Sie sitzen im Restaurant, haben gut gespeist und noch den ein oder anderen Wein getrunken und erhalten nun die Rechnung. Und schon geht das Grübeln los: Wie viel Trinkgeld geben Sie? Welcher Betrag ist üblich? Ist es bereits im veranschlagten Wert enthalten? Und dürfen Arbeitnehmer, in diesem Fall die Kellner, sich das Geld in die eigene Tasche stecken?

Kunden, die mit dem gebotenen Service zufrieden sind, entrichten in der Regel ein paar Euro als Extra-Zahlung, um ihren Dank auszudrücken. Diese als Trinkgelder bekannten Zahlungen sind auch unter dem Begriff Bedienungszuschlag bekannt.
Kurz & knapp: Trinkgeld
Trinkgeld ist ein freiwillig vom Gast einer Gastronomie oder eines Restaurants gezahlter Betrag, der Auskunft über seine Zufriedenheit gibt. Infos zur Geschichte des Trinkgeldes finden Sie hier.
Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ob Arbeitnehmer das erhaltene Trinkgeld steuerfrei behalten dürfen, erfahren Sie hier.
Da Trinkgeld über die eigentliche mit dem Arbeitgeber vereinbarte Vergütung für arbeitsvertraglich geschuldete Leistungen hinausgeht, tauchen beim Umgang mit Trinkgeld immer wieder Fragen auf. Insbesondere, ob Trinkgeld steuerfrei ist, steht dabei im Interesse der Empfänger. Der Klärung dieser und weiterer Sachverhalte widmen wir uns im vorliegenden Artikel.
Inhalt
Wie hat sich die Kultur rund um das Trinkgeld in Deutschland entwickelt?
Die Geschichte des Trinkgeldes reicht schon lange zurück. Es wird berichtet, dass die Zahlung eines Extra-Betrages bereits im Mittelalter in Europa verbreitet war. Es wurde entrichtet, um sich die Wohlgesonnenheit eines Handwerkers oder einer Servicekraft zu sichern, die den abgegebenen Obulus dazu verwenden sollte, auf das Wohl des Spenders zu trinken. Schon damals war für viele Arbeitnehmer das Trinkgeld sehr wichtig, sorgte es doch dafür, dass ein gegebenenfalls eher niedriger Lohn aufgebessert werden konnte.

Nicht zu verhehlen ist jedoch auch, dass das Trinkgeld mit der Zeit nicht nur aus Wohlwollen gezahlt wurde, sondern auch, um sich selbst als etwas Besseres darzustellen. Denn: Hierdurch wird der Anschein erweckt, über sehr viel mehr Geld zu verfügen, als zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nötig.
Diese Entwicklung blieb auch Arbeitgebern nicht verborgen, die mit Lohnkürzungen reagierten und auf das Trinkgeld verwiesen. Und genau hier entspann sich der noch heute bisweilen schwierige gesellschaftliche Umgang mit dem Trinkgeld.
Wie viel Trinkgeld wird in Deutschland gezahlt?
Um zu verhindern, dass Arbeitgeber sich ganz auf die freiwilligen Zahlungen von Gästen verlassen, enthält die Gewerbeordnung dazu einen Passus:
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“ (§ 107 Absatz 3 Gewerbeordnung).
Hieraus geht hervor: Auf Trinkgeld gibt’s kein Recht – in der Regel. Jeder Gast kann sich selbst entscheiden, ob er dem Kellner oder Zimmerservice ein Trinkgeld hinterlässt oder nicht. Doch welcher Betrag ist angemessen und wann protzen Sie?
Sie können sich jedoch trotz dieses Umstandes dazu entschließen, etwas mehr Geld als verlangt zu zahlen. Denn es gibt zwar mittlerweile den Mindestlohn im Gastgewerbe, doch hierbei handelt es sich nur um eine Lohnuntergrenze, die keine großen Sprünge erlaubt.

Zur Höhe vom Trinkgeld existiert kein Gesetz. Als Nutznießer einer Dienstleistung obliegt es daher Ihnen, wie hoch der Betrag ist, den Sie entbehren wollen. Gesellschaftlich anerkannt, ist folgende Regel: Sie zahlen 5 bis 10 Prozent Trinkgeld als Aufschlag auf den Rechnungsbetrag.
Je höher die ursprüngliche Summe, desto akzeptierter ist es, anteilig eine Summe am unteren Rand der Skala zu zahlen und nicht die vollen 10 Prozent auszuschöpfen.
Wem gehört das Trinkgeld?
Gerade in Restaurants, wo Kellner die Arbeit der Küche nach außen vertreten, ist es gang und gäbe, dass das Servicepersonal die erhaltenen Trinkgelder in einen Topf wirft. Dessen Höhe wird am Ende des Tages anteilig auf das gesamte Personal verteilt. An der Erbringung einer Dienstleistung sind schließlich viele verschiedene Personen beteiligt. Von der Zahlungskraft der Gäste würden bei einem anderen Prozedere sonst nur die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt profitieren. Doch was, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind? Gibt es zum Trinkgeld in Deutschland ein Gesetz, das besagt, dass Sie zur Abgabe des Betrages verpflichtet sind?
Arbeitnehmer dürfen das Geld, das sie als Ausdruck der Zufriedenheit mit ihrer Leistung von Gästen in die Hand gedrückt bekommen, behalten. Es ist nicht rechtens, dass der Vorgesetzte von Ihnen verlangt, den Betrag auszuhändigen. Sie selbst dürfen über diesen frei verfügen, da davon ausgegangen wird, dass der Gast seine Zufriedenheit maßgeblich von der Bedienung abhängig macht.

Wem diese Berechnung ad hoc den Schweiß auf die Stirn treibt, schließlich begegnen Sie häufig krummen Beträgen, der muss nicht zwingend auf das Trinkgeld verzichten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Apps fürs Handy, die einem das Ermitteln einer angemessenen Höhe ganz leicht machen. Manche dieser schätzen auch gleich noch ein, ob Sie zu viel oder wenig geben wollen.
Müssen Arbeitnehmer Trinkgeld versteuern?
Wie bereits ausgeführt, gehört laut Gewerbeordnung das Trinkgeld nicht zur regulären Vergütung eines Arbeitnehmers. Muss Trinkgeld dann nicht versteuert werden? Gemäß Einkommenssteuergesetz, ist auf ein Trinkgeld tatsächlich keine Steuer zu entrichten.
Steuerfrei sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.“ § 3 Absatz 51 Einkommensteuergesetz (EStG)
Arbeitnehmer in Gastronomie und Hotellerie müssen demnach nicht befürchten, vom Trinkgeld Steuern für Lohn etc. abführen zu müssen. Es bleibt ihnen demnach in voller Höhe erhalten, auch wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.
Bernhard Sch. meint
Hallo, ich bekomme seit über 2 jahren kein Trinkgeld. Das sind oft 50€ bis 100€ an einem Abend, ich bin zwar nur Aushilfe, da ich nebenbei zur Schule gehe, doch find ich das nicht fair. Kann man da irgend etwas machen, was für mich(oder für beide Seiten) besser wäre? Dankeschön
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bernhard,
obwohl es üblich ist, das Trinkgeld zwischen allen Angestellten aufzuteilen, ist der Arbeitnehmer, der das Trinkgeld erhält, berechtigt das Trinkgeld als persönliche Wertschätzung des Kunden zu behalten. Jedoch sollte die Situation besser mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Serap meint
Ja ich würde an deiner Stelle mit dem Arbeitsvertrag bzw. Aushilfsvertrag sofort Rechtsberatung bei einem guten Anwalt, der das Arbeitsrecht vertritt, holen und gemäß Paragraph 51 Abs. … Einkommensteuer auch steuerfrei das Trinkgeld verteidigen lassen. Denn das Trinkgeld 100% dem Arbeitnehmer zusteht. Der Arbeitgeber kein Anspruch drauf hat.
Florian meint
Guten Tag, ich habe dem Lieferanten Trinkgeld gegeben da ich mit der Lieferung zufrieden bin, aber gestern haben die mir das falsche gegeben und das war auch noch billiger.
Kann ich das Trinkgeld zurückfordern bzw. Die Hälfte vom Trinkgeld?
Gerlinde H. meint
Hallo Ich bin bei einer Firma ,die einen Geschenke-einpack – service zur Weihnachtszeit in einen Kaufhaus hat.dieses Kaufhaus besteht darauf,dass das Trinkgel ,das wir persöhnlich bekommen in eine Spendenbox für bedürftige Seniorenreinwerfen müssen,
die Kundschaft wird darauf aufmerksam gemacht,dass sie spenden können,wenn sie wollen,das wiederrum verneint wurde und uns persöhnlich gegeben wird.
Der Chef des Kaufhauses besteht aber darauf,dass unser Trinkgeld in die Spendenbox. das finde ich nicht in Ordnung.
Meine Frage ; darf er das.
Danke im Voraus,Gerlinde H.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Gerlinde,
zur Klärung dieses Sachverhalts wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Delia meint
Hallo Leute ich habe mal eine Frage unsere hausdame klaut unsere Trinkgeld
Was passiert mit sie wenn wir zu Chefe sagen? wir haben 100% die Geld ist geklaut.
Kann jemand mir antworten Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Delia,
wir können nicht beurteilen, wie Ihr Chef reagieren wird. Es ist jedoch anzunehmen, dass er die Anschuldigungen überprüfen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helena meint
Ich arbeite in einer großen Pension. Unsere Chefehepaar macht die Abrechnung mit den Gästen und erhält Trinkgeld für uns, das in einen Topf geworfen wird und einmal im Jahr verteilt wird. Allerdings wollen die Beiden immer den selben Anteil erhalten wie wir Angestellten. Ist das rechtens? Wir bekommen ja dann weniger.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Helena,
dazu gibt es in der Tat verschiedene Klärungsansätze durch Gerichtsurteile. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht dazu beraten. Dieser kann Ihren Einzelfall am besten analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Hallo Helena,
da das Trinkgeld als generelle Regelung dem zusteht, dem es gegeben wird, könnten Chefs es meiner persönlichen Sicht nach sogar komplett behalten, sofern der Gast nicht explizit dem Chef sagt, dass es Ihr Trinkgeld ist oder für das Gesamtteam. Genau klären kann das nur ein Rechtsanwalt.
Monika meint
Hallo darf mein Chef mir vorschreiben das ich das Trinkgeld immer aufliste
arbeitsrechte.de meint
Hallo Monika,
unserer Kenntnis nach ist es üblich, dass Trinkgeld unter allen Arbeitnehmern aufzuteilen. Zu diesem Zwecke sollte der Arbeitgeber Kenntnis über die Trinkgelder haben. Ob er dies vorschreiben kann, darf Ihnen aber nur ein Anwalt verbindlich beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
Hallo, ich habe am Freitag den 14 April bei neu Eröffnung in einer Pizzeria auf Mini Job bassis
angefangen … Ich bin früh Rentnerin. Mir ist dann gesagt worden das nur Chef kassiert, ok dachte ich vieleicht für den Anfang ok . Ich aber dann bemerkte ich das er das Trinkgeld was die Gäste für mich gegeben haben er mir nicht aushändigt. Ich habe ihn heute darauf angesprochen , und er meinte das ich ja ein std Lohn von 10 € habe wäre das ok… und die Küche würde ja mehr arbeiten alles ich im Service. . Wir htten das ganze wochenende sehr gut Zutun. Ichwar alleine mit 20 Tischen im Garten und 12 Tischen lokal . Und chef nix auf die reihe.bekommen ..So nun ..Habe ich Anrecht auf mein Trinkgeld. ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Beate,
das Trinkgeld ist ein freiwillig bezahlter Betrag vom Gast an die Servicekraft, das dessen Zufriedenheit ausdrücken soll. Der Arbeitnehmer darf dieses Geld in der Regel behalten und muss es nicht dem Arbeitgeber geben. Der Vorgesetzte darf in der Regel auch nicht verlangen, dass Beschäftigte ihm dieses Trinkgeld aushändigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber unter dem Punkt „Wem gehört das Trinkgeld„. Für eine endgültige Klärung empfiehlt es sich, einen Anwalt zu fragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
Hallo,
meine Tochter hat mit ihrem Freund eine Bar eröffnet.
Das Thema Trinkgeld wirft folgende Frage auf.
Kann meine Tochter, gemeinsam mit den Angestellten vereinbaren, das die Trinkgelder vom Tage, in einen Topf kommen und nach Feierabend auf alle Mitarbeiter (auch Küche etc.) verteilt werden?
Ohne, das daraus ein zusätzlich zu versteuernder „Arbeitslohn wird.
Da sie selbst auch im Service tätig ist, wird sie ihr Trinkgeldanteil, als Einnahme verbuchen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jörg,
für die Angestellten ist Trinkgeld meist steuerfrei. Unternehmer müssen Ihren Anteil jedoch als Betriebseinnahme versteuern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Es ist ja für alle, die Trinkgeld bekommen (mit Ausnahme der Betriebseigner) in der Gastro so, dass die das Geld von einem Dritten (dem Gast) freiwillig (also ohne Zwang) zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten. Wenn diese Trinkgelddefinition erfüllt ist, dann ist es auch für die Küchenleute etc. steuerfrei.
Beate Schwarz meint
Hallo, ich habe am Freitag den 14 April bei neu Eröffnung in einer Pizzeria auf Mini Job bassis
angefangen … Ich bin früh Rentnerin. Mir ist dann gesagt worden das nur Chef kassiert, ok dachte ich vieleicht für den Anfang ok . Ich aber dann bemerkte ich das er das Trinkgeld was die Gäste für mich gegeben haben er mir nicht aushändigt. Ich habe ihn heute darauf angesprochen , und er meinte das ich ja ein std Lohn von 10 € habe wäre das ok… und die Küche würde ja mehr arbeiten alles ich im Service. . Wir htten das ganze wochenende sehr gut Zutun. Ichwar alleine mit 20 Tischen im Garten und 12 Tischen lokal . Und chef nix auf die reihe.bekommen ..So nun ..Habe ich Anrecht auf mein Trinkgeld. ?
Petra Sch. meint
Hallo meine Tochter arbeitet in einem Eiscaffe, ist das rechtens das sie ihr Trinkgeld abgeben muss? Und die Chefin es behält?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra,
der Umgang mit Trinkgeldern ist in Deutschland sehr unterschiedlich. In der Regel darf das Trinkgeld behalten werden, wenn es sich um eine persönliche Zuwendung an die Person handelt. Wurde es allgemein für den Service aller Angestellten gezahlt, wird es normalerweise zwischen den Angestellten aufgeteilt. Wie die rechtliche Situation in Ihrem Fall jedoch ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andy meint
Hallo, Trinkgelder in der Gastronomie sind ja steuerfrei. Nun meine Frage: Wenn das Trinkgeld über den Tag im Service-Portemonnaie bleibt und am Abend erst aus dem Portemonnaie genommen wird (Trinkgeld wird immer genau auf einem Zettel notiert) gilt das Trinkgeld dann schon als steuerpflichtige Einnahme und darf somit vom Arbeitgeber kassiert werden bzw. frei entschieden werden, was damit passiert?
Oder würde der Betrag des Trinkgeldes (also Differenz von Soll und Ist, natürlich auch nach Abzug der Stornos) trotzdem steuerfrei bleiben und den Mitarbeitern zustehen?
Oder sind diese verpflichtet, das Trinkgeld vom Kunden DIREKT in einen extra Topf zu schmeißen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andy,
individuelle Fälle kann nur ein Anwalt beurteilen. In der Regel sind Trinkgelder persönliche Zuwendungen vom Gast an die Servicekraft. Eine Einmischung vom Arbeitgeber ist unüblich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Andy, nirgendwo im Gesetz steht, dass das Trinkgeld gesondert aufbewahrt werden muss. Was kann man daraus schließen? Eben.
Sinnvoller ist es aber, da es stets schlecht ist, eigenes Geld (Trinkgeld) und Arbeitgebergeld (das im Portmonnaie) zusammen aufzubewahren.
Jolanta meint
Da wo ich arbeite, Chef nimmt ganzen Trinkgeld. 😐😣
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jolanta,
in Deutschland ist klar geregelt: Das Trinkgeld gehört nicht dem Chef. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, wie Sie das Trinkgeld einfordern können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
Den Chef ansprechen, dass es zahlreiche Gerichtsurteile gibt, die immer dasselbe Ergebnis haben: Der Chef darf Dir das Trinkgeld nicht wegnehmen.
Wenn aber der Chef sich vorbehält, am Tisch die Abrechnung zu machen und dann das Trinkgeld erhält, dann müsstest Du ihm nachweisen können, dass der Gast es extra für Dich gibt. Kannst Du das nicht nachweisen, kann er immer sagen, ICH habe das Trinkgeld bekommen, es ist meins.
Kathinka meint
Wieso sollte ich Trinkgeld bezahlen? In den Gaststättenpreisen ist doch schon ein Bedienungsgeld enthalten. Sollen doch die Arbeitgeber ihre Angestellten besser entlohnen, aber es ist natürlich für sie lukrativer das auf die Gäste abzuwälzen.
Übrigens war ich 45 Jahre immer voll berufstätig und habe auch nie nur einen Pfennig bzw. Cent Trinkgeld erhalten.
Die gleiche Unsitte herrscht bei Urlaubsreisen, z.B. bekommt man zu Beginn einer Kreuzfahrt gleich einen Umschlag, in den man am Ende der Reise das Trinkgeld zu legen hat und dazu auch noch die übliche Höhe genannt bekommt.
Georg meint
Genau genommen ist es deutlich günstiger für den Gast wenn Trinkgelder den niedrigen Lohn aufbessern. Ihre Alternative „ein höherer Lohn ohne Trinkgeld“ ist mit höheren Lohnnebenkosten verbunden die natürlich eine höhere Rechnung für den Gast zu Folge haben. Mit ihrer momentanen Einstellung profitieren Sie von einer niedrigeren Rechnung, ohne sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Prost Mahlzeit
Elli meint
Danke für diese Antwort. Arbeite seit knapp 35 Jahren in Dienstleistungsbereich unterbrochen durch Kinder. Hab das hier nicht ohne Grund gegoogelt und kam noch nie der ‚Unsitte‘ von Kreuzfahrten Nahe. (Warum wohl?) Vielleicht sollten Leute die so denken wirklich nur Trinkgeld bezahlen wenn ihr Sevicepersonal – freundlich, höflich, hilfsbereit (und manchmal- auch als Psychiater missbraucht wird) ist. Ohne weitere Worte. Außer- nochmals Danke
Ute meint
Wenn man mit dem Service zufrieden war, ist es in Deutschland üblich, ein Trinkgeld zu zahlen. alles andere ist schlichtweg geizig.
Peter meint
So wie Sie hier sich geben, überrascht es mich nicht, wenn Ihnen niemand Trinkgeld gibt. Das macht man ja auch nicht immer, sondern dann, wenn man mit der Leistung des Servicepersonals zufrieden ist und sich auf diese Weise extra bedanken möchte.
Ich gebe meinem Postboten und der DHL-Fahrerin zu Weihnachten auch immer Trinkgeld, weil die mir ggf. sogar ein Päckchen dann statt zu Hause dann doch extra im Büro abliefern.
Und in der Gastro, wenn es schmeckt und der Service aufmerksam ist, gebe ich auch Trinkgeld, gerne sogar, weil ich es nicht muss, sondern will. Die grießgrämlichen Verkäuferinnen an der Supermarktkasse erhalten dagegen nichts, da kann ich nämlich froh sein, wenn die nicht einschlafen und sich nicht mit ihren Kolleg:innen unterhalten (ist ein spezieller Supermarkt, fürchte ich).
Doris meint
seit wann gilt denn dieses Recht, das freiwillige Trinkgelder völlig Steuerfrei sind ? wie war das z.B 2006 oder 2010?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Doris,
freiwillige Trinkgelder sind bereits seit 2002 steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern v. 8.8.2002, BGBl 2002 S. 3111).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Volker meint
Hallo,
meine Freundin hilft mir unentgeltlich in meiner Kneipe.
Darf Sie Trinkgeld von den Gästen annehmen?
Darf ich Trinkgeld auch für Sie annehmen und in Ihre Trinkgeldkasse werfen?
Ich selbst müßste das Trinkgeld für mich als Betreiber zum Umsatz dazu zählen und versteuern.
Incl 19% MwSt.
Danke für Eure Hilfe
arbeitsrechte.de meint
Hallo Volker,
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Kunden, das vom Servicemitarbeiter auch angenommen werden darf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fridolin meint
Guten Tag, arbeite seit einigen Monaten bei einem Dienst, der ältere Menschen zu Terminen oder Einkäufen begleitet. Ich selbst habe diese Arbeit befristet für 5 Monate bekommen, eine MAE Maßnahme mit einer Stundenvergütung von 1,50€. Es gibt auch Kollegen die fest angestellt sind. Nun hat man alle Kollegen angewiesen, das man „Trinkgeld“, das uns die älteren Menschen geben abgeben muss. Es soll eine betriebsinterne Anweisung sein, bisher hat die 1.noch keiner gesehen und 2. keiner dafür unterschrieben. Zudem soll das eingenommene Geld dazu genutzt werden, um Feierlichkeiten, was das auch immer sein mag zu finanzieren. Keiner will diese Anweisung hinnehmen. Das Misstrauen untereinander ist sehr groß geworden, da jeder vom anderen denkt,das er ins Büro rennt und erzählt, der Kollege habe Trinkgeld bekommen. Es wurde uns „angewiesen“ das Trinkgeld gegen Quittung abzugeben, die Quittung soll der Geber erhalten.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Fridolin,
in der Regel sind Trinkgelder eine direkte Zuwendung vom Gast oder Kunden an den Bedienenden in der Gastronomie. Als solche müssen sie nicht abgegeben werden. Da sich das nicht 1-zu-1 auf Ihre Branche übertragen lässt, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
jakob meint
hallo mußte trinkgeld jemals versteuert werden
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jakob,
als persönliche Zuwendung eines Kunden an die bedienende Person besteht in der Regel kein Anlass diesen Betrag zu versteuern. Ab einem gewissen Umfang werden jedoch alle Einnahmen steuerlich relevant.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
Ich arbeite an einer Rezeption, mein Chef zwingt mich, ein Sparschwein auf dem Tresen aufzustellen.
Gäste, die sich bei mir für meine Aufmerksamkeit und Hife bedanken wollen, gehen davon aus, dass das Sparschwein für mich dasteht. Ich darf sie aber nicht aufklären, dass dem nicht so ist. Die Gelder werden von meiner Vorgesetzten eingezogen, ich habe keine Übersicht, was an Trinkgeld zusammen kommt. Zudem werde ich gezwungen, die Hausdame und den Hausmeister zu beteiligen.
Ich vertrete die Meinung, dass ich selbst entscheide, wem ich wieviel abgebe. Ich habe monatelang fast alleine gearbeitet, der Chef und meine Vorgesetzte sind erst seit wenigen Wochen neu. Bis dahin habe ich die Trinkgelder verwaltet und reell aufgeteilt. Der Schlüssel der TG-Kasse wurde mir ohne meine Kenntnis weggenommen und entschieden, dass es jetzt so laufen wird. Alle anderen Abteilungen behalten ihr Trinkgeld und es obliegt ihnen, wem sie was abgeben möchten. Was kann ich tun`?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christine,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Weitweg meint
Hallo !
Kurze Frage ? Hotelbereich
Unser Chef behält das Trinkgeld welche die Gäste abends
auf den Guest Check zeichnen komplett ein !
Was sol ich tun ??
MFG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Weitweg,
es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden und bei ihm nachzufragen, welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonas meint
Guten Tag,
ich arbeite in einer größeren Restaurantkette als Bedienung. Wir müssen unserem Chef am Ende der Schicht 2,5% des von uns erwirtschafteten UMSTATZES zusätzlich abgeben. Im Normalfall wird also ein Teil des Trinkgelds von der Geschäftsleitung abgeschöpft. Heute hatte ich aber leider wieder einen dieser Tage, an dem ich mit weniger Geld im Portmonnaie nach Hause gegangen bin als ich gekommen bin. (Weil die Kunden durchschnittlich weniger als 2,5% Trinkgeld gegeben haben)
Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jonas,
das Trinkgeld ist eine freiweilige Leistung des Gastes an die Servicekraft. Da sich bereits Gerichte mit der Frage beschäftigt haben, ob der Arbeitgeber das Trinkgeld einbehalten dürfen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
Hallo,
Ich arbeite in einem Selbstbedienungsrestaurant.
An den Kassen sind 2 Sparschweine aufgestellt in die unsere Gäste Trinkgeld einwerfen dürfen.
Das Trinkgeld wird von unserem Chef bezählt. Meine Kollegen und ich haben keine Einsicht darüber wie viel Trinkgeld tatsächlich einbezahlt wird. Wir werden nur gelegentlich über bereits zusammen gekommenes Trinkgeld informiert. Meiner Kollegin und mir wurde schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt, dass wir zwar eine Ausschüttung des Trinkgeldes bekommen, diese aber anteilmäßig geringer sein wir, da wir später in die Saison gestartet sind und nur diese eine Saison mitarbeiten. Diejenigen die schon länger dort beschäftigt sind erhalten quasi mehr Trinkgeld als wir beide.
Nun ist es so, dass eine Kollegin und ich krank geschrieben sind und uns durch eine Kollegin mitgeteilt wurde, dass wir nicht an der Auszahlung des Trinkgeldes beteiligt werden.
Ist dieses Vorgehen so rechtens?
Da unser Betriebsstättenleiter nicht kommunikationsbereit ist, gestaltet sich die Situation noch schwieriger.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
ob dieses Vorgehen zulässig ist, können wir leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Mike M. meint
Hallo,
Meine Frau arbeitet in einem Imbiss und kein Angestellter darf das Trinkgeld behalten. So kommen am Tag so ca. 100 Euro zusammen, die sich die Chefin einverleibt. Sie fliegt davon 5 mal im Jahr in Urlaub. Mit der Chefin reden bringt nichts. Genauso sieht sie es auch nicht ein Urlaub durchzubezahlen und im Krankheitsfall Lohnfortzahlung zu betreiben. Gibt es eine Möglichkeit, die Chefin irgendwo anzuzeigen. Mit dem Finanzamt habe ich schon gesprochen, die können nichts machen, es gäbe auch keinen Rechtsanspruch auf die 3 Sachen.
Gruß,
Mike
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mike,
so wie Sie die Situation schildern, scheint die Arbeitgeberin hier gegen mehrere gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Dea meint
Hallo
Ich arbeite am Wochenende in der Disco/Club.
Aus vergangenen Gründen ( Diebstahl von Mitarbeiter vor meines Eintrittes ) wurde das Behalten von Trinkgeld (für uns Bartender/Service) verboten jedoch sollen wir das Trinkgeld annehmen und dem Arbeitgeber geben und in die Kasse zurücklegen.
Ist das rechtlich gesehen ok?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dea,
Gäste zahlen Trinkgeld als Ausdruck der Zufriedenheit mit des Servicemitarbeiters. Es steht in der Regel dem Arbeitnehmer zu und nicht dem Arbeitgeber.
Was im Einzelfall rechtens ist, können wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bei Rechtsstreitigkeiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim meint
Ich habe mal eine frage zum trinkgeld
Und zwar kann mein arbeitgeber im arbeitsvertrag festlegen was für ein prozentsatz ich von meinem gesamt umsatz abgeben muss oder ist diese klausel im vertrag nichtig ?? Beispiel ich mache in meiner schicht 1000€ umsatz und muss laut Arbeitgeber auf die 1000€ ganze 3,5% abgeben was zirka 35€ sind bin ich dazu verpflichtet ?? Vielen dank schonmal für ihre hilfe!!!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tim,
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Gastes an das Servicepersonal. Der Arbeitgeber hat in der Regel keinen Anspruch auf das Trinkgeld seiner Mitarbeiter.
Ob eine vertragliche Regelung im Einzelfall rechtmäßig ist, können wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend hierzu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
Hallo… ich habe mal eine Frage… ich war 13 Jahre in einem Unternehmen tätig… und wie sich im Nachhinein rausstellte hat sich unser Chef Trinkgeld gestohlen… eine ehemalige Mitarbeiterin hat schon einen außergerichtlichen Vergleich erzielt… darf aber nicht darüber reden🥵… wie gehe ich nun vor… es gibt wohl ein Gesprächsprotokoll das das beweist…!! Mit seiner Unterschrift das er es zugibt!!
Muss ich zivilrechtliche Schritte einleiten???
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marcel,
wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
Ich arbeite als Tierarzthelferin und wir werfen unser Trinkgeld in einen Topf den aber unser Chef an sich nimmt. Meine Kollegin meinte wir dürften in einer Tierarztpraxis gar kein Trinkgeld annehmen. Hat sie recht oder haben wir Anspruch auf das Trinkgeld? Müssen wir das mit dem Chef teilen?
Simone meint
Ist es verboten als Tierarzthelferin Trinkgeld anzunehmen?
Julia meint
Hallo,
ich arbeite Vollzeit in einem großen Cafe-Bar-Restaurant. Das Trinkgeld geben wir Servicekräfte nach Schicht mit dem Rest der Einnahmen ab. Dieses wird separiert, gesammelt und jeden Sonntag an alle (einschließlich Küche, Theke, Barista) ausbezahlt. Die Berechnung der einzelnen Beträge ergibt sich aus der Anzahl der gearbeiteten Tage und der „Trinkgeldpunkte“, die jeder Mitarbeiter auf einer Scala von 1-10 hat. Diese Trinkgeldpunkte werden nach zufall/Sympathie verteilt, man steigt (normalerweise) mit 5 Punkten ein, die Küche bleibt bei der Punktzahl, servicekräfte steigen vielleicht irgendwann oder auch niemals auf. Ich bin sehr engagiert und bekomme tägl. 10-12% in meiner Schicht (5-Tage-Woche). In meinem Umschlag am Sonntag sind aber nur zwischen 35€ – 70€, einmal hatte ich tatsächlich 110, was immer noch lange nicht so viel ist wie das, was neuere (gutaussehende und dadurch bei der Chefin beliebte) männliche Servicekräfte bekommen (wöchentlich ca. 230€). Es wird keine Auskunft über den aktuellen Punktestand gegeben oder darüber, wie man aufsteigt. Es werden hierfür nur Tage ab 5h Arbeitszeit berücksichtigt, bei einer Doppelschicht (16h) zählt es ebenfalls als 1 Tag. Jeder muss punktgenau 15 Min. (unbezahlt) früher anfangen, wer 1 min zu spät kommt, dem wird für den Tag kein Trinkgeld berechnet, eine Regel, die die Chefin selbst aufgestellt hat. Die Aufteilung des Trinkgeldes macht die Schichtleiterin ihres Vertrauens.
Sind hier mehrere inakzeptable Bedingungen oder fühle ich mich zu Unrecht behandelt?
Sophie meint
Guten Abend liebes Arbeitsrechte Team,
Ich hätte eine Frage. Und zwar bin ich Auszubildende in einem Restaurant welches ebenfalls das komplette Trinkgeld in einen Topf wirft und dann ein mal wöchentlich an die Mitarbeiter verteilt (ca. 100€ wöchentlich). Allerdings bekam ich 2 Monate kein Trinkgeld weil ich mein Berichtsheft nicht abgegeben hatte es wurde vereinbart wenn ich mein vollständiges Berichtsheft Vorlage bekomme ich das Geld welches für mich zur Seite gelegt wurde. Ein paar Wochen sind vergangen und ich habe heute nochmal nachgehakt und mir wurde gesagt, dass das komplette Geld weg ist.
Was kann ich tun oder sagen um es zu bekommen? Oder habe ich überhaupt noch eine Chance?
Wäre es ratsam einen Anwalt aufzusuchen oder wären das noch höhere Kosten?
Danke im Vorraus für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sophie,
uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, kann Ihnen ein Anwalt sagen. Ob dadurch höhere Kosten zustande kommen würden, können wir Ihnen nicht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joachim meint
Guten Abend,
schön dass es so ein Forum gibt, bitte gestatten Sie mir hier eine Frage zur Diskussion zu stellen, die ich eigentlich sehr selten finde. Warum erhalten eigentlich Köche, die ja am Wohlbefinden des Gastes einen sehr großen Anteil haben, nach Meinung des Service Personals kein Trinkgeldanteil? .. gibt es hier eine Regelung?
Hintergrund: als Gourmetlokal kommen unsere Gäste zum einen wegen des ausgezeichneten Essens und gleichzeitig auch wegen des sehr gutem Service. Ich bin fest überzeugt, dass die wirklich sehr guten Trinkgelder aufgrund beider Leistungen (Küche/ Service) gegeben werden.
Deshalb habe ich nach langen Diskussionen ein „Machtwort“ gesprochen und eindringlich den Service gebeten, 30 % (bei uns kommt der Tipp in eine Tippkasse) des Tipps an die Küche abzugeben, die dann dort gerecht verteilt wir.
Leider sind natürlich einige (Service) Mitarbeiter anderer Meinung und es gibt sehr oft Diskussionen deswegen.
Gibt es hier eine offizielle Regelung? Was meine die Kollegen aus der Gastronomie dazu… „ist es nicht fair, der Küche einen Anteil zu geben?“
Es würde mich freuen hier eine Antwort finden zu können und verbleibe,
mit herzlichen Grüßen
Joachim
Hans meint
Ich arbeite seit 20 jahren in der gastronomie und kenne auch die verschiedene handhabe. Eigentlich ist alles ganz klar geregelt wenn man sich das gesetz dazu genauer betrachtet das trinkgeld bleibt nur steuerfrei wenn es zwischen ZWEI personen bleibt also trinkgeldgeber und trinkgeldempfänger
Wenn also eine DRITTE person dazukommt
Sei es chef, putzfrau, thekenkraft, sekretärin, koch oder eine juristische person wie das restaurant die firma oder sparschwein trinkgelgglas topf dann muss das trinkgeld versteuert werden punkt also zusätzliche einnahme
Wenn ein gast dem koch oder theke oder chef oder passant oder wemauchimmer ein steuerfreies trinkgeld geben will muss er es direkt tun
Ein paar gedanken: warum wird dann beim essen zum mitnehmen kein trinkgeld gegeben? Oder wird beim lieferservice auch jemals ein trinkgeld für den koch mitgegeben? Wenn ich als verkäufer ein auto oder ein tv verkaufe und mir wird ein trinkgeld gegeben sollte ich dann das trinkgeld mit den mitarbeitern die den fernseher oder das auto hergestellt haben teilen? Wenn ein selbständiger also auch der chef die chefin des restaurants das trinkgeld nimmt denkt er sie auch dran es zu VERSTEUERN? Wenn nicht ist es ein fall für das finanzamt
Lille meint
Sehr geehrte Damen und Herren, seit nun fast 8 Wochen arbeite ich in einem neuen Betrieb, dort ist es so, das der Arbeitgeber das Trinkgeld jeden Abend einbehält und wir es iwann mitten im Kontakt ausbezahlt bekommen. M3ine Frage an sie, ist er dazu überhaupt berechtig unser Trinkgeld einzubehalten ? Und noch eine Frage. Wir sind zwar alle angemeldet aber haben alle bis jetzt alle keinem Arbeitsvertrag erhalten bzw unterschrieben welches rechte und Pflichten habe ich dann als Arbeitnehmer? Lieben Dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lille,
welche Rechte der Arbeitgeber ausübt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Dieser kann Sie auch über Ihre rechte und Pflichten in dieser Situation aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Blümchen meint
Hallo, ich arbeite noch kein Jahr bei einem Betrieb und habe nun gekündigt.
Das Trinkgeld wurde jeweils überwiesen leider habe ich davon noch nichts bekommen, jetzt ist die Frage, darf dieses Trinkgeld auf alle Mitarbeiter aufgeteilt werden und ist der Arbeitgeber verpflichtet mir das zugehörige Trinkgeld für den Zeitraum auszugeben? Oder spielt hier auch die Betriebszugehörigekeit eine Rolle?
E.M.L. meint
Ich arbeite seit fast 15 Jahren im selben Restaurant,seit ein paar Monaten haben wir einen neuen Chef.
Bisher hatte jeder seinen eigenen Geldbeutel und durfte das Trinkgeld behalten.Habe mein Leben danach ausgerichtet und wenn ich jetzt abgeben müsste würde es schwierig werden.Der Ex Chef wollte nicht dass mit der Küche geteilt wird,da diese für verschiedene Positionen mehr Geld erhält.
Plötzlich soll nur noch einer auf der Schicht kassieren gehen,die sonst immer mit drei,vier,fünf oder sogar sechs Leuten besetzt ist,damit es dann gerecht verteilt werden soll.Ich mache seit 10J.nur Frühschicht,arbeite teilweise alleine und habe ca.80% Stammkunden.Die geben viel Trinkgeld weil sie mich schon lange kennen und mit meiner Leistung sehr zufrieden sind.Kann man mir mein Trinkgeld streitig machen.Darf der Chef darauf bestehen nur noch einen kassieren zu lassen?
Luana meint
Ich arbeite seit drei jahre in eine pizzeria und bin ich einzige bedienung…meine chef hat ganz trinkeld behalten…was kann ich machen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Luana,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung geben können. Sie können sich zur Beratung am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder von einer Gewerkschaft beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Minh meint
Ich arbeite seit 1 Jahr in einem Restaurant als Vollzeitkraft als Kellner. Bekomme monatlich neben dem normalen Gehalt etwa 2000 Euro Trinkgeld. Muss man bei so einer hohen Summe an Trinkgeld nicht Steuern zahlen? Da ich sehr sparsam bin und fast nichts von meinem Trinkgeld ausgebe, dürfte ich das dann in mein Konto einzahlen? Habe Angst, dass vielleicht das Finanzamt mal bei mir anklopft und fragt, woher das Geld kommt!
Mert meint
Hallo, wir hatten letztens im betrieb ein Problem das, dass 2 Tische einfach gegangen sind ohne zu zahlen. Mein Chef verlangt von mir das ich beide Rechnungen aus meiner eigenen Tasche begleiche. Darf er sowas verlangen?
Reiner meint
Hallo liebes Team
Muss das gegebene Trinkgeld separat verstaut werden oder kann dies bis Feierabend bzw. bis zur Abrechnung im Geldbeutel der Kassierer bleiben?
mfg
Reiner
Thomas s. meint
Hallo
Ich arbeite hin und wieder im Berreich WC Reinigung als sub. Und ich bekomme da Trinkgeld was mit einerseits in die Hand gegeben wird und einerseits in die Schale geworfen wird. Nun kommt der Auftraggeber und rechnet mir das Trinkgeld in vollem Umfang zu meine geleistete Stunden an. Ich wollte wissen ob dieses nun rechtens ist und ob er das überhaupt darf. Wir mache entweder Std Lohn aus oder es geht über verdienst Trinkgeld.
Jasmin meint
Hallo
Ich muss mein Trinkgeld ins die Trinkgeld Dose werfen….darf es nicht selber einstecken. Mein Chef bezahlt dann zu Weihnachten das Weihnachtsessen im Restaurant davon. Wo dann seine ganze Familie und 2 Angestellte essen und trinken. Meine Frage ist .. ist das rechtens? Lg Jasmin