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Arbeitsschutz im Krankenhaus: Schutz vor besonderen Gefahren

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2023

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Das Arbeitsschutzgesetz gilt im Krankenhaus wie anderswo

Die Gewährleistung von Arbeitsschutz ist im Krankenhaus besonders wichtig.
Die Gewährleistung von Arbeitsschutz ist im Krankenhaus besonders wichtig.

Arbeitgeber werden durch Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen, wie beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung, dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet sind. So muss ein betrieblicher Arbeitsschutz auch im Krankenhaus die Beschäftigten vor Gefahren schützen.

Im Folgenden erfahren Sie unter anderem, warum eine Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus besonders wichtig ist, welche Rolle Hygienevorschriften spielen und welche Maßnahmen in jedem Fall zu ergreifen sind. Zum Schluss wird darüber hinaus beleuchtet, in welchen Fällen ein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus gelten kann.

Inhalt

  • Das Arbeitsschutzgesetz gilt im Krankenhaus wie anderswo
  • FAQ: Arbeitsschutz im Krankenhaus
  • Das hohe Gefahrenpotential im Krankenhaus
    • Besonderheiten für Schwangere
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Arbeitsschutz im Krankenhaus

Welche Risiken birgt das Arbeiten im Krankenhaus?

Das Risiko besteht u. a. durch die Infektionsgefahr und den Umgang mit Gefahrenstoffen. Aber auch psychische und physische Belastungen, lange Arbeitszeiten und Personalknappheit können die Gesundheit der Krankenhausmitarbeiter beeinträchtigen.

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen im Krankenhaus eingehalten werden?

Am wichtigsten ist die Einhaltung der Hygienevorschriften. Worauf Krankenhausleiter hier u. a. achten müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Gelten besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für schwangere Angestellte im Krankenhaus?

In den meisten Fällen wird in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Weitere Informationen zum Arbeitsschutz für Schwangere im Krankenhaus finden Sie hier.

Das hohe Gefahrenpotential im Krankenhaus

Das Arbeitsschutzgesetz sollte bei Krankenpflege nicht weniger Beachtung finden als in anderen Bereichen. Krankenhausleiter müssen sogar besonders rigoros darauf achten, dass die Gesetzesvorgaben eingehalten werden und regelmäßig Kontrollen stattfinden.

Verschiedene Faktoren tragen zu einem besonders hohen Gefahrenpotential bei. Je nach Krankenhaus können beispielsweise besonders ansteckende Krankheiten die Belegschaft bedrohen, etwa durch Nadelstiche von gebrauchten Spritzen. In speziellen Einrichtungen kann zudem Gefahr durch Seuchen oder biologische Arbeitsstoffe drohen.

Geht es um den Arbeitsschutz im Krankenhaus, ist vor allem Hygiene ein wichtiges Stichwort. Krankenhauskeime, die resistent gegen viele Medikamente und daher extrem gefährlich sind, können das Leben von Mitarbeitern und Patienten beeinträchtigen. Um die Entstehung solcher lebensgefährdenden Keime zu verhindern, müssen Krankenhausleiter einige Maßnahmen durchsetzen:

  • Es ist nicht nur darauf zu achten, dass die Reinigungskräfte ihren Job gewissenhaft erledigen.
  • Auch müssen sie prüfen, ob sich ihre Angestellten, wie Ärzte, Schwestern und Laboranten, wie vorgeschrieben regelmäßig die Hände waschen.
  • Eingriffe müssen stets nach der sogenannten keimfreien Methode erfolgen. Materialien und Geräte sollten also immer sauber und steril sein.
  • Auch Besucher sollten über Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden, um den Arbeitsschutz im Krankenhaus zu wahren.
Damit der Arbeitsschutz im Krankenhaus gewährt ist, sollten vor allem regelmäßige Schutzunterweisungen stattfinden. Diese sorgen dafür, dass wichtige Handlungsanweisungen nicht in Vergessenheit geraten.

Besonderheiten für Schwangere

Reichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Krankenhaus nicht aus, müssen Schwangere ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Reichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Krankenhaus nicht aus, müssen Schwangere ein Beschäftigungsverbot erhalten.

Bestimmte Beschäftigte müssen besonders geschützt werden, beispielsweise Schwangere. Entscheidend dabei ist auch das Mutterschutz­gesetz (MuschG). Dieses gibt vor, Arbeitsplatzumgestaltungen oder nachfolgend Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen, um die Sicherheit der werdenden Mutter und des Kindes nicht zu gefährden. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Maßnahmen bei Mitarbeiterinnen durchzuführen, die sonst durch Gesundheitsgefahren bedroht sind.

Kann selbst so nicht ausreichend Arbeitsschutz für Schwangere im Krankenhaus gewährleistet werden, muss Betroffenen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Innerhalb des festgelegten Zeitraums dürfen diese dann nicht im Krankenhaus arbeiten.

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