieteten Zweitwohnung , ist auch dieser Weg versichert ?

    – Ich fahre in der Regel auch sehr früh von zu Hause zur Zweitwohnung damit ich trotz Stau / Panne / Unfall pünktlich zur Arbeit kommen kann und es liegen dann meistens mehr als 2 Stunden zwischen Ankunft in der Zweitwohnung und Arbeitsbeginn.

    – wegen der Sturmwarnung bekam ich den Tipp, schon einen Tag früher zur Zweitwohnung zu fahren um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, wäre diese Fahrt einen Tag vor Arbeitsbeginn versichert ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 11:52

      Hallo Sabine,
      nur die direkte Fahrt zur Arbeitsstelle ist durch den Arbeitgeber versichert. Eine Fahrt zwischen zwei Wohnungen ist es nicht. Stürme können eine unzumutbare Gefahr darstellen. Solche Gefahren können unterschiedlich gehandhabt werden. In Ihrem Fall wird vermutlich die Strecke zwischen Zweitwohnung und Betrieb als zumutbar bewertet und nicht als Grund für eine Freistellung oder Ähnliches gewertet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Roy meint

    31. Oktober 2017 um 2:18

    Hallo ich hatte am Sonntag morgen den 29.10. ein Wege Unfall wo mir während der Fahrt ein Baum auf das Auto gefallen ist….wir haben Brückentag in der Firma…ich kann dort erst Mittwoch den 01.10.2017 anrufen und es melden bei der zuständigen Person…krankenmeldung und Durchgangsbericht vom Arzt in der Notfall Aufnahme hab ich beim Pförtner Sonntag Mittag noch eingereicht…ist das in Ordnung?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 12:01

      Hallo Roy,

      ob alle nötigen Dokument bei den notwendigen Stellen eingegangen sind, können Sie in Ihrer Personalabteilung erfragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Sprycha meint

    8. November 2017 um 15:04

    Ich bin heute auf dem Arbeitsweg umgefallen. Hab Knochel umgedreht. Mit großem Schmerz bin zur Arbeit gekommen und den Unfall gemeldet.
    Ich bin 8 Tagen krankgeschrieben und muss wieder zu Kontrolle.
    Hab ich Chance Schmerzensgeld bekommen?
    Iwona S.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 11:24

      Hallo Sprycha,

      Schmerzensgeld kann nur eingeklagt werden, wenn es einen Verursacher der Schmerzen gibt, der verantwortlich für die Schmerzen ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Heike meint

    13. November 2017 um 16:32

    Hallo
    Nach einem Wegeunfall auf dem Firmengelände ist es mir erstmal nicht mehr möglich, meine 2 Hunde ausreichend auszuführen. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch einen Hunde-Sitter täglich anfallen?
    Mit freundlichem Gruß
    Heike

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Januar 2018 um 17:21

      Hallo Heike,

      uns ist nicht bekannt, dass die zuständige Berufsgenossenschaft Kosten dieser Art übernimmt. Diese beschäftigt sich mit Ihrer ärztlichen Behandlung sowie Rückkehr ins Arbeitsleben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Nicole S. meint

    21. November 2017 um 10:38

    Hallo. Bin mit dem fahrrad zur arbeit gefahren und gesturzt bei leichter glatte. Was ich aber nicht bemerkte. Da ich bis zum sturz schon 95%meiner strecke hinter mir hatte.erst als ich auf eine Hauptverkehrsstraße fuhr rutschte mir mein Vorderrad weg so dass ich mir mein Handgelenk brach. Nun stellt mein Arbeitgeber sich quer .wie soll ich mich verhalten bzw. Wie ist die Sachlage.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 um 11:17

      Hallo Nicole S.,
      normalerweise zählt der gesamte Arbeitsweg, es macht also keinen Unterschied, wie viel Prozent der Strecke Sie bereits hinter sich gebracht haben. Das letzte Wort hat allerdings stets die Berufsgenossenschaft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Zink meint

    30. November 2017 um 10:56

    Hallo,
    mein Freund hatte im Januar einen Wegeunfall mit dem Auto und bekam 50% Teilschuld. Jetzt verlangt sein ehemaliger Arbeitgeber einen Arbeitsausfall von ihm. Ist dies überhaupt noch berechtigt? Welche Versicherung ist in diesem Fall zuständig?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:34

      Hallo Zink,

      Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um den Fall beurteilen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Julian meint

    2. Dezember 2017 um 0:44

    Ich hattee auf dem Weg von der Arbeit einen Fahrradunfall.Zu der Zeit habe ich aus verschiedenen Gründen kurzzeitig anders als gemeldet bei meinen Eltern gewohnt anstatt in meiner Wohnung. Der Arbeitgeber war darüber informiert. Der Unfall ereignete sich also auf direktem Weg zu meinem Elternhaus und nicht zu meiner Meldeadresse. Ist das ein Wegeunfall?
    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. Januar 2018 um 14:37

      Hallo Julian,

      was von der Berufsgenossenschaft als Wegeunfall ausgelegt wird, kann zu einer echten Streitfrage ausarten. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Valerie meint

    9. Dezember 2017 um 21:52

    Hallo,

    nach meiner Arbeit bin ich mit meiner Kollegin zu ihr nach Hause. Von dort wollten wir gemeinsam zur betrieblichen Weihnachtsfeier. Nach verlassen ihres Hauses bin ich die Treppe hinab gestürzt und habe mich verletzt.

    Zählt dies als Wegeunfall auch wenn es nicht mein üblicher Weg zur Arbeit ist?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 10:25

      Hallo Valerie,

      Wegeunfälle können nur auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück passieren. Entscheiden Sie sich nach der Arbeit woandershin als nach Hause zu gehen, handelt es sich in der Regel nicht mehr um den vom Arbeitgeber versicherten Weg.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Elke L. meint

    20. Dezember 2017 um 12:23

    Hallo,
    ich hatte vor 2 Tagen auf dem Nachhauseweg von der Arbeit einen unverschuldeten Autounfall. Mir ist ein von links kommender Wagen heftig in die Fahrerseite hineingekracht. Bis jetzt habe ich keine gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerkt. Man sagte mir aber, es könne auch noch verspätet ein HWS-Syndrom auftreten. Ist es deshalb von Nöten oder ratsam, den Unfall bei der Berufsgenossenschaft zu melden, ich habe aber keinen Arzt aufgesucht und folglich auch keine ärztliche Bescheinigung.

    Liebe Grüße
    Elke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Februar 2018 um 13:51

      Hallo Elke L.,
      laut § 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) müssen Arbeitgeber Arbeitsunfälle der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.” Einen professionellen Rat in Bezug auf Ihre Situation erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Niklas meint

    20. Januar 2018 um 13:29

    Hallo. Ich hatte auf dem Parkplatz unserer Firma einen Unfall beim Ausparken. Sollte ich den Schaden lieber selber bezahlen an meinem Auto und steuerlich absetzen oder kann ich das über meine Versicherung machen lassen und kriege dann die Selbstbeteiligung von der Berufsgenossenschaft wieder? Oder wäre eine andere Vorgehensweise sinvoll?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 14:12

      Hallo Niklas,

      wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte richten Sie Ihre Fragen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. jack meint

    9. Februar 2018 um 15:31

    hallo
    ich hatte eine wegeunfall mit den Fahrrad auf den direkten weg nach Hause,
    bin dann ungefährbei der hälfte am Glatteis ausgerust.
    hatte leiste schürfwunden an den Händen, und leiste schmerzen am rechten Knie sowie schienbein.
    Zu Hause stelle ich fest das mein Schienbein angeschwollen war, habe das dan auch den Abteilungsleiter gemeldet.
    Nun frage ich mich, ob das noch ein wegeunfall ist oder nicht und ob ich auch im Krankenhaus vorzeige muss.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 13:00

      Hallo Jack,

      Unfälle auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause werden in der Regel als Wegeunfall gewertet. Dennoch sollte neben der Meldung der Durchgangsarzt aufgesucht werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Sandra meint

    19. Februar 2018 um 10:56

    Hallo,
    meine Mutter war mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg vom Job zur Wohnung als ihr einfiel, dass sie noch ein Rezept vom Arzt holen könnte (dieser liegt direkt auf diesem Weg), dabei hat sie wohl ihr Rad etwas abgebremst und ist beim versuchten Absteigen vom Rad gefallen und hat sich einen LW gebrochen, mußte operiert werden und ist seitdem (sie ist bereits 75) arbeitsunfähig.

    Sie ist also auf dem direkten Arbeitsweg geblieben und auch hier passierte der Unfall. Die BG lehnt den Fall nun ab und sagt, alleine das Vorhaben, den Weg verlassen zu wollen oder auch nur der Gedanke würde reichen. Wir haben nun Widerspruch eingelegt. Wie schätzen Sie diese Situation ein? Wegeunfall ja oder nein?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 10:39

      Hallo Sandra,

      eine rechtliche Beratung oder Einschätzung dürfen wir so leider nicht geben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Martin meint

    20. Februar 2018 um 6:15

    Meine Atbeitgeber forder von mir nach einem Verkehrsunfall von mir den Unfallbericht der Polizei und alle Unterlagen des Unfallgegners (Name, Adresse und Versicherungsunternehmen mit Schadennummer) zwecks Lohnfortzahlungsansprüchen. Ist mein Arbeitgeber überhaupt dazu berechtigt so etwas von mir zu fordern?.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 11:33

      Hallo Martin,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Sie dem Arbeitgeber diese Angaben übermitteln müssen, sagt Ihnen im Zweifelsfall ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Tim meint

    15. Mai 2018 um 17:16

    Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber die Adresse und telefon immer von meinem unfallgegner zu geben, obwohl der dies nicht möchte und wir den Vorfall unter uns klären ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. Mai 2018 um 16:08

      Hallo Tim,

      Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden. Kommt es zu keiner vorgeschriebenen Meldung, können Sie später Probleme mit Versicherungsleistungen bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Andrea meint

    25. Juli 2018 um 12:18

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Mein Mann hatte einen Wegeunfall. Er ist nun eine Woche krankgeschrieben.Der Arbeitgeber bietet ihm jetzt einen Schonarbeitsplatz an, damit dieser Unfall nicht an die BG gemeldet werden muss (drei Tage Frist) und die Statistik nicht hoch geht. Welche Nachteile bzw Konsequenzen können daraus entstehen im Bezug auf BG, Krankenkasse, gegnerische Versicherung. Vielen Dank für die Hilfe

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 8:03

      Hallo Andrea,

      um die Konsequenzen dieser Alternative zu bewerten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Andrea m. meint

    1. August 2018 um 14:33

    Da hätte ich doch auch noch eine Frage
    Nach einen wegeunfall habe ich noch eine Menge von Terminen die mich veranlassen später auf Arbeit zu gehen.
    Muss ich die Zeit nacharbeiten oder tritt dafür die Berufsgenossenschaft ein bzw. Der Arbeitgeber??
    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 16:11

      Hallo Andrea,

      da wir Ihren Informationen nicht entnehmen können, um welche Art von Terminen es sich handelt und in welchem Zusammenhang diese mit Ihrem Wegeunfall stehen, raten Ihnen dazu, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden. Diese kann Ihnen Informationen zu Ihrer individuellen Situation geben.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Yavuz H. meint

    4. August 2018 um 14:24

    Hallo,

    Es ist Sommer deshalb fahre ich mit meinem roller zu arbeit. Ich habe um 15 uhr Feierabend gehabt, bin wie gewohnt mit dem roller auf dem Heimweg, da habe ich eine Panne mit meinem roller weil er auf einmal nicht ansprang. Ich musste dran schrauben und das hat etwas zeit gekostet, irgendwann lief er wieder und ich setze meine fahrt fort. Gegen 17 uhr hatte ich ein zusammen stoß mit einem Pkw, ich stürzte und brach mir mein Ellenbogen. Bin ich trotzdem versichert bzw ist das ein wegeunfall?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 9:04

      Hallo Yavuz H.,

      ob es sich dabei noch um einen Wegeunfall handelt, kann die Versicherung beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Kleine Hexe meint

    6. August 2018 um 11:07

    Bekomme ich auch Verletztengeld, wenn ich als kurzfristig Beschäftigter erst gut eine Woche in der Firma gearbeitet habe, bevor ich auf dem Heimweg einen Unfall hatte?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 10:05

      Hallo Kleine Hexe,

      Verletzen- und Krankengeld sind als Versicherungsleistung nicht von einer Beschäftigungsdauer abhängig.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Kleine Hexe meint

    10. August 2018 um 13:11

    Hallo,

    kann man Verletztengeld bekommen, wenn man in der zweiten Arbeitswoche auf dem Heimweg von der Arbeit verunfallt?

    Beste Grüße
    Schachterlteufel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. August 2018 um 15:58

      Hallo Kleine Hexe,
      Verletztengeld wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist. Ob Ihnen dieses Geld zusteht, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Berufsgenossenschaft. Weitere Infos zum Thema Verletztengeld finden Sie in unserem Ratgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Thomas meint

    12. August 2018 um 22:17

    Guten Abend ! Ich hatte am 29.02.2012 einen Wegunfall den ich aber nicht verschuldet habe.Bin seit dem 9 mal Operiert worden und hatte mehrere Rehas und Schmerztherapien. Erst habe ich Verletztengeld bekommen, dann Arbeitslosengeld und nun seit Oktober beziehe ich Harz 4 , weil die Rente und Unfallrente nicht Zahlen. Sie schicken mich von einem Gutachter zum anderen. Ich mußte mein Auto verkaufen weil ich es nicht mehr Unterhalten konnte , wäre aber dringend drauf angewiesen , da ich 70 % Schwerbehindert bin mit dem Merkzeichen G….Hat man die Möglichkeit ein Auto geltent zu machen und das das vom Amt bezahlt wird ???? Ich muß ja zu den Ärzten und Gutachtern und Krankenhaus…..

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 um 15:16

      Hallo Thomas,
      ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein Auto besteht, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können z. B. einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und mit diesem eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Anwaltskosten entfallen mit diesem Schein. Es wird lediglich eine Gebühr von 15 Euro fällig. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, besteht u. U. auch die Möglichkeit einer Beratung durch Ihre Gewerkschaft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Bernd meint

    25. August 2018 um 21:12

    Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine Fahrrad Unfall.
    Von der Arbeitsstätte auf den Weg nach Hause ist mir ein Hund vors Fahrrad gelaufen, Ich habe danach mit Luftmangel und starken Schmerzen am rechten Knie,einige Zeit auf dem Fahrradweg gelegen, der Hund war natürlich weg. Ich fahre als Rentner Taxi auf Karte, also fest angestellt. Habe immer noch starke Schmerzen im Brustbereich, der Arzt hat mir Schmerztabletten und Bewegung, auch Radfahren verordnet. und zufällig sieht mich mein Chef beim Radfahren.( E-bike was ja nicht so anstrengt). Was kommt, du kannst Radfahren aber erscheinst nicht zur Arbeit, und trägt mich zur Schicht ein, die ich nicht angetreten habe. Meine Krankschreibung läuft immer noch, wird auch noch verlängert. Als Taxifahrer mach ich Personenbeförderung, mit den Schmerzmittel und den Schmerzen die ich noch habe, wäre es unverantwortlich. Darf er mich nun Kündigen, bin seit 15 Jahren bei der Fa.
    Mit freundlichen Grüßen Bernd

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 8:41

      Hallo Bernd,

      eine Kündigung während einer Krankschreibung ist in der Regel unzulässig. Ein Schreiben von Ihrem Arzt, das Radfahren therapeutisch verordnet ist, deswegen aber keine Arbeitsfähigkeit vorlag, kann den Prozess abkürzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Antje meint

    28. August 2018 um 20:07

    Mein Man soll zu seinem Arbeitskollegen nach Hause kommen und sie fahren von dort dann zum Arbeitsplatz .Meine Frage ist mein Man auf dem Weg zum Kollegen versichert?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 14:56

      Hallo Antje,
      Bilden Kollegen eine Fahrgemeinschaft und macht der Fahrer einen Umweg, um Kollegen abzuholen, so kann dieser Umweg trotzdem als Arbeitsweg gelten, mit der Folge, dass Unfälle auf dieser Strecke unter die Unfallversicherung fallen. Um ganz sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzufragen. Diese kann Ihnen die Frage abschließend beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Marcus meint

    4. September 2018 um 11:03

    Hallo,
    ich hatte einen Wegeunfall, dieser wurde ordnungsgemäß gemeldet. Aufenthalt im Krankenhaus, Operation, Entlassung, danach zum D-Arzt und nun krank geschrieben. Wenigstens 3 Wochen.
    In dieser Zeit wäre mein Ägypten Tauchurlaub gewesen, der leider storniert werden musste.
    Trotz Reiserücktrittvers. entstehen mir natürlich Kosten.

    1.) Wer haftet bzw. übernimmt die Kosten die durch die Stornierung der Reise entstehen?
    2.) Kann man die Fahrtkosten die zur Nachsorge dienen jemanden zuweisen/absetzen/wieder bekommen?

    Mit vielen Dank im voraus und freundlichen Grüßen

    Marcus

    Antworten
  40. Tanja meint

    4. September 2018 um 12:59

    Hallo,

    wenn ich regulär bis 17 Uhr arbeite, aber bereits um 16.30 Uhr vom Büro los fahre um die Geschäftspost auf das Postamt zu bringen, das aber von meinem direkten Arbeitsweg abweicht, bin ich dann versichert, wenn ein Unfall passieren würde? Weil dann würde ich ja vom Büro zur Post und dann erst nach Hause fahren.
    Oder auch wenn ich erst nach 17 Uhr die Geschäftspost wegbringe?
    Oder müsste ich dann vom Büro zur Post und dann wieder ins Büro und von da dann nach Hause fahren?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 8:33

      Hallo Tanja,

      wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an die Berufsgenossenschaft. Dort kann man Ihnen genaue Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Hoffmann meint

    7. September 2018 um 5:21

    Auffahrunfall auf dem Weg in zur Arbeit wer zahlt? Haben es ohne Polizei geregelt. LG.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 10:00

      Hallo Hoffmann,

      wenden Sie sich an Ihre Autoversicherung und Ihren Arbeitgeber. Dort können Sie die relevanten Informationen erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Sylvia meint

    7. September 2018 um 12:23

    Hallo,
    mein Lebensgefährte wohnt 190 Kilometer von meiner Arbeitsstätte entfernt und ich fahre ca. jedes zweite Wochenende freitags direkt nach der Arbeit dort hin und montags von dort wieder direkt zur Arbeit. Passiert auf dem Weg dorthin oder von dort zur Arbeit ein Unfall, ist dieser dann als Wegeunfall anzusehen?
    Meine eigene Wohnung ist ca. 10 Kilometer von meinem Arbeitsplatz entfernt.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 10:12

      Hallo Sylvia,

      in manchen Fällen kann der Wohnsitz des Partners als Ausgangspunkt für die Anfahrt zur Arbeit herangezogen werden. Konkret kann das aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Cuca meint

    27. September 2018 um 18:36

    Hallo, gibt es einen zeitlichen Rahmen vor und nach dem Dienst? Wenn Mitarbeiter ihren „Dienst“ eher beginnen oder später beenden um sich etwas Luft zu erschaffen, verlassen diese deutlich eher das Haus als es nötig wäre. Gilt ein Unfall auf der direkten Strecke zur Arbeit auch als Wegeunfall? Ebenso wenn man seinen Arbeitsplatz später verlässt? Ich beziehe mich da ausschließlich auf die Zeit die nicht durch betriebsbedingte Plusstunden gedeckelt sind, sondern der Freiwilligkeit geschuldet ist. Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Oktober 2018 um 15:22

      Hallo Cuca,

      ein Wegeunfall ist üblicherweise nicht an zeitliche Bedingungen geknüpft, sofern er sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle ereignet. Im Zweifelsfall hat hier jedoch die Berufsgenossenschaft zu entscheiden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Bianca D. meint

    15. Oktober 2018 um 10:15

    Hatte am 26. Juli auf den weg auf Arbeit eine Fahrradunfall und kam Stationär 1 Tag in klinik. Wurdeeine Stellung festgestellt und ich bin am nächsten Tag sogar wieder auf Arbeit. Beim AG gemeldet….nix mehr kam. Jetzt wurde festgestellt das am LW 5/6 Ich krasse Probleme habe die damals nicht festegestellt wurden durch Schwellung. Nun will MEIN AG prüfen und bei Versicherung melden…geht das noch? Nach 3 Monaten ? Ob ich Bestätigung vom Arzt bekomme das mein leiden noch vom Unfall ist , ist fraglich …kann angeblich schon gewesen sein . Bitte um info

    Antworten
  45. Farid A. meint

    27. November 2018 um 11:02

    Hallo ,

    ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall.
    Die Schäden am Auto werden von der Versicherung übernommen.

    Muss ich hierfür die Selbstbeteiligungskosten tragen oder werden diese von der BG übernommen ?
    Da es sich um einen Wegeunfall hantelt.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 um 14:54

      Hallo Farid,

      in der Regel übernimmt die BG nur Versicherungskosten bei Personenschäden. Ob in Ihrem Fall andere Chancen bestehen, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Saaly meint

    6. Dezember 2018 um 8:52

    Hallo,
    ich hatte einen Wildunfall ohne Personenschaden.
    Muss ich den Wegeunfall bei meinem Arbeitgeber anzeigen um steuerlich die anfallenden Fahrten zur Versicherung, Werkstatt usw. absetzen zu können, oder reicht der Polizeibericht?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 10:37

      Hallo Saaly,
      gemäß § 193 SGB VII müssen Arbeitgeber Arbeits- und Wegeunfälle nur dann melden, wenn Arbeitnehmer „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“ Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, müssen Sie in der Regel auch keine Meldung beim Arbeitgeber vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Haitham meint

    22. Dezember 2018 um 21:57

    Hallo,

    ich habe unterwegs auf die Arbeit einen Unfall gemacht, und mir ist gesundheitlich nichts passiert, aber mein Auto ist stark beschädigt, da es um einen Arbeitsunfall geht möchte ich fragen , ob die Möglichkeit besteht, mein Auto zu reparieren, oder handelt es sich beim Arbeitsunfall lediglich um gesundheitliche Schäden.l?
    das war übrigens Selbtsschuld.
    Vielen Dank im Voraus
    Haitham

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Januar 2019 um 9:17

      Hallo Haitham,
      die Berufsgenossenschaft kommt in der Regel nicht für Sachschäden auf. Normalerweise werden diese durch die Kaskoversicherung abgedeckt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Avontante meint

    12. Januar 2019 um 15:04

    Hallo, ich hatte einen Unfall in der letzten Woche. Ich bin auf dem Weg zur Arbeit in der Schule gestürzt. Allerdings bin ich nicht von zu Hause aus losgegangen, sondern bin aus dem Büro gekommen, in dem ich auf Honorarbasis arbeite gekommen. Dies ist regelmäßig der Fall, der Arbeitgeber weiß dass ich vorher noch an dieser honorarstelle arbeite. Wird das als Wegeunfall bewertet werden (müssen)?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Januar 2019 um 8:32

      Hallo Avoncante,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie kann Ihnen sagen, ob es sich dabei um einen Wegeunfall handelt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Angelika meint

    14. Januar 2019 um 17:24

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

    Hatte einen Wege -Unfall, bin direkt vor der Haustür, wegen fehlender Beleuchtung, eine Treppenstufe hinunter gestürzt und habe mir beide Knie verletzt mit Bänderriss und Kapselriss.
    Wird hier die Berufsgenossenschaft nachforschen? Könnte der Hausverwalter oder der Hausbesitzer in Regress genommen werden? Brauche ich unbedingt die Zeugenaussage?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  50. Aras meint

    21. Januar 2019 um 19:14

    Hallo, ich hatte vor einem Jahr einen Wegeunfall den ich selbst verursacht habe.
    Das Verfahren wurde erst vor kurzem abgeschlossen und nun ist meine Frage, wer kommt für die Verfahrenskosten auf.
    Zahlt das die Berufsgenossenschaft oder muss ich dafür selbst aufkommen ?

    Antworten
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  • Bürobedarf