Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen geschützt werden

Der Arbeitsalltag von Mitarbeitern in einer Kita ist wahrlich kein Zuckerschlecken. Denn neben dem Spielen, Basteln und Herumtollen müssen bei den ganz Kleinen die Windeln gewechselt, nach dem Essen die Zähne geputzt und Streitigkeiten unter den Kindern geschlichtet werden. Stressige und teilweise überfordernde Situationen sind für viele Erzieherinnen und Erzieher keine Seltenheit.
Damit die Gesundheit der Beschäftigten nicht darunter leidet, sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Mitarbeiter in Kindergärten keinen vermeidbaren körperlichen oder psychischen Gefahren ausgesetzt sind. Welche Punkte in Bezug auf den Arbeitsschutz in Kitas Beachtung finden müssen, klärt dieser Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutz in Kitas
Neben dem Risiko von Infektionskrankheiten sind Kita-Mitarbeiter häufig auch Stress, Überforderung und der Gefahr von Rücken- und Haltungsschäden ausgesetzt.
Welche Maßnahmen die Arbeitssicherheit für Kita-Mitarbeiter erhöhen können, erfahren Sie hier.
Werden die Vorschriften hinsichtlich der Arbeitssicherheit in der Kita nicht umgesetzt, kann das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden.
Welche Faktoren spielen beim Arbeitsschutz im Kindergarten eine Rolle?
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Faktoren zusammengefasst, die eine Gesundheitsgefährdung für Kindergärtner und -gärtnerinnen darstellen könnten. Zusätzlich erklären wir, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas ergriffen werden können, um diese zumindest abzumildern:
- Rückenschmerzen: Wer in einer Kita arbeitet, hat häufig Probleme mit dem Rücken. Diese rühren oft vom Heben und Herumtragen besonders kleiner Kinder her. Außerdem verbringen Erzieher und Erzieherinnen einen großen Teil ihrer Arbeit in der Hocke, um auf Augenhöhe mit den Kleinen zu sprechen. Das ständige Hinknien, um Spielzeug oder Schnuller aufzuheben, führt ebenfalls schnell zu Rückenschmerzen.
- Manche Kindergärten mögen zwar mit Möbeln ausgestattet sein, die an die Bedürfnisse der Kinder angepasst sind, die erwachsenen Beschäftigten gehen allerdings oft leer aus. Mögliche Maßnahmen, um den Arbeitsschutz in Kitas zu gewährleisten, wäre hier beispielsweise das Bereitstellen von erwachsenengerechten Möbeln sowie Aufstiegshilfen für die Kinder, damit diese nur noch ganz leicht angehoben werden müssen.

- Infektionskrankheiten: Vor allem in puncto Hygiene nimmt der Arbeitsschutz in Kitas einen hohen Stellenwert ein. Dem einen Kind läuft nonstop die Nase, das andere hustet einem versehentlich ins Gesicht, ein drittes gibt einem plötzlich ein nasses Küsschen auf den Mund und Erzieher/innen bleibt nichts anderes übrig, als sich in dem regelrechten Pool aus Bakterien irgendwie zurechtzufinden.
- Daher sollte der Arbeitgeber sie im Vorfeld darauf hinweisen, sich regelmäßig die Hände zu waschen und bei gewissen Tätigkeiten auf Handschuhe zurückzugreifen. Auch ein aktueller Impfschutz ist wichtig. Bei Kindergärtnerinnen, die schwanger sind, besteht zudem ein höheres Gefährdungsrisiko, sich bei den Kleinen anzustecken. Hier sind individuelle Beschäftigungsverbote möglich, um dem Arbeitsschutz in Kitas gerecht zu werden.
- Krach: Kinder verursachen nun mal Lärm – daran wird sich wohl nie etwas ändern. Dennoch stellt dies ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten in Kindertagesstätten dar. Arbeitgeber haben an dieser Stelle die Möglichkeit, bautechnische Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas zu ergreifen, um den Krach zumindest ein Stück weit einzudämmen. Doch auch pädagogische und erzieherische Spiele, bei denen die Kinder lernen, wann sie still sein müssen, sind hilfreich. Weiterhin kann beispielsweise organisiert werden, dass sich nie zu viele Kinder in ein und demselben Raum aufhalten.
Der Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherin kann durchaus mit Stress, Überforderung und gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Daher sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern signalisieren, dass sie ihnen stets unterstützend zur Seite stehen und sich um Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas bemühen. Da jede Einrichtung anders aufgebaut ist, gibt es zwar für die Unterweisung im Arbeitsschutz keine allgemeingültige Vorlage für die Kita, allerdings kann eine solche in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten erarbeitet werden, um Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.
K.P. meint
2. August 2023 at 14:10
Guten Tag
ich bin seit über einem Jahr in einer Kita Beschäftigt als Alltagshelferin hat diese auch einen Anspruch auf das Inflationsgeld die einmal Zahlung von 1240 Euro und was gur einen Stundenlohn hat diese LG Patro