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Muss der Mindestlohn in der Ausbildung gezahlt werden?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 3. März 2023

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Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sorgt seit dem 1. Januar 2015 dafür, dass für Arbeitnehmer eine Lohnuntergrenze gilt. Im Vorfeld war es vielen Menschen nicht möglich, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, obwohl sie eine Vollzeitstelle innehatten.

Gilt der Mindestlohn auch für Auszubildende?
Gilt der Mindestlohn auch für Auszubildende?

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Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre überprüft und ggf. angepasst. Diese Aufgabe übernimmt eine sogenannte Mindestlohnkommission. Nach der letzten Mindestlohnerhöhung müssen müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nun mindestens 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro Stunde zahlen.

Kurz & knapp: Mindestlohn in der Ausbildung

Haben Auszubildende einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. Dies ist unter anderem darin begründet, dass eine Ausbildung in der Regel nicht absolviert wird, um Lebenshaltungskosten zu decken, sondern um etwas zu lernen. Daher wird kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt.

Gibt es dennoch eine Mindestvergütung für Azubis?

Jein. Seit dem 1. Januar 2020 gilt zwar ein gesonderter Mindestlohn für Auszubildende, allerdings findet dieser nur bei Ausbildungsverhältnissen Anwendung, die in diesem Jahr begonnen haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wer ist außerdem vom Mindestlohn ausgenommen?

Informationen zu den Ausnahmen vom Mindestlohn finden Sie in unserem Ratgeber.

Wie die meisten Gesetze kommt jedoch auch das Mindestlohngesetz nicht ohne Ausnahmen daher. Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind beispielsweise Pflichtpraktikanten oder Freiberufler. Doch wie sieht es mit dem Mindestlohn in der Ausbildung aus? Ob auch ein Azubi den gesetzlichen Mindestlohn erhalten muss und welche Vorgaben sonst noch einzuhalten sind, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Kurz & knapp: Mindestlohn in der Ausbildung
  • Gilt der Mindestlohn auch für Azubis?
    • Gibt es eine anderweitige Mindestvergütung in der Ausbildung?
    • Weiterführende Suchanfragen

Gilt der Mindestlohn auch für Azubis?

In § 22 MiLoG werden die Ausnahmen von der Lohnuntergrenze thematisiert. Die Frage, ob das Gesetz einen Mindestlohn für Auszubildende vorsieht, beantwortet Absatz 3 des genannten Paragraphen. Dort heißt es:

Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten […].“

In der Ausbildung muss demnach dem MiLoG zufolge kein Mindestlohn gezahlt werden. Dies ist darin begründet, dass Auszubildende keinen Lohn für die geleistete Arbeit erhalten, sondern eher eine Ausbildungsvergütung. Der gesetzliche Mindestlohn soll unter anderem den Berufsgruppen zugutekommen, die ihre Lebenshaltungskosten trotz Job nicht stemmen konnten.

Auszubildende absolvieren in der Regel keine Ausbildung, um für Miete, Kleidung oder Nahrungsmittel aufzukommen. Vielmehr eignen sie sich dadurch die im jeweiligen Beruf benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten an. Es handelt sich demnach bei Azubis nicht um Angestellte.

Doch auch, wenn Azubis nicht von den aktuell geltenden 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro Stunde profitieren, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass es keinen speziellen Mindestlohn in der Ausbildung gibt. Infos dazu finden Sie im nächsten Absatz.

Gibt es eine anderweitige Mindestvergütung in der Ausbildung?

Es muss kein Mindestlohn bei Auszubildenden gezahlt werden.
Bisher musste kein Mindestlohn bei Auszubildenden gezahlt werden. Dies änderte sich jedoch zum 1. Januar 2020.

Wie bereits erwähnt, erhalten Auszubildende keinen Mindestlohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe dieser variiert üblicherweise je nach Branche und Standort vom Unternehmen. Im Westen Deutschlands fällt die Vergütung häufig etwas höher aus.

Allgemein entscheiden Gewerkschaften und Arbeitgeber, wie Auszubildende zu entlohnen sind. So etwas wie eine Mindestvergütung oder einen anderweitigen Mindestlohn für Lehrlinge gab es in der Vergangenheit nicht.

Dies änderte sich allerdings zum 1. Januar 2020:

  • Der Bundesrat hat im sogenannten „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ beschlossen, zu diesem Tag einen Mindestlohn für Azubis einzuführen.
  • Dieser findet in all jenen Betrieben Anwendung, die nicht tarifgebunden sind und betrug 2020 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro monatlich.
  • Auch wenn diese Ausbildungsvergütung immer noch um einiges niedriger ausfällt als der gesetzliche Mindestlohn, gibt es dennoch einen Lichtblick für Auszubildende: 2021 lag die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr bereits bei 550 Euro, 2022 werden Minimum 585 Euro gezahlt und 2023 soll das monatliche Einkommen im ersten Jahr 620 Euro betragen.
  • Weiterhin soll die Vergütung im zweiten, dritten und vierten Jahr höher ausfallen: 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Lehrjahr soll es mehr geben.

Doch Vorsicht: Ausschließlich Auszubildende, die ihre Lehre ab dem Jahr 2020 beginnen, profitieren von dieser Regelung! Das Gesetz ist nicht auf bereits geschlossene Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Bis zum Abschluss der Ausbildung haben Azubis in der Regel noch Anspruch auf Kindergeld. Dies kann möglicherweise darüber hinwegtrösten, dass der neu eingeführte Mindest­lohn in der Ausbildung lediglich bei im Jahr 2020 begonnenen Lehren gezahlt wird.

Übrigens: Nachdem die Ausbildung abgeschlossen wurde – selbst wenn dies vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres der Fall sein sollte – besteht in der Regel automatisch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

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Kommentare

  1. Vincent meint

    3. Juli 2017 um 19:09

    Hallo,
    eine Interresante Frage wäre wie es sich mit Überstunden während der Ausbildung verhält.
    Diese sind ja nicht Bestandteil der Ausbildung. Müssen diese Überstunden mit dem Mindestlohn Vergütet werden.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Juli 2017 um 15:02

      Hallo Vincent,
      sollte es während der Ausbildung zu Überstunden kommen, müssen diese ebenfalls den Ausbildungsinhalten entsprechen. Daher müssen sie in der Regel auch nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden. Auszubildende erhalten schließlich kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Riccy meint

    25. September 2017 um 17:37

    Hallo,
    wenn der Auszubildende z.B. in einer Pforte oder am Empfang, nachdem dieser gründlich eingeweisen und unterwiesen wurde, ohne Tutor oder Pate alleine eingesetzt wird, muss hier der Mindestlohn bezahlt werden? (Die Azubis sind alle volljährig)

    MfG
    Riccy

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. November 2017 um 14:10

      Hallo Riccy,
      in der Ausbildung muss grundsätzlich kein Mindestlohn gezahlt werden. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Auszubildende keinen Lohn für geleistete Arbeit erhalten, sondern eine Ausbildungsvergütung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Fabian meint

    28. September 2017 um 18:56

    Interessanter Ansatz, nur:
    ich bin Azubi zu Rettungsassistenten.
    Als erstes habe ich – in meiner Ausbildung – den Abschluss als RettungsSANITÄTER gemacht.
    Das ist ein erster berufsbildender Abschluss und staatlicher Prüfung.
    Das sind nur 5 Monate gewesen.
    Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert dann 3 Jahre.

    Überstunden sollen lt. Arbeitsvertrag nicht sein, sind aber jeden Monat so etwa 15 Stunden.
    Zum teil ist das angeordnet, da verpflichtende Fortbildungen.
    Abfeiern soll erfolgen, geht aber wegen Unterbesetzung nicht.
    Für 22,5 Mehr-Stunden bekomme ich dann (letzter Monat) sage und schreibe 5,39 € ausgezahlt,
    Das entspricht meinen Stundenlohn netto.

    ABER:
    Ein Rettungssanitäter bekommt knapp 11 € die Stunde.
    Und ich werde gegenüber den Krankenkassen als Rettungssanitäter abgerechnet.

    Habe ich dann nicht Anrecht, wenigstens die Überstunden als Rettungssanitäter bezahlt zu werden ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 14:08

      Hallo Fabian,

      Überstunden müssen jedem Arbeitnehmer vergütet werden, ob durch Freizeitausgleich oder Bezahlung. Die Branche spielt dabei keine Rolle.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Markus meint

    28. Februar 2018 um 12:11

    Schönen guten Tag ich bin26 Jahre alt und in der Ausbildung. Ich bin verheiratet aber wohne in meinem Elternhaus muss keine Miete zahlen für die Wohnung aber bekomme gerade mal mal 355 Euro im zweiten Lehrjahr Kindergeld bekomme ich auch nicht mehr seit dem ich 25 Jahre alt bin aber zum Leben reicht dass lange nicht aus. Habe schon einmal ausbildungsbeihilfe beantragt wurde aber abgelehnt da ich keine Miete zahlen muss. Gibt es einen weg dass ich doch ausbildungsbeihilfe bekomme?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2018 um 9:39

      Hallo Markus,

      Sie können noch versuchen, BAföG zu beantragen. Doch auch dabei kann es Probleme geben, wenn Sie „zu viel Unterstützung“ durch Ihre Eltern erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Kevin meint

    30. April 2018 um 18:56

    Hallo,

    Ich bin 24 Jahre, während meiner Ausbildung, haben sich insgesamt in den 3 Jahren 40 Überstunden gesammelt.

    Muss mir mein Arbeitgeber diese am Ende meiner Ausbildung auszahlen lassen? Wenn ja, wie hoch ist da der Stundensatz?

    Als Ausgleichstage können mir diese, aufgrund meiner bald beendeten Ausbildung nicht mehr geben.

    Freundliche Grüße

    Kevin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 um 8:52

      Hallo Kevin,

      die Entschädigung der Überstunden ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. In der Ausbildung sollten diese jedoch vermieden und wenn dann durch Freizeit ersetzt werden. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung erzielen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Paul meint

    20. März 2019 um 20:44

    Hallo,

    Mich würde interessieren, auf welcher Basis der durchschnittliche Stundenlohn während der Ausbildung überhaupt berechnet wird?
    Wird der Bruttolohn nur durch die reine Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb geteilt, oder müssten die Schulzeiten mit berücksichtigt werden?
    Und gibt es dazu eine Rechtsquelle?

    Vielen Dank im Voraus,
    Paul

    Antworten
  7. Marion meint

    5. April 2019 um 11:00

    Welchen Stundenlohn müssen Azubis im Zierpflanzenbau für Überstunden bekommen.? Und müssen Minusstunden aufgrund keiner Arbeit dann nachgeholt werden, als Azubi.?

    Antworten
  8. daniel c. meint

    29. Mai 2019 um 10:36

    Hallo,

    ich bin 21 Jahre alt, habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und möchte mich nun umorientieren und eine neue Ausbildung starten. Habe ich hier Anspruch auf Mindestlohn?

    LG Daniel

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      29. Mai 2019 um 12:54

      Hallo Daniel,

      aktuell existiert noch kein gesetzlicher Mindestlohn für Auszubildende.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Sophie meint

    8. Dezember 2020 um 15:21

    Hallo,

    muss die Vergütung im zweiten Lebensjahr um 18% ansteigen oder muss sie mindestens 18% höher als 515 Euro sein?
    Also wenn ich im ersten Ausbildungsjahr 850 Euro monatlich bekomme, muss ich dann im zweiten Ausbildungsjahr 1.003 Euro bekommen?

    Liebe Grüße.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Januar 2021 um 16:35

      Hallo Sophie,
      die 18 Prozent beziehen sich auf den Mindestlohn und nicht auf die generelle Vergütung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Christine H. meint

    28. Februar 2023 um 15:39

    Hallo,
    mein Sohn hat für eine 2021 begonnene Ausbildung nur 400 Euro Ausbildungsvergütung erhalten (550 Euro sollten es gesetzlich mindestens sein). Begründet wurde die niedrige Ausbildungsvergütung damit, dass eine private Berufsschule noch separat vom Arbeitgeber bezahlt werden muss. Können solche Kosten verrechnet werden?
    Kürzlich wurde die Ausbildungsvergütung für das 2. Lehrjahr (ursprünglich 500 Euro) auf den Mindestsatz von 732 Euro angehoben. Es gab aber keine Rückrechnung für vergangene Zeiträume. Gibt es eine Möglichkeit für eine Rückforderung?
    Vielen Dank, Christine

    Antworten

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