
Bei der bundesweiten Mindestlohn-Kontrolle hat der Zoll vielfache Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Dem Gesetz zufolge muss jeder Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2017 mindestens 8,84 Euro brutto pro Stunde verdienen. Insgesamt wurden bei der Mindestlohn-Kontrolle rund 4500 Geschäftsunterlagen gesichtet. Bei fast jedem zehnten überprüften Unternehmen wurden Verstöße ermittelt.
Welche Branchen wurden bei der Mindestlohn-Kontrolle vom Zoll überprüft?
Spiegel-Online zufolge sind überwiegend Produktions- und Dienstleistungsbranchen von der Mindestlohn-Kontrolle betroffen:
Immer wieder stehen Branchen wie das Bau-, Fleisch-, Reinigungs- und Gastgewerbe im Verdacht, dass einzelne Unternehmer den Mindestlohn nicht zahlen. (Spiegel-Online)
Demnach hat der Zoll bei der Mindestlohn-Kontrolle insbesondere Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Friseure, Speditions-, Transport-, Paket- und Taxigewerbe überprüft.
Warum führte der Zoll die Mindestlohn-Kontrolle durch?

Mit der Mindestlohn-Kontrolle möchte der Zoll vor allem mögliche Schwarzarbeit bekämpfen.
Spiegel-Online zufolge entstand 2017 durch nicht gezahlte Steuern und Abgaben ein Schaden von rund eine Milliarde Euro.
Neben der Mindestlohn-Kontrolle plant der Zoll, künftig auch nach möglichen Betrugsfällen beim Kindergeld oder anderen Sozialleistungen zu fahnden.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) forderte zudem eine Liste der Betriebe, die gegen den gesetzlichen Mindestlohn verstoßen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, mit hohen Geldstrafen rechnen.
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