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Arbeit in Vollzeit: Was Vollzeitmitarbeiter beachten sollten

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020

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In Deutschland existieren unzählige Arten von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Von A wie Aushilfstätigkeit bis Z wie Zeitarbeit ist so gut wie alles vertreten. Was sie alle gemeinsam haben, ist Folgendes: Der Arbeitnehmer erbringt eine gewisse Leistung, für die er vom Arbeitgeber entsprechend entlohnt wird.

Was heißt es, in Vollzeit tätig zu sein?
Was heißt es, in Vollzeit tätig zu sein?

Variieren kann dabei unter anderem die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die vereinbarte Arbeitszeit. Am gängigsten sind in Deutschland wohl Jobs in Vollzeit oder Teilzeit. Doch worin unterscheiden sich diese beiden Modelle eigentlich im Detail? Und was ist unter Vollzeit genau zu verstehen?

Kurz & knapp: Vollzeit

Wann handelt es sich um einen Vollzeitjob?

Ist ein Arbeitnehmer die volle Arbeitszeit lang tätig, die im jeweiligen Betrieb üblich ist, arbeitet er in Vollzeit. Gängig ist eine 40-Stunden-Woche.

Wann darf ich von Vollzeit auf Teilzeit wechseln?

Sind Sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig, das mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, haben Sie einen Anspruch darauf, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln.

Kann ich auch von Teilzeit wieder auf Vollzeit gehen?

Am 1. Januar 2019 wurde ein neues Gesetz zur sogenannten „Brückenteilzeit“ eingeführt, das es Arbeitnehmern erleichtert, aus der Teilzeit wieder zur Vollzeit zurückzukehren.

Im Ratgeber finden Sie sowohl eine Definition des Begriffs „Vollzeit“ als auch Informationen dazu, was Sie beachten müssen, wenn Sie von Voll- auf Teilzeit gehen bzw. von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle zurückkehren möchten. Weiterhin erklären wir, ob es erlaubt ist, neben der Arbeit in Vollzeit noch weitere Jobs auszuüben.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Vollzeit
  • Was bedeutet „Vollzeit“? Definition des Begriffs
    • Von Vollzeit auf Teilzeit gehen: Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Existiert ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit?
  • Nebenjob neben Arbeit in Vollzeit: Ist das erlaubt?

Was bedeutet „Vollzeit“? Definition des Begriffs

Was gilt als Vollzeit? Von Bedeutung ist dabei, wie viele Stunden im Betrieb üblich sind.
Was gilt als Vollzeit? Von Bedeutung ist dabei, wie viele Stunden im Betrieb üblich sind.

Von einer Vollzeitarbeit ist per Definition die Rede, wenn ein Arbeitnehmer die volle Arbeitszeit lang tätig ist, die in seinem Betrieb üblich ist. Sind beispielsweise acht Stunden an fünf Tagen in der Woche die Regel (also insgesamt 40 Stunden wöchentlich), handelt es sich bei Beschäftigten mit dieser Arbeitszeit um Vollzeitangestellte.

Je nach Branche und Tarif können zwischen 36 und 40 Stunden pro Woche als Arbeit in Vollzeit angesehen werden. Sind in einem Betrieb 35 Stunden gang und gäbe, kann jedoch auch diese Stundenzahl einen Vollzeitjob begründen. Sobald Ihre Arbeitszeit unter dem jeweils geläufigen Wert im Betrieb liegt, arbeiten Sie nicht mehr in Vollzeit, sondern in Teilzeit. Dies hält auch § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) fest:

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“

Von Vollzeit auf Teilzeit gehen: Welche Voraussetzungen gibt es?

Allgemein steht es jedem deutschen Arbeitnehmer von Gesetzeswegen her zu, seine Arbeitszeit zu reduzieren und dadurch nicht mehr in Vollzeit zu arbeiten, sondern in Teilzeit. Dies bietet sich vor allem während oder nach der Elternzeit an, wenn Beschäftigte mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen möchten.

Um als Teilzeit- und nicht mehr als Vollzeitkraft tätig sein zu dürfen, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Arbeitsverhältnis muss bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen.
  2. Im Betrieb sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt (Auszubildende werden nicht mitgezählt).

Möchten Sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln und die gerade genannten Voraussetzungen treffen zu, sollten Sie Ihrem Chef diesen Wunsch mindestens drei Monate vorher schriftlich mitteilen. Der jeweilige Antrag sollte außerdem Angaben dazu enthalten, auf wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit verringern möchten und wie diese verteilt sein sollen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Gründe anzugeben, weshalb Sie nicht mehr vollzeitlich tätig sein möchten.

Stimmt der Arbeitgeber Ihrem Antrag auf Teilzeit zu, sollte es zu einer entsprechenden Anpassung im Arbeitsvertrag kommen. Übrigens: Lehnt Ihr Chef den Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem anberaumten Startdatum schriftlich ab, reduziert sich die Arbeitszeit automatisch um die von Ihnen gewünschten Stunden. Dies besagt § 8 Absatz 5 TzBfG.

Existiert ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit?

Zurück zu Vollzeit: Von einem Job mit weniger Stunden wieder zurückzukehren, ist oft schwierig.
Zurück zu Vollzeit: Von einem Job mit weniger Stunden wieder zurückzukehren, ist oft schwierig.

So einfach es in gewissen Fällen sein mag, von Vollzeit auf Teilzeit zu gehen, so schwierig gestaltet sich das Ganze teilweise andersherum. Dies ist darin begründet, dass kein gesetzlicher Anspruch darauf existiert, die Arbeitszeit zu verlängern. Natürlich können Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihm mitteilen, wenn Sie erneut als Vollzeitkraft arbeiten möchten.

Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch zu entsprechen. § 9 TzBfG besagt dazu lediglich, dass der Chef Sie bevorzugen muss, sollte eine Stelle in Vollzeit im Unternehmen frei werden, wenn Sie ihm im Vorfeld mitgeteilt haben, dass Sie gerne wieder länger arbeiten würden. Bereits im Jahr 2016 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales allerdings einen Gesetzesentwurf zur zeitlich befristeten Arbeit in Teilzeit vor.

Zum 1. Januar 2019 soll es nun endlich soweit sein und die sogenannte „Brückenteilzeit“ eingeführt werden. Das TzBfG soll bis dahin um einen Anspruch auf die befristete Teilzeitarbeit ergänzt werden, damit Arbeitnehmer leichter wieder zur Arbeit in Vollzeit wechseln können.

Nebenjob neben Arbeit in Vollzeit: Ist das erlaubt?

Sei es aufgrund des Geldes, einer gewünschten Abwechslung zum eigentlichen Job oder aus reinem Spaß an der Freude: Es gibt immer wieder Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten und zusätzlich einen Nebenjob ausüben. Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge gehen ca. 2,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland nach Feierabend oder am Wochenende einer Nebentätigkeit nach.

Dabei sollten Sie jedoch gewisse Punkte beachten, damit die Vollzeitstelle nicht gefährdet wird. Ist beispielsweise im Arbeitsvertrag festgehalten, dass der Arbeitgeber darüber informiert werden bzw. das Ganze genehmigen muss, bevor Sie als Arbeitnehmer eine weitere Stelle annehmen, sollten Sie sich in jedem Fall auch daran halten. Ansonsten droht Ihnen eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung, weil Sie sich nicht an die vertraglichen Pflichten gehalten haben.

Es ist nicht immer erlaubt, als Vollzeitkraft zusätzlich einen Nebenjob auszuüben.
Es ist nicht immer erlaubt, als Vollzeitkraft zusätzlich einen Nebenjob auszuüben.

Zwar dürfen Arbeitgeber Zweitjobs neben der Arbeit in Vollzeit nicht pauschal verbieten, allerdings steht es ihnen in gewissen Situationen zu, sie zu unterbinden. Dem wäre beispielsweise so, wenn Sie in Ihrer Freizeit bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder der Nebenjob dafür sorgt, dass die Arbeit in Vollzeit darunter leidet.

Bekommen Sie z. B. nicht genug Schlaf, weil Sie nachts arbeiten und dann am nächsten Tag im Büro zu nichts zu gebrauchen sind, steht es Ihrem Chef in der Regel zu, Ihnen den Nebenjob zu verbieten.

Wer als Beamter oder im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig ist, muss sich übrigens an strengere Vorschriften halten und sich eine mögliche Nebenbeschäftigung stets genehmigen lassen, bevor er sie antritt.
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Kommentare

  1. Heike B. meint

    25. Februar 2019 um 6:49

    Ich konnte nicht sehen, von wann dieser Artikel ist, würde aber gerne wissen, warum die Deutsche Rentenversicherung dann von einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden ausgehen kann, dass man somit Vollzeit arbeitsfähig ist?

    Antworten
  2. Sheila meint

    25. April 2019 um 11:26

    Hallo hab da mal ne Frage…..bin in Vollzeit beschäftigt 40std Woche, und habe nur 4 Tage im Monat frei. Ist das rechtens? Bin in der ambulanten Pflege. LG sheila

    Antworten

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