Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Es gilt ein besonderer Arbeitsschutz für Schwangere

Das Arbeitsschutzgesetz betrifft auch Schwangere. Spezifische Vorgaben bietet es im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz jedoch nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz betrifft auch Schwang­ere. Spezifische Vorgaben bietet es im Gegen­satz zum Mutterschutzgesetz jedoch nicht.

Viele Frauen haben es in der Schwangerschaft nicht leicht. Sie müssen sich mitunter mit Übelkeit, Rückenschmerzen, geschwollenen Beinen und mit weiteren körperlichen Veränderungen herumärgern. Darüber hinaus müssen Sie auf Genussmittel wie beispielsweise Alkohol und Kaffee verzichten.

Dazu kommen besondere gesetzliche Vorgaben, die den Mutterschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Einblick in den Arbeitsschutz bei Schwangerschaft. So erfahren Sie unter anderem, wie Arbeitgeber, bei denen eine Angestellte schwanger ist, den Arbeitsschutz fördern müssen und wie sich der besondere Kündigungsschutz in dieser Zeit definiert.

Inhalt

  • Es gilt ein besonderer Arbeitsschutz für Schwangere
  • Kurz & knapp: Arbeitsschutz in der Schwangerschaft
  • Gefährdungen und Beschäftigungsverbote
  • Werdene Mütter besitzen einen erhöhten Kündigungsschutz
    • Weiterführende Suchanfragen

Kurz & knapp: Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Wo finde ich die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz in der Schwangerschaft?

Diese können Sie dem Mutterschutzgesetz entnehmen. Daneben gelten außerdem natürlich die generellen Arbeitsschutzvorgaben, die Sie im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung finden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, um den Mutterschutz seiner Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten?

Dem Arbeitgeber werden in diesem Fall besondere Pflichten auferlegt. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Stimmt es, dass Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen?

Ja. Dieser gilt ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfahren hat, bis vier Monate nach der Entbindung. Wird dem Arbeitgeber die Schwangerschaft spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt, greift der Kündigungsschutz ebenfalls.

Gefährdungen und Beschäftigungsverbote

Das Arbeitsschutzgesetz macht zur Schwangerschaft nicht direkt Vorgaben, die beim Arbeitsplatz zu beachten sind. Zwar gelten natürlich die allgemeinen Regeln zum Arbeitsschutz, maßgebend ist bei dieser Thematik jedoch eher das Mutterschutzgesetz (MuschG).

Wer sich zu Schwangerschaft und Arbeitsschutz informieren will, sollte also im MuschG nachschlagen. Dieses soll mit seinen unterschiedlichen Klauseln dafür sorgen, dass der Mutterschutz in der Zeit der Schwangerschaft (Gestation), nach der Geburt und in der Stillzeit gewährleistet ist. Bei Fragen kann zudem das Amt für Arbeitsschutz in der Schwangerschaft Betroffenen aushelfen.

So werden vor allem dem Arbeitgeber Pflichten auferlegt, die den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft fördern sollen. Diese müssen die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass keine Gefährdung für die werdende Mutter oder das Kind entsteht. Dabei gibt § 13 MuschG eine klare Rangfolge für durchzuführende Schutzmaßnahmen vor. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Zunächst ist durch Arbeitsplatzumgestaltung der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft zu fördern, beispielsweise durch bessere Ergonomie.
  • Können unverantwortbare Gefährdungen durch diese Maßnahme nicht ausgeschlossen werden oder ist eine Umgestaltung unzumutbar, müssen schwangere Beschäftigte vom Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, der das geforderte Sicherheitsniveau bereitstellt.
  • Sorgt auch diese Schutzmaßnahme nicht für den notwendigen Arbeitsschutz in der Schwangerschaft, gilt ein Beschäftigungsverbot für die Betroffene. Dann muss eine Freistellung erfolgen.
So gilt auch bei einer Krankenschwester, die schwanger ist, ein Arbeitsschutz, der besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert. Vor allem dann, wenn in ihrem Tätigkeitsbereich Infektionskrankheiten eine Rolle spielen. Ein hohes Gefährdungspotential und wenig Ausweichmöglichkeiten können so schnell zum Beschäftigungsverbot führen. Das ist auch beim Arbeitsschutz für schwangere Pflegekräfte zu beachten.

Werdene Mütter besitzen einen erhöhten Kündigungsschutz

Der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft beinhaltet einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft beinhaltet einen besonderen Kündigungsschutz.

Neben den gesetzlichen Vorgaben, die den Mutterschutz bzw. den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft und in der Zeit danach garantieren sollen, ist auch der besondere Kündigungsschutz zu beachten. Dieser beruht auf § 9 MuschG und gilt für eine schwangere Frau bis vier Monate nach der Entbindung oder auch im Falle einer Fehlgeburt bis vier Monate nach dieser, wenn die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgt ist.

Innerhalb dieser Zeiträume ist eine Kündigung unzulässig, wenn der Unternehmer über den Zustand seiner Beschäftigten informiert war oder aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber unterrichtet wird.

Dieser Schutz ist also von der Weitergabe essentieller Informationen abhängig. Warten werdende Mütter zu lange damit, kann das den besonderen Kündigungsschutz gefährden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,44 von 5)
Arbeitsschutz in der Schwangerschaft
4.44 5 36
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeitsjacke: Arbeitsschutz für den Oberkörper
  • Arbeitsschutz für behinderte Menschen: Was ist zu beachten?
  • Arbeitsschutz im Krankenhaus: Schutz vor besonderen Gefahren
  • Arbeitsschutz im Büro: Was schreibt der Gesetzgeber vor?
  • Arbeitsschutz auf Baustellen: „Können wir das schaffen?“
  • Arbeitsschutz im Einzelhandel: Prävention ist das Stichwort
  • Arbeitsschutz bei der Feuerwehr
  • Arbeitsschutz beim Friseur: Worauf hier geachtet werden muss
  • Arbeitsschutz in der Apotheke: Welche Maßnahmen gibt es?
  • Kündigung in der Schwangerschaft: Ist das möglich?

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige