Am Mittwoch, den 28.10.2020, wurde ein höherer Mindestlohn beschlossen. Das Bundeskabinett hat der Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zugestimmt, die von Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, vorgelegt worden war. Damit folgt es der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich bereits am 30. Juni 2020 einstimmig für eine Mindestlohnerhöhung ausgesprochen hatte. Die Lohnuntergrenze soll stufenweise steigen und bis zum 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro brutto liegen. Aktuell beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro brutto je geleistete Arbeitsstunde.
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Höherer Mindestlohn: Stufenweise Steigerung beschlossen

Auch wenn ein höherer Mindestlohn beschlossen wurde, bedeutet dies nicht, dass Beschäftigte diesen sofort erhalten müssen. Vielmehr wurde entschieden, die Lohnuntergrenze in verschiedenen Stufen anzuheben. Dabei sind folgende Steigerungen vorgesehen:
- 9,50 Euro zum 1. Januar 2021
- 9,60 Euro zum 1. Juli 2021
- 9,82 Euro zum 1. Januar 2022
- 10,45 Euro zum 1. Juli 2022
Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich profitieren von der stufenweisen Anhebung des Mindestlohns; Beschäftigte in Ostdeutschland sowie Frauen sogar überdurchschnittlich. Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und soll für funktionierende sowie gerechte Wettbewerbsbedingungen sorgen und sicherstellen, dass keine Arbeitsstellen in Gefahr sind. Damals lag die Untergrenze bei 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Seitdem wurde immer wieder ein höherer Mindestlohn in Deutschland beschlossen. Die Entwicklung können Sie dieser Tabelle entnehmen:
Zeitpunkt | Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde (brutto) |
---|---|
1. Oktober 2022 | 12,00 € |
1. Juli 2022 | 10,45 € |
1. Januar 2022 | 9,82 € |
1. Juli 2021 | 9,60 € |
1. Januar 2021 | 9,50 € |
2020 | 9,35 € |
2019 | 9,19 € |
2018 | 8,84 € |
2017 | 8,84 € |
2016 | 8,50 € |
2015 | 8,50 € |
Wie kommt eine Mindestlohnerhöhung überhaupt zustande?

Ob ein höherer Mindestlohn beschlossen wird oder nicht, obliegt im Regelfall der sogenannten Mindestlohnkommission. Diese setzt sich aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und einem unabhängigen Vorsitzenden zusammen. Sie tagt in der Regel alle zwei Jahre, um über eine Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu diskutieren und der Bundesregierung anschließend ihre Empfehlung mitzuteilen. Bei ihrer Entscheidung orientiert sich die Kommission mitunter an der Tarifentwicklung der letzten Jahre.
Bei ihrem aktuellen Beschluss fanden ebenfalls die Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie Berücksichtigung. Ob Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer davon profitieren, dass ein höherer Mindestlohn beschlossen wurde, oder ob Sie von der Lohnuntergrenze ausgenommen sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.
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