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Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz? Wenn ja, wie hoch ist er?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 20. März 2023

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In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Mindestlohn im Jahr 2015 eingeführt. Die Bundesregierung entschloss sich zu diesem Schritt, um Lohnarmut und prekären Arbeitsverhältnissen den Kampf anzusagen. Mittlerweile verdient nahezu jeder Arbeitnehmer mindestens 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto die Stunde für geleistete Arbeit.

Einen übergreifenden gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz gibt es bisher noch nicht.
Einen übergreifenden gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz gibt es bisher noch nicht.

Längst nicht alle Länder sehen den Mindestlohn allerdings als geeignetes Mittel an, um Beschäftigung und Einkommen zu sichern. Gegner der Lohnuntergrenze plädieren für einen freien Markt, auf dem sich Angebot und Nachfrage nach Arbeit selbst auf das beste Maß einpendeln – ohne staatlichen Eingriff.

Kurz & knapp: Mindestlohn in der Schweiz

Gibt es eine gesetzliche Lohnuntergrenze in der Schweiz?

Nein, in der Schweiz existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. Da Gewerkschaften jedoch immer wieder einen Schweizer Mindestlohn forderten, gibt es mittlerweile immerhin in fünf Kantonen eine Lohnuntergrenze: Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin.

Wie hoch ist der Mindestlohn in den verschiedenen Kantonen?

In Neuenburg müssen mindestens 20,08 Franken pro Stunde Arbeit gezahlt werden. Im Jura beträgt der Mindestlohn 20 Franken in der Stunde, im Tessin sind es seit dem 1. Januar 2021 19 Franken. In Genf muss die stündliche Vergütung bei mindestens 23 Franken liegen; 21 Franken müssen wiederum mindestens in Basel-Stadt gezahlt werden (voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022).

Was sind die Gründe dafür, dass kein gesetzlicher Mindestlohn in der Schweiz existiert?

Es steht außer Frage, dass es einige Gründe für und gegen Mindestlöhne gibt. Da sich sehr viele Schweizer in einer Volksabstimmung gegen die Einführung eines Mindestlohns aussprachen, wurde letztendlich davon abgesehen.

Doch wie sieht es im Nachbarland der Schweiz aus? Ist Mindestlohn hier auch ein Thema? Oder erhalten die schweizerischen Arbeitnehmer bereits ein bestimmtes Mindesteinkommen? Dieser Artikel informiert über den Mindeststundenlohn in der Schweiz.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohn in der Schweiz
  • Gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in der Schweiz?
    • Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?
    • Entscheidung zum Mindestlohn der Schweiz – in einer Abstimmung wurde votiert
    • Weiterführende Suchanfragen


Gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in der Schweiz?

Viele Arbeitnehmer müssen arbeiten gehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Gerade Niedrigqualifizierte erhalten dabei in der Regel eher weniger Geld, was dazu führt, dass sie ihre Kosten kaum bis gar nicht von den Einnahmen decken können – obwohl sie Vollzeit arbeiten gehen. Dies ist nur eine der Ursachen, warum Gewerkschaften immer wieder einen Schweizer Mindestlohn fordern.

Bisher gibt es noch keinen gesetzlich verbrieften Mindestlohn in der Schweiz. Mittlerweile profitieren jedoch Angestellte in insgesamt fünf Kantonen von einer Lohnuntergrenze – namentlich Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin. Hier gibt es bereits gesetzliche Bestimmungen, die auch teilweise schon umgesetzt wurden.

Ja oder nein zum Mindestlohn? In der Schweiz gab es eine Abstimmung im Jahr 2014. Die Schweizer lehnten die Einführung ab.
Ja oder nein zum Mindestlohn? In der Schweiz wurde die Einführung 2014 abgelehnt.

Darüber hinaus kommt den Gesamtarbeitsverträgen eine große Bedeutung zu. Diese werden für bestimmte Branchen bzw. Betriebe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften vereinbart, um einen minimalen Lohn zu gewährleisten.

Von einem Mindesteinkommen in der ganzen Schweiz kann in diesem Zusammenhang jedoch nicht gesprochen werden, da viele Arbeitnehmer hiervon noch keinen Nutzen haben.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?

Es wurde bereits erwähnt, dass es bisher nur fünf Kantone gibt, in denen Unternehmen einen Mindestlohn in der Schweiz an ihre Arbeitnehmer zahlen. Einer von ihnen ist Neuenburg. Hier wurde 2017 der erste Mindestlohn in der Schweiz eingeführt. Er liegt bei 20,08 Franken pro Stunde, was umgerechnet etwa 18,32 Euro sind.

Die Forderungen der Gewerkschaften gehen jedoch deutlich über diesen Betrag hinaus. Sie verlangen mindestens 22 Franken pro Stunde, was die in der Wirtschaft Tätigen als utopisch abtun. Kritiker weisen darauf hin, dass ein solch hoher Mindestlohn in der Schweiz aktuell viele Arbeitsplätze kosten würde und damit nichts gewonnen wäre.

Im Jura liegt der Mindestlohn bei 20 Franken in der Stunde, im Tessin sind es seit dem 1. Januar 2021 19 Franken. Seit dem 1. November 2020 wird auch in Genf ein Mindestlohn gezahlt; dieser beträgt 23 Franken. 21 Franken müssen in Basel-Stadt voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 mindestens pro Arbeitsstunde gezahlt werden.

Entscheidung zum Mindestlohn der Schweiz – in einer Abstimmung wurde votiert

In der Schweiz teilen Bürger ihre Meinung zu politischen Entscheidungen unter anderem in Volksabstimmungen mit – so auch 2014 über den Mindestlohn. In der Schweiz gibt es ihn noch nicht, da sich eine Mehrheit der Bürger (knapp Vierfünftel) gegen die Einführung einer Lohnuntergrenze von 18,50 Euro aussprach. Damit wurde der Mindestlohn-Initiative nicht stattgegeben.

Auch in Deutschland werden die Gründe für und gegen Mindestlöhne viel diskutiert. Hierzulande erscheinen die in der Schweiz diskutierten Beträge als sehr hoch. Absolut gesehen, haben sie damit auch Recht. Es sollte jedoch auch berücksichtigt werden, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland sind, weshalb auch mehr Geld benötigt wird.

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Kommentare

  1. Thomas S. meint

    15. Dezember 2016 um 21:16

    Darf ich also als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit jemandem abschliessen, der ihn akzeptiert, mit einem Monatslohn bei 100% von unter 2000 Franken oder sogar unter 1000 Franken?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Dezember 2016 um 11:03

      Hallo Thomas,
      wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Bitte fragen Sie deshalb bei einem im Schweizer Arbeitsrecht spezialisierten Juristen nach, ob es sich nicht um einen unzulässig niedrigen Lohn handelt.
      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • olga meint

      18. Mai 2018 um 6:04

      ich glaube die frage ist viel relevanter ob das fuer Sie moralisch vertretbar ist, jemanden auszubeuten und die situation somit auszunutzen
      wenn Sie daran glauben, dass ihre Arbeiter auch Menschen sind die Rechte haben, finde ich es nicht in Ordnung, um jeden Preis ueber leichen zu gehen

      Antworten
    • Barbara meint

      21. Juni 2018 um 19:30

      Warum möchten Sie diese Menschen so ausbeuten?
      Arbeiten für Gehalt von dem man kein Dach über dem Kopf bezahlen kann und sich nur die billigste Nudel zum satt essen kaufen kann?
      Würden Sie selbst für weniger als 1-2 Tsd. Franken den ganzen Monat arbeiten gehen?

      Antworten
    • Maik meint

      7. August 2022 um 14:40

      Theoretisch könnte man das machen… nur praktisch glaube ich nicht, dass ein Arbeitgeber so etwas macht und das es einen Arbeitnehmer gibt, der dies annimmt.

      Antworten
  2. Fabi meint

    30. Juli 2018 um 15:55

    Weil ihr Wissen oder ihre Fähigkeiten nur dem entsprechendem lohn übereinstimmt.

    Antworten
    • Lucas meint

      14. August 2018 um 21:25

      Sie sind nicht als Arbeitgeber geeignet.

      Antworten
    • Cleto meint

      4. Juli 2020 um 2:08

      HAHAHAHAHA stimmt auch

      Antworten
    • MJ meint

      8. Juni 2022 um 17:23

      Diese Antwort ist extrem niveaulos.

      Antworten
  3. Patrick meint

    23. August 2019 um 13:30

    Jeder Beruf hat seine, von der Gesellschaft verliehenen, „Wert“.
    Und offenbar ist es dieser Gesellschaft eben wichtiger, dass uns niemand mit Panzern überrollt (als Berufssoldat kannst du locker 40 000 im Monat verdienen) oder das liebe Geld gut gehütet wird (ich denke auch Banker verdienen nicht schlecht). Auch bei den Lehrern, Geistlichen und vielen mehr, gebührt die Gesellschaft eine „Wertschätzung“.
    Hingegen ist es der Gesellschaft offenbar nicht so viel Wert, wie ihre Kinder und Alten versorgt werden. Da sind die Löhne geradezu lachhaft gegen die oben erwähnten Berufsgruppen. Vom Verkauf und Gastronomie will ich schon gar nicht schreiben, weil das Essen auch nicht so wichtig ist wie die Panzer und das Geld.
    Dazu kommt, dass die Wirtschaft auch um gute Arbeitnehmer kämpft. Und das führt dazu, dass diese mit sehr hohen Löhnen gelockt werden müssen. Oder immerhin nicht fort gehen. Sie sind also wesentlich rarer als die „nicht Gewertschätzten“.
    Aber was hebt diese „guten Arbeitsnehmer“ denn von der Masse ab? Sicher, Ausbildungen und Erfahrungen die andere nicht machen konnten oder wollten.
    Es hat sicher auch mit der Sinnhaftigkeit eines Berufes zu tun. Ich meine, wer wird schon glücklich wenn er Zahlen als Lebensinhalt hat oder völlig sinnlos auf einen Feind wartet, der (zum Glück) nicht kommt. Aber es gibt ja die hermetischen Universalgesetze. Vor allem die des Karmas und des Ausgleichs.
    Und dann wünsche ich jedem Gesellschaftsteilnehmer (also wir), dass wir dann nicht in den Händen vom Menschen sind, die 1000..- im Monat verdienen. Weil wenn ihr euch nicht mehr wehren könnt, keine Sprache mehr besitzt, wird kein Panzer und kein Geld uns davor bewahren, diese Ungleichheit zu spüren und einzusehen. Allerdings ist es dann zu spät!
    Denn die dann amtierende Gesellschaft ist dann beschäftigt auf den Feind zu warten und die Erbsen zu zählen.

    Antworten
  4. Tom meint

    6. Oktober 2019 um 12:11

    Wird es in naher Zukunft jemals ein Mindestohn geben?
    Danke,
    Tom

    Will there ever be a minimum wage in the near future?
    Thanks in advance,
    Tom

    Antworten
  5. Manfred meint

    17. Oktober 2019 um 8:31

    Ich komme aus Deutschland und habe ein paar Stunden im Internet recherchiert, wie die Gehälter und Löhne in der Schweiz so sind. Dabei bezog ich mich ausschließlich auf aktuelle Artikel und Aussagen von im Jahr 2019.

    Ich habe Entsetzen, was man so in der Schweiz verdient.

    Ein Lagermitarbeiter, der einen Staplerschein hat und sonst nicht weiter qualifiziert ist, bekommt laut Stellenausschreibung einen Lohn von 62500 CHF / Jahr + ggf. Zuschläge.

    Eine Reinigungskraft in vollzeit (38 Stunden) bekommt stolze 52600 CHF gezahlt.

    Wo sind wir denn?
    Ist das normal, dass man in der Schweiz so immens viel verdient?
    Ich kenne mich überhaupt nicht mit dem Steuergesetz der Schweizer aus, auch weiß ich nicht, was man da als Grundsteuer zahlt oder wie allgemein (Stadt + Land) die Lebenshaltungskosten sind…

    aber 52.000 CHF / Jahr (4375 CHF / Monat) für eine Reinigungskraft ohne Qualifikationen, nur die Anforderungen, der Genauigkeit, Verlässlichkeit und der Voraussetzung auch bis 20.30 Uhr zu arbeiten bei einer 5 Tage Woche?

    Bei uns verdient eine solche „ungelernte“ Reinigungskraft den Mindestlohn. Wenn eine solche Arbeiterin bei uns 11 Euro verdient ist das schon sehr gut bezahlt, was bei unseren 40 Stunden (160 Std / Monat) einen Lohn von 1760,00 € betitelt.

    Der Wahnsinn!
    Womöglich relativieren sich die immens hohen Einkommen der „Schweizer“, wenn man das Wissen hat, was man „brutto“ verdient, was für – ggf. hohe – Abzüge man hat und was am schluss noch netto übrig bleibt und schlussendlich den Verdienst für Lebenshaltung, Lebensmittel, Freizeitaktivitäten, Restaurants, Dienstleistungen, Sprit etc… alles auffrisst.
    Das Einzigste was ich weiß ist, dass man als Arbeitnehmer die Krankenversicherung komplett allein tragen muss, die dann mit ca. 450-700 Euro pro Monat zu Buche fällt. Etwaige Behandlungen schlagen dann über das jahr hinweg mit bis zu 1000 zu Grunde.

    Trotzdem….eine Stange Geld, was man so verdient…

    Ich weiß es nicht.
    Aber wenn einem Deutschen Arbeitnehmer ein Lohn von ca. 54.000 CHF für eine Reinigungskraft entgegenwinkt, stelle ich mir schon die Frage, wie geht das?

    Antworten
    • Wladios meint

      7. Januar 2020 um 20:33

      Ich weiss wieso sowas geht, wie werden hier in Deutschland, einfach skrupellos ausgebeutet.
      Punkt ende aus.

      Antworten
    • Moni meint

      28. Mai 2020 um 8:42

      Das ist nicht mehr überall aktuell. heute ist es weniger!
      Ausser vieleicht in Zürich aber ganz sicher nicht in der Zentralschweiz!

      Antworten
    • thomas meint

      30. Mai 2020 um 14:31

      hallo manfred

      wenn du einen lohn von 4375 hast dann kriegst du je nach alter (pensionskasse ist extrem altersabhängig) rund 3687.00 ausbezahlt. wenn du quellensteuer hast, dann wird da noch (unverheiratet ohne kinder) nochmals 600.00 pro Monat abgezogen. dann hast du noch 3087.00. dann hast du krankenkasse rund 280.00 bleiben noch rund 2800.00. eine einzimmerwohnung mit eigener küche bad musst du ca. 1050 inkl. nebenkosten rechnen. dann hast du noch 1750.00 zur verfügung. poulet kostet pro kg (günstigtes) 23.00. gemüse und restliches essen musst du etwa das doppelte rechnen wie in deutschland. ich gehe regelmässig nach deutschland einkaufen und spare die hälfte.
      du hast also rund 1600.00 € zur verfügung für deine lebenshaltungskosten (inkl. alkohol, mobilität etc.) die ca. um 30% höher liegen.

      ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

      Antworten
    • Roger meint

      19. Dezember 2020 um 13:53

      Na Typisch, wie ist Miete in Deutschland? Gut 600 bis 800 bekommt man eine gute Wohnung, hier ab 1300 aufwärts.
      Lebensmittel sind rund 3 mal so teuer wie in Deutschland, ebenfalls Krankenkassen bis 300/500 pro Monat / Persone und das ist nur ein Teil, kommen Strom, Versicherungen, Telefon etc. Alles bis 3 mal teurer als in Deutschland, daher ist der betitelte Lohn auch gerechtfertigt.
      Das klischeehafte das alle in der Schweiz reich seien ist so was von veraltet. Es leben mehr in der Armutsgrenze als Reiche und mittelschicht ist weg
      Lebe mal 1 jahr in der Schweiz und zahle brav alle Preise und du merkst schnell das es kein zuckerlecken ist sondern das du ende des Monats nichts mehr hast!

      Antworten
      • Reto meint

        28. Dezember 2021 um 11:04

        Kann Ihnen da nur zustimmen. Es soll mir einer aufzeichnen, wie man mit einem Brutto-Stundenlohn von SFr. 20.50 (Ferienbezug und Feiertage sind im Lohn bereits abgegolten, d.h. bei während dem Ferienbezug ist der Arbeitnehmer ohne Lohn weil im Stundenlohn eingerechnet) mit einem Arbeitsvertrag auf Abruf, wobei der Arbeitnehmer jeden Monat insgesamt mindestens 1 Woche zu Hause warten „darf“ bis er abgerufen wird.
        Reicht das für den Lebensunterhalt?

        Antworten
    • Winfried meint

      12. August 2022 um 11:34

      Ja ist es
      Ich lebe seit 16 Jahren im Vierländereck von
      Deutschland
      Österreich (Vorarlberg)
      Liechtenstein
      und der Schweiz
      Ich bestätige ihre Recherche ausdrücklich
      und habe in allen Ländern vor meiner Selbständigkeit seit 2009
      angestellt gearbeitet,
      Kenne also den Arbeitsmarkt sehr genau
      berücksichtigt man, dass damals 2007 der Kurs
      ca. 1,60 CHF/1,00€ Lag und heute bei 0,97 CHF/ 1,00€
      liegt so klafft die Lohnschere noch weiter auseinander,
      was der Schweizer Wirtschaft mittlerweile arge Sorgen
      bereitet neben allen anderen Unsicherheiten.
      Mit bestem Gruß
      Winfried

      Antworten
  6. Fehr meint

    18. August 2020 um 22:33

    Wieso sollte es ihn geben? Lg

    Antworten

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