Menschen mit Behinderung bedürfen eines besonderen Schutzes
In puncto Arbeitsschutz hat sich in den letzten Jahren in Deutschland viel getan. Das Arbeitsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen haben dafür gesorgt, dass Arbeitgeber mehr und mehr darauf achten müssen, einen sicheren, nicht gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz bereitzustellen.
Darüber hinaus müssen sie sich besonderen Pflichten beugen, wenn es um behinderte bzw. schwerbehinderte Arbeitnehmer geht. Im Folgenden erfahren Sie, was beim Arbeitsschutz für behinderte Menschen zu beachten ist. So werden die Definition von Behinderung, die besonderen Pflichten von Arbeitgebern und einige Hilfsmaßnahmen für Menschen mit schwerer Behinderung beleuchtet.
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutz für Behinderte
Entscheidend ist, dass ein dauerhaftes Problem vorliegt, das beim Betroffenen zu Einschränkungen führt, die bei einem Menschen seines Alters nicht üblich sind. Genaueres zur gesetzlichen Definition einer Behinderung oder Schwerbehinderung, erfahren Sie hier.
Dies hängt natürlich stark von der Arbeit und der Art der Behinderung ab. Das SGB IX macht jedoch einige allgemeine Vorgaben, was bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes zu beachten ist.
Laut § 154 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, mindesten 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen.
Behinderung vs. Schwerbehinderung: Die Definition ist entscheidend
Bevor der Arbeitsschutz für behinderte Beschäftigte beleuchtet werden kann, gilt es den Begriff der Behinderung zu klären. Nicht jede Erkrankung bzw. Verletzung führt gleich dazu, dass ein Beschäftigter als Behinderter gilt. Maßgeblich ist hier § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Es muss also ein dauerhaftes Problem vorliegen, welches für Hinderungen sorgt, die im jeweiligen Lebensalter nicht gewöhnlich sind. Weiterhin ist die Erheblichkeit der Behinderung entscheidend:
- So wird die Messung des Grades der Behinderung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100 vorgenommen.
- Erst ab einem Grad von 20 besitzen Menschen offiziell eine Behinderung.
- Maßgeblich für die Einstufung ist eine ärztliche Untersuchung.
- Ab einem Grad von 50 liegt nach § 2 Absatz 2 SGB IX eine Schwerbehinderung vor.
- Je nach Grad der Behinderung sind Arbeitgeber verpflichtet, Benachteiligungen zu verhindern und besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers
Schon durch Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Diesbezüglich müssen Unternehmer darauf achten, dass Mitglieder dieses Personenkreises nicht benachteiligt werden.
Dies gilt für den Bewerbungsprozess, die Chancen des beruflichen Aufstieges, die Durchführung der Arbeitsaufgaben oder auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Dafür sorgen auch Vorgaben im SGB IX, in dem unter anderem spezielle Regelungen zur Kündigung und zum Urlaubsanspruch zu finden sind. Unternehmerpflichten, die mit dem Arbeitsschutz für Behinderte und deren Rechte zusammenhängen, beziehen sich jedoch vor allem auf Schwerbehinderte. Diese besitzen besondere Ansprüche, die gesetzlich verankert sind.
Diese Vorgehensweise ist unabhängig vom Kündigungsgrund durchzuführen. Kommt beispielsweise ein schwerbehinderter Beschäftigter mehrfach zu spät und ändert sein Verhalten trotz mehrfacher Abmahnung nicht, ist anzunehmen, dass eine Kündigung rechtens ist. Aber auch in solchen vermeintlich eindeutigen Fällen bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes. Dazu kommt, dass im Vorhinein die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist. Diese muss unterrichtet und angehört werden. So besteht ein doppelter Schutz für betroffene Arbeitnehmer.
Der besondere Arbeitsschutz für behinderte Personen mit einem Grad von mindestens 50 beginnt jedoch nicht erst bei der Kündigung. Schon bei der Einstellung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Private sowie öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen laut § 154 SGB IX wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Personen besetzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zwischen etwa 100 und 300 Euro zahlen.
Die Stellenplanung beachten
Der Arbeitsschutz für behinderte Arbeitnehmer beginnt schon im Bewerbungsverfahren. Sind Neueinstellungen geplant, ist es deshalb ratsam, frühzeitig den Kontakt zur Arbeitsagentur zu suchen und so zu prüfen, ob zu besetzende Stellen mit geeigneten Schwerbehinderten belegt werden können. Die hier durchgeführte Prüfung sollte später auch nachweisbar sein. Wird ohne eine solche Prüfung innerhalb des Bewerbungsverfahrens ein schwerbehinderter Bewerber abgewiesen, kommt sonst der Verdacht auf, dass es zur Diskriminierung gekommen ist.
Umsetzung der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Natürlich finden in puncto Arbeitsschutz für behinderte Mitarbeiter die grundsätzlichen Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die Gefahrstoffverordnung Anwendung. Darüber hinaus sind aber bei der Arbeitsplatzgestaltung die zusätzlichen Vorgaben des SGB IX zu beachten. Aus diesen folgt unter anderem:
- Die Arbeitsumgebung darf nicht dafür sorgen, dass Beschäftigte bei ihren Aufgaben überfordert werden. Dabei ist aber auch eine Unterforderung zu vermeiden.
- Je nach Arbeitsplatz müssen Geräte und Möbel so eingerichtet sein, dass betroffene Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden.
- Inwieweit ein Arbeitsplatz zu modifizieren ist, hängt vom Einzelfall ab. Unternehmen müssen in jedem Fall Maßnahmen ergreifen, damit Barrieren im Arbeitsleben beseitigt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, ob im Büro oder im Pausenraum.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitsplatzumgestaltung voraussetzt, dass ein schwerbehinderter Beschäftigter seinen Arbeitgeber darüber informiert, welche Anpassungen vorzunehmen sind. Dieser Informationsaustausch kommt für gewöhnlich bei einer korrekten Durchführung des sogenannten Präventionsverfahrens oder auch bei der ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmaßnahme.
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Sandra meint
Mein Mann fährt zur Zeit einen festen LKW mit orthopädischem Sitz darin. Kann der Arbeitgeber ihm einfach diesen festen LKW nehmen und ihn einfach so als Springer einsetzten?
Vielen DAnk
Manja o. meint
Ich arbeite in einer behinderten Werkstatt. Von mir ist eine Arbeitskollegen seid letzten Donnerstag und auch die ganze darauffolgenden krank geschrieben. Nun war ich gestern mit mein Mann ein döner essen. Das war 18 Uhr Uhr und da habe ich meine Arbeitskollegen mir ihren Freund in den döner laden getroffen die noch auf ihre Pizza und 2 Flaschen Bier gewartet haben. Ist das gestattet wenn man krank geschrieben ist? Es geht um eine behinderte Person!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Manja,
krank geschriebenen Arbeitnehmern ist es nicht verboten, Freizeitaktivitäten nachzugehen oder das Haus zu verlassen, sofern sie damit nicht nachweislich ihre Genesung behindern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne L. meint
Hallo. Kann der chef einen 58. Mann, schwerbehindert und krebspatient, auf montage schicken?
Jenny meint
Guten Abend ich hab 2 fragen
1 frage ist ich arbeite ihn eine behinderten Werkstatt es geht um meine Schwester sie kriegt Krankengeld.. nun sagt die Arbeit sie bekommt den Urlaub nicht da wo die Werkstatt zu hatte dürfen die das ?
Und wegen krankengeld kriegt sie kein Gutschein was jeder bekommt zu Weihnachten kann jemand mir sagen ob das rechtens ist .lg jenny